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Document 52013TA1213(01)

    Bericht über den Jahresabschluss 2012 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen mit den Antworten der Agentur

    ABl. C 365 vom 13.12.2013, p. 1–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    13.12.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 365/1


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2012 der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen mit den Antworten der Agentur

    2013/C 365/01

    EINLEITUNG

    1.

    Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (nachstehend „die Agentur“, auch „ACER“) mit Sitz in Ljubljana wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen (1). Hauptaufgabe der Agentur ist es, die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — die Maßnahmen dieser Behörden zu koordinieren. Im Rahmen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT-Verordnung) (2) wurden der Agentur sowie den nationalen Regulierungsbehörden zusätzliche Aufgaben hinsichtlich der Überwachung des europäischen Energiegroßhandelsmarkts übertragen (3).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2012 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Gemäß Artikel 33 und 43 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (6) ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge:

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (8) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2012 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2012 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

    11.

    Zur Deckung der höheren Schulgebühren gewährt die Agentur Bediensteten, deren Kinder die Primar- oder Sekundarschule besuchen, eine Sonderzulage zusätzlich zu der im Statut vorgesehenen Erziehungszulage (9). Im Jahr 2012 beliefen sich die Sonderzulagen auf insgesamt rund 23 000 Euro. Sie sind nicht durch das Statut gedeckt und somit vorschriftswidrig.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    12.

    Die Agentur hat bei Titel II (Gebäude der Agentur und Nebenkosten) ihres Haushaltsplans Mittelbindungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro (dies entspricht 81 % der bei Titel II insgesamt gebundenen Mittel) auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. Diese Mittelübertragungen stehen hauptsächlich mit der laufenden Umsetzung der REMIT-Verordnung in Zusammenhang. Da diese Umsetzungsmaßnahmen zu den operativen Tätigkeiten der Agentur zählen, wären sie eigentlich unter Titel III in den Haushaltsplan einzustellen gewesen.

    13.

    Im Jahr 2012 nahm die Agentur 20 Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans in Höhe von rund 1 Million Euro vor. Betroffen waren 43 Haushaltslinien. Dies ist ein Indiz für Mängel bei der Haushaltsplanung.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    14.

    Die Agentur verfügte zum Jahresende über 4,2 Millionen Euro an Barmitteln, einschließlich des Haushaltsüberschusses von 1,6 Millionen Euro aus dem Jahr 2011, der durch einen überhöhten Mittelabruf im Jahr 2011 entstand. Der betreffende Betrag wurde von der Kommission im Januar 2013 wieder eingezogen. Diese Vorgehensweise stellt keine ordnungsgemäße Kassenmittelverwaltung dar.

    15.

    Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen Schwachstellen mit Auswirkungen auf die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber auf: Die Fragen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen festgelegt. Die Bedingungen für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste der geeigneten Bewerber waren nicht präzise genug festgelegt, und es wurden unzureichende Maßnahmen zur Gewährleistung der Anonymität der an schriftlichen Prüfungen teilnehmenden Bewerber getroffen.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN DES VORJAHRES

    16.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund der Vorjahresbemerkungen des Hofes ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Dr. Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 10. September 2013 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 1.

    (2)  Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011, ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1. Darin wird der Agentur eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte in Europa übertragen.

    (3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

    (4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

    (7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (8)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

    (9)  In Artikel 3 Anhang VII des Statuts ist das Doppelte der Grundzulage von 252,81 Euro, d. h. 505,62 Euro, vorgesehen.


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der Bemerkungen des Vorjahres

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2011

    Der hohe Umfang der nicht in Anspruch genommenen Mittel und der vorgenommenen Mittelübertragungen sowie die niedrige Zahlungsrate sind ein Indiz für Mängel bei der Planung und Ausführung des Haushalts und stellen einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    Im Gange

    2011

    Die Transparenz der Einstellungsverfahren ist verbesserungsbedürftig. Zum Beispiel war in den Stellenausschreibungen die Höchstzahl der in eine Reserveliste aufzunehmenden Bewerber nicht angegeben, und ferner enthielten sie keine Rechtsmittelbelehrung. Außerdem wurden die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen und ihre jeweilige Gewichtung nicht vor Prüfung der Bewerbungen ausgearbeitet.

