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Document 52013TA1213(28)

    Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

    ABl. C 365 vom 13.12.2013, p. 197–205 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.12.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 365/197


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zusammen mit den Antworten der Behörde

    2013/C 365/28

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“, auch „ESMA“) mit Sitz in Paris wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingesetzt. Die Behörde soll das Funktionieren des EU-Finanzbinnenmarkts verbessern, indem ein hohes, wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung gewährleistet wird, die Integrität und Stabilität der Finanzsysteme gewahrt werden und die internationale Koordinierung bei der Aufsicht ausgebaut wird, um die Stabilität und Effektivität des Finanzsystems zu gewährleisten (2). Die ESMA wurde am 1. Januar 2011 errichtet.

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Behörde. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Behörde bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Behörde sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Behörde umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Behörde, nachdem der Rechnungsführer der Behörde ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Behörde vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Behörde frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Behörde ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG

    11.

    Der Rechnungsführer hat das Rechnungsführungssystem der Behörde noch nicht validiert.

    BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

    12.

    In ihrem zweiten Tätigkeitsjahr hat die Behörde mit der Annahme und Umsetzung der Basisanforderungen aller Normen für die interne Kontrolle einen wichtigen Schritt getan. Eine vollständige Umsetzung der Normen wurde jedoch noch nicht erreicht.

    13.

    Bei der Pünktlichkeit und Dokumentation der Vergabeverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    14.

    Die Gesamtmittelausstattung der Behörde für 2012 betrug 20,3 Millionen Euro. Davon wurden 2,8 Millionen Euro (14 %) annulliert, und gebundene Mittel im Betrag von 4,2 Millionen Euro (21 %) wurden auf das Jahr 2013 übertragen.

    15.

    Der hohe Umfang der Annullierungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplans davon ausgegangen wurde, dass Anfang 2012 sämtliche im Stellenplan vorgesehene Posten besetzt wären. Einige Einstellungen wurden aber erst im Jahresverlauf vorgenommen. Auch wegen Verzögerungen bei Beschaffungsverfahren im IT-Bereich mussten Annullierungen vorgenommen werden.

    16.

    Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und Titel III (Ausgaben für den Dienstbetrieb) wurden mit 39 % bzw. 52 % in großem Umfang gebundene Mittel auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Die Übertragungen bei Titel II waren vor allem auf einen im Dezember 2012 vergebenen großen Auftrag über Bauarbeiten (0,6 Millionen Euro) an den Räumlichkeiten der Behörde und auf die Anschaffung von IT-Hardware (0,5 Millionen Euro), Telefonausrüstung (0,1 Millionen Euro) und Mobiliar (0,3 Millionen Euro) zurückzuführen, die zum Jahresende noch nicht vollständig geliefert waren. Der hohe Umfang der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III ergibt sich aus dem Mehrjahrescharakter großer IT-Entwicklungsprojekte und Verzögerungen bei den damit verbundenen Vergabeverfahren.

    17.

    Im Jahr 2012 nahm die Behörde 22 Mittelübertragungen im Betrag von 3,2 Millionen Euro (16 % des gesamten Haushalts 2012) innerhalb des Haushaltsplans vor, was ein Indiz für Mängel bei der Haushaltsplanung ist.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    18.

    Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren weiter verbessern. Insbesondere kam bei einem geprüften Einstellungsverfahren die für einen bestimmten Posten erforderliche Berufserfahrung (in Jahren) nicht zum Tragen, und bei drei geprüften Einstellungsverfahren gab es keine Nachweise dafür, dass vor Prüfung der Bewerbungen Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Shortlists festgelegt wurden.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

    19.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2011

    Die Mittelbindungen der Behörde beliefen sich auf 12 841 997 Euro bzw. 76 % des Haushalts 2011. Die Mittelbindungsraten waren insbesondere bei Titel III „Ausgaben für den Dienstbetrieb“ (47 %) niedrig. Dies hatte Auswirkungen auf die IT-Ziele der Behörde, die nicht ganz erreicht wurden. Die niedrigen Haushaltsvollzugsquoten lassen auf Probleme bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans schließen.

