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Document 52013SC0289
COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT SUMMARY OF THE IMPACT ASSESSMENT Accompanying the document Proposal for a directive of the European parliament and of the Council on payment services in the internal market and amending Directives 2002/65/EC, 2013/36/UE and 2009/110/EC and repealing Directive 2007/64/EC and Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on interchange fees for card-based payment transactions
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2013/36/EU und 2009/110/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte bei kartengestützten Zahlungsvorgängen
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2013/36/EU und 2009/110/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte bei kartengestützten Zahlungsvorgängen
/* SWD/2013/0289 final */
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN ZUSAMMENFASSUNG DER FOLGENABSCHÄTZUNG Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2013/36/EU und 2009/110/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Interbankenentgelte bei kartengestützten Zahlungsvorgängen /* SWD/2013/0289 final */
1.
Einleitung Sichere, effiziente,
wettbewerbsfähige und innovative elektronische Zahlungsformen sind
entscheidend, wenn Verbraucher, Händler und Unternehmen in den Genuss
sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts kommen sollen, insbesondere in der
heutigen Welt, in der die Bedeutung des herkömmlichen Handels ab- und die des
elektronischen Geschäftsverkehrs zunimmt. Mit dem derzeitigen Bestand an
Rechtsvorschriften für den Massenzahlungsverkehr sind bereits erhebliche
Fortschritte und Integrationserfolge erzielt worden. Wichtige Bereiche des
Zahlungsmarkts - Karten- und Internetzahlungen sowie mobile Zahlungen - sind
jedoch nach wie vor zersplittert und durch Ländergrenzen getrennt. Durch
Entwicklungen der jüngsten Zeit traten zudem gewisse Regulierungslücken und
Inkohärenzen im heutigen Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr zutage. 2.
Problemdefinition 2.1.
Probleme Der mit der Richtlinie
über Zahlungsdienste 2007/64/EG[1] festgelegte
Rechtsrahmen erbrachte bereits erhebliche Fortschritte bei der umfassenden
Integration des europäischen Marktes für Massenzahlungen. Im Bereich der
Karten- und Internetzahlungen sowie der mobilen Zahlungen besteht jedoch nach
wie vor eine Reihe spezieller, wohl bekannter Probleme. Die hinter diesen
Problemen stehenden Einflussfaktoren lassen sich in zwei Kategorien einteilen.
Erstens funktioniert der Markt in einigen Bereichen nicht optimal. Zweitens
weisen die bestehenden Rechtsvorschriften Lücken und Unzulänglichkeiten auf. 2.1.1.
Fragmentierung des Marktes Technische
Standardisierung und Interoperabilität spielen im netzwerkbasierten Umfeld des
Zahlungsverkehrs eine entscheidende Rolle. Damit
Zahler, Zahlungsempfänger und Zahlungsdienstleister so weitreichend wie möglich
interagieren können, müssen die verschiedenen Programme und Systeme auf der
Grundlage eines gemeinsamen Standards miteinander kompatibel sein. Karten-
und Internetzahlungen sowie der mobile Zahlungsverkehr leiden jedoch alle,
unter unterschiedlichen Gesichtspunkten und in unterschiedlichem Umfang, unter
einem Mangel an Standardisierung und Interoperabilität zwischen den
verschiedenen Lösungskonzepten, insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene.
Diese Probleme, die zudem den Wettbewerb einschränken, werden durch schwache
Regelungen für den europäischen Massenzahlungsmarkt verstärkt. 2.1.2.
Ineffizienter Wettbewerb Im Bereich der
Zahlungskarten bestehen verschiedene restriktive Vorschriften und Praktiken im
Geschäftsverkehr, die zu Wettbewerbsbeschränkungen führen. Erstens verursachen
Kollektivvereinbarungen über Abwicklungsgebühren, sogenannte
Interbankenentgelte, die zwischen Karten ausgebenden und aquirierenden Banken
geschlossen werden, in Bezug auf Wettbewerb und Marktintegration eine Reihe von
Problemen. Interbankenentgelte führen zu einem umgekehrten Wettbewerb, das
heißt einem Aufwärts- und nicht einem Abwärtsdruck auf die Preise, die Händlern
und Verbrauchern in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus stellt die von
Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedliche Höhe der
Interbankenentgelte und die Art, wie Interbankenentgelte in den verschiedenen
Mitgliedstaaten angewendet werden, ein Hindernis für die Marktintegration dar,
denn sie hält Händler davon ab, die Dienste ausländischer Anbieter zu nutzen. Außerdem grenzen
bestimmte Regelungen bei Kartensystemen die Wahlmöglichkeiten und Fähigkeit der
Händler ein, teure Zahlungsinstrumente abzulehnen oder Verbraucher auf
preisgünstigere Zahlungsmethoden umzulenken. 2.1.3.
