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Document 52013DC0801

ENTWURF DES GEMEINSAMEN BESCHÄFTIGUNGSBERICHTS Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2014

/* COM/2013/0801 final */

52013DC0801

ENTWURF DES GEMEINSAMEN BESCHÄFTIGUNGSBERICHTS Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2014 /* COM/2013/0801 final */


1.         ARBEITSMARKTTRENDS UND SOZIALE ENTWICKLUNGEN SOWIE HERAUSFORDERUNGEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION[1]

Die Arbeitslosigkeit in der EU der 28 ist so hoch wie nie. Von 2003 bis 2008 war die Arbeitslosenquote um mehr als 2 Prozentpunkte gesunken, doch die Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu einer gravierenden Verschlechterung geführt (Schaubild 1). Zwischen 2008 (Jahreswert) und dem zweiten Quartal 2013 ist die Arbeitslosenquote saisonbereinigt in der EU-28 von 7,1 % auf 10,9 % angestiegen. Die Entwicklung im Zeitverlauf ist bei den verschiedenen Gruppen auf dem Arbeitsmarkt mehr oder weniger gleich verlaufen – mit einigen wenigen Ausnahmen. Zum einen ist die Jugendarbeitslosigkeit offensichtlich generell stärker von der Konjunktur abhängig. Zum anderen ist die Arbeitslosigkeit bei Einsetzen der Krise bei den Männern schneller gestiegen als bei den Frauen, hauptsächlich weil die von Männern „dominierten“ Bereiche am stärksten betroffen waren. Dies zeigt sich daran, dass der sprunghafte Anstieg zwischen 2008 und 2009 bei der Arbeitslosigkeit insgesamt größer war als bei der Frauenarbeitslosigkeit. Strukturelle Unterschiede gibt es in Bezug auf junge Menschen, Geringqualifizierte und Arbeitskräfte aus Drittstaaten[2] – bei ihnen ist die Arbeitslosenquote viel höher.

Schaubild 1: Entwicklung der Arbeitslosenquoten in der EU-28 seit 2003 (insgesamt, junge Menschen, ältere Arbeitskräfte und Geringqualifizierte)

Anmerkung: Die Werte für 2013 beziehen sich auf das zweite Quartal; die Werte für 2003 bis 2012 sind Jahreswerte; Quelle: Eurostat

Mitte 2013 hat die Arbeitslosigkeit nicht mehr zugenommen. Seit Anfang 2013 ist die Arbeitslosenquote recht stabil geblieben. Im September 2013 lag die Gesamtarbeitslosenquote bei fast 26,9 Millionen (saisonbereinigt). Die Quote lag im sechsten Monat in Folge unverändert bei 11 %. Es ist noch zu früh, um beurteilen zu können, ob sich hiermit eine Trendwende abzeichnet. Innerhalb der EU sind die Trends uneinheitlich. Gegenüber September 2012 ist die Arbeitslosigkeit in 16 Mitgliedstaaten gestiegen (am stärksten in EL, CY, IT und NL) und in 12 Ländern zurückgegangen (am stärksten in den baltischen Staaten, IE und HU). Im Großen und Ganzen decken sich diese Unterschiede mit der Entwicklung des BIP in den verschiedenen Mitgliedstaaten.

Die Langzeitarbeitslosigkeit nimmt aufgrund der lang anhaltenden Krise weiter zu. Ende des zweiten Quartals 2013 erreichte die Langzeitarbeitslosigkeit in der EU-28 mit 12,5 Millionen Menschen – dies entspricht 5 % der Erwerbsbevölkerung – einen historischen Höchstwert. Seit 2008 hat sich die Langzeitarbeitslosigkeit in etwa verdoppelt – ein Anstieg wurde in fast allen Mitgliedstaaten verzeichnet, außer in Deutschland (wo die Quote von 2008 bis 2012 von 4 % auf 2,5 % sank) und in Luxemburg (hier blieb der Wert über den betreffenden Zeitraum stabil und lag um 1,5 %). Von Jahresbeginn bis zum zweiten Quartal 2013 ist der Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit an der Arbeitslosigkeit insgesamt in der EU-28 von 45 % auf 47,1 % gestiegen (im ER-17 von 47,0 % auf 49,5 %).

Die Schere zwischen den Mitgliedstaaten klafft bei der Arbeitslosigkeit weit auseinander und der Abstand vergrößert sich, insbesondere innerhalb des Euroraums. Im Süden und an der Peripherie des Euroraums hat die Arbeitslosigkeit seit Krisenbeginn stark angezogen, in den übrigen Mitgliedstaaten dagegen viel weniger. Im August 2013 reichte die Spanne der Arbeitslosenquoten von 4,9 % in AT, 5,2 % in DE und 5,9 % in LU bis zu 26,6 % in ES und 27,6 % in EL[3]. Abgesehen von den unverhältnismäßig hohen Quoten in EL und ES liegt die Arbeitslosigkeit mit Werten von über 16 % auch in PT, HR und CY deutlich über dem Durchschnittswert für die EU-28. Der höchste Anstieg des Arbeitslosenstands im Jahresvergleich wurde in CY verzeichnet (+ 4,4 Prozentpunkte von September 2012 bis September 2013). Ein verhältnismäßig negativer Trend ist auch in NL zu beobachten (jedoch ausgehend von einem niedrigen Stand) wie auch in IT und – in geringerem Umfang – in BE, BG, HR, LU und SI.

Die Jugendarbeitslosenquoten sind weiterhin sehr hoch. Im September 2013 lag die Jugendarbeitslosigkeit in der EU-28 bei über 23,5 %, das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr; dieser Wert ist aber in den letzten sechs Monaten stabil geblieben. Bei den Werten besteht eine breite Streuung zwischen den Mitgliedstaaten: Im September 2013 reichten sie von 7,7 % in DE und 8,7 % in AT bis zu 56,5 % in ES und 57,3 % in EL. Diese Spanne ist in den letzten Monaten nicht mehr gewachsen, doch sie ist weiterhin sehr groß.

Der Anteil der jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), ist weiter gestiegen. Die NEET-Quote bei den 15- bis 24-Jährigen ist zwischen 2008 und 2011 um 2 Prozentpunkte auf 12,9 % gestiegen (Schaubild 2). Im Jahr 2012 hat sich die NEET-Quote auf EU-Ebene weiter erhöht, aber weniger stark als in den Vorjahren und nicht in allen Mitgliedstaaten (in AT, UK, LT, LV, RO und BG war ein Rückgang zu verzeichnen). In der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten (LT, MT, PL, FR, BE, EE, SK, UK, PT, HU, LV, CY, HR, RO, IE, ES, EL, IT und BG) sind die NEET-Quoten weiterhin hoch, und besonders besorgniserregend sind die jüngsten Entwicklungen (2011-12) in EL und SI und – in etwas geringerem Maße – in IT und HU. Bei den Frauen ist die NEET-Quote etwas höher als bei den Männern: Im Jahr 2012 betrug der jeweilige Wert 13,4 % bzw. 12,9 % (Gesamtwert: 13,1 %). Das NEET-Phänomen ist in erster Linie auf einen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zurückzuführen und weniger auf eine Inaktivität, die dadurch bedingt ist, dass sich die Betroffenen nicht in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden.

Schaubild 2: NEET-Quote (15- bis 24-Jährige) in den Mitgliedstaaten insgesamt

Quelle: Eurostat

Die Quoten der frühen Schulabgänger sinken allmählich. Im Jahr 2012 sank der Anteil der Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss auf 12,7 % gegenüber 13,4 % im Jahr zuvor. Der frühzeitige Abgang aus berufs- oder studienqualifizierender Bildung ist nach wie vor ein ernst zu nehmendes Problem, da rund 5,5 Millionen Menschen betroffen sind, von denen mehr als 40 % arbeitslos sind. In 12 Mitgliedstaaten lag die Quote 2012 unter dem Ziel von 10 %, das in der Strategie Europa 2020 festgesetzt wurde. Die höchsten Quoten verzeichneten ES, PT und MT mit Werten von über 20 %. Europa macht gute Fortschritte hin zu dem für 2020 festgesetzten Ziel von mindestens 40 % mit Hochschul- bzw. vergleichbarem Abschluss. Im Jahr 2012 lag die Hochschulabschlussquote bei 35,7 %.

In vielen Ländern sind die Erwerbsquoten trotz der Krise weiter gestiegen, hauptsächlich weil die Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitskräften und Frauen (55- bis 64-Jährige) zugenommen hat. Von 2008 (Q2) bis 2013 (Q2) hat sich die Erwerbsquote der 15- bis 64-Jährigen in der EU-28 von 70,7 % auf 71,9 % erhöht, allerdings gab es hier deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Die stärksten Zuwächse wurden in CZ, MT, LT und HU erzielt; am stärksten geschrumpft sind die Quoten in DK (jedoch ausgehend von einem hohen Stand), IE und HR. Die Frauenerwerbsquote hat sich zwar im Zeitverlauf verbessert, doch besteht immer noch eine deutliche Kluft im Vergleich zur Männererwerbsquote: Im zweiten Quartal 2013 betrug dieser Abstand 12,1 Prozentpunkte (bei einer Männererwerbsquote von 78 % und einer Frauenerwerbsquote von 65,9 %). Besonders ausgeprägt ist das Geschlechtsgefälle bei den Erwerbsquoten in mehreren südlichen EU-Mitgliedstaaten wie EL, IT und PT. Einige andere Mitgliedstaaten verfügen über eine hohe Frauenerwerbsbeteiligung, bei der jedoch Teilzeitbeschäftigung stark verbreitet ist, wie beispielsweise im zweiten Quartal 2013 in den NL (77,3 %), in DE (46,5 %) und in AT (45,6 %).

Die Beschäftigungsquote zeigt weiterhin einen negativen Trend, und es müsste eine deutliche Trendumkehr erfolgen, wenn das Kernziel von Europa 2020, 75 % für Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahren, erreicht werden soll. Seit Beginn der Krise ist die Beschäftigungsquote in der EU-28 um fast 2 Prozentpunkte gefallen, und sie lag Ende 2012 bei lediglich 68 % (Schaubild 3). Seitdem haben sich die Werte weiter verschlechtert. Zwischen dem zweiten Quartal 2012 und dem zweiten Quartal 2013 ist die Beschäftigungsquote im Euroraum um 0,6 Prozentpunkte und in der EU-28 um 0,42 Prozentpunkte gesunken. 

Schaubild 3: Entwicklung der Beschäftigungsquoten in Bezug auf die Ziele von Europa 2020 in der EU-28 und im Euroraum (20- bis 64-Jährige)

Anmerkung: Die Beschäftigungsquoten für 2000 und 2001 beziehen sich auf die EU-27, nicht auf die EU-28; die Werte für 2013 beziehen sich auf das zweite Quartal; Quelle: Eurostat (Arbeitskräfteerhebung – AKE) und Ziele von Europa 2020

Die Beschäftigungszuwächse und -rückgänge während der Krise waren nicht gleichmäßig verteilt. Die Männerbeschäftigungsquote (20- bis 64-Jährige) ist seit 2008 um mehr als 3 Prozentpunkte gesunken (von 77,9 % auf 74,5 % im Jahr 2012), während die Erwerbstätigenquote der Frauen nur geringfügig zurückgegangen ist und im letzten Jahr sogar etwas zugenommen hat. Deutliche Zuwächse wurden bei den älteren Arbeitskräften beobachtet (um 3,3 Prozentpunkte seit 2008 auf 48,8 % im Jahr 2012 mit spürbaren Zuwächsen in BE, DE, FR, IT, LU, HU, NL und PL), insbesondere bei den Frauen (5,0 Prozentpunkte). Die größten Beschäftigungsrückgänge waren bei den geringer qualifizierten Arbeitskräften, die geringsten Einbußen bei den Personen mit hohem Bildungsstand zu verzeichnen. Bei den Arbeitskräften aus Drittstaaten (20- bis 64-Jährige) sank die Beschäftigungsquote in der EU-28 zwischen 2010 und 2012 von 58,5 % auf 56,8 %. In Bezug auf die Beschäftigungsentwicklung in den einzelnen Branchen zwischen dem zweiten Quartal 2012 und dem zweiten Quartal 2013 waren die Verluste am größten im Baugewerbe (-4,5 %), in der Landwirtschaft (-1,5 %) und im verarbeitenden Gewerbe (‑1,2 %). Besonders hohe Zuwächse wurden im Bereich der IKT erzielt (+2,5 %). Die letzten fünf Jahre haben sich zwar nachteilig auf die unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse ausgewirkt, doch entfiel die Hauptlast bei der Anpassung auf die befristeten Stellen (Nichtverlängerung von Verträgen). Die Vollzeitbeschäftigung schließlich ist das vierte Jahr in Folge geschrumpft: Seit dem letzten Quartal 2008 ist die Zahl der Vollzeitbeschäftigten um 8,3 Millionen zurückgegangen (-4,6 %). Umgekehrt hat die Zahl der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren stetig zugenommen, und zwar um 2,5 Millionen seit dem letzten Quartal 2008, was einem Zuwachs um 6,4 % entspricht.

Beim Beschäftigungswachstum gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Schaubild 4 zeigt, dass die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten recht unterschiedlich verlaufen ist und dass bis zum zweiten Quartal 2012 besonders negative Werte in LV, EL, LT, IE und ES verzeichnet wurden. Seit dem zweiten Quartal 2012 wurden Beschäftigungszuwächse in den baltischen Staaten und in IE erzielt. In mehreren anderen Staaten war dagegen eine Verschlechterung festzustellen, insbesondere in CY, ES, PT und HU. Insgesamt gesehen war die Entwicklung in einigen „Kernländern“ des Euroraums (plus MT) recht günstig, während die Beschäftigung in südlichen Ländern des Euroraums wie IT und ES weiter geschrumpft ist: ein Beleg dafür, dass die Kluft bei der Arbeitslosigkeit innerhalb des Euroraums wächst (s. oben).

Schaubild 4: Beschäftigungswachstum (Personenzahl) seit dem 2. Quartal 2008 in den einzelnen Mitgliedstaaten

Anmerkung: Werte für HU und HR: Q1/2013; Quelle: Eurostat (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen), Berechnungen der GD EMPL

Es ist eine geringfügige Verbesserung der Beschäftigungslage zu erwarten, hauptsächlich aufgrund der prognostizierten BIP-Zuwächse. Momentan liegt die Quote der offenen Stellen um 1,5 % – dies entspricht im Wesentlichen dem Durchschnittswert seit Ende 2010.[4] Mittelfristig werden mehrere Trends für weitere Stellenzuwächse sorgen, insbesondere in bestimmten Bereichen. So wird beispielsweise der technologische Fortschritt zur Schaffung von Stellen im IKT-Sektor führen (bis 2015 wird mit 900 000 freien Stellen für IKT-Fachleute gerechnet), und infolge der alternden Gesellschaft dürfte trotz der derzeitigen Einschränkungen bei den öffentlichen Gesundheitsausgaben die Nachfrage nach Gesundheitsfachkräften und gesundheitsbezogenen Dienstleistungen mittelfristig steigen (im Jahr 2012 betrug die Zahl der im Gesundheitsbereich neu eingestellten Personen in der EU-27 bereits knapp eine Million). Außerdem könnte die Ökologisierung der Wirtschaft mehr „grüne“ Arbeitsplätze schaffen (die Zahl der Beschäftigten stieg zwischen 2000 und 2008 von 2,4 Millionen auf 3,0 Millionen und wird für das Jahr 2012 auf 3,4 Millionen geschätzt). Auch in anderen hoch technologisierten Branchen wie dem Verkehrssektor muss in erheblichem Umfang Personal mit mittlerem bis hohem Qualifikationsniveau eingestellt werden angesichts der im Luft- und Personenverkehr verzeichneten Zuwächse sowie des hohen Anteils älterer Beschäftigter in diesem Sektor, die bis 2020 voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausscheiden werden.

Die Beschäftigungsdynamik wird im Wesentlichen durch einen Rückgang der Stellenfindungsrate gesteuert. Ein Blick auf die zugrunde liegende Dynamik zeigt, dass das Sinken der Beschäftigungsquote sowohl auf einen Anstieg der Trennungsrate als auch auf einen Rückgang der Findungsrate zurückzuführen ist, wobei der zweite Faktor relativ gesehen der maßgeblichere ist (Schaubild 5).[5] Im Zeitraum 2008-2012 ging die Findungsrate in 24 Mitgliedstaaten zurück; nur in drei Ländern (LU, DE und NL) verzeichnete sie einen Anstieg. Die größten Einbußen waren in DK, CY und SI zu beobachten.

