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Document 52013TA1213(13)

    Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums

    ABl. C 365 vom 13.12.2013, p. 89–96 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.12.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 365/89


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2012 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammen mit den Antworten des Zentrums

    2013/C 365/13

    EINLEITUNG

    1.

    Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“, auch „ECDC“) mit Sitz in Stockholm wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) errichtet. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren (2).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Zentrums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung des Zentrums bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Zentrums sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Zentrums umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Zentrums, nachdem der Rechnungsführer des Zentrums ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Zentrums vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Zentrums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Zentrums seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

    11.

    Das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge des Zentrums für das Jahr 2011 war eingeschränkt, da das Zentrum den Höchstbetrag eines Rahmenvertrags aus dem Jahr 2009 nicht einhielt. Gemäß diesem Rahmenvertrag konnte das Zentrum Einzelverträge mit ausgewählten Dienstleistungsanbietern bis zu einem Höchstbetrag von 9 Millionen Euro unterzeichnen. Bis Ende des Jahres 2011 waren allerdings Zahlungen in Höhe von 12,2 Millionen Euro geleistet worden.

    12.

    Um grundlegende Dienstleistungen für die Fortsetzung des betreffenden Projekts zu erwerben, schloss das Zentrum im Jahr 2012 weitere Einzelverträge über einen Betrag von 2,5 Millionen Euro ab. Zusammen mit Zahlungen in Höhe von 2,7 Millionen Euro, die im Jahr 2012 für bereits im Jahr 2011 unterzeichnete Verträge geleistet wurden, beliefen sich die geleisteten Zahlungen am Ende des Jahres 2012 auf insgesamt 17,4 Millionen Euro. Zahlungen, die die im Rahmenvertrag festgesetzte Obergrenze von 9 Millionen Euro übersteigen, sind vorschriftswidrig, doch hat das Zentrum im Jahr 2012 eine Korrekturmaßnahme ergriffen und im Juni 2012 einen neuen Rahmenvertrag unterzeichnet (es werden zukünftig keine weiteren Zahlungen im Rahmen des alten Vertrags mehr getätigt), und es hat die Überwachung der Inanspruchnahme von Rahmenverträgen allgemein verbessert.

    13.

    Die Zahlungen aus dem Jahr 2012 in Höhe von 5,2 Millionen Euro beruhen auf Versagen früherer Jahre, in denen die Obergrenze des Rahmenvertrags nicht eingehalten wurde. Sie stehen in Verbindung mit vertraglichen Verpflichtungen, die in früheren Jahren (2,7 Millionen Euro) bzw. im Jahr 2012 (2,5 Millionen Euro) aus Gründen der Geschäftsfortführung eingegangen wurden, während der Abschluss des Vergabeverfahrens für den neuen Rahmenvertrag anhängig war. Da das Zentrum im Jahr 2012 eine Korrekturmaßnahme ergriff, schränkt der Hof das Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge in diesem Jahr nicht ein.

    BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN

    14.

    Im Jahr 2012 gewährte das Zentrum Forschungseinrichtungen und Einzelpersonen Finanzhilfen. Die Gesamtausgaben für Finanzhilfen beliefen sich auf 752 000 Euro, was 1,4 % der operativen Ausgaben des Jahres 2012 entspricht. Die Ex-ante-Überprüfungen des Zentrums vor Erstattung der von den Begünstigten geltend gemachten Kosten bestehen aus einer Dokumentenanalyse von Kostenaufstellungen und teilweise auch von Prüfungsbescheinigungen, die von unabhängigen Prüfungsgesellschaften ausgestellt wurden, die im Auftrag der Begünstigten tätig waren. Üblicherweise erhält das Zentrum von Begünstigten keine Dokumente zur Untermauerung der Förderfähigkeit und Richtigkeit der geltend gemachten Kosten. Um die Kontrollen zu verstärken, hat das Zentrum eine Ex-post-Überprüfungsstrategie eingeführt und deren Umsetzung für das Jahr 2012 geplant. Allerdings erhielt das Zentrum mit zehnmonatiger Verzögerung Zugang zu einem interinstitutionellen Prüfungsauftrag, und zum Zeitpunkt der Prüfung waren noch keine Ex-post-Überprüfungen von Finanzhilfeausgaben des Jahres 2012 durchgeführt worden. Für die vom Hof geprüften Vorgänge erhielt das Zentrum auf Betreiben des Hofes Belegunterlagen, die hinreichende Gewähr für ihre Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit boten.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    15.

