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Document 52013IR3609

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Empfehlungen für eine bessere Mittelverwendung

    ABl. C 356 vom 5.12.2013, p. 3–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    5.12.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 356/3


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Empfehlungen für eine bessere Mittelverwendung

    2013/C 356/02

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    hebt die Bedeutung der lokalen und regionalen Haushalte für die öffentlichen Ausgaben in der Europäischen Union hervor. In diesem Sinne hält der AdR es für angemessen, die Mittel der Kohäsionspolitik als Investitionen und nicht als einfache öffentliche Ausgaben zu analysieren;

    ist der Auffassung, dass eine wirksamere und effizientere Mittelzuweisung für eine bessere Mittelverwendung nicht ausreicht, sondern dass es erforderlich ist, die territorialen Unterschiede und die Hindernisse zu berücksichtigen, die das Wachstum in bestimmten Regionen beeinträchtigen können, die Auswirkungen auf die entsprechenden Maßnahmen zu analysieren und zu eruieren, wie sich die Folgen für die Wirkung der Kohäsionspolitik verringern lassen;

    unterstreicht, dass die Multi-Level-Governance und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen von grundlegender Bedeutung für eine bessere Verwendung der Mittel mit Blick auf die Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie sind;

    weist erneut darauf hin, dass die Ex-ante-Auflagen auf direkt mit der Durchführung der Kohäsionspolitik verbundene Bereiche beschränkt sein sollten und die Kohäsionspolitik nicht mit Zuständigkeiten überfrachtet werden sollte, die nicht in ihren Bereich fallen und zur Erhöhung des bürokratischen Aufwands beitragen;

    bekräftigt, dass er makroökonomische Auflagen entsprechend der Position des Europäischen Parlaments entschieden ablehnt;

    bedauert, dass der Rat auf der Leistungsreserve besteht; schlägt stattdessen erneut die Einrichtung einer Flexibilitätsreserve aus automatisch freigegebenen Mitteln vor;

    schlägt folgende mögliche Vereinfachungsmechanismen für die Verwaltung vor: die Vereinheitlichung der Verfahren und die Standardisierung von Dokumenten, die Nutzung gemeinsamer IT-Tools sowie die Einführung zentraler Anlaufstellen, durch die sich Arbeitsvorgänge zwischen den Abteilungen ein und derselben Verwaltung vermeiden lassen.

    Berichterstatter

    Alberto NUÑEZ FEIJÓO (ES/EVP), Präsident der Autonomen Gemeinschaft Galicien

    Referenzdokument

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Rolle der Kohäsionspolitik und der lokalen und regionalen Haushalte

    1.

    hebt die bisherige Bedeutung der Kohäsionspolitik für den Konvergenzprozess zwischen den Regionen der Europäischen Union hervor und unterstreicht ihre künftige Rolle als grundlegende Komponente für die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung des Wirtschaftswachstums und die Inangriffnahme des Problems des sozialen und territorialen Zusammenhalts, durch die sie zur Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie beitragen wird. In der Tat machen die Strukturfonds in sechs Mitgliedstaaten mehr als 60% und in sieben Mitgliedstaaten zwischen 30% und 60% der gesamten öffentlichen Investitionen aus;

    2.

    hebt die Bedeutung der lokalen und regionalen Haushalte für die öffentlichen Ausgaben in der Europäischen Union hervor, die 2011 bei 16,7% des BIP lagen und damit 34% der Gesamtausgaben der EU auf sich vereinen, und streicht die Direktinvestitionen in diesen Haushalten heraus, die ein Schlüsselelement für eine rasche Erholung der Wirtschaft darstellen. In diesem Sinne hält der AdR es für angemessen, die Mittel der Kohäsionspolitik als Investitionen und nicht als einfache öffentliche Ausgaben zu analysieren;

    Allgemeine Aspekte einer besseren Mittelverwendung

    3.

    ist der Auffassung, dass eine wirksamere und effizientere Mittelzuweisung für eine bessere Mittelverwendung nicht ausreicht, sondern dass es erforderlich ist, die territorialen Unterschiede und die Hindernisse zu berücksichtigen, die das Wachstum in bestimmten Regionen beeinträchtigen können, die Auswirkungen auf die entsprechenden Maßnahmen zu analysieren und zu eruieren, wie sich die Folgen für die Wirkung der Kohäsionspolitik verringern lassen;

    4.

