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Document 52013PC0914
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION with a view to bringing an end to the situation of an excessive government deficit in Croatia
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Kroatien zu beenden
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Kroatien zu beenden
/* COM/2013/0914 final - 2013/ () */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Kroatien zu beenden /* COM/2013/0914 final - 2013/ () */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche
Defizit in Kroatien zu beenden DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag
über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126
Absatz 7, auf Empfehlung der
Kommission, in Erwägung nachstehender
Gründe: (1) Nach Artikel 126 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vermeiden die
Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. (2) Der Stabilitäts- und
Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als
Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein
kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich
ist. (3) Am [X. Januar 2014] beschloss der Rat gemäß Artikel 126
Absatz 6 AEUV, dass in Kroatien ein übermäßiges Defizit besteht. (4) Gemäß Artikel 126
Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates über die Beschleunigung
und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[1] (VÜD) hat der Rat
Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat zu richten mit dem Ziel, dieser
Lage innerhalb einer bestimmten Frist abzuhelfen. In der Empfehlung ist dem
betreffenden Mitgliedstaat eine Frist von höchstens sechs Monaten für die Ergreifung
wirksamer Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits zu setzen. Außerdem
sollte der Rat in einer Empfehlung zur Korrektur eines übermäßigen Defizits um
die Erfüllung jährlicher Haushaltsziele ersuchen, die auf der Grundlage der die
Empfehlung untermauernden Prognose mit einer als Richtwert dienenden jährlichen
Mindestverbesserung des strukturellen Saldos, d. h. des
konjunkturbereinigten Saldos ohne Anrechnung einmaliger und befristeter
Maßnahmen, um mindestens 0,5 % des BIP vereinbar sind. Ferner muss das für
das letzte Jahr des Korrekturzeitraums empfohlene Haushaltsziel gemäß
Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates, in dem die
Anforderung des Schuldenstandkriteriums näher ausgeführt wird, gewährleisten,
dass die geforderte Verringerung des Abstands zwischen der Schuldenquote und
dem im Vertrag verankerten Referenzwert von 60 % des BIP nach den
Vorausschätzungen der Kommission in den beiden auf die Korrektur des
übermäßigen Defizits folgenden Jahren eintreten wird. (5) Nach der Herbstprognose 2013
der Kommission wird das gesamtstaatliche Defizit im Zeitraum 2013-2015 über dem
Referenzwert von 3 % des BIP bleiben und wird sich der strukturelle Saldo
mit einer Ausweitung des strukturellen Defizits von rund 4 % des BIP im
Jahr 2013 auf fast 6 % des BIP im Jahr 2015 im gesamten Prognosezeitraum
weiter verschlechtern. Diese Entwicklungen sind vor allem auf höhere Ausgaben,
etwa für Zinsen, bei gleichzeitigen Einnahmenausfällen zurückzuführen. In der
Herbstprognose 2013 der Kommission wurde das Konsolidierungsprogramm, das
im September 2013 im Rahmen der Leitlinien für die Wirtschafts- und
Finanzpolitik vorgestellt wurde, noch nicht berücksichtigt, da es zu den
Maßnahmen, mit denen die angekündigte Konsolidierung erreicht werden soll, nur
sehr wenig Angaben enthielt. Die Maßnahmen im zweiten
Änderungshaushalt 2013 und im Haushaltsentwurf 2014, der am
14. November 2013 von der Regierung beschlossen und ins Parlament
eingebracht wurde, werden die Haushaltstrends nicht wesentlich beeinflussen. So