Unterschiedliche Gebührenregelungen in den
Mitgliedstaaten Aufschläge (Gebühren für
die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments) waren ursprünglich als
Mechanismus gedacht, mit dem Händler die Verbraucher auf preisgünstigere oder
effizientere Zahlungsinstrumente umlenken konnten. Die beabsichtigten
Ergebnisse stellten sich jedoch nicht ein. Zurzeit erlaubt die Hälfte der
EU-Mitgliedstaaten die Erhebung von Gebühren, während dies in den restlichen
Mitgliedstaaten verboten ist. Im Zusammenhang mit dem elektronischen
Geschäftsverkehr führt dies zu erheblicher Verwirrung und zu Nachteilen für die
Verbraucher. 2.1.4.
Rechtliches Vakuum für bestimmte
Internet-Zahlungsdienstleister Seit dem Erlass der
Richtlinie über Zahlungsdienste im Jahr 2007 sind im Bereich der
Internetzahlungen neue Dienstleistungen entstanden. Hierzu gehören auch
Drittdienstleister, die Zahlungsauslösedienste auf der Grundlage des
online-Bankings anbieten. Diese Dienstleistungen stellen bei Zahlungen per
Internet eine praktikable Alternative zur Karte dar, denn sie sind für Händler
gewöhnlich preisgünstiger und stehen auch den zahlreichen Kunden offen, die
keine Kreditkarten besitzen. Die Tatsache, dass Dritte Zugriff auf die
Zugangsdaten der Verbraucher zum Online-Banking erhalten und dass diese neuen
Dienstleistungen nicht vom bestehenden Rechtsrahmen erfasst werden, gab jedoch
Anlass zu einer ganzen Reihe von Bedenken. 2.1.5.
Lücken im Anwendungsbereich und inkohärente
Anwendung der Zahlungsdiensterichtlinie Bestimmte Ausnahmen in
der Richtlinie über Zahlungsdienste führten dazu, dass diese in den
Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt und angewendet wurde. Die in der
Richtlinie über Zahlungsdienste festgelegten Ausnahmekriterien scheinen unter
Gesichtspunkten der Marktentwicklung zu allgemein gehalten oder bereits
überholt zu sein und werden von den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt.
Dies trifft besonders auf die in der Richtlinie über Zahlungsdienste
vorgesehenen Ausnahmen für Handelsagenten, begrenzte Netzwerke, von einem
Telekommunikationsgerät ausgelöste Zahlungsvorgänge sowie unabhängige
Bankautomatendienste zu. Lücken im Anwendungsbereich der Richtlinie über
Zahlungsdienste bestehen darüber hinaus für Zahlungen, bei denen ein
Beteiligter außerhalb des EWR ansässig ist, sowie für Zahlungen in
Nicht-EU-Währungen. 2.2.
Folgen Die festgestellten
Probleme wirken sich auf Verbraucher, Händler, neue Zahlungsdienstleister und
den Markt insgesamt aus. 2.2.1.
Ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen
Zahlungsdienstleistern und Zahlungsinstituten Auf dem Markt etablierte
Unternehmen – insbesondere Banken und Kartensysteme – haben ein starkes
Interesse daran, die Einnahmen aus Kartenzahlungen, vor allem
Interbankenentgelten, zu steigern oder zumindest zu schützen. Dementsprechend
begegnen Dienstleister, die Zahlungslösungen mit niedrigeren oder gar keinen
Interbankenentgelten anbieten, beim Markteintritt ernsten Schwierigkeiten. Darüber hinaus
verhindern Lücken in der Standardisierung und der Interoperabilität den
Wettbewerb unter den etablierten Unternehmen und schaffen für neue, innovative
Zahlungsdienstleister ein weiteres Hemmnis für den Marktzutritt. 2.2.2.
