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Document 52013PC0067
OPINION OF THE COMMISSION__pursuant to Article 294(7)(c) of the Treaty on the Functioning of the European Union,_on the European Parliament's amendment_to the Council's position regarding the proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT _AND OF THE COUNCIL__providing further macro-financial assistance (MFA) to Georgia___
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu der Abänderung des Europäischen Parlaments an dem Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine[n] BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu der Abänderung des Europäischen Parlaments an dem Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine[n] BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien
/* COM/2013/067 final - 2010/0390 (COD) */
STELLUNGNAHME DER KOMMISSION gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu der Abänderung des Europäischen Parlaments an dem Standpunkt des Rates betreffend den Vorschlag für eine[n] BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien /* COM/2013/067 final - 2010/0390 (COD) */
2010/0390 (COD) STELLUNGNAHME DER KOMMISSION
gemäß Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union
zu der Abänderung des Europäischen Parlaments an dem
Standpunkt des Rates betreffend den
Vorschlag für eine[n] BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES
über eine weitere Makrofinanzhilfe für Georgien
1. Einleitung Nach Artikel 294 Absatz 7 Buchstabe c des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union muss die Kommission zu den vom Europäischen
Parlament in zweiter Lesung vorgeschlagenen Abänderungen eine Stellungnahme
abgeben. Im Folgenden nimmt die Kommission zu
den vom Parlament vorgeschlagenen Abänderungen Stellung. 2. Hintergrund Übermittlung des Vorschlags an das Parlament und den Rat: 13. Januar 2011 Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung: 10. Mai 2011 Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments in
erster Lesung: 10. Mai 2011 Standpunkt des Rates in erster Lesung: 10. Mai
2012 Stellungnahme des Europäischen Parlaments in zweiter Lesung: 11. Dezember 2012 3. Ziel des Vorschlags der
Kommission Der Vorschlag gehörte zu den bei der
Geberkonferenz 2008 in Aussicht gestellten möglichen Beiträgen der EU. Ziel der
vorgeschlagenen Makrofinanzhilfe ist es, ·
zur Deckung des externen Finanzierungsbedarfs und
des Haushaltsbedarfs Georgiens beizutragen, ·
die Haushaltskonsolidierung und die externe
Stabilisierung im Rahmen eines Programms des Internationalen Währungsfonds zu
unterstützen, ·
Strukturreformen zu unterstützen, die nachhaltiges
Wachstum fördern und die Transparenz und Effizienz der Verwaltung der
öffentlichen Finanzen erhöhen sollen, und die Bemühungen der georgischen Behörden zur
Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des ENP-Aktionsplans EU-Georgien und der
Östlichen Partnerschaft zu unterstützen und zu fördern, um die wirtschaftlichen
und finanziellen Verbindungen mit der EU zu verstärken und dem Ziel einer
„weitreichenden und umfassenden Freihandelszone“ zwischen den Parteien
näherzukommen. 4. Stellungnahme
der Kommission zu den vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Abänderungen 4.1. Von
der Kommission abgelehnte Abänderungen Was den einzigen strittigen Punkt, nämlich die
Anwendung des Ausschussverfahrens zur Verabschiedung des Memorandum of Understanding
(MoU - Liste der Politikauflagen) gemäß den Artikeln 2 und 6, angeht, so hat
die Kommission dem Standpunkt des Parlaments in erster Lesung zugestimmt, ohne
Begründung das Beratungsverfahren anzuwenden. An dieser Position wurde in
zweiter Lesung festgehalten. Die übrigen Abänderungen des Parlaments sind
entweder redaktioneller Art oder bestätigen den ursprünglichen Vorschlag der
Kommission. Allerdings schlägt die Kommission in
Übereinstimmung mit ihrem Standpunkt zu den Abänderungen des Parlaments in
erster Lesung zum Vorschlag für eine Makrofinanzhilfe für die Kirgisische
Republik (gleiche Plenartagung vom Dezember 2012) und angesichts des zwischen
Parlament und Rat in dieser heiklen Verfahrensfrage bestehenden Konflikts, der
derzeit sämtliche Makrofinanzhilfevorschläge blockiert und dringend eine
Kompromisslösung zwischen den beiden Organen erfordert, vor, an einer
spezifischen Begründung für die Anwendung des Beratungsverfahrens zur
Verabschiedung eines MoU festzuhalten. 5. Fazit Die Diskussionen zwischen den beiden
gesetzgebenden Organen werden sich auf den Komitologieaspekt konzentrieren, und
die Kommission ist vor allem daran interessiert, dass möglichst bald eine
Lösung für die Meinungsverschiedenheiten zwischen Rat und Parlament
hinsichtlich der Anwendung des Beratungs- oder des Prüfverfahrens zur
Verabschiedung des MoU für Georgien gefunden wird. Die Kommission wird weiterhin Kompromisslösungen vorschlagen.