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Document 52013IP0054

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zur Governance des Binnenmarktes (2012/2260(INL))

    ABl. C 24 vom 22.1.2016, p. 75–89 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    22.1.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 24/75


    P7_TA(2013)0054

    Governance für den Binnenmarkt

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2013 mit Empfehlungen an die Kommission zur Governance des Binnenmarktes (2012/2260(INL))

    (2016/C 024/10)

    Das Europäische Parlament,

    gestützt auf Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

    gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 AEUV,

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2012 mit dem Titel „Bessere Governance für den Binnenmarkt“ (COM(2012)0259),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 28. November 2012 mit dem Titel „Jahreswachstumsbericht 2013“ (COM(2012)0750) und des Berichts der Kommission mit dem Titel „Stand der Binnenmarktintegration 2013 — Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013“ (COM(2012)0752),

    in Kenntnis der Bewertung des europäischen Mehrwerts zu einer besseren Governance des Binnenmarktes als einem Beitrag zur Durchführung des Europäischen Semesters, die von dem Referat „Bewertung des europäischen Mehrwerts“ des Europäischen Parlaments durchgeführt und seinem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz am 7. Februar 2013 übermittelt wurde;

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. Oktober 2010 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft — 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben“ (COM(2010)0608),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Binnenmarktakte — Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen — Gemeinsam für neues Wachstum“ vom 13. April 2011 (COM(2011)0206),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Binnenmarktakte II — Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012)0573),

    in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. Juni 2012 mit dem Titel „zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie — Eine Partnerschaft für neues Wachstum im Dienstleistungssektor“ (COM(2012)0261),

    in Kenntnis des Berichts von Mario Monti vom 9. Mai 2010 an den Präsidenten der Europäischen Kommission mit dem Titel „Eine neue Strategie für den Binnenmarkt im Dienste der Wirtschaft und Gesellschaft Europas“,

    in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission vom 28. März 2011 mit dem Titel „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum — Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (COM(2011)0144),

    in Kenntnis des Berichts des Präsidenten des Europäischen Rates vom 26. Juni 2012 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“, den diesbezüglichen Zwischenbericht vom 12. Oktober 2012 und endgültigen Bericht vom 5. Dezember 2012,

    in Kenntnis des Binnenmarktanzeigers Nr. 23 (September 2011) und unter Hinweis auf die diesbezüglichen Entschließung des Parlaments vom 22. Mai 2012 (1),

    in Kenntnis des Binnenmarktanzeigers Nr. 25 (Oktober 2012),

    in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 24. Februar 2012 mit dem Titel „Die Leistung des Binnenmarktes steigern — Governance-Test 2011“ (SWD(2012)0025),

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) vom 30./31. Mai 2012 zum digitalen Binnenmarkt und der Governance des Binnenmarktes,

    in Kenntnis der Beratungen des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) vom 10./11. Oktober 2012 zur Binnenmarktakte,

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. und 29. Juni 2012,

    in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. und 19. Oktober 2012,

    in Kenntnis des Beitrags und der Schlussfolgerungen der XLVIII. Konferenz der Ausschüsse für EU-Angelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC) vom 14. — 16. Oktober 2012,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zu Governance und Partnerschaft im Binnenmarkt (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2012 mit dem Titel „Die Binnenmarktakte und die nächsten Schritte für das Wachstum“ (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 über mehr Effizienz und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt (5),

    gestützt auf die Artikel 42 und 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0019/2013),

    A.

    in der Erwägung, dass ein gut funktionierender und wirksamer Binnenmarkt, der sich auf eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft gründet, mehr denn je gebraucht wird, um das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie Arbeitsplätze zu schaffen, damit die europäische Wirtschaft wieder angekurbelt wird; in der Überzeugung, dass der Binnenmarkt auf dieses Ziel dadurch hinarbeiten sollte, dass eine konkrete Antwort auf die Krise gegeben wird und gleichzeitig die Sicherheit der Verbraucher sichergestellt und der soziale Zusammenhalt gefördert werden;

    B.

    in der Erwägung, dass der Binnenmarkt bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum eine unverzichtbare Rolle spielen muss;

    C.

    in der Erwägung, dass der Binnenmarkt 20 Jahre nach seiner offiziellen Gründung noch nicht vollendet ist, hauptsächlich weil die Mitgliedstaaten nicht vollständig die etwa 1 500 Richtlinien umgesetzt und die etwa 1 000 Verordnungen angewendet haben;

    D.

    in der Erwägung, dass die Governance des Binnenmarktes dringend gestärkt und die Durchführung, Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften, die ihn regulieren, verbessert werden muss;

    E.

    in der Erwägung, dass der Binnenmarkt zügig und mit äußerster Entschlossenheit vollendet werden sollte, wobei das notwendige Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen zu wahren ist;

    F.

    in der Erwägung, dass der Binnenmarkt nicht von anderen horizontalen Politiken wie dem Schutz der Verbraucher und der Arbeitnehmer, den sozialen Rechten, der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung getrennt gesehen werden sollte;

    G.

    in der Erwägung, dass die Vollendung des Binnenmarktes die Basis für die Vollendung des politischen und wirtschaftlichen Integrationsprozesses der Union darstellt und die notwendige Verbindung zwischen allen Mitgliedstaaten, sowohl den Mitgliedern des Euro-Währungsgebiets als auch den Nichtmitgliedern, darstellt;

    H.

    in der Überzeugung, dass eine gute Governance des Binnenmarktes und die weitere Entwicklung der Regionen einander ergänzen, die Aussichten für lokales und regionales Wachstum signifikant verbessern und beide zusammen zu einem starken Europa führen könnten, das von Zusammenhalt und Wettbewerbsfähigkeit geprägt ist; in der Erwägung, dass insbesondere die Europäische territoriale Zusammenarbeit auf ähnlichen Konzepten beruht wie der Binnenmarkt, was die Förderung der grenzübergreifenden Interaktionen und die gemeinsame Nutzung regionaler und lokaler Infrastrukturen, Investitionen und Märkte angeht; in der Überzeugung, dass der Binnenmarkt weiter gestärkt werden könnte, indem man sich mit Marktmängeln befasst, die grenzübergreifende territoriale Zusammenarbeit konsolidiert und die Tätigkeiten und die Finanzierung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften im Rahmen der Territorialpakte erleichtert;

    I.

    in der Erwägung, dass das durchschnittliche Umsetzungsdefizit trotz der auf höchster Ebene eingegangenen politischen Verpflichtungen und Bemühungen der Kommission und der Mitgliedstaaten von 0,7 % im Jahr 2009 auf 1,2 % im Februar 2012 gestiegen ist und, nach einigen Fortschritten in den vergangenen Monaten, nun bei 0,9 % liegt; in der Überzeugung, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, da dieses Defizit zu Misstrauen gegenüber der Union im Allgemeinen und dem Binnenmarkt im Besonderen führt;

    J.

    in der Erwägung, dass der Binnenmarkt als das Rückgrat der Union und sein reibungsloses Funktionieren als die Grundlage und der Rahmen für die wirtschaftliche und soziale Erholung in Europa von größter Bedeutung ist; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang die Achtung der sozialen Rechte im Einklang mit dem nationalen Recht und den nationalen Praktiken unter Einhaltung des Unionsrechts unverzichtbar ist;

    K.

    in der Erwägung, dass nach Angaben der Verbrauchermarktanzeiger und des Binnenmarktintegrationstests bezüglich der vier Freiheiten der aus dem Integrationsprozess resultierende stärkere Wettbewerb als enormer Anreiz wirkt, den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl an preiswerteren und hochwertigeren Erzeugnissen anzubieten;

    L.

    in der Erwägung, dass die potentiellen wirtschaftlichen Gewinne aus der vollständigen und ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (6) ein Wachstumspotenzial zwischen 0,8 % und 2,6 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) darstellen, das sich zwischen fünf und zehn Jahren nach der Umsetzung dieser Richtlinie verwirklichen würde;

    M.

    in der Erwägung, dass die Kommission schätzt, dass die Union zusätzlich 4 % des BIP über die nächsten zehn Jahre gewinnen könnte, indem sie die schnelle Entwicklung des Binnenmarktes vorantreibt;

    N.

    in der Erwägung, dass die Binnenmarktstrategie auf einer pragmatischen, umfassenden und weitreichenden Vereinbarung, die von allen Mitgliedstaaten und den europäischen Institutionen unterstützt wird, abgestimmt werden und basieren muss; in der Erwägung, dass eine Führungsstärke seitens aller europäischen Institutionen und ein eindeutiges politisches Bekenntnis seitens der Mitgliedstaaten immer noch erforderlich sind, um die den Binnenmarkt betreffenden Richtlinien und Verordnungen vollständig um- und durchzusetzen und das Vertrauen in den Binnenmarkt und seine Glaubwürdigkeit zu steigern;

    O.

    in der Erwägung, dass der Präsident des Europäischen Rates in seinem oben erwähnten Bericht vom 26. Juni 2012 die Bedeutung einer vollständigen Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt sowie Offenheit und Transparenz in dem Prozess zu einer tiefer gehenden Wirtschafts- und Währungsunion betonte; unter Hinweis auf den endgültigen Bericht des Präsidenten des Europäischen Rates vom 5. Dezember 2012, in dem er weiter die Bedeutung einer Vollendung des Binnenmarktes inner naher Zukunft unterstrich, da er ein starkes Werkzeug zur Förderung von Wachstum sei;

    P.

    in der Erwägung, dass konkrete Maßnahmen sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf Ebene der Union noch immer erforderlich sind, um die Freizügigkeit für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital in der Union vollständig umzusetzen; in der Überzeugung, dass die Eröffnung neuer Geschäftschancen für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich einer strengen Anwendung des KMU-Tests innerhalb der durch die Kommission und das Parlament durchgeführten Folgenabschätzungen, rascher Fortschritt bei der Agenda für intelligente Regulierung und gegebenenfalls maßgeschneiderte Rechtsvorschriften für verschiedene Arten von Unternehmen ohne Untergrabung allgemeiner Ziele, wie etwa Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, ebenfalls dazu beitragen könnten, den europäischen Volkswirtschaften neuen Schwung zu verleihen;

    Q.

    in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt der wertvolle Beitrag gewürdigt werden sollte, der von zentralen Anlaufstellen auf elektronischem Wege und im persönlichen Kontakt geleistet wird, um den Verwaltungsaufwand und die Transaktionskosten zu verringern, die Effizienz zu steigern sowie die Marktöffnung, die Transparenz und den Wettbewerb zu verbessern, was zu geringeren Ausgaben der öffentlichen Hand, zu größeren Geschäftschancen für Unternehmen, einschließlich eines verbesserten Zugangs von KMU und Kleinstunternehmen zu Märkten, zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt;

    Bessere Rechtssetzung

    R.

    in der Erwägung, dass sich die Kommission um mehr horizontale Abstimmung und Kohärenz bei der Vorbereitung legislativer Vorschläge mit Bedeutung für den Binnenmarkt bemühen sollte; in der Erwägung, dass die Kommission tief gehende Folgenabschätzungen, einschließlich territorialer Folgenabschätzungen, vornehmen und überzeugende Argumente für die Notwendigkeit einer Rechtsetzung im Bereich des Binnenmarktes vor der Annahme legislativer Vorschläge liefern sollte;

    S.

    in der Erwägung, dass die Kommission gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, soweit dies möglich ist und generell in dem Fall, dass keine Notwendigkeit für weitere Ermessensspielräume bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften der Union besteht, Verordnungen anstelle von Richtlinien als bevorzugtes Rechtsinstrument zur Regulierung des Binnenmarktes wählen sollte;

    T.

    in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission einen „Binnenmarkttest“ auf nationaler Ebene einführen sollten, mit dem bewertet werden soll, ob eine neue nationale Rechtsvorschrift negative Folgen für das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes mit sich bringen könnte; in der Erwägung, dass die Kommission die Durchführbarkeit eines Notifizierungssystems für nationale Gesetzentwürfe, die negative Folgen für das wirksame Funktionieren des Binnenmarktes mit sich bringen könnten, prüfen sollte, wodurch das in der Richtlinie 98/34/EG festgelegte Verfahren ergänzt würde, um zur Stärkung seines präventiven Charakters ein horizontales Rechtsinstrument zu schaffen, wenn die Kommission eine ausführliche Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf vorlegt, und um seine Anwendung sicherzustellen, mit dem Ziel, die mangelhafte Anwendung von Unionsrechts auf lokaler Ebene zu beheben;

    U.

    in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die administrative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in einer effizienten, wirksamen und kostengünstigen Weise durchgeführt wird, wie es beim Binnenmarktinformationssystem (IMI) der Fall ist; in der Erwägung, dass das IMI immer — auch in anderen Bereichen — genutzt werden sollte, um seine Funktionsfähigkeit zu stärken und Bürokratie abzubauen, Transparenz zu erhöhen und es allen Binnenmarktakteuren zu ermöglichen, vom Binnenmarkt zu profitieren.

    Bessere Umsetzung, Durchführung und Anwendung

    V.

    in der Erwägung, dass jeder Mitgliedstaat jede Richtlinie in konsequenter Weise umsetzen und alle Umsetzungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Gesamtheit eines Rechtsakts der Union vollständig und gleichzeitig verabschieden sollte um sicherzustellen, dass die nationale Umsetzung dieses Akts den auf Ebene der Union erreichten Kompromiss widerspiegelt, da die unzureichende und verspätete Umsetzung den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerrt und die Bürger und Unternehmen daran hindert, den Binnenmarkt in vollem Umfang zu nutzen;

    W.

    in der Erwägung, dass die Umsetzung transparenter und die Anwendung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten einheitlich sein muss; in der Erwägung, dass Entsprechungstabellen auf einem integrierten Binnenmarkt zu einem immer nützlicheren Instrument werden, um die nationale Umsetzung der Bestimmungen der Union widerzuspiegeln, und in der Erwägung, dass die Kommission diese Tabellen daher häufiger anfordern sollte;

    Überwachung der Anwendung

    X.

    in der Erwägung, dass der Austausch von Erfahrung und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung ist, um die nationalen Mechanismen bei der Anwendung des Rechts der Union und die verbleibenden Hindernisse für den Binnenmarkt zu verstehen; in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission vor der Umsetzung Informationen austauschen sollten, um eine korrekte Umsetzung zu gewährleisten und eine Fragmentierung zu vermeiden; in der Erwägung, dass die Überwachung der Anwendung von Rechtsvorschriften der Union eine der Kernkompetenzen der Kommission und ihrer Beamten darstellt; in der Erwägung, dass die Kommission, um ihre Verpflichtung zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Anwendung von Rechtsvorschriften der Union zu erfüllen, ein Netzwerk der für die Anwendung aller neuen Rechtsvorschriften der Union zuständigen Beamten über SOLVIT hinaus initiieren und koordinieren und somit eine Plattform für Austausch und Peer-Review bereitstellen könnte, um mit den Mitgliedstaaten eng zusammenzuarbeiten und die Gesamtqualität der Anwendung zu verbessern und um Probleme der Mitgliedstaaten bei der Anwendung zu lösen; in der Erwägung, dass der Austausch der für die Anwendung des Rechts der Union zuständigen nationalen Beamten zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden sollte, um einen besseren Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zu unterstützen;

    Y.

    in der Erwägung, dass rein quantitative Statistiken über die Anwendung der Binnenmarktgesetze keine Rückschlüsse auf die Qualität der Anwendung und die jeweilige Auswirkung bestimmter Schlüsselinstrumente auf den Binnenmarkt zulassen; in der Erwägung, dass eine politische und qualitative Bewertung der Anwendung und des Fortschritts des Binnenmarktes daher erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung neuer Binnenmarktgesetze sowie die Anwendung bestehender Rechtsvorschriften;

    Z.

    in der Erwägung, dass eine solche Bewertung zwischen der Nichtumsetzung, die ein klar erkennbares Versäumnis eines Mitgliedstaates darstellt, und der Möglichkeit einer mangelnden Konformität, die auf eine unterschiedliche Auslegung und ein unterschiedliches Verständnis des Rechts der Union zurückgeführt werden kann, unterscheiden muss; in der Erwägung, dass die Verträge vorsehen, dass nur der Europäische Gerichtshof eine mangelnde Konformität eines nationalen Gesetzes mit dem Recht der Europäischen Union letztendlich und öffentlich feststellen kann; in der Erwägung, dass daher keine andere Institution eine solche mangelnde Konformität feststellen kann; in der Erwägung, dass dem Parlament jährlich eine Auflistung nicht oder nicht korrekt umgesetzter Rechtsvorschriften der Union in den betroffenen Mitgliedstaaten vorgelegt werden sollte;

    AA.

    in der Erwägung, dass über bestimmte Auflagen in den Strukturfonds im Zusammenhang mit der Umsetzung von Binnenmarktrichtlinien in den Mitgliedstaaten noch immer im Rahmen der Verfahren zur Verabschiedung der neuen Verordnungen verhandelt wird; in der Überzeugung, dass solche Maßnahmen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten, und in der Überzeugung, dass die Hebelwirkung der Finanzhilfen der Union, die Anreize für die zeitnahe Umsetzung von Binnenmarktvorschriften schaffen, sorgfältig ausgewogen genutzt werden sollte;

    Bessere Durchsetzung

    AB.

    in der Erwägung, dass zur Erzielung einer besseren Governance des Binnenmarktes eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Mitgliedstaaten praktiziert werden sollte, welche die Regeln des Binnenmarktes nicht ordnungsgemäß anwenden;

    AC.

    in der Erwägung, dass Vertragsverletzungsverfahren, wie sie in Artikel 258 AEUV festgelegt sind und von der Kommission eingeleitet werden, es nicht zulassen, dass Mängel bei der Umsetzung und Anwendung von Binnenmarktbestimmungen in den Mitgliedstaaten zügig behandelt und korrigiert werden;

    AD.

    in der Erwägung, dass Vertragsverletzungsverfahren oft eine Reihe von Grenzen in Bezug auf ihre Eignung sowie die Erwartungen der Verbraucher und der Unternehmen zu erfüllen, gezeigt haben und dass es notwendig ist, einen einzigen Rechtsbehelf auf Ebene der Union zu schaffen, der schnell und erschwinglich ist;

    AE.

    in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und der Europäische Rat daher die Weiterentwicklung der Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen zukünftiger Überprüfungen des AEUV fortsetzen sollten; in der Erwägung, dass in der Zwischenzeit alles unternommen werden sollte, um zu einer konsequenteren Anwendung der Vertragsverletzungsverfahren für Verstöße gegen Bestimmungen des Unionsrechts im Bereich des Binnenmarktes zu gelangen; in der Erwägung, dass in diesem Rahmen schnellere Verfahren innerhalb der Kommission und gegebenenfalls die Einleitung von Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beim Gerichtshof gemäß Artikel 279 AEUV stärker angewandt werden sollten; in der Erwägung, dass in einigen Rechtsakten der Union vorläufige Maßnahmen vorgesehen sind, die von nationalen Gerichten ergriffen werden können, um einen drohenden Verstoß zu verhindern, wie etwa einstweilige Anordnungen; in der Überzeugung, dass dies als ein Modell für effizientere Verfahren dienen könnte, und in der Erwägung, dass deshalb die Benutzung solcher vorläufiger Maßnahmen in allen einschlägigen Bereichen in Betracht gezogen werden sollte

    AF.

    in der Erwägung, dass der Einsatz des Projekts „EU-Pilot“ bei der Sicherstellung der korrekten Anwendung des Rechts der Union zu positiven Ergebnissen geführt hat und für Schwierigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen schnellere Lösungen bietet; in der Erwägung, dass die Kommission daher den Einsatz des Projekts „EU-Pilot“ fördern und seine Effektivität weiter verbessern sollte, um Verstöße gegen Binnenmarktregeln besser erkennen und beseitigen zu können, ohne die Notwendigkeit, zeitaufwändige Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten;

    AG.

    in der Erwägung, dass SOLVIT eine wichtige Rolle als Schlüsselwerkzeug auf nationaler Ebene zukommt und damit bei der Gewährleistung einer besseren Einhaltung des Unionsrechts im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt, wenn auch die Möglichkeiten von SOLVIT nach wie vor nicht ausgeschöpft werden; in der Erwägung, dass konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von SOLVIT und eine intensivere Information der europäischen Bürgerinnen und Bürger über SOLVIT gefördert werden sollte, um sein Potenzial innerhalb des gegenwärtigen Haushalts besser zu nutzen; in der Überzeugung, dass man sich stärker darum bemühen sollte, SOLVIT besser in das Bündel von Unterstützungsdiensten und Hilfsmitteln der Durchsetzung einzubinden, die auf nationaler Ebene und Unionsebene zur Verfügung stellen; in der Erwägung, dass unter dem gleichen Gesichtspunkt Verbesserungen hinsichtlich der Benutzerfreundlichkeit und der Klarheit der Auskünfte der einheitlichen Ansprechpartner in den Mitgliedstaaten notwendig sind;

    AH.

    in der Erwägung, dass die Kommission ihre Aktivitäten zur Sicherstellung der angemessenen Umsetzung und Durchsetzung aller verabschiedeten Vorschriften in den Mitgliedstaaten verstärken, schneller auf Hinweise und Beschwerden über eine inkorrekte Umsetzung des Rechts der Union reagieren und die notwendigen Schritte ergreifen muss, um bestehende Widersprüche zu beseitigen;

    AI.

    in der Erwägung, dass es erforderlich ist, dass die Kommission — im Anschluss an eine politische Bewertung — entschieden von all ihren Befugnissen Gebrauch macht und alle ihr zur Verfügung stehenden Sanktionsmechanismen vollständig ausschöpft;

    AJ.

    in der Erwägung, dass die „EU-Sweeps“, bei denen es sich um durch die Kommission koordinierte Überwachungsaktivitäten handelt, die gleichzeitig durch die zuständigen nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten ausgeführt werden, sich als ein nützliches Instrument erwiesen haben, das es der Kommission und den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Anwendung bestehender Binnenmarktgesetze in den Mitgliedstaaten durch gemeinsame Maßnahmen zu überwachen; in der Erwägung, dass „Sweeps“ aus jüngster Zeit ergaben, dass die Verbraucherschutzregeln im Bankensektor in der gesamten Union kaum eingehalten werden; in der Erwägung, dass die Kommission daher den Mitgliedstaaten einen ausgedehnteren Einsatz der „EU-Sweeps“ anbieten sollte, um die Überwachungstätigkeiten insbesondere von weniger ausgestatteten und vorbereiteten nationalen Behörden zu erleichtern; in der Erwägung, dass die Koordination von Maßnahmen im Rahmen der „EU-Sweeps“ in anderen Bereichen in Betracht gezogen werden sollte, und in der Erwägung, dass „EU-Sweeps“ auch auf andere Produkte und Dienstleistungen, die nicht im Internet angeboten werden, ausgeweitet werden sollten;

    Binnenmarktakte

    AK.

    in der Erwägung, dass die Binnenmarktakte Teil der Bemühungen sind, die Governance für den Binnenmarkt durch Verbesserung und bessere Koordinierung insbesondere der prälegislativen Phase zu stärken;

    AL.

    in der Erwägung, dass das zyklische Verfahren der Vorlage von Binnenmarktakten als positiv erachtet werden muss, da es regelmäßig die Prioritäten für die Entwicklung des Binnenmarktes aufzeigt und erörtert;

    AM.

    in der Erwägung, dass die Binnenmarktakte eine wichtige Querschnittsstrategie zur Beseitigung erheblicher Defizite des Binnenmarktes darstellt; in der Erwägung, dass im Rahmen dieser Strategie konkrete legislative und nicht-legislative Maßnahmen zur Freisetzung ungenutzter Wachstumspotenziale und zur Beseitigung von Hemmnissen auf dem Binnenmarkt horizontal festgelegt wurden; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang in den Vorschlägen der Kommission Fortschritte zu erkennen sind, jedoch weitere weitsichtige und perspektivische Anstrengungen notwendig sind; in der Erwägung, dass die Kommission jene Vorschläge vorrangig verfolgen sollte, die bereits in der Binnenmarktakte enthalten sind, insbesondere das horizontale Instrument zur Marktüberwachung, die Transparenz der Bankentgelte und die nichtfinanziellen Informationen von Unternehmen;

    AN.

    in der Erwägung, dass im Rahmen der Binnenmarktakte II dieser Ansatz dadurch weitergeführt wird, dass integrierte Netzwerke, die Mobilität von Bürgern und Unternehmen, die Digitalwirtschaft und das soziale Unternehmertum und Verbrauchervertrauen zu den vier Achsen für zukünftiges Wachstum erklärt wurden; in der Überzeugung, dass in dieser Hinsicht die Gesetzgebungsvorschläge zur Sicherstellung des Rechts auf den Zugang zu einem elementaren Bankkonto, die Überarbeitung der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (7) und die Vereinfachung langfristiger Investitionen in die Realwirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten könnten; in der Erwägung, dass die Kommission, wenn sie solche Maßnahmen vorschlägt, und das Europäische Parlament und der Rat, wenn sie sie erörtern, jede der geplanten Maßnahmen sowie deren Potenzial, eine hochgradig wettbewerbsfähige und soziale Marktwirtschaft zu schaffen, umfassend prüfen und auf eine rasche Annahme hinarbeiten sollten;

    AO.

    in der Erwägung, dass mit der Binnenmarktakte die sozioökonomischen Probleme der Union angegangen werden sollten und ein Markt im Dienste der Bürger begünstig werden sollte;

    AP.

    in der Erwägung, dass zukünftige horizontale Ansätze die Vervollständigung des digitalen Binnenmarktes zum Ziel haben sollten, um es den Bürgern zu ermöglichen, vollen Nutzen aus digitalen Lösungen zu ziehen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Union sicherzustellen;

    Kernbereiche

    AQ.

    in der Erwägung, dass die Kommission vorschlägt, mit ihren Aktivitäten bestimmte Kernbereiche und -instrumente ins Auge zu fassen; in der Erwägung, dass jedoch ein stärkerer Fokus auf eine begrenzte Anzahl von Instrumenten und Maßnahmen erforderlich ist, um konkrete Verbesserungen bei der Anwendung der Binnenmarktregeln zu erreichen; in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt, der Dienstleistungssektor, der Energiesektor, das öffentliche Auftragswesen, Forschung und Innovation sowie Verbraucherschutz und die Verbesserung der Mobilität von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere von Arbeitnehmern und Selbstständigen, zu den wichtigsten Kernbereichen für Wachstum gehören;

    AR.

    in der Erwägung, dass diese Kernbereiche und -instrumente jährlich überprüft werden könnten, damit die aktuellen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten, insbesondere die Bereiche, die für den Binnenmarkt wirtschaftlich am wichtigsten sind, entsprechend einer auf Fakten beruhenden Bewertung in den Entscheidungsprozessen der Institutionen der Union in angemessener Weise zum Ausdruck kommen; in der Erwägung, dass die Methode zur Bestimmung der Schlüsselbereiche für die Verbesserung der Arbeitsweise des Binnenmarktes regelmäßig unter Berücksichtigung der Wachstumsziele und -perspektiven überarbeitet werden sollte;

    AS.

    in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten und die Institutionen der Union auf die Annahme und schnelle Umsetzung der legislative Maßnahmen mit Bezug auf Schlüsselsektoren konzentrieren sollten, die von großer Bedeutung für das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind, wie dies im Pakt für Wachstum und Beschäftigung betont wird;

    AT.

    in der Erwägung, dass weitere Schritte in Richtung einer Reglementierung der Finanzdienstleistungen unternommen werden sollten, die eine angemessene Information und einen angemessen Schutz der Verbraucher bietet, eine transparente Bewertung insbesondere der riskanten Finanzprodukte gestattet und alternative Streitbeilegungen und Maßnahmen ermöglicht, mit denen angemessene Entschädigungen und Rückerstattungen für Verbraucher durchgesetzt werden können;

    AU.

    in der Erwägung, dass ein ordnungsgemäß funktionierender und erfolgreich vollendeter Binnenmarkt nicht effektiv sein kann, ohne über ein einheitliches, vernetztes und effizientes europäisches Verkehrssystem zu verfügen, das von zentraler Bedeutung ist, um einen reibungslosen Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr und damit die Ausübung wesentlicher, für den Binnenmarkt konstitutiver Freiheiten zu gewährleisten;

    AV.

    in der Erwägung, dass ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum die Personen- und Güterbeförderung erleichtern, die Kosten senken und die Nachhaltigkeit des Verkehrs in Europa steigern würde, nämlich durch die Umsetzung interoperabler und nachhaltiger transeuropäischer Verkehrsnetze und durch Beseitigung aller noch verbleibender Hindernisse zwischen Verkehrsträgern und nationalen Systemen, wodurch das Entstehen multinationaler und multimodaler Betreiber gefördert würde; in der Überzeugung, dass Eisenbahnverkehrsdienste, Seeverkehr, Güterkraftverkehr sowie der einheitliche europäische Luftraum und die einheitliche Auslegung der Fahrgastrechte eine entscheidende Rolle spielen;

    Ein Binnenmarkt für alle Akteure

    AW.

    in der Erwägung, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger, und insbesondere Studierende, Selbstständige und Unternehmer sowie KMU, in allen Mitgliedstaaten aufgefordert werden sollten, Vorschläge darüber zu unterbreiten, wie die volle Verwirklichung des Binnenmarktes am besten erreicht werden kann, und in der Erwägung, dass alle Institutionen dazu ermuntert werden sollten, öffentliche Konsultationen und einen Dialog mit der Zivilgesellschaft einzurichten, um dafür zu sorgen, dass die Bedürfnisse der Bürger, Verbraucher und Unternehmen angemessen berücksichtigt werden und dass die vorgeschlagene Politik einen Mehrwert für alle Akteure bietet; in der Erwägung, dass angemessene Hilfsmittel notwendig sind, um den Bürgern das Unionsrecht näher zubringen;

    AX.

    in der Überzeugung, dass der Schwerpunkt des Binnenmarktes auf den Rechten aller Beteiligter liegen sollte; in der Erwägung, dass zur Wiederherstellung des Vertrauens in den Binnenmarkt eine stärkere und frühzeitigere Einbeziehung der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und aller sonstigen Beteiligten in die Gestaltung, Annahme, Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen wesentlich ist, die benötigt werden, um das Wachstum anzukurbeln und die Rechte der Bürger im Binnenmarkt zu stärken, wobei sich diese Einbeziehung auch auf Formen der Online-Beteiligung und der E-Demokratie stützen sollte;

    AY.

    in der Erwägung, dass durch lokale und regionale Selbstverwaltung lokale und regionale Akteure viele Aufgaben im Rahmen des Unionsrechts zum Binnenmarkt wahrnehmen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, staatlichen Beihilfen, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und Konzessionen; in der Erwägung, dass diese Politik ordnungsgemäß umgesetzt werden sollte, unter anderem um die Fehlerquoten in der Kohäsionspolitik zu verringern; in der Erwägung, dass die Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig davon, in welcher Region der Union sie leben, eine Voraussetzung für einen dynamischen und starken Binnenmarkt sind, und in der Erwägung, dass eine effektive Governance des Binnenmarktes deshalb die Interessen lokaler und regionaler Beteiligter berücksichtigen sollte;

    AZ.

    in der Erwägung, dass die Binnenmarktstrategie für alle Europäer das soziale Wohlergehen, die Konvergenz und die Rechte der Arbeitnehmer stärken, Sozialdumping verhindern und faire Arbeitsbedingungen gewährleisten sollte;

    BA.

    in der Überzeugung, dass es eine leicht zugängliche Erstberatungsstelle auf nationaler Ebene geben muss, an die sich Unternehmen und Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, wenden können, wenn sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Chancen, die der Binnenmarkt bietet, auf Hemmnisse stoßen; in der Erwägung, dass man der Beseitigung von Hindernissen für den Zugang zu bebauten Flächen und zu Dienstleistungen Aufmerksamkeit schenken sollte, damit alle Bürgerinnen und Bürger vom Binnenmarkt profitieren können;

    Das Europäische Semester

    BB.

    in der Erwägung, dass das Europäische Semester zwar den Rahmen für die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bietet und eine Bilanz der haushaltspolitischen und wirtschaftlichen Situation in den Mitgliedstaaten zieht, aber den Zustand des Binnenmarktes trotz seiner vorrangigen Bedeutung für die Wirtschaft aller Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt;

    BC.

    in der Überzeugung, dass der Binnenmarkt eine wichtige Rolle bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts in der Union spielen kann; in der Erwägung, dass die Verbesserung des Rahmens der wirtschaftspolitische Steuerung auf miteinander verknüpften und aufeinander abgestimmten Strategien beruhen sollte, die der Motor für Wachstum und Beschäftigung sind, und dass die vollständige Entwicklung des Binnenmarktes eine notwendige Voraussetzung hierfür ist;

    BD.

    in der Erwägung, dass die Kommission die Vollendung des Binnenmarktes und die tatsächliche Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen im Rahmen der jährlichen Durchführung des Europäischen Semesters kontrollieren und den jährlichen Governance-Eignungstest und die Meldeverfahren des Anzeigers berücksichtigen sollte; in der Erwägung, dass in der jährlichen Kontrolle beurteilt werden muss, welche Vorteile der Binnenmarkt den Verbrauchern und den Unternehmen bietet, unter Angabe der Hindernisse für sein Funktionieren;

    BE.

    in der Erwägung, dass jede Frühjahrstagung des Europäischen Rates sich auch mit der Bewertung des Zustands des Binnenmarktes mithilfe eines Überwachungsprozesses beschäftigen sollte;

    BF.

    in der Erwägung, dass es angemessen ist, jeden Mitgliedstaat einzeln zu betrachten und dabei eine immer engere Abstimmung mit den einzelstaatlichen Parlamenten zu entwickeln, um die Mängel bei der Umsetzung, Durchführung und Anwendung zu identifizieren und sie in länderspezifischen Empfehlungen anzusprechen;

    BG.

    in der Erwägung, dass der Jahreswachstumsbericht 2013 den dritten Zyklus des Europäischen Semesters eingeleitet hat und nun erstmals einen Jahresbericht über den Stand der Integration des Binnenmarktes umfasst; in der Erwägung, dass dieser stärkere Fokus auf dem Binnenmarkt im Kontext des Europäischen Semesters notwendig ist, um dessen Wachstums- und Beschäftigungspotenzial in Europa besser auszuschöpfen und sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen zu ermöglichen, in vollem Umfang davon zu profitieren;

    BH.

    in der Erwägung, dass der vorstehend erwähnte Bericht über den Stand der Integration des Binnenmarktes 2013 dennoch weder neue Erkenntnisse über den aktuellen Stand in den Mitgliedstaaten bietet noch ausreichend fundierte Schlussfolgerungen im Hinblick auf konkrete, durch den Binnenmarkt entstehende Wachstumspotenziale zulässt; in der Erwägung, dass die Auswahl von Schwerpunktbereichen im Integrationsbericht durch umfassende Daten untermauert werden sollte;

    BI.

    in der Erwägung, dass zukünftige Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarktes daher die Defizite des Binnenmarktes deutlicher herausarbeiten und konkretere Empfehlungen zu möglichen Abhilfemaßnahmen geben und die erwarteten Vorteile darlegen sollten, damit die Mitgliedstaaten sinnvolle Maßnahmen ergreifen können;

    BJ.

    in der Erwägung, dass der Schwerpunkt des Berichts über den Stand der Integration des Binnenmarktes 2013 insbesondere auf dem Dienstleistungssektor liegt und dass er unter anderem eine Aufforderung zur vollständigen Einhaltung der Richtlinie 2006/123/EG enthält; in der Erwägung, dass dies zwar eine berechtigte Forderung ist, die jedoch nicht durchgesetzt werden kann, wenn sie nicht sowohl von unterstützenden als auch von stringenten Maßnahmen zur korrekten Umsetzung und Auslegung und vollständigen Anwendung dieser Richtlinie begleitet wird;

    BK.

    in der Erwägung, dass der Bericht eine Reihe von Prioritäten für den Energie- und Verkehrsmarkt auflistet; in der Erwägung, dass viele dieser Prioritäten auf den Mangel an einzelstaatlichen und europäischen Investitionen und Wettbewerb in einigen Bereichen hinweisen; in der Erwägung, dass weitere Nachforschungen und auf Fakten beruhende Informationen erforderlich sind, um bestimmte Maßnahmen und Forderungen an die Mitgliedstaaten mit starken Argumenten zu untermauern; in der Erwägung, dass eine integrierte, interoperable und zugängliche Verkehrsinfrastruktur in Europa, die Schaffung eines Energiebinnenmarktes mit Sicherstellung eines soliden Wettbewerbs und Stärkung des Verbraucherschutzes sowie eine ambitionierte europäische Industriepolitik für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes von ausschlaggebender Bedeutung sind;

    BL.

    in der Erwägung, dass die digitale Wirtschaft ebenfalls als Schwerpunktbereich eingestuft wird; in der Erwägung, dass der digitale Binnenmarkt Mechanismen zur praktikablen Transparenz und zum Verbraucherschutz, die auf dem neuesten Stand sind, erfordert; in der Erwägung, dass eine zeitnahe und korrekte Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher (8) deshalb für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft einer der wesentlichen Faktoren ist;

    BM.

    in der Erwägung, dass die Unionsbürger in vielen Bereichen noch nicht gänzlich von den Möglichkeiten des Binnenmarktes profitiert haben, insbesondere von der Freizügigkeit der Personen und der Arbeitnehmer; in der Erwägung, dass die Arbeitskräftemobilität in ganz Europa immer noch zu niedrig ist und entschlossenere Maßnahmen erforderlich sind, um die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen und den Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern innerhalb des Anwendungsbereichs der Verträge und im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken zu gewährleisten;

    BN.

    in der Erwägung, dass die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (9) ein äußerst wichtiges Instrument ist, um die hohe Verschuldung der öffentlichen Verwaltungen bei vielen Unternehmen — insbesondere KMU — zu senken; in der Erwägung, dass diese Richtlinie rasch und ordnungsgemäß umgesetzt werden sollte, um die Zahl der Insolvenzen zu verringern;

    BO.

    in der Erwägung, dass innovativere Maßnahmen erforderlich sind, um den Binnenmarkt auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft zu unterstützen; in der Erwägung, dass der Jahreswachstumsbericht 2013 einen interessanten Vorschlag zur Einführung einer Verbraucherinsolvenzregelung enthält; in der Erwägung, dass dieser Vorschlag näher geprüft werden sollte, da Maßnahmen dieser Art sowohl für den Verbraucherschutz als auch für die Verhütung möglicher Systemrisiken für den Finanzsektor von größter Bedeutung sein können;

    BP.

    in der Erwägung, dass es wichtig ist, dass eine ehrgeizige Agenda für die Verbraucher entwickelt wird, die legislative und programmatische Maßnahmen enthält und darauf abzielt, den Verbraucher in seiner Verantwortung zu stärken sowie in höherem Maße die schutzbedürftigen Verbraucher zu schützen;

    BQ.

    in der Erwägung, dass das Erreichen der Ziele der EU-Strategie 2020, auf die das Europäische Semester abzielt, von der vollständigen Entwicklung der Möglichkeiten des Binnenmarktes, von dem Engagement der Union in ihrer Gesamtheit und der tatsächlichen Beteiligung der Mitgliedstaaten abhängt;

    BR.

    in der Erwägung, dass das Europäische Semester noch systematischer mit den laufenden Initiativen der Union verknüpft werden muss und dass der Vollendung des Binnenmarktes Rechnung getragen werden muss, um die Kohärenz der Wirtschaftspolitik der Union sicherzustellen, insbesondere um die erforderliche Konvergenz zwischen den dem Euro-Währungsgebiets angehörigen bzw. nicht angehörigen Ländern zu gewährleisten;

    BS.

    in der Erwägung, dass die Qualität der nationalen Reformprogramme im Rahmen des Europäischen Semesters im Hinblick auf die Verwirklichung, Transparenz, Umsetzbarkeit und Vollständigkeit stark variiert und dass diese Programme für das Erreichen der Ziele der wirtschaftlichen Integration und der Vollendung des Binnenmarktes vertieft, verbessert und ehrgeizig genug gestaltet werden sollten;

    BT.

    in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten möglichst detaillierte Informationen auch über die Art und Weise der Anwendung und Implementierung der Regelungen in den Schlüsselsektoren des Binnenmarktes liefern sollten;

    BU.

    in der Erwägung, dass es notwendig ist, eine neue Methodik auf das Europäische Semester anzuwenden, die darin besteht, die Prioritäten des Binnenmarktes gemeinsam mit den wirtschaftspolitischen, sozialen, beschäftigungspolitischen und Haushaltsprioritäten in einem gemeinsamen integrierten Koordinationsrahmen zu erörtern und miteinander zu verknüpfen;

    BV.

    in der Erwägung, dass die länderspezifischen Empfehlungen dem Stand des Fortschritts und der Anwendung der Rechtsvorschriften auf den Binnenmarkt, insbesondere auf die Schlüsselsektoren und die jährlich ermittelten Prioritäten, Rechnung tragen;

    BW.

    in der Erwägung, dass die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission den Mitgliedstaaten gleichzeitig mehr praktische Lösungen zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes bieten sollten, um die öffentliche Unterstützung und das politische Engagement für die Förderung der Vollendung des Binnenmarktes zu stärken;

    BX.

    in der Erwägung, dass die Zustandsbewertung des Binnenmarktes ein integraler Bestandteil des Europäischen Semesters sein sollte, wobei neben dem Aktionsbereich der wirtschaftlichen Governance der Aktionsbereich der Binnenmarkt-Governance eingerichtet wird; in der Erwägung, dass der Vorschlag der Kommission, einen Jahresbericht über die Integration des Binnenmarktes zu erstellen, der zu den Nachweisen, auf denen die länderspezifischen Empfehlungen gründen, beiträgt, in Zukunft als Grundlage für einen jährlichen Binnenmarktzyklus im Rahmen des Europäischen Semesters dienen könnte;

    BY.

    in der Erwägung, dass die Einführung des Europäischen Semesters unter vollständiger Beteiligung der nationalen Parlamente geschieht und dass es ferner notwendig ist, dass das Europäische Semester durchgeführt wird, ohne die Vorrechte des Europäischen Parlaments einzuschränken;

    1.

    fordert die Kommission auf, möglichst bald entsprechend den als Anlage beigefügten ausführlichen Empfehlungen einen Vorschlag für einen Akt vorzulegen, mit der die Governance des Binnenmarktes und der Befolgung der in der Anlage enthaltenen detaillierten Empfehlungen gestärkt werden soll, wobei sie alle einschlägigen Bestimmungen des AEUV in Bezug auf den Binnenmarkt, einschließlich Artikel 26 Absatz 3 AEUV, als mögliche Rechtsgrundlage in Betracht ziehen sollte;

    2.

    stellt fest, dass die genannten Empfehlungen mit den Grundrechten und dem Grundsatz der Subsidiarität in Einklang stehen;

    3.

    vertritt die Auffassung, dass die finanziellen Auswirkungen des verlangten Vorschlags durch die bestehenden Mittelzuweisungen abgedeckt werden sollten;

    o

    o o

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und die als Anlage beigefügten ausführlichen Empfehlungen der Kommission und dem Rat sowie dem Europäischen Rat und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0211.

    (2)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S 84.

    (3)  ABl. C 296 E vom 2.10.2012, S. 51.

    (4)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0258.

    (5)  ABl. C 33 E vom 5.2.2013, S. 9.

    (6)  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.

    (7)  ABl. L 319 vom 5.12.2007, S. 1.

    (8)  ABl. L 304 vom 22.11.2011, S. 64.

    (9)  ABl. L 48 vom 23.2.2011, S. 1.


    ANLAGE

    АUSFÜHRLICHE EMPFEHLUNGEN ZUM INHALT DES VERLANGTEN VORSCHLAGS

    Empfehlung 1: Schaffung eines kohärenten Rahmens für die Governance des Binnenmarktes

    Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der vorzulegende Gesetzgebungsvorschlag folgende Aspekte regeln sollte:

    Ein Vorschlag für einen Rechtsakt, durch den die Governance des Binnenmarktes gestärkt werden soll, sollte vorgelegt werden, um einen Beitrag zur Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarktes der Union und zur Förderung eines integrativen Wirtschaftswachstums in Europa zu leisten. Der Vorschlag sollte sich auf einschlägige Bestimmungen des AEUV mit Bezug zum Binnenmarkt stützen. Die Kommission sollte auch in Betracht ziehen, einen auf Artikel 26 Absatz 3 AEUV gestützten Vorschlag vorzulegen.

    Bei dem Verfahren sollte eine angemessene Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Schaffung eines Rahmens für die Governance des Binnenmarktes vorgesehen werden. Auch sollte bei dem Verfahren vorgesehen werden, dass das Europäische Parlament und der Rat andere Maßnahmen annehmen, die für die Stärkung der Governance des Binnenmarktes notwendig sind, insbesondere Maßnahmen zur Regelung von Bereichen, in denen der Regelungsrahmen der Union gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Artikel 294 AEUV geschaffen wurde.

    Der Akt sollte dem bereits bestehenden Rechtsrahmen für den Binnenmarkt oder den in anderen Sektoren bestehenden Vorschriften nicht entgegenstehen. Er sollte auch nicht den in den Verträgen festgelegten Vorrechten der Institutionen, insbesondere der Kommission, oder den Verpflichtungen entgegenstehen, die sich für die Mitgliedstaaten aus den Verträgen oder dem Besitzstand des Binnenmarktes ergeben.

    Der Akt sollte den Rechtsrahmen des Binnenmarktes ergänzen und die Umsetzung, Durchführung, Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften und Freiheiten des Binnenmarktes erleichtern.

    In dem Akt sollte die Annahme von Leitlinien für den Binnenmarkt der Union vorgesehen werden. Diese Leitlinien sollten Ziele sowie Prioritäten für sicherzustellende Maßnahmen und Aktivitäten enthalten und sollten mit Arbeitsmethoden und –verfahren einhergehen, die der Stärkung der Governance des Binnenmarktes dienen.

    Die Verfahren für die Vorlage, Bewertung und Überwachung nationaler Aktionspläne und für die länderspezifischen Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt sollten ausgestaltet werden.

    Ergänzende Maßnahmen, die für die Verbesserung der Umsetzung und Durchsetzung des Rechtsrahmens des Binnenmarktes erforderlich sind, sollten bestimmt werden.

    Die Verbindung zwischen dem Governance-Zyklus des Binnenmarktes und dem jährlichen politischen Planungszyklus des Europäischen Semesters sollte verdeutlicht werden.

    Empfehlung 2: Bestimmungen von Zielen und Prioritäten für ein Tätigwerden mit dem Ziel eines besseren Funktionierens des Binnenmarktes

    Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der vorzulegende Gesetzgebungsvorschlag folgende Aspekte regeln sollte:

    Damit sichergestellt wird, dass der Binnenmarkt zu Wachstum führt, Arbeitsplätze schafft und das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen stärkt, sollten Leitlinien der Union zur Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes aufgestellt werden. Die Leitlinien sollten Folgendes umfassen:

    (a)

    Ziele und Prioritäten für ein Tätigwerden der Union und der Mitgliedstaaten;

    (b)

    Bedingungen, die geschaffen werden müssen, um die Governance des Binnenmarktes weiter zu verbessern.

    Eine begrenzte Zahl von Zielen und Prioritäten für ein Tätigwerden in Bereichen, in denen davon ausgegangen werden kann, dass ein besser funktionierender Binnenmarkt bei Wachstum und Beschäftigung in der gesamten Union die deutlichsten Vorteile bringt, sollte bestimmt werden.

    Die Auswahl von Zielen und Prioritäten für ein Tätigwerden sollte auf der Grundlage folgender Kriterien erfolgen:

    (a)

    Produktionsrichtwerte, die ausgewählte wichtige Kennzahlen für die Vorleistungen in der Produktion von Waren und Dienstleistungen verwenden, um jene Wirtschaftszweige zu ermitteln, die das höchste nicht ausgeschöpfte Wachstumspotenzial aufweisen;

    (b)

    bei der wirtschaftlichen Bedeutung wird ermittelt, ob der betreffende Wirtschaftszweig groß genug ist, um einen nennenswerten Wachstumsbeitrag zu leisten, falls die Ursachen der Nichtausschöpfung beseitigt würden;

    (c)

    bei den dynamischen Faktoren wird untersucht, ob der Sektor bereits im Begriff ist, sein nicht ausgeschöpftes Potenzial zu erschließen. Geprüft wird, inwieweit ein Wirtschaftszweig in der Lage ist, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, und ob sich die Arbeitsproduktivität dem ermittelten Richtwert annähert;

    (d)

    bei den Binnenmarktfaktoren wird ermittelt, ob es Belege dafür gibt, dass Verbesserungen des Binnenmarktes nicht ausgeschöpftes Potenzial freisetzen würden.

    (e)

    Faktoren, die zusätzliche Elemente des Schutzes und der Gefahrenabwehr für Verbraucher, Arbeitnehmer und Bürger betreffen.

    Empfehlung 3: Bestimmung der Bedingungen, die gewährleistet werden müssen, um die Governance des Binnenmarktes zu verbessern

    Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der vorzulegende Gesetzgebungsvorschlag folgende Aspekte regeln sollte:

    Die für die weitere Verbesserung der Governance des Binnenmarktes erforderlichen Bedingungen sollten Folgendes enthalten:

    (a)

    Die Anwendung intelligenter Regulierungsgrundsätze bei der Erstellung und Umsetzung von Binnenmarktrechtsvorschriften, um sicherzustellen, dass diese Rechtsvorschriften so erstellt, umgesetzt und durchgeführt werden, dass sie für diejenigen, für die sie gedacht sind, wirksam funktionieren;

    (b)

    Abbau von Verwaltungslasten auf ein Mindestmaß, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen;

    (c)

    Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern, die sich an diese Verfahren halten müssen, die Möglichkeit bieten, dies zügig auf elektronischem Weg zu tun;

    (d)

    sicherstellen, dass Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger Zugang zu gesuchten Informationen und Hilfe erhalten sowie, falls erforderlich, schnelle, wirksame und erschwingliche Rechtsmittel;

    (e)

    ein intelligenterer Einsatz der Informationstechnologie, um Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und es ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte und Chancen zu nutzen sowie Vorhaben auf nationaler Ebene und auf Ebene der Union besser miteinander zu verknüpfen;

    (f)

    ein verstärkter Einsatz von Online-Tools, wie dem Binnenmarktinformationssystem (IMI), bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen;

    (g)

    die Weiterentwicklung der einheitlichen Ansprechpartner;

    (h)

    ein wirksamer Einsatz schneller und wirksamer Mechanismen zur Problemlösung und Entschädigung u. a. durch die Einrichtung leicht zugänglicher Erstberatungsstellen auf nationaler Ebene, an die sich Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn sie Probleme dabei haben, die Rechte und Chancen, die ihnen der Binnenmarkt bietet, wahrzunehmen.

    Empfehlung 4: Festlegung erforderlicher zusätzlicher Maßnahmen zur Verbesserung der Anwendung und Durchsetzung des Regelungsrahmens des Binnenmarktes

    Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der vorzulegende Gesetzgebungsvorschlag folgende Aspekte regeln sollte:

    Um die Anwendung und Durchsetzung des Regelungsrahmens des Binnenmarktes zu verbessern, sollte die Kommission:

    (a)

    ihre Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien, die noch nicht umgesetzt worden sind, verbessern;

    (b)

    systematische Konformitätskontrollen durchführen und Unterstützungsmaßnahmen ergreifen, damit die Vorschriften in der Praxis in den Mitgliedstaaten funktionieren;

    (c)

    ausführliche Prüfungen der umgesetzten und durchgeführten Gesetzgebung vornehmen, um zu bewerten, wie die Rechtsvorschriften umgesetzt werden und in der Praxis sowohl in praktischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht wirken;

    (d)

    die Ex-post-Berichterstattung über die Durchführung, die sich auf die Einhaltung seitens der Mitgliedstaaten konzentriert, und ihre Leistungsbewertungen, die sich auf die Effizienz der verabschiedeten politischen Maßnahmen konzentrieren, verbessern;

    (e)

    Peer-Reviews mit den Mitgliedstaaten organisieren.

    Um die Umsetzung und Durchsetzung des Rechtsrahmens des Binnenmarktes zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten:

    (a)

    der Kommission Entwürfe für Umsetzungsmaßnahmen vorlegen, wenn die Mitgliedstaaten oder die Kommission dies als angemessen erachten, um auch für die Ex-ante-Beurteilung einer ordnungsgemäßen Umsetzung zu sorgen, und um die Konformität und eine rasche Umsetzung sicherzustellen;

    (b)

    die Interessenvertreter und die Zivilgesellschaft, einschließlich der Verbraucher, der Unternehmen sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, während des Umsetzungsverfahrens und der Anwendung regelmäßig konsultieren;

    (c)

    im Internet eine Erklärung darüber zur Verfügung stellen, wie sie die Rechtsvorschriften umgesetzt haben und wie diese Rechtsvorschriften in der Praxis funktionieren;

    Empfehlung 5: Vorkehrungen für die Einreichung, Bewertung und Überwachung der nationalen Aktionspläne

    Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der vorzulegende Gesetzgebungsvorschlag folgende Aspekte regeln sollte:

    Die Mitgliedstaaten sollten nationale Aktionspläne aufstellen und der Kommission vorlegen, die darauf abzielen, die Ziele und Prioritäten der Union für ein Tätigwerden zur Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarktes umzusetzen. Die Aktionspläne sollten eine Auflistung detaillierter Maßnahmen und einen Fahrplan für ihre Umsetzung beinhalten.

    Die nationalen Aktionspläne sollten in Abstimmung mit den jeweiligen Interessenvertretern erstellt werden, die wirtschaftliche und soziale Interessen sowie die Interessen der Verbraucher vertreten.

    Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss für den Binnenmarkt die nationalen Aktionspläne bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen zusammenfassenden Bericht vorlegen.

    Die Bewertung der nationalen Aktionspläne sollte den Binnenmarktanzeiger und den Bericht über die Governance des Binnenmarktes berücksichtigen.

    Die Kommission sollte den bei der Umsetzung der nationalen Aktionspläne erreichten Fortschritt überwachen. Dazu sollten die Mitgliedstaaten der Kommission alle für die Bewertung des erreichten Fortschrittes erforderlichen sachdienlichen Informationen zur Verfügung stellen.

    Die Vorlage und Bewertung der nationalen Aktionspläne müssen als koordinierte Aktion betrachtet werden, die in einem integrierten Rahmen Teil eines jährlichen Zyklus sind, durch den die politischen Prioritäten für eine Verwirklichung des Binnenmarktes, der den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen Rechnung trägt, bestimmt werden.

    Empfehlung 6: Vorkehrungen für die Ausformulierung eindeutiger länderspezifischer Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt

    Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der vorzulegende Gesetzgebungsvorschlag folgende Aspekte regeln sollte:

    Auf der Grundlage der nationalen Aktionspläne und unter Verwendung anderer wichtiger Binnenmarktinstrumente formuliert der Rat auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlament und auf Grundlage der politischen Prioritäten für ein Tätigwerden in den als Schlüsselsektoren betrachteten Sektoren Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt an die Mitgliedstaaten, um die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt zu verbessern.

    Der Rat sollte die im AEUV vorgesehen Instrumente uneingeschränkt nutzen, wenn er Empfehlungen an die Mitgliedstaaten weiterleitet.

    Wenn eine Empfehlung im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt ausgesprochen wird, sollte der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments die Möglichkeit haben, die Vertreter der betroffenen Mitgliedstaaten dazu aufzufordern, sich am Gedankenaustausch zu beteiligen, und die Vertreter der Kommission sollten die Möglichkeit haben, zu einem Gedankenaustausch mit dem Parlament des Mitgliedstaats eingeladen zu werden.

    Empfehlung 7: Bestimmung des Aktionsbereichs „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters

    Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der vorzulegende Gesetzgebungsvorschlag folgende Aspekte regeln sollte:

    Um sicherzustellen, dass der Binnenmarkt für die Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher, Arbeitnehmer und Unternehmen konkrete Ergebnisse liefert, sollte der Jahreszyklus des Europäischen Semesters als Plattform für politische Orientierungshilfen, Berichtswesen und Überwachung des Fortschritts der Mitgliedstaaten und der Union bei der Erreichung der Binnenmarktziele und der Bestimmung der Abhilfemaßnahmen eingesetzt werden.

    Ein Aktionsbereich „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters sollte bestimmt werden.

    Der Aktionsbereich „Binnenmarkt“ des Europäischen Semesters sollte Folgendes umfassen:

    (a)

    den Binnenmarktanzeiger, einschließlich detaillierter länderspezifischer Berichte im Hinblick auf die Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt;

    (b)

    die Vorkehrungen zur Anwendung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt durch die Mitgliedstaaten, mit besonderem Augenmerk auf die Schlüsselsektoren und die jährlich bestimmten politischen Prioritäten;

    (c)

    die Vorschläge der Kommission für die Politikprioritäten des kommenden Jahres auf Ebene der Union und auf nationaler Ebene, die im Jahreswachstumsbericht und im jährlichen Bericht über die Integration des Binnenmarktes vorgestellt werden; der Jahresbericht sollte auch eine Bewertung über das Funktionieren des Binnenmarktes in der Praxis beinhalten; diese Vorschläge zu den Politikprioritäten sollten auf den Feststellungen des Binnenmarktanzeigers und anderen Instrumenten zur Überwachung des Binnenmarktes basieren, um Überschneidungen zu vermeiden und effiziente und klare Empfehlungen abzugeben sowie die Kohärenz der europäischen Wirtschaftspolitik zu sichern;

    (d)

    die Aufstellung politischer Prioritäten für ein Tätigwerden und von Zielen zur Überwindung der verbleibenden Hindernisse auf Ebene der Union und auf nationaler Ebene in Form von Binnenmarktleitlinien;

    (e)

    die Vorlage nationaler Aktionspläne durch die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Binnenmarktleitlinien;

    (f)

    die Bewertung der nationalen Aktionspläne durch die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschusses für den Binnenmarkt und unter Berücksichtigung des Binnenmarktanzeigers und des Jahresberichts zur Governance des Binnenmarktes;

    (g)

    die Annahme eindeutiger Empfehlungen des Rates und des Europäischen Parlaments im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt an die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags.

    Empfehlung 8: Ausweitung der demokratischen Rechenschaftspflicht und der Rolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente

    Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass der vorzulegende Gesetzgebungsvorschlag folgende Aspekte regeln sollte:

    Das Europäische Parlament sollte in die Schaffung eines Rahmens für die Governance des Binnenmarktes einbezogen werden. Es sollte auch — zumindest im Wege einer Anhörung durch den Rat — in die Annahme anderer Maßnahmen einbezogen werden, die für die Stärkung der Governance des Binnenmarktes erforderlich sind, einschließlich hinsichtlich der Ziele, Prioritäten und geplanten politischen Maßnahmen der Union.

    Das Europäische Parlament sollte vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates den Jahreswachstumsbericht erörtern und über die Änderungsanträge im Zusammenhang mit dem jährlichen Bericht über die Integration des Binnenmarktes abstimmen, der dem Europäischen Rat vorgelegt werden soll.

    Der Präsident des Europäischen Parlaments sollte auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates die Ansichten des Europäischen Parlaments über die Integration des Binnenmarktes präsentieren.

    Der Rat und die Kommission sollten bei interparlamentarischen Treffen zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten anwesend sein, wenn dort die Integration des Binnenmarktes erörtert wird.


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