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Document 52013TA1213(02)
Report on the annual accounts of the Office of the Body of European Regulators for Electronic Communications for the financial year 2012, together with the Office’s replies
Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Büros
Bericht über den Jahresabschluss 2012 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Büros
ABl. C 365 vom 13.12.2013, p. 9–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
13.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 365/9 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2012 des Büros des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Büros
2013/C 365/02
EINLEITUNG
1. |
Das Büro des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (nachstehend „das Büro“) mit Sitz in Riga wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingerichtet. Hauptaufgabe des Büros ist es, das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in administrativer und professioneller Hinsicht zu unterstützen und unter Anleitung des Regulierungsrats Informationen über elektronische Kommunikation zu sammeln und zu analysieren sowie unter den nationalen Regulierungsbehörden bewährte Regulierungspraktiken wie gemeinsame Herangehensweisen, Methodologien oder Leitlinien zur Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zu verbreiten (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Büros. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:
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Verantwortung des Managements
4. |
Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (5) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Büros sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:
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Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Büros frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
6. |
Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
7. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
8. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Büros seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
9. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Büros für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. Sie sollten vor dem Hintergrund der Tatsache betrachtet werden, dass 2012 das erste Tätigkeitsjahr des Büros war und die Einrichtung seiner Verfahren noch im Gange ist. |
BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG
11. |
Die Validierung des Rechnungsführungssystems des Büros durch den Rechnungsführer steht nach wie vor aus. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
12. |
Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittelbindungen in Höhe von 61 500 Euro (10 % der insgesamt übertragenen Mittelbindungen) entsprachen keinen rechtlichen Verpflichtungen und waren somit vorschriftswidrig. |
BEMERKUNGEN ZU DEN INTERNEN KONTROLLEN
13. |
Das Büro hatte folgende Normen für die interne Kontrolle (ICS) noch nicht umgesetzt: "Ziele und Leistungsindikatoren" (ICS 5), "Abläufe und Verfahren" (ICS 8), "Dokumentenverwaltung" (ICS 11) und "Information und Kommunikation" (ICS 12). |
14. |
Für die Erfassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen gibt es kein Verfahren, und eine körperliche Bestandsaufnahme wurde nicht vorgenommen. |
15. |
Verfahren für die Feststellung, Genehmigung und Erfassung von Ausnahmen und Abweichungen von Strategien und Verfahren wurden nicht umgesetzt. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
16. |
Rund 101 000 Euro (45 % der aus dem Jahr 2011 übertragenen Mittelbindungen) wurden annulliert. 545 000 Euro an Mitteln des Jahres 2012 (17 % der gesamten Mittelausstattung des Jahres 2012) wurden nicht in Anspruch genommen und mussten ebenfalls annulliert werden. Mittelbindungen wurden in großem Umfang (611 000 Euro bzw. 19 % der gesamten Mittelbindungen) auf 2013 übertragen. Dies ist ein Indiz für Probleme bei der Planung und/oder Umsetzung der Tätigkeiten des Büros. Die Übertragungen in Bezug auf das Jahr 2012 waren vor allem auf verspätete Einstellungen sowie das Fehlen einer wirksamen Politik zur zügigen Vorlage und Erstattung von Reisekostenabrechnungen von Sachverständigen zurückzuführen. |
17. |