Nachteilige Auswirkungen auf die Nutzer von
Zahlungsdiensten (Verbraucher und Händler) Die Verbraucher
werden von den Banken zur Nutzung teurer Karten wie beispielsweise
Premium-Karten gedrängt. Wenn Händler solche Karten nicht ablehnen oder den
Verbrauchern deren Nutzung direkt belasten können, wälzen sie diese Kosten über
höhere Preise für die angebotenen Waren und Dienstleistungen auf alle
Verbraucher ab. Dies schadet der Gesellschaft. Auf der anderen Seite müssen
viele kleinere Händler Kartenzahlungen aufgrund der hohen Gebühren, die ihnen
von den Kartenabrechnungsunternehmen in Rechnung gestellt werden (und bei denen
die Interbankenentgelte einen Hauptbestandteil bilden) vielleicht ablehnen. 2.2.3.
Geringe grenzüberschreitende Aktivitäten Aufgrund der fehlenden
Interoperabilität insbesondere bei Debitkarten oder Zahlungen auf Grundlage des
Online-Bankings stehen Verbrauchern bei Online-Käufen in einem anderen Land
meist nur teure Kreditkarten zur Verfügung. Dies hat wahrscheinlich dazu
beigetragen, dass 2011 34 % der Verbraucher in der EU Waren oder
Dienstleistungen im Inland über das Internet bestellten, aber nur 10 % von
ihnen auch grenzüberschreitend Produkte orderten.[2] Für die Händler
beschränkt sich die Auswahl bei den Acquirern häufig auf die etablierten
Unternehmen im eigenen Land. Sogar für große europäische
Einzelhandelsunternehmen gestaltet sich die Nutzung der Vorteile der von
Acquirern aus anderen Mitgliedstaaten angebotenen Dienstleistungen schwierig.
Für die Händler bedeutet dies verpasste Chancen für größenbedingte Einsparungen
und die Verschlankung ihres Geschäftsbetriebs. 2.2.4.
Zersplitterung und Behinderung von Innovationen Aufgrund der
technischen Unterschiede zwischen den Zahlungsformaten und Infrastrukturen in
den einzelnen Ländern müssen neu in den Markt eintretende oder bestehende
Zahlungsdienstleister, die gerne mit dem Angebot innovativer Dienstleistungen
beginnen würden, eine Beschränkung ihres Geschäftsszenarios auf den nationalen
Markt hinnehmen. Dies schränkt das Potenzial für Größenvorteile sowohl im
Hinblick auf Kostensenkungen als auch im Hinblick auf mögliche Einnahmen ein
und schreckt von Investitionen in neue Vorhaben ab. Letztendlich könnte ein
zersplittertes und durch Ländergrenzen getrenntes Umfeld dazu führen, dass die
Innovation in Europa den Innovationen in anderen Regionen wie den USA oder dem
asiatisch-pazifischen Raum hinterherhinkt. 3.
Gründe für ein Tätigwerden der EU Ein integrierter
EU-Markt für den elektronischen Massenzahlungsverkehr leistet einen Beitrag zur
Zielsetzung von Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union. Zu den
Vorteilen der Marktintegration zählen mehr Wettbewerb zwischen den
Zahlungsdienstleistern und mehr Auswahl, Innovation und Sicherheit für die
Nutzer von Zahlungsdiensten, insbesondere die Verbraucher. Ein integrierter
Zahlungsmarkt auf der Grundlage grenzübergreifender Netzwerke erfordert
naturgemäß einen EU-weiten Ansatz, denn die anzuwendenden Grundsätze, Regeln,
Verfahren und Standards müssen in allen Mitgliedstaaten kohärent sein, damit
für alle Marktteilnehmer Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen
erreicht werden können. Eine mögliche Intervention auf EU-Ebene entspricht
folglich dem Subsidiaritätsprinzip. 4.
