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Document 52013DC0782

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2012

/* COM/2013/0782 final */

52013DC0782

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2012 /* COM/2013/0782 final */


INHALTSVERZEICHNIS

1........... Einleitung........................................................................................................................ 4

2........... Überblick über die Tätigkeit des EGF im Jahr 2012......................................................... 4

3........... Follow-up zum Jahresbericht über die Tätigkeit des EGF 2011........................................ 5

4........... Analyse der Tätigkeit des EGF im Jahr 2012................................................................... 6

4.1........ Eingegangene Anträge..................................................................................................... 6

4.1.1..... Anträge nach Branche..................................................................................................... 6

4.1.2..... Anträge nach Höhe der beantragten Unterstützung........................................................... 7

4.1.3..... Anträge nach Anzahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte................................................ 7

4.1.4..... Anträge nach Höhe des je Arbeitskraft beantragten Betrags............................................. 7

4.1.5..... Anträge nach Interventionskriterium................................................................................. 7

4.2........ Bewilligte Beiträge.......................................................................................................... 8

4.2.1..... Mit EGF-Mitteln unterstützte Maßnahmen..................................................................... 11

4.2.2..... Komplementarität zu den aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), geförderten Maßnahmen................................................................................................................. 11

4.3........ Anträge, die die Bedingungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF nicht erfüllen............ 12

4.4........ Durch den EGF erzielte Ergebnisse............................................................................... 12

4.4.1..... Zusammenfassung der im Jahr 2012 gemeldeten Ergebnisse und bewährten Verfahren.... 13

4.4.2..... In den 2012 vorgelegten Schlussberichten festgehaltene Detailangaben zu den durchgeführten Maßnahmen       13

4.5........ Programmplanungszeitraum 2014-2020 – Vorschlag der Kommission für eine neue EGF-Verordnung 18

4.6........ Finanzbericht................................................................................................................ 18

4.6.1..... Aus dem EGF gewährte Mittel...................................................................................... 18

4.6.2..... Ausgaben für technische Unterstützung.......................................................................... 18

4.6.3..... Gemeldete Unregelmäßigkeiten oder eingestellte Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten.. 20

4.6.4..... Abwicklung der durch den EGF bereitgestellten Finanzbeiträge...................................... 20

4.6.5..... Sonstige Erstattungen.................................................................................................... 22

4.7........ Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen zur technischen Unterstützung............. 22

4.7.1..... Informationen und Öffentlichkeitsarbeit.......................................................................... 22

4.7.2..... Zusammenkünfte mit den nationalen Behörden und den EGF-Interessenträgern.............. 22

4.7.3..... Schaffung einer Wissensbasis – EGF-Datenbank und standardisierte Verfahren für EGF-Anträge         22

4.7.4..... Zweites Statistisches Porträt des EGF 2007–2011........................................................ 23

4.7.5..... Halbzeitevaluierung des EGF......................................................................................... 23

4.7.6..... Ex-post-Evaluierung des EGF – Erste Phase................................................................. 23

5........... Trends.......................................................................................................................... 24

6........... Schlussfolgerung........................................................................................................... 30

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2012

1.           Einleitung

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1] eingerichtet, um Solidarität mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu zeigen, die aufgrund weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge arbeitslos geworden sind, und um ihnen Unterstützung zu bieten. Durch diesen Fonds soll der langfristige Gesamtnutzen eines offenen Handels für Wachstum und Beschäftigung mit den möglichen kurzfristigen Nachteilen der Globalisierung in Einklang gebracht werden, die letztere vor allem für die Beschäftigungssituation der am stärksten gefährdeten und am geringsten qualifizierten Arbeitskräfte mit sich bringen kann. Der EGF kofinanziert aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen die entlassenen Arbeitskräfte dabei unterstützt werden, sich auf dem Arbeitsmarkt neu zu positionieren und wieder einen Arbeitsplatz zu finden.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom 18. Juni 2009[2] wurden die Regeln geändert, um wirksamer auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise reagieren zu können.

Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr einen quantitativen und qualitativen Bericht über die Tätigkeiten des EGF im Vorjahr vorzulegen. Dieser Bericht soll den Schwerpunkt auf die durch den EGF erzielten Ergebnisse legen und vor allem Angaben zu den eingereichten Anträgen, den gefassten Beschlüssen, den finanzierten Maßnahmen einschließlich ihrer Komplementarität mit den aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Maßnahmen sowie zur Abwicklung der bereitgestellten Finanzbeiträge enthalten. Des Weiteren sollen die Anträge dokumentiert werden, die aufgrund fehlender Mittel oder nicht gegebener Förderberechtigung abgelehnt wurden.

2.           Überblick über die Tätigkeit des EGF im Jahr 2012

2012 gingen bei der Kommission 11 Anträge auf einen Finanzbeitrag des EGF in Höhe von insgesamt 58,5 Mio. EUR ein. Näheres zu diesen Anträgen ist Abschnitt 4.1 und Tabelle 1 zu entnehmen.

Die Haushaltsbehörde erließ 19 Beschlüsse zur Inanspruchnahme des EGF im Jahr 2012, mit denen insgesamt 73,5 Mio. EUR aus dem EGF-Budget für 2012 bereitgestellt wurden. Nähere Angaben zu den bereitgestellten Finanzbeiträgen sind Abschnitt 4.2 und den Tabellen 2 und 3 zu entnehmen.

2012 gingen bei der Kommission 41 Schlussberichte über die Verwendung der EGF-Finanzbeiträge ein. Näheres zu den Ergebnissen ist Abschnitt 4.4 und Tabelle 4 zu entnehmen.

11 EGF-Finanzbeiträge, die in den Vorjahren gewährt worden waren, wurden abgewickelt (Einzelheiten in Abschnitt 4.6.4 und Tabelle 6). Nähere Angaben zu den Maßnahmen technischer Unterstützung auf Initiative der Kommission (Artikel 8 Absatz 1 der EGF-Verordnung) sind Abschnitt 4.6.2 und Tabelle 5 zu entnehmen.

Die Kommission leitete die erste Phase der Ex-post-Evaluierung ein und unterzeichnete einen Vertrag mit einem externen Dienstleister (Näheres hierzu in Abschnitt 4.7.6).

