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Document 52013IR5279

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa

    ABl. C 114 vom 15.4.2014, p. 23–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.4.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 114/23


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa

    2014/C 114/05

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    1.

    ist der Ansicht, dass die Stahlindustrie eine entscheidende Rolle im Wirtschaftsgefüge der Europäischen Union spielt und als strategische Branche von höchster Bedeutung die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar beeinflusst;

    2.

    meint, dass die künftige Entwicklung der europäischen Stahlindustrie darüber hinaus direkte Folgen für die regionale und lokale Entwicklung hat und dass eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie zugleich eine Voraussetzung und eine wichtige Triebkraft der wirtschaftlichen Erholung zahlreicher europäischer Regionen ist;

    3.

    betrachtet es als unerlässlich, die Eigenständigkeit der europäischen Stahlindustrie politisch zu unterstützen, um die langfristige Versorgungssicherheit der Europäischen Union sicherzustellen. Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit muss die Stahlindustrie zeigen, dass sie durch Innovation und Umweltfreundlichkeit bereit ist, die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen. Eine eventuelle Unterstützung von Seiten der EU darf nur dazu dienen, dem Wandlungsprozess, den die Stahlindustrie von sich aus in Angriff nehmen muss, mehr Schwung zu geben;

    4.

    unterstreicht den schwierigen wirtschaftlichen Kontext, in dem sich die Europäische Union, deren jährliche Gesamtproduktionskapazität 217 Mio. Tonnen Stahl übersteigt und deren tatsächliche Produktion rund 11% der weltweiten Gesamterzeugung entspricht, auf internationaler Ebene den Problemen von Überkapazität und schwacher Nachfrage stellen muss;

    5.

    verweist angesichts der Tatsache, dass „die Stahlnachfrage [in der EU] von der wirtschaftlichen und finanziellen Lage in einigen wenigen wichtigen stahlverbrauchenden Industriezweigen [so im Bau- und Automobilsektor] ab[hängt]“ (1), auf seine Stellungnahmen zur Industriepolitik (2) und zu „CARS 2020: Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa“ (3);

    6.

    ist der Auffassung, dass das Baugewerbe in der Tat einer der wichtigsten stahlverbrauchenden Industriezweige ist, und vertritt weiterhin die Ansicht, dass alle Bemühungen im Zusammenhang mit nachhaltigem Bauen und Energieeffizienz bei dieser Bautätigkeit ganz obenan stehen müssen, so dass man von einer „Erneuerung des öffentlichen Gebäudebestands“ sprechen könnte; ein denkbarer Schwerpunkt wäre die vom AdR und dem Europäischen Parlament mehrfach geforderte europäische Agenda für den sozialen Wohnungsbau;

    7.

    erinnert daran, dass infolge des deutlichen Abschwungs der Industrietätigkeit in den letzten Jahren viele der etwa 500 Stahlwerke in 23 Mitgliedstaaten gezwungen waren, ihre Produktion erheblich zu drosseln oder ganz einzustellen, und bedauert, dass dadurch 40 000 Arbeitsplätze verloren gegangen sind;

    8.

    stellt fest, dass diese schwierige wirtschaftliche Situation den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in den betroffenen Gebieten beeinträchtigt hat;

    9.

    erachtet eine europäische Strategie für die Zukunft der Stahlindustrie allgemein als notwendig;

    10.

    betrachtet es als unerlässlich, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften unmittelbar in diesen Prozess einzubinden, wobei die örtlichen Gegebenheiten und Spezialisierungen berücksichtigt und der Tatsache Rechnung getragen werden muss, dass diese über die besten Voraussetzungen verfügen, um die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit weiterer Investitionen zur Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen einzuschätzen sowie mögliche Quellen solcher Investitionen zu ermitteln, und außerdem mit Fragen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung besser vertraut sind;

    11.

    vertritt die Ansicht, dass die Bemühungen um die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Grundsatz der Transparenz und guten Rahmenbedingungen für Unternehmen aufbauen müssen. Gerade ihre Kompetenz, Innovationsfähigkeit und Qualität befähigen die europäische Stahlindustrie, sich im Wettbewerb zu behaupten;

    12.