    Im Gange

    2011

    Im Jahr 2011 zahlte die Agentur abgeordneten Sachverständigen, die Staatsangehörige des Landes waren, in dem die Agentur ihren Sitz hat, Tagegelder in Höhe von 10 839 Euro. Diese Zahlung verstößt gegen die vom Verwaltungsrat der Agentur erlassenen Vorschriften für die Abordnung nationaler Sachverständiger, wonach nur Zeitbedienstete, die nicht Staatsangehörige des Mitgliedstaats sind, in dem sie beschäftigt sind, Anspruch auf Tagegelder haben.

    Abgeschlossen


    ANHANG II

    Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Ljubljana)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 114 (ex-Artikel 95 EGV) und Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben.

    Die Energiepolitik der Union verfolgt im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwirklichung oder des Funktionierens des Binnenmarkts und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt folgende Ziele:

    a)

    Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts;

    b)

    Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union;

    c)

    Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen und

    d)

    Förderung der Interkonnektion der Energienetze.

    Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Ziele zu verwirklichen. Der Erlass dieser Maßnahmen erfolgt nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen.

    Zuständigkeiten der Agentur

    (Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates; Verordnung (EU) Nr. 838/2010 der Kommission; Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates)

    Ziele

    Zweck der Agentur ist es, die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf Unionsebene zu erfüllen und — soweit erforderlich — ihre Maßnahmen zu koordinieren.

    Aufgaben

    Ergänzung und Koordinierung der Arbeit der nationalen Regulierungsbehörden,

    Mitwirkung an der Erarbeitung von Vorschriften für europäische Netze,

    unter bestimmten Voraussetzungen Treffen verbindlicher Einzelentscheidungen über die Modalitäten für den Zugang und die Betriebssicherheit grenzüberschreitender Infrastrukturen,

    Beratung der europäischen Institutionen in energierelevanten Fragen,

    Überwachung der Entwicklungen der Energiemärkte und entsprechende Berichterstattung,

    Erstellung eines an die EU-Kommission gerichteten Vorschlags über den jährlichen Ausgleichsbetrag für grenzüberschreitende Infrastrukturen im Rahmen des ITC-Mechanismus,

    Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden, der ESMA, den zuständigen Finanzbehörden der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den nationalen Wettbewerbsbehörden zur Überwachung der Energiegroßhandelsmärkte,

    Bewertung der Funktionsweise und Transparenz verschiedener Kategorien von Marktplätzen und verschiedener Handelsarten,

    Abgabe von Empfehlungen an die Kommission in Bezug auf Marktregeln, Aufzeichnungen der Transaktionen, Handelsaufträge, Normen und Verfahren, mit denen die Integrität des Marktes und das Funktionieren des Binnenmarktes verbessert werden könnten.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    Dem Verwaltungsrat gehören zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder, zwei von der Kommission ernannte Mitglieder und fünf vom Rat ernannte Mitglieder an. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter.

    Aufgaben

    Der Verwaltungsrat nimmt das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an, stellt ihren Haushaltsplan fest und überwacht die Durchführung.

    Direktor

    Der Direktor wird nach einer befürwortenden Stellungnahme des Regulierungsrates auf der Grundlage einer Liste von der Kommission vorgeschlagener Bewerber vom Verwaltungsrat ernannt.

    Regulierungsrat

    Zusammensetzung

    Dem Regulierungsrat gehören ein ranghoher Vertreter der Regulierungsbehörden jedes Mitgliedstaats und ein nicht stimmberechtigter Vertreter der Kommission an. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter, der von der jeweiligen nationalen Regulierungsbehörde der einzelnen Mitgliedstaaten ernannt wird.

    Aufgaben

    Der Regulierungsrat unterbreitet dem Direktor Stellungnahmen zu Stellungnahmen, Empfehlungen und Beschlüssen, deren Annahme in Erwägung gezogen wird.