Der Kommissionsvorschlag für eine künftige EGF-Verordnung für den Zeitraum 2014-2020[3], der dem Europäischen Parlament und dem Rat 2011 vorgelegt worden war, ist in beiden Organen erörtert worden (Näheres siehe Abschnitt 4.5).

3.           Follow-up zum Jahresbericht über die Tätigkeit des EGF 2011

Verordnung (EG) Nr. 546/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des EGF

Die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des EGF galt für EGF-Anträge, die ab dem 1. Mai 2009 eingereicht wurden. Mit ihr wurden zeitlich befristete[4] und unbefristete Änderungen festgelegt.

Die geänderte Verordnung führte zu deutlichen Verbesserungen, indem sie günstigere Bedingungen für die Beantragung einer EGF-Kofinanzierung einführte, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten insbesondere ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Beschäftigung ergänzen konnten.

Da im Rat 2011 keine politische Einigung zur Verlängerung der zeitlich befristeten „Krisen-Ausnahmeregelung“ erzielt wurde, lief diese zum 31. Dezember 2011 aus. Für die verbleibende Laufzeit der EGF-Verordnung, also bis zum 31. Dezember 2013, können Anträge auf EGF-Unterstützung nicht mehr mit der Finanz- und Wirtschaftskrise, sondern nur noch mit Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge begründet werden, und der Kofinanzierungssatz wurde wieder auf 50 % der gesamten förderfähigen Kosten gesenkt. Die unbefristeten Änderungen, d. h. die Senkung der Mindestzahl von 1000 auf 500 Entlassungen und die Verlängerung des Durchführungszeitraums von 12 auf 24 Monate ab Antragstellung, gelten weiterhin bis zum 31. Dezember 2013.

Vereinfachte Beschlussfassung bei EGF-Anträgen: Verfahren für die Vorlage der Vorschläge beim Rat und beim Europäischen Parlament

Die seit 2010 unternommenen Bemühungen zur Beschleunigung der Beschlussfassung im Rahmen der geltenden Verordnung wurden auch 2012 fortgesetzt. Im März 2012 fand eigens ein Seminar für Vertreter der Mitgliedstaaten statt, auf dem verschiedene Fragen in Zusammenhang mit einer effizienten Umsetzung des Fonds erörtert wurden.

4.           Analyse der Tätigkeit des EGF im Jahr 2012

4.1.        Eingegangene Anträge

Die 11 Anträge[5], die 2012 bei der Kommission gestellt wurden (siehe Tabelle 1), wurden von neun Mitgliedstaaten (Irland, Deutschland, Dänemark, Spanien, Schweden, Finnland, Italien, Belgien und Rumänien) eingereicht; sie betrafen 10 403 Arbeitskräfte, die infolge von Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung entlassen worden waren. Beantragt wurden EGF-Mittel in Höhe von insgesamt 58 499 659 EUR. Noch nicht bewilligte Beträge werden unter Vorbehalt angegeben, da sie sich in der Prüfphase noch ändern können. Alle neun Mitgliedstaaten hatten bereits vorher einen Antrag auf einen EGF-Finanzbeitrag gestellt.

Für alle Anträge gilt die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom 18. Juni 2009 (d. h. Kofinanzierungssatz: 50 %; Durchführungszeitraum: 24 Monate ab Datum der Antragstellung usw.).

Tabelle 1 – 2012 eingegangene Anträge

4.1.1.     Anträge nach Branche

Die 11 Anträge betrafen sechs Branchen.[6] Für zwei Branchen (Call Centers und Geräte der Unterhaltungselektronik) wurde 2012 erstmals ein EGF-Antrag eingereicht.

4.1.2.     Anträge nach Höhe der beantragten Unterstützung

Jeder Mitgliedstaat, der EGF-Mittel beantragt, muss ein koordiniertes Maßnahmenpaket schnüren, das dem jeweiligen Profil der zu unterstützenden Arbeitskräfte am besten entspricht, und die Höhe der beantragten Unterstützung selbst festlegen. Die EGF-Verordnung enthält weder eine Empfehlung noch eine Beschränkung hinsichtlich der Höhe des beantragten Beitrags; bei der Prüfung eines Antrags durch die Kommission können jedoch Fragen auftreten, die den betreffenden Mitgliedstaat zur Überarbeitung seines vorgeschlagenen Pakets personalisierter Leistungen veranlassen. Dadurch kann sich der beantragte Beitrag ändern.

Die im Jahr 2012 beantragten EGF-Beiträge bewegten sich zwischen 2 620 982 EUR und 12 536 454 EUR (im Durchschnitt 5 318 151 EUR).

4.1.3.     Anträge nach Anzahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte

Insgesamt waren von den Maßnahmen, für die eine EGF-Kofinanzierung beantragt wurde, 10 403 Arbeitskräfte betroffen; das entspricht ungefähr 74 % aller entlassenen Arbeitskräfte (die neun Mitgliedstaaten hatten in ihren 11 Anträgen etwa 14 000 Entlassungen gemeldet).

Die Maßnahmen betrafen zwischen 295 und 2103 Arbeitskräfte; fünf Anträge betrafen mehr als 1000 Personen und zwei Anträge weniger als 500. Die Zahl der von den Entlassungen betroffenen Beschäftigten und die Zahl der durch den EGF zu unterstützenden Arbeitskräfte können voneinander abweichen, weil der antragstellende Mitgliedstaat beschließen kann, die EGF-Unterstützung nur auf bestimmte Gruppen zu konzentrieren, z. B. auf diejenigen, die außergewöhnlichen Schwierigkeiten gegenüberstehen, wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten wollen, und/oder die Hilfe am dringendsten benötigen. Manche der betroffenen Arbeitskräfte erhalten möglicherweise anderweitig Unterstützung, andere finden selbst eine Stelle oder gehen in den Vorruhestand, so dass sie nicht mehr für eine EGF-Unterstützung in Frage kommen.