    Im Gange

    2011

    Im Haushaltsplan der Behörde für das Haushaltsjahr 2011 waren 16,9 Millionen Euro veranschlagt. Im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 der Gründungsverordnung wurde der Haushalt 2011 zu 60 % aus Beiträgen von Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern und zu 40 % aus dem Unionshaushalt finanziert. Ende 2011 verzeichnete die ESMA einen Haushaltsüberschuss von 4,3 Millionen Euro. Gemäß ihrer Finanzregelung (1) wurde der volle Betrag im Abschluss als Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Kommission ausgewiesen.

    Im Gange

    2011

    Schwachstellen wurden bei sechs rechtlichen Verpflichtungen festgestellt, die vor den Mittelbindungen eingegangen wurden (483 845 Euro).

    Im Gange

    2011

    Der Hof ermittelte eine Reihe von Fällen im Gesamtwert von 207 442 Euro, in denen auf das Jahr 2012 übertragene Zahlungsermächtigungen keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren folglich vorschriftswidrig und sollten annulliert werden.

    Ausstehend

    2011

    Die Behörde hatte noch keine Normen für die interne Kontrolle angenommen.

    Abgeschlossen

    2011

    Die Behörde muss die Verwaltung ihrer Sachanlagen verbessern. Bei von der Behörde selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten waren die Rechnungsführungsverfahren und Kostenangaben nicht zuverlässig.

    Im Gange

    2011

    Die Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten wurden noch nicht angenommen.

    Abgeschlossen

    2011

    Die ESMA hat noch keine interinstitutionelle Vereinbarung mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu Ermittlungen in Betrugsfällen abgeschlossen. Die Behörde sollte dafür sorgen, dass ihre Finanzregelung in dieser Hinsicht voll und ganz umgesetzt wird.

    Abgeschlossen

    2011

    Die Behörde muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die für eine bestimmte Position erforderliche Berufserfahrung (in Jahren) wurde nicht eingehalten, nach Ablauf der Frist eingegangene Bewerbungen wurden akzeptiert, die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, und es lag kein Beschluss der Anstellungsbehörde zur Bestellung des Prüfungsausschusses vor.

    Im Gange


    (1)  Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 16 Absatz 1.


    ANHANG II

    Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Paris)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.

    Zuständigkeiten der Behörde

    (Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates)

    Aufgaben

    Entwicklung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards;

    Entwicklung von Entwürfen technischer Durchführungsstandards;

    Herausgabe von Leitlinien und Empfehlungen;

    Abgabe von Empfehlungen für den Fall, dass eine zuständige nationale Behörde sektorbezogene Rechtsakte nicht angewandt oder diese so angewandt hat, dass eine Verletzung des Unionsrechts vorzuliegen scheint;

    Erlass von an die zuständigen Behörden gerichteten Beschlüssen im Einzelfall in bestimmten Krisenfällen und zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen;

    in Fällen, die unmittelbar anwendbares Unionsrecht betreffen, Erlass von an Finanzmarktteilnehmer gerichteten Beschlüssen im Einzelfall, i) wenn eine zuständige nationale Behörde sektorbezogene Rechtsakte nicht angewandt oder diese so angewandt hat, dass eine Verletzung des Unionsrechts vorzuliegen scheint und wenn eine zuständige Behörde einer förmlichen Stellungnahme der Kommission nicht nachgekommen ist; ii) in bestimmten Krisenfällen, wenn eine zuständige Behörde dem von der ESMA gefassten Beschluss nicht nachkommt; oder iii) zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden Fällen, wenn eine zuständige Behörde dem Beschluss der ESMA nicht nachgekommen ist;

    Abgabe von Stellungnahmen für das Europäische Parlament, den Rat oder die Kommission zu allen in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Fragen;

    Einholung der erforderlichen Informationen zu Finanzmarktteilnehmern zwecks Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben;

    Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewertung der Wirkungen von Produktmerkmalen und Verteilungsprozessen auf die Finanzlage der Finanzmarktteilnehmer und den Verbraucherschutz;

    Bereitstellung einer zentral zugänglichen Datenbank der registrierten Finanzmarktteilnehmer in ihrem Zuständigkeitsbereich, sofern dies in den sektorbezogenen Rechtsvorschriften vorgesehen ist;