weisen die aktualisierten Projektionen für die Einnahmen und Ausgaben sowie den
Schuldenstand des Gesamtstaats, die sich bei Einbeziehung der seit
Veröffentlichung der Herbstprognose 2013 der Kommission verfügbar gewordenen
neuen Informationen ergeben, in der Tat nur auf sehr bescheidene Veränderungen
hin. Die revidierten Projektionen bilden die neue Ausgangsbasis der Kommission. (6) Was die Entwicklung des
gesamtstaatlichen Schuldenstands angeht, so ist nach dem
Änderungshaushalt 2013 und dem Haushaltsentwurf 2014 zum Jahresende
2014 mit einer gesamtstaatlichen Schuldenquote von 62 % zu rechnen, die
sich in den Jahren 2015 und 2016 weiter auf rund 64 % bzw. rund
64 ¾ % erhöhen wird. Nach der Herbstprognose 2013 der Kommission wird
die öffentliche Schuldenquote den im Vertrag festgelegten Referenzwert im
Jahr 2014 mit fast 65 % überschreiten und im Prognosezeitraum weiter
ansteigen. Unter Berücksichtigung der seit Veröffentlichung der Herbstprognose
2013 der Kommission verfügbar gewordenen zusätzlichen Informationen,
insbesondere einer auf USD lautenden neuen Anleiheemission vom November 2013,
wird die gesamtstaatliche Schuldenquote bereits im Jahr 2013 über dem
Schwellenwert von 60 % des BIP liegen. (7) Vor dem Hintergrund der
großen Unsicherheiten hinsichtlich der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung
sollte das für das letzte Jahr des Korrekturzeitraums empfohlene Haushaltsziel
deutlich unter dem Referenzwert angesetzt werden, um sicherzustellen, dass der
Richtwert für den Schuldenabbau im letzten Jahr des VÜD-Zeitraums eingehalten
wird. (8) Gemäß der Verordnung
Nr. 1467/97 sollte das übermäßige Defizit in dem Jahr korrigiert werden,
das auf seine Feststellung folgt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Um das übermäßige Defizit diesem Ansatz entsprechend fristgerecht bis 2015 zu
korrigieren und die gleichzeitige Einhaltung des Richtwerts für den
Schuldenabbau zu gewährleisten, wäre 2014 und 2015 jeweils eine strukturelle
Anstrengung von mindestens 1,3 % des BIP erforderlich. Dies würde zu erheblichen
Produktionseinbußen führen und die schon jetzt langwierige und tiefe Rezession
noch verschärfen. Insbesondere bei Defizitverfahren, die auf dem
Schuldenstandkriterium beruhen, könnten längere Fristen gesetzt werden, wenn
das zur Erfüllung des Schuldenstandkriteriums erforderliche öffentliche Defizit
erheblich unter 3 % des BIP liegt. (9) Angesichts dessen ist es
gerechtfertigt, für die Korrektur des übermäßigen Defizits eine Frist bis 2016
einzuräumen. Ein glaubwürdiger und nachhaltiger Anpassungspfad im Rahmen dieser
längeren Frist würde insbesondere erfordern, dass Kroatien ein
gesamtstaatliches Defizitziel von 4,6 % des BIP im Jahr 2014,
3,5 % des BIP im Jahr 2015 und 2,7 % des BIP im Jahr 2016
erreicht, was – ausgehend vom VÜD-Szenario – einer jährlichen Verbesserung des
strukturellen Saldos um 0,5 % des BIP im Jahr 2014, 0,9 % des
BIP im Jahr 2015 und 0,7 % im Jahr 2016 entspräche. Das Szenario
für den Anpassungspfad beruht auf der Herbstprognose 2013 der Kommission, die
anhand der unter anderem im Änderungshaushalt 2013 und im
Haushaltsentwurf 2014 enthaltenen neuen Informationen aktualisiert und
anhand von Standardannahmen über die Schließung der Produktionslücke und die
Konjunkturempfindlichkeit des Haushalts bis zum Jahr 2018 ausgedehnt
wurde. Dieser Anpassungspfad würde bis 2016 eine Senkung des gesamtstaatlichen
Defizits unter den Referenzwert von 3 % des BIP gestatten und
gewährleisten, dass das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum BIP sich
rasch genug dem Referenzwert von 60 % des BIP nähert, womit das
Schuldenstandkriterium erfüllt wäre. Um die vorgenannten strukturellen Ziele zu