4.1.4.     Anträge nach Höhe des je Arbeitskraft beantragten Betrags

Welches Paket persönlicher Dienstleistungen die Mitgliedstaaten für die betroffenen Arbeitskräfte vorschlagen, steht ihnen im Rahmen der Verordnung frei. Der pro betroffene Arbeitskraft beantragte Betrag kann daher variieren, je nach Umfang der Entlassungen, der jeweiligen Arbeitsmarktsituation, den individuellen Umständen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den vom Mitgliedstaat bereits getroffenen Maßnahmen und den Kosten für die Erbringung der Dienstleistungen in dem betroffenen Mitgliedstaat oder der betroffenen Region. Dies erklärt, warum die 2012 pro Arbeitskraft vorgeschlagenen Beträge sich zwischen etwa 2500 EUR und knapp über 42 000 EUR (im Durchschnitt: 8668 EUR pro Arbeitskraft) bewegten.

4.1.5.     Anträge nach Interventionskriterium

Alle 11 Anträge betrafen die Unterstützung von Arbeitskräften, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung entlassen worden waren.

10 Anträge basierten auf Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung und ein Antrag auf Artikel 2 Buchstabe c (außergewöhnliche Umstände).

4.2.        Bewilligte Beiträge

Im Jahr 2012 erließ die Haushaltsbehörde 19 Beschlüsse, um infolge der Anträge der Mitgliedstaaten Mittel aus dem EGF zur Kofinanzierung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen zu gewähren (Überblick und Aufschlüsselung nach Profil der Arbeitskräfte: siehe Tabellen 2 und 3). Fünf dieser Beschlüsse betrafen Anträge aus dem Jahr 2012, 13 Beschlüsse bezogen sich auf Anträge aus dem Jahr 2011 und ein Beschluss betraf einen Antrag, der 2010 eingereicht worden war. Für 14 der 19 bewilligten Beiträge gilt die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 vom 18. Juni 2009 (d. h. Kofinanzierungssatz: 65 %, Durchführungszeitraum: 24 Monate nach Datum der Antragstellung usw.). Für die fünf im Jahr 2012 eingereichten Anträge liegt der Kofinanzierungssatz bei 50 %, während der Durchführungszeitraum weiterhin 24 Monate beträgt (unbefristete Änderung durch die Verordnung (EG) Nr. 546/2009).

Die 19 bewilligten EGF-Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 73 536 222 EUR (14,7 % des verfügbaren jährlichen EGF-Höchstbetrags) kamen 15 700 entlassenen Arbeitskräften in 11 Mitgliedstaaten zugute. Sieben der 19 EGF-Beiträge wurden im Dezember 2012 bewilligt und im ersten Quartal 2013 ausbezahlt (aus dem Haushaltsplan 2012).

Die im Vergleich zu 2011 gesunkenen Beiträge (2011 wurden 128 167 758 EUR für 22 Beiträge bewilligt) lassen sich zum Teil durch den niedrigeren EGF-Kofinanzierungssatz (50 % anstatt 65 %) und den Rückgang bei den neuen Anträgen nach Auslaufen der „Krisen-Ausnahmeregelung“ Ende 2011 erklären.

Tabelle 2 – Detailangaben zu den 2012 bewilligten Finanzbeiträgen

Tabelle 3 – 2012 bewilligte EGF-Beiträge: Profil der Arbeitskräfte

4.2.1.     Mit EGF-Mitteln unterstützte Maßnahmen

Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 kann der EGF nur aktive Arbeitsmarktmaßnahmen kofinanzieren, durch die entlassene Arbeitskräfte wieder in Beschäftigung gebracht werden sollen. Ferner sieht die Verordnung vor, dass der EGF Maßnahmen eines Mitgliedstaats zur Vorbereitung, Verwaltung und Kontrolle der Verwendung des Finanzbeitrags sowie entsprechende Informations- und Werbemaßnahmen finanzieren kann („Durchführungsmaßnahmen“).

Mit den Maßnahmen, die für die 2012 bewilligten 19 EGF-Beiträge genehmigt wurden, sollten 15 700 entlassene Arbeitskräfte wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Hauptsächlich handelte es sich bei den Maßnahmen um intensive, persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche und Einzelfallmanagement, eine Reihe beruflicher Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, verschiedene befristete finanzielle Anreize/Beihilfen für die Dauer der aktiven Unterstützungsmaßnahmen bis zur tatsächlichen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, Anleitung während der ersten Zeit am neuen Arbeitsplatz und andere Maßnahmen wie Förderung des Unternehmertums/der Unternehmensgründung und einmalige Beschäftigungs-/Einstellungsanreize.

Bei der Ausarbeitung ihrer Unterstützungspakete berücksichtigten die Mitgliedstaaten den Hintergrund, die Erfahrung und den Bildungsgrad der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Mobilität und die bestehenden oder künftigen Beschäftigungsmöglichkeiten in der betroffenen Region.

4.2.2.     Komplementarität zu den aus den Strukturfonds, insbesondere dem Europäischen Sozialfonds (ESF), geförderten Maßnahmen

Der EGF soll durch aktive Arbeitsmarktmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit der entlassenen Arbeitskräfte verbessern und deren schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gewährleisten. Damit ergänzt der EGF den ESF, das wichtigste EU-Instrument zur Beschäftigungsförderung. Generell liegt die Komplementarität der beiden Fonds in ihrer Fähigkeit begründet, diesen Herausforderungen aus zwei verschiedenen Zeitperspektiven zu begegnen: Während der EGF in bestimmten Fällen von Massenentlassungen maßgeschneiderte Unterstützung für die entlassenen Arbeitskräfte bietet, fördert der ESF strategische, langfristige Ziele (z. B. Ausbau des Humankapitals, Bewältigung des Wandels) mit Hilfe vorher festgelegter Mehrjahresprogramme, deren Ressourcen in der Regel nicht für die Bewältigung von Krisensituationen infolge von Massenentlassungen abgezweigt werden können. Die EGF- und die ESF-Maßnahmen können sich in manchen Fällen ergänzen, so dass sowohl kurz- als auch längerfristige Lösungen zur Verfügung stehen. Entscheidendes Kriterium ist, wie geeignet die vorhandenen Instrumente sind, um den Arbeitskräften tatsächlich zu helfen, und es obliegt den Mitgliedstaaten, die Instrumente und Maßnahmen auszuwählen – und zu programmieren –, mit denen die Ziele am besten erreicht werden können.