    Herausgabe von Warnungen, wenn eine Finanztätigkeit eine ernsthafte Bedrohung für ihre Ziele darstellt;

    vorübergehendes Verbot oder vorübergehende Beschränkung bestimmter Finanztätigkeiten, durch die das ordnungsgemäße Funktionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der Union als Ganzes oder in Teilen gefährdet wird, in den Fällen und unter den Bedingungen, die in den sektorbezogenen Rechtsvorschriften festgelegt sind, beziehungsweise erforderlichenfalls im Krisenfall;

    Beteiligung an den Aktivitäten der Aufsichtskollegien, einschließlich Prüfungen vor Ort, die gemeinsam von zwei oder mehr zuständigen Behörden durchgeführt werden;

    Reaktion auf alle Risiken der Beeinträchtigung der Finanzdienstleistungen, die durch eine Störung des Finanzsystems insgesamt oder in Teilen verursacht wird und das Potenzial hat, schwerwiegende negative Folgen für den Binnenmarkt und die Realwirtschaft nach sich zu ziehen;

    Formulierung zusätzlicher Leitlinien und Empfehlungen für wichtige Finanzmarktteilnehmer, um dem von diesen ausgehenden Systemrisiko Rechnung zu tragen;

    Durchführung einer Untersuchung in Bezug auf eine bestimmte Art von Finanztätigkeit, Produkt oder Verhaltensweise, um die davon ausgehende potenzielle Bedrohung der Integrität der Finanzmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems beurteilen zu können und den betreffenden zuständigen Behörden geeignete Empfehlungen für Maßnahmen geben zu können;

    Wahrnehmung von Aufgaben und Pflichten, die von zuständigen Behörden delegiert werden;

    Abgabe von Stellungnahmen an die zuständigen Behörden;

    Durchführung vergleichender Analyse der Tätigkeiten der zuständigen Behörden;

    Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden, insbesondere in Fällen, in denen ungünstige Entwicklungen die geordnete Funktionsweise und die Integrität von Finanzmärkten oder die Stabilität des Finanzsystems der Union gefährden könnten;

    Initiierung und Koordinierung unionsweiter Bewertungen der Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmern bei ungünstigen Marktentwicklungen;

    Entscheidung über Anträge auf Zertifizierung und Registrierung von Ratingagenturen und Widerruf einer entsprechenden Zertifizierung und Registrierung;

    Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den jeweiligen Ratingagentur-Aufsichtsbehörden der Drittländer;

    Durchführung von Untersuchungen und Prüfungen vor Ort in den Räumlichkeiten von Ratingagenturen, bewerteten Unternehmen oder verbundenen Dritten;

    bei Vorliegen eines Verstoßes einer Ratingagentur: Beschluss des Widerrufs der Registrierung der Ratingagentur, Erlass eines vorübergehenden Verbots zur Abgabe von Ratings, Aussetzung der Verwendung von Ratings dieser Ratingagentur für aufsichtsrechtliche Zwecke, Aufforderung zur Beendigung des Verstoßes und/oder öffentliche Bekanntmachung;

    bei vorsätzlich oder fahrlässig begangenem Verstoß einer Ratingagentur, Erlass von Beschlüssen über die Verhängung einer Geldbuße.

    Leitungsstruktur

    Rat der Aufseher

    Zusammensetzung

    Der Rat der Aufseher besteht aus dem (nicht stimmberechtigten) Vorsitz, dem Leiter der für die Beaufsichtigung von Finanzmarktteilnehmern zuständigen nationalen Behörden jedes Mitgliedstaats, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der Kommission, einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, je einem (nicht stimmberechtigten) Vertreter der beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden.

    Aufgaben

    Der Rat der Aufseher gibt Leitlinien für die Arbeiten der Behörde vor und erlässt die in Kapitel II der Gründungsverordnung genannten Beschlüsse.

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern zusammen, die von den stimmberechtigten Mitgliedern des Rates der Aufseher aus ihrem Kreis gewählt werden. Der Exekutivdirektor und ein Vertreter der Kommission nehmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil (allerdings ist der Vertreter der Kommission in Haushaltsfragen stimmberechtigt).

    Aufgaben

    Der Verwaltungsrat gewährleistet, dass die Behörde ihren Auftrag ausführt und die ihr durch die Gründungsverordnung zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt.

    Vorsitz

    Vertreter der Behörde, der die Arbeiten des Rates der Aufseher vorbereitet und die Sitzungen des Rates der Aufseher und des Verwaltungsrats leitet. Der Vorsitzende wird nach Anhörung durch das Europäische Parlament vom Rat der Aufseher ernannt.

    Exekutivdirektor

    Der Exekutivdirektor wird vom Rat der Aufseher nach Bestätigung durch das Europäische Parlament ernannt. Er ist für die Leitung der Behörde verantwortlich und bereitet die Arbeiten des Verwaltungsrats vor.

    Interne Prüfung

    Interner Auditdienst (IAS) der Kommission.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Behörde für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel

    Endgültiger Haushalt

    Gesamthaushalt: 20,279 Millionen Euro, davon

     

    Unionszuschuss: 7,12 Millionen Euro;

     

    Beiträge nationaler zuständiger Behörden: 10,158 Millionen Euro;

     

    Gebühren beaufsichtigter Unternehmen: 3,001 Millionen Euro.

    Personalbestand am 31. Dezember 2012

    Statutspersonal: 75 im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 75.

    Vertragspersonal: 10 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen für Vertragspersonal; am 31.12.2012 tatsächlich besetzte Stellen für Vertragspersonal: 12.

    Abgeordnete nationale Sachverständige: 16 im Haushaltsplan vorgesehene Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige; am 31.12.2012 tatsächlich besetzte Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 10.

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

    Registrierung von 19 Ratingagenturen; Zertifizierung einer Ratingagentur;

    laufende Aufsicht, einschließlich themenbezogener Überprüfungen wie Bonitätseinstufungen von Banken (Ratings);

    Bewertung der Zulässigkeit von neuen Vorschlägen für Ausnahmen von den Vorhandels-Transparenzvorschriften der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID);

    Veröffentlichung endgültiger Leitlinien für den automatisierten Hochfrequenzhandel;

    weitere Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Überprüfung von MiFID (Finanzmarktrichtlinie), MAD (Marktmissbrauchsrichtlinie) und Prospekt-Richtlinie;

    Vorlage technischer (Regulierungs- und Durchführungs-)Standards zur Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenpartei-Clearingstellen (CCP) und Transaktionsregister (Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen — EMIR);

    Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf das Inkrafttreten der EMIR-Verordnung, der zufolge ESMA die Beaufsichtigung von Transaktionsregistern übernimmt;

    Herausgabe von technischen Standards zur neuen Leerverkaufsverordnung;

    Abgabe erster Stellungnahmen zur Einschränkung von Leerverkäufen in Griechenland und Spanien;

    Ausarbeitung ausführlicher Bestimmungen für die Vergütung von Managern alternativer Investmentfonds;

    Beitrag zur Entwicklung von International Financial Reporting Standards (IFRS);

    Herausgabe von Klarstellungen für Firmen hinsichtlich der korrekten Anwendung der IFRS-Vorschriften (Behandlung von Stundungen und Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Goodwill));

    Arbeiten zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion der Auswirkungen zwischen nationalen Aufsichtsbehörden zu Fragen der Marktüberwachung und der Prospekt- sowie der Transparenzrichtlinie, Übernahmeangeboten usw.;

    gemeinsame Arbeit mit den anderen Europäischen Aufsichtsbehörden;

    aktiver Beitrag zur Arbeit des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) im Bereich der Finanzstabilität, u. a. durch regelmäßige Risikoberichte; wöchentliche interne Briefings;

    verstärkter Verbraucherschutz in Finanzangelegenheiten durch zusätzliche Vorschriften und Auflagen für Intermediäre und Fondsmanager, Finanzberatung und Eignung (MiFID), Offenlegungsvorschriften für börsengehandelte Fonds;

    europaweite Investorenwarnung vor Fallen bei Online-Investitionen;

    Veranstaltung eines Investorentags in den Räumlichkeiten der ESMA;

    Betrieb einer EU-weiten Datenbank für Transaktionsberichte;

    Entwicklung einer erfolgreichen IT-Lösung für die Veröffentlichung historischer Bewertungen von Ratingagenturen;

    Koordinierung der Reaktionen nationaler Aufsichtsbehörden auf die Finanzkrise, einschließlich einer Stärkung der eigenen Risikoanalyse;

    Durchführung von zwei vergleichenden Analysen („Peer Reviews“) zur Umsetzung der Marktmissbrauchs- und der Prospektrichtlinie.

    Quelle: Angaben der Behörde.


    ANTWORTEN DER BEHÖRDE

    11.

    Der Bericht zur Validierung des Rechnungsführungssystems wird derzeit fertiggestellt. Vor Erstellung des Berichts führte der Rechnungsführer zur Validierung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse der angewandten Verfahren eine 100%ige Kontrolle aller Finanzvorgänge durch, anstelle einer Prüfung von nur einigen ausgewählten Vorgängen und eines Systemtests.

    12.

    Die ESMA richtete 2012 eine interne Kontrollfunktion ein und nahm einen risikobasierten Aktionsplan für die interne Kontrolle an, der weiterentwickelt und aktiv überwacht wird. Ende 2012 hatte die ESMA 19 der 20 für das Jahr geplanten Maßnahmen umgesetzt. Es wurden Arbeitsprogramme für die interne Kontrolle für die Jahre 2013 und 2014 erstellt. Angesichts der Risiken im Zusammenhang mit der Managementumgebung wurden die internen Management- und Kontrollsysteme gemäß Artikel 38 Absatz 4 der ESMA-Finanzverordnung auf die von der ESMA zu erfüllenden Aufgaben abgestimmt.

    13.

    2012 musste die ESMA mehrere Auftragsverfahren, die sie von ihrer Vorgängerorganisation CESR übernommen hatte, neu ausschreiben. Der Beschaffungsplan wurde nahezu vollständig erfüllt, jedoch kam es aufgrund der Mittelknappheit zu einigen Verzögerungen. Um in diesem Bereich Verbesserungen zu erreichen, wird die ESMA 2013 zusätzliche Mitarbeiter für ihr Beschaffungsteam einstellen und die Verfahren durch zusätzliche interne Kontrollen stärken.

    14.

    Die ESMA würdigt die korrekten Erklärungen, die bereits in den Bemerkungen des Hofes enthalten waren. Diese spiegeln die Situation im Jahr 2012 wider.

    15.

    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wurde im Januar 2011 erstellt, dem ersten Monat der Aufnahme des Agenturbetriebs. Der Haushaltsplan war weitgehend von der EU-Kommission erstellt worden und es gab tatsachlich noch keinerlei Erfahrungen mit dem Betrieb der Agentur.

    16.

    Hinsichtlich der Mittelverwaltung, wie sie im IT-Arbeitsprogramm der ESMA dargestellt ist, ist anzumerken, dass das IT-Arbeitsprogramm im Jahr 2012 auf Anforderungen basierte, die sich aus Rechtsvorschriften ergaben, die von den EU-Organen noch beraten wurden. Die abschließenden Aushandlungen einiger dieser Rechtsvorschriften haben sich im Laufe des Jahres sowohl auf das IT-Arbeitsprogramm als auch den Beschaffungsplan ausgewirkt.

    17.

    Seit dem Besuch des Hofes hat die ESMA verbesserte Verfahren entwickelt und Kontrollen hinsichtlich der bemängelten Aspekte sowie der Haushaltsführung und -planung eingeführt.

    18.

    Die ESMA erkennt die Feststellung an. Gemäß den Bemerkungen des Hofes hat die ESMA eine Ex-post-Überprüfung aller im Jahr 2012 durchgeführten Einstellungsverfahren für Bedienstete auf Zeit durchgeführt; dabei wurde bestätigt, dass keine anderen Fälle dieser Art vorgekommen sind. Um das Risiko zu minimieren, dass es in der Zukunft zu ähnlichen Versäumnissen kommt, hat die ESMA neue Verfahren eingeführt; darin sind Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Shortlists sowie Ex-ante-Prüfungen für die Validierung der Zulassung von Bewerbern anhand eines elektronischen Tools zur Berechnung der Jahre der Berufserfahrung vorgesehen.


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