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Document 52013TA1213(22)

    Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

    ABl. C 365 vom 13.12.2013, p. 158–164 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.12.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 365/158


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2012 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

    2013/C 365/22

    EINLEITUNG

    1.

    Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“, auch „EBDD“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist die Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden (2).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Beobachtungsstelle. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Beobachtungsstelle bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Beobachtungsstelle sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Beobachtungsstelle umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Beobachtungsstelle, nachdem der Rechnungsführer der Beobachtungsstelle ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Beobachtungsstelle vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Beobachtungsstelle ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

    11.

    Im Jahr 2012 gewährte die Beobachtungsstelle den nationalen Drogenbeobachtungsstellen der Mitgliedstaaten (Begünstigten) Finanzhilfen, um die Zusammenarbeit im Rahmen des REITOX-Netzes zu unterstützen (8). Die Gesamtausgaben für Finanzhilfen beliefen sich im Jahr 2012 auf 2,6 Millionen Euro, d. h. 16 % der operativen Ausgaben insgesamt. Die Ex-ante-Überprüfungen der Beobachtungsstelle vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten bestehen aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen und Prüfungsbescheinigungen, die von im Auftrag der Begünstigten tätigen externen Prüfern ausgestellt werden. Üblicherweise erhält die Beobachtungsstelle von den Begünstigten keine Dokumente zur Untermauerung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten. Ex-post-Überprüfungen der Kosten vor Ort auf Ebene der Begünstigten werden selten durchgeführt (9). Die bestehenden Kontrollen bieten dem Management der Beobachtungsstelle daher nur begrenzte Gewähr hinsichtlich der Förderfähigkeit und Richtigkeit der von Begünstigten geltend gemachten Kosten. Für die vom Hof geprüften Vorgänge erhielt die Beobachtungsstelle auf Betreiben des Hofes Belegunterlagen, die hinreichende Gewähr für ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit boten. Eine stichprobenartige Überprüfung von Belegunterlagen und eine größere Anzahl von Vor-Ort-Überprüfungen bei den Begünstigten könnten die Zuverlässigkeit erheblich steigern.

    12.

    Für die Vorgänge ab 2008 wurden, außer bei den Finanzhilfen (siehe Ziffer 11), keine Ex-post-Überprüfungen durchgeführt.

    13.

    Die Beobachtungsstelle hatte noch keinen Plan für die Geschäftsfortführung im Krisenfall (Business Continuity Plan) und noch keinen Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme (Disaster Recovery Plan) angenommen.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    14.

    Der Beobachtungsstelle entstehen derzeit jährliche Kosten von rund 200 000 Euro für in ihrem ehemaligen Gebäude und ihrem neuen Hauptsitz befindliche Büroräume, die nicht genutzt werden. Die Beobachtungsstelle sollte zusammen mit der Kommission und den nationalen Behörden weiterhin nach geeigneten Lösungen für diese ungenutzten Büroräume suchen.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

    15.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung und die diesbezüglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1) aufgehoben.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

    (8)  Im Rahmen des Europäischen Informationsnetzes für Drogen und Drogensucht (REITOX) sammelt die Beobachtungsstelle von nationalen Drogenbeobachtungsstellen Länderdaten über Drogen.

    (9)  Im Jahr 2011 wurden in zwei Mitgliedstaaten zwei Ex-post-Überprüfungen durchgeführt. Im Jahr 2012 fanden keine Überprüfungen dieser Art statt.


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2011

    Der Hof ermittelte 51 Fälle mit einem Gesamtwert von 90 053 Euro, in denen die auf das Haushaltsjahr 2012 übertragenen Mittel nicht auf bestehenden rechtlichen Verpflichtungen beruhten. Die Beobachtungsstelle hätte die betreffenden Mittelbindungen aufheben und der Kommission den entsprechenden Betrag zurückzahlen müssen. Das Verfahren wurde von der Beobachtungsstelle jedoch zu spät auf den Weg gebracht. Durch im IT-System vorgesehene Sperren bleiben die Mittel infolgedessen ein Jahr lang bis Ende 2012 blockiert, erst dann können die Mittelbindungen aufgehoben und der Kommission der Betrag zurückgezahlt werden.

    Abgeschlossen

    2011

    Der Beobachtungsstelle entstehen derzeit jährliche Kosten von rund 275 000 Euro für in ihrem ehemaligen Gebäude und ihrem neuen Hauptsitz befindliche Büroräume, die nicht genutzt werden. Die Beobachtungsstelle sollte zusammen mit der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden weiterhin nach geeigneten Lösungen für die ungenutzten Büroräume suchen.

    Ausstehend

    2011

    Die Beobachtungsstelle hat noch keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt und umgesetzt, um das finanzielle Risiko zu mindern und zu streuen und gleichzeitig angemessene Renditen zu erzielen.

    Abgeschlossen

    2011

    Die Beobachtungsstelle hat noch keine umfassende Strategie für Ausnahmen und Abweichungen von etablierten Abläufen und Verfahren verabschiedet (1).

    Abgeschlossen

    2011

    Bei den Einstellungsverfahren besteht weiterer Verbesserungsbedarf. Die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt.

    Abgeschlossen

    2011

    Die Akten zu den Auftragsvergabeverfahren der Beobachtungsstelle waren nicht immer vollständig und ordnungsgemäß angelegt (2).

    Im Gange


    (1)  Norm für die Interne Kontrolle Nr. 8.

    (2)  Es fehlten mehrere einschlägige Unterlagen wie etwa die Schätzung der Auftragswerte und die Schreiben an erfolglose Bieter.


    ANHANG II

    Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 168 und 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Die Union ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

    Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle

    (Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Parlaments und des Rates)

    Ziele

    Lieferung von sachlichen, objektiven, zuverlässigen und auf europäischer Ebene vergleichbaren Informationen über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Union und ihre Mitgliedstaaten.

    (1)

    Die Beobachtungsstelle führt vorrangig folgende Tätigkeiten aus: Bestandsaufnahme der Drogenproblematik und Beobachtung neuer Tendenzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Polykonsum;

    (2)

    Überwachung der Maßnahmen zur Bewältigung von Drogenproblemen; Bereitstellung von Informationen über bewährte Methoden;

    (3)

    Bewertung der Risiken durch neue psychoaktive Substanzen und Beibehaltung eines Frühwarnsystems;

    (4)

    Entwicklung von Instrumenten, die den Mitgliedstaaten die Überwachung und Bewertung ihrer nationalen Maßnahmen und der Kommission die Überwachung und die Bewertung der Maßnahmen der Union erleichtern.

    Aufgaben

    Sammlung und Analyse von Daten;

    methodische Verbesserung des Datenvergleichs;

    Verbreitung der Daten;

    Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit Ländern außerhalb der Union; Erkennen neuer Entwicklungen und sich verändernder Trends.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei auf dem Gebiet der Drogen besonders kompetenten unabhängigen Sachverständigen zusammen, die das Europäische Parlament benennt.

    Beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den Bericht über die Tätigkeit der Beobachtungsstelle an und stellt den Haushaltsplan fest. Gibt eine Stellungnahme zum Jahresabschluss ab.

    Exekutivausschuss

    Zusammensetzung

    Vorsitzender des Verwaltungsrats.

    Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats.

    Zwei weitere gewählte Verwaltungsratsmitglieder als Vertreter der Mitgliedstaaten.

    Zwei Vertreter der Kommission.

    Direktor

    Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

    Wissenschaftlicher Ausschuss

    Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus maximal 15 bekannten Wissenschaftlern zusammen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistungen vom Verwaltungsrat nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessenbekundung ernannt werden. Der Verwaltungsrat kann ferner zum Zwecke der Risikobewertung neuer psychoaktiver Substanzen Fachleute in den erweiterten Wissenschaftlichen Ausschuss benennen.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Interne Revision

    Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Beobachtungsstelle für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

    Haushalt

    16,32 (16,27) Millionen Euro. Unionszuschuss: 95,30 % (94,63 %).

    Personalbestand am 31.12.2012

    Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 84 (84)

    davon besetzt: 79 (77)

    + 25 (27) sonstige Bedienstete (abgeordnete nationale Sachverständige, Vertragsbedienstete und zeitlich befristete Vertretungen)

    Personalbestand insgesamt: 104 (104)

    Davon entfallen auf:

    operative Tätigkeiten: 64,5 (64)

    administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 29 (28,5)

    sonstige Tätigkeiten: 10,5 (11,5)

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

    Netz

    Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das sogenannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten.

    Veröffentlichungen

    Jahresbericht zum Stand der Drogenproblematik in Europa; 22 (22) Sprachfassungen, Veröffentlichung und interaktive Website.

    Veröffentlichungen zu ausgewählten Fragen — 2 (3), EN.

    Statistisches Bulletin und interaktive Website mit mehr als 350 (350) Tabellen und 100 (100) Abbildungen.

    Allgemeiner Tätigkeitsbericht — jährlich, EN.

    Newsletter „Drugnet Europe“ — 4 Ausgaben, EN (4).

    Drogen im Blickpunkt (Kurzinformationen zur Drogenpolitik) — 1 (2) Ausgaben. Wissenschaftliche Monografien: 0 (0), EN.

    Ausgaben der Reihe „Insights“ — 3 (0), EN.

    Handbücher — 2 (1), EN.

    Themenpapiere — 8 (1).

    Gemeinsame Veröffentlichungen — 2: EN (1.); BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV, TR, NO, HR (2.) (3).

    Outputs im Zusammenhang mit der Umsetzung des Beschlusses 2005/387/JI des Rates betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen — 2 (2), EN.

    Drogenprofile: 0 (1) neue und 0 (18) aktualisierte, DE, EN, FR.

    Technische und wissenschaftliche Studien, einschließlich Artikel und wissenschaftliche Zusammenfassungen: 13 (39).

    Ad-hoc-Veröffentlichungen — 3, EN.

    Broschüren — 1, EN, RU.

    Wissenschaftliche Poster: 2 (2).

    Ein System zur Sammlung, Validierung, Speicherung und Abrufung von Daten (Fonte).

    Sonstige Websites

    Umstrukturierung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts der öffentlichen Website der Beobachtungsstelle einschließlich:

    Länderübersichten.

    Übersicht über Drogenbehandlung, Präventionsprofile.

    Europäische Rechtsdatenbank zur Drogengesetzgebung.

    Evaluierungsinstrumentarium.

    Portal für bewährte Praktiken (Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Nachfragereduktion, Schadensreduzierung und Behandlungsmodule).

    Themenseiten.

    Datenbank für Veröffentlichungen.

    Werbematerial

    Konferenzunterlagen: 2 EN (1).

    Medienprodukte: 13 (13) Pressemitteilungen (3 in 23 Sprachen) und 10 (7) Lageberichte, EN; 1 PowerPoint-Präsentation, EN (1).

    Teilnahme an internationalen Konferenzen, technischen und wissenschaftlichen Tagungen: 266 (245).

    Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.


    ANTWORTEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE

    11.

    Die EMCDDA hat mehrere Verfahren eingeleitet und umgesetzt um sicherzustellen, dass angemessene Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen unter Berücksichtigung der bestehenden Risiken durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang werden die Begünstigten von Finanzhilfen aufgefordert eine Übersicht ihrer Gesamtausgaben (Ausgabenplan) sowie einen Jahresabschluss- und Tätigkeitsbericht einzureichen, anhand derer die EMCDDA die Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten prüfen kann. Auf dieser Grundlage erstellt die EMCDDA einen bilateralen Rückmeldungsbericht, in dem die möglichen Probleme im Zusammenhang mit der Verwaltung der REITOX-Finanzhilfen aufgezeigt werden und analysiert diese zusammen mit den nationalen Knotenpunkten (NFP).

    Um die bestehenden Verfahren zu verbessern, hat die EMCDDA im Einklang mit den Empfehlungen des Hofes folgende Maßnahmen ergriffen:

    Erhöhung der Anzahl der Überprüfungen pro Jahr vor Ort bei den NFP;

    Bereitstellung eines Prüfungsverfahrens und verbesserten Modells für den externen Prüfungsbericht, um externen Prüfern weitestgehend die Anwendung eines gemeinsamen und einheitlichen Verfahrens zu ermöglichen;

    Organisation einer Reitox-Akademie über die Verwaltung von Finanzhilfen für alle NFP im Mai 2013.

    12.

    Gemäß der Bewertung der möglichen Risiken, hat die EMCDDA ihre Entscheidung in Bezug auf Ex-post-Prüfungen überabeitet, um diese besser mit den Ergebnissen der Risikobewertung zu verbinden.

    13.

    Neben den Maßnahmen für einen Plan für die Sicherstellung der Geschäftsfortführung im Krisenfall (Business Continuity Plan) sowie für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch der Informationssysteme (Disaster Recovery Plan) für einige wichtige IKT-basierte Verfahren, wurden die Grundlagen für einen umfangreichen Plan für die Sicherstellung der Geschäftsfortführung (Business Continuity Plan, BCP) bereits in einem Vorschlag festgelegt, der voraussichtlich zum Ende des ersten Halbjahres 2013 angenommen wird.

    14.

    Die EMCDDA sucht weiterhin aktiv nach einer angemessenen Lösung für den Verkauf oder die Vermietung der ungenutzten Büroräume. Inzwischen hat die EMCDDA die Instandhaltungskosten für das Mascarenhas-Gebäude durch die Überarbeitung der Sicherheits- und einiger Nutzungsmaßnahmen für die Anlagen weiter rationalisiert und reduziert.


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