Der Inhalt des „koordinierten Pakets personalisierter Leistungen“, das durch den EGF kofinanziert werden soll, sollte im Verhältnis zu anderen Maßnahmen ausgewogen sein und diese ergänzen. Die aus dem EGF kofinanzierten Maßnahmen dürfen durchaus über Standardkurse und -maßnahmen hinausgehen; die Praxis zeigt, dass die Mitgliedstaaten den entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dank des EGF eine besser auf diese zugeschnittene und umfassendere Unterstützung bieten können, als es ohne den EGF möglich wäre, u. a. durch Maßnahmen, zu denen diese Arbeitskräfte normalerweise keinen Zugang hätten (z. B. Sekundar- oder Hochschulbildung). Der EGF ermöglicht es den Mitgliedstaaten, sich besser auf gefährdete Gruppen wie Geringqualifizierte oder Personen mit Migrationshintergrund zu konzentrieren, ein besseres zahlenmäßiges Verhältnis zwischen Beratern und Arbeitskräften anzubieten und/oder die Unterstützung über einen längeren Zeitraum zu gewähren, als es ohne den EGF möglich wäre. All das steigert die Aussichten der Arbeitskräfte auf eine Verbesserung ihrer Situation.

Alle Mitgliedstaaten müssen entsprechend Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jegliches Risiko einer Doppelfinanzierung aus den EU-Finanzinstrumenten zu vermeiden.

4.3.        Anträge, die die Bedingungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF nicht erfüllen

Die Kommission und die Haushaltsbehörde haben keinen der von den Mitgliedstaaten eingereichten Anträge auf EGF-Unterstützung abgelehnt.

4.4.        Durch den EGF erzielte Ergebnisse

Die wichtigsten Informationsquellen im Hinblick auf die durch den EGF erzielten Ergebnisse sind die Schlussberichte, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vorzulegen haben. Ergänzt werden sie durch Informationen, die die Mitgliedstaaten direkt an die Kommission sowie auf Sitzungen und Konferenzen im Laufe des Jahres weitergeben.

2012 sind bei der Kommission Schlussberichte für 41 EGF-kofinanzierte Maßnahmenpakete eingegangen, die bis Mitte 2012 in 12 Mitgliedstaaten umgesetzt worden sind. Für alle 41 Dossiers galten ein verlängerter Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab Antragstellung (nach der Verlängerung von 12 auf 24 Monate im Zuge der Änderung der EGF-Verordnung im Jahr 2009) sowie ein EGF-Kofinanzierungssatz von 65 % (nachdem der Satz von ursprünglich 50 % vorübergehend angehoben worden war).

Die von den betreffenden Mitgliedstaaten im Jahr 2012 gemeldeten wichtigsten Ergebnisse und Daten werden nachstehend und in Tabelle 4 zusammengefasst. Diese 41 Dossiers werden auch im Rahmen der Ex-post-Evaluierung des EGF geprüft, um den Mehrwert der EGF-Unterstützung und die Auswirkungen auf die entlassenen Arbeitskräfte und die Arbeitsmärkte zu ermitteln (29 Dossiers werden in der ersten Evaluierungsphase geprüft, die restlichen 12 in der Endphase – siehe Abschnitt 4.7.6).

Insgesamt gingen bei der Kommission bis zum 31. Dezember 2012 die Schlussberichte für 60 EGF-Dossiers ein, d. h. für 57 % aller bis zu diesem Datum gestellten Anträge (105)[7].

Ausgehend von den Informationen in den Schlussberichten der Mitgliedstaaten kann festgehalten werden, dass der EGF einen Mehrwert zu den Maßnahmen erbringt, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, um die Arbeitskräfte dabei zu unterstützen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden und sich auf dem Arbeitsmarkt neu aufzustellen. Dank des EGF können die Mitgliedstaaten Maßnahmen für eine größere Zahl entlassener Arbeitskräfte, während eines längeren Zeitraums und von besserer Qualität anbieten, als es ohne die EGF-Beiträge möglich wäre.

4.4.1.     Zusammenfassung der im Jahr 2012 gemeldeten Ergebnisse und bewährten Verfahren

Laut den von den 12 Mitgliedstaaten vorgelegten Schlussberichten hatten bei Ablauf des EGF-Durchführungszeitraums 14 333 Arbeitskräfte (50 % der 28 662 durch den EGF unterstützen Arbeitskräfte) einen neuen Arbeitsplatz gefunden oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen. Das ist ein gutes Ergebnis, vor allem da die unterstützten Arbeitskräfte in der Regel zu denjenigen gehören, die größere Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben. Etwa 3,7 % nahmen noch an Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen teil und 44,7 % waren arbeitslos oder aus persönlichen Gründen nicht erwerbstätig[8]. Einzelheiten hierzu sind Tabelle 4 zu entnehmen.

Ähnlich wie 2011 und 2010 wirkte sich die Tatsache, dass die Aufnahmekapazitäten der lokalen und regionalen Arbeitsmärkte als direkte Folge der weltweiten Krise erheblich geschrumpft waren, auf die Ergebnisse bezüglich der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aus. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die am Ende des jeweiligen Durchführungszeitraums ermittelte Wiedereingliederungsquote nur eine Momentaufnahme der Beschäftigungssituation der Arbeitskräfte zum Zeitpunkt der Datenerhebung darstellt. Sie gibt keinerlei Hinweis auf die Art der Beschäftigung und die Qualität der Arbeit, die die Personen gefunden haben, und sie kann sich in kurzer Zeit erheblich ändern. Laut den Informationen mehrerer Mitgliedstaaten sind die Wiedereingliederungsquoten einige Monate nach Vorlage der Schlussberichte tendenziell bereits höher und steigen mittelfristig weiter, vor allem, wenn die Arbeitskräfte auf Rechnung der Mitgliedstaaten oder mit Hilfe aus dem ESF auch nach dem EGF-Durchführungszeitraum weiterhin maßgeschneiderte Unterstützung erhalten. Dies zeigt, dass die EGF-Unterstützung auch längerfristig positive Auswirkungen haben kann.

