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Document 52013XC0920(04)

Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

ABl. C 272 vom 20.9.2013, p. 11–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 272/11


Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2013/C 272/11

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag zu erheben.

ÄNDERUNGSANTRAG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (2)

ÄNDERUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 9

„CAROTA DELL’ALTOPIANO DEL FUCINO“

EG-Nr.: IT-PGI-0105-0988-17.04.2012

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

Name des Erzeugnisses

Beschreibung des Erzeugnisses

Geografisches Gebiet

Ursprungsnachweis

Herstellungsverfahren

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Etikettierung

Einzelstaatliche Vorschriften

Sonstiges

2.   Art der Änderung(en)

Änderung des Einzigen Dokuments oder der Zusammenfassung

Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die weder ein Einziges Dokument noch eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde

Änderung der Spezifikation, die keine Änderung des veröffentlichten Einzigen Dokuments erfordert (Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

Vorübergehende Änderung der Spezifikation aufgrund der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen durch die Behörden (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

3.   Änderung(en)

3.1   Beschreibung des Erzeugnisses

Laut Produktspezifikation ist die Bezeichnung „Carota dell’Altopiano del Fucino“ g.g.A. Karotten der folgenden Zuchtsorten der Art Daucus carota L. vorbehalten: Maestro, Presto und Concerto (Vilmorin), Napoli (Bejo), Nandor (Clause) und Dordogne (SG). Dies schließt die Verwendung anderer, heute auf dem Markt verfügbarer Sorten oder Hybriden im Erzeugungsgebiet aus, die nachweislich nicht nur die in der Produktspezifikation vorgesehenen Vermarktungs- und Qualitätsmerkmale aufweisen, sondern in einigen Fällen auch Verbesserungen in Bezug auf die Haltbarkeit und bestimmte agronomische Merkmale (hohe Widerstandsfähigkeit gegen manche Pflanzenkrankheiten).

Vor diesem Hintergrund wurde die Produktspezifikation um die Verwendung weiterer Zuchtsorten und Hybriden ergänzt, deren Konformität mit den bestehenden Qualitätsparametern durch dokumentierte Tests nachgewiesen ist.

Die im Erzeugungsgebiet durchgeführten Tests legen eine Aktualisierung des Beta-Carotingehalts nahe. Dieser wird von der Menge der eingesetzten Düngemittel und insbesondere von der Düngemethode beeinflusst. Höhere Beta-Carotinwerte sind bei verstärktem Einsatz von Stickstoffdüngern festzustellen, vor allem wenn die Ausbringung in Form der Beregnungsdüngung unmittelbar vor der Ernte erfolgt. Diese Praktiken verursachen nicht nur hohe Kosten, ohne den Ertrag zu steigern, sondern sie machen die Pfahlwurzeln oft auch anfälliger für Lagerungskrankheiten und konterkarieren alle Bemühungen um Reduzierung des Stickstoffeintrags und des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft. Der nunmehr vorgegebene Beta-Carotingehalt von > 60 mg/kg liegt über dem in der Fachliteratur genannten Wert, so dass die Besonderheit von „Carota dell’Altopiano del Fucino“ erhalten bleibt.

Der Proteingehalt der Karotten wurde von 1,2 % auf 0,5 % gesenkt. In qualitativer Hinsicht ist dies von geringer Bedeutung, da die Karotte von den Verbrauchern nicht als wichtiger Eiweißträger betrachtet wird. Darüber hinaus beeinflusst der nunmehr vorgegebene Wert weder die spezifischen Merkmale des Erzeugnisses noch seine Vermarktbarkeit bzw. seine Unterscheidbarkeit auf dem Markt.

Nach Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 730/1999 zur Festsetzung der Vermarktungsnorm für Möhren/Karotten wurde der Verweis auf die Handelsklassen „Extra“ und „Prima“ gestrichen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel  (3)

„CAROTA DELL’ALTOPIANO DEL FUCINO“

EG-Nr.: IT-PGI-0105-0988-17.04.2012

g.g.A. ( X ) g.U. ( )

1.   Name

„Carota dell’Altopiano del Fucino“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1   Erzeugnisart

Klasse 1.6:

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Die geschützte geografische Angabe „Carota dell’Altopiano del Fucino“ bezeichnet Karotten der folgenden Zuchtsorten der Art Daucus carota L.: Maestro (Vilmorin); Presto (Vílmorin); Concerto (Vilmorin); Napoli (Bejo); Nandor (Clause); Dordogne (SG).