Schaubild 5: Findungsrate und Trennungsrate in der EU-27, Jahresdurchschnitt 2005-2012

Quelle: Eurostat (AKE) und Berechnungen der GD EMPL

Die Segmentierung auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor beträchtlich. Der Anteil der befristet beschäftigten Arbeitskräfte ist seit 2011 um 0,4 Prozentpunkte gestiegen, was im Wesentlichen auf die unsichere Wirtschaftslage zurückzuführen ist. Dies verstärkt noch die hohe Arbeitslosigkeit und/oder die geringe Erwerbsbeteiligung bestimmter Gruppen. Bei den jungen Menschen ist sowohl der Anteil der befristeten als auch der Teilzeitbeschäftigung hoch – er betrug 2012 etwas über 40 % bzw. 30 % (der Gesamtbeschäftigung). In der erwerbstätigen Bevölkerung insgesamt war der Anteil der befristeten bzw. der Teilzeitbeschäftigung dagegen sehr viel niedriger: Im Jahr 2012 lag er in der EU-28 bei rund 14 % bzw. 19 %. Frauen sind bei der Teilzeitbeschäftigung übermäßig stark vertreten. Im Jahr 2012 lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigung bei den Frauen bei 31,9 % gegenüber 8,4 % bei den Männern; in den NL, UK, DE, AT und BE sind über 40 % der Frauen teilzeitbeschäftigt, was deutlich auf die in Vollzeitäquivalenten ausgedrückten Beschäftigungsquoten drückt. Beim derzeitigen Stand der Dinge können befristete und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die in einem gewissen Umfang unfreiwillig eingegangen wurden, zur Schaffung von Stellen beitragen; mittel- bis langfristig können sie den Weg in ein unbefristetes und/oder Vollzeitbeschäftigungsverhältnis ebnen (beispielsweise bei jungen Menschen). Ein weiteres Indiz für die Segmentierung sind die weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der Entlohnung und der geringe Prozentsatz der Übergänge von einem nur geringen Schutz bietenden hin zu einem sichereren Arbeitsvertrag. Letzteres wirkt sich nachteilig auf diejenigen Gruppen aus, die gewöhnlich auf Zeitvertragsbasis arbeiten, vor allem junge Menschen.

In mehreren Mitgliedstaaten ist die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt unzureichend. Obwohl sich die Quote der offenen Stellen in den letzten drei Jahren im Durchschnitt nicht stark verändert hat, ist die Arbeitslosigkeit gestiegen, was auf eine schlechtere Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt hindeutet. An der Beveridge-Kurve (Schaubild 6) lässt sich ablesen, dass die strukturelle Arbeitslosigkeit etwa seit Mitte 2011 zunimmt. Für die meisten Mitgliedstaaten hat sich die Beveridge-Kurve verschlechtert – eine Ausnahme hiervon bildet insbesondere DE. Diesem negativen Gesamttrend liegt in erster Linie eine zunehmende Diskrepanz zwischen den nachgefragten und den angebotenen Qualifikationen zugrunde[6], was ein Zeichen dafür ist, dass der Mangel an Arbeitsmarktchancen in Verbindung mit der Wirtschaftskrise zu Hysterese-Effekten führt, die durch Investitionen in das Humankapital und eine wirksamere Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse aufgefangen werden müssen.

Schaubild 6: Beveridge-Kurve für die EU-27, Q1/2008 - Q1/2013

Anmerkung: Der Arbeitskräftemangelindikator (vertikale Achse) beruht auf Daten aus einer EU-Unternehmensumfrage (% der Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, die einen Arbeitskräftemangel als produktionsbegrenzenden Faktor anführen); Quelle: Eurostat

Die steigenden Arbeitslosenzahlen, der zunehmende Anteil der Langzeitarbeitslosen und der sich dadurch vergrößernde Abstand zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sind schwer zu bewältigende Aufgaben für eine aktive Arbeitsmarktpolitik und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Einige Mitgliedstaaten haben die Aufwendungen für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen aufgestockt, andere haben sie dagegen gekürzt, um ihre Haushaltskonsolidierungsziele erreichen zu können und dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen effizienter arbeiten. Einige Mitgliedstaaten haben auch die Arbeitsabläufe in den Arbeitsverwaltungen verbessert.

Die Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte haben sich offensichtlich auf drei unterschiedlichen Ebenen auf die Migrationsbewegungen in der EU niedergeschlagen: geringere Zuwanderung aus Drittstaaten in die EU (-3,7 % von 2010 auf 2011), stärkere Abwanderung aus der EU in Drittstaaten (+14 % von 2010 auf 2011, davon 90 % aus ES, UK, FR, IE, PT und CZ, hauptsächlich in ihre Heimat zurückkehrende Migranten, keine Staatsangehörigen) sowie sich verändernde Muster bei der Mobilität innerhalb der EU. Bei der Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU sind offenbar zunehmend die Push-Faktoren ausschlaggebend, während zuvor die Pull-Faktoren überwogen. Trotz der relativ betrachtet starken Zunahme der Abwanderung aus südlichen Mitgliedstaaten in andere EU-Länder (z. B. UK und DE) sind die Gesamtzahlen nach wie vor relativ niedrig gemessen an der Erwerbsbevölkerung (sowie der Arbeitslosenzahl) in den südlichen EU-Mitgliedstaaten sowie im Vergleich zu den viel stärkeren Mobilitätsströmen aus den ost- und mitteleuropäischen Mitgliedstaaten, aus denen weiterhin die meisten Personen stammen, die innerhalb der EU mobil sind.

Das Qualifikationsangebot hinkt hinter Änderungen bei der Qualifikationsnachfrage hinterher. Mehrere Trends, insbesondere die Globalisierung und der (mit einer vermehrten Nachfrage nach Fachkräften einhergehende) technologische Wandel, haben die Nachfrage nach Arbeitskräften sukzessiv verändert. Die relative Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften hat allgemein zugenommen, und zwar zulasten der Arbeitskräfte mit mittlerem und niedrigem Qualifikationsniveau (Anhebung der Qualifikationsanforderungen auf dem Arbeitsmarkt). Auch bei der relativen Bedeutung der Kompetenzenart ist ein Wandel eingetreten: Sowohl IKT-Fachkompetenz als auch Sozialkompetenzen gewinnen in zahlreichen Berufen an Bedeutung.

Obwohl sich das Ausbildungsniveau im Zeitverlauf im Durchschnitt verbessert hat und damit die Qualität des Kompetenzangebots, sind die Qualifikationen der Arbeitskräfte hinter dem Qualifikationsbedarf zurückgeblieben. Dies umso mehr, als beim lebenslangen Lernen in mehreren Mitgliedstaaten bei Männern wie Frauen ein Negativtrend eingesetzt hat. Aufgrund dieser Änderungen bei der relativen Nachfrage nach und dem relativen Angebot an Qualifikationen haben hochqualifizierte Arbeitskräfte bessere Beschäftigungschancen als Personen mit mittlerer und geringer Qualifikation. Gemäß Arbeitsmarktprognosen soll sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzen[7].

Das Wachstumspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit Europas werden durch strukturelle Schwächen in der Qualifikationsgrundlage gefährdet. Aktuellen Daten[8] zufolge haben rund 20 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ein nur sehr geringes Kompetenzniveau; in einigen Ländern (ES, IT) ist dieser Anteil sogar noch höher. Nur wenige Länder (FI, NL und SE) verfügen über einen hohen Anteil an Arbeitskräften mit sehr hohem Qualifikationsniveau, und die meisten europäischen Länder reichen nicht an die Spitzenreiter außerhalb Europas (wie Japan oder Australien) heran. Die Daten belegen, dass Europa nicht effektiv genug in Bildung und Qualifikation investiert – dies gefährdet mittelfristig seine Wettbewerbsfähigkeit wie auch die Beschäftigungsfähigkeit eines großen Teils seiner Arbeitskräfte. 10 Mitgliedstaaten haben ihre Bildungsaufwendungen nominal gekürzt (DK, IE, EL, ES, IT, CY, HU, PT, SK und UK), 20 Mitgliedstaaten haben den für die Bildung aufgewandten Anteil des BIP gesenkt.

Die Lohnentwicklung kommt der Notwendigkeit eines Ausgleichs außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte entgegen. Im Vorfeld der Krise haben sich in der EU erhebliche außenwirtschaftliche Ungleichgewichte aufgebaut, besonders im Euroraum. In der jüngeren Vergangenheit hat die Dynamik der Lohnstückkosten den Abbau der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte gestützt (Schaubild 7). Außerdem passt sich die Entwicklung der realen Arbeitskosten je nach Arbeitsmarktlage in den einzelnen Ländern an. Die Lohnentwicklung muss auch weiterhin im Einklang mit der Notwendigkeit erfolgen, außenwirtschaftliche Ungleichgewichte auszutarieren und die Arbeitslosigkeit zu senken. Wenn sie anhalten, können die kürzlich erfolgten Lohnerhöhungen in Überschussländern die aggregierte Nachfrage stärken.[9]

Schaubild 7: Entwicklung der nominalen Lohnstückkosten im Euroraum

Anmerkung: für EL liegen keine vierteljährlichen Daten vor; Stichtag Ende 2012; Quelle: Berechnungen der GD EMPL auf der Grundlage von Eurostat-Daten

Die Senkung der Lohnstückkosten und die Lohnzurückhaltung haben sich nur langsam und unvollständig auf die Preisentwicklung niedergeschlagen. Diese unvollständige Weitergabe lässt sich zum Teil durch die gleichzeitige Anhebung der indirekten Steuern und der regulierten Preise im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erklären[10]. Der Rückgang der nominalen Lohnstückkosten bei stagnierenden Preisen hat in mehreren Mitgliedstaaten zu sinkenden Lohnquoten geführt, insbesondere in ES, PT und EL. Mit den daraus resultierenden höheren Gewinnspannen ging keine Erhöhung der Investitionen einher.

In vielen Mitgliedstaaten ist der Steuerkeil nach wie vor hoch. Zahlreiche Mitgliedstaaten sind weiterhin mit dem Problem einer hohen und in einigen Fällen steigenden Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit konfrontiert, insbesondere in Bezug auf Niedrig- und Zweitverdiener. So wurde der Steuerkeil bei den Niedrigverdienern (67 % des Durchschnittslohns) zwischen 2008 und 2010 in den meisten Ländern kleiner, bevor er in den beiden darauf folgenden Jahren in fast allen Mitgliedstaaten weiter wurde (außer in UK, NL, PT, SI und FI). Im Jahr 2012 reichten die Werte von 20 % oder weniger in MT und IE bis über 45 % in BE, DE, FR und HU. Im Zeitraum 2012-2013 wurde die vorrangig auf die Bezieher höherer Einkommen abzielende Erhöhung der Einkommenssteuer in 11 Mitgliedstaaten fortgeführt[11].

Die Änderungen beim Steuerkeil insgesamt waren in erster Linie auf die Einkommenssteuer zurückzuführen, bei der in 19 (von 26) Mitgliedstaaten Erhöhungen zu beobachten waren (Schaubild 8; ledige Person ohne Kind). Besonders stark angehoben wurde die Einkommenssteuer in IE, HU und EL. Nimmt man die Einkommenssteuer und die von den Arbeitnehmern zu entrichtenden Sozialabgaben zusammen, so hat sich die Belastung der Arbeitnehmer in 18 Mitgliedstaaten erhöht; die Arbeitgeber waren weniger stark betroffen (ihre Belastung nahm in 11 Mitgliedstaaten zu). Insgesamt ist die Höhe der von den Arbeitgebern zu entrichtenden Sozialabgaben in den meisten Mitgliedstaaten mehr oder weniger stabil geblieben; es gibt nur wenige Ausnahmen (insbesondere FR, SK, PL und HU).

Schaubild 8: Änderungen beim Steuerkeil zwischen 2010 und 2012, aufgeschlüsselt nach Bestandteilen (67 % des Durchschnittslohns, ledige Person ohne Kind)

Anmerkung: Es liegen keine Daten für CY und HR vor; Quelle: OECD

Die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit stellt einige Mitgliedstaaten vor Probleme. Schattenwirtschaft und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit wirken sich negativ auf die makroökonomischen Ziele sowie auf die Qualität und die Produktivität der Arbeit und den sozialen Zusammenhalt aus. Aus makroökonomischer Sicht führen sie zu verminderten Steuereinnahmen (Einkommens- und Mehrwertsteuer) und untergraben die Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Unter mikroökonomischen Gesichtspunkten führen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und andere atypische Formen der Beschäftigung wie Scheinselbstständigkeit zu einer Verzerrung des fairen Wettbewerbs unter den Unternehmen und öffnen dem Sozialdumping Tür und Tor, was die Schaffung regulärer Arbeitsplätze mit vollständigem Sozialschutz beeinträchtigt. Weitere Folgen sind Produktionsineffizienzen, da nicht angemeldete Unternehmen gewöhnlich auf die Inanspruchnahme regulärer Dienstleistungen und Inputs (z. B. Darlehen) verzichten und kein Wachstum verzeichnen. Auch wenn noch keine uneingeschränkt verlässlichen Daten zum Ausmaß der Schattenwirtschaft und der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit vorliegen, lässt sich an den Rohdaten ablesen, dass einige Mitgliedstaaten mit diesem Problem konfrontiert sind[12].

Die Krise hat die Dynamik der Ungleichheiten grundlegend verändert, und unterschiedliche Bevölkerungsgruppen sind unterschiedlich stark betroffen. Das Verhältnis des obersten zum untersten Einkommensquintil (S80/S20)[13] in der EU-27 ist zwar zwischen 2008 und 2012 im Durchschnitt stabil geblieben, doch klafft die Spanne zwischen den Mitgliedstaaten weit und zunehmend weiter auseinander (Schaubild 9). Zugenommen habt die Ungleichheit in den meisten südlichen Mitgliedstaaten (ES, EL, IT, CY) sowie in HR, EE, DK, HU, SK und geringfügig in IE. Obwohl sich die Lage jüngst verbessert hat, sind die Ungleichheiten auch in BG, LV, PT und RO weiterhin besonders bedenklich. 

Schaubild 9: Ungleichheit bei der Einkommensverteilung (Verhältnis des obersten zum untersten Einkommensquintil), 2008-2012

Quelle: Eurostat, EU-SILC. *AT, BE, IE und UK: Daten für 2011 (anstelle von 2012), EU-27 und EU-28: Schätzwerte für 2012; IT: vorläufige Daten

Die Quoten der Gefährdung durch Armut und soziale Ausgrenzung sind deutlich gestiegen, und die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten werden größer. Es müsste eine deutliche Trendumkehr erfolgen, wenn das Kernziel von Europa 2020, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen zu senken, erreicht werden soll. Von Beginn der Krise im Jahr 2008 bis 2012[14] ist die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in Europa um besorgniserregende 8,7 Millionen gestiegen (ohne HR) und hat 2012 einen Anteil von 25,1 % der Bevölkerung in der EU-28 erreicht (Schaubild 10). Besonders stark zugenommen hat der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung in den am stärksten krisengeschüttelten Mitgliedstaaten; in einigen wenigen Mitgliedstaaten ist die relative Armut dagegen gesunken.

Schaubild 10: Entwicklung der Quoten für das Armutsrisiko und die soziale Ausgrenzung, 2008-2012

Quelle: Eurostat, EU-SILC. 2012: geordnet nach Armutsgefährdungsquote. EU-27 und EU-28: Schätzwerte für 2012; vorläufige Werte für IT; *AT, BE, IE und UK: Werte für 2011 (statt 2012); **HR und EU-28: keine Werte für 2008.

Es bestehen grundlegende Unterschiede zwischen den verschieden Altersgruppen. Am stärksten betroffen ist die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. In zwei Dritteln der Mitgliedstaaten haben Armut und soziale Ausgrenzung bei den 18- bis 64-Jährigen in den letzten Jahren deutlich zugenommen, insbesondere weil die Zahl der Haushalte ohne Erwerbseinkommen oder mit niedriger Erwerbsintensität und die Armut trotz Erwerbstätigkeit zugenommen haben. Im Jahr 2012 verfügten in der EU-28 rund 50 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter über weniger als 60 % des nationalen Äquivalenzmedianeinkommens; 33,1 Millionen waren von erheblicher materieller Deprivation betroffen, und 30,4 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren lebten in Haushalten ohne Erwerbseinkommen.

Schaubild 11: Entwicklung der Quoten für das Armutsrisiko und die soziale Ausgrenzung in der EU-28 seit 2005; insgesamt, Kinder, Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und ältere Menschen

Quelle: Eurostat, EU-SILC. 2005-2009: Durchschnittswert für EU-27; 2010-2012: Durchschnittswert für EU-28; 2012: Schätzung

Ältere Menschen (65+) waren relativ betrachtet weniger stark betroffen, da die Armutsgefährdung und das Risiko der sozialen Ausgrenzung für sie in den meisten Mitgliedstaaten geringer geworden sind; Frauen sind nach wie vor stärker von Altersarmut betroffen als Männer. Die relative Verbesserung der Ergebnisse ist hauptsächlich auf das weitgehend unveränderte Rentenniveau zurückzuführen; die Höhe des Einkommens der Erwerbsbevölkerung hat dagegen stagniert oder ist geschrumpft.

Bei Kindern hat die Gefährdung durch Armut und soziale Ausgrenzung seit 2008 parallel zur Verschlechterung der Lage ihrer Eltern (zumeist im erwerbsfähigen Alter) im selben Zeitraum in mehr als 20 Mitgliedstaaten zugenommen; Alleinerziehende sind mehr als doppelt so stark von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht (EU-28: 47,8 % im Jahr 2012) wie Familien mit zwei Erwachsenen (24,4 %) Ein deutlich höheres Armutsrisiko bei den Alleinerziehenden ist in allen Mitgliedstaaten zu beobachten: Dabei reichen die Werte von 35 % in SI, FI und DK bis zu 78 % in BG. Auch Familien mit drei oder mehr Kindern sind deutlich stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht (EU-28: 30,9 %) als die Bevölkerung insgesamt. Erwerbsfähige Männer sind unmittelbarer von den durch die Krise ausgelösten schlechteren Arbeitsmarktbedingungen betroffen. Dennoch sind Frauen aufgrund von pflegebedingten Unterbrechungen ihrer Erwerbstätigkeit und Teilzeitbeschäftigung nach wie vor stärker von (anhaltender) Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als Männer. Für Arbeitskräfte aus Drittstaaten (18- bis 64-Jährige) war die Gefährdung durch Armut und soziale Ausgrenzung 2012 mit 48,8 % sehr viel höher als für Staatsangehörige (24,9 %). Insgesamt vergrößerte sich der Abstand von 2010 bis 2012 von 21,7 Prozentpunkten auf 23,9 Prozentpunkte.

