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Document 52013XC0731(01)
Publication of an amendment application pursuant to Article 50(2)(a) of Regulation (EU) No 1151/2012 of the European Parliament and of the Council on quality schemes for agricultural products and foodstuffs
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
ABl. C 219 vom 31.7.2013, p. 12–17
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
31.7.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 219/12 |
Veröffentlichung eines Änderungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2013/C 219/09
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen.
ÄNDERUNGSANTRAG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2)
ÄNDERUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 9
„LIQUIRIZIA DI CALABRIA“
EG-Nr.: IT-PDO-0105-01090-07.02.2013
g.g.A. ( ) g.U. ( X )
1. Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht
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Name des Erzeugnisses |
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Beschreibung des Erzeugnisses |
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Geografisches Gebiet |
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Ursprungsnachweis |
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Herstellungsverfahren |
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Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet |
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Etikettierung |
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Einzelstaatliche Vorschriften |
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Sonstiges (zu präzisieren) |
2. Art der Änderung(en)
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Änderung des Einzigen Dokuments oder der Zusammenfassung |
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Änderung der Spezifikation einer eingetragenen g.U. oder g.g.A., für die weder ein Einziges Dokument noch eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde |
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Änderung der Spezifikation, die keine Änderung des veröffentlichten Einzigen Dokuments erfordert (Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) |
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Vorübergehende Änderung der Spezifikation aufgrund der Einführung verbindlicher gesundheitspolizeilicher oder pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen durch die Behörden (Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006) |
3. Änderung(en)
Geografisches Gebiet
Mit der Änderung wird die irrtümlicherweise unberücksichtigt gebliebene Gemeinde Castrovillari (Provinz Cosenza) in die Produktspezifikation aufgenommen. Wie die anderen in der Spezifikation aufgeführten Gemeinden erfüllt auch Castrovillari alle örtlichen und historischen Voraussetzungen für die Erzeugung von „Liquirizia di Calabria“. Das Gemeindegebiet liegt zum Teil in der Ebene von Sibari und grenzt an die in der Spezifikation aufgeführten Gemeinden Altomonte, San Lorenzo del Vallo, Spezzano Albanese, Cassano Ionio und Civita. Des Weiteren belegen historische Quellen die Existenz von Betrieben zur Erzeugung von „Liquirizia di Calabria“ im Gemeindegebiet von Castrovillari seit dem Jahr 1842.
Mit der Änderung wurde zugleich auch die fehlerhafte Schreibweise einiger Gemeindenamen im Erzeugungsgebiet korrigiert.
EINZIGES DOKUMENT
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (3)
„LIQUIRIZIA DI CALABRIA“
EG-Nr.: IT-PDO-0105-01090-07.02.2013
g.g.A. ( ) g.U. ( X )
1. Name
„Liquirizia di Calabria“
2. Mitgliedstaat oder Drittland
Italien
3. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels
3.1 Erzeugnisart
Klasse 1.8 |
Andere unter Anhang I fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.). |
Klasse 2.4. |
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck |
3.2 Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt
Die geschützte Ursprungsbezeichnung „Liquirizia di Calabria“ wird ausschließlich für frisches oder getrocknetes Süßholz (auch: Lakritz) oder dessen Extrakt verwendet. Dieses Süßholz muss von Anbau- oder Wildpflanzen der Art Glychirrhiza glabra (Familie der Hülsenfrüchtler) stammen, die typischerweise in Kalabrien vorkommt und dort „Cordara“ genannt wird.
Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens weist „Liquirizia di Calabria“ g.U. folgende Merkmale auf:
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Frische Wurzel
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Getrocknete Wurzel
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Wurzelextrakt:
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3.3 Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)
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3.4 Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)
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3.5 Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen
Alle Erzeugungsschritte vom Anbau über die Ernte bis zur Trocknung und Verarbeitung müssen in dem unter Punkt 4 spezifizierten abgegrenzten Gebiet erfolgen.
3.6 Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.
„Liquirizia di Calabria“ g.U. wird in Verpackungen aus folgenden Materialien vermarktet: aus Pappe, Glas, Metall, Keramik, Polypropylen und hochdichtem Polyethylen sowie aus allen anderen Materialen, die nach geltendem Recht zur Verpackung von Lebensmitteln zugelassen sind. Das Gewicht des Inhalts der Verpackungen kann zwischen 5 g und 25 kg betragen. Jede Verpackung muss mit einem Siegel versehen sein, das beim Öffnen beschädigt wird.
3.7 Besondere Vorschriften für die Etikettierung
Das Etikett muss das Logo der Bezeichnung, die von der Kontrolleinrichtung vergebene laufende Nummer und das Verpackungsdatum für die Einzelpackung enthalten. Das Logo der Bezeichnung „Liquirizia di Calabria“ g.U. besteht aus einem stilisierten, auf der Spitze stehenden Quadrat. Die Mindestgröße für den Aufdruck des gesamten Logos beträgt in Höhe und Breite jeweils 0,5 cm. Das Logo kann in allen Farben aufgedruckt werden.
4. Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets
Das Erzeugungsgebiet von „Liquirizia di Calabria“ umfasst sämtliche in der Produktspezifikation im Einzelnen aufgeführten Gemeinden, in denen die für Kalabrien typische Sorte der Süßholzpflanze Glycyrrhiza glabra (dort „Cordara“ genannt) bis zu einer Höhe von 650 m ü. M. wild wächst oder angebaut wird. Im Norden wird das Erzeugungsgebiet durch das bis nach Rocca Imperiale abfallende Pollino-Massiv begrenzt und so von der Region Basilicata getrennt. Das Gebiet umfasst die Talhänge des von Süden nach Norden fließenden Flusses Crati, der die Sibari-Ebene durchquert und ins Ionische Meer mündet. Zum Tyrrhenischen Meer hin erstreckt sich das Erzeugungsgebiet von Falconara Albanese im Norden bis Nicotera im Süden. Auf der ionischen Seite reicht es von der Sibari-Ebene über das weite Flachland von Crotone bis zur Südspitze Kalabriens.
5. Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet
5.1 Besonderheit des geografischen Gebiets
Das historische Erzeugungsgebiet für Süßholz war die Küstenregion Kalabriens, insbesondere das Territorium der Gemeinden Villapiana, Cerchiara di Calabria, Cassano Ionio-Sibari, Corigliano Calabro und Rossano in der Sibari-Ebene, deren natürliche Bodenbeschaffenheit sich durch einen hohen Silikatgehalt und Skelettanteil sowie einen neutralen pH-Wert auszeichnet. Die Klimabedingungen der Sibari-Ebene, die auch heute noch das Zentrum der Lakritzproduktion ist, bieten gute Voraussetzungen für die Verbreitung der Süßholzpflanze, da das Gebiet durch die natürliche Barriere der nahe gelegenen Pollino- und Sila-Bergzüge vor Winden geschützt ist. Die Pflanzen wachsen wild oder als Kulturpflanzen entlang der Küste und verbreiten sich über die Küstenebenen des Tyrrhenischen Meers (Lamezia Terme, Falerna, Nocera Tirenese usw.) und des Ionischen Meers (Crotone, Isola Capo Rizzuto, Chiaravalle, Badolato, Roccella Ionica usw.) bis ins hügelige Binnenland, aus den Tälern der größten Flüsse Kalabriens bis zu den Anhöhen im Hinterland, die durch ihre besondere Beschaffenheit vom günstigen Einfluss des Meeres profitieren. So findet sich das Süßholz mit seinen typischen Merkmalen auch noch etliche Kilometer von der Küste entfernt. Durch das ausgeprägt mediterrane Klima mit den langen, heißen und trockenen Sommern und den milden Wintern kann sich Glycyrrhiza glabra var. typica (das sog. Cordara-Süßholz) im gesamten Erzeugungsgebiet gleichmäßig ausbreiten.
5.2 Besonderheit des Erzeugnisses
„Liquirizia di Calabria“ g.U. hebt sich deutlich von anderen Sorten mit vergleichbarer chemisch-physikalischer Struktur ab; Grund dafür sind die Sekundärmetaboliten wie z. B. der Wirkstoff Glycyrrhizin, der die kommerziellen und pharmakognostischen Merkmale der Pflanze bestimmt. Dabei handelt es sich um ein Saponin, dessen Anteil im Süßholz aus Kalabrien in der Regel niedriger ist als in vergleichbaren Arten und Sorten und gerade deshalb auf dem Markt begehrt ist. Neuere Untersuchungen belegen den Unterschied zwischen Süßholz aus Kalabrien und anderen Sorten aus Nachbargebieten im Hinblick auf den Anteil an Glycyrrhizinsäure, der, wie oben dargelegt, erheblich niedriger ist als in den Wurzeln der Pflanzen aus anderen Regionen; des Weiteren wurde auch ein niedrigerer Zuckergehalt festgestellt.
Eine weitere Untersuchung zu den flüchtigen Anteilen hat ergeben, dass sich die Zusammensetzung von Süßholz aus Kalabrien auch in dieser Hinsicht deutlich von den Sorten aus anderen Teilen Italiens und dem Ausland unterscheidet. Schließlich wurde in einem Vergleich mit Süßholzextrakten aus anderen Ländern festgestellt, dass die Zusammensetzung der Phenolverbindungen von Süßholz aus Kalabrien qualitative und quantitative Unterschiede gegenüber dem aus anderen Ländern aufweist.
Insbesondere wurde ein sehr geringer Liquiritigenin- und Isoliquiritigenin-Gehalt festgestellt, während der Gehalt an Licochalcon A, das in anderen Proben fehlt oder nur zusammen mit Licochalcon B vorkommt, signifikant hoch ist.
5.3 Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.)