Politische Ziele Den festgestellten
Problembereichen liegen zwei allgemeine Ziele zugrunde. Das erste besteht in
der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Arten von
Zahlungsdienstleistern. Dies wiederum erhöht die Auswahlmöglichkeiten,
Effizienz, Transparenz und Sicherheit im Massenzahlungsverkehr. Das zweite Ziel
betrifft die Erleichterung des Angebots innovativer Dienste für Karten- und
Internetzahlungen sowie den mobilen Zahlungsverkehr über die Ländergrenzen
hinweg mittels Sicherstellung eines Binnenmarkts für den gesamten
Massenzahlungsverkehr. Dies führt zu sechs konkreten Zielen: -
Schließung
der Lücken bei der Standardisierung und Interoperabilität für Karten- und
Internetzahlungen sowie den mobilen Zahlungsverkehr; -
Beseitigung
der Wettbewerbshemmnisse, insbesondere bei Karten- und Internetzahlungen; -
Angleichung
der Verfahrensweisen bei der Gebührenerhebung und Lenkung von Zahlungsdiensten
in der gesamten EU; -
Sicherstellung,
dass auch neu entstehende Arten von Zahlungsdiensten in den
verordnungsrechtlichen Rahmen fallen; -
Gewährleistung
einer kohärenten Anwendung des Rechtsrahmens (Richtlinie über Zahlungsdienste)
in allen Mitgliedstaaten; -
Schutz
der Verbraucherinteressen durch eine Ausdehnung des verordnungsrechtlichen
Schutzes auf neue Zahlungswege und innovative Zahlungsdienste. 5.
Strategische Optionen Es wurde eine
Reihe verschiedener politischer Optionen ermittelt. In der nachfolgenden
Tabelle werden diese Optionen zusammengefasst (favorisierte Optionen sind
hervorgehoben). Die Einzelheiten weiterer möglicher Maßnahmen, die entweder
weniger vorrangige Probleme betreffen oder aber die umfassende Wirksamkeit der
wichtigsten politischen Optionen sicherstellen ohne für sich gesehen bedeutende
Auswirkungen zu haben (ergänzende und Feinabstimmungsmaßnahmen) werden in der
eigentlichen Folgenabschätzung beschrieben. Fragmentierung des Marktes Schwache Lenkungsregelungen 1: Keine Änderung der Politik 2: Die Marktteilnehmer gründen eine Selbstverwaltungseinrichtung 3: Formelle Einrichtung auf der Grundlage eines Rechtsaktes der Mitgesetzgeber Lücken bei Standardisierung und Interoperabilität 1: Keine Änderung der Politik 2: Vorantreiben der Standardisierung durch einen Regelungsrahmen für Zahlungen (Kartenzahlungen) 3: Beauftragung der Europäischen Normungsorganisation (mobiler Zahlungsverkehr) 4: Festlegung verpflichtender technischer Anforderungen durch Rechtsvorschriften Ineffizienter Wettbewerb in bestimmten Bereichen der Karten- und Internetzahlungen Interbankenentgelte 1: Keine Änderung der Politik 2: Grenzüberschreitende Vertragsunternehmensabrechnung zulassen und die Höhe grenzüberschreitender Interbankenentgelte regulieren 3: Beauftragung der Mitgliedstaaten mit der Festlegung inländischer Interbankenentgelte auf der Grundlage einer gemeinsamen Methodik 4: Festlegung einer gemeinsamen, EU-weiten Höhe für Interbankenentgelte auf der Grundlage eines festgeschriebenen Maximums 5: Ausnahmeregelung für Firmenkreditkarten und von Drittsystemen ausgegebenen