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Document 52013IP0058

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zu Laos: der Fall Sombath Somphone (2013/2535(RSP))

ABl. C 24 vom 22.1.2016, p. 106–108 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/106


P7_TA(2013)0058

Laos: der Fall Sombath Somphone

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 zu Laos: der Fall Sombath Somphone (2013/2535(RSP))

(2016/C 024/14)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Laos,

unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 21. Dezember 2012 zu Laos,

unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, vom 21. Dezember 2012 zum Verschwinden von Sombath Somphone in Laos,

unter Hinweis auf die Erklärung der Außenministerin der Vereinigten Staaten, Hillary Clinton, vom 16. Januar 2013 zum Verschwinden von Sombath Somphone, eines führenden Vertreters der laotischen Zivilgesellschaft,

unter Hinweis auf die Erklärung des laotischen Außenministeriums vom 19. Dezember 2012 und die Erklärung des Botschafters von Laos bei den Vereinten Nationen vom 4. Januar 2013,

in Kenntnis der Schreiben zahlreicher Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie von Abgeordneten nationaler Parlamente und des gemeinsamen offenen Briefes von 65 nichtstaatlichen Organisationen vom 17. Januar 2013 an den laotischen Premierminister zum Verschwinden von Sombath Somphone,

in Kenntnis des auf den 4. Januar 2013 datierten Schreibens des Asian Forum for Human Rights and Development an den Vorsitzenden der zwischenstaatlichen Menschenrechtskommission der ASEAN,

in Kenntnis der EU-Leitlinien über Menschenrechtsverteidiger von 2008,

unter Hinweis auf das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen, zu dessen Unterzeichnern Laos gehört, und die Erklärung der Vereinten Nationen über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 18. Dezember 1992,

unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, der 2009 von Laos ratifiziert wurde,

unter Hinweis auf die allgemeine regelmäßige Überprüfung von Laos durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vom 21. September 2010,

unter Hinweis auf das Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Demokratischen Volksrepublik Laos vom 1. Dezember 1997,

gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Sombath Somphone, ein bekannter Aktivist, der sich für gesellschaftliche Entwicklung und Bildung für Jugendliche einsetzt, am 15. Dezember 2012 in Vientiane, der Hauptstadt von Laos, verschwunden ist; in der Erwägung, dass die Aufnahmen einer Überwachungskamera, die sich im Besitz der Familie des Vermissten befinden, belegen, dass Sombath Somphone am Tag seines Verschwindens zuletzt um 18.00 Uhr an der Polizeiwache Thadeau zusammen mit städtischen Polizisten gesehen und anschließend von Männern in Zivil in einem Auto fortgebracht wurde;

B.

in der Erwägung, dass die laotische Regierung in einer Erklärung vom 19. Dezember 2012 bestätigt hat, dass der Vorfall von einer Überwachungskamera aufgezeichnet wurde; in der Erwägung, dass die Regierungsstellen angeben, Sombath Somphone sei einer Entführung zum Opfer gefallen, deren Motiv persönliche oder geschäftliche Auseinandersetzungen seien;

C.

in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen und 65 internationale Menschenrechtsorganisationen die Befürchtung geäußert haben, man habe Sombath Somphone — möglicherweise im Zusammenhang mit seiner Arbeit — gewaltsam verschwinden lassen, und dass sie sich zudem äußerst besorgt über die Sicherheit des Vermissten geäußert sowie den Mangel an Fortschritten bei den Ermittlungen der laotischen Behörden zu den Umständen seines Verschwindens und an Information darüber beklagt haben;

D.

in der Erwägung, dass es den Angehörigen des Vermissten bisher nicht gelungen ist, Näheres über seinen Verbleib in Erfahrung zu bringen, obwohl sie sich wiederholt mit entsprechenden Appellen an die örtlichen Behörden gewandt und in der Umgebung Suchaktionen durchgeführt haben;

E.

in der Erwägung, dass Sombath Somphone für seine intensiven Bemühungen um nachhaltige und faire Entwicklung, vor allem durch Gründung des Schulungszentrums für mitbestimmte Entwicklung (PADETC) im Jahr 1996, hoch geschätzt wird und sehr bekannt ist; in der Erwägung, dass er für sein soziales Engagement 2005 mit dem Ramon-Magsaysay-Preis (Ramon Magsaysay Award for Community Leadership) ausgezeichnet wurde;

F.

in der Erwägung, dass Sombath Somphone als Mitglied des laotischen Organisationskomitees im Oktober 2012 zu den Organisatoren des 9. Asien-Europa-Bürgerforums gehörte, das vor dem 9. ASEM-Gipfel in Vientiane stattfand, und dass er einer der Hauptredner war;

G.

in der Erwägung, dass eine Gruppe von Parlamentariern der ASEAN in der Woche vom 14. bis 18. Januar 2013 nach Laos gereist ist, um Näheres über Sombath Somphone in Erfahrung zu bringen;

H.

in der Erwägung, dass in Laos die Grundfreiheiten, vor allem die Presse- und Medienfreiheit, die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die akademische Freiheit und die Rechte der Minderheiten, verletzt werden;

1.

ist zutiefst über das Verschwinden, die Sicherheit und das Wohlbefinden von Sombath Somphone besorgt;

2.

äußert seine Besorgnis über das zögerliche Voranschreiten der Ermittlungen im Falle des vermissten Sombath Somphone und über den Mangel an Transparenz bei diesen Ermittlungen; fordert die laotischen Behörden auf, umgehend transparente und gründliche Ermittlungen durchzuführen, die den Verpflichtungen nach den internationalen Menschenrechtsvorschriften entsprechen, und dafür zu sorgen, dass Sombath Somphone sofort und wohlbehalten zu seiner Familie zurückkehrt;

3.

fordert die VP/HR auf, die Ermittlungen der laotischen Regierung im Fall des vermissten Sombath Somphone genau zu überwachen;

4.

fordert die laotischen Behörden auf, öffentlich zu bestätigen, dass es rechtmäßig und legitim ist, sich für eine nachhaltige Entwicklung und soziale Gerechtigkeit einzusetzen, um der Einschüchterung entgegenzuwirken, die durch das Verschwinden von Personen wie Sombath Somphone ausgelöst wird;

5.

begrüßt, dass eine Gruppe von ASEAN-Parlamentariern im Januar 2013 nach Laos gereist ist, um Näheres über Sombath Somphone in Erfahrung zu bringen, und fordert die Menschenrechtskommission der ASEAN auf, einen Untersuchungsausschuss einzurichten, der Ermittlungen zu den Umständen des gewaltsamen Verschwindens von Sombath Somphone durchführt;

6.

fordert die EU auf, Laos als Schwerpunktthema in der Tagesordnung der 22. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen aufzunehmen;

7.

hebt hervor, dass die laotischen Behörden alles Notwendige unternehmen sollten, um willkürlichen Festnahmen und geheimen Inhaftierungen ein Ende zu setzen, fordert sie auf, das Verschwindenlassen von Personen zur Straftat zu erklären und das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen zu ratifizieren; hebt hervor, dass es sich beim Verschwindenlassen von Personen eindeutig um eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte und Grundfreiheiten handelt;

8.

fordert die laotische Regierung auf, gemäß den Empfehlungen im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch die Vereinten Nationen vom 21. September 2010 das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit sowie die Rechte der Minderheiten zu achten und die Religions- und Glaubensfreiheit zu schützen sowie allen Einschränkungen in Bezug auf die Ausübung dieses Rechts ein Ende zu setzen;

9.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, dem ASEAN-Sekretariat, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Regierung und dem Parlament von Laos zu übermitteln.


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