Bei den Vergabeverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation. So wurde etwa bei der Auftragsvergabe dem Preis-Qualitäts-Verhältnis nicht genug Beachtung geschenkt, und die allgemeinen Vergabekriterien wurden nicht in Teilkriterien untergliedert, um eine klare und vergleichbare Bewertung der Angebote zu ermöglichen. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
18. |
Die untersuchten Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel mit Auswirkungen auf die Transparenz auf: Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach Durchsicht der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste der geeigneten Bewerber wurden nicht festgesetzt, Ernennung und Änderungen in der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses wurden von der Anstellungsbehörde nicht genehmigt. |
19. |
Die meisten Mitarbeiter des Büros nehmen Verwaltungs- oder Unterstützungsaufgaben wahr und üben keine Dienstreisetätigkeit aus. Dennoch wurden alle mit Mobiltelefonen mit einem monatlichen Limit bis etwa 50 Euro ausgestattet. Der private Gebrauch wird nicht kontrolliert. |
20. |
Das Büro hat keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel festgelegt. Ende 2012 waren sämtliche Barmittel (1,6 Millionen Euro) bei einer einzigen Bank (mit BBB-Rating (8)) angelegt. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES
21. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 15. Juli 2013 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Büros zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(8) Gemäß Vermerk des Rechnungsführers der Kommission vom 27.10.2008 muss die kurzfristige Bonitätsbewertung mindestens einem Rating von A-1 entsprechen.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
In dem vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Haushalt 2011 des Büros waren die Mittel nur nach Titeln und Kapiteln gegliedert, eine weitere Untergliederung in Artikel und Posten fehlte jedoch. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar. |
Abgeschlossen |
2011 |
Der Hof ermittelte 21 Fälle im Gesamtwert von 94 120 Euro, bei denen die auf das Jahr 2012 übertragenen Mittel keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren somit vorschriftswidrig. |
Im Gange |
2011 |
Das Büro hatte noch nicht alle Normen für die interne Kontrolle angenommen und umgesetzt. Insbesondere fehlten ein zentrales Rechnungsregister und ein Ausnahmenverzeichnis. |
Abgeschlossen (Rechnungsregister) Im Gange (Ausnahmenverzeichnis) |
2011 |
Das Büro muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Auswahlausschuss festgelegt. Außerdem gab es keinen Beschluss der Anstellungsbehörde zur Ernennung des Auswahlausschusses, und die jeweilige Besoldungsgruppe der Mitglieder des Auswahlausschusses wurde nicht angegeben. |
Im Gange |
ANHANG II
Büro des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Riga)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Angleichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation. |
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Zuständigkeiten des Büros (Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Die Befugnisse des Büros sind in Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 festgelegt, der zufolge das in Artikel 6 genannte Büro das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation in administrativer und professioneller Hinsicht unterstützt. Es nimmt seine Aufgaben unter der Anleitung des Regulierungsrats wahr. |
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Leitungsstruktur |
Das Büro besteht aus
die sich die administrative und finanzielle Zuständigkeit teilen, darunter auch die Zuständigkeit für Personalfragen. Für die Ernennung des Personals ist jedoch ausschließlich der Verwaltungsausschuss zuständig (Artikel 7 Absatz 4). Anleitung bezüglich der vom Büro zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte gibt der Regulierungsrat, wie im Abschnitt "Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012" dargelegt. |
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Dem Büro für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel |
Endgültiger Haushalt: 3,1 Millionen Euro (Berichtigungshaushalt 1/2012). Personalbestand am 31. Dezember 2012: 22. |
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012 |
Unter der Anleitung des Regulierungsrats erbrachte das Büro folgende Dienstleistungen:
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Quelle: Angaben des Büros. |
ANTWORTEN DES BÜROS
11. |