    Die Haushaltsvollzugsquoten waren bei Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 97 % bzw. 80 % der gebundenen Mittel zufriedenstellend. Zwar war die Übertragungsrate bei Titel III mit 8,3 Millionen Euro (41 % der bei Titel III gebundenen Mittel) hoch, doch war dies nicht auf Verzögerungen bei der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms des Zentrums zurückzuführen, sondern spiegelt den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten wider. Das Zentrum hat ein Modul zur Haushaltsplanung eingeführt, das direkt mit seinem Jahresarbeitsprogramm verknüpft ist, und die Zahlungen wurden in Übereinstimmung mit dem operativen Bedarf geplant und ausgeführt.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

    16.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2011

    Wie im Vorjahr wurden in Bezug auf 2011 Mittelübertragungen in hohem Umfang festgestellt. Der hohe Umfang dieser Übertragungen in Verbindung mit dem niedrigen Betrag antizipativer Passiva (5,4 Millionen Euro) stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    Abgeschlossen

    2011

    Die Unregelmäßigkeiten bei der Verwaltung eines Rahmenvertrags als Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge sind in Ziffer 10 dargelegt. Der Hof stellte weitere Fälle fest, in denen durch die Kontrollen des Zentrums die mangelhafte Verwaltung von Verträgen nicht verhindert wurde.

    Abgeschlossen

    2011

    In einem Fall nahm das Zentrum im Jahr 2010 und erneut im Jahr 2011 an einem auf der Grundlage eines Mehrfachrahmenvertrags abgeschlossenen Einzelvertrag Änderungen vor. Die Änderungen entsprachen zwar den Vertragsbedingungen des Rahmenvertrags, stellten jedoch einen Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen zur Finanzregelung des Zentrums dar. Die Änderungen betrafen die Dauer des Vertrags sowie die Ausweitung des Dienstleistungsumfangs und die Erhöhung der Auftragswerte. Zahlungen, die den Wert des ursprünglichen Vertrags überstiegen, beliefen sich auf 0,2 Millionen Euro.

    Abgeschlossen

    2011

    Im Fall eines anderen, über einen Höchstbetrag von 1,7 Millionen Euro abgeschlossenen Rahmenvertrags enthielten die vier Einzelverträge, die im Hinblick auf dessen Ausführung 2011 unterzeichnet wurden, keine Angaben zum Umfang oder zum Wert der zu erbringenden Dienstleistungen. Im Jahr 2011 beliefen sich die in Verbindung mit diesen Einzelverträgen geleisteten Zahlungen auf 0,06 Millionen Euro. Der Rahmenvertrag wurde über eine übermäßig hohe Höchstdauer von acht Jahren abgeschlossen, und das Zentrum stellte keine klar erkennbare Verbindung zwischen den technischen Spezifikationen, den Zuschlagskriterien und der Preisstruktur her, wie sie in den Ausschreibungsunterlagen dargelegt sind, die den mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu beauftragenden Dienstleistungsanbietern zugesandt wurden.

    Abgeschlossen

    2011

    Eine Finanzhilfevereinbarung über einen Betrag von 0,2 Millionen Euro wurde im Jahr 2011 mehr als vier Monate nach Beginn der entsprechenden Tätigkeiten unterzeichnet. Die vor der Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführten Tätigkeiten und getätigten Ausgaben sind nicht förderfähig.

    Abgeschlossen

    2011

    Wie im Vorjahr stellte der Hof hinsichtlich der Einstellungsverfahren Mängel fest. Es lag keinerlei Nachweis dafür vor, dass die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie deren Gewichtung vor der Auswertung der Bewerbungen festgelegt wurden. Auswahlkriterien waren teilweise nicht geprüft worden, und die Eignungskriterien wurden in der Bewertungsphase geändert.

