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Document 52013TA0110(06)

Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens

ABl. C 6 vom 10.1.2013, p. 46–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/46


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens

2013/C 6/06

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinsame Unternehmen SESAR mit Sitz in Brüssel wurde im Februar 2007 (1) gegründet, um die Tätigkeiten des SESAR-Programms (Single European Sky Air Traffic Management Research) zu verwalten.

2.

Das SESAR-Programm zielt auf eine Modernisierung des Flugverkehrsmanagements (ATM) in Europa ab. Es ist in drei Phasen unterteilt:

a)

Die „Definitionsphase“ begann 2005 unter der Leitung der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) und wird aus dem EU-Haushalt im Rahmen des Programms für die transeuropäischen Verkehrsnetze kofinanziert. Resultat der Definitionsphase ist der europäische ATM-Generalplan, in dem der Inhalt sowie die Entwicklungs- und Errichtungspläne für die nächste Generation von ATM-Systemen festgelegt werden.

b)

Die „Entwicklungsphase“ (2008-2013) wird vom Gemeinsamen Unternehmen SESAR (siehe Anhang) verwaltet und führt zur Einrichtung neuer technologischer Systeme, Komponenten und operativer Verfahren wie im europäischen ATM-Generalplan vorgegeben.

c)

Die „Errichtungsphase“ (2014-2020) unter der Leitung von Industrie und einschlägigen Akteuren dient der großmaßstäblichen Einrichtung und Inbetriebnahme der neuen ATM-Infrastruktur.

3.

Das Gemeinsame Unternehmen ist als öffentlich-private Partnerschaft konzipiert. Gründungsmitglieder sind die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, und die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol), vertreten durch ihre Agentur. Aufgrund eines Aufrufs zur Interessenbekundung sind 15 öffentliche und private Unternehmen der Luftfahrtindustrie Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens geworden. Dazu zählen Flugsicherungsorganisationen, Hersteller von Bodenkomponenten sowie Luft- und Raumfahrtindustrie, Flugzeughersteller, Flughafenbehörden und Hersteller von Flugzeugausrüstungen.

4.

Der Etat für die Entwicklungsphase des SESAR-Programms beläuft sich auf 2,1 Milliarden Euro, die zu gleichen Teilen von der EU, von Eurocontrol und von den beteiligten öffentlichen und privaten Partnern aufzubringen sind. Der EU-Beitrag wird aus dem Siebten Forschungsrahmenprogramm und dem Programm für die transeuropäischen Verkehrsnetze finanziert. Eurocontrol und die anderen Akteure erbringen ihren Finanzierungsanteil zu rund 90 % in Form von Sachbeiträgen.

5.

Das Gemeinsame Unternehmen SESAR arbeitet seit dem 10. August 2007 autonom.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

6.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Prüfung von Vorgängen auf der Ebene des Gemeinsamen Unternehmens und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

7.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (2) des Gemeinsamen Unternehmens SESAR bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (3) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (4) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

8.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens (5) eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (7) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

9.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Gemeinsamen Unternehmens sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

10.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

11.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

12.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

13.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens SESAR seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzordnung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (8).

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

14.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens SESAR für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

15.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

HAUSHALTSFÜHRUNG UND FINANZMANAGEMENT

16.

In dem vom Verwaltungsrat festgestellten endgültigen Haushaltsplan 2011 waren 148 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 91,7 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen ausgewiesen. Die Verwendungsrate für die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen betrug 99,4 % bzw. 82,4 %.

17.

Im Jahr 2011 beliefen sich Mitgliedsbeiträge (34 Millionen Euro) und Vorjahresergebnis (57 Millionen Euro) sowie Einnahmen aus sonstigen Quellen (0,2 Millionen Euro) auf insgesamt 91,2 Millionen Euro, denen Zahlungen in Höhe von 75,6 Millionen Euro gegenüberstanden. Dies führte zu einem Haushaltsüberschuss von 15,6 Millionen Euro und Bankeinlagen in Höhe von insgesamt 15,3 Millionen Euro am Jahresende, was im Widerspruch zum Grundsatz des Haushaltsausgleichs steht.

SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS

Interne Kontrollsysteme

18.

Der Hof stellt fest, dass eine von einem unabhängigen externen Prüfer im Jahr 2011 vorgenommene Überprüfung der Verfahrensabläufe des Gemeinsamen Unternehmens ergab, dass die internen Kontrollsysteme wirksam funktionieren. Im April 2012 nahm der Rechnungsführer die in der Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens vorgesehene förmliche Validierung der zugrunde liegenden Verfahrensabläufe vor.

Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission

19.

Der Hof hat bereits früher festgestellt, dass die Kommission und das Gemeinsame Unternehmen SESAR Maßnahmen getroffen haben, um die jeweilige operative Funktion des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission und des Amts des Internen Prüfers innerhalb des Gemeinsamen Unternehmens klarzustellen (9).

20.

Der Hof nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens im November 2011 einen koordinierten strategischen Prüfungsplan des IAS für das Gemeinsame Unternehmen für den Zeitraum 2012-2014 angenommen hat.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

21.

Der Termin 1. Juli 2011 für die Entrichtung der Barbeiträge der Mitglieder an das Gemeinsame Unternehmen für das Jahr wurde nicht eingehalten. Ende August 2011 waren noch 17 Einziehungsanordnungen über insgesamt 3,7 Millionen Euro offen. Ein Mitglied hatte bis Ende des Jahres 2011 keinerlei Beitrag entrichtet.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 15. November 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 (ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 12).

(2)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  SESAR-Finanzordnung, vom Verwaltungsrat am 28. Juli 2009 angenommen.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der EU-Einrichtungen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens SESAR aufgenommen wurden.

(8)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS).

(9)  Bericht über den Jahresabschluss 2010 des Gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens (ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 32).


ANHANG

Gemeinsames Unternehmen SESAR (Brüssel)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 187)

Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt

Ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union.

Zuständigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens/der Exekutivagentur

(Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008)

Wichtigste Ziele

Das Gemeinsame Unternehmen verfolgt den Zweck, die Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems zu gewährleisten, indem alle einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Union koordiniert und gebündelt werden. Es ist für die Durchführung des ATM-Generalplans und insbesondere für die Ausführung der folgenden Aufgaben zuständig:

Organisation und Koordinierung der Tätigkeiten in der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts in Einklang mit dem ATM-Generalplan, wie sie sich aus der Definitionsphase des von Eurocontrol verwalteten Projekts ergeben, wobei öffentliche und private Mittel unter einem Dach gebündelt und verwaltet werden;

Beschaffung der notwendigen Mittel für die Tätigkeiten in der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts in Einklang mit dem ATM-Generalplan;

Sicherstellung der Einbeziehung insbesondere folgender Akteure auf dem Gebiet des Flugverkehrsmanagements in Europa: Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer, Berufsverbände, Flughäfen und Hersteller sowie die jeweiligen Wissenschaftseinrichtungen oder die jeweiligen Wissenschaftskreise;

Organisation der technischen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, der Bewertung und von Studien, die unter seiner Führung unter Vermeidung einer Aufsplitterung dieser Tätigkeiten durchgeführt werden;

Beaufsichtigung von Tätigkeiten zur Entwicklung gemeinsamer Produkte, die im ATM-Generalplan präzise benannt sind, und gegebenenfalls Durchführung spezifischer Ausschreibungen.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Aufgaben des Verwaltungsrats:

a)

Annahme des vom Rat gemäß Artikel 1 Absatz 2 der SESAR-Verordnung gebilligten ATM-Generalplans und Billigung etwaiger Vorschläge zu seiner Änderung;

b)

Aufstellung von Leitlinien und Annahme von Beschlüssen, die für die Durchführung der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts erforderlich sind, sowie Ausübung der Gesamtkontrolle über deren Durchführung;

c)