4.4.2.     In den 2012 vorgelegten Schlussberichten festgehaltene Detailangaben zu den durchgeführten Maßnahmen

Die Maßnahmenpakete der 12 Mitgliedstaaten zugunsten der entlassenen Arbeitskräfte umfassten eine breite Palette von Leistungen in den Bereichen persönliche Unterstützung bei der Arbeitssuche, Outplacement und Qualifizierung/Umschulung. Die höchsten Beträge wurden für die zwei folgenden Kategorien von Maßnahmen ausgegeben: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (ca. 56,5 Mio. EUR oder 32 % aller personalisierten Leistungen für alle 41 Dossiers) sowie finanzielle Beihilfen für die Arbeitskräfte während ihrer Teilnahme an den aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen (ca. 68,5 Mio. EUR oder 38,8 % aller personalisierten Leistungen für alle 41 Dossiers).

Die Schulungs- und Qualifizierungsprogramme waren auf die Bedürfnisse und Wünsche der Arbeitskräfte zugeschnitten, wobei den Anforderungen der lokalen oder regionalen Arbeitsmärkte und dem Potenzial zukunftsträchtiger Branchen Rechnung getragen wurde. In einigen Mitgliedstaaten und in bestimmten Dossiers (z. B. in Österreich und Irland) wurde der Schwerpunkt auf die Hochschulbildung gelegt, während andere Mitgliedstaaten die Verbesserung der technischen Kompetenzen der Arbeitskräfte anstrebten. Mitunter (z. B. in Dänemark) wurde der EGF genutzt, um innovative Maßnahmen zu erproben, die noch nicht für alle entlassenen Arbeitskräfte zur Verfügung standen, jedoch nach der Erfahrung mit dem EGF in Zukunft auf allgemeinerer Basis durchgeführt werden könnten. In den meisten Fällen konnten die Arbeitskräfte die Zertifizierung ihrer Kompetenzen oder Erfahrungen erlangen, wodurch sich ihr Wert für künftige Arbeitgeber erhöhte.

Zu den Leistungen gehörten des Weiteren Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums und von Existenzgründungen (die in den meisten Maßnahmenpaketen vorgesehen waren) sowie finanzielle Beihilfen zur Deckung von Fahrtkosten, schulungsbezogenen Ausgaben und Tagegeld für die Dauer der Teilnahme an den aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen.

Die 12 Mitgliedstaaten legten eine Reihe interessanter Fakten und vielversprechender Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass persönliche Situation, Selbstvertrauen und Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Arbeitskräfte sich dank der EGF-Hilfen und ‑Leistungen sichtlich verbessert hatten, auch wenn nicht alle Arbeitskräfte schnell eine neue Beschäftigung gefunden hatten.

Mithilfe des EGF konnten die Mitgliedstaaten in den von den Entlassungen betroffenen Regionen hinsichtlich der Zahl der unterstützten Personen, des Umfangs, der Dauer und der Qualität der Unterstützung umfassender handeln, als es ohne die EGF-Mittel möglich gewesen wäre. Dank der EU-Mittel waren sie in der Lage, flexibler zu reagieren und individuell zugeschnittene, – manchmal auch innovative –, qualitativ hochwertige Maßnahmen in ihre Pakete aufzunehmen und sich stärker auf bestimmte Bevölkerungsgruppen zu konzentrieren, wie Geringqualifizierte und schwerer zu vermittelnde Arbeitsuchende (Über-50-Jährige, Personen mit Migrationshintergrund, Personen mit Behinderung, Personen, die lediglich über eine Grundausbildung und Basisqualifikationen verfügen usw.). Als besonders effizient erwiesen sich Jobmessen, an denen die entlassenen Arbeitskräfte teilnahmen, und Maßnahmen, bei denen die mit der Durchführung befassten Stellen lokale Unternehmen kontaktierten, um mit ihnen Stellenangebote zu ermitteln, die noch nicht veröffentlicht worden waren, so dass die unterstützten Arbeitskräfte gezielt geschult und ihre Kompetenzen auf die Bedürfnisse der freien Stellen angepasst werden konnten. Betriebsinterne Praktika waren ebenfalls eine Maßnahme, die in Stellenangeboten für die EGF-Arbeitskräfte münden konnte.

In einigen Mitgliedstaaten wirkte sich die EGF-Unterstützung auf ganze Industriezweige aus; so wurde man sich z. B. im Druck-/Graphikgewerbe in den Niederlanden stärker der Bedürfnisse älterer Arbeitskräfte bewusst, als diese entlassen wurden. In Spanien führten die Kontakte mit den lokalen Unternehmen zu einem besseren Verständnis des Arbeitsmarkts in Bezug auf die benötigten Profile der Arbeitskräfte sowie die Arten und Bedingungen der geltenden Arbeitsverträge. Die 12 Mitgliedstaaten führten zudem Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die betreffenden Arbeitskräfte, potenzielle Arbeitgeber, sonstige Interessenträger und die interessierte breite Öffentlichkeit durch. Dazu gehörten Artikel in den lokalen und sozialen Medien, Werbebroschüren und -videos, Websites sowie Abschlusskonferenzen am Ende der durch den EGF kofinanzierten Projekte.

Der EGF wurde von den Mitgliedstaaten als nützliches Instrument empfunden, das es ihnen ermöglichte, den aktuellen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten budgetärer Zwänge zu begegnen. Die aus dem EGF kofinanzierte Unterstützung stellt somit eine verstärkte Investition in Kompetenzen dar, was sich mittel- und längerfristig positiv auswirken kann, wenn sich die Märkte nach der Krise allmählich wieder im Aufschwung befinden.