Es können auch Sorten verwendet werden, die auf die Sortengruppe der halblangen Möhren „Nantes“ und die entsprechenden Hybriden zurückzuführen sind, sofern die Erzeuger den Nachweis der Übereinstimmung mit den Qualitätsparametern der „Carota dell’Altopiano del Fucino“ g.g.A. durch dokumentierte Tests erbracht haben. Die Verwendung der Sortengruppe „Nantes“ und der entsprechenden Hybriden für die Erzeugung von „Carota dell’Altopiano del Fucino“ ist vorbehaltlich einer positiven Bewertung der Tests durch das italienische Landwirtschaftsministerium (Ministero delle politiche agricole alimentari e forestali) zulässig; dazu kann das Ministerium ein fachliches Gutachten der Kontrollstelle oder einer anderen Einrichtung einholen.

Das Erzeugnis muss folgende Merkmale aufweisen:

Form: zylindrisch mit gerundeter Spitze, keine Wurzelhärchen;

Färbung: intensiv orange, auch am Wurzelhals;

Inhaltsstoffe:

Saccharose > 3 %;

Beta-Carotin > 60 mg/kg;

Ascorbinsäure > 5 mg/kg;

Proteine > 0,5 %;

Faserstoffe > 1,2 %

Physikalische Eigenschaften: knackiges Fruchtfleisch, glatte Bruchflächen.

3.3   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.5   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Alle Erzeugungsschritte müssen in dem unter Punkt 4 spezifizierten abgegrenzten Gebiet erfolgen.

3.6   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Nach der Ernte sind die Karotten innerhalb von vier Stunden in Verpackungsstellen zu verbringen, wo sie vor dem Waschen und Abpacken gekühlt werden, damit die charakteristischen Merkmale Knackigkeit, Farbe der Außenhaut und Geschmack erhalten bleiben.

3.7   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Das Erzeugnis ist in geeigneten ungebrauchten Verpackungen aus Holz, Karton oder Plastik in Verkehr zu bringen, auf denen ein Etikett mit folgenden Angaben angebracht ist:

die Bezeichnung „Carota dell'Altopiano del Fucino“ in mindestens doppelt so großen Buchstaben wie alle anderen Angaben, gefolgt von der Abkürzung IGP (g.g.A.) und dem Schriftzug „Indicazione geografica protetta“ (geschützte geografische Angabe);

sowie Name, Unternehmensform und Anschrift des Erzeuger- oder Abpackbetriebs und alle anderen in den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Angaben.

weitere Angaben sind nicht zulässig.

Erzeugnisse, die aus „Carota dell'Altopiano IGP“ als Ausgangserzeugnis hergestellt werden (auch aufbereitet oder verarbeitet), können unter Hinweis auf diese Bezeichnung ohne Anbringung des EU-Logos in den Handel gebracht werden, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

zertifizierte „Carota dell'Altopiano del Fucino IGP“ ist alleiniger Bestandteil der betreffenden Warengruppe, und

die Verarbeiter von „Carota dell'Altopiano del Fucino IGP“ sind in ein spezielles Register eingetragen, das von einer vom Landwirtschaftsministerium zugelassenen Stelle geführt und aktualisiert wird, und werden von dieser Stelle in Bezug auf die Verwendung der g.g.A. kontrolliert.

Die nicht ausschließliche Verwendung von „Carota dell'Altopiano del Fucino IGP“ lässt nach den geltenden Rechtsvorschriften lediglich deren Erwähnung als Inhaltsstoff des Erzeugnisses zu, in dem sie enthalten oder in dessen Herstellung sie eingegangen ist.

Logo

Der obere Teil des Logos besteht aus dem Schriftzug „Carota dell'Altopiano del Fucino“ in Pantone grün P.C.S. (S 274-1 CVS), schwarz gerändert (Lettern Cooper blk hd bt), dessen kurviger Verlauf im mittleren Teil (Altopiano) höher liegendes und im Schlussteil (Fucino) niedriger liegendes Gelände symbolisiert. Darunter befindet sich der Schriftzug Indicazione geografica protetta (Arial gerundet mt bold) in weißer Farbe auf blauem Grund (Pantone reflex blue), und links davon das EU-Logo.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das Erzeugungsgebiet von „Carota dell’Altopiano del Fucino“ umfasst die gesamte Hochebene des Fucino.