Billigung des Arbeitsprogramms und des jährlichen Arbeitsprogramms des Gemeinsamen Unternehmens gemäß Artikel 16 Absatz 1 sowie Billigung des jährlichen Finanzplans einschließlich des Stellenplans;

d)

Genehmigung von Verhandlungen und Beschlüsse über die Aufnahme neuer Mitglieder und über die in Artikel 1 Absatz 3 genannten Vereinbarungen;

e)

Überwachung der Durchführung der Vereinbarungen zwischen Mitgliedern und dem Gemeinsamen Unternehmen;

f)

Ernennung und Entlassung des Exekutivdirektors und Billigung der Organisationsstruktur sowie Beaufsichtigung der Tätigkeit des Exekutivdirektors;

g)

Festlegung der Beträge und Verfahren für die Zahlung der Finanzbeiträge der Mitglieder und Bewertung der Sachbeiträge;

h)

Annahme der Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens;

i)

Billigung des Jahresabschlusses und der Bilanz;

j)

Annahme des Jahresberichts über die Fortschritte der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts und die Finanzlage im Sinne von Artikel 16 Absatz 2;

k)

Beschlüsse über Vorschläge an die Kommission zur Verlängerung der Bestandsdauer des Gemeinsamen Unternehmens oder zu dessen Auflösung;

l)

Festlegung der Verfahren für die Ausübung des Zugangsrechts zu materiellen und immateriellen Vermögenswerten, die Eigentum des Gemeinsamen Unternehmens sind, und für die Übertragung solcher Vermögenswerte;

m)

Festlegung der Regeln und Verfahren für die Vergabe von Aufträgen, die zur Durchführung des ATM-Generalplans erforderlich sind, einschließlich besonderer Verfahren bei Interessenkonflikten;

n)

Beschlüsse über Vorschläge an die Kommission zur Änderung der Satzung gemäß Artikel 24;

o)

Ausübung aller sonstigen Befugnisse und Wahrnehmung aller anderen Aufgaben, einschließlich der Einsetzung nachgeordneter Organe, die für die Zwecke der Entwicklungsphase des SESAR-Projekts erforderlich sein können;

p)

Annahme der Vereinbarungen zur Durchführung des Artikels 8.

Exekutivdirektor

Der Exekutivdirektor nimmt seine Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse wahr.

Der Exekutivdirektor leitet die Durchführung des SESAR-Projekts im Rahmen der Leitlinien, die vom Verwaltungsrat vorgegeben wurden, dem er verantwortlich ist. Er stellt dem Verwaltungsrat alle zur Wahrnehmung von dessen Aufgaben nötigen Informationen bereit.

Der Exekutivdirektor hat insbesondere die Aufgabe,

a)

das Personal des Gemeinsamen Unternehmens, einschließlich des in Artikel 8 genannten Personals, einzustellen, anzuleiten und zu beaufsichtigen;

b)

die Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens zu organisieren, zu leiten und zu beaufsichtigen;

c)

dem Verwaltungsrat Vorschläge für den Aufbau des Unternehmens zu unterbreiten;

d)

das Gesamtarbeitsprogramm und das jährliche Arbeitsprogramm des Gemeinsamen Unternehmens einschließlich einer Schätzung der Programmkosten zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren und sie dem Verwaltungsrat zu unterbreiten;

e)

den Entwurf des jährlichen Finanzplans einschließlich des Stellenplans gemäß der Finanzordnung zu erstellen und ihn dem Verwaltungsrat zu unterbreiten;

f)

zu gewährleisten, dass die Verpflichtungen des Gemeinsamen Unternehmens aufgrund der von ihm geschlossenen Verträge und Vereinbarungen erfüllt werden;

g)

zu gewährleisten, dass die Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens in völliger Unabhängigkeit und ohne Interessenkonflikte durchgeführt werden;

h)

den Jahresbericht über die Fortschritte des SESAR-Projekts und die finanzielle Lage sowie sämtliche sonstigen Berichte, die vom Verwaltungsrat angefordert werden, zu erstellen und sie diesem zu unterbreiten;

i)

dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss und die Bilanz zu unterbreiten;

j)

dem Verwaltungsrat Vorschläge zu unterbreiten, die Änderungen der Konzeption des SESAR-Projekts bewirken.

