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Document 52013TA0110(06)
Report on the annual accounts of the SESAR Joint Undertaking for the financial year 2011, together with the replies of the Joint Undertaking
Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens
Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens
ABl. C 6 vom 10.1.2013, p. 46–55
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
10.1.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 6/46 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2011 des Gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens
2013/C 6/06
EINLEITUNG
1. |
Das Gemeinsame Unternehmen SESAR mit Sitz in Brüssel wurde im Februar 2007 (1) gegründet, um die Tätigkeiten des SESAR-Programms (Single European Sky Air Traffic Management Research) zu verwalten. |
2. |
Das SESAR-Programm zielt auf eine Modernisierung des Flugverkehrsmanagements (ATM) in Europa ab. Es ist in drei Phasen unterteilt:
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3. |
Das Gemeinsame Unternehmen ist als öffentlich-private Partnerschaft konzipiert. Gründungsmitglieder sind die Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission, und die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol), vertreten durch ihre Agentur. Aufgrund eines Aufrufs zur Interessenbekundung sind 15 öffentliche und private Unternehmen der Luftfahrtindustrie Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens geworden. Dazu zählen Flugsicherungsorganisationen, Hersteller von Bodenkomponenten sowie Luft- und Raumfahrtindustrie, Flugzeughersteller, Flughafenbehörden und Hersteller von Flugzeugausrüstungen. |
4. |
Der Etat für die Entwicklungsphase des SESAR-Programms beläuft sich auf 2,1 Milliarden Euro, die zu gleichen Teilen von der EU, von Eurocontrol und von den beteiligten öffentlichen und privaten Partnern aufzubringen sind. Der EU-Beitrag wird aus dem Siebten Forschungsrahmenprogramm und dem Programm für die transeuropäischen Verkehrsnetze finanziert. Eurocontrol und die anderen Akteure erbringen ihren Finanzierungsanteil zu rund 90 % in Form von Sachbeiträgen. |
5. |
Das Gemeinsame Unternehmen SESAR arbeitet seit dem 10. August 2007 autonom. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
6. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Prüfung von Vorgängen auf der Ebene des Gemeinsamen Unternehmens und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
7. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (2) des Gemeinsamen Unternehmens SESAR bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (3) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (4) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft. |
Verantwortung des Managements
8. |
In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens (5) eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Exekutivdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (7) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
Verantwortung des Prüfers
9. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Gemeinsamen Unternehmens sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
10. |
Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
11. |
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
12. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
13. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens SESAR seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzordnung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (8). |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
14. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens SESAR für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
15. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
HAUSHALTSFÜHRUNG UND FINANZMANAGEMENT
16. |
In dem vom Verwaltungsrat festgestellten endgültigen Haushaltsplan 2011 waren 148 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 91,7 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen ausgewiesen. Die Verwendungsrate für die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen betrug 99,4 % bzw. 82,4 %. |
17. |
Im Jahr 2011 beliefen sich Mitgliedsbeiträge (34 Millionen Euro) und Vorjahresergebnis (57 Millionen Euro) sowie Einnahmen aus sonstigen Quellen (0,2 Millionen Euro) auf insgesamt 91,2 Millionen Euro, denen Zahlungen in Höhe von 75,6 Millionen Euro gegenüberstanden. Dies führte zu einem Haushaltsüberschuss von 15,6 Millionen Euro und Bankeinlagen in Höhe von insgesamt 15,3 Millionen Euro am Jahresende, was im Widerspruch zum Grundsatz des Haushaltsausgleichs steht. |
SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS
Interne Kontrollsysteme
18. |
Der Hof stellt fest, dass eine von einem unabhängigen externen Prüfer im Jahr 2011 vorgenommene Überprüfung der Verfahrensabläufe des Gemeinsamen Unternehmens ergab, dass die internen Kontrollsysteme wirksam funktionieren. Im April 2012 nahm der Rechnungsführer die in der Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens vorgesehene förmliche Validierung der zugrunde liegenden Verfahrensabläufe vor. |
Amt des Internen Prüfers und Interner Auditdienst der Kommission
19. |
Der Hof hat bereits früher festgestellt, dass die Kommission und das Gemeinsame Unternehmen SESAR Maßnahmen getroffen haben, um die jeweilige operative Funktion des Internen Auditdienstes (IAS) der Kommission und des Amts des Internen Prüfers innerhalb des Gemeinsamen Unternehmens klarzustellen (9). |
20. |
Der Hof nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens im November 2011 einen koordinierten strategischen Prüfungsplan des IAS für das Gemeinsame Unternehmen für den Zeitraum 2012-2014 angenommen hat. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge
21. |
Der Termin 1. Juli 2011 für die Entrichtung der Barbeiträge der Mitglieder an das Gemeinsame Unternehmen für das Jahr wurde nicht eingehalten. Ende August 2011 waren noch 17 Einziehungsanordnungen über insgesamt 3,7 Millionen Euro offen. Ein Mitglied hatte bis Ende des Jahres 2011 keinerlei Beitrag entrichtet. |
Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 15. November 2012 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates vom 27. Februar 2007 zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Entwicklung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR) (ABl. L 64 vom 2.3.2007, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008 (ABl. L 352 vom 31.12.2008, S. 12).
