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Document 52013PC0910

    Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande

    /* COM/2013/0910 final - 2013/0397 (NLE) */

    52013PC0910

    Vorschlag für eine STELLUNGNAHME DES RATES zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande /* COM/2013/0910 final - 2013/0397 (NLE) */


    2013/0397 (NLE)

    Vorschlag für eine

    STELLUNGNAHME DES RATES

    zum Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013[1] über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 4,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist auf die Gewährleistung von Haushaltsdisziplin in der gesamten Union ausgerichtet und bildet den Rahmen für die Vermeidung und Korrektur übermäßiger öffentlicher Defizite. Er beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein solides, nachhaltiges Wachstum, das auf einem stabilen Finanzsystem fußt, was zur Verwirklichung der Ziele der Union für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung beiträgt.

    (2)       Die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet enthält Bestimmungen, mit denen die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet verstärkt überwacht und sichergestellt werden soll, dass die nationalen Haushaltspläne mit den wirtschaftspolitischen Leitlinien vereinbar sind, die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Europäischen Semesters veröffentlicht wurden. Da rein haushaltspolitische Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits zu bewirken, können zusätzliche politische Maßnahmen und strukturelle Reformen erforderlich sein. 

    (3)       Die Modalitäten für Wirtschaftspartnerschaftsprogramme, die von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, vorgelegt werden müssen, sind in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgelegt. Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm, das einen Katalog von Maßnahmen enthalten soll, die zu einer effektiven und dauerhaften Korrektur des übermäßigen Defizits beitragen, sollte vor allem die wichtigsten haushaltspolitischen Strukturreformen – insbesondere solche mit Bezug auf die Steuern, die Renten- und Gesundheitssysteme sowie den haushaltspolitischen Rahmen – aufführen, die für eine dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits maßgeblich sind.

    (4)       Am 2. Dezember 2009 erließ der Rat einen Beschluss nach Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags, wonach die Niederlande Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit wurden. Am 21. Juni 2013 verabschiedete der Rat nach Artikel 126 Absatz 7 eine überarbeitete Empfehlung. In diesem Zusammenhang wurden die Niederlande ersucht, bis zum 1. Oktober 2013 ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vorzulegen.

    (5)       Am 30. September 2013 – und damit innerhalb der in Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgesetzten Frist – legten die Niederlande der Kommission und dem Rat ein Wirtschaftspartnerschaftsprogramm vor, das vor allem haushaltspolitische Strukturreformen für eine effektive und dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits darlegte (länderspezifische Empfehlung 1). Ferner enthält das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm Maßnahmen, mit denen auf die allgemeineren länderspezifischen Empfehlungen reagiert werden soll, die der Rat am 9. Juli 2013 an die Niederlande richtete: Begrenzung der Schulden und der damit verbundenen finanziellen Risiken auf dem Markt für Wohneigentum, Förderung des Umsatzes auf dem Markt für Wohneigentum, Verbesserung der Funktionsweise des subventionierten Mietsektors und der Zuteilung der entsprechenden Wohnungen, Förderung des privaten Mietsektors (länderspezifische Empfehlung 2); Verbesserung der Überwachung der Pensionsfonds, um ein ausgewogeneres Verhältnis von Risiken und Zielvorgaben zu ermöglichen – auch generationenübergreifend, Verringerung der jährlichen Ansparquote bei der betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtigung des längeren Auflaufzeitraums bei steigendem Renteneintrittsalter, Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer; Reform der Langzeitpflege (länderspezifische Empfehlung 3); Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Förderung von Arbeitsmarktübergängen (länderspezifische Empfehlung 4). Abgesehen von den zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen für 2014 und darüber hinaus, die in der Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande übermittelt wurden, sehen neue, im Wirtschaftspartnerschaftsprogramm aufgeführte haushaltspolitische Strukturmaßnahmen eine Verschärfung der Haushaltsregeln für nachgeordnete Gebietskörperschaften vor. Die im Wirtschaftspartnerschaftsprogramm aufgelisteten Maßnahmen, die sich auf die länderspezifischen Empfehlungen 2 bis 4 beziehen, waren zum größten Teil bereits vor der Veröffentlichung der aktuellen länderspezifischen Empfehlungen eingeleitet worden.