Interne Prüfung

Interner Auditdienst der Kommission.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Entlastungsbehörde

Parlament, Rat und Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens.

Dem Gemeinsamen Unternehmen für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Haushalt

147,7 Millionen Euro

(129,5 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember 2011

Der Verwaltungshaushalt 2011 umfasst einen Stellenplan mit 39 Zeitbediensteten und 3 abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS). Daraus ergeben sich insgesamt 42 Dienstposten, von denen am Jahresende 2011 35 (gegenüber 37 im Jahr 2010) besetzt waren:

23 extern rekrutierte Zeitbedienstete,

8 gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 219/2007 von Mitgliedern des Gemeinsamen Unternehmens abgeordnete Bedienstete,

3 Vertragsbedienstete,

1 ANS.

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 19,

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 15,

sonstige Tätigkeiten: 1.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

2011 ist ein entscheidendes Jahr auf dem Weg zur Verwirklichung der mittelfristigen Ziele und der Vision 2012. Zu nennen sind insbesondere:

Ziel 1 -   Validierung der "Initial-4D" (vierdimensionalen) Flugwegführung unter auf Satellitentechnik gestützten Betriebsbedingungen

Das „Initial-4D-Flugführungssystem“ soll während einer ersten Validierungsrunde, die im Februar 2012 im Rahmen von „Release 1“ in der Flugverkehrsumgebung des MUAC (Maastricht Upper Area Control Centre), NUAC (Northern Upper Airspace Centre) und Stockholm-Anflugbereichs stattfindet, validiert werden. 2011 wurde eine Reihe vorbereitender Maßnahmen durchgeführt, darunter die Entwicklung und Integration von zwei Prototypen für Flugmanagementsysteme sowie zahlreiche Simulationsmaßnahmen unter Verbindung boden- und bordseitiger Simulationsplattformen. Der zweite Durchgang — Teil von Release 2 — ist für Ende 2012 geplant, der dritte für 2013. Ziel ist die Validierung des Betriebsverfahrens für Flüge nach einer CTA im En-route– und TMA-Luftraum.

Es wird erwartet, dass die Zielvorgabe 2012 größtenteils wie geplant erfüllt sein wird, obwohl satellitengestützte Technik erst nach 2013 zum Einsatz kommen wird.

Ziel 2 -   10 000 Flüge, darunter 500 Militärflüge, wurden unter SESAR-Label durchgeführt

2011 zeigten sich bei 9 366 gewerblichen Flügen erste SESAR-Nutzeffekte (einschließlich AIRE und OPTIMI-Flugdemonstrationen). Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Anzahl der Militärflüge derzeit nach wie vor begrenzt ist. Der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens hat beschlossen, zusätzlich zu den laufenden Programmtätigkeiten, eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „Demonstrationstätigkeiten“ einzuleiten. Die gemäß dieser Aufforderung im Lauf des Jahres 2012 durchzuführenden Tests werden es dem Gemeinsamen Unternehmen ermöglichen, die Zielvorgaben zu erreichen und auch die militärische Dimension während des Jahres 2013 größtenteils zu verwirklichen.

Ziel 3 -   Bei 80 % der SESAR-Projekte wurden die Outputs unter Echtbedingungen getestet

Zur Verwirklichung des Ziels, 80 % der Validierungen unter Echtbedingungen durchzuführen, wurde eine Validierungsstrategie ausgearbeitet. Insbesondere die Ergebnisse von Release 1 und die Ergebnisse, die 2012 mit Release 2 erzielt werden sollen, werden die Primärprojekte mit den bezüglich der operativen Schwerpunktbereiche vorgenommenen Validierungsmaßnahmen sowie mit Echtsystemen oder Echtbedingungen verknüpfen.