(2) Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) SESAR-Finanzordnung, vom Verwaltungsrat am 28. Juli 2009 angenommen.
(6) Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).
(7) Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der EU-Einrichtungen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzordnung des Gemeinsamen Unternehmens SESAR aufgenommen wurden.
(8) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS).
(9) Bericht über den Jahresabschluss 2010 des Gemeinsamen Unternehmens SESAR zusammen mit den Antworten des Gemeinsamen Unternehmens (ABl. C 368 vom 16.12.2011, S. 32).
ANHANG
Gemeinsames Unternehmen SESAR (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 187) |
Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt Ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union. |
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Zuständigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens/der Exekutivagentur (Verordnung (EG) Nr. 219/2007 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1361/2008) |
Wichtigste Ziele Das Gemeinsame Unternehmen verfolgt den Zweck, die Modernisierung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems zu gewährleisten, indem alle einschlägigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Union koordiniert und gebündelt werden. Es ist für die Durchführung des ATM-Generalplans und insbesondere für die Ausführung der folgenden Aufgaben zuständig:
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Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Aufgaben des Verwaltungsrats:
Exekutivdirektor Der Exekutivdirektor nimmt seine Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit im Rahmen der ihm übertragenen Befugnisse wahr. Der Exekutivdirektor leitet die Durchführung des SESAR-Projekts im Rahmen der Leitlinien, die vom Verwaltungsrat vorgegeben wurden, dem er verantwortlich ist. Er stellt dem Verwaltungsrat alle zur Wahrnehmung von dessen Aufgaben nötigen Informationen bereit. Der Exekutivdirektor hat insbesondere die Aufgabe,
Interne Prüfung Interner Auditdienst der Kommission. Externe Kontrolle Rechnungshof. Entlastungsbehörde Parlament, Rat und Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens. |
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Dem Gemeinsamen Unternehmen für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010) |
Haushalt 147,7 Millionen Euro (129,5 Millionen Euro) Personalbestand am 31. Dezember 2011 Der Verwaltungshaushalt 2011 umfasst einen Stellenplan mit 39 Zeitbediensteten und 3 abgeordneten nationalen Sachverständigen (ANS). Daraus ergeben sich insgesamt 42 Dienstposten, von denen am Jahresende 2011 35 (gegenüber 37 im Jahr 2010) besetzt waren:
Davon entfallen auf operative Tätigkeiten: 19, administrative und unterstützende Tätigkeiten: 15, sonstige Tätigkeiten: 1. |
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 |
2011 ist ein entscheidendes Jahr auf dem Weg zur Verwirklichung der mittelfristigen Ziele und der Vision 2012. Zu nennen sind insbesondere: Ziel 1 - Validierung der "Initial-4D" (vierdimensionalen) Flugwegführung unter auf Satellitentechnik gestützten Betriebsbedingungen Das „Initial-4D-Flugführungssystem“ soll während einer ersten Validierungsrunde, die im Februar 2012 im Rahmen von „Release 1“ in der Flugverkehrsumgebung des MUAC (Maastricht Upper Area Control Centre), NUAC (Northern Upper Airspace Centre) und Stockholm-Anflugbereichs stattfindet, validiert werden. 