Karten 6: Regelung der Einzelhändlergebühren Restriktive Geschäftsregeln 1: Keine Änderung der Politik 2: Freiwillige Abschaffung der Pflicht zur Anerkennung aller Karten durch die Kartensysteme selbst 3: Verbot der Anerkennungspflicht Unterschiedliche Gebührenregelungen in den Mitgliedstaaten 1: Keine Änderung der Politik 2: Verbot von Gebühren in allen Mitgliedstaaten 3: Zulassung von Gebühren in allen Mitgliedstaaten 4: Verpflichtung der Händler, immer mindestens ein weit verbreitetes Zahlungsmittel ohne jegliche Gebühr anzubieten. 5: Untersagung der Erhebung von Gebühren für Zahlungsinstrumente, die unter Regelungen für Interbankenentgelte fallen Rechtliches Vakuum für bestimmte Internet-Zahlungsdienstleister Zugang zu Informationen über die Verfügbarkeit von Mitteln für neue Kartensysteme und andere Drittdienstleister 1: Keine Änderung der Politik 2: Festlegung der Zugangsbedingungen, Festlegung der Rechte und Pflichten der Drittdienstleister, Klärung der Haftungsverteilung 3: Drittdienstleistern wird im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit der kontoführenden Stelle Zugang zu den Informationen gewährt. Lücken im Anwendungsbereich und inkohärente Anwendung der Zahlungsdiensterichtlinie Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie über Zahlungsdienste 1: Keine Änderung der Politik 2: Aktualisierung und Klarstellung des Umfangs der Ausnahmen von der Zahlungsdiensterichtlinie (Handelsagenten und begrenzte Netzwerke) 3: Streichung der Ausnahmen (von einem Telekommunikationsgerät ausgelöste Zahlungsvorgänge sowie unabhängige Bankautomatendienste) 4: Vorschrift für Ausnahmen in Anspruch nehmende Zahlungsdienstleister, eine Freigabe durch die zuständigen Behörden zu beantragen Zahlungsvorgänge, bei denen ein Beteiligter außerhalb des EWR ansässig ist, sowie Zahlungen in Nicht-EU-Währungen 1: Keine Änderung der Politik 2: Vollständige Ausdehnung auf alle Zahlungsvorgänge, bei denen einer der Beteiligten außerhalb des EWR ansässig ist, sowie auf sämtliche Währungen 3: Selektive Ausdehnung bestimmter Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie auf Zahlungsvorgänge, bei denen einer der Beteiligten außerhalb des EWR ansässig ist, sowie auf sämtliche Währungen Unter den
Interessenträgern besteht Einigkeit über (1) die Vorteile, die aus einem
angemessenen Niveau technischer Standardisierung und folglich Interoperabilität
auf dem Gebiet der Karten- und Internetzahlungen sowie des mobilen
Zahlungsverkehrs erwachsen könnten; (2) die Notwendigkeit eindeutiger
Vorschriften für Interbankenentgelte sowie anderer Geschäftsvorschriften, damit
Rechtsklarheit geschaffen wird und auf dem Zahlungskartenmarkt[3] gleiche Wettbewerbsbedingungen
gewährleistet sind; (3) die Wichtigkeit, dass die Zahlungsanweisungsdienste von
Drittdienstleistern im verordnungsrechtlichen Rahmen erfasst werden; (4) die
Notwendig der Harmonisierung der Lenkungsmethoden, insbesondere der
Gebührenerhebung; (5) die Ausdehnung und Klarstellung des Anwendungsbereichs
der Richtlinie über Zahlungsdienste. 6.