Ziel 4 -   Erste SWIM-Piloten für den Austausch von Daten zu mindestens fünf Bereichen sind im Einsatz

Wie bereits dem Verwaltungsrat berichtet, wurde 2011 ein SWIM-Aktionsplan erstellt, um auf die bei den diesbezüglichen Projekten ermittelten Risiken, u. a. das Fehlen eines Rechtsrahmens für SWIM, zu reagieren. Einige Fortschritte wurden erzielt und bei der Veranstaltung zur Präsentation von SWIM vorgestellt, die im November 2011 unter reger Teilnahme von Vertretern des Gesamtprogramms stattfand. Dennoch hat sich die Verwirklichung dieses mittelfristigen Ziels durch eine Reihe noch ungelöster Probleme und noch nicht erfüllter Prioritäten verzögert. Trotz der bis Ende 2011 erzielten Fortschritte und der Umsetzung des Aktionsplans einschließlich der laufenden Validierung ist es unwahrscheinlich, dass das Ziel innerhalb der gesetzten Frist verwirklicht wird.

Ziel 5 -   Der erste Remote Tower ist einsatzbereit

Die ersten Validierungsrunden für den Remote Tower (Teil von Release 1) wurden wie geplant durchgeführt und werden im Lauf des Jahres 2012 abgeschlossen, damit dieses mittelfristige Ziel erreicht wird. Durch die im Rahmen von Release 1 durchgeführte Validierungsrunde konnte Folgendes bestätigt werden:

Durchführbarkeit von Flugverkehrsdiensten durch das Malmö ATCC R&D Remote Tower Centre für den Flughafen Ängelholm;

Durchführbarkeit von nominalem und nicht nominalem Betrieb aus der Ferne;

technisch mögliche Erfassung der an einem bestimmten Flughafen gegebenen aktuellen Verkehrslage und Betriebsumgebung und Darstellung dieser Situation am Fernstandort.

Regulierungsbehörden haben an diesen Tests teilgenommen.

Ziel 6 -   Nachweis der Nutzeffekte von SESAR bei Städtepaaren, die acht europäische Flughäfen verbinden

Aufgrund des Erfolgs des ersten AIRE-Zyklus 2009 baute das Gemeinsame Unternehmen SESAR diesen ökologischen Zweig des SESAR-Programms weiter aus. Durch die Verbindung großer europäischer Flughäfen (Paris, Wien, Madrid, Köln, Düsseldorf, Prag, Brüssel, Toulouse usw.) und die Beteiligung von rund 40 Partnern innerhalb und außerhalb Europas wurden die großen Nutzeffekte der AIRE-Initiative im Hinblick auf die Emissionsminderung deutlich. Die Qualität dieser Ergebnisse ist hoch, und zwar nicht nur wegen der Verringerung des Treibstoffverbrauchs und somit der CO2-Emissionen, sondern auch wegen der erheblichen Umsetzungsquote von der Projekteebene in den laufenden ATM-Betrieb.

Durch die AIRE-Ergebnisse und die Ergebnisse, die im Zusammenhang mit der eingeleiteten und im Jahresverlauf 2012 umzusetzenden Aufforderung "Demonstrationstätigkeiten" erwartet werden, wird es möglich sein, das Ziel zu erreichen.