    Abgeschlossen


    ANHANG II

    Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Bei der Festlegung und Durchführung aller Unionspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt.

    Die Tätigkeit der Union ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten, wobei die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert werden; außerdem umfasst sie die Beobachtung, frühzeitige Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren.

    Zuständigkeiten des Zentrums

    (Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

    Ziele

    Stärkung der Abwehrmechanismen der EU gegen Infektionskrankheiten; insbesondere Ermittlung, Bewertung und Weitergabe von Informationen zu durch übertragbare Krankheiten bedingten derzeitigen und neu auftretenden Risiken für die menschliche Gesundheit.

    Zu diesem Zweck verwaltet das Zentrum spezialisierte Überwachungsnetze, gibt wissenschaftliche Gutachten ab, verwaltet das Frühwarn- und Reaktionssystem und stellt wissenschaftliche und technische Hilfe und Ausbildung bereit.

    Aufgaben

    Verwaltung der spezialisierten Überwachungsnetze betreffend die Krankheiten und Förderung der Tätigkeiten zur Vernetzung. Dem Zentrum kommt eine besondere Rolle bei der Datenerhebung, -validierung, -analyse und -verbreitung zu.

    Bereitstellung fachkundiger Expertenberatung sowie wissenschaftlicher Gutachten und Studien auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten.

    Verwaltung des Frühwarn- und Reaktionssystems. Entwicklung von Verfahren zur Aufdeckung neu auftretender Bedrohungen der Gesundheit.

    Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bereitschaftspläne und der Ausbildung.

    Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit und interessierter Kreise über seine Arbeiten.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten.

    Aufgaben

    Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung.

    Direktor

    Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

    Beirat

    Zusammensetzung

    Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission.

    Aufgaben

    Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Interne Prüfung

    Interner Auditdienst der Europäischen Kommission (IAS).

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Dem Zentrum für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

    Endgültiger Haushalt

    58,2 (56,6) Millionen Euro

    Personalbestand am 31. Dezember 2012

    Bewilligte Stellen: 200 (200)

    Davon besetzt: 187 (177)

    Sonstige Planstellen: 91 (88)

    Insgesamt: 278 (265), davon entfallen auf:

    operative Tätigkeiten: 183 (174)

    administrative und unterstützende Tätigkeiten: 95 (91)

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 (Angaben für 2011)

    Identifizierung und Überwachung von 69 (64) Bedrohungen für die Gesundheit mit Hilfe der Datenbank über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten (Threat Tracking Tool, TTT).

    52 (52) wöchentliche Berichte über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten, die 334 (331) Empfängern übermittelt wurden. Zusätzlich ist der Bericht ab 2012 auch wöchentlich auf der Website des Zentrums abrufbar.

    Unterstützung der Stellen für Seuchenüberwachung bei 3 (3) Großveranstaltungen.

    Außerdem Überwachung von 3 (5) Veranstaltungen mit Ausnahmecharakter/von öffentlicher Bedeutung.

    Erstellung von sechs Risikobewertungen, 16 (17) neuen raschen Risikobewertungen und 16 (11) aktualisierten raschen Risikobewertungen.

    Durchführung von 1 (2) Simulationsübungsworkshops zur Prüfung und Verbesserung der Vorsorge und Reaktion im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten.

    94 (98) Teilnehmer an Schulungen im Rahmen des Europäischen Programms für die Ausbildung von Epidemiologen vor Ort (EPIET).

    10 (8) Teilnehmer an Mikrobiologieschulungen im Bereich europäische öffentliche Gesundheit (EUPHEM).

    114 (181) auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit sachverständige Teilnehmer aus 30 EU/EWR-Mitgliedstaaten an den Modulen für Kurzschulungen des Zentrums.

    780 000(500 000) Besucher auf dem Online-Portal des Zentrums.

    240 (122) wissenschaftliche Veröffentlichungen.