erreichen, müsste Kroatien, ausgehend vom VÜD-Szenario, im Jahr 2014
Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 2,3 % des BIP sowie in den Jahren
2015 und 2016 von jeweils 1 % des BIP beschließen. Diese Ziele tragen der
Notwendigkeit Rechnung, die über die Konjunkturauswirkungen zum Tragen
kommenden negativen Zweitrundeneffekte der Konsolidierung auf die öffentlichen
Finanzen auszugleichen. (10) Haushaltspolitische
Konsolidierungsmaßnahmen sollten eine dauerhafte Verbesserung des
gesamtstaatlichen Haushaltssaldos sicherstellen und gleichzeitig auf die
qualitative Verbesserung der öffentlichen Finanzen gerichtet sein. In dieser
Hinsicht wären insbesondere Maßnahmen förderlich, die unter anderem durch
Nutzung von EU-Mitteln aus Kohäsions- und -Strukturfonds wachstumsfördernde
Ausgaben und Investitionen in den Vordergrund stellen, die Einhaltung der
Steuervorschriften verbessern und den haushaltspolitischen Rahmen stärken. (11) Um im Ergebnis mittel- bis
langfristig den wirtschaftlichen Wohlstand in größtmöglichem Maße zu befördern,
wäre eine Flankierung der Defizitkorrektur durch makrostrukturelle Reformen zu
empfehlen. Die entsprechenden Maßnahmen sollten darauf abzielen, das
Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu stärken, indem der Arbeitsmarkt
flexibilisiert, das Umfeld für Unternehmen qualitativ verbessert und die
Effizienz der öffentlichen Verwaltung erhöht wird – HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN: (1)
Kroatien sollte das bestehende übermäßige Defizit
bis 2016 beenden. (2)
Kroatien sollte ein gesamtstaatliches Defizitziel
von 4,6 % des BIP im Jahr 2014, 3,5 % des BIP im Jahr 2015
und 2,7 % des BIP im Jahr 2016 erreichen, was mit einer jährlichen
Verbesserung des strukturellen Saldos um 0,5 % des BIP im Jahr 2014,
0,9 % des BIP im Jahr 2015 und 0,7 % im Jahr 2016 in
Einklang stünde. (3)
Kroatien sollte die zur Korrektur des übermäßigen
Defizits bis 2016 erforderlichen Maßnahmen spezifizieren und rigoros umsetzen
und etwaige unerwartete Einnahmen zum Defizitabbau nutzen. (4)
Der Rat setzt Kroatien eine Frist bis zum
30. April 2014, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen und gemäß
Artikel 3 Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates
ausführlich über die zur Erreichung der Ziele geplante Konsolidierungsstrategie
Bericht zu erstatten; anschließend sollten die Behörden mindestens alle sechs
Monate über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen berichten,
bis das übermäßige Defizit vollständig korrigiert ist. Darüber hinaus fordert der Rat die kroatischen
Behörden auf, (i) eine gründliche Ausgabenüberprüfung durchzuführen mit dem
Ziel, die Ausgaben für Löhne, soziale Sicherheit und Subventionen zu
rationalisieren und ausreichenden haushaltspolitischen Spielraum für wachstumsfördernde
Ausgaben zu schaffen, unter anderem auch für die Kofinanzierung EU-geförderter
Projekte, (ii) die Einhaltung der Steuervorschriften weiter zu verbessern und
die Effizienz der Steuerverwaltung zu erhöhen und (iii) den institutionellen
Rahmen der öffentlichen Finanzen zu verbessern, u. a. durch Verbesserung
der mehrjährigen Haushaltsplanung, Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit des
Finanzpolitischen Ausschusses sowie Sicherstellung der Einhaltung der
haushaltspolitischen Vorschriften. Außerdem fordert der Rat die kroatischen
Behörden mit Blick auf die Steigerung des BIP-Wachstumspotenzials auf,
Strukturreformen durchzuführen, insbesondere um Verkrustungen am Arbeitsmarkt
und ungünstige Rahmenbedingungen für Unternehmen zu beseitigen und die Qualität
der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Diese Empfehlung ist an die Republik Kroatien
gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.