    spricht sich für eine nachdrücklich auf die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Stahlindustrie in der EU gerichtete Industriepolitik aus, in deren Rahmen bereits bestehende Stahlwerke und Arbeitsplätze nach Möglichkeit geschützt oder ausgebaut werden, insbesondere durch die Aufwertung von Veredelung und Recycling, um zu verhindern, dass die von den Beschäftigten der Metallindustrie in Jahrzehnten erworbenen Fachkompetenzen und -kenntnisse verloren gehen;

    13.

    fordert daher insbesondere Programme zur kontinuierlichen Weiterbildung in Stahlberufen für Beschäftigte an Standorten, die von der Umstrukturierung betroffen sein könnten;

    14.

    fordert zusätzlich die Schaffung weiterer Umschulungsmaßnahmen für Beschäftigte, die von der Schließung oder Umstrukturierung betroffen sind, durch eine Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten von Strukturfonds im Zuge einer Änderung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und durch Programme, die auf individuelle Erfordernisse und territoriale Besonderheiten zugeschnitten sind, wobei ihre spartenspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten und genutzt werden;

    15.

    fordert die Schaffung eines Systems von Finanzhilfen für von der Umstrukturierung oder Schließung von Produktionsstandorten betroffene Gebiete, das auf die Umschulung der Arbeitnehmer und die Diversifizierung ihrer Wirtschaft gerichtet ist und sich auf Mittel von öffentlichen und privaten Wirtschaftsteilnehmern stützt;

    16.

    hält ein koordiniertes Vorgehen aller öffentlichen Stellen bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Umstrukturierung des Stahlsektors für wichtig;

    17.

    ist erfreut über die Einrichtung einer Hochrangigen Gruppe Stahl auf europäischer Ebene, bedauert jedoch die geplante Sitzungshäufigkeit von nur einer Sitzung pro Jahr; schlägt weiterhin vor, auch einen Vertreter des Ausschusses der Regionen sowie Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in dieses Gremium aufzunehmen, um die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren unter den wichtigsten Beteiligten in den Mitgliedstaaten zu fördern;

    18.

    erachtet es im Übrigen als notwendig, eine Bewertung des Aktionsplans innerhalb von 12 Monaten nach seiner Verabschiedung vorzusehen;

    19.

    fordert die Aufnahme eines verstärkten sozialen Dialogs zur Überwindung der Krise sowie die unmittelbare und enge Einbindung der Sozialpartner in die Industriepolitik im Allgemeinen und die Politik zur Förderung des Stahlsektors im Besonderen;

    20.

    sieht in einem globalen Industriemodell auf der Basis von Innovation und erheblichen Investitionen in neue Technologien die Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum der Europäischen Union;

    21.

    stellt fest, dass die europäische Stahlindustrie hochwertige innovative Produkte anbieten muss, die dem Bedarf des Marktes entsprechen und die europäische Stahlindustrie von der Konkurrenz abheben, selbst wenn ein solcher Ansatz bedeutende Investitionen in kostenintensive Produktions- oder Bearbeitungsverfahren sowie in Forschung und Entwicklung (FuE) erfordern.

    22.

    ist der Auffassung, dass die Innovationsförderung auf alle Tätigkeitsfelder im Zusammenhang mit der Stahlindustrie ausgeweitet werden sollte. So müssen im Rahmen des Programms Horizont 2020 Finanzmechanismen der EIB umgesetzt werden, um die Zusammenarbeit zwischen den Stahlunternehmen und den Regionen, in denen sie angesiedelt sind, in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation anzuregen und dadurch die Wirtschaftstätigkeit und ihre Nachhaltigkeit zu fördern;

    23.

    wiederholt seine Forderung nach Investitionen in die Qualifizierung und berufliche Bildung zur Förderung der Diversifizierung, der Spezialisierung und der Innovation der Eisen-und Stahlindustrie mit dem Ziel, sie für die Zukunft wettbewerbsfähiger zu machen;

    24.

    unterstützt die Bemühungen der Kommission, Maßnahmen zur Qualifikationsentwicklung und speziell auf die Beschäftigung junger Menschen ausgerichtete Maßnahmen in der Stahlbranche zu fördern, bedauert jedoch, dass die Mitteilung der Kommission keinerlei Vorschläge zum Qualifikationstransfer innerhalb von Unternehmen enthält;

    25.

    begrüßt, dass der Schwerpunkt des Aktionsplans auf der Förderung von Innovationen liegt, mit denen sauberere, ressourcen- und energieeffizientere Technologien gefördert werden, um die Kosten zu senken und dem klimapolitischen Rahmen der EU bis 2030 zu entsprechen;