Ziel 7 -   Luftraumnutzer haben sich dem SESAR-Business Case für zeitbezogenen Flugbetrieb verpflichtet

Dieses Ziel hat zahlreiche Facetten, und die Entwicklung des Business Case ist noch nicht weit genug gediehen, um alle Sichtweisen der Akteure zu erfassen. Dennoch wurden erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf die Entwicklung von Methoden zur Erstellung eines Business Case für Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer und Flughäfen unternommen. Die Validierung von Stufe 1 der im Bereich des 4D-zeitbezogenen Flugbetriebs zu erbringenden Ergebnisse erfolgte 2011 und wird 2012 fortgesetzt. Zudem geht die Arbeit an den Standardisierungsmaßnahmen weiter. In einigen Bereichen und bis zu einem gewissen Grad wird der Business Case bis zur Stufe der industriellen Verwertbarkeit gebilligt werden. Dies bedeutet, dass im Hinblick auf seine Umsetzung zusätzliche Arbeiten mit den Akteuren notwendig sind. Das Ziel wird innerhalb der vorgegebenen Fristen nicht zu verwirklichen sein, obwohl vorläufige Informationen für die Erstellung des Business Case bereitgestellt werden, um den Übergang zum Einsatz der ersten SESAR-Lösungen ab 2013 vorzubereiten.

Darüber hinaus vermitteln die folgenden Abschnitte einen umfassenderen Überblick über die im Jahr 2011 erzielten Fortschritte und Erfolge:

Der Inhalt des ersten SESAR-Release (Release 1) wurde durch eine erste Überprüfung der Systemtechnik konsolidiert und vom Verwaltungsrat im Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms 2011 bestätigt. Durchgeführt wurden 29 Validierungsvorgänge zu Konzeptkomponenten in 16 operativen Schwerpunktbereichen.

Im Juni 2011 wurde die zweite Überprüfung der Systemtechnik durchgeführt, um den Stand von Release 1 im Hinblick auf die V3-Validierung und insbesondere die Validierungspläne und Plattform-Reife zu beurteilen. Aufgrund der Überprüfung wurde eine Reihe von Korrekturmaßnahmen zur Eindämmung von Risiken im Zusammenhang mit der Release-Ausführung ergriffen. Die Überprüfung ergab, dass der Gesamtfortschritt angemessen war, während bei Ressourcenverbrauch und Ergebnisanpassung einige Schwachstellen festgestellt wurden. Vor allem waren die Projekte bezogen auf die EOCVM-Methodik (European Operational Concept Validation Methodology) nach wie vor nicht ausgereift genug, obwohl gegenüber 2010 Verbesserungen zu verzeichnen waren.

Release 1 lieferte erste greifbare Ergebnisse und stellt einen Wendepunkt in der Entwicklung des neuen ATM-Systems dar.

Ende 2011 waren 26 Validierungsmaßnahmen durchgeführt worden, d. h., Release 1 ist zu 90 % umgesetzt; 3 Validierungsmaßnahmen wurden auf 2012 verschoben.

282 Projekte, die über 90 % des gesamten Programms ausmachen, werden derzeit durchgeführt. Allerdings schreitet das Programm nicht gleichmäßig voran. De facto geht die Überleitung des übergeordneten Konzepts in operative Anforderungen langsamer vonstatten als geplant, was Auswirkungen auf den kritischen Pfad mehrerer technischer Projekte hat. Eine Reihe von Abfederungsmaßnahmen musste getroffen werden, die nun auf der Ebene der Programmkontrollgruppe überwacht werden. Auch SWIM ist ein Problembereich. Zu diesem System wurde ein eigener Aktionsplan ausgearbeitet, um die festgestellten Probleme im Lauf des Jahres 2012 zu überwinden.

Beim Ressourcenverbrauch (FTE) lassen die ersten von den Mitgliedern Ende 2011 vorgelegten Schätzungen darauf schließen, dass insgesamt ein Minderverbrauch von rund 20 % vorliegt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die für die Durchführungsphase geplante Ressourcenverteilung bei vielen Projekten derzeit überprüft wird und somit in den zur Messung des Programmfortschritts verwendeten Ausgangsdaten noch nicht berücksichtigt ist. Aufgrund der vom Verwaltungsrat am 15. Dezember 2011 angenommenen Neuaufteilung in Bezug auf die erste und zweite Aufforderung zur Einreichung endgültiger Angebote ist damit zu rechnen, dass es in der Anfangsphase des Programms zu einem Ressourcen-Minderverbrauch kommen wird, der durch einen höheren Verbrauch gegen Ende des Programms kompensiert wird.

