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Document 52013PC0914

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Kroatien zu beenden

    /* COM/2013/0914 final - 2013/ () */

    52013PC0914

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Kroatien zu beenden /* COM/2013/0914 final - 2013/ () */


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Kroatien zu beenden

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 7,

    auf Empfehlung der Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Nach Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite.

    (2)       Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

    (3)       Am [X. Januar 2014] beschloss der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV, dass in Kroatien ein übermäßiges Defizit besteht.

    (4)       Gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[1] (VÜD) hat der Rat Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat zu richten mit dem Ziel, dieser Lage innerhalb einer bestimmten Frist abzuhelfen. In der Empfehlung ist dem betreffenden Mitgliedstaat eine Frist von höchstens sechs Monaten für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits zu setzen. Außerdem sollte der Rat in einer Empfehlung zur Korrektur eines übermäßigen Defizits um die Erfüllung jährlicher Haushaltsziele ersuchen, die auf der Grundlage der die Empfehlung untermauernden Prognose mit einer als Richtwert dienenden jährlichen Mindestverbesserung des strukturellen Saldos, d. h. des konjunkturbereinigten Saldos ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen, um mindestens 0,5 % des BIP vereinbar sind. Ferner muss das für das letzte Jahr des Korrekturzeitraums empfohlene Haushaltsziel gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates, in dem die Anforderung des Schuldenstandkriteriums näher ausgeführt wird, gewährleisten, dass die geforderte Verringerung des Abstands zwischen der Schuldenquote und dem im Vertrag verankerten Referenzwert von 60 % des BIP nach den Vorausschätzungen der Kommission in den beiden auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgenden Jahren eintreten wird.

    (5)       Nach der Herbstprognose 2013 der Kommission wird das gesamtstaatliche Defizit im Zeitraum 2013-2015 über dem Referenzwert von 3 % des BIP bleiben und wird sich der strukturelle Saldo mit einer Ausweitung des strukturellen Defizits von rund 4 % des BIP im Jahr 2013 auf fast 6 % des BIP im Jahr 2015 im gesamten Prognosezeitraum weiter verschlechtern. Diese Entwicklungen sind vor allem auf höhere Ausgaben, etwa für Zinsen, bei gleichzeitigen Einnahmenausfällen zurückzuführen. In der Herbstprognose 2013 der Kommission wurde das Konsolidierungsprogramm, das im September 2013 im Rahmen der Leitlinien für die Wirtschafts- und Finanzpolitik vorgestellt wurde, noch nicht berücksichtigt, da es zu den Maßnahmen, mit denen die angekündigte Konsolidierung erreicht werden soll, nur sehr wenig Angaben enthielt. Die Maßnahmen im zweiten Änderungshaushalt 2013 und im Haushaltsentwurf 2014, der am 14. November 2013 von der Regierung beschlossen und ins Parlament eingebracht wurde, werden die Haushaltstrends nicht wesentlich beeinflussen. So weisen die aktualisierten Projektionen für die Einnahmen und Ausgaben sowie den Schuldenstand des Gesamtstaats, die sich bei Einbeziehung der seit Veröffentlichung der Herbstprognose 2013 der Kommission verfügbar gewordenen neuen Informationen ergeben, in der Tat nur auf sehr bescheidene Veränderungen hin. Die revidierten Projektionen bilden die neue Ausgangsbasis der Kommission.

    (6)       Was die Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands angeht, so ist nach dem Änderungshaushalt 2013 und dem Haushaltsentwurf 2014 zum Jahresende 2014 mit einer gesamtstaatlichen Schuldenquote von 62 % zu rechnen, die sich in den Jahren 2015 und 2016 weiter auf rund 64 % bzw. rund 64 ¾ % erhöhen wird. Nach der Herbstprognose 2013 der Kommission wird die öffentliche Schuldenquote den im Vertrag festgelegten Referenzwert im Jahr 2014 mit fast 65 % überschreiten und im Prognosezeitraum weiter ansteigen. Unter Berücksichtigung der seit Veröffentlichung der Herbstprognose 2013 der Kommission verfügbar gewordenen zusätzlichen Informationen, insbesondere einer auf USD lautenden neuen Anleiheemission vom November 2013, wird die gesamtstaatliche Schuldenquote bereits im Jahr 2013 über dem Schwellenwert von 60 % des BIP liegen.

    (7)       Vor dem Hintergrund der großen Unsicherheiten hinsichtlich der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung sollte das für das letzte Jahr des Korrekturzeitraums empfohlene Haushaltsziel deutlich unter dem Referenzwert angesetzt werden, um sicherzustellen, dass der Richtwert für den Schuldenabbau im letzten Jahr des VÜD-Zeitraums eingehalten wird.

    (8)       Gemäß der Verordnung Nr. 1467/97 sollte das übermäßige Defizit in dem Jahr korrigiert werden, das auf seine Feststellung folgt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Um das übermäßige Defizit diesem Ansatz entsprechend fristgerecht bis 2015 zu korrigieren und die gleichzeitige Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau zu gewährleisten, wäre 2014 und 2015 jeweils eine strukturelle Anstrengung von mindestens 1,3 % des BIP erforderlich. Dies würde zu erheblichen Produktionseinbußen führen und die schon jetzt langwierige und tiefe Rezession noch verschärfen. Insbesondere bei Defizitverfahren, die auf dem Schuldenstandkriterium beruhen, könnten längere Fristen gesetzt werden, wenn das zur Erfüllung des Schuldenstandkriteriums erforderliche öffentliche Defizit erheblich unter 3 % des BIP liegt.

    (9)       Angesichts dessen ist es gerechtfertigt, für die Korrektur des übermäßigen Defizits eine Frist bis 2016 einzuräumen. Ein glaubwürdiger und nachhaltiger Anpassungspfad im Rahmen dieser längeren Frist würde insbesondere erfordern, dass Kroatien ein gesamtstaatliches Defizitziel von 4,6 % des BIP im Jahr 2014, 3,5 % des BIP im Jahr 2015 und 2,7 % des BIP im Jahr 2016 erreicht, was – ausgehend vom VÜD-Szenario – einer jährlichen Verbesserung des strukturellen Saldos um 0,5 % des BIP im Jahr 2014, 0,9 % des BIP im Jahr 2015 und 0,7 % im Jahr 2016 entspräche. Das Szenario für den Anpassungspfad beruht auf der Herbstprognose 2013 der Kommission, die anhand der unter anderem im Änderungshaushalt 2013 und im Haushaltsentwurf 2014 enthaltenen neuen Informationen aktualisiert und anhand von Standardannahmen über die Schließung der Produktionslücke und die Konjunkturempfindlichkeit des Haushalts bis zum Jahr 2018 ausgedehnt wurde. Dieser Anpassungspfad würde bis 2016 eine Senkung des gesamtstaatlichen Defizits unter den Referenzwert von 3 % des BIP gestatten und gewährleisten, dass das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum BIP sich rasch genug dem Referenzwert von 60 % des BIP nähert, womit das Schuldenstandkriterium erfüllt wäre. Um die vorgenannten strukturellen Ziele zu erreichen, müsste Kroatien, ausgehend vom VÜD-Szenario, im Jahr 2014 Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 2,3 % des BIP sowie in den Jahren 2015 und 2016 von jeweils 1 % des BIP beschließen. Diese Ziele tragen der Notwendigkeit Rechnung, die über die Konjunkturauswirkungen zum Tragen kommenden negativen Zweitrundeneffekte der Konsolidierung auf die öffentlichen Finanzen auszugleichen.

    (10)     Haushaltspolitische Konsolidierungsmaßnahmen sollten eine dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos sicherstellen und gleichzeitig auf die qualitative Verbesserung der öffentlichen Finanzen gerichtet sein. In dieser Hinsicht wären insbesondere Maßnahmen förderlich, die unter anderem durch Nutzung von EU-Mitteln aus Kohäsions- und -Strukturfonds wachstumsfördernde Ausgaben und Investitionen in den Vordergrund stellen, die Einhaltung der Steuervorschriften verbessern und den haushaltspolitischen Rahmen stärken.

    (11)     Um im Ergebnis mittel- bis langfristig den wirtschaftlichen Wohlstand in größtmöglichem Maße zu befördern, wäre eine Flankierung der Defizitkorrektur durch makrostrukturelle Reformen zu empfehlen. Die entsprechenden Maßnahmen sollten darauf abzielen, das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu stärken, indem der Arbeitsmarkt flexibilisiert, das Umfeld für Unternehmen qualitativ verbessert und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung erhöht wird –

    HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

    (1) Kroatien sollte das bestehende übermäßige Defizit bis 2016 beenden.

    (2) Kroatien sollte ein gesamtstaatliches Defizitziel von 4,6 % des BIP im Jahr 2014, 3,5 % des BIP im Jahr 2015 und 2,7 % des BIP im Jahr 2016 erreichen, was mit einer jährlichen Verbesserung des strukturellen Saldos um 0,5 % des BIP im Jahr 2014, 0,9 % des BIP im Jahr 2015 und 0,7 % im Jahr 2016 in Einklang stünde.

    (3) Kroatien sollte die zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2016 erforderlichen Maßnahmen spezifizieren und rigoros umsetzen und etwaige unerwartete Einnahmen zum Defizitabbau nutzen.

    (4) Der Rat setzt Kroatien eine Frist bis zum 30. April 2014, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen und gemäß Artikel 3 Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates ausführlich über die zur Erreichung der Ziele geplante Konsolidierungsstrategie Bericht zu erstatten; anschließend sollten die Behörden mindestens alle sechs Monate über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen berichten, bis das übermäßige Defizit vollständig korrigiert ist.

    Darüber hinaus fordert der Rat die kroatischen Behörden auf, (i) eine gründliche Ausgabenüberprüfung durchzuführen mit dem Ziel, die Ausgaben für Löhne, soziale Sicherheit und Subventionen zu rationalisieren und ausreichenden haushaltspolitischen Spielraum für wachstumsfördernde Ausgaben zu schaffen, unter anderem auch für die Kofinanzierung EU-geförderter Projekte, (ii) die Einhaltung der Steuervorschriften weiter zu verbessern und die Effizienz der Steuerverwaltung zu erhöhen und (iii) den institutionellen Rahmen der öffentlichen Finanzen zu verbessern, u. a. durch Verbesserung der mehrjährigen Haushaltsplanung, Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit des Finanzpolitischen Ausschusses sowie Sicherstellung der Einhaltung der haushaltspolitischen Vorschriften. Außerdem fordert der Rat die kroatischen Behörden mit Blick auf die Steigerung des BIP-Wachstumspotenzials auf, Strukturreformen durchzuführen, insbesondere um Verkrustungen am Arbeitsmarkt und ungünstige Rahmenbedingungen für Unternehmen zu beseitigen und die Qualität der öffentlichen Verwaltung zu verbessern.

    Diese Empfehlung ist an die Republik Kroatien gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                           Im Namen des Rates

                                                                           Der Präsident

    [1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

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