    Er leitet den Direktor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben an.

    Er gibt dem Verwaltungsrat eine Stellungnahme zu dem Bewerber ab, der zum Direktor ernannt werden soll.

    Er genehmigt das Arbeitsprogramm der Agentur.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Agentur für 2012 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2011)

    Haushalt 2012 (2011)

    7,2 (4,8) Millionen Euro.

    Personalbestand am 31. Dezember 2012(2011)

    Im Stellenplan vorgesehen Planstellen: 43 (40),

    davon am 31. Dezember besetzt: 42 (39).

    Sonstiges Personal: 14 (12).

    Personalbestand insgesamt: 57 (39). Davon entfallen auf

    operative Tätigkeiten: 34 (28),

    Verwaltungstätigkeiten: 23 (11).

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2012

    Zwei Rahmenleitlinien (Strom: Rahmenleitlinie zur Regelenergie; Gas: Rahmenleitlinie zur Interoperabilität); Organisation öffentlicher Konsultationen im Einklang mit Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 einschließlich Workshops;

    Netzkodizes:

    a)

    drei begründete Stellungnahmen zu Netzkodizes (Strom: Netzkodex für die Anschlussbedingungen für alle Kraftwerke und Netzkodex für Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement; Gas: Netzkodex für Kapazitätszuweisungsmechanismen);

    b)

    zwei mit qualifizierter Mehrheit abgegebene Empfehlungen zu Netzkodizes (beide zum Gas-Netzkodex für Kapazitätszuweisungsmechanismen);

    Stellungnahme zum Arbeitsprogramm 2012 ENTSO-G;

    Stellungnahme zur ENTSO-G Versorgungssicherheitsprognose Winter 2011-2012;

    Stellungnahme zur ENTSO-G Versorgungssicherheitsprognose Sommer 2012;

    Stellungnahme zum Jahresarbeitsprogramm 2013 ENTSO-G;

    Stellungnahme zum ENTSO-E Zehnjahres-Netzausbauplan (TYNDP) 2012;

    Stellungnahme zum ENTSO-E Prospektivbericht Sommer 2012 und Rückschau Winter 2011/2012;

    Stellungnahme zum ENTSO-E Jahresbericht 2011;

    Veröffentlichung eines gemeinsamen Marktbeobachtungsberichts ACER-CEER (Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 713/2009) am 29. November und Vorstellung des Berichts in Brüssel;

    Empfehlung zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe n des Vorschlags der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2011) 656 endgültig);

    Annahme der Empfehlung zu den Aufzeichnungen der Transaktionen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT);

    Annahme eines Beschlusses zum Registrierungsformat gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011;

    Herausgabe der zweiten Auflage der Leitlinien zur Anwendung der in Artikel 2 der REMIT-Verordnung aufgeführten Definitionen am 28. September 2012;

    erfolgreicher Abschluss der drei Rahmenverträge zur Umsetzung der REMIT-Verordnung;

    Veröffentlichung des Beurteilungsberichts zum Stand der regionalen Initiativen für 2011 im März;

    Veröffentlichung von drei vierteljährlichen Online-Berichten zu regionalen Erdgasinitiativen und vier vierteljährlichen Online-Berichten zu regionalen Strominitiativen;

    Einrichtung von zwei neuen Arbeitsgruppen der Agentur (Arbeitsgruppe für Umsetzung, Überwachung und Verfahren sowie Arbeitsgruppe für Marktintegrität und Markttransparenz) und Aktualisierung der Bestimmungen für die Funktionsweise der Arbeitsgruppen;

    Abhaltung der jährlichen Konferenz Making the Internal Energy Market a reality - which role for ACER? (Verwirklichung des Energiebinnenmarkts - wie wirkt ACER daran mit?) mit 220 Teilnehmern.

    Quelle: Angaben der Agentur.


    ANTWORTEN DER AGENTUR

    11.