Ein ähnlicher, aber weniger offenkundiger Trend - Reife und Ressourcen - scheint sich bei den zu erbringenden Leistungen abzuzeichnen, denn das Gemeinsame Unternehmen hat festgestellt, dass sich die Bereitstellung der Leistungen in Übereinstimmung mit dem Minderverbrauch bei den Ressourcen verzögerte. Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, u. a. ein Ersuchen an die Mitglieder des Programmausschusses um Durchführung weiterer Überprüfungen auf der Ebene der Partner, eine Analyse der Hauptursachen für den Minderverbrauch, die Neuaufteilung in Bezug auf die erste und zweite Aufforderung zur Einreichung endgültiger Angebote und die Einstellung einiger Projekte. Alle Maßnahmen werden auf Risikomanagementebene überwacht und auf der Ebene des Gemeinsamen Unternehmens konsolidiert. Außerdem wird mit den Mitgliedern an einer besseren Ermittlung der wichtigsten Ursachen gearbeitet. Einige dieser Ursachen können bereits benannt werden, etwa die Organisation der Arbeiten bei einigen Projekten, einige nicht programmweit abgestimmte Beiträge, das Fehlen klarer Angaben zu den zu erbringenden Leistungen und das Fehlen spezifischerer Qualitätskriterien.

Mit Blick auf die 310 FuE- und Managementprojekte, für die das Gemeinsame Unternehmen zuständig ist (ausgenommen Arbeitspaket (Workpackage) E — langfristige Forschungsprojekte), ist der nachstehenden Tabelle eine Zusammenfassung der Situation Ende 2011 nach Projektstatus zu entnehmen:

 

Stand zum 31.12.2010

2011 durchgeführt

Stand zum 31.12.2011

 

Gesamtzahl der Projekte im SESAR-Programm

304

6

310

 

Davon:

 

 

 

 

Initiierte Projekte

285

16

301

 

gestrichene Projekte

2

1

3

0,9 %

ausgesetzte Projekte

11

–1

10

3,2 %

in der Initiierungsphase befindliche Projekte

26

–20

6

2 %

Projekte in der Durchführungsphase

246

36

282

91 %

noch zu initiierende Projekte

19

–10

9

2,9 %

Quelle: Angaben des Gemeinsamen Unternehmens SESAR.


ANTWORTEN DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS SESAR

Zuverlässigkeitserklärung

13 – 14.

Das SJU stellt mit Zufriedenheit das einwandfreie Prüfungsurteil des Hofes zur Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses für 2011 sowie zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge fest.

Die Prüfungsurteile stellen ein wichtiges Ergebnis für das SJU dar, auf dem es aufbauen kann, um weiter sicherzustellen, dass angemessene und wirksame Verwaltungs- und Kontrollsysteme eingerichtet sind und die Ziele des SESAR-Programms erreicht werden können.

Haushaltsführung und Finanzmanagement

17.

Das SJU ist der Ansicht, dass es in Bezug auf den Grundsatz des Haushaltsausgleichs weitere Fortschritte erzielt hat. Der Barsaldo am Ende des Jahres 2011 hat sich von 57,2 Mio. EUR auf 15,3 Mio. EUR, d. h. um 73,2 % verringert. Das SJU wird seine Anstrengungen fortsetzen, um eine optimale Kassenführung und die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze sicherzustellen.

Sonstige Bemerkungen – Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge

21.

Die Mitgliedsbeiträge, die zum Jahresende noch fällig waren, wurden im Februar 2012 entrichtet. Das SJU wird mit seinen Mitgliedern erörtern, welche Vorgehensweise am besten geeignet ist, um sicherzustellen, dass die vertraglichen Fristen für die Zahlung der Barbeiträge der Mitglieder eingehalten werden.


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