Auswirkungen Den empfohlenen
politischen Optionen liegen folgende Zielsetzungen zugrunde: -
Verringerung
der Marktfragmentierung durch Standardisierungsanstrengungen und neue
Lenkungsregelungen; -
Bekämpfung
der Wettbewerbshemmnisse auf dem Gebiet der Kartenzahlungen insbesondere durch
eine Regulierung der Interbankenentgelte, die Abschaffung restriktiver
Geschäftsregeln und die Verbesserung des Marktzugangs; -
Begrenzung
der Möglichkeiten für die Erhebung von Gebühren durch die Händler auf
diejenigen Zahlungsinstrumente, die außerhalb des Anwendungsbereichs der
Regulierung für Interbankenentgelte verbleiben; -
Schaffung
eines Rechtsrahmens hinsichtlich des Zugangs zu Informationen über die
Garantiemittel von Drittdienstleistern; -
wesentliche
Verringerung von Regelungslücken und Inkohärenzen in der Richtlinie über
Zahlungsdienste. Festgestelltes Problem || Empfohlene Option || Wirtschaftliche Auswirkung auf EU-Ebene Lenkung und Standardisierung Lenkungsregelungen || Durch eine formelle Einrichtung (Europäischer Rat für den Massenzahlungsverkehr) || Bessere Einbeziehung der Interessenträger. Marginale Kosten. Standardisierung von Kartenzahlungen || Durch einen Regelungsrahmen für Zahlungen (im europäischen Rechtsrahmen für den Massenzahlungsverkehr) || Trägt zum vollständig integrierten Zahlungskartenmarkt bei. Die Vorteile werden auf 4 Mrd. EUR jährlich geschätzt, überwiegend für Unternehmen und Verbraucher. Standardisierung des mobilen Zahlungsverkehrs || Durch europäische Normungsorganisation || Fördert das Volumen mobiler Zahlungsvorgänge. Schätzung: 68 % mehr Zahlungsvorgänge bei einer Standardisierung. Interbankenentgelte (für kartengestützte Zahlungen) Regulierung der Interbankenentgelte (Phase 1) || Festlegung einer Obergrenze für grenzüberschreitende Interbankenentgelte (Debit- und Kreditkarten) und Zulassung einer Auswahl an Interbankenentgelten für grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge (durch grenzüberschreitende Vertragsunternehmensabrechnungen, siehe unten). || Betriebliche Einsparungen für große Handelsunternehmen. Auf 3 Mrd. EUR jährlich geschätzt. Regulierung der Interbankenentgelte (Phase 2) || Begrenzung der Interbankenentgelte bei Debit- und Kreditkartenzahlungen auf maximal 0,2 % bzw. 0,3 % des Transaktionswerts. || Betriebliche Einsparungen für alle Händler, die Karten annehmen. Auf 6 Mrd. EUR jährlich geschätzt. Könnten teilweise auf die Verbraucher abgewälzt werden. Interbankenentgelte - die wichtigsten flankierenden Maßnahmen Grenzüberschreitende Vertragsunternehmensabrechnungen || Beseitigung der durch Kartensysteme und Gesetze für grenzüberschreitende Vertragsunternehmensabrechnungen errichteten Hindernisse. || Die betrieblichen Einsparungen für große Handelsunternehmen werden auf einen Teilbetrag von 3 Mrd. EUR geschätzt (bei Unterstützung durch Verordnung über grenzüberschreitende Interbankenentgelte). Restriktive Geschäftsregeln || (Teilweises) Verbot der Anerkennungspflicht und Gleichbehandlungsvorschriften. || Betriebliche Einsparungen für alle Händler, die Karten annehmen. Auf maximal 0,6 bis 1,7 Mrd. EUR jährlich geschätzt; bei den vorgeschlagenen Obergrenzen würden die Einsparungen bis zu 0,5 Mrd. EUR betragen. Könnten teilweise auf die Verbraucher abgewälzt werden. Unterschiedliche Gebührenregelungen in den Mitgliedstaaten || Untersagung der Erhebung von Gebühren für Zahlungsinstrumente, die unter Regelungen für Interbankenentgelte fallen. || Einsparungen für Verbraucher: 731 Mio. EUR jährlich Lücken im Anwendungsbereich und inkohärente Anwendung der Zahlungsdiensterichtlinie Zugang zu Informationen über die Verfügbarkeit von Garantiemitteln für Drittdienstleister || Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu Informationen über die Verfügbarkeit von Garantiemitteln, Festlegung der Rechte und Pflichten der Drittdienstleister, Klärung der Haftungsverteilung. || Die Einsparungen für Händler für den Fall, dass die Drittdienstleister Kreditkarten durch Online-Zahlungsvorgänge ersetzen, werden auf 0,9 bis 3,5 