    Organisation des fünften Europäischen Antibiotikatags unter Beteiligung von 43 (37) Ländern; in derselben Woche wurden als Bemühung um globale Solidarität ebenfalls die Antibiotika-Wissenswoche (Get Smart About Antibiotics) der USA, die kanadische Initiative zum Antibiotika-Bewusstsein (AntibioticAwareness.ca) und die australische Woche zum Antibiotika-Bewusstsein (Australian Antibiotic Awareness Week) eingeleitet.

    13 (11,2) Millionen Einträge in den TESSy-Datenbanken; 1 324(845) aktive Nutzer aus 56 (53) Ländern.

    Verstärkte Überwachung; Ende 2012 Integration von 15 (15) der 17 spezialisierten Überwachungsnetze in das Zentrum; (eines beendet und das letzte ausgelagert).

    Veröffentlichung des Jährlichen Epidemiologieberichts.

    Veröffentlichung der jährlichen Berichte über Tuberkulose, HIV/AIDS und antimikrobielle Resistenz.

    40 (32) wöchentliche Bulletins zum Thema Influenza/wöchentliche Übersichten zur Influenzaüberwachung für 2012.

    34 (27) wissenschaftliche Gutachten auf Anfrage von Interessengruppen.

    Veranstaltung der sechsten Europäischen wissenschaftlichen Konferenz für angewandte Infektionsepidemiologie (ESCAIDE) vom 24.-26. Oktober 2012 in Edinburgh mit 511 (500) Teilnehmern.

    Organisation der ersten Eurovaccine.net-Konferenz mit 200 Teilnehmern.

    Wöchentliche Veröffentlichung der wissenschaftlichen Zeitschrift „Eurosurveillance“ mit 14 000(13 302) Online-Abonnenten.

    Eurosurveillance erhielt einen ersten Impact Factor. Für das Jahr 2011 wurde der beeindruckende Wert von 6,15 zugeteilt. Somit liegt Eurosurveillance weltweit auf Platz 6 der 70 Zeitschriften in der Kategorie Infektionskrankheiten.

    Quelle: Angaben des Zentrums.


    ANTWORTEN DES ZENTRUMS

    11-13.

    Das Zentrum erfuhr von diesem Fall im September 2011 und machte den Rechnungshof während seines Audits im Oktober 2011 auf ihn aufmerksam. Das Zentrum sorgte in dieser Angelegenheit für vollständige Transparenz gegenüber dem Rechnungshof, um sich vom ihm leiten und beraten zu lassen. Nach den damaligen Diskussionen hatte das Zentrum alle notwendigen Maßnahmen ergriffen: sofortige Einleitung einer neuen Ausschreibung für den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages und Eintragung des Falls in das Ausnahmeverzeichnis. Im Dezember 2011 übermittelte das Zentrum dem Hof seine Antworten zu dieser vorläufigen Feststellung sowie detaillierte Informationen über die Auftragsvolumina, die, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, noch unter den laufenden Rahmenvertrag fallen würden, ferner einen Zeitplan für den neuen Rahmenvertrag sowie die zur Vermeidung künftiger Probleme getroffenen Maßnahmen, wie z. B. das Management des neuen Rahmenvertrags durch einen Anweisungsbefugten und einen Beauftragten, der für die Verwendung der Haushaltsmittel zuständig ist. Das Zentrum betont, dass keine Mittel verloren gingen und niemand benachteiligt wurde.

    14.

    Die Maßnahmen zur Überprüfung der vom ECDC gewährten Finanzhilfen sollen im Juli 2013 überarbeitet werden. Die Bemerkungen des Hofes werden bei den überarbeiteten Maßnahmen berücksichtigt werden. Alle für 2012 geplanten Überprüfungen der Finanzhilfeausgaben werden stattdessen 2013 zusammen mit den für dieses Jahr vorgesehenen Überprüfungen durchgeführt. Die Prüfungen werden daher nicht wegen des fehlenden Zugangs zum interinstitutionellen Prüfungsauftrag einschränkt.

    15.

    Die Bemerkung des Hofes wird begrüßt, da sie den mehrjährigen Charakter der meisten operativen Tätigkeiten des Zentrums bestätigt.


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