Der (im Dezember 2012) neu ernannte Rechnungsführer hat dem Anweisungsbefugten Vorschläge zu den nötigen Schritten unterbreitet, bei denen es sich um die Vorbedingungen zur Validierung der Rechnungsführungssysteme des Büros handelt. Die vollständige Umsetzung dieser Schritte ist bis Ende Juli 2013 vorgesehen. |
12. |
Im Zusammenhang mit den vorschriftswidrig übertragenen Mittelbindungen hat das GEREK-Büro mit der Erarbeitung eines Finanzhandbuchs begonnen. Dieses Handbuch steht zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) kurz vor der Fertigstellung und wird in einem gesonderten Kapitel zu Mittelbindungen die folgenden Themen behandeln: Definition, Bedingungen, Folgemaßnahmen und zugehöriger Workflow innerhalb der Organisation, der für die Zwecke der Übertragung am Jahresende eingeführt wird. |
13. |
Sämtliche Normen für die interne Kontrolle (ICS) werden zurzeit im Anschluss an die eingeschränkte IAS-Überprüfung vom März 2013 überprüft. Ende Juni 2013 wird das GEREK-Büro eine umfassende Antwort dazu vorlegen, die einen realistischen Zeitplan für künftige Tätigkeiten umfasst. |
14. |
Das Finanzhandbuch des GEREK-Büros, das zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) kurz vor der Fertigstellung steht, wird in einem gesonderten Kapitel zu Vermögensgegenständen die Verfahren im Rahmen der Bestandsverwaltung behandeln. Das GEREK-Büro wird im Anschluss an die Anschaffung der nötigen Ausrüstung im 3. Quartal 2013 eine vollständige Bestandsaufnahme durchführen. |
15. |
Am 18. Juni 2012 wurde eine interne Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Grundsätze von ICS 8 angenommen. Die Strategie zu ergänzenden Orientierungshilfen im Rahmen der für die EU geltenden Leitlinien (sogenannter ausnahmenbasierter Berichtsansatz, SEK2007(1341)) wurde fertiggestellt und vom Verwaltungsdirektor als interne Verwaltungsvorschrift mit Wirkung vom 11. Juni 2013 angenommen. |
16. |
Zurzeit (im Juni 2013) werden die für die Haushaltsführung abgestellten Humanressourcen sowie die Einführung eines Verwaltungsinstruments geprüft, mit dem sich Haushaltsausführung und -planung besser überwachen lassen. Hieraus werden sich Auswirkungen auf die Ausführung des Haushaltsplans 2014 ergeben. Darüber hinaus wird das GEREK-Büro die folgenden Abhilfemaßnahmen ergreifen, um künftig ein angemessenes Maß an Übertragungen zu gewährleisten: Überarbeitung der Strategie zur Erstattung von Honoraren für Sachverständige, die an Sitzungen teilnehmen, welche derzeit die größten Auswirkungen auf die Höhe der übertragenen Beträge hat, um sicherzustellen, dass die Erfassung der Belege innerhalb strengerer Fristen erfolgt, die einzuhalten sind. |
17. |
Zur ordnungsgemäßen Umsetzung des derzeitigen Vergabeverfahrens seitens sämtlicher beteiligten Teammitglieder werden ab September 2013 Schulungen angesetzt. Außerdem werden konkrete Schritte unternommen, um die Verfahren in einem gesonderten Kapitel des Finanzhandbuchs des GEREK-Büros zu dokumentieren, das zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2013) kurz vor der Fertigstellung steht. |
18. |
Ab dem Jahr 2013, seitdem im Referat „Administration and Finance“ angemessene Humanressourcen zur Verfügung stehen, wird die Kohärenz der Einstellungsverfahren durch das HR-Team des Büros anhand von Strategien und Leitlinien gewährleistet. Eine neue Einstellungsleitlinie mit Schritten und Zuständigkeiten wurde im Mai 2013 erarbeitet und kommt für die Einstellungsverfahren im Jahr 2013 zur Anwendung. Erklärungen über Interessenkonflikte werden überprüft, und ab 2013 werden die Fragen für schriftliche und mündliche Prüfungen sowie Mindestpunktzahlen vor der Durchsicht der Bewerbungen festgelegt. |
19. |
Zu diesem Aspekt wurde eine umfassende Strategie mit voraussichtlicher Annahme im Juni 2013 erarbeitet. Diese Strategie legt die Grundsätze für den ausschließlich dienstlichen Gebrauch, die Überwachung des Mobiltelefongebrauchs und die Vermeidung von Missbrauch sowie Sicherheitsmaßnahmen fest. Im Rahmen der Strategie wird auch geregelt, dass die zuständigen Vorgesetzten von Fall zu Fall über die Bewilligung von Mobiltelefonen entscheiden. |
20. |
Der neu ernannte Rechnungsführer hat Maßnahmen ergriffen, mit denen sichergestellt wird, dass bis Ende August 2013 ein neuer Vertrag mit einem Bankendienstleister mit besserem Rating in Kraft tritt. |
21. |
Keine Anmerkungen. |