    26.

    fordert die Kommission auf, auf europäischer Ebene die Produktion von Stahl aus Lichtbogenöfen zu fördern, da sie im Vergleich zur Primärstahlerzeugung aus Erz zu geringeren CO2-Emissionen führt;

    27.

    erklärt noch einmal seine Unterstützung für den von der Kommission dargelegten Ansatz der Industrie-Ökologie rund um die stoffliche Wiederverwertung und die Kontrolle des Energieverbrauchs;

    28.

    unterstreicht in diesem Zusammenhang die hohe Recyclingfähigkeit von Stahl sowie die Tatsache, dass die Produktion von Stahl aus Schrott statt aus Eisenerz den Energiebedarf um rund 75% und den Rohstoffbedarf um etwa 90% reduzieren kann;

    29.

    unterstreicht noch einmal seine Unterstützung für Investitionen in Innovation für einen verbesserten Zugang zu den Märkten, zu Kapital, Humanressourcen und Qualifikationen, d. h. den Stützen einer stärkeren Industriepolitik;

    30.

    fordert die Kommission auf, die Kosten zu ermitteln, die sie der Stahlindustrie durch Reglementierung auferlegt, und deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu prüfen;

    31.

    bestärkt die Kommission in ihrer Absicht, Überlegungen zur Reduzierung der Produktionskosten für die europäische Stahlindustrie anzustellen. Die Beratungen müssen auf Innovation, Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit gerichtet sein;

    32.

    weist insbesondere auf die Notwendigkeit hin, Industriezweigen mit hohem Stromverbrauch den Abschluss langfristiger Versorgungsverträge zu gestatten, d. h. mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren und mit ausreichenden Anpassungsklauseln, um die gleichmäßige Versorgung in einem dauerhaften vertraglichen Rahmen sicherzustellen sowie die Kosten unter Kontrolle und damit die Branche wettbewerbsfähig zu halten;

    33.

    hält einen Ausbau der Güterverkehrsnetze für erforderlich, denn sie spielen für die Regionen eine zentrale Rolle, insbesondere im Fall der Rand- und Grenzgebiete;

    34.

    begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Nachfrage nach Stahl aus EU-Produktion sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu unterstützen, insbesondere durch Maßnahmen zur Ankurbelung der Nachfrage in der Automobilbranche und im Bereich des nachhaltigen Bauens;

    35.

    fordert die Kommission auf, die Diversifizierung der Stahlindustrie zu fördern, um die Abhängigkeit von der Nachfrage zu reduzieren und die damit verbundenen Risiken gering zu halten;

    36.

    unterstützt die Bemühungen zur Einführung europäischer Normen für die nachhaltige Erzeugung von Stahlbauprodukten und zur Entwicklung des Qualitätszeichens „SustSteel“, mit dem der Mehrwert und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Stahlprodukte gefördert werden können;

    37.

    erinnert daran, wie wichtig es im Interesse des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der EU und der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf dem Weltmarkt ist, die europäischen Normen der Sozialpolitik, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Arbeitssicherheit und der Arbeitsbedingungen hochzuhalten;

    38.

    unterstützt die Bemühungen der Kommission zur Zusammenarbeit mit Drittländern gegen unfaire Handelspraktiken sowie zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen und anderer Ziele;

    39.

    hält für die Branche auf lange Sicht die Sicherstellung eines freien und offenen Handels mit Stahl und Stahlerzeugnissen für wichtig und stellt fest, dass ungeachtet der von der Kommission unternommenen Anstrengungen zugunsten einer Liberalisierung des Welthandels unter dem Dach der WTO nach Schätzungen der Industrie noch immer etwa 65% des weltweiten Stahlhandels protektionistischen Handelsschranken aller Art unterworfen ist;

    40.

    teilt die Einschätzung der Kommission, dass Verhandlungen über bilaterale Handelsabkommen, insbesondere Freihandelsabkommen, ein Schlüsselinstrument zur Erreichung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen der Europäischen Union sein können;

    41.

    fordert die Kommission auf, sich bei den Verhandlungen über solche Abkommen vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Normen leiten zu lassen, sei es auf bilateraler oder auf WTO-Ebene;

    42.

    ermutigt die Kommission, falls nötig, mit aller Konsequenz und Entschlossenheit gegen unfaire Handelspolitiken von Drittstaaten vorzugehen und nach und nach ihre handelspolitischen Schutzinstrumente auf den neuesten Stand zu bringen;