Das tatsächlich verfügbare Einkommen der Haushalte in der EU und im Euroraum ist seit 2011 im Durchschnitt rückläufig. Besonders starke Rückgänge (mehr als 5 Prozentpunkte kumuliert über den 2-Jahres-Zeitraum) wurden in EL, ES, IT, CY, PT und RO festgestellt, während in BE, CZ, DK, HU, NL, SI, und SK eine moderatere Minderung zu beobachten war. In anderen Ländern hat sich das Einkommen der Haushalte auf einen Wert eingependelt oder leicht erhöht.

Die stabilisierende Wirkung der Sozialaufwendungen auf das Einkommen der Haushalte hat nach 2010 nachgelassen. Während des Konjunktureinbruchs 2008-2009 trugen die Sozialausgaben in den meisten EU-Ländern in hohem Maße zur Stabilisierung der Einkommen der Haushalte bei[15]; dies war auch auf die Konjunkturmaßnahmen zurückzuführen, die eingeleitet wurden, um gemäß dem Europäischen Konjunkturprogramm von November 2008 die aggregierte Nachfrage zu stabilisieren und den übermäßigen Abbau von Stellen zu begrenzen. 2009 und in den ersten beiden Quartalen 2010 wirkten sich ferner die Nettosozialleistungen und Steuersenkungen positiv auf das verfügbare Bruttoeinkommen der Haushalte aus (Schaubild 12). Ab Mitte 2010 ließ der Beitrag der Sozialleistungen zum Bruttohaushaltseinkommen nach. Der Grund hierfür könnte die steigende Zahl der Langzeitarbeitslosen sein, die ihre Ansprüche verloren, und auch die Tatsache, dass einige wenige Mitgliedstaaten nach einer Besserung der Wirtschaftsprognose ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise teilweise einstellten. In einigen Mitgliedstaaten schließlich spiegelte das Abebben der Wirkung der Sozialausgaben auch eine Besserung der Wirtschaftslage und der Prognosen wider.[16]

Schaubild 12: Beitrag der einzelnen Bestandteile zum Wachstum des verfügbaren Bruttoeinkommens der Haushalte (ER-17 und EU-27)

Quelle: Eurostat – Sektorkonten

Die Verteilungswirkung der Haushaltskonsolidierung fiel in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich aus. Gemäß einer Euromod-Studie[17] haben sich die Haushaltskonsolidierungspakete je nach ihrer Ausgestaltung unterschiedlich auf Haushalte mit hohem und niedrigem Einkommen ausgewirkt. In einigen wenigen Ländern wurde der Lebensstandard insbesondere bei den Haushalten mit niedrigem Einkommen zusätzlich durch die regressive Wirkung beeinträchtigt. Andere Mitgliedstaaten schafften es durch bessere Berücksichtigung der Verteilungswirkung ihrer Haushaltskonsolidierung, eine unverhältnismäßig starke Beeinträchtigung der Haushalte mit niedrigem Einkommen zu verhindern. Solche Unterschiede bei der Verteilungswirkung traten unabhängig von den Unterschieden bei der Anpassung insgesamt auf.

Nach einer Spitze im Jahr 2009 sind die Zuwachsraten bei den Sozialaufwendungen seit 2011 negativ (Schaubild 13). Zu Beginn der Krise (bis 2009) war die Anhebung der Sozialaufwendungen in erster Linie durch Aufwendungen bei Arbeitslosigkeit, in geringerem Maße aber auch durch andere Leistungen (insbesondere Ruhegehälter und Gesundheitsleistungen) bedingt. Im Jahr 2010 schwächten sich die Zuwachsraten bei den Sozialausgaben ab, was auf das Einstellen von Konjunkturmaßnahmen in Verbindung mit dem regulären Auslaufen der automatischen Stabilisierung in sich wirtschaftlich erholenden Ländern zurückzuführen ist. Seit 2011 sind die Sozialaufwendungen trotz einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen geschrumpft[18].

Schaubild 13: Beiträge zum Wachstum der tatsächlichen öffentlichen Sozialaufwendungen in der EU – Geld- und Sachleistungen, (2001-2012)

Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Berechnungen der GD EMPL

Die Krise hat auch die Struktur der Aufwendungen für den Sozialschutz beeinflusst. In einigen Ländern wurden 2009 und 2010[19] große Zuwächse in Bereichen (wie Ruhegehältern und Invaliditätsleistungen) beobachtet, in denen die Ausgaben bereits hoch waren und mit relativ betrachtet schwächeren wirtschafts- und sozialpolitischen Ergebnissen einhergingen (Schaubild 14). In anderen Ländern haben die Ausgaben in Bereichen wie Gesundheit, soziale Ausgrenzung, Wohnen oder Familienleistungen dagegen stagniert oder sind geschrumpft.  

Schaubild 14: Kumulativer Beitrag zum Wachstum der Gesamtaufwendungen für den Sozialschutz in der EU-27 nach Funktionsgruppen (2007-2010) und tatsächliches Wachstum der Gesamtaufwendungen für den Sozialschutz in Europa nach Ländern, 2010

Anmerkung: Beiträge gemessen am Gesamtzuwachs der Sozialaufwendungen; Quelle: ESSPROS

In einigen Mitgliedstaaten ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen in prekärer Lage möglicherweise schwieriger geworden. Zusammen mit den Auswirkungen der Krise auf die Einkommen dürften die Ausgabenkürzungen im öffentlichen Gesundheitswesen einen angemessenen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen beeinträchtigen, insbesondere für Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen und Menschen in prekärer Lage. In Schaubild 15 ist der Anteil von Menschen im untersten Einkommensquintil ersichtlich, die angaben, dass sie auf einen Arztbesuch verzichtet haben, obwohl dieser aus medizinischen Gründen notwendig gewesen wäre, weil die Behandlung „zu teuer“, die Wartezeit zu lang oder die Anfahrt zu weit war. Während für die EU-27 insgesamt dieser Anteil von 2008 bis 2011 nur geringfügig anstieg, verzeichneten Länder wie LV, EL, IT und PL eine weitere Verschlechterung von einem hohen Niveau aus beim Zugang zu Dienstleistungen, andere Länder dagegen wie CY, BE, FI, FR und SK eine erhebliche Zunahme ausgehend von niedrigen Niveaus.

Schaubild 15: Nicht erfüllter Bedarf an ärztlicher Versorgung, unterstes Einkommens-quintil, 2008-2011

Quelle: Eurostat EU-SILC 2011 2.         UMSETZUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN LEITLINIEN: REFORMEN IN DEN BEREICHEN BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOLITIK

Dieser Abschnitt[20] enthält einen Überblick über die Reformen und Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den vergangenen 12 Monaten. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien[21] liefern den Mitgliedstaaten konkrete politische Orientierungshilfe, um den beschäftigungs- und sozialpolitischen Herausforderungen vor dem Hintergrund der aktuellen Trends und mit Blick auf die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele (siehe Abschnitt 1) zu begegnen. Im Jahreswachstumsbericht 2013 wurden die Prioritäten und politischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten festgelegt, die ihre nationalen Reformprogramme im Rahmen des Europäischen Semesters 2013 unterbreiteten. Die nationalen Reformprogramme wurden entsprechend geprüft und der Rat formulierte auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge länderspezifische Empfehlungen. Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz überprüfen die Leistung und die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Probleme anhand des Anzeigers für die Leistungen im Beschäftigungsbereich und des Anzeigers für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes. Die anschließenden politischen Reformen werden im Kontext des Europäischen Semesters 2014 bewertet.

Der Europäische Sozialfonds unterstützt durch Aktionen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – unter besonderer Berücksichtigung der jungen Menschen – die Anstrengungen, die unternommen werden, um die Europa-2020-Zielvorgaben zu erreichen; zu den Maßnahmen gehören die Bereitstellung von Praktikums- und Lehrstellen, die eine Umschulung und Weiterqualifizierung ermöglichen, die Förderung von Ausbildungsmaßnahmen, die Unterstützung der sozialen Inklusion und der Aufbau von Verwaltungskapazitäten. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 werden die enge Anlehnung des ESF und der anderen Struktur- und Investitionsfonds an die politischen Prioritäten der Strategie Europa 2020 sowie der ergebnisorientierte Schwerpunkt der Fonds deren Rolle als finanzielle Säulen der Strategie stärken.

In allen in den nachstehenden Abschnitten beschriebenen Bereichen sind Reformen durchgeführt worden bzw. werden derzeit ausgearbeitet. Allerdings sind je nach Politikbereich und Mitgliedstaat unterschiedliche Fortschritte zu verzeichnen. Weitere Anstrengungen sind daher erforderlich, selbst wenn in zahlreichen Fällen die Auswirkungen der Reformen noch nicht voll ersichtlich sind, da diese in der Regel Zeit brauchen, um ihre Wirkung zu entfalten. Auch kann der „Wert“ der einzelnen Reformen im Allgemeinen nicht isoliert beurteilt werden, da möglicherweise mehrere Reformen gleichzeitig durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb entsprechende Kombinationswirkungen bei der Ausgestaltung von Strategien und Reformen berücksichtigen.

2.1 Beschäftigungspolitische Leitlinie 7: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung

Die Mitgliedstaaten haben ihre aktive Arbeitsmarktpolitik weiterhin verstärkt. Einige Mitgliedstaaten (CY, IE, HR, PL, SE) haben die finanziellen Mittel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen aufgestockt, andere dagegen (NL, SI) haben sie reduziert und den Schwerpunkt stärker auf die Wirksamkeit gelegt. Verschiedene Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse ergriffen (BE, BG, ES, LT) und die Erstellung von Profilen der Arbeitslosen eingeführt bzw. verbessert (FR). FR arbeitete einen nationalen Plan für prioritäre Schulungsmaßnahmen aus, der von der ÖAV umgesetzt wird: 30 000 Arbeitsuchende werden prioritär in arbeitsplatzintensiven Bereichen geschult. Im UK wird intensivere Hilfe für schwer vermittelbare Arbeitslose durch stärker maßgeschneiderte Unterstützung bei der Arbeitssuche bereitgestellt, gleichzeitig werden jedoch die Bedingungen für die fortgesetzte Gewährung von Leistungen für Arbeitsuchende verschärft. In IT haben Arbeitgeber, die Empfänger von Arbeitslosenleistungen einstellen, Anspruch auf einen Beitrag in Höhe von 50 % des verbleibenden Beihilfebetrags, der den Arbeitskräften gewährt worden wäre, wenn sie arbeitslos geblieben wären. Außerdem wurde eine Datenbank eingerichtet, um Informationen über die landesweit bereitgestellten Leistungen zu sammeln. Im Zuge der geplanten Staatsreform wird in BE eine Reihe von Kompetenzen in Zusammenhang mit der Aktivierung und Begleitung von Arbeitslosen weiter regionalisiert. RO änderte sein Arbeitslosenversicherungsgesetz und führte dabei u. a. eine neue Kategorie von Arbeitslosen (Langzeitarbeitslose) ein, die für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen in Frage kommen, wie Mobilitätsanreiz und kostenlose Bewertung von formal oder nichtformal erworbenen Kompetenzen. In HU, HR, LV und SI stellen Programme für öffentliche Arbeiten darauf ab, die Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt einzugliedern und für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen haben, eine Einkommensunterstützung zu bieten.

Einige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazität ihrer öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) ergriffen, indem sie deren Effizienz und Effektivität verbessert, Schulungen durchgeführt und/oder Jobberater eingestellt haben (CY, CZ, DE, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, NL, PL, PT, SI).

Verschiedene ÖAV konzentrieren sich darauf, vermehrt maßgeschneiderte Leistungen für Arbeitslose anzubieten (SI), die gegenseitige Verantwortung zu fördern (NL) und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenträgern (PL), Arbeitgebern und lokalen Behörden (HU, PT) zu verstärken. In DE beabsichtigt man, den Schwerpunkt auf schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose zu legen, indem Mitarbeiter einiger Arbeitsvermittlungsstellen, die für Kurzzeitarbeitslose zuständig sind, versetzt werden. In FR sind die Arbeitsuchenden entsprechend ihren Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt in drei Kategorien unterteilt worden, für die jeweils spezifische Begleitmaßnahmen angeboten werden. In IE wurde die Initiative „Jobpath“ konzipiert, um die Kapazität der ÖAV zu erhöhen, und zwar durch Einbindung privater Arbeitsvermittlungsdienste, die Verpflichtung, die Zahl der Sachbearbeiter zur Betreuung von Arbeitslosen im Jahr 2014 zu verdoppeln, und einen Zusammenschluss mit Fürsorgeeinrichtungen. In ES und PT sind einige Fortschritte in Bezug auf die zunehmend größere Rolle privater Agenturen bei der Entwicklung von Vermittlungstätigkeiten zu verzeichnen. Im Rahmen des Europäischen Semesters 2013 wurden an 16 Mitgliedstaaten (BE, BG, CZ, DE, EE, ES, FR, HU, IT, LT, LU, LV, RO, SE, SI und SK) länderspezifische Empfehlungen zu den aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und/oder den ÖAV (Verbesserung der Qualität, des Spektrums und der Wirksamkeit aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, Leistungssteigerung der ÖAV, Gewährleistung einer gezielteren Ausrichtung oder Verstärkung der aktivierenden Elemente und persönlichen Dienstleistungen) gerichtet.

Besondere Maßnahmen wurden eingeleitet, um Arbeitslose aus benachteiligten Gruppen, insbesondere Menschen mit Behinderung, Langzeitarbeitslose und Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund, an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Verschiedene Mitgliedstaaten (BG, HU, NL, PT) führten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation benachteiligter Menschen insgesamt durch. Andere Länder haben ihre Anstrengungen auf besondere Zielgruppen ausgerichtet.

Mit der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung haben sich einige Mitgliedstaaten (FI, HU, LT und MT) befasst. HU hat eine neue Behörde und ein Netzwerk eingerichtet, um Wiedereingliederungsmaßnahmen anzubieten; außerdem hat es die Lohnkosten durch Reduzierung der Sozialabgaben gesenkt. In FI ist geplant, im Rahmen eines neuen Projekts einen persönlichen Koordinator zu benennen, der für Menschen mit Behinderung individuell zugeschnittene Leistungen anbietet. Die Wirkung des Projekts soll durch weitere Änderungen vervielfacht werden: Verlängerung der Dauer der Teilzeitarbeit mit Gewährung von anteiligem Krankengeld und Lockerung der Kriterien für berufliche Wiedereingliederung. In MT sollen mithilfe des neu gegründeten Zentrums „Job Bridge“ Menschen mit Behinderung beruflich eingegliedert werden. In LT wurde der Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung mehr Aufmerksamkeit gewidmet, indem die Mittelausstattung von Sozialunternehmen verbessert wurde.

Zahlreiche aktive Arbeitsmarktmaßnahmen (siehe oben) richteten sich gezielt an Langzeitarbeitslose. Darüber hinaus wurden in IE mehr Maßnahmen in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Langzeitarbeitslose angeboten, um deren Beschäftigungsaussichten zu verbessern; zudem wurde damit begonnen, Unternehmen als Anreiz für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen Zuschüsse zu gewähren. Die nationale Arbeitsverwaltung in LV stellt Unterstützung für Langzeitarbeitslose mit Drogenproblemen bereit. DK schuf vor allem im öffentlichen Sektor Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für Langzeitarbeitslose, die Gefahr laufen, ihre Anspruchsberechtigung zu verlieren.

Einige Mitgliedstaaten ergriffen besondere Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit Migrationshintergrund. DE verabschiedete ein Programm zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt und zur Verbesserung ihrer Teilnahme an der schulischen und beruflichen Bildung. SE intensivierte seine aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen für Einwanderer, indem es Maßnahmen am Arbeitsplatz Vorrang einräumte und die Lohnzuschüsse auf im Ausland geborene Personen ausweitete.

Die Mitgliedstaaten reagierten auf die Situation der jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt, indem sie frühzeitig einige Elemente der Jugendgarantie einführten. Angesichts der verschlechterten Lage junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt leiteten alle Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen für diese Zielgruppe ein. Vielfach wurden bereits bestehende Maßnahmen verlängert, finanziell unterfüttert und auf eine größere Zielgruppe ausgedehnt. Voll- oder Teilzuschüsse zu den Löhnen und/oder branchenbezogene Lohnzuschüsse (BE, BG, EL, HU, FR, IT, PT), die Senkung der Lohnnebenkosten (BE, EL, ES, FR, HR, PT, SI), Praktika für Jugendliche (BE, CZ, PT), Lehrstellen (DK, EL, ES, FI, HU, IT, PT, SE, UK), Betriebspraktika (CY, PL, SI), Beratung (AT) und Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Sektor (BG, FR, HU) waren die gängigsten Instrumente zur Förderung der Jugendbeschäftigung.

Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten arbeitet derzeit die Durchführungspläne für die Jugendgarantie aus, damit diese ab Januar 2014 umgesetzt werden kann; die anderen Mitgliedstaaten werden ihre Pläne voraussichtlich im Frühjahr 2014 unterbreiten. In den vergangenen 12 Monaten sind bereits ausgereifte Pläne oder einige ihrer Bestandteile oder Pilotprojekte in die Wege geleitet worden (AT, ES, FI, FR, IE, HR, HU, MT, RO, UK). In FI wurde die Jugendgarantie zum 1. Januar 2013 verstärkt. In IE wurde in einem Distrikt Dublins ein Jugendgarantie-Pilotprojekt gestartet; es soll 2014 zur Gänze umgesetzt werden. RO brachte eine Ausschreibung für strategische Projekte mit einem Auftragswert von 10 Mio. EUR auf den Weg und verabschiedete den nationalen Plan für die Beschäftigung junger Menschen. Im UK wurde der Jugendvertrag fortgeführt, in dessen Rahmen Lehrstellen und Stellen für Freiwilligentätigkeit vermittelt werden. AT leitete die Jugendcoaching-Maßnahme ein, mit der Jugendliche dabei unterstützt werden sollen, den für sie am besten geeigneten Bildungs- oder Berufsweg zu finden. In HU bietet das Programm, mit dem eine Erstbeschäftigung garantiert wird, während vier Monaten eine Erstattung in Höhe von 100 % des Lohns und der Sozialabgaben für Personen, die neu in den Arbeitsmarkt eintreten. Als umfassenden Rahmen für die erfolgreiche Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt hat MT eine nationale Jugendbeschäftigungsstrategie angenommen und einen Aktionsausschuss eingesetzt, der u. a. mit der Umsetzung der Jugendgarantie beauftragt ist. In FR sind die „Jobs für die Zukunft“ bezuschusste Verträge, die darauf abstellen, 100 000 junge Menschen bis Ende 2013 und 150 000 junge Menschen bis März 2014 vor allem im öffentlichen Sektor auszubilden und einzustellen; außerdem wurde in 10 Gebieten ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht, in das 10 000 NEET-Jugendliche mit größeren Schwierigkeiten eingebunden sind. ES billigte eine Strategie für Unternehmertum und Jugendbeschäftigung für den Zeitraum 2013-2016, die mit einer Mittelausstattung von insgesamt 3,485 Mrd. EUR 100 Aktionen umfasst.

Die Mitgliedstaaten förderten Maßnahmen, die es ermöglichen, die Beschäftigungsquoten für Frauen anzuheben sowie Beruf und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen, indem sie Änderungen für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung[22] einführten und die Regelungen für Elternurlaub überarbeiteten. Um sicherzustellen, dass Ganztagsbetreuungseinrichtungen flexiblere Öffnungszeiten anbieten, wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt (DE, FI, HU, MT, PL). Das UK kündigte ein neues System mit einem steuerfreien Zuschuss zu den Kosten für die Betreuung von Kindern von Arbeitnehmerfamilien an und IE garantierte zusätzliche Hortplätze für Kinder im Grundschulalter aus einkommensschwachen Familien. DE führte einen Anspruch auf Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren ein und gewährt Elterngeld. Betreuungsgeld erhalten dagegen Eltern, die für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen. HU wird das Alter für die Schulpflicht ab 2014 auf drei Jahre senken. HR führte die obligatorische Vorschulerziehung ein und änderte seine Rechtsvorschriften über atypische Formen der Kinderbetreuung[23]. EE änderte sein Erziehungsgeldgesetz.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, führten die Mitgliedstaaten Änderungen im Hinblick auf flexiblere Arbeitszeiten für Lohnempfänger ein (LU), Maßnahmen zur Unterstützung von Studierenden mit Kindern (CZ), steuerfreie Prämien (DK) und die Förderung der Geschlechtergleichstellung durch Stärkung der Rechte, Mainstreaming und Weiterbildungsmaßnahmen (EE).

Einige Mitgliedstaaten verlängerten den (bezahlten) Elternurlaub (LU, MT, PL, UK). In DK und MT wurde für Eltern, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, der gleiche Anspruch auf Elternurlaub wie für Eltern in einem Beschäftigungsverhältnis eingeführt. Neue Maßnahmen in EE und PL stellen darauf ab, Väter dazu zu ermutigen, Elternurlaub in Anspruch zu nehmen. In FR wurden neue Bestimmungen eingeführt, gemäß denen der zweite Elternteil Anspruch auf einen sechsmonatigen Elternurlaub hat. AT reformierte seine Elternkarenz-Regelung, um Eltern, die in nichttraditionellen Familienformen leben, eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu ermöglichen und das Zurückgreifen auf bestehende Modelle zu erleichtern. HR hat sein Gesetz über Mutterschafts- und Elternschaftsleistungen an den gemeinschaftlichen Besitzstand (Acquis communautaire) angeglichen.

Im Rahmen der beschäftigungsfördernden Initiativen befasste man sich auch mit den Hindernissen für einen längeren Verbleib im aktiven Berufsleben. Einige Mitgliedstaaten ergriffen Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsquote für ältere Arbeitskräfte (AT, BE, CZ, FI, PL, SI), u. a. nahmen sie gezielte Maßnahmen, Aktionspläne oder Strategien für aktives Altern an (CZ, FI, PL). Dazu gehörten Teilzeitarbeit (AT), Schulung am Arbeitsplatz (SI), umfassende Fortbildungs- und e-Trainingsmaßnahmen für ÖAV-Mitarbeiter zur Verbesserung der Dienstleistungen für über 50-jährige Arbeitslose (PL) sowie Anreize für Arbeitgeber, ältere Arbeitskräfte einzustellen (AT, ES, PT). BE förderte Maßnahmen, mit denen die Arbeitskräfte ermutigt werden sollen, über das Ruhestandsalter hinaus zu arbeiten: Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen frühzeitig Pläne erstellen, um die Zahl der über 45-jährigen Beschäftigten aufrechtzuerhalten bzw. zu erhöhen; außerdem wurde das Alter, ab dem man sich nicht mehr aktiv um einen Arbeitsplatz bemühen muss, von 58 auf 60 Jahre erhöht. Im März 2013 erließ ES eine Königliche Gesetzesverordnung, um die Vereinbarkeit von Rente und Berufstätigkeit zu ermöglichen und um Massenentlassungen von über 50-jährigen Arbeitskräften in Großunternehmen entgegenzuwirken. In den diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen zur Erwerbsbeteiligung wurden die Herausforderungen in Bezug auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen aufgezeigt (11 Mitgliedstaaten: AT, CZ, DE, EE, HU, IT, MT, NL, PL, SK und UK), in Bezug auf den längeren Verbleib der Menschen auf dem Arbeitsmarkt und die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte (15 Mitgliedstaaten: AT, BE, BG, CZ, ES, FI, FR, LT, LU, MT, NL, PL, RO, SI und SK) sowie in Bezug auf die Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven für junge Menschen (22 Mitgliedstaaten: AT, BE, BG, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, HU, IT, LT, LU, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK und UK).

Verschiedene Mitgliedstaaten haben das Niveau des Mindestlohns oder der Löhne/Gehälter im öffentlichen Sektor geändert. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat politische Maßnahmen im Bereich der Löhne/Gehälter ergriffen. In einigen Mitgliedstaaten wurde der Mindestlohn erhöht (CZ, EE, FR, HR, HU, LT, PL, SI, RO), in anderen dagegen gesenkt (EL) oder eingefroren (PT). In einigen Fällen wurden die Löhne/Gehälter im öffentlichen Sektor eingefroren oder gesenkt; der Lohnstopp im öffentliche Sektor wurde in verschiedenen Mitgliedstaaten verlängert (ES, IT NL, PT), während in anderen Ländern die Löhne gekürzt wurden (CY, EL, HR, IE, SI). In DK hingegen wurde eine sehr begrenzte Erhöhung der Gehälter im öffentlichen Sektor gebilligt. RO ergriff Maßnahmen, um die Gehälter der öffentlichen Bediensteten auf das Niveau von Juni 2010 zu bringen.

Die Mitgliedstaaten haben Schritte im Bereich der Lohn- und Gehaltsfindungsmechanismen, einschließlich Lohnindexierung, und der Tarifverhandlungen unternommen. Die Lohnindexierung wurde in einigen wenigen Mitgliedstaaten (vorübergehend) ausgesetzt oder geändert (CY, ES, LU). IT passte seinen Rahmen für Tarifverhandlungen an, um den Entwicklungen auf lokaler und Branchenebene besser Rechnung zu tragen. In ES einigten sich die Sozialpartner auf eine Lohnzurückhaltung für den Zeitraum 2012-2014: die Lohnerhöhungen wurden begrenzt und an das Wachstum des spanischen BIP und die Inflation des Euroraums gebunden. In BE hat die Regierung nach gescheiterten Verhandlungen der Sozialpartner über einen neuen branchenübergreifenden Tarifvertrag die Lohnnorm (Prozentsatz, um den die Lohnerhöhungen über die Inflationsrate hinausgehen dürfen) für die Jahre 2013 und 2014 auf 0 % festgelegt. In den im Juli 2013 angenommenen länderspezifischen Empfehlungen sind die Mitgliedstaaten genannt (BE, DE, FI, FR, IT, LU, SI), in denen die Lohnentwicklung nach wie vor problematisch ist.

Viele Mitgliedstaaten ergriffen steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen. Verschiedene Mitgliedstaaten (CZ, DK, LV, MT, NL, RO, SK und UK) fördern trotz angespannter Haushaltslage weiterhin Programme für öffentliche Investitionen und/oder Investitionsanreize, um zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. In mehreren Mitgliedstaaten (BE, ES, FI, FR, HU, LV, MT und UK) wurden steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen ergriffen. Nahezu alle Mitgliedstaaten führten neue Maßnahmen oder Initiativen ein (bzw. intensivierten bereits vorhandene), um Privatinvestitionen in FuE und Innovation zu stimulieren. Gleichzeitig hat die überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten Beihilfen für KMU und größere Unternehmen (bis 4999 Beschäftigte) eingeführt.

In vielen Mitgliedstaaten ist die Steuerlast auf den Arbeitskosten nach wie vor recht hoch, aber nur wenige Länder haben Schritte unternommen, um diesem Problem zu begegnen, u. a. wegen des begrenzten haushaltspolitischen Spielraums. Zur Förderung der Nachfrage nach Arbeitskräften haben EE und HR die Sätze für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gesenkt, während BE, HU und PT niedrigere Sätze für bestimmte Gruppen festgelegt haben. In PT werden Arbeitgeber, die ältere Arbeitslose (Über-45-Jährige) einstellen, finanziell unterstützt, indem ihnen 75 % bis 100 % ihrer Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. FR führte eine neue Steuergutschrift für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ein, die eine Senkung der Lohnkosten ermöglichen wird. Was das Arbeitskräfteangebot betrifft, so hat LV den Einkommenssteuersatz auf 24 % gesenkt. In BE soll der „Arbeitsbonus“ Arbeitnehmern mit einem Niedriglohn einen höheren Nettolohn garantieren und somit zum Abbau von Arbeitslosigkeit und Niedriglohnfallen beitragen. Im Allgemeinen legten die diesjährigen länderspezifischen Empfehlungen den Schwerpunkt auf die Senkung der Steuerlast von Geringverdienern (AT, DE, HU, LV und HU) sowie die Senkung der Steuerlast und Sozialabgaben für alle Arbeitnehmer (BE, CZ, DE, FR, IT, NL).

Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat weiterhin Initiativen für neue Wege in beschäftigungsintensiven Bereichen unterstützt (CZ, FI, LU, MT, NL, RO). Die Regierung in LU führt ihre Strategie für Investitionen in zukunftsträchtige neue Branchen weiter und hat einen Ausschuss eingesetzt, der neue Nischenbereiche aufzeigen soll, die über ein Potenzial zur Schaffung von Beschäftigungswachstum verfügen. In CZ wurde Mitte 2013 die erste Ausschreibung für ein umfangreiches, durch den ESF finanziertes Programm zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen („New Green for Savings“) in die Wege geleitet. RO beabsichtigt, für einen größeren Teil der IT-Branche steuerliche Anreize (z. B. Steuerbefreiung) einzuführen. Nur in einigen wenigen Ländern (EL, FR, AT, PT, FI) bestehen integrierte politische Rahmen, die umweltverträgliches Wachstum und Beschäftigung miteinander verknüpfen; in anderen Ländern sind Fortschritte bei der Einführung einer umfassenderen Reaktion der Politik zu verzeichnen (BG, IE, ES, LU, MT, HR). Noch immer setzen viele Mitgliedstaaten im Bereich des umweltverträglichen Wachstums auf eine Bandbreite unterschiedlicher Instrumente und Strategien (z. B. CZ, LT, LT, SI).[24]

Einige Mitgliedstaaten gewährten Arbeitgebern Zuschüsse und förderten das Unternehmertum. Zur Förderung des Stellenangebots wurden häufig Arbeitgeberbeihilfen gewährt (LV, ES auf regionaler Ebene, NL und SI). Die Mitgliedstaaten ergriffen einige weitere Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen und selbständiger Erwerbstätigkeit. In einigen Ländern wurden weiterhin oder erstmals Zuschüsse für Existenzgründungen durch Arbeitslose eingeführt (BG, CZ, PL, SI), während in ES die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt wurden, um die Selbständigkeit zu fördern, und die Einstellung bestimmter Gruppen, etwa von Menschen mit Behinderung und jungen Menschen, unterstützt wurde. AT verbesserte das Sozialversicherungssystem für Selbständige. PT führte eine Maßnahme ein, mit der die Einstellung von Arbeitskräften durch neu gegründete Unternehmen unterstützt werden soll. Einige Mitgliedstaaten (IT, LT, PL, SI) legten besonderes Gewicht auf die Förderung von Unternehmertum bei jungen Menschen. IT unterstützt Projekte im Bereich der Selbständigkeit, die von jungen Menschen in den südlichen Regionen, vor allem im Nonprofit-Sektor entwickelt wurden. Andere Länder (AT, PL und LT) widmen sich dem Abbau des Verwaltungsaufwands und der Verbesserung des Unternehmensumfelds, um die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln. CY unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Betriebe mit technischer Hilfe. Um Auslandsinvestitionen anzuziehen, hat CZ ein „Willkommenspaket“ geschnürt, mit dem die Einreise und die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, die sich an umfangreicheren Investitionen beteiligen, erleichtert und beschleunigt werden sollen.

Zusätzliche Maßnahmen werden ergriffen, um dem Problem der Schwarzarbeit zu begegnen. Im Bereich der Schwarzarbeit haben einige Mitgliedstaaten ihre Strafmaßnahmen verschärft (BE, CZ, EL, ES, FR, LV, NL, SK), während andere Länder Anreize für die ordnungsgemäße Anmeldung der Beschäftigung einführten (EL, HR, LT, SI). BE und CZ richteten ihre Aufmerksamkeit auf die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit, während FR und SK ihr Augenmerk auf die Kontrolle der illegalen Beschäftigung lenkten. LT führte Dienstleistungsschecks ein, um eine vereinfachte, flexible Form der Beschäftigung in der Land- und in der Forstwirtschaft zu erleichtern. EL förderte die Nutzung des „Arbeitsgutscheins“, d. h. eines Beschäftigungscoupons mit einer alternativen Versicherungsart insbesondere für Hausangestellte und in der Landwirtschaft und im Gesundheitswesen Beschäftigte. LV straffte die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und trieb die Durchführung seines Maßnahmenplans zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft und zur Gewährleistung des lauteren Wettbewerbs voran.

Viele Mitgliedstaaten setzten die Arbeiten zur Änderung ihrer Beschäftigungsschutzbestimmungen fort. In FR wurde durch das im Juni 2013 verabschiedete Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung Folgendes bewirkt: Erweiterung des Zugangs zur Krankenzusatzversicherung, Schaffung eines persönlichen Ausbildungskontos, Einführung von Rechten im Bereich Mobilität und Berufsberatung, Vereinfachung von Massenentlassung und größere Flexibilität in schwierigen wirtschaftlichen Situationen durch Vereinbarungen zur Erhaltung der Arbeitsplätze. In SI bezweckt die neue Reform die Vereinfachung der Verfahren und den Abbau von Verwaltungshemmnissen, eine erhöhte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, Anreize für unbefristete Verträge und Negativanreize für befristete Verträge. BE harmonisierte die Beschäftigungsschutzbestimmungen für Arbeiter und Angestellte und erhöhte die Flexibilität der Arbeitszeitregelung. In HR galt die Aufmerksamkeit in der ersten Phase der Änderungen am Arbeitsgesetz, die im Juni 2013 abgeschlossen wurde, u. a. der Angleichung an die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates und einigen Aspekten befristeter Arbeitsverträge. In EE brachte die Reform des öffentlichen Dienstes erhebliche Änderungen für die Arbeitsbeziehungen und -bedingungen im öffentlichen Sektor mit sich, wobei diese stärker mit denjenigen im Privatsektor in Einklang gebracht wurden. Verschiedene Mitgliedstaaten ergriffen Maßnahmen, um die Flexibilität im Bereich des Arbeitsrechts durch Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge (CZ für Saisonarbeit in der Landwirtschaft und im Bauwesen), Verlängerung der Kurzarbeit (DE von sechs auf 12 Monate), Kürzung der verbindlich vorgeschriebenen Unterbrechungen zwischen einzelnen befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber (IT), Verlängerung der Arbeitszeitperioden und Rückgriff auf flexible Arbeitszeiten (PL) zu erhöhen. Einige Länder führten Änderungen hinsichtlich des Entgelts oder der Zulagen bei flexiblen Beschäftigungsformen ein (DE für Leiharbeitnehmer in verschiedenen neuen Branchen, AT für Kurzarbeit). Das Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit hat sich somit in einigen Mitgliedstaaten verlagert. Insgesamt fünf der sieben Länder, an die eine länderspezifische Empfehlung zur Reform der Beschäftigungsschutzbestimmungen gerichtet worden war, erhielten die Empfehlung, die Segmentierung zu bekämpfen (ES, IT, SI, FR und PL). In LT und NL dürfte eine Lockerung der Rechtsvorschriften über befristete Verträge und den Kündigungsschutz eine höhere Erwerbsbeteiligung und eine größere Arbeitsmarktflexibilität begünstigen.