2011 wurde eine Reihe vorbereitender Maßnahmen durchgeführt, darunter die Entwicklung und Integration von zwei Prototypen für Flugmanagementsysteme sowie zahlreiche Simulationsmaßnahmen unter Verbindung boden- und bordseitiger Simulationsplattformen. Der zweite Durchgang — Teil von Release 2 — ist für Ende 2012 geplant, der dritte für 2013. Ziel ist die Validierung des Betriebsverfahrens für Flüge nach einer CTA im En-route– und TMA-Luftraum. Es wird erwartet, dass die Zielvorgabe 2012 größtenteils wie geplant erfüllt sein wird, obwohl satellitengestützte Technik erst nach 2013 zum Einsatz kommen wird. Ziel 2 - 10 000 Flüge, darunter 500 Militärflüge, wurden unter SESAR-Label durchgeführt 2011 zeigten sich bei 9 366 gewerblichen Flügen erste SESAR-Nutzeffekte (einschließlich AIRE und OPTIMI-Flugdemonstrationen). Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Anzahl der Militärflüge derzeit nach wie vor begrenzt ist. Der Verwaltungsrat des Gemeinsamen Unternehmens hat beschlossen, zusätzlich zu den laufenden Programmtätigkeiten, eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „Demonstrationstätigkeiten“ einzuleiten. Die gemäß dieser Aufforderung im Lauf des Jahres 2012 durchzuführenden Tests werden es dem Gemeinsamen Unternehmen ermöglichen, die Zielvorgaben zu erreichen und auch die militärische Dimension während des Jahres 2013 größtenteils zu verwirklichen. Ziel 3 - Bei 80 % der SESAR-Projekte wurden die Outputs unter Echtbedingungen getestet Zur Verwirklichung des Ziels, 80 % der Validierungen unter Echtbedingungen durchzuführen, wurde eine Validierungsstrategie ausgearbeitet. Insbesondere die Ergebnisse von Release 1 und die Ergebnisse, die 2012 mit Release 2 erzielt werden sollen, werden die Primärprojekte mit den bezüglich der operativen Schwerpunktbereiche vorgenommenen Validierungsmaßnahmen sowie mit Echtsystemen oder Echtbedingungen verknüpfen. Ziel 4 - Erste SWIM-Piloten für den Austausch von Daten zu mindestens fünf Bereichen sind im Einsatz Wie bereits dem Verwaltungsrat berichtet, wurde 2011 ein SWIM-Aktionsplan erstellt, um auf die bei den diesbezüglichen Projekten ermittelten Risiken, u. a. das Fehlen eines Rechtsrahmens für SWIM, zu reagieren. Einige Fortschritte wurden erzielt und bei der Veranstaltung zur Präsentation von SWIM vorgestellt, die im November 2011 unter reger Teilnahme von Vertretern des Gesamtprogramms stattfand. Dennoch hat sich die Verwirklichung dieses mittelfristigen Ziels durch eine Reihe noch ungelöster Probleme und noch nicht erfüllter Prioritäten verzögert. Trotz der bis Ende 2011 erzielten Fortschritte und der Umsetzung des Aktionsplans einschließlich der laufenden Validierung ist es unwahrscheinlich, dass das Ziel innerhalb der gesetzten Frist verwirklicht wird. Ziel 5 - Der erste Remote Tower ist einsatzbereit Die ersten Validierungsrunden für den Remote Tower (Teil von Release 1) wurden wie geplant durchgeführt und werden im Lauf des Jahres 2012 abgeschlossen, damit dieses mittelfristige Ziel erreicht wird. Durch die im Rahmen von Release 1 durchgeführte Validierungsrunde konnte Folgendes bestätigt werden:
Regulierungsbehörden haben an diesen Tests teilgenommen. Ziel 6 - Nachweis der Nutzeffekte von SESAR bei Städtepaaren, die acht europäische Flughäfen verbinden Aufgrund des Erfolgs des ersten AIRE-Zyklus 2009 baute das Gemeinsame Unternehmen SESAR diesen ökologischen Zweig des SESAR-Programms weiter aus. Durch die Verbindung großer europäischer Flughäfen (Paris, Wien, Madrid, Köln, Düsseldorf, Prag, Brüssel, Toulouse usw.) und die Beteiligung von rund 40 Partnern innerhalb und außerhalb Europas wurden die großen Nutzeffekte der AIRE-Initiative im Hinblick auf die Emissionsminderung deutlich. Die Qualität dieser Ergebnisse ist hoch, und zwar nicht nur wegen der Verringerung des Treibstoffverbrauchs und somit der CO2-Emissionen, sondern auch wegen der erheblichen Umsetzungsquote von der Projekteebene in den laufenden ATM-Betrieb. Durch die AIRE-Ergebnisse und die Ergebnisse, die im Zusammenhang mit der eingeleiteten und im Jahresverlauf 2012 umzusetzenden Aufforderung "Demonstrationstätigkeiten" erwartet werden, wird es möglich sein, das Ziel zu erreichen. Ziel 7 - Luftraumnutzer haben sich dem SESAR-Business Case für zeitbezogenen Flugbetrieb verpflichtet Dieses Ziel hat zahlreiche Facetten, und die Entwicklung des Business Case ist noch nicht weit genug gediehen, um alle Sichtweisen der Akteure zu erfassen. Dennoch wurden erhebliche Anstrengungen im Hinblick auf die Entwicklung von Methoden zur Erstellung eines Business Case für Flugsicherungsorganisationen, Luftraumnutzer und Flughäfen unternommen. Die Validierung von Stufe 1 der im Bereich des 4D-zeitbezogenen Flugbetriebs zu erbringenden Ergebnisse erfolgte 2011 und wird 2012 fortgesetzt. Zudem geht die Arbeit an den Standardisierungsmaßnahmen weiter. In einigen Bereichen und bis zu einem gewissen Grad wird der Business Case bis zur Stufe der industriellen Verwertbarkeit gebilligt werden. Dies bedeutet, dass im Hinblick auf seine Umsetzung zusätzliche Arbeiten mit den Akteuren notwendig sind. Das Ziel wird innerhalb der vorgegebenen Fristen nicht zu verwirklichen sein, obwohl vorläufige Informationen für die Erstellung des Business Case bereitgestellt werden, um den Übergang zum Einsatz der ersten SESAR-Lösungen ab 2013 vorzubereiten. Darüber hinaus vermitteln die folgenden Abschnitte einen umfassenderen Überblick über die im Jahr 2011 erzielten Fortschritte und Erfolge:
Mit Blick auf die 310 FuE- und Managementprojekte, für die das Gemeinsame Unternehmen zuständig ist (ausgenommen Arbeitspaket (Workpackage) E — langfristige Forschungsprojekte), ist der nachstehenden Tabelle eine Zusammenfassung der Situation Ende 2011 nach Projektstatus zu entnehmen:
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Quelle: Angaben des Gemeinsamen Unternehmens SESAR. |
ANTWORTEN DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS SESAR
Zuverlässigkeitserklärung
13 – 14. |
Das SJU stellt mit Zufriedenheit das einwandfreie Prüfungsurteil des Hofes zur Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses für 2011 sowie zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge fest. Die Prüfungsurteile stellen ein wichtiges Ergebnis für das SJU dar, auf dem es aufbauen kann, um weiter sicherzustellen, dass angemessene und wirksame Verwaltungs- und Kontrollsysteme eingerichtet sind und die Ziele des SESAR-Programms erreicht werden können. |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
17. |
Das SJU ist der Ansicht, dass es in Bezug auf den Grundsatz des Haushaltsausgleichs weitere Fortschritte erzielt hat. Der Barsaldo am Ende des Jahres 2011 hat sich von 57,2 Mio. EUR auf 15,3 Mio. EUR, d. h. um 73,2 % verringert. Das SJU wird seine Anstrengungen fortsetzen, um eine optimale Kassenführung und die Einhaltung der Haushaltsgrundsätze sicherzustellen. |
Sonstige Bemerkungen – Verspätete Entrichtung der Mitgliedsbeiträge
21. |
Die Mitgliedsbeiträge, die zum Jahresende noch fällig waren, wurden im Februar 2012 entrichtet. Das SJU wird mit seinen Mitgliedern erörtern, welche Vorgehensweise am besten geeignet ist, um sicherzustellen, dass die vertraglichen Fristen für die Zahlung der Barbeiträge der Mitglieder eingehalten werden. |