     (6)      Die von den Niederlanden geplanten haushaltspolitischen Strukturmaßnahmen beziehen sich vor allem auf die Kodifizierung der Haushaltsregeln und deren Verschärfung für nachgeordnete Gebietskörperschaften, wodurch der nationale haushaltspolitische Rahmen gestärkt wird. Zusammen mit den zusätzlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die in die Übersicht über die Haushaltsplanung für 2014 aufgenommen wurden, dürften sie zu einer nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits und zur Verfolgung des mittelfristigen Ziels eines strukturellen Haushaltssaldos beitragen.

    (7)       Die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Wohnungsmarktes dürften zu einer allmählichen Verringerung der Zuschüsse zum kreditfinanzierten Kauf von Wohneigentum und der Ausfallrisiken führen, denen die Regierung durch das staatliche Hypothekenbürgschaftssystem ausgesetzt ist. Die Verringerung der Eigentumsübertragungsteuer ist zwar teuer, da dem Staat hierdurch Steuereinnahmen entgehen, sie dürfte aber das Verhältnis von Angebot und Nachfrage und die Kapitalallokation auf dem Wohnungsmarkt verbessern. Die wichtigsten dieser Maßnahmen wurden bereits im nationalen Reformprogramm dargelegt. Insgesamt scheinen sie in die richtige Richtung zu gehen; allerdings müssen sie weiterverfolgt und möglicherweise angepasst werden, damit eine angemessene Reaktion auf die betreffende länderspezifische Empfehlung (länderspezifische Empfehlung 2) gewährleistet werden kann.

    (8)       Die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise der Pensionsfonds dürften eine Verringerung der staatlichen Subventionen für das Rentensystem bewirken und gleichzeitig die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer fördern. Sie dürften – sofern die erwarteten Ergebnisse eintreten – die Effizienz der Langzeitpflege verbessern und damit zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen. Die Einzelheiten der Umsetzung und ihr Einfluss auf Wirtschaft und Haushalt sowie die Auswirkungen auf die tatsächlichen Rentenbeiträge beinhalten jedoch nach wie vor Risiken. Da die Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen und deren Beitrag zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiter untersucht werden.

    (9)       Zu den Maßnahmen, die auf eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung abzielen, gehören die Änderung der Übertragbarkeit von Steuervorteilen sowie eine Reform des Systems der staatlichen Beihilfen und der Arbeitslosenunterstützung. Insgesamt dürften sich diese Maßnahmen positiv auf den Haushaltssaldo auswirken. Es ist jedoch geplant, die Maßnahmen langsam einzuführen, unter anderem aufgrund der Vereinbarungen mit den Sozialpartnern, in denen die Umsetzung der Maßnahmen geregelt wird. Die wichtigsten Maßnahmen wurden bereits im nationalen Reformprogramm dargelegt. Eine schnellere Umsetzung würde ein besseres Funktionieren des Arbeitsmarktes bewirken und das Wirtschaftswachstum stützen –

    NIMMT WIE FOLGT STELLUNG:

    Das der Kommission und dem Rat am 30. September 2013 vorgelegte Wirtschaftspartnerschaftsprogramm der Niederlande enthält im Großen und Ganzen angemessene haushaltspolitische Strukturreformen, die zu einer effektiven und dauerhaften Korrektur des übermäßigen Defizits beitragen würden. Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm bekräftigt die Entschlossenheit, die im jüngsten nationalen Reformprogramm dargelegten Reformen durchzuführen; es enthält ferner weitere Einzelheiten zur Umsetzung einiger dieser Maßnahmen seit Vorlage des Programms sowie zu den Fristen für die Weiterverfolgung der Maßnahmen. Durch den Zeitplan für die Maßnahmen, mit denen auf die länderspezifische Empfehlung für den Arbeitsmarkt reagiert werden soll, scheinen sich wichtige Reformen in diesem Bereich zu verzögern. Das Wirtschaftspartnerschaftsprogramm enthält zwar ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen, geht jedoch nicht auf die spezifischen Herausforderungen und Risiken bei der Umsetzung ein. Die Niederlande werden daher ersucht, im kommenden nationalen Reformprogramm und im neuen Stabilitätsprogramm weitere Angaben zur Umsetzung der geplanten Reformen zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass bei der Befolgung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters Fortschritte erzielt werden. Die Kommission und der Rat werden die Durchführung der Reformen im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester überwachen.

    Geschehen zu Brüssel am

                                                                           Im Namen des Rates

                                                                           Der Präsident

    [1]       ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.

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