Die Abgrenzung des Gebiets erfolgt durch die Provinzstraße „Circonfucense“; es umfasst durch Feldwege und nummerierte Parzellen abgeteilte Flächen der Gemarkung folgender Gemeinden der Provinz L’Aquila: Avezzano und Ortsteile, Celano und Ortsteile, Cerchio, Aielli, Collarmele, Pescina und Ortsteile, S.Benedetto dei Marsi, Gioia nei Marsi und Ortsteile, Lecce dei Marsi, Ortucchio, Trasacco und Luco dei Marsi.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1   Besonderheit des geografischen Gebiets

Die Hochebene des Fucino, die besonders für ihre Gemüseproduktion bekannt ist, liegt im südlichen Mittelitalien in der Region Abruzzen, der so genannten „Regione dei Parchi“.

Das 16 000 ha umfassende völlig ebene Gebiet liegt auf 700 m Höhe und ist von einer ökologisch besonders schützenswerten Bergwelt umgeben, bestehend aus dem „Parco nazionale d'Abruzzo“, dem „Velino-Sirente“ und den „Monti Ernici-Simbruini“.

Die landwirtschaftliche Nutzung der Hochebene begann im ausgehenden 19. Jahrhundert, als die von Prinz Alessandro Torlonia geleiteten Arbeiten zur Trockenlegung des „Lago del Fucino“, des drittgrößten Sees Italiens, beendet waren.

Der Boden ist sandig-lehmig mit hohem Aktivkalkgehalt, einem pH-Wert zwischen subalkalisch und alkalisch und einem hohen Anteil an organischen Stoffen, der unter anderem auf die großen Mengen an organischem Dünger zurückzuführen ist, die von den Landwirten des Fucino-Beckens alle zwei Jahre ausgebracht werden.

Das Klima ist beeinflusst durch die umliegenden Bergketten, die Höhenlage und die relative Luftfeuchtigkeit, die aus dem engmaschigen Netz von Kanälen und Gräben aufsteigt. Diese dienen während der Anbauzeit zur Bewässerung und im Winter zur Entwässerung. Die Winter sind in der Regel streng und regnerisch, während im Sommer, speziell von Juli bis Mitte August, im gesamten Erzeugungsgebiet hohe Temperaturen herrschen. Aufgrund der Höhenlage zeichnet sich das Gebiet außerdem durch erhebliche Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht aus.

5.2   Besonderheit des Erzeugnisses

Typisch für „Carota dell’Altopiano del Fucino“ g.g.A. ist die im Wesentlichen zylindrische Wurzelform mit abgerundeter Spitze, das Fehlen von Wurzelhärchen und tiefen Narben am Wurzelhals, die glatte Oberfläche und die durchgehend tief orange Färbung. Weitere besondere Merkmale beziehen sich auf den Nährwert: Die Karotten besitzen einen hohen Gehalt an Ascorbinsäure und an Gesamtzucker, wobei diese Bestandteile in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.

Ein weiteres besonderes Merkmal von „Carota dell'Altopiano del Fucino“ ist der hohe Anteil der Vitamine Tiamin, Riboflavin und vor allem Carotin.

5.3   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)

Mit dieser Karotte hat die Fucino-Hochebene ihr landwirtschaftliches Spitzenerzeugnis gefunden, was auch an den besonderen Eigenschaften liegt, die das Gebiet dem Erzeugnis zu verleihen vermag.

Das besonders günstige Klima und die feinen, lockeren Böden des Anbaugebiets verleihen dem Erzeugnis die oben beschriebenen besonderen Eigenschaften, die von den europäischen Verbrauchern anerkannt und geschätzt werden.

Der große Umfang des Karottenanbaus hat im Erzeugungsgebiet die nachgelagerten Bereiche (Ab- und Verpackungsbetriebe) befördert und Verarbeitungsbetriebe entstehen lassen, in denen die Karotten in Stücke geschnitten und zu Saft verarbeitet werden. So entstand in diesem Gebiet ein Gesamtsystem aus hervorragenden Boden- und Klimabedingungen, hoch spezialisierten Erzeugungs- und Vermarktungsbetrieben und einem hoch entwickelten Verarbeitungssektor, was die Fucino-Hochebene zu einem Karottengebiet par excellence gemacht hat.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (4))

Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Änderung der geschützten geografischen Angabe „Carota dell’Altopiano del Fucino“ im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana) Nr. 51 vom 1. März 2012 veröffentlicht.

Der konsolidierte Text der Produktspezifikation ist abrufbar unter dem Link:

http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335

oder

direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (http://www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Qualità e sicurezza“ (Qualität und Sicherheit) klicken und dann auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.

(2)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12. Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(3)  Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.

(4)  Vgl. Fußnote 3.


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