    weist darauf hin, dass eines der zu berücksichtigenden Elemente der Anreizeffekt der Ausgabenkonzentration in bestimmten Bereichen ist, was insbesondere Wissen, Bildung, Forschung und Innovation betrifft. Angemessenes Handeln in diesen Bereichen wird eine Hebelwirkung auf die übrige Wirtschaft der Regionen haben;

    5.

    sieht öffentliche Investitionen als eine zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen geteilte Zuständigkeit an und begrüßt den Vorschlag der OECD für eine Empfehlung zu den Grundprinzipien für wirksame öffentliche Investitionen (1); empfiehlt, diese Grundprinzipien auf EU-Ebene anzunehmen, und schlägt vor, ihre Anwendung regelmäßig zu überprüfen, indem vom AdR erarbeitete Indikatoren für die Multi-Level-Governance hinzugezogen werden;

    Koordinierung der Maßnahmen

    6.

    hält den integrierten Ansatz des Gemeinsamen Strategischen Rahmens für den neuen Programmplanungszeitraum, bei dem die gesamten verfügbaren Mittel für regionale Zwecke verwendet werden, für positiv, weist jedoch auf das Problem der Koordinierung der Maßnahmen hin, da die in der Verordnung im Rahmen der Vorschläge für gemeinsame Bestimmungen angeführten thematischen Ziele nicht mit den sechs Prioritäten des ELER und des EMFF übereinstimmen;

    7.

    weist erneut auf die Schnittstellen der Kohäsionspolitik und der Europa-2020-Strategie sowie die Gültigkeit der globalen Ziele zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand sind nach wie vor uneingeschränkt aktuell) hin. In diesem Sinne ist der Impuls der Kohäsionspolitik für Forschung, Entwicklung und Innovation sowie für das Wissen äußerst wichtig: So konnten innovative Projekte entwickelt, der gemeinschaftliche Mehrwert gesteigert und die Bedeutung der Koordinierung der Programme und Instrumente zur Finanzierung der Kohäsionspolitik mit innovations- und forschungspolitischen Maßnahmen verdeutlicht werden;

    8.

    erinnert daran, wie wichtig es ist, die dank der Kohäsionspolitik erreichten Ergebnisse zu überwachen, um ihre Wirkung messen zu können. Jede Maßnahme muss quantifizierbar sein und sollte anhand von Ergebniskriterien analysiert werden, um ihren Beitrag zur regionalen und lokalen Entwicklung bewerten zu können. Andererseits vereinfacht ein zielorientierter, statt auf Subventionierungskriterien ausgerichteter Ansatz es den Regionen, Instrumente und Maßnahmen auszuwählen und sie an ihre Bedürfnisse anzupassen;

    Governance und Dezentralisierung

    9.

    unterstreicht, dass die Multi-Level-Governance und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen von grundlegender Bedeutung für eine bessere Verwendung der Mittel mit Blick auf die Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie sind. Insofern hat der AdR mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen, dass die Multi-Level-Governance und das Partnerschaftsprinzip zu den horizontalen Grundsätzen des Gemeinsamen Strategischen Rahmens gehören, und verpflichtet sich, sich zu dem Entwurf eines Vorschlags der Kommission für den in Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (Gemeinsame Bestimmungen) vorgesehenen europäischen Verhaltenskodex zu äußern, um die aktive Beteiligung der lokalen und regionalen Behörden, der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Organisationen der Zivilgesellschaft an allen Phasen des Programmplanungszyklus zu fördern;

    10.

    bekräftigt, dass eine stärkere Dezentralisierung der Planungs- und Programmierungsaufgaben sowie die dezentrale Umsetzung aufgrund ihrer größeren Bürgernähe sowohl erheblich kostengünstiger sind als auch wesentlich bessere Dienstleistungen zeitigen. Außerdem bieten sie große Vorteile bei der Feststellung der Bedürfnisse und Wünsche sowie bei der Konzipierung der politischen Maßnahmen zur Stärkung des nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wachstums und fördern gleichzeitig Selbstverwaltung und lokale Demokratie;

    11.

    vertritt die Auffassung, dass die Dezentralisierung über die regionalen und lokalen Behörden eine entscheidende Rolle für den Abbau des wirtschaftlichen und sozialen Gefälles zwischen den Regionen in Europa spielt und so dazu beiträgt, die negative Wirkung der Landflucht aus den armen Regionen in die großen städtischen Ballungsräume sowie die den Arbeitsmarkt schwächende Migration von einem Mitgliedstaat zu einem anderen abzumildern; weist darauf hin, dass eine vorausschauende langfristige und jährliche Planung und Gestaltung von Investitionen in den Regionen wichtig für zielgerichtetere und wirksame Investitionen ist. Ein von der Basis ausgehender Ansatz ist von entscheidender Bedeutung für die bessere Planung von nationalen Investitionsprogrammen und Entwicklungsplänen;

    12.

    weist darauf hin, dass der Mehrwert der Ausgaben der Europäischen Union von den spezifischen Hemmnissen der einzelnen Regionen abhängt und folglich keine gemeinsame, allgemein auf alle Regionen anwendbare Strategie eingeführt werden kann, was eine gewisse Flexibilität des regulatorischen Rahmens für den Programmplanungszeitraum unabdingbar macht;

    13.

    hält es für die Erreichung der verfolgten Ziele unabhängig von den Unterschieden zwischen den Regionen für unerlässlich, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zeitraum 2014-2020 eng in die Umsetzung der Fonds einzubinden, von der Erarbeitung des für sie geltenden regulatorischen Rahmens bis zur Durchführung der Maßnahmen;

    14.

    empfiehlt, die Verwaltung auf regionaler und lokaler Ebene zu dezentralisieren, was die Koordinierung und Komplementarität steigern und einen auf den Bedürfnissen und Merkmalen des jeweiligen Gebiets fußenden Bottom-up-Ansatz gewährleisten wird. Zudem erhalten die mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch diese Dezentralisierung die Zuständigkeiten, die allen für die operationellen Programmen verantwortlichen Behörden erteilt werden;

    Anwendung des Subsidiaritätsprinzips

    15.

    betont, dass das Subsidiaritätsprinzip im Vertrag von Lissabon konsolidiert wurde, und bekräftigt, dass der auf der Subsidiarität beruhende Ansatz der Kohäsionspolitik gewahrt und weiterentwickelt werden muss, um die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Phasen der Strukturmaßnahmen zu stärken;

    16.

    setzt auf die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in Kombination mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur im Hinblick auf größere Effizienz: So muss beispielsweise das derzeitige dezentrale System zur Erarbeitung operationeller Programme erhalten oder sogar gestärkt werden, damit die regionale und lokale Selbstverwaltung bei der praktischen Umsetzung der europäischen Kohäsionspolitik einen Impuls erhält. Dies wird eine besser an die Bedürfnisse und Prioritäten der einzelnen Regionen angepasste Programmplanung zur Folge haben;

    17.

    ist der Meinung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei den in den Regionen durchgeführten Programmen und Maßnahmen möglichst viele Kompetenzen ausüben müssen, um einen echten integrierten territorialen (place-based) Ansatz zu erreichen. Denn sie sind die am besten geeigneten Gesprächspartner für die auf europäischer Ebene für die Fonds zuständigen Stellen und können die europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Initiativen miteinander verbinden;

    Auflagenbindung und Kohäsionspolitik

    18.

    weist erneut darauf hin, dass die Ex-ante-Auflagen auf direkt mit der Durchführung der Kohäsionspolitik verbundene Bereiche beschränkt sein sollten und die Kohäsionspolitik nicht mit Zuständigkeiten überfrachtet werden sollte, die nicht in ihren Bereich fallen und zur Erhöhung des bürokratischen Aufwands beitragen;

    19.

    bekräftigt die Position, die er bereits zu dem Entwurf einer allgemeinen Verordnung für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 zur Kohäsionspolitik bezogen hat, wobei er betonte, dass der Großteil der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht für die Erreichung der Ziele der wirtschaftspolitischen Steuerung zuständig ist, weshalb die Anwendung der makroökonomischen Auflagen auf nationaler Ebene zu einer weniger fairen Kohäsionspolitik führen und gleichzeitig Ungewissheit über die Finanzierung künftiger neuer Projekte schaffen würde;

    20.

    bekräftigt, dass er makroökonomische Auflagen entsprechend der Position des Europäischen Parlaments entschieden ablehnt;

    Überwachungsmechanismen

    21.

    setzt auf einen differenzierten Ansatz bei der Verwendung qualitativer und quantitativer Ergebnisindikatoren, die relevant und angemessen ausgewählt sein müssen, auf die Ergebnisse der Projekte und den langfristigen Nutzen anstelle theoretischer Annahmen abstellen und darauf ausgerichtet sind, die Kriterien zur Bewertung der Ergebnisse der im Rahmen der Fonds ergriffenen Maßnahmen auf europäischer Ebene zu harmonisieren;

    22.

    unterstützt ausdrücklich die Evaluierungskultur, die eine ständige Verbesserung der Qualität der Strategien und Verfahren ermöglicht, und empfiehlt den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahrensweisen zwischen nationalen und lokalen Behörden in ganz Europa. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt der AdR vor, eine Datenbank einzurichten, in der bewährte Verfahrensweisen und beste verfügbare Technologien gesammelt werden, die aus den Fonds des Gemeinsamen Strategischen Rahmens finanziert werden;

    Reserven

    23.

    bedauert, dass der Rat auf der Leistungsreserve besteht; schlägt stattdessen erneut die Einrichtung einer Flexibilitätsreserve aus automatisch freigegebenen Mitteln vor, damit die politischen Entscheidungsträger die Strategie mittelfristig ausrichten können, wodurch ein Anreiz besteht, die Ausgaben für die operationellen Programme zu tätigen, für die sie ursprünglich vorgesehen waren;

    Integrierte territoriale Investitionen

    24.

    ist der Auffassung, dass die Möglichkeit, mit Hilfe der integrierten territorialen Investitionen Strategien zu konzipieren und anzuwenden, über die bereichsübergreifende Maßnahmen durchgeführt werden können, die mittels einem oder mehreren Schwerpunkten oder Programmen finanziert werden, dazu beitragen wird, dass die ausgewählten Projekte eine größere reale Wirkung auf das Gebiet haben, in dem sie stattfinden, und gleichzeitig die Mittel durch größere Ausgabeneffizienz mit höherem Mehrwert eingesetzt werden;

    Programmverwaltung

    25.

    teilt den Gedanken, die Finanzinstrumente und Subventionen als ergänzende Instrumente zu kombinieren, die zu einer ausgewogenen regionalen Entwicklung und zu intelligentem Wachstum beitragen; ihr sinnvoll kombinierter Einsatz muss das Fundament für die Investitionspolitik im Zeitraum 2014-2020 bilden. In diesem Sinne hat sich auch das Europäische Zentrum für politische Studien (CEPS) in einem Bericht für das Europäische Parlament geäußert, in dem es erklärt, dass die innovativen Finanzinstrumente nicht die Beihilfen ersetzen dürfen und nur für rentable Projekte geeignet sind;

    26.

    ist der Meinung, dass sich während der Umsetzung der Mehrjahresrahmen Aspekte ergeben, durch die sich die ursprünglichen Ziele und Prioritäten ändern, sodass, obwohl häufige Umdisponierungen nicht wünschenswert sind, mehr Möglichkeiten bestehen sollten, intern einen Teil der Programmmittel umzuschichten. Eine solche Umschichtung darf auf keinen Fall die ursprünglichen Ziele beeinträchtigen, sie muss in Proportionen vorgenommen werden, die die Konkretisierung dieser Ziele nur unerheblich ändert und gleichzeitig ihre Anpassung an die neuen Gegebenheiten der Region ermöglicht;

    Vereinfachung

    27.

    vertritt die Auffassung, dass sich die angekündigten Vereinfachungen im Zeitraum 2007-2013 nicht eingestellt haben, sondern im Gegenteil unverhältnismäßige Kosten entstanden sind, obwohl die Anwendungsanforderungen und die Finanzkontrollbestimmungen verschärft wurden. Deshalb bekräftigt der AdR die Notwendigkeit, eine echte Verringerung des bürokratischen Aufwands vorzunehmen und den Großteil der Bemühungen auf die Programmverwaltung zu konzentrieren. Diese Vereinfachung muss sowohl die Kommission als auch die potenziellen Begünstigten betreffen und mit den unabdingbaren Anforderungen für die Prüfung und Kontrolle der Maßnahmen sowie mit der Einhaltung der Garantien für die Begünstigten vereinbart werden;

    28.

    ist überzeugt, dass alle Vereinfachungsmaßnahmen, die auf EU-Ebene ergriffen werden, sich nur unerheblich auf die Programmverwaltung auswirken, wenn sie nicht mit tatsächlichen Vereinfachungsmaßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gemäß den Befugnissen der jeweiligen Verwaltung einhergehen;

    29.

    schlägt folgende mögliche Vereinfachungsmechanismen für die Verwaltung vor: die Vereinheitlichung der Verfahren und die Standardisierung von Dokumenten, die Nutzung gemeinsamer IT-Tools sowie die Einführung zentraler Anlaufstellen, durch die sich Arbeitsvorgänge zwischen den Abteilungen ein und derselben Verwaltung vermeiden lassen;

    30.

    empfiehlt die allgemeine Nutzung der elektronischen Verwaltung, die ein grundlegendes Element für die Verwendung der Mittel und die Beziehungen zwischen einerseits den Begünstigten, echten Wohlstandsförderern, und andererseits den Behörden und Trägern der verschiedenen Maßnahmen darstellen kann;

    31.

    empfiehlt die Alternative der Standardkosten für die Genehmigung und Rechtfertigung der Ausgaben, die einen geringeren Verwaltungsaufwand erfordert und die mit den Maßnahmen verfolgten Ziele nicht beeinflusst;

    32.

    weist erneut auf die Möglichkeit hin, auch andere bürokratische Vorgänge mit Hilfe von vereinfachten Berichten und Kontrollen für die Messung der Fortschritte, den Nachweis der Zuverlässigkeit der Prüfungs- und Kontrollverfahren sowie die Kontrolle und das Audit der Programme zu verringern;

    33.

    erinnert an den Nutzen der Monofondsprogramme, durch die sich die Genehmigungs- und Überprüfungsverfahren im Vergleich zu den integrierten Programmen vereinfachen lassen, sowie die Vorteile der operationellen Programme auf der Grundlage verschiedener Fonds. Diese ermöglichen es, die positive Wirkung der EU-Maßnahmen in den Regionen zu maximieren, indem die durch die verschiedenen Entwicklungsinstrumente geschaffenen Möglichkeiten in integrierter Form genutzt werden;

    34.

    weist darauf hin, dass die Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften in einzelstaatliches Recht einen möglichen Konfliktherd für die Verwaltung der Finanzmittel darstellt, weshalb der AdR von den zuständigen Behörden bei der Erarbeitung der Bestimmungen äußerste Strenge fordert, insbesondere bei denjenigen, die eine horizontale Wirkung auf die Programme haben, wie das bei der Auftragsvergabe oder Subventionen der Fall ist;

    35.

    ist der Meinung, dass aufgrund der engen Verbindung der Kohäsionspolitik mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse bei jeglicher Reform besonders auf die Vereinbarkeit der Finanzierungsmechanismen zu achten ist und kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Programmverwaltung entstehen darf;

    36.

    bekräftigt, dass ein klarer Rahmen für die Anwendung der Bestimmungen für staatliche Beihilfen auf die Finanzinstrumente und die öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) sinnvoll ist, durch den Unterbrechungen und Verzögerungen bei der Projektdurchführung vermieden werden;

    37.

    schlägt vor, die Vereinfachung zu nutzen, die die Kommission durch die Beschränkung der Zahl der Kriterien für die Zuschussfähigkeit bei bestimmten Maßnahmen eingeführt hat. Dazu plädiert der AdR dafür, in die Verfahren zur Projektauswahl Indikatoren einzuführen, mittels derer sich sowohl der Effekt der Investition als auch die Projektreife analysieren lassen, um die Mittel effizienter zuweisen zu können und den Projekten mit höherem Mehrwert und rascherer wirtschaftlicher Wirkung den Vorrang zu geben. Wesentlich für den langfristigen Erfolg von Investitionen ist die Stärkung der administrativen Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften, vor allem wenn sie die Endbegünstigten des Projekts sind, in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und die technische Überwachung sowie die Verwaltung von Vermögenswerten nach der Investitionsphase;

    Finanzierungsalternativen

    38.

    empfiehlt den zuständigen Behörden, als zusätzliche Option der Kohäsionspolitik angesichts immer knapperer öffentlicher Mittel die Möglichkeit zu nutzen, Projekte privat mitfinanzieren zu lassen, was zweifellos einen Mehrwert für diese Politik darstellen wird. Insofern können die Formen öffentlich-privater Partnerschaften ein im neuen Programmplanungszeitraum auszubauendes Instrument sein. Außerdem trägt die private Mitfinanzierung von Projekten für die Wirtschaftsentwicklung dazu bei, die Relevanz solcher Maßnahmen sowie das Engagement und die Eigenverantwortung der Unternehmen für die eingeleiteten Initiativen zu gewährleisten;

    39.

    weist auf die wichtige Rolle hin, die die EIB hier spielen kann, sowie auf die zusätzlichen Möglichkeiten, die die „Rahmenkredite“ und „Kredite im Rahmen der Strukturprogramme“ bieten;

    40.

    fordert, wie dies bereits in früheren Stellungnahmen der Fall war, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, für die Finanzierung von Großprojekten Anleihen mit mittelfristiger Rendite zu begeben;

    Finanzinstrumente

    41.

    erkennt die derzeitigen Funktionsschwierigkeiten der Finanzinstrumente an und nimmt insbesondere die spezifischen Sorgen und Bedürfnisse der Städte und städtischen Gebiete im Hinblick auf das Instrument Jessica zur Kenntnis, die eine Folge der Spannungen zwischen den für die Programmverwaltung zuständigen Behörden und den städtischen Behörden sind. Deshalb bekräftigt der AdR das Erfordernis, bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik den Einsatz der auf Krediten beruhenden Instrumente in geeigneten Bereichen zu vereinfachen, da sie einen Multiplikatoreffekt haben und die Effizienz der Maßnahmen steigern sowie gleichzeitig die regionalen und lokalen Haushalte weniger belasten und schlägt vor, neben anderen Akteuren die Beteiligung der Förderbanken zu berücksichtigen;

    Rückwirkung der Bestimmungen

    42.

    lehnt die Praxis ab, rückwirkende Bestimmungen einzuführen, und ist der Auffassung, dass sie künftig vermieden werden sollte, da sie die Verwaltung verkompliziert und Rechtsunsicherheit schafft, und dringt darauf, die Anwendung eines Prinzips der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, das die Kontrollanforderungen an die Größe der über die Strukturfonds kofinanzierten Projekte anpasst;

    Verhältnismäßigkeit der Kontrolle

    43.

    ist der Auffassung, dass durch die Einführung von „Vertrauenspakten“ zwischen der Europäischen Kommission und den Regionen Doppelarbeit bei den Auditverfahren vermieden werden kann und so das Prinzip der Verhältnismäßigkeit Anwendung findet;

    44.

    hält es für erforderlich, die Konzipierung der EU-Leitlinien für die Mechanismen zur Verwaltung und Kontrolle von Mehrfonds- bzw. Multiprogrammprojekten in spezifischer Form anzugehen, so dass administrative Doppelarbeit vermieden wird, die die Empfänger von einer Nutzung abhalten könnte. Das gilt insbesondere für die Benennung zentraler Anlaufstellen, eine umfassende Rechenschaftspflicht und integrierte Audits; beabsichtigt deshalb, zu den Anwendungsleitlinien für die neuen Mehrfondsprojekte Stellung zu nehmen;

    45.

    vertritt die Auffassung, dass die für die Projektverwaltung zuständigen Behörden für die zusätzlichen Mittel, die die Europäische Union den Regionen zur Verfügung stellt, besondere Aufmerksamkeit aufbringen müssen und empfiehlt deshalb, ihre Einrichtungen so anzupassen, dass eine ausreichende und geeignete Organisationsstruktur für die optimale Nutzung dieser Mittel gewährleistet ist.

    Brüssel, den 8. Oktober 2013

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


    (1)  Siehe: OECD-Papier GOV/TDPC/(2013)3. Diese Prinzipien umfassen u.a.: die Anwendung einer an die verschiedenen Gebiete angepassten integrierten Strategie, die Annahme wirksamer Instrumente für die Koordinierung zwischen den nationalen und nachgeordneten Verwaltungen, die Koordinierung zwischen den nachgeordneten Regierungs- und Verwaltungsebenen, um auf der am besten geeigneten Ebene zu investieren, die Vorabevaluierung der langfristigen Auswirkungen und Risiken öffentlicher Investitionen, die Einbindung der Interessenträger in alle Phasen des Investitionszyklus, die Mobilisierung der privaten Akteure und der Finanzinstitutionen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen und zum Ausbau der Kapazitäten, den Ausbau der Kapazitäten der an den öffentlichen Investitionen beteiligten Personen und Institutionen, die Konzentration auf die Ergebnisse und die Förderung des Lernens, die Entwicklung eines an die Investitionsziele angepassten Steuerrahmens, das Erfordernis eines strengen und transparenten Finanzmanagements auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen, Transparenz und intelligente Nutzung des öffentlichen Auftragswesens, die Förderung eines hochwertigen und kohärenten Regelungsrahmens auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen.


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