2.2 Beschäftigungspolitische Leitlinie 8: Aufbau eines qualifizierten Arbeitskräftepotenzials

Der Verbesserung des Angebots an qualifizierten Arbeitskräften und der Förderung der Erwachsenenbildung wurde in etlichen Mitgliedstaaten Priorität eingeräumt. Viele Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots an qualifizierten Arbeitskräften und zur Förderung der Erwachsenenbildung eingeleitet. MT und BG verbesserten die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Geringverdienern durch Weiterbildungsmaßnahmen, während AT sich auf Personen mit niedriger oder mittlerer Qualifikation konzentrierte und sich positiv auswirkende Änderungen am Bildungssystem einführte. PL nahm seine Strategie Humankapital 2020 an. In LV werden im Rahmen eines neuen Plans zur Förderung der Rückkehr qualifizierter Fachkräfte ins Herkunftsland Informationen über den Arbeitsmarkt, lettische Sprachkurse und die schulische Unterstützung der Kinder von Rückkehrern angeboten.

In einigen Ländern (CZ, IE, MT, NL) waren die neuen Maßnahmen auf spezifische Branchen ausgerichtet, die ein hohes beschäftigungswirksames Potenzial haben oder besonders von der Krise betroffen sind. MT unterstützt Hochschulabsolventen, die über Qualifikationen verfügen, für die ein Angebotsmangel herrscht, und erstattet die Bildungsausgaben; mit Blick auf die neuen Beschäftigungsmöglichkeiten im IKT-Sektor legte IE besonderes Gewicht auf die Neuqualifizierung von Hochschulabsolventen. Um dem Arbeitskräftereservoir die erforderlichen Qualifikationen zuzuführen, haben zwei Mitgliedstaaten (AT und DE) die Bestimmungen für den Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt geändert. Eine große Zahl von Mitgliedstaaten ergriff 2013 neue oder verbesserte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Erhöhung der Humanressourcen in den „STEM“-Bereichen (Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik) oder plant dies zu tun.

Zahlreiche Mitgliedstaaten führten Maßnahmen zur Erleichterung des Übergangs von der Schule ins Berufsleben ein. Eine beträchtliche Zahl von Mitgliedstaaten (AT, BE, CZ, ES, FI, IT, PT, RO, SE, UK) war bestrebt, den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben mit Maßnahmen im Bereich der Praktika und der Lehrlingsausbildung sowie der Stärkung der zuständigen Einrichtungen zu verbessern. PT reformierte sein System der dualen Lehrlingsausbildung, verlängerte die Dauer von Praktika und dehnte den Zugang auf alle Qualifikationsstufen aus. RO förderte die Berufsausbildung von Hochschulabsolventen. Im UK werden die Arbeitgeber die Lehrlingsausbildung entsprechend den eigenen besonderen Bedürfnissen ausgestalten können; außerdem wurde ein neues Programm für Praktikanten („Traineeships programme“) eingeführt, in dessen Rahmen jungen Menschen, die nicht über die auf dem Arbeitsmarkt verlangte Qualifikation und Berufserfahrung verfügen, ein Paket maßgeschneiderter Unterstützungsmaßnahmen angeboten wird, damit sie mit einer Lehrlingsausbildung beginnen oder eine sonstige Arbeit aufnehmen können. In BE können junge Menschen ohne Qualifikation ein drei- bis sechsmonatiges Vollzeitpraktikum in einem Betrieb, bei einer Non-Profit-Organisation oder im öffentlichen Dienst absolvieren. Im Rahmen der Jugendgarantie wird die Lehrlingsausbildung in FI zugänglicher und attraktiver für die Auszubildenden einerseits und die Arbeitgeber andererseits gestaltet. IT lockerte die Arbeitgeberpflichten in Bezug auf die Lehrlingsausbildung und stellte Mittel bereit, damit Praktika für NEET, die in benachteiligten Gebieten wohnen, und für Studierende des Tertiärbereichs angeboten werden. SE bietet Arbeitsplätze zum Einstieg ins Berufsleben für 15- bis 24-Jährige an, die keine Erfahrung in dem betreffenden Beruf haben, wobei 15-25 % der Arbeitszeit für unbezahlte allgemeine und berufliche Ausbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können. ES arbeitete einen Vertrag für Praktikums- und Lehrstellen aus und schuf die Grundlage für die duale Berufsausbildung. CZ erstellte einen nationalen Katalog der Praktikumsstellen.

2.3 Beschäftigungspolitische Leitlinie 9: Steigerung der Qualität der Aus- und Weiterbildungssysteme

Mehrere Mitgliedstaaten legten besonderes Gewicht auf die Verbesserung der beruflichen Bildung, um dem Bedarf des Arbeitsmarkts stärker entgegenzukommen (DK, EE, EL, ES, HU, IE, LV, PL, SE, SK). Einige Länder schufen die Grundlagen für ein duales Berufsbildungssystem bzw. überprüften ihre Berufsbildungssysteme in dieser Hinsicht (EE, EL, ES, HU, SK). In EE gilt gemäß dem neuen Gesetz über berufsbildende Einrichtungen eine neue Struktur für die beruflichen Ausbildungsgänge. In EL werden mit dem Gesetz zur Umstrukturierung der Sekundarstufe die Grundlagen für Veränderungen in der Berufsbildung geschaffen; dies betrifft z. B. eine Umstrukturierung der Lehrpläne und eine Verstärkung der Rolle des Arbeitsamts beim Aufbau von Systemen der Lehrlingsausbildung. SE stärkte seine Lehrlingsausbildung, indem es die an Arbeitgeber gezahlten Beihilfen für Lehrlingsausbildung erhöhte. In DK wurden Lehrlingsausbildungszentren an den berufsbildenden Schulen eingeführt, und in IE wurde eine neue Behörde für Aus- und Weiterbildung (SOLAS) eingerichtet. In CY wurden Berufsbildungseinrichtungen für Studiengänge nach der Sekundarstufe sowie eine Abendschule für die technische und berufliche Bildung auf der Sekundarstufe gegründet.

Die Mitgliedstaaten haben Qualifikationsrahmen eingeführt, um das allgemeinbildende Schulwesen, die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Hochschulbildung besser miteinander zu verknüpfen und Qualifikationen länderübergreifend transparenter zu gestalten. Seit Ende 2012 haben fünf weitere Länder (BG, DE, IT, PL, SI) nicht nur einen nationalen Qualifikationsrahmen entwickelt, sondern diesen auch mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verknüpft, wodurch sich die Gesamtzahl der Mitgliedstaaten, die diesen Schritt getan haben, auf 20 erhöhte. CZ, DK, EE, FR, IE, LT begannen mit der Ausstellung von Abschlusszeugnissen, die ausdrücklich auf eine EQR-Stufe Bezug nehmen.

In zahlreichen Mitgliedstaaten wurden die Systeme der tertiären Bildung wesentlich verändert. AT, EE, EL, FR, HU, PL, PT und LV reformieren die Hochschulbildung. In AT sollen dadurch der Anteil der aktiven Studenten und die Abschlussquote erhöht sowie die Abbrecherzahl verringert und die durchschnittliche Dauer der Studiengänge verkürzt werden. In EE soll die Reform die Hochschuleinrichtungen eher dazu veranlassen, das Angebot an Studienplätzen in den verschiedenen Fächern am Bedarf des Arbeitsmarkts auszurichten und in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und den einschlägigen Ministerien festzulegen. In EL wurde das Netz der Technischen Institute und der Universitäten konsolidiert. PL garantiert den Universitäten finanzielle Unterstützung für die Umsetzung innovativer Lehrpläne in strategisch wichtigen Bereichen, und in LV wurden mehrere Reformvorschläge zur Steigerung der Qualität und der Wettbewerbsfähigkeit im Hochschulwesen vorgelegt. Die wichtigsten Ziele der jüngsten Reform in FR bestehen in Zugangserleichterungen für Bachelor-Abschlüsse in der beruflichen und technischen Bildung, in einer Verringerung der Abbrecherzahlen auf der Bachelorstufe, in der Betonung der praktischen Erfahrung in den Lehrplänen, in einer Reform der Lehrerausbildung und in der strategisch ausgerichteten Förderung digitaler Lernformen. In mehreren Mitgliedstaaten wurde das System der Beihilfen und/oder Studiengebühren geändert (DE, DK, EE, FR, HU, PL).

Etliche Mitgliedstaaten ergriffen Maßnahmen zur Verbesserung ihres Primar- und Sekundarschulsystems (AT, BE, BG, CZ, DK, EE, EL, ES, FR, LU, MT, NL, PL, PT, SE, SK). Einige leiteten umfassendere Reformen ein, während sich andere auf die Qualität des Unterrichts und der Lehrpläne oder auf Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss konzentrierten. In EE stellt das vor kurzem angenommene Gesetz für Hauptschulen und Schulen der Sekundarstufe II die Verantwortung der Gebietskörperschaften bei der Organisation der allgemeinbildenden Schulen klar; mit dem Gesetz soll auch das Netz der Schulen für die Sekundarstufe II verbessert werden. In MT wurde das allgemeine Bildungswesen durch die Einführung der neuen Rahmenrichtlinie für Lehrpläne weiter gestärkt. DK verabschiedete eine Reform des Primar- und Sekundarschulwesens, die im Schuljahr 2014-2015 umgesetzt werden soll; dabei sind mehr Unterrichtsstunden für Kernfächer (z. B. Dänisch, Mathematik und Englisch) sowie eine stärkere Betonung praktischer Ausbildung vorgesehen. In LU soll die Reform der Sekundarschulen nach der endgültigen Annahme zu einem stärker kompetenzorientierten, dynamischeren und flexibleren System führen. CZ und SK führten im Zusammenhang mit Schulinspektionen und der Leistungsfähigkeit von Schulen neue Maßnahmen ein. In PT wird ein umfassendes Überwachungsinstrument zur Evaluierung der Ergebnisse und Auswirkungen von Bildungspolitik entwickelt. Um die Leistungsfähigkeit von Schulen und Lehrern zu verbessern, wird in PL ab 2014 die „Lehrercharta“ geändert: Die Dauer der Lohnfortzahlung bei Urlaub und lang andauernder Krankheit wird gekürzt und besonderes Gewicht auf die Ausrichtung der Weiterbildungsressourcen am unmittelbaren Bedarf der Schulen gelegt. Außerdem senkte PL das offizielle Schuleintrittsalter von sieben auf sechs Jahre; von 2014 an ist der Schulbesuch ab dem Alter von sechs Jahren verpflichtend.

BG und MT führten Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss ein, während sich AT darauf konzentrierte, durch die Bekämpfung des unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht letztlich die schulischen Leistungen, insbesondere bei benachteiligten Jugendlichen, zu verbessern. Zur schnelleren Einbindung Geringqualifizierter in den Arbeitsmarkt wurden in Schweden dreimonatige Motivationskurse eingeführt, die solche Personen zum Lernen anregen sollen; die Kurse werden von den schwedischen „Volkshochschulen“ erteilt.

2.4 Beschäftigungspolitische Leitlinie 10: Förderung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung

Während einige Mitgliedstaaten die Leistungen zur Bekämpfung der Kinderarmut erhöht haben, haben andere den Zugang zu Leistungen beschränkt oder diese reduziert. Angesichts wachsender Besorgnis über die Auswirkungen der sich ausbreitenden Kinderarmut wurden in einigen Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut verstärkt; so wurde in BE ein umfassender nationaler Aktionsplan verabschiedet. In EE wurde die Reform der bedarfsorientierten Familienbeihilfe teilweise mit Wirkung ab Juli 2013 umgesetzt; die Erhöhung der Beihilfen ist ab 2015 vorgesehen. Um ärmere Familien zu unterstützen, wurden in LV der monatliche Mindestbetrag für Erziehungsleistungen, die Kinderbetreuungsbeihilfe und die Zuschläge zur Kinderbetreuungsbeihilfe bei Mehrlingsgeburten erhöht, und zwar auch für Eltern ohne Sozialversicherung, und der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer wurde angehoben. Jüngst zu beobachtende Tendenzen, die Leistungen verstärkt an Bedingungen zu knüpfen oder zu kürzen, setzten sich ebenfalls fort; dies gilt beispielsweise für Länder, die den Kreis der Anspruchsberechtigten einengen oder die Höhe der Einkommensstützung einfrieren oder senken (EL, ES, SI, UK). Dies hat dazu geführt, dass der stabilisierende Effekt von Sozialausgaben auf die Einkommen der privaten Haushalte schwächer wird.

Ähnlich durchwachsen sind die Signale beim Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung. Einige Mitgliedstaaten (DE, FR, HU, LV, PL, UK) starteten im Rahmen ihrer Strategien zur Verbesserung der Chancen von Kindern Initiativen, damit mehr Kinder in den Genuss frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) kommen. DE führte das Recht auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren ein, in FR soll durch ein geeignetes pädagogisches Konzept die Beteiligungsquote der Zwei- bis Dreijährigen steigen, und in PL ist eine Ausweitung des Verzeichnisses der Unternehmen geplant, die für die Kosten der Einrichtung und des Betriebs von Betreuungseinrichtungen Mittel aus dem Staatshaushalt beantragen können. Ferner verabschiedete PL im Juli 2013 eine neue Verordnung, nach der ab September 2015 jedes vierjährige Kind Anspruch auf Vorschulerziehung hat und ab September 2017 jedem dreijährigen Kind ein Platz in der Vorschulerziehung garantiert wird. Andere Länder (HR, LV, UK) ergriffen Maßnahmen, um FBBE-Leistungen erschwinglicher zu machen. In LV kofinanzieren die Kommunen nun die Kosten für die Einschreibung von Kindern im Alter von einem bis vier Jahren in privaten Einrichtungen, wenn für öffentliche Einrichtungen eine Warteliste besteht. HR führte ein Gesetz über Kindermädchen ein, um den Zugang zu Kinderbetreuung zu erleichtern. Darüber hinaus ergriffen verschiedene Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes in ihrem System der sozialen Sicherung (DK, ES, FI, PL, SE).

Das Neuaustarieren von Erwerbstätigkeit und Ruhestand ist ein Schlüsselaspekt der Renteninitiativen, da fast überall das Renteneintrittsalter erhöht und die Geschlechter gleichgestellt werden. Angesichts der demografischen Herausforderungen, mit denen die Rentensysteme konfrontiert sind, wird in den Mitgliedstaaten zunehmend die Notwendigkeit erkannt, zum Ausgleich für den Anstieg der Lebenserwartung die Lebensarbeitszeit zu verlängern. Im Laufe des vergangenen Jahres verabschiedeten oder beschleunigten verschiedene Mitgliedstaaten eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen und/oder Männer. Insgesamt haben nunmehr 23 von 28 Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften über aktuelle oder künftige Anhebungen des Renteneintrittsalters verabschiedet. In vielen Fällen geht diese Anhebung mit einer (schrittweisen) Angleichung des Renteneintrittsalters für Männer und Frauen einher (CZ, EE, EL, HR, IT, LT, MT, PL, SI, SK, UK). Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die anderen Hauptursachen des Rentengefälles zwischen Frauen und Männern, insbesondere Unterbrechungen der Berufstätigkeit und geringe Erwerbsintensität, in den Griff zu bekommen.

Weitere Länder gehen zur Bindung des Renteneintrittsalters an den Anstieg der Lebenserwartung über – ein entscheidender Schritt. Nachdem sie zunächst das Renteneintrittsalter anhoben, um dem zuvor beobachteten Anstieg der Lebenserwartung Rechnung zu tragen, haben sich mehr und mehr Länder zur Einführung einer ausdrücklichen Verknüpfung zwischen dem Renteneintrittsalter und künftigen Erhöhungen der Lebenserwartung entschlossen (CY, DK, EL, IT, NL, SK). Mehrere Mitgliedstaaten stehen dieser Idee jedoch sehr reserviert gegenüber. Einige argumentieren, dass sie zunächst die derzeitige Lücke zwischen dem faktischen und dem offiziellen Renteneintrittsalter schließen müssten. Andere halten das Konzept, nach dem das Renteneintrittsalter automatisch mit der steigenden Lebenserwartung angehoben wird, für allzu neuartig.

Um das frühzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben einzudämmen, haben die meisten Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Beschränkung von Vorruhestandsregelungen ergriffen. Die wichtigsten Reformen in diesem Zusammenhang betreffen strengere Anspruchsvoraussetzungen für vorgezogenes Altersruhegeld (Mindestalter, Beitragszeiten und Höhe der Leistungen), erhöhte Abzüge für Vorruhestandsregelungen und eine stärkere Betonung von Aktivierungsmaßnahmen. Insbesondere beschränken viele Länder den Zugang zu häufig genutzten Vorruhestandsregelungen wie verlängerte Leistungen bei Arbeitslosigkeit (z. B. Spanien) oder Leistungen bei Invalidität (z. B. AT, BE, DK). In einigen Mitgliedstaaten (AT, BE, BG, HR, LU, MT, RO, SI) bestehen jedoch weiterhin Möglichkeiten des frühzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben, die tendenziell die Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Altersversorgung beeinträchtigen und Beschäftigung und Wirtschaftswachstum verringern.