Mrd. EUR jährlich geschätzt. Wesentlich niedrigere Gebühren für neue Kartensysteme (15 bis 75 %). Neues Lösungskonzept für Online-Zahlungen für Verbraucher, auch solche, die keine Kreditkarten besitzen. Ausnahmen vom Anwendungsbereich || Neudefinition des Anwendungsbereichs für Handelsagenten und begrenzte Netzwerke, Aufnahme von durch IT-Geräte bzw. mobile Geräte ausgelösten Zahlungsvorgängen sowie von unabhängigen Bankautomatendiensten in den Anwendungsbereich. Freigabe von unter Ausnahmeregelungen fallenden Dienstleistungen durch die zuständigen Behörden vorschreiben. || Die (einmalig anfallenden) Kosten für die maßgeblichen Zahlungsdienstleister werden auf 128 bis 193 Mio. EUR geschätzt. Die Vorteile sind nicht quantifizierbar, schließen aber unter anderem verbesserten Verbraucherschutz, höhere Zahlungssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen ein. Einbeziehung von Zahlungsvorgängen, bei denen einer der Beteiligten außerhalb des EWR ansässig ist, sowie nicht-EU-Währungen in den Anwendungsbereich || Selektive Ausdehnung (Titel III und IV) des Anwendungsbereichs der Zahlungsdiensterichtlinie auf Zahlungsvorgänge, bei denen einer der Beteiligten außerhalb des EWR ansässig ist, sowie auf Zahlungsvorgänge in nicht-EU-Währungen. || Marginale Kosten. Für etwa 32 Mio. Nutzer von Zahlungsdiensten werden die Vorteile der Zahlungsdiensterichtlinie auf Zahlungsvorgänge mit einem geschätzten Gesamtwert von 60 Mrd. EUR jährlich ausgedehnt. Auswirkungen auf die
Interessenträger Über den oben
erörterten, unmittelbaren wirtschaftlichen Nutzen hinaus ergeben sich folgende
Vorteile: Für die Verbraucher
ergeben sich die meisten Vorteile aus einer größeren Auswahl an
Zahlungsmitteln, insbesondere die Dienste von Drittdienstleistern und den
mobilen Zahlungsverkehr. Hinzu kommen verschärfte Vorschriften zum Verbraucherschutz
und eine stärkere Einbeziehung in die Lenkung des Massenzahlungsverkehrs. Die Händler gewinnen
hinsichtlich der Annahme von Zahlungsmitteln mehr Freiheiten (nachdem sie nun
in der Lage sind, teure Karten abzulehnen). Außerdem erwachsen ihnen aus der
stärkeren Standardisierung (beispielsweise einer Rationalisierung der
Kartenleseterminals) und der Möglichkeit grenzüberschreitender bzw. zentraler
Vertragsunternehmensabrechnung Vorteile. Neue Marktteilnehmer auf
der Lieferseite erhalten gleiche Wettbewerbsbedingungen und Zugang zum
Markt (beispielsweise Drittdienstleister und neue Kartensysteme) und genießen
die Vorteile der Regulierung der Interbankenentgelte. Bestehende
Zahlungsdienstleister und Kartensysteme: Von einer durch die
Regulierung der Interbankenentgelte verursachten, möglichen Verringerung der
Einnahmen betroffene Banken und Kartensysteme sind einem stärkeren Wettbewerb
durch neue Marktteilnehmer ausgesetzt. Mittel- und langfristig werden sie
jedoch von einer stärkeren Standardisierung und einem im Vergleich zum heutigen
Volumen erheblich höheren Umfang an Kartenzahlungen profitieren (da wesentlich
mehr, insbesondere kleinere Händler beginnen würden, Karten zu akzeptieren). 7.
Vorgeschlagene verordnungsrechtliche Instrumente Viele der vorgeschlagenen
politischen Maßnahmen lassen sich durch eine Überarbeitung der Richtlinie über
Zahlungsdienste realisieren. Die trifft insbesondere auf die Gebiete zu, die
bereits jetzt von der Richtlinie über Zahlungsdienste abgedeckt werden,
beispielsweise den Markzugang für Drittdienstleister, die Erhebung von
Aufschlägen und die Vorschriften für Zahlungsinstitute. Andere Maßnahmen,
insbesondere die Regulierung der Interbankenentgelte und ergänzende Maßnahmen
müssten in einer eigenen Verordnung behandelt werden. Einige der oben
beschriebenen Maßnahmen könnten auf nicht legislativem Wege realisiert werden,
beispielsweise mittels Einbeziehung der Europäischen Normungsorganisation. [1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:319:0001:0036:DE:PDF [2] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/information_society/data/main_tables [3] Insbesondere in Anbetracht der zahlreichen Wettbewerbsverfahren