    43.

    fordert die Kommission auf, im Einzelnen darauf zu achten, dass das System „Surveillance 2“ zumindest die gleichen Garantien zur Überwachung und Kontrolle unfairer Subventions- und Dumpingpraktiken bietet wie das System zur vorherigen Überwachung von Importen bestimmter Stahlerzeugnisse laut der Verordnung (EU) Nr. 1241/2009;

    44.

    zeigt sich gleichzeitig besorgt darüber, dass im Durchschnitt zwei lange Jahre vergehen, bis die Europäische Kommission Anti-Dumping-Maßnahmen ergreift, während die USA dazu nur sechs Monate benötigen, und fordert die Kommission auf, auf eine raschere Handlungsfähigkeit hinzuwirken;

    45.

    unterstützt die Kommission in ihren Anstrengungen, alles zu tun, um den freien Zugang zum Primär- und Sekundärrohstoffmarkt sicherzustellen, insbesondere zum Eisenerz- und Kokskohlemarkt sowie zum Handel mit recyclingfähigen Stoffen, und erachtet diesen freien Zugang als unerlässliche Bedingung für die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie;

    46.

    hält eine höhere Produktivität, ein gutes Investitionsklima und Innovationsbemühungen für wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich die Stahlindustrie entwickeln und langfristig in der EU überleben kann. Zudem wäre auch eine bessere Energieeffizienz ein guter Weg zur Senkung der Energiekosten, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen kann;

    47.

    ist der Ansicht, dass in der Kommissionsmitteilung nicht auf die logistischen Kosten insbesondere der Beförderung auf dem Seeweg, der Rohstoffversorgung, der Versorgungssicherheit und der mit dem Ausbau der Häfen verbundenen wirtschaftlichen Entwicklung eingegangen wird;

    48.

    befürwortet die Absicht der Kommission, sich für bessere Rahmenbedingungen für das Wachstumspotenzial der EU-Stahlindustrie einzusetzen, wie Energieversorgungssicherheit und wettbewerbsgerechte Energiepreise sowie die Förderung des Übergangs zu einer ressourcenschonenderen und kohlenstoffärmeren Produktion;

    49.

    unterstützt jede Initiative zur Verfolgung und Kontrolle der Rohstoffmärkte einschließlich des Schrottmarktes im Interesse des Kampfes gegen illegale Schrottexporte;

    50.

    appelliert an die Kommission, auch eine Kosten-Nutzen-Analyse der vorgeschlagenen Maßnahmen zugunsten der europäischen Stahlindustrie vorzunehmen und sicherzustellen, dass diese nicht anderen Bereichen der europäischen Politik zuwiderlaufen, insbesondere der Umwelt- und Klimaschutzpolitik sowie der Politik der nachhaltigen Entwicklung;

    51.

    betrachtet die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa nicht als Selbstzweck, sondern ist der Ansicht, dass sie notwendigerweise von entsprechenden Anstrengungen der Industrie für Investitionen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den europäischen Stahlwerken begleitet werden müssen;

    52.

    stellt fest, dass der Aktionsplan in seiner derzeitigen Form mit dem Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vereinbar zu sein scheint, da er im Einklang mit Artikel 173 AEUV steht, in dem der EU eine Nebenzuständigkeit in der Industriepolitik zugeschrieben wird;

    53.

    fordert, dass die Kommission die Möglichkeiten des Vertrags von Lissabon im Bereich der Industriepolitik gemäß Artikel 173 AEUV voll ausschöpft, insbesondere durch alle Initiativen, die der industriepolitischen Koordinierung der Mitgliedstaaten förderlich sind, und zwar durch die Festlegung von Leitlinien und Indikatoren, durch die Vermittlung des Austauschs bewährter Verfahren und durch die Bereitstellung der notwendigen Elemente für eine Überwachung und periodische Beurteilung.

    Brüssel, den 28. November 2013

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis  VALCÁRCEL SISO


    (1)  COM(2013) 407 final.

    (2)  Stellungnahme des AdR vom 11. April 2013„Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung“, Berichterstatter: Claude Gewerc (SPE/FR), CDR2255-2012_00_00_TRA_AC.

    (3)  Entwurf einer Stellungnahme des AdR (Berichterstatter: Christian Buchmann (EVP/AT)), CDR1997-2013_00_00_TRA_PA.


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