Viele Mitgliedstaaten eröffnen nun Möglichkeiten zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit und zur Erhöhung der Rentenanwartschaften durch einen Aufschub des Ruhestands. 2012 schafften BG und das UK die Bestimmungen zum offiziell geltenden Rentenalter ab. In FR wurde die Altersgrenze, ab der private Arbeitgeber Beschäftigte auch ohne deren Zustimmung in den Ruhestand versetzen können, von 65 auf 70 Jahre angehoben. In vielen Rentensystemen sind Anreize vorgesehen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten (ES), z. B. höhere Ansparquoten oder eine Sondervergütung bei aufgeschobenem Renteneintritt (FI und FR). Weitere Länder lockern die Vorschriften hinsichtlich eines gleichzeitigen Bezuges von Rentenleistungen und Arbeitseinkünften ((BE, ES, NL und SI). Hervorzuheben ist, dass einige Länder Rentenreformen zunehmend mit sowohl den Arbeitsplatz als auch den Arbeitsmarkt betreffenden Maßnahmen für aktives Altern flankieren (z. B. BE, FR, SI, SK). Die Anstrengungen in diesem Bereich sind jedoch nach wie vor zu begrenzt und zu wenig koordiniert. Um die Rentenreformen erfolgreich durchzuführen, müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Befähigung und Motivierung von Frauen und Männern zu einer längeren Lebensarbeitszeit deutlich ausweiten und verstärken.

Unter dem Druck knapper Budgets überprüfen die Länder die Gesundheitsausgaben, suchen nach Möglichkeiten, das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern, und führen bessere Instrumente zur Kostendämmung ein. Mehrere Mitgliedstaaten haben Strukturreformen ihres Gesundheitssystems durchgeführt oder eingeleitet (AT, BG, CY, EL, ES, FI, HR, HU, LT, UK). In BG wird gerade ein neues Preisfestsetzungsmodell für Krankenhausleistungen eingeführt, das auf leistungsorientierten Diagnosefallgruppen basiert. Das neue Gesetz über das Gesundheitswesen („Health and Social Care Act“) wird den staatlichen Gesundheitsdienst im UK (England) stark verändern und sich auch darauf auswirken, wer über die Beauftragung mit Dienstleistungen und die Art und Weise der Mittelverwendung entscheidet. Etliche Mitgliedstaaten führten Maßnahmen zur Eindämmung des Anstiegs der Gesundheitsausgaben ein oder planen solche (AT, BE, CY, DE, EL, ES, FR, HR, HU, IE, NL, PT). AT, BE und FR legten dabei den Schwerpunkt auf die Kappung des Anstiegs der Gesundheitsausgaben insgesamt. In PT wurden neue Vorschriften für die Preisfestsetzung bei Generika und für die Verschreibung internationaler Freinamen (INN) eingeführt, was die Verwendung generischer Arzneimittel und der kostengünstigsten verfügbaren Erzeugnisse fördert. Zahlreiche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen ergriffen; viele dieser Maßnahmen dienten der Weiterentwicklung elektronischer Gesundheitsdienste (AT, BE, BG, DK, ES, HU, LT, LV, MT, PL, PT, SE, SI, SK, UK). In ES wird ein neuer Rechtsrahmen zur Festlegung von Modellen des Krankenhausmanagements eingeführt, die für alle Zentren des nationalen Gesundheitssystems gelten. In Österreich wurde ein Gesetz zur elektronischen Erfassung von Verwaltungsabläufen im Gesundheitssystem verabschiedet, dass den Informationsfluss zwischen Leistungserbringern und Sozialversicherungsträgern erleichtern soll. Angesichts der bedeutenden Herausforderung, die das Gesundheitswesen für sie darstellt, haben einige Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen verstärkt; wie effektiv diese Anstrengungen sind, ist allerdings noch nicht abzusehen.

Es muss weiter nach neuen Wegen zur Bekämpfung der Personalknappheit gesucht werden, und die Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für alle erfordert zusätzliche Maßnahmen. Einige Mitgliedstaaten investieren beträchtlich in das Gesundheitspersonal (BG, DE, HU, MT, PL, SK). Ungarn erhöhte die Gehälter von 90 000 Fachkräften des Gesundheitswesens. In DE soll der Mangel an Fachkräften des Gesundheitswesens in ländlichen Gebieten in Angriff genommen werden. Für mehrere Mitgliedstaaten ist die Erleichterung des Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen nach wie vor eine Priorität (DK, EL, FI, FR, LU, LV). In LU wurde eine direkte Leistungsabrechnung für Versicherte eingeführt, die vom zuständigen Sozialamt offiziell als sozial schwache Patienten anerkannt wurden. In EL wird vorübergehend ein Gutscheinsystem für Gesundheitsdienstleistungen eingerichtet, das nicht versicherten Bürgern den Zugang zur medizinischen Grundversorgung sichern soll. 

Während Langzeitpflegeleistungen häufig von Haushaltsengpässen betroffen sind, unternehmen die Mitgliedstaaten auch Schritte zur Gewährleistung einer besseren Organisation solcher sozialen Dienste. Einige Mitgliedstaaten (BG, SI) verabschiedeten auf einem integrierten Ansatz aufbauende nationale Strategien zur Förderung der Erbringung hochwertiger sozialer Dienstleistungen einschließlich der Langzeitpflege. In SI sind im nationalen Sozialschutzprogramm (2013-20) qualitative und quantitative Ziele zur Entwicklung von Systemen der sozialen Sicherung im Allgemeinen und von Sozialdienstleistungen im Besonderen festgelegt. In FI wurde eine Reform des Langzeitpflegesystems verabschiedet, die die Rolle von Rehabilitationsleistungen stärkt und der häuslichen eindeutig Vorrang vor der stationären Pflege einräumt. In mehreren Mitgliedstaaten bleiben die mangelhaft entwickelten formalen Bestimmungen zur Langzeitpflege ein wichtiges Hindernis für die Beschäftigung von Frauen und für das Wirtschaftswachstum und bieten auch keinen Schutz vor Altersabhängigkeit. 

Verstärkte Bemühungen zur Eindämmung oder Verringerung der Armut im Erwachsenenalter gehen mit tiefgreifenden Reformen der Sozialhilfesysteme einher. In etlichen Mitgliedstaaten werden im Rahmen von Maßnahmen zur verbesserten Bekämpfung der Armut im Erwachsenenalter Aktivierungsmaßnahmen eingeführt oder verstärkt (siehe den Abschnitt über Erwerbsbeteiligung). Sozialhilfereformen sind in einer Reihe von Mitgliedstaaten geplant oder in Angriff genommen (LT, CY, DK, EL, HR, IT, PL und RO). 2012 wurde in LT eine Reform der Sozialhilfegeldleistungen eingeleitet, um Anreize zur Erwerbstätigkeit zu verstärken, die Sozialhilfe enger mit Aktivierungsmaßnahmen zu verknüpfen sowie die Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Arbeitsämtern und den Kommunalverwaltungen besser auszurichten und zu intensivieren. In IT wird eine Reform des wichtigsten Bedürftigkeitsprüfungsmechanismus durchgeführt. Die neue Bestimmung soll die Zielgenauigkeit des Instruments erhöhen und eine gerechtere Verteilung von Steuererleichterungen und Sozialleistungen gewährleisten. Darüber hinaus führte IT in einem Pilotprojekt eine „neue social card“ ein, die ein Mindesteinkommenssystem darstellt und später mit Aktivierungsmaßnahmen verknüpft werden soll. In CY wird im Rahmen der Sozialhilfereform auch die Einführung eines Systems des garantierten Mindesteinkommens geplant, das das bestehende System staatlicher Unterstützung einmal ersetzen soll). EL plant ein Pilotprogramm zur Einführung eines Mindesteinkommenssystems. Einige Mitgliedstaaten (BE, EE, ES, HU, MT, UK) haben Schritte zur Verwaltungsvereinfachung unternommen. Trotz der genannten Anstrengungen bleibt auf der Ebene der Mitgliedstaaten noch viel zu tun, damit die richtige Mischung von adäquater Einkommensstützung, inklusiven Arbeitsmärkten und dem Zugang zu Dienstleistungen erreicht wird.

Einige Mitgliedstaaten führten spezielle Inklusionsprogramme für besonders benachteiligte Personen sowie für von Obdachlosigkeit und Ausgrenzung vom Wohnungsmarkt Betroffene ein. Zahlreiche Mitgliedstaaten haben ihre National Roma Integration Strategies (nationale Strategie zur Eingliederung der Roma) oder ihre konkreten integrierten politischen Maßnahmen in diesem Bereich überdacht oder entwickelt, insbesondere in dem Bestreben, einen Dialog zu organisieren (AT, BE, BG, CZ, DK, EE, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LV, NL, RO, SE, SI, UK). Um wirksam gegen die Obdachlosigkeit vorzugehen, leitete LU eine integrierte, nicht kriminalisierende, an der Wohnraumbeschaffung orientierte Strategie gegen Obdachlosigkeit ein, deren Schwerpunkt auf Vorbeugung und Verringerung (langfristiger) Obdachlosigkeit sowie auf der Verbesserung des Zugangs zu Wohnraum und hochwertigen sozialen Dienstleistungen für Obdachlose liegt. Mehrere Mitgliedstaaten (ES, FR, SK) haben Maßnahmen für mehr erschwinglichen Wohnraum im Rahmen von Sozial- und Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte eingeführt oder bekämpfen die Segregation (HU). In den NL wurden Mieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau an das Einkommen gekoppelt, und in BE können Personen, die schon lange auf einer Warteliste für eine Sozialwohnung stehen, Mietzuschüsse erhalten.

3. SCOREBOARD BESCHÄFTIGUNGS- UND SOZIALPOLITISCHER SCHLÜSSELINDIKATOREN

In der Mitteilung „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion“[25] schlug die Kommission ein Scoreboard beschäftigungs- und sozialpolitischer Schlüsselindikatoren vor, das im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts verwendet werden soll. Das Scoreboard besteht aus fünf Schlüsselindikatoren: der Arbeitslosenquote (Altersgruppe 15-74 Jahre); dem Anteil der NEET (der jungen Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind) in Verbindung mit der Jugendarbeitslosenquote (Altersgruppe 15-24 Jahre); dem verfügbaren Bruttorealeinkommen der Haushalte; der Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung (Altersgruppe 15-64 Jahre) und den Einkommensungleichheiten (Quote S80/S20). Das Scoreboard verstärkt die Außenwirkung und erleichtert die Ermittlung wichtiger Beschäftigungstrends und sozialer Entwicklungen[26], die das gute Funktionieren der WWU beeinträchtigen könnten und möglicherweise eine genauere Überwachung im Rahmen des Europäischen Semesters erfordern[27]. Der Europäische Rat kam im Oktober 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung eines Fortschrittsanzeigers für Beschäftigung und soziale Entwicklungen im gemeinsamen Beschäftigungsbericht und von Beschäftigungs- und Sozialindikatoren – im Anschluss an die einschlägigen Arbeiten der zuständigen Ausschüsse im Hinblick auf eine vom Europäischen Rat zu bestätigende Beschlussfassung des Rates im Dezember – im Sinne der Vorschläge der Kommission weiterverfolgt werden sollten, damit diese neuen Instrumente bereits für das Europäische Semester 2014 genutzt werden können.[28]

Bei einem wirtschaftlichen Schock können Beschäftigungskrisen und soziale Probleme in der Währungsunion entstehen, wenn keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen werden und es dadurch zu anhaltenden Disparitäten und einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Fundamentaldaten der Europäischen Union insgesamt kommt. Gravierende Probleme im Beschäftigungs- und Sozialbereich greifen vor allem über den Handel im Binnenmarkt und über Verluste an Humankapital, die zu einer Verschlechterung der langfristigen internationalen Wettbewerbsfähigkeitsbedingungen führen, auf andere Mitgliedstaaten über. Daher liegt es im Interesse aller Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Problemen im Beschäftigungs- und Sozialbereich rechtzeitig und effektiv begegnet wird.[29]

Die Analyse in diesem Abschnitt stützt sich auf die in der obengenannten Mitteilung eingeführten fünf Schlüsselindikatoren.[30] Das Scoreboard sollte nicht mechanisch interpretiert werden; eine detailliertere Auswertung sollte sich auf bestehende Instrumente (den Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich, den Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes, den Gemeinsamen Bewertungsrahmen und vereinbarte Datensätze wie die Europäische Arbeitskräfteerhebung und die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen) stützen.[31]

Die mit diesem neuen Scoreboard hervorgehobenen Divergenzen und die Art und Weise, wie negative Entwicklungen und besorgniserregende Situationen im Beschäftigungs- und Sozialbereich zu bekämpfen sind, werden während des Europäischen Semesters 2014 im Zuge einer sogar noch detaillierteren Anwendung zusätzlicher Indikatoren, auch im Rahmen der multilateralen Überwachung und bei der Erstellung der länderspezifischen Empfehlungen, weiter analysiert.

In den nachfolgenden Unterabschnitten wird ein Überblick über die jüngsten innerhalb der Europäischen Union divergierenden sozioökonomischen Trends gegeben und die auffälligsten Entwicklungen in den einzelnen Ländern bezogen auf die fünf Indikatoren benannt. Schließlich bieten die Tabellen im Anhang einen Überblick über die auf die einzelnen Indikatoren bezogene Situation in allen EU-Mitgliedstaaten sowie einen Überblick über die wichtigsten im Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich aufgeführten Hauptprobleme im Beschäftigungsbereich und die nach dem Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes zu beobachtenden sozialen Entwicklungen.

Wichtige potenziell besorgniserregende Entwicklungen und Situationen im Beschäftigungs- und Sozialbereich, die EU-weit zu Divergenzen führen, weiter analysiert werden müssen und möglicherweise einer energischeren politischen Reaktion bedürfen, könnten anhand von drei Faktoren ermittelt werden:

· der Veränderung des Indikators in einem bestimmten Jahr gegenüber früheren Zeiträumen (historischer Trend) für jeden einzelnen Mitgliedstaat;

· der Abweichung von den Durchschnittswerten für die EU und den Euroraum im selben Jahr (was eine Momentaufnahme der bestehenden Disparitäten im Beschäftigungs- und Sozialbereich bietet) für jeden einzelnen Mitgliedstaat;

· der Veränderung des Indikators binnen zwei aufeinanderfolgenden Jahren in jedem einzelnen Mitgliedstaat im Verhältnis zur Veränderung auf EU- und Euroraum-Ebene (was einen Hinweis auf die Entwicklung der sozioökonomischen Konvergenz bzw. Divergenz gibt). 

3.1. Arbeitslosenquote – Veränderung und Stand

Die Kluft zwischen den Arbeitslosenquoten der Länder „im Norden und im Kern“ des Euro-Währungsgebiets und denen der Ländern „im Süden und an der Peripherie“ des Euro-Währungsgebiets[32] ist seit 2008 erschreckend schnell gewachsen; sie beträgt inzwischen 10,2 Prozentpunkte gegenüber einem Unterschied von 1,7 Prozentpunkten zwischen den Ländern im Norden und an der Peripherie der EU, deren Währung nicht der Euro ist. Mitte der 2000er Jahre trug die Währungsunion indirekt zu einer Konvergenz der Arbeitslosenquoten in ihren Mitgliedstaaten bei; dies war insbesondere auf die nach der Einführung des Euro zu beobachtende Nachfragesteigerung in Verbindung mit den beträchtlichen Kapitalzuflüssen in die „Peripherieländer“ zurückzuführen. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise kam es jedoch zu einer Divergenz der Arbeitslosenquoten in weit größerem Ausmaß; dies hat zum Teil mit der zögerlichen Rückführung der Fremdfinanzierung und den ungewissen Aussichten auf eine wirtschaftliche Erholung der „Peripherieländer“ zu tun, die sich auch in hohen Kreditkosten innerhalb dieser Länder niederschlugen.

Schaubild I: Arbeitslosenquoten (Altersgruppe 15-74 Jahre) nach Gruppen von Ländern innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2000

Quelle: Eurostat (AKE) und Berechnungen der GD EMPL; gewogene Durchschnittswerte

Wie sich aus den Tabellenwerten im Anhang ergibt, ist die Arbeitslosigkeit in fünf Mitgliedstaaten (HR, CY, EL, PT und ES) besonders besorgniserregend. In diesen Ländern liegt die Arbeitslosenquote weit über dem Durchschnitt für die EU und den Euroraum. Auch hat die Arbeitslosigkeit dort relativ rasch zugenommen, wenn man sie mit den historischen Trends und der Situation in den anderen Mitgliedstaaten vergleicht (d. h. die Divergenz betrachtet). Bei unterschiedlicher Ausgangslage verzeichnen IT, die NL und SI Arbeitslosenquoten, die zwar der Höhe nach nicht extrem sind, sich aber in den letzten Jahren bedeutend erhöht haben.

3.2. Jugendarbeitslosenquote und NEET-Quote (NEET-Jugendliche: junge Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind) – Veränderung und Stand

Im Süden und an der Peripherie des Euro-Währungsgebiets stieg die Jugendarbeitslosigkeit ab 2008 erheblich und erreichte 2012 eine Quote von mehr als 40 %. Demgegenüber blieben diese Quoten im Norden/Kern des Euroraums mehr oder weniger konstant, so dass sich 2012 die Kluft zwischen den beiden Gruppen von Mitgliedstaaten auf mehr als 25 Prozentpunkte vergrößert hatte. In den übrigen Mitgliedstaaten verlief die Entwicklung ebenfalls negativ, allerdings nicht so sehr wie im Süden und an der Peripherie. Die durchschnittliche Quote der Personen aus der Altersgruppe 15-24 Jahre, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, erreichte im Süden und an der Peripherie des Euro-Währungsgebiets 19 % gegenüber 9,2 % im Norden/Kern; die Kluft zwischen diesen beiden Ländergruppen verbreitert sich weiter und folgt einem Muster, das dem der Arbeitslosigkeitstrends ähnelt. Die Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit von Jugendlichen geben Anlass zu besonderer Besorgnis, da sie im Hinblick auf die künftige Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität der betreffenden Personen „bleibende Schäden“ hinterlassen. Die derzeitige Divergenz bei der Jugendarbeitslosen- und der NEET-Quote droht auf längere Sicht eine noch einschneidendere Divergenz in den sozioökonomischen Fundamentaldaten innerhalb der Währungsunion und der EU zu befördern.

Schaubild IIa: Jugendarbeitslosenquoten (Altersgruppe 15-24 Jahre) nach Gruppen von Ländern innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2007

Quelle: Eurostat, Aus- und Weiterbildungsstatistiken sowie Berechnungen der GD EMPL; gewogene Durchschnitte

Schaubild IIb: NEET-Quoten (Altersgruppe 15-24 Jahre) nach Gruppen von Ländern innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2007

Quelle: Eurostat, Aus- und Weiterbildungsstatistiken sowie Berechnungen der GD EMPL; gewogene Durchschnitte

Betrachtet man die Zahlen aus dem Scoreboard (siehe Tabellen im Anhang), ist die Lage in mehreren Mitgliedstaaten alarmierend. Was die Jugendarbeitslosigkeit betrifft, so sind sowohl der Stand als auch der Trend in CY, EL, ES, IT, PT und HR besorgniserregend. In SI und, in geringerem Ausmaß, auch in BE gibt der Trend mehr als der Stand Anlass zur Besorgnis, während für SK das Gegenteil zutrifft (hohe Jugendarbeitslosenquote). Bei den NEET-Quoten geben sowohl der Stand als auch der Trend in EL und IT Anlass zur Besorgnis. In BG, IE und ES fällt besonders der Stand auf, während dies bei CY, LU, HU, PT und SI für den jüngsten Trend gilt.

3.3. Reale Änderung beim verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte

Während der Krise stiegen die Einkommen der privaten Haushalte (gemessen an der Wachstumsrate des realen verfügbaren Bruttoeinkommens der Haushalte) im Norden und im Kern des Euro-Währungsgebiets weiter an, wenn auch in geringerem Tempo (mit Ausnahme des Jahres 2010), während diese Einkommen in den Peripherieländern nach 2009 real stagnierten oder zurückgingen. Die Einkommen der Haushalte hatten in erster Linie unter dem Rückgang der Markteinkommen und der Schwächung der automatischen Stabilisatoren im Zeitverlauf zu leiden. Darüber hinaus wirkte sich die restriktive Finanzpolitik – wie sie schwerpunktmäßig in den im Süden/an der Peripherie gelegenen Ländern, deren Währung der Euro ist, betrieben wurde – nachteilig auf die Beschäftigung aus, und Änderungen der Steuer- und Leistungssysteme sowie Kürzungen der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst ließen die Realeinkommen der privaten Haushalte erheblich schrumpfen. Dies kann zu der zunehmenden Divergenz innerhalb des Euro-Währungsgebiets beigetragen haben.

Schaubild III: Reale Änderung beim verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte nach Gruppen von Ländern innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2002

Quelle: Eurostat, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und Berechnungen der GD EMPL; gewogene Durchschnittswerte

Bei der Entwicklung des realen verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte besteht sowohl eine breite Streuung als auch eine wachsende Divergenz zwischen den Mitgliedstaaten. Betrachtet man die Daten von 2012, so haben nicht weniger als 11 Mitgliedstaaten eine ausgesprochen negative Entwicklung beim verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte verzeichnet: In EL betrug die Abnahme im Jahresvergleich nahezu 10 %, in CY waren es mehr als 8 %. Die Rückgänge in IT, HU, NL, PT, RO (Daten für 2011), SI und ES bewegen sich zwischen 3 % und 5 %, während DK und SK eine Abnahme von rund 1 % - 2 % registrierten. Derartige Rückgänge im Jahresvergleich sind insbesondere deshalb bemerkenswert, weil über viele Jahrzehnte hinweg das reale verfügbare Bruttoeinkommen der privaten Haushalte in ganz Europa zwar mäßig, aber stetig wuchs; Grund hierfür waren das Wirtschaftswachstum oder im Fall von Konjunktureinbrüchen eine kurzfristige automatische Stabilisierung, weshalb ein Rückgang im Jahresvergleich eher die Ausnahme darstellte.

3.4 Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter – Veränderung und Stand

Die Armutsgefährdungsquote ist in vielen Mitgliedstaaten im Steigen begriffen. Ihre Werte haben sich seit 2008 im Süden und an der Peripherie der EU sowohl innerhalb des Euroraums als auch in den Ländern, deren Währung nicht der Euro ist, erhöht. Diese Steigerung wurde bei ohnehin bereits hohen Ständen des Armutsrisikos verzeichnet. Seit 2009 haben die Armutsgefährdungsquoten auch in den Mitgliedstaaten im Norden und im Kern des Euro-Währungsgebiets zugenommen, allerdings von einem deutlich niedrigeren Niveau ausgehend. Die lange Phase negativen Wirtschaftswachstums bzw. eines Wachstums nahe null, die steigende Langzeitarbeitslosigkeit und die sich im Laufe der Zeit abschwächenden automatischen Stabilisatoren haben sich mittlerweile auch in diesen Ländern auf das Armutsrisiko ausgewirkt.

Schaubild IV: Armutsgefährdungsquoten (Altersgruppe 15-64 Jahre) nach Gruppen von Ländern innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2004[33]

Quelle: Eurostat, EU-SILC und Berechnungen der GD EMPL; gewogene Durchschnittswerte – Jahresangaben beziehen sich auf das Einkommensjahr

Zu den Mitgliedstaaten, in denen von 2010 auf 2011 die Armutsgefährdungsquote tendenziell gestiegen ist, gehören BG, EE, ES, FR, IT, HU, RO und SK. EL, LV und LT weisen im Vergleich zum WWU-Durchschnitt jeweils ein sehr hohes Niveau der Armutsgefährdung auf, ohne dass sich die entsprechenden Trends in dieser Zeit wesentlich erhöht haben. Die Entwicklung in ES und RO ist besonders beunruhigend, da beide Länder sowohl einen hohen Stand der Armut als auch einen Trend bedeutender Armutszuwächse in einem kurzen Zeitraum verzeichnen.

3.5. Einkommensungleichheiten (Quote S80/S20) – Veränderung und Stand[34]

Die Einkommensungleichheit nimmt zu, sowohl im Ländervergleich als auch innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten, und dies besonders im Süden und an der Peripherie der EU. Dabei handelt es sich auch um die Mitgliedstaaten, in denen die Arbeitslosigkeit am stärksten gestiegen ist. In vielen Ländern haben sich durch die Krise die langfristigen Trends einer Polarisierung in der Lohnentwicklung und der Segmentierung des Arbeitsmarkts verschärft; zusammen mit den nunmehr weniger auf einen Umverteilungseffekt abzielenden Steuer- und Leistungssystemen hat dies die Zunahme der Ungleichheiten befördert. Hohe Arbeitslosigkeit (wobei die kräftigsten Steigerungen am unteren Ende des Arbeitsmarkts zu beobachten waren) und in einigen Fällen die Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung[35] sind eine weitere Erklärung für die erhebliche Zunahme der Ungleichheiten in den am meisten von der Beschäftigungskrise betroffenen Ländern.

Schaubild V: Einkommensungleichheiten (Quote S80/S20) nach Gruppen von Ländern innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2005

Quelle: Eurostat, EU-SILC und Berechnungen der GD EMPL; gewogene Durchschnittswerte – Jahresangaben beziehen sich auf das Einkommensjahr

Die anhand der Quote S80/S20 gemessenen Einkommensungleichheiten über alle Mitgliedstaaten hinweg sind breit gestreut und entwickeln sich weiter auseinander. Betrachtet man die Daten von 2011, tritt BG unter allen drei Gesichtspunkten hervor: Veränderung im Jahresvergleich, Abstand zum WWU-Durchschnitt und Veränderung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Jahren in einem Mitgliedstaat im Verhältnis zur Veränderung auf der Ebene der EU/des Euroraums. EE, EL, IT und HU stechen aufgrund der jährlichen Veränderung hervor (Verschlechterung der Einkommensungleichheitsquote zwischen 0,3 und 0,5 Punkten), RO, LV und ES aufgrund ihrer Abweichung vom Euroraum-Durchschnitt (Erhöhung der Einkommensungleichheitsquote um 1,2 Punkte oder mehr).

 

Anhang 1: Scoreboard beschäftigungs- und sozialpolitischer Schlüsselindikatoren mit den Durchschnitten von EU und Euroraum als Referenzwerte

|| Arbeitslosenquote || Jugendarbeitslosigkeit || Reales Wachstum des verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte || Armutsgefährdungsquote || Ungleichheiten - S80/S20

|| Jugendarbeitslosenquote || NEET

|| Verände­rung im Jahres­vergleich (S1/2012-S1/2013) || Abstand vom EU-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für die EU || Verände­rung im Jahres­vergleich (S1/2012-S1/2013) || Abstand vom EU-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für die EU || Verände­rung im Jahres-vergleich (2011-2012) || Abstand vom EU-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für die EU || Verände­rung im Jahres­vergleich (2011-2012) || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für die EU || Verände­rung im Jahres­vergleich (2010-2011) || Abstand vom EU-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für die EU || Verände­rung im Jahres­vergleich (2010-2011) || Abstand vom EU-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für die EU

EU-27 || 0,6 || 0,0 || 0,0 || 0,6 || 0,0 || 0,0 || 0,3 || 0,0 || 0,0 || -0,9 || 0,0 || 0,8 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0

ER-17 || 0,9 || 1,2 || 0,4 || 1,4 || 0,6 || 0,7 || 0,6 || 0,0 || 0,3 || -1,7 || -0,7 || 1,0 || 0,2 || 0,2 || 0,1 || 0,0 || 0,1

BE || 1,0 || -2,5 || 0,4 || 3,3 || 0,0 || 2,6 || 0,5 || -0,9 || 0,2 || -0,4 || 0,5 || 0,8 || -3,1 || 0,0 || 0,0 || -1,1 || 0,0

BG || 0,8 || 2,0 || 0,2 || -0,1 || 5,1 || -0,8 || -0,3 || 8,3 || -0,6 || : || : || 2,2 || 2,2 || 1,4 || 0,6 || 1,5 || 0,6

CZ || 0,3 || -3,8 || -0,4 || -0,6 || -4,4 || -1,3 || 0,6 || -4,3 || 0,3 || 0,3 || 1,2 || 1,0 || -6,9 || 0,2 || 0,0 || -1,5 || 0,0

DK || -0,8 || -4,0 || -1,4 || -2,3 || -10,9 || -3,0 || 0,3 || -6,6 || 0,0 || -0,9 || 0,0 || 0,2 || -2,9 || -0,6 || 0,0 || -0,6 || 0,0

DE || -0,2 || -5,6 || -0,8 || -0,3 || -15,5 || -0,9 || 0,2 || -5,5 || -0,1 || 0,7 || 1,6 || 0,8 || 0,4 || 0,0 || 0,0 || -0,5 || 0,0

EE || -1,7 || -2,2 || -2,3 || -4,0 || -5,3 || -4,7 || 0,7 || -0,7 || 0,4 || 2,4 || 3,3 || 2,4 || 2,0 || 1,6 || 0,3 || 0,3 || 0,3

IE || -1,2 || 2,9 || -1,8 || -3,2 || 4,9 || -3,8 || -0,1 || 5,5 || -0,4 || 5,7 || 6,7 || 0,5 || -0,9 || -0,3 || -0,1 || -0,4 || -0,1

EL || 4,1 || 16,1 || 3,5 || 6,1 || 36,1 || 5,5 || 2,9 || 7,1 || 2,6 || -9,6 || -8,7 || 1,0 || 4,0 || 0,2 || 0,4 || 1,0 || 0,4

ES || 2,2 || 15,5 || 1,6 || 3,9 || 32,2 || 3,3 || 0,3 || 5,6 || 0,0 || -5,2 || -4,2 || 1,5 || 4,5 || 0,7 || -0,1 || 2,1 || -0,1

FR || 0,8 || -0,1 || 0,2 || 2,1 || 2,4 || 1,4 || 0,2 || -1,0 || -0,1 || -0,3 || 0,6 || 1,1 || -2,5 || 0,3 || 0,1 || -0,4 || 0,1

HR || 1,9 || 6,1 || 1,3 || 12,2 || 28,1 || 11,5 || 1 || 3,5 || 0,7 || : || : || 0,7 || 3,1 || -0,1 || -0,2 || 0,4 || -0,2

IT || 1,7 || 1,1 || 1,1 || 4,5 || 15,6 || 3,8 || 1,3 || 7,9 || 1,0 || -4,5 || -3,6 || 1,6 || 2,5 || 0,8 || 0,4 || 0,6 || 0,4

CY || 4,3 || 4,3 || 3,7 || 11,2 || 13,8 || 10,5 || 1,4 || 2,8 || 1,1 || -8,0 || -7,0 || -0,4 || -4,5 || -1,2 || -0,2 || -0,7 || -0,2

LV || -3,6 || 1,1 || -4,2 || -8,2 || -2,2 || -8,9 || -1,1 || 1,7 || -1,4 || 4,9 || 5,8 || -0,3 || 4,2 || -1,1 || -0,3 || 1,6 || -0,3

LT || -1,5 || 1,4 || -2,1 || -5,5 || -0,6 || -6,1 || -0,4 || -2,1 || -0,7 || : || : || -1,6 || 4,2 || -2,4 || -1,5 || 0,8 || -1,5

LU || 0,6 || -5,3 || 0,0 || 0,2 || -4,7 || -0,4 || 1,2 || -7,3 || 0,9 || : || : || -0,8 || -2,9 || -1,6 || -0,1 || -1,0 || -0,1

HU || -0,4 || -0,3 || -1,0 || 0,5 || 4,9 || -0,1 || 1,4 || 1,5 || 1,1 || -3,0 || -2,0 || 1,7 || -2,4 || 0,9 || 0,5 || -1,1 || 0,5

MT || 0,1 || -4,4 || -0,5 || -0,5 || -9,5 || -1,2 || 0,5 || -2,1 || 0,2 || : || : || 0,2 || -2,9 || -0,6 || -0,2 || -0,9 || -0,2

NL || 1,4 || -4,5 || 0,8 || 1,4 || -12,7 || 0,7 || 0,5 || -8,9 || 0,2 || -3,1 || -2,2 || 0,4 || -5,5 || -0,4 || 0,1 || -1,2 || 0,1

AT || 0,6 || -6,1 || 0,0 || 0,0 || -14,6 || -0,6 || -0,4 || -6,7 || -0,7 || 1,4 || 2,3 || 0,3 || -5,0 || -0,5 || 0,1 || -1,2 || 0,1

PL || 0,6 || -0,4 || 0,0 || 1,1 || 3,8 || 0,4 || 0,2 || -1,4 || -0,1 || 0,4 || 1,4 || 0,2 || 1,1 || -0,6 || 0,0 || 0,0 || 0,0

PT || 2,1 || 6,4 || 1,5 || 3,6 || 16,6 || 3,0 || 1,4 || 0,9 || 1,1 || -3,0 || -2,1 || 0,5 || 0,2 || -0,3 || 0,1 || 0,7 || 0,1

RO || 0,1 || -3,7 || -0,5 || -0,3 || -0,1 || -0,9 || -0,6 || 3,6 || -0,9 || -4,3* || -4,2* || 1,8 || 5,0 || 1,0 || 0,2 || 1,2 || 0,2

SI || 2,3 || -0,3 || 1,7 || 5,3 || 0,1 || 4,6 || 2,2 || -3,9 || 1,9 || -3,8 || -2,9 || 0,7 || -4,3 || -0,1 || 0,1 || -1,5 || 0,1

SK || 0,4 || 3,3 || -0,2 || 0,4 || 10,5 || -0,3 || 0 || 0,6 || -0,3 || -2,3 || -1,4 || 1,2 || -3,6 || 0,4 || 0,0 || -1,2 || 0,0

FI || 0,4 || -2,8 || -0,2 || 1,1 || -3,3 || 0,4 || 0,2 || -4,6 || -0,1 || 0,3 || 1,2 || 0,5 || -3,2 || -0,3 || 0,1 || -1,3 || 0,1

SE || 0,3 || -2,9 || -0,4 || 1,1 || 0,8 || 0,4 || 0,3 || -5,4 || 0,0 || 2,9 || 3,9 || 0,6 || -3,5 || -0,2 || 0,1 || -1,4 || 0,1

UK || -0,3 || -3,2 || -0,9 || -0,6 || -2,5 || -1,3 || -0,3 || 0,8 || -0,6 || 2,2 || 3,1 || -0,8 || -1,9 || -1,6 || -0,1 || 0,3 || -0,1

* Neueste Daten für das reale Wachstum des verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte in RO für 2010-11

|| Arbeitslosenquote || Jugendarbeitslosigkeit || Reales Wachstum des verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte || Armutsgefährdungsquote || Ungleichheiten - S80/S20

|| Jugendarbeitslosenquote || NEET

|| Verände­rung im Jahres­vergleich (S1/2012-S1/2013) || Abstand vom ER-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für den ER || Verände­rung im Jahres­vergleich (S1/2012-S1/2013) || Abstand vom ER-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für den ER || Verände­rung im Jahres-vergleich (2011-2012) || Abstand vom ER-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für den ER || Verände­rung im Jahres­vergleich (2011-2012) || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für den ER || Verände­rung im Jahres­vergleich (2010-2011) || Abstand vom ER-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für den ER || Verände­rung im Jahres­vergleich (2010-2011) || Abstand vom ER-Durch­schnitt || Verände­rung im Jahres­vergleich für die Mitglied­staaten gegenüber den Verände­rungen im Jahres­vergleich für den ER

EU-27 || 0,6 || -1,2 || -0,4 || 0,6 || -0,6 || -0,7 || 0,3 || 0 || -0,3 || -0,9 || 0,7 || 0,8 || -0,2 || -0,2 || 0,0 || 0,0 || -0,1

ER- 17 || 0,9 || 0,0 || 0,0 || 1,4 || 0,0 || 0,0 || 0,6 || 0 || 0 || -1,7 || 0,0 || 1,0 || 0,0 || 0,0 || 0,1 || 0,0 || 0,0

BE || 1,0 || -3,7 || 0,0 || 3,3 || -0,7 || 1,9 || 0,5 || -0,9 || -0,1 || -0,4 || 1,3 || 0,8 || -3,3 || -0,2 || 0,0 || -1,1 || -0,1

BG || 0,8 || 0,9 || -0,1 || -0,1 || 4,5 || -1,5 || -0,3 || 8,3 || -0,9 || : || : || 2,2 || 2,0 || 1,2 || 0,6 || 1,5 || 0,5

CZ || 0,3 || -5,0 || -0,7 || -0,6 || -5,0 || -2,0 || 0,6 || -4,3 || 0 || 0,3 || 2,0 || 1,0 || -7,1 || 0,0 || 0,0 || -1,5 || -0,1

DK || -0,8 || -5,1 || -1,7 || -2,3 || -11,6 || -3,7 || 0,3 || -6,6 || -0,3 || -0,9 || 0,7 || 0,2 || -3,1 || -0,8 || 0,0 || -0,6 || -0,1

DE || -0,2 || -6,7 || -1,1 || -0,3 || -16,2 || -1,7 || 0,2 || -5,5 || -0,4 || 0,7 || 2,3 || 0,8 || 0,2 || -0,2 || 0,0 || -0,5 || -0,1

EE || -1,7 || -3,4 || -2,6 || -4,0 || -5,9 || -5,4 || 0,7 || -0,7 || 0,1 || 2,4 || 4,0 || 2,4 || 1,8 || 1,4 || 0,3 || 0,3 || 0,2

IE || -1,2 || 1,7 || -2,2 || -3,2 || 4,2 || -4,5 || -0,1 || 5,5 || -0,7 || 5,7 || 7,4 || 0,5 || -1,1 || -0,5 || -0,1 || -0,4 || -0,2

EL || 4,1 || 15,0 || 3,2 || 6,1 || 35,4 || 4,7 || 2,9 || 7,1 || 2,3 || -9,6 || -7,9 || 1,0 || 3,8 || 0,0 || 0,4 || 1,0 || 0,3

ES || 2,2 || 14,4 || 1,2 || 3,9 || 31,6 || 2,6 || 0,3 || 5,6 || -0,3 || -5,2 || -3,5 || 1,5 || 4,3 || 0,5 || -0,1 || 1,8 || -0,2

FR || 0,8 || -1,3 || -0,2 || 2,1 || 1,8 || 0,7 || 0,2 || -1 || -0,4 || -0,3 || 1,3 || 1,1 || -2,7 || 0,1 || 0,1 || -0,4 || 0,0

HR || 1,9 || 4,9 || 0,9 || 12,2 || 27,5 || 10,8 || 1 || 3,5 || 0,4 || : || : || 0,7 || 2,9 || -0,3 || -0,2 || 0,4 || -0,3

IT || 1,7 || -0,1 || 0,8 || 4,5 || 14,9 || 3,1 || 1,3 || 7,9 || 0,7 || -4,5 || -2,8 || 1,6 || 2,3 || 0,6 || 0,4 || 0,6 || 0,3

CY || 4,3 || 3,2 || 3,4 || 11,2 || 13,1 || 9,8 || 1,4 || 2,8 || 0,8 || -8,0 || -6,3 || -0,4 || -4,7 || -1,4 || -0,2 || -0,7 || -0,3

LV || -3,6 || -0,1 || -4,5 || -8,2 || -2,8 || -9,6 || -1,1 || 1,7 || -1,7 || 4,9 || 6,6 || -0,3 || 4,0 || -1,3 || -0,3 || 1,6 || -0,4

LT || -1,5 || 0,2 || -2,5 || -5,5 || -1,3 || -6,8 || -0,4 || -2,1 || -1 || : || : || -1,6 || 4,0 || -2,6 || -1,5 || 0,8 || -1,6

LU || 0,6 || -6,5 || -0,4 || 0,2 || -5,4 || -1,2 || 1,2 || -7,3 || 0,6 || : || : || -0,8 || -3,1 || -1,8 || -0,1 || -1,0 || -0,2

HU || -0,4 || -1,4 || -1,4 || 0,5 || 4,3 || -0,9 || 1,4 || 1,5 || 0,8 || -3,0 || -1,3 || 1,7 || -2,6 || 0,7 || 0,5 || -1,1 || 0,4

MT || 0,1 || -5,6 || -0,9 || -0,5 || -10,1 || -1,9 || 0,5 || -2,1 || -0,1 || : || : || 0,2 || -3,1 || -0,8 || -0,2 || -0,9 || -0,3

NL || 1,4 || -5,6 || 0,4 || 1,4 || -13,3 || 0,0 || 0,5 || -8,9 || -0,1 || -3,1 || -1,4 || 0,4 || -5,7 || -0,6 || 0,1 || -1,2 || 0,0

AT || 0,6 || -7,3 || -0,4 || 0,0 || -15,2 || -1,4 || -0,4 || -6,7 || -1 || 1,4 || 3,1 || 0,3 || -5,2 || -0,7 || 0,1 || -1,2 || 0,0

PL || 0,6 || -1,5 || -0,3 || 1,1 || 3,2 || -0,3 || 0,2 || -1,4 || -0,4 || 0,4 || 2,1 || 0,2 || 0,9 || -0,8 || 0,0 || 0,0 || -0,1

PT || 2,1 || 5,3 || 1,2 || 3,6 || 16,0 || 2,3 || 1,4 || 0,9 || 0,8 || -3,0 || -1,3 || 0,5 || 0,0 || -0,5 || 0,1 || 0,7 || 0,0

RO || 0,1 || -4,8 || -0,9 || -0,3 || -0,8 || -1,6 || -0,6 || 3,6 || -1,2 || -4,3* || -4,0* || 1,8 || 4,8 || 0,8 || 0,2 || 1,2 || 0,1

SI || 2,3 || -1,5 || 1,4 || 5,3 || -0,5 || 3,9 || 2,2 || -3,9 || 1,6 || -3,8 || -2,2 || 0,7 || -4,5 || -0,3 || 0,1 || -1,5 || 0,0

SK || 0,4 || 2,1 || -0,6 || 0,4 || 9,9 || -1,0 || 0 || 0,6 || -0,6 || -2,3 || -0,6 || 1,2 || -3,8 || 0,2 || 0,0 || -1,2 || -0,1

FI || 0,4 || -4,0 || -0,5 || 1,1 || -3,9 || -0,3 || 0,2 || -4,6 || -0,4 || 0,3 || 2,0 || 0,5 || -3,4 || -0,5 || 0,1 || -1,3 || 0,0

SE || 0,3 || -4,0 || -0,7 || 1,1 || 0,1 || -0,3 || 0,3 || -5,4 || -0,3 || 2,9 || 4,6 || 0,6 || -3,7 || -0,4 || 0,1 || -1,4 || 0,0

UK || -0,3 || -4,3 || -1,3 || -0,6 || -3,1 || -2,0 || -0,3 || 0,8 || -0,9 || 2,2 || 3,9 || -0,8 || -2,1 || -1,8 || -0,1 || 0,3 || -0,2

* Neueste Daten für das reale Wachstum des verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte in RO für 2010-11

Anhang 2: Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich - Zusammenfassender Überblick über die vorrangigen Herausforderungen im Beschäftigungsbereich und besonders gute Arbeitsmarktergebnisse (C = Herausforderung; G = gutes Arbeitsmarktergebnis) – angenommen im Juni 2013[36].

Anhang 3: Gesamtüberblick über die im Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes ausgewiesenen „zu beobachtenden sozialen Entwicklungen“ [37] - angenommen im Januar 2013

||

Anmerkung: Die für 2010-11 zu beobachtenden sozialen Entwicklungen, die durch eine Verschlechterung in mehr als 1/3 der Mitgliedstaaten ermittelt wurden, sind in der Tabelle rechts rot markiert.

[1] Dieser Abschnitt stützt sich teilweise auf die ausführliche Analyse im Dokument „EU Employment and Social Situation, Quarterly Review“ (Quartalsbericht der EU über die Beschäftigungssituation und die soziale Lage) vom März 2013. Einzelheiten zum Thema allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen sind der Ausgabe 2013 des Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung zu entnehmen.

[2] Im Jahr 2012 betrug die Arbeitslosenquote bei Arbeitskräften aus Drittstaaten 21,3 % gegenüber 20,0 % im Jahr davor – 2008 betrug sie 14,4 %.

[3] Für EL liegen nur Werte bis Juli vor.

[4] Gemäß dem jüngsten Monitor für offene Stellen wurden die höchsten Personalzuwächse nach den Betreuungsberufen im Gesundheitswesen in folgenden Berufssparten verzeichnet: Software-Entwickler und -Analytiker, Sekretariatsfachkräfte, Produktionsleiter im Bergbau, im verarbeitenden und im Baugewerbe, Lehrkräfte im Primar- und Vorschulbereich.

[5] Die Findungsrate ist der Quotient aus der Zahl der Personen, die eine neue Stelle antreten, und der Arbeitslosenzahl. Die Trennungsrate ist der Quotient aus der Zahl der Personen, die ihre Stelle verloren bzw. aufgegeben haben, und der Zahl der Erwerbstätigen.

[6] „Labour Market Developments in Europe, 2013“, Europäische Kommission.

[7] Beispielsweise „Future Skills Supply and Demand in Europe“, Cedefop.

[8] Im Oktober 2013 haben die OECD und die Kommission die Ergebnisse einer neuen Erhebung über die Kompetenzen von Erwachsenen veröffentlicht („Survey on Adult Skills (PIAAC)“).

[9] Siehe z. B. die Publikation „Is Aggregate Demand Wage-Led or Profit-Led? National and Global Effects“, Internationales Arbeitsamt, Reihe „Conditions of Work and Employment Series“ Nr. 40, Genf, 2012.

[10] Siehe Quarterly Report on the Euro Area, Europäische Kommission, Ausgabe 12, Nr. 3, 2013.

[11] Quelle: Garnier et al. (2103): Recent Reforms of Tax Systems in the EU: Good and Bad News. Taxation paper, 39. Europäische Kommission.

[12] Siehe z. B. Eurofound (2013), Tackling Undeclared Work in 27 European Union Member States and Norway: Approaches and Measures Since 2008, Eurofound, Dublin; Hazans, M. (2011), Informal Workers Across Europe, Research Paper 5912, World Bank, Washington DC. 

[13] Mit dem Verhältnis des obersten zum untersten Einkommensquintil (S80/S20) wird die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung gemessen. Berechnet wird es als Verhältnis des Gesamteinkommens derjenigen 20 % der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen (oberstes Quintil) zum Einkommen derjenigen 20 % der Bevölkerung mit dem niedrigsten Einkommen (unterstes Quintil). Hierfür werden alle Einkommen als verfügbare Äquivalenzeinkommen erfasst.

[14] EU-28 und EU-27: Für das Jahr 2012 umfassen die aktuellen EU-SILC-Daten Eurostat-Schätzwerte (keine Ergebnisse für AT, BE, IE und UK). Die SILC-Bezugsdaten für 2012 beziehen sich auf das Einkommensjahr 2011.

[15] Siehe Employment and social developments in Europe 2012, Europäische Kommission.

[16] Ebenda.

[17] Siehe EUROMOD Working Paper 2/13 Avram, Figari, Leventi, Levy, Navicke, Matsaganis, Militaru, Paulus, Rastringina, Sutherland: The Distributional Effects of Fiscal Consolidation in Nine Countries. Dieses Dokument soll in Kürze in einer neuen Fassung vorgelegt werden. In den 9 Ländern, die Gegenstand der Studie sind, reichte die Wirkung der auf dem Einkommen der Haushalte basierenden Maßnahmen (z. B. Änderungen bei Steuern und Leistungen sowie zwischen 2007 und Mitte 2012 durchgeführte Lohnkürzungen) von 1,6 % des vor der Krise verfügbaren Einkommens in IT und 1,9 % in UK bis 9,1 % in LV und 11,6 % in EL.

[18] Siehe „EU Employment and Social Situation, Quarterly Review“ (Quartalsbericht der EU über die Beschäftigungssituation und die soziale Lage) vom März 2013. Der Analyse zufolge ist die Abwärtskorrektur der Sozialaufwendungen seit 2011 stärker ausgeprägt als bei ähnlichen Wirtschaftsabschwüngen in den vergangenen drei Jahrzehnten.

[19] Die Daten für 2011 werden in Kürze vorgelegt.

[20] Dieser Abschnitt enthält einen aktualisierten Überblick über die im vorhergehenden gemeinsamen Beschäftigungsbericht dargestellte Lage; aus Platzmangel ist dieser Überblick nicht erschöpfend und geht nicht auf alle Reformen und politischen Maßnahmen ein.

[21] Beschluss 2010/707/EU des Rates vom 21. Oktober 2012 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten.

[22] Der Begriff „frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung“ bezieht sich auf alle Formen der Betreuung, Bildung und Erziehung ab der Geburt bis zur Einschulung.

[23] Näheres hierzu siehe Abschnitt über die soziale Eingliederung.

[24] Promoting green jobs throughout the crisis: a handbook of best practices in Europe, Europäisches Beobachtungsgremium für die Beschäftigung, 2013.

[25] COM(2013) 690.

[26] Das Scoreboard in der derzeitigen Fassung des gemeinsamen Beschäftigungsberichts kann im Dezember 2013 aktualisiert werden, sobald die neue Serie jährlicher Sozialdaten vorliegt. 

[27] Das Scoreboard ist Teil des Entwurfs des gemeinsamen Beschäftigungsberichts, basiert auf Artikel 148 AEUV und fließt in den Prozess des Europäischen Semesters ein; es erfasst alle Mitgliedstaaten der EU, so dass Vergleiche anhand des EU-Durchschnitts erfolgen. In einigen Fällen könnten auch statistische Abweichungen vom Durchschnittswert des Euroraums relevant sein. Wie im Konzept der Kommission für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion dargelegt, sollten die Abstimmung und Überwachung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Zuge der Steuerung der WWU verstärkt und die Konvergenz in diesen Bereichen gefördert werden.

[28] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. Oktober 2013.

[29] Eine detaillierte Darstellung grenzüberschreitender Ausstrahlungseffekte von Entwicklungen im Beschäftigungs- und Sozialbereich findet sich in: Quartalsbericht über soziale Lage und Beschäftigungssituation in der EU – September 2013; abzurufen unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=89&newsId=1974&furtherNews=yes

[30] Die Kommission ist bereit, auf der Grundlage der fortlaufenden fachlichen Erörterungen im Beschäftigungsausschuss und im Ausschuss für Sozialschutz sowie gestützt auf Reaktionen aus dem Europäischen Parlament, der Sozialpartner und anderer Interessenträger mögliche Verfeinerungen des Scoreboards in künftigen Durchgängen zu erwägen.

[31] COM(2013) 690, S. 6.

[32] Definition der Gebiete: Norden und Kern des Euro-Währungsgebiets: AT, BE, DE, FI, FR, LU, NL; Süden und Peripherie des Euro-Währungsgebiets: EE, EL, ES, IE, IT, CY, MT, PT, SI, SK; EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist – Norden: CZ, DK, PL, SE, UK; EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist – Süden und Peripherie: BG, HR, LV, LT, HU, RO.

[33] Für die Armutsgefährdungsquote gilt als das Einkommensbezugsjahr das Kalenderjahr vor dem Erhebungsjahr (d. h. 2010), mit Ausnahme des UK (Erhebungsjahr) und IE (Zwölfmonats-Zeitraum vor der Erhebung). Gleiches gilt für den Indikator der Einkommensungleichheiten (Quote S80/S20).

[34] Das Verhältnis zwischen den Einkommen der 20 % der Bevölkerung mit den höchsten Einkommen und den Einkommen der 20 % mit den niedrigsten Einkommen.

[35] Siehe EUROMOD-Working Paper 2/13.

[36] http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/13/st10/st10373-re01.de13.pdf

[37] ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=9235&langId=en

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