    Da es in Slowenien keine Europäische Schule gibt und eine soziale Maßnahme erforderlich ist, um die ungleichen Arbeitsbedingungen (gemäß Artikel 1 Buchstabe e des Statuts) auszugleichen, mit denen die Bediensteten der Agentur im Vergleich zu den Bediensteten in anderen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union, die Zugang zu Europäischen Schulen haben, konfrontiert sind, hat der Verwaltungsrat am 11. Februar 2011 den Beschluss AB Nr. 01/2011 erlassen, demzufolge die Bediensteten der ACER für Kindergarten- und Schulgebühren eine Zulage erhalten. Die Höchstgrenze dieser Zulage, die berechtigten Bediensteten für jedes berechtigte Kind gewährt wird, ist nicht höher als die Zulage für die Europäische Schule in Brüssel.

    12.

    Die Kommission hat der Agentur geraten, Titel II für das REMIT-Projekt zu verwenden, da der Großteil der Aufbaukosten IT-Anwendungen betrifft. Die Agentur hat beschlossen, ab 2014, d. h. in dem Jahr, in dem die Energiemarktüberwachung starten soll, die REMIT-bezogenen Ausgaben in Titel III einzustellen.

    13.

    Im Zuge einer umfassenden Bewertung wurde der Agentur vollkommen bewusst, dass die im Finanzausweis für REMIT vorgesehenen Haushaltsmittel sich als unzureichend erwiesen, um für die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 ein vollständig funktionierendes IT-System zu entwickeln. Deshalb versuchte die Agentur bereits 2012, zusätzliche Mittel in ihrem Haushaltsplan zu ermitteln, die REMIT zugewiesen werden könnten. Da der Haushaltsplan der Agentur bereits knapp bemessen war, hätten lediglich niedrige Beträge von anderen Haushaltslinien übertragen werden können. Dies wurde systematisch durchgeführt und führte zu einer hohen Anzahl von Mittelübertragungen mit niedrigen Beträgen.

    14.

    Im Barsaldo von 4,2 Millionen Euro auf dem Bankkonto der Agentur zum Jahresende waren enthalten: der Haushaltsüberschuss von 1,6 Millionen Euro, der im Januar 2013 zurückgezahlt wurde, da die Agentur die Aufforderung der Kommission erst am 8. Januar 2012 erhalten hatte, der Haushaltsüberschuss von 0,6 Millionen Euro aus dem Jahr 2012, welcher der Kommission auf Aufforderung zurückzuzahlen ist, sowie der Betrag von 1,9 Millionen Euro zur Deckung der rechtlichen Verpflichtungen, die von der Agentur vor Jahresende eingegangen und auf 2013 übertragen worden waren. Mit der Kassenmittelverwaltung der Agentur soll sichergestellt werden, dass bei Bedarf Mittel zur Deckung ausstehender Verbindlichkeiten verfügbar sind.

    15.

    Die Agentur hält sich genau an die Verfahren der schriftlichen und mündlichen Prüfungen, wie sie in dem diesbezüglichen Beschluss des Direktors 2012-17 vom 20. März 2012 über Leitlinien zu Einstellungsverfahren und zur Arbeit der Auswahlausschüsse ausführlich festgehalten sind, und stellt sicher, dass die Fragen und Bewertungskriterien vor Beginn der schriftlichen und mündlichen Prüfungen festgelegt werden. Um den Bemerkungen der Prüfer Rechnung zu tragen, wird die Agentur das gegenwärtige Verfahren überarbeiten. Die Agentur ist der Ansicht, dass die Anonymität der Prüfungen für die Objektivität des Auswahlverfahrens insgesamt nicht entscheidend ist. Die Benotungskriterien zur Bewertung der Prüfungen werden vom Auswahlausschuss im Voraus festgelegt, um die objektive Beurteilung der schriftlichen Prüfungen zu gewährleisten. Darüber hinaus können manche Prüfungen nicht anonym organisiert werden, da die Bewerber entweder ersucht werden, in der Antwort ihre Erfahrung darzulegen oder eine Präsentation erstellen müssen, die sie dem Auswahlausschuss vor dem Gespräch vorgelegen.


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