Außerdem haben die 12 Mitgliedstaaten eine Reihe Lehren gezogen, die sich bei der Vorbereitung und Durchführung künftiger EGF-Maßnahmenpakete als nützlich erweisen dürften. Der EGF ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Unterstützung für die entlassenen Arbeitskräfte schnell in die Wege zu leiten: Sowie die Ankündigung der bevorstehenden Entlassungen erfolgt ist, können die Maßnahmen starten. Die Niederlande, Österreich, Deutschland und die Tschechische Republik berichteten über positive Erfahrungen mit einer frühzeitigen Aufnahme der Maßnahmen. Indem die Maßnahmen im Laufe der Durchführung überprüft und die Mittel gegebenenfalls umgeschichtet werden, kann man eine günstigere Zusammensetzung der Maßnahmen für die einzelnen Arbeitskräfte und eine bessere Inanspruchnahme der Mittel erreichen. Dänemark empfiehlt, einen Rechtsanwalt für Vergabeverfahren zu Rate zu ziehen, da die für die Durchführung dieser Verfahren zur Verfügung stehende Zeit begrenzt und Rechtssicherheit sehr wichtig ist. Die Niederlande sprachen sich dafür aus, die betroffenen Arbeitskräfte frühzeitig über die vorgeschlagenen Maßnahmen zu informieren; dies sei ein zentrales Element, um deren Motivation für und ihr Interesse an Beschäftigungs- und Karrieremöglichkeiten aufrechtzuerhalten.

Tabelle 4 – 2012 eingegangene Schlussberichte – Überblick über die Ergebnisse

4.5.        Programmplanungszeitraum 2014-2020 – Vorschlag der Kommission für eine neue EGF-Verordnung

Gemäß Artikel 20 der EGF-Verordnung muss diese bis zum 31. Dezember 2013 überprüft werden. Dieses Datum fällt mit dem Ende des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013 zusammen. Auf der Grundlage des Vorschlags der Kommission befürwortete der Europäische Rat am 7./8. Februar 2013 die Fortführung des EGF während des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020, um eine gezielte, einmalige Unterstützung für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die infolge weitreichender Strukturveränderungen aufgrund der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verloren haben. Über die Einzelheiten der künftigen Verordnung wird man Aufschluss haben, sobald der Rat und das Europäische Parlament den entsprechenden Beschluss erlassen haben.

4.6.        Finanzbericht

4.6.1.     Aus dem EGF gewährte Mittel

Im Jahr 2012 bewilligte die Haushaltsbehörde 19 EGF-Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 73 536 222 EUR, d. h. 14,7 % des verfügbaren jährlichen Höchstbetrags (siehe Tabelle 2). Alle 19 entsprechenden Zahlungen erfolgten im Rahmen des Haushaltsplans 2012, wobei die letzten sieben Anfang 2013 geleistet wurden.

Gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006[9], die den Finanzrahmen für den EGF festlegt, darf die jährliche Mittelausstattung des Fonds 500 Mio. EUR nicht überschreiten; die Finanzierung des Fonds erfolgt über die bis zur Gesamtausgabenobergrenze des Vorjahres verfügbaren Spielräume und/oder über Mittel für Verpflichtungen (ausschließlich der Mittel für Rubrik 1B des Finanzrahmens), die in den beiden vorausgegangenen Jahren in Abgang gestellt wurden. Ferner muss nach Artikel 12 der EGF-Verordnung am 1. September jedes Jahres mindestens ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF verfügbar bleiben, damit ein bis Ende des Jahres auftretender Bedarf gedeckt werden kann.

Die Mittel für Verpflichtungen für die 2012 gewährten Beihilfen wurden aus der EGF-Reserve auf die EGF-Haushaltslinie übertragen. Ein Betrag von 50 000 000 EUR wurde der EGF-Haushaltslinie zu Beginn des Jahres gutgeschrieben. Ein weiterer Betrag in Höhe von 17 657 535 EUR kam durch einen Nachtragshaushalt hinzu. Während der globalen Mittelübertragung wurden 5 878 687 EUR ausgemacht und an den EGF übertragen.

4.6.2.     Ausgaben für technische Unterstützung

Nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 können bis zu 0,35 % der jährlich verfügbaren Finanzmittel (1,75 Mio. EUR) als technische Unterstützung auf Initiative der Kommission für Maßnahmen bereitgestellt werden, die für die Durchführung der EGF-Verordnung erforderlich sind, wie Vorbereitung, Begleitung, Information und Erstellung einer einschlägigen Wissensbasis, administrative und technische Hilfe sowie Prüfung, Kontrolle und Bewertung. Am 4. Juli 2012 billigte die Haushaltsbehörde die Bereitstellung von 730 000 EUR für technische Unterstützung[10] in Zusammenhang mit den in Tabelle 5 aufgelisteten Maßnahmen. Der Restbetrag von 1 020 000 EUR, der für technische Unterstützung während des Jahres potenziell verfügbar war, wurde nicht abgerufen.

Der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Betrag von 1 120 000 EUR[11] wurde von der Haushaltsbehörde auf 730 000 EUR gekürzt; diese Kürzung machte sich bei nahezu allen Posten bemerkbar. In Bezug auf die technische Unterstützung beschloss die Kommission, den Sitzungen mit den Vertretern der Mitgliedstaaten Priorität einzuräumen, um eine wirksame Durchführung des Fonds zu gewährleisten, und die Ex-post-Evaluierung des Fonds wie geplant in die Wege zu leiten.

Tabelle 5 – Ausgaben für technische Unterstützung 2012

Maßnahme || Im Haushalt angesetzter Betrag EUR *) || Tatsächlicher Betrag EUR

Information (z. B. Aktualisierung der EGF-Website in allen EU-Amtssprachen, Veröffentlichungen und Maßnahmen im audiovisuellen Bereich) || 130 000 || Keine Ausgaben (Website von Kommissionsdienststellen aktualisiert)

Administrative und technische Unterstützung: - Zusammenkünfte der Expertengruppe der EGF-Ansprechpartner - Seminar zur Durchführung des EGF || 35 000 125 000 || 70 000 181 900

Monitoring, Datenerfassung und Statistisches Porträt des EGF || 20 000 || Keine Ausgaben (Maßnahmen von den Kommissionsdienststellen durchgeführt)

Erstellen einer Wissensbasis (standardisierte Verfahren für EGF-Anträge und ihre Bearbeitung); Schaffung und rationelle Gestaltung einer EGF-Datenbank mit Angaben und Zahlen zu den EGF-Dossiers) || 70 000 || Keine Ausgaben (Arbeit betreffend Datenbank von den Kommissionsdienststellen durchgeführt) (standardisierte Verfahren: auf Haushaltsplan 2013 verschoben)

Evaluierung || 350 000 || 476 203 **)

Insgesamt || 730 000 || 728 103

*)                Beträge im Anschluss an den Beschluss der Haushaltsbehörde vom 4.7.2012.