Kalabrien ist eine Region, die hinsichtlich ihrer Boden- und Geländebeschaffenheit im Vergleich zu allen anderen italienischen Regionen einzigartige Merkmale aufweist.
Dieser äußerste Zipfel der italienischen Halbinsel, der mit seiner etwa 800 km langen Küste selbst als lange und schmale Halbinsel gelten kann, ist in mancher Hinsicht mit Apulien vergleichbar, andererseits aber völlig verschieden von dieser Region. So ist Kalabrien durch die hohen Apennin-Bergketten der Länge nach in zwei Teile unterteilt, wodurch ein für eine italienische Region völlig einzigartiges Panorama entsteht.
Aufgrund der Boden- und Geländebeschaffenheit herrschen in Kalabrien im Vergleich zur restlichen Halbinsel einzigartige bio-pedoklimatische Bedingungen in Bezug auf Durchschnittstemperatur, Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Regenneigung, Niederschlagsmenge, Windmerkmale, Dauer und Intensität der Sonneneinstrahlung und Bodentemperatur, was durch zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen belegt ist. Dieser besondere Lebensraum hat im Laufe der Jahrhunderte einen starken Anpassungs- und Selektionsdruck auf diese Pflanzenart ausgeübt, so dass sich beim hiesigen Süßholz ein besonderer Chemotyp hinsichtlich Zusammensetzung, Nährwert und Aroma herausgebildet hat.
Diese besondere Süßholzart ist für Kalabrien kennzeichnend und war schon im 17. Jahrhundert bekannt. Das geht aus zahlreichen Dokumenten wie z. B. dem berühmten „Trattato di terapeutica e farmacologia“, Band I (1903) hervor, demzufolge „… es sich bei der Art, aus der die Wurzel gewonnen wird, um die in Südwesteuropa beheimatete Glycyrrhiza glabra (Leguminosae/Papilionaceae) handelt. Gelegentlich wird die Arzneiwurzel auch als Liquirizia di Calabria (Kalabreser Süßholz) bezeichnet, um sie vom Russischen Süßholz zu unterscheiden, das heller ist und aus Glycyrrhiza glandulifera oder G. echinata gewonnen wird, welche in Südosteuropa anzutreffen sind“.
Ferner heißt es in der Encyclopaedia Britannica (14. Auflage, 1928): „The preparation of the juice is a widely extended industry along the Mediterranean coast: but the quality best appreciated in Great Britain is Made in Calabria …“.
Die Bewertung in der Encyclopaedia Britannica wird in einem Bericht des US-Außenministeriums bestätigt (Titel: „The licorice plant“, 1985).
„Liquirizia di Calabria“ g.U ist ein komplexes Produkt, das dank Interaktion des Menschen nach jahrhundertelanger Überlieferung zu würdiger Tradition der Region Kalabrien gelangt ist. Belege hierfür sind ein Gemälde von Saint-Non vom Ende des 18. Jahrhunderts sowie zahlreiche Veröffentlichungen aus dem Zeitraum 1700-2000, z. B. „Stato delle persone in Calabria. I concari“ von Vincenzo Padula (1864); „Piante officinali in Calabria: presupposti e prospettive“ der Vereinigung zur Förderung der Industrie in Süditalien SVIMEZ (1951); „Pece e liquirizia nei casali cosentini del Settecento: forma d’industrie e forze di lavoro“ von Augusto Placanica (1980); „I ‘Conci‘ e la produzione del succo di liquerizia in Calabria“ von Gennaro Matacena (1986); „La dolce industria. Conci e liquirizia in provincia di Cosenza dal XVIII al XX secolo“ von Vittorio Marzi et al. (1991).
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts erstreckte sich der Anbau von Süßholz in Kalabrien entlang der gesamten Ionischen Küste, insbesondere an den nördlichen Grenzen zur Lucania und in der weiten Sibari-Ebene, wo die Pflanze besonders reichlich vorhanden war, bis nach Crotone und Reggio Calabria, außerdem im Crati-Tal, das von Cosenza bis zur Sibari-Ebene verläuft, sowie in breiten Streifen entlang der tyrrhenischen Küste.
Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation
(Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (4))
Die Verwaltungsbehörde hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Änderung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Liquirizia di Calabria“ im Amtsblatt der Italienischen Republik (Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana) Nr. 294 vom 18. Dezember 2012 veröffentlicht.
Der konsolidierte Text der Produktspezifikation ist abrufbar unter dem Link:
http://www.politicheagricole.it/flex/cm/pages/ServeBLOB.php/L/IT/IDPagina/3335
oder
direkt über die Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (http://www.politicheagricole.it), oben rechts auf dem Bildschirm auf „Qualità e sicurezza“ (Qualität und Sicherheit) klicken und dann auf „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE“ (Spezifikationen von Produkten zur Prüfung durch die EU).
(1) ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.
(2) Ersetzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012.
(3) Vgl. Fußnote 2.
(4) Vgl. Fußnote 2.