**)              344 810 EUR für die 1. Phase der Ex-post-Evaluierung (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung) und 131 393 EUR für die Restzahlung für die Halbzeitevaluierung (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung).

4.6.3.     Gemeldete Unregelmäßigkeiten oder eingestellte Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten

2012 wurden der Kommission keine Unregelmäßigkeiten im Sinne der EGF-Verordnung gemeldet. 2012 wurden keine Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten im Sinne der EGF-Verordnung eingestellt.

4.6.4.     Abwicklung der durch den EGF bereitgestellten Finanzbeiträge

In Artikel 15 Absatz 2 der EGF-Verordnung ist das Verfahren zur Abwicklung der EGF-Finanzbeiträge niedergelegt. 2012 wurden 11 Finanzbeiträge (siehe Tabelle 6) abgewickelt; die betreffenden Maßnahmen wurden in den Jahren bis 2012 durchgeführt (24-monatiger Durchführungszeitraum ab Antragstellung; EGF-Kofinanzierungssatz von 65 %).

Die Verwendungsrate lag zwischen 1,9 % und über 100 %. Für diese 11 Dossiers beläuft sich der Betrag nicht in Anspruch genommener, der Kommission erstatteter Mittel auf insgesamt 18,1 Mio. EUR (37,8 % der EGF-Beiträge zugunsten dieser Dossiers).

Die betreffenden Mitgliedstaaten haben die gewährten Beiträge aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Gänze in Anspruch genommen. Die Mitgliedstaaten werden zwar angehalten, mit ihrem Vorschlag für ein koordiniertes Paket personalisierter Leistungen realistische Finanzpläne zu unterbreiten, jedoch kann es bei der Planung an Präzision und Information fehlen. Möglicherweise wurde bei den ursprünglichen Berechnungen ein zu hoher Sicherheitszuschlag berücksichtigt, der sich am Ende als unnötig herausstellte. Die Zahl der an den vorgeschlagenen Maßnahmen interessierten Arbeitskräfte mag in der Planungsphase überschätzt worden sein, einige Arbeitskräfte mögen kostengünstigere Maßnahmen oder Maßnahmen mit einer kürzeren Dauer gewählt oder früher als erwartet eine neue Beschäftigung gefunden haben. Andere Gründe für die geringen Ausgaben können Verzögerungen in der Anfangsphase oder mangelnde Flexibilität bei der Umschichtung von Mitteln zwischen Haushaltsposten während der Umsetzung des Pakets personalisierter Leistungen sein.

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten mithilfe regelmäßiger Informationen und spezieller Seminare zur Förderung der bestmöglichen Mittelbewirtschaftung unterstützt. Dies hat dazu geführt, dass die ursprünglich hohe Rückzahlungsquote von 60 % bei den ersten Dossiers erheblich zurückgegangen ist (auf 37,8 %); gleichwohl sind noch Verbesserungen erforderlich.

Mit zunehmender Erfahrung dürften die Mitgliedstaaten bedarfsgerechtere Kostenvoranschläge für die Maßnahmen und realistischere Angaben zur Teilnahme der Arbeitskräfte während des verlängerten 24-monatigen Durchführungszeitraums liefern. Der Zeitpunkt des Zahlungseingangs der EGF-Mittel vor Ort, die Kapazitäten der verschiedenen Koordinierungs- und Durchführungsstrukturen und die Qualität der Kommunikation zwischen den Einrichtungen auf nationaler und regionaler/lokaler Ebene werden ebenfalls optimiert. Die Mitgliedstaaten nutzen die Möglichkeiten zur Überprüfung ihrer Finanzpläne und zur Mittelumschichtung zwischen den verschiedenen Maßnahmen und/oder der Ausführung der Ausgaben. Schließlich unternehmen auch die EU-Organe große Anstrengungen, um die Verfahren der Beschlussfassung und der Auszahlung der EGF-Mittel zu beschleunigen, so dass die Zeit und die bereitgestellten Mittel bestmöglich genutzt werden können. Im März 2012 hat die Kommission ein Seminar für Vertreter der Mitgliedstaaten organisiert, auf dem verschiedene Fragen in Zusammenhang mit einer effizienten und zeitnahen Durchführung des Fonds behandelt wurden.

Tabelle 6 – 2012 abgewickelte Finanzbeiträge

4.6.5.     Sonstige Erstattungen

2012 erfolgten keine sonstigen Erstattungen.

4.7.        Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen zur technischen Unterstützung

4.7.1.     Informationen und Öffentlichkeitsarbeit

Website

Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 richtet die Kommission „eine Website in sämtlichen Gemeinschaftssprachen ein, auf der Informationen über den EGF, ein Leitfaden für die Einreichung von Anträgen sowie aktualisierte Informationen über genehmigte und abgelehnte Anträge unter Hervorhebung der Rolle der Haushaltsbehörde veröffentlicht werden“.

Entsprechend den Anforderungen von Artikel 9 wurde die EGF-Website der Kommission[12] 2012 durch Eingabe der relevanten Informationen aktualisiert. 2012 wurden für die EGF-Website 253 462 Seitenaufrufe und 32 030 Einzelbesucher verzeichnet (Gesamtzahl der Besuche: 44 630).

4.7.2.     Zusammenkünfte mit den nationalen Behörden und den EGF-Interessenträgern

Die neunte und zehnte Zusammenkunft der Sachverständigengruppe der Ansprechpartner des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, d. h. der Vertreter des EGF in den Mitgliedstaaten, fanden am 21. März 2012 bzw. am 16. Oktober 2012 in Brüssel statt. Auf der Tagesordnung beider Zusammenkünfte standen die Überprüfung der geltenden EGF-Verordnung, der Kommissionsvorschlag für die Fortführung des EGF im Zeitraum 2014-2020, Fragen in Zusammenhang mit der künftigen Durchführung, die Unterrichtung der Mitglieder über die Vorbereitung der Ex-post-Evaluierung des EGF 2007-2013 sowie verschiedene sonstige Tagesordnungspunkte.

Am 22. März 2012 fand in Brüssel ein Netzwerkseminar statt, auf dem der Zeitrahmen für die Durchführung des EGF erörtert und bewährte Verfahren ausgetauscht werden sollten, um die Durchführung der Maßnahmen im Sinne höchster Effizienz und eines optimalen Mitteleinsatzes zu beschleunigen.

Am 17. Oktober 2012 fand ein weiteres Netzwerkseminar in Brüssel statt, auf dem verschiedene Aspekte der EGF-Durchführung besprochen wurden, u. a. die Auswirkungen der Krise auf die einzelnen Branchen und der Erfolg von Unternehmensgründungsmaßnahmen im Rahmen der EGF-Durchführung.

4.7.3.     Schaffung einer Wissensbasis – EGF-Datenbank und standardisierte Verfahren für EGF-Anträge

Zwecks Erhebung der quantitativen Daten der EGF-Dossiers für statistische Zwecke verbesserten die Kommissionsdienststellen 2012 die EGF-Datenbank und arbeiteten verschiedene Formulare aus, die die Eingabe von Dossierdaten in die Datenbank erleichtern sollen. Die Entwicklung eines neuen elektronischen Antragsformulars ist für 2013/2014 geplant. Berücksichtigt wird hierbei die Vorbereitungsarbeit externer Experten aus dem Jahr 2011 (die aus den Haushaltsmitteln 2011 für technische Unterstützung finanziert wurde; der Schlussbericht wurde im April 2012 eingereicht).

Zweck des neuen Formulars ist es, die Verfahren für die Antragstellung und Bewertung zu standardisieren und somit den Zeitraum von der Vorbereitung eines Antrags durch den Mitgliedstaat bis zur Annahme des Kommissionsvorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat zu verkürzen. Zusammen mit der Datenbank wird dieses Formular auch die Arbeit der Kommission erleichtern, die die Fakten und Zahlen der EGF-Dossiers analysiert, aggregiert und vergleicht.

Sonstige für 2012 geplante Maßnahmen

In ihrem Vorschlag für die technische Unterstützung im Jahr 2012 hatte die Kommission vorgesehen, ein Video und einige Informationsmappen zu den Aktivitäten des EGF herauszugeben. Da die Haushaltsbehörde im Juli 2012 die Haushaltsmittel gekürzt hat, konnten diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

4.7.4.     Zweites Statistisches Porträt des EGF 2007–2011

Im ersten Halbjahr 2012 veröffentlichte die Kommission das zweite Statistische Porträt des EGF (2007-2011), das von externen Experten im Rahmen der Haushaltsmittel 2011 für technische Unterstützung erstellt worden ist.

4.7.5.     Halbzeitevaluierung des EGF

Die Ergebnisse der Halbzeitevaluierung des EGF, die 2011 in Einklang mit Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung durchgeführt wurde, wurden den EGF-Interessenträgern am 2. Februar 2012 in Brüssel präsentiert.[13] Bei dieser Gelegenheit konnten die Hauptergebnisse der ersten EGF-Phase (2007-2009) und die Empfehlungen der Bewerter, die mittlerweile umgesetzt oder in den Vorschlag für eine neue EGF-Verordnung (2014-2020) aufgenommen wurden, erörtert werden.

4.7.6.     Ex-post-Evaluierung des EGF – Erste Phase

Die 33 Dossiers, die in der ersten Phase der Ex-post-Evaluierung geprüft werden (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung) sind nachstehend aufgelistet. Diese Dossiers wurden ausgewählt, da die Schlussberichte bis zum 20. September 2012 bei der Kommission eingegangen waren. Eine weitere Serie von EGF-Dossiers wird in der Endphase der Ex-post-Evaluierung geprüft (Dossiers, für die die Schlussberichte bis Ende Dezember 2013 eingehen[14]).

5.           Trends

Mit der zunehmenden Zahl von EGF-Anträgen stehen mehr Daten zur Verfügung, die es ermöglichen, Trends auszumachen und einen Überblick über die Ausrichtung der Fondsmaßnahmen zu gewinnen. Die Daten in den nachstehenden Abbildungen und in den Anhängen betreffen 110 Anträge, die zwischen Januar 2007 und dem 12. August 2013 von den Mitgliedstaaten eingereicht wurden.[15] Zur Unterstützung von 100 022 Arbeitskräften (von den Mitgliedstaaten geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte) wurden rund 471,2 Mio. EUR beantragt (rund 416,3 Mio. EUR wurden bereits ausbezahlt).

Abbildung 1: Zahl der eingereichten Anträge, 2007-2013 (Stand: 12. August 2013)

Die Änderung der EGF-Verordnung aus dem Jahr 2009 hatte mit ihren zeitlich befristeten und unbefristeten Neuerungen erheblichen Einfluss auf die Zahl der bei der Europäischen Kommission eingereichten Anträge, da die Zahl der Anträge ab Mai 2009 (Zeitpunkt, ab dem die geänderte EGF-Verordnung galt) bis Ende 2011 deutlich stieg. Während des gesamten Zeitraums von Januar 2007 bis August 2013 wurden 65 Anträge mit der Krise und 45 Anträge mit dem Kriterium „Veränderungen im Welthandelsgefüge“ begründet (nicht berücksichtigt sind hierbei die von den Mitgliedstaaten zurückgezogenen Anträge). 82 % der ab Mai 2009 bis Ende 2011 eingegangenen Anträge wurden mit der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise begründet.

Anhang 2 zeigt, dass Spanien die meisten Anträge auf Gewährung von EGF-Mitteln einreichte (18 Anträge), gefolgt von den Niederlanden (16 Anträge), Italien (12 Anträge) und Dänemark (10 Anträge). Acht Mitgliedstaaten hatten bis zum 12. August 2013 noch keine EGF-Unterstützung beantragt: Estland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Slowakei, Vereinigtes Königreich und Kroatien (das der EU erst am 1. Juli 2013 beitrat).

Abbildung 2: Pro Mitgliedstaat beantragte EGF-Beiträge, 2007-2013 (Stand: 12. August 2013)

in Mio. EUR

Im gesamten Zeitraum von Januar 2007 bis August 2013 haben 20 Mitgliedstaaten EGF-Anträge in Höhe von insgesamt 471,2 Mio. EUR gestellt (siehe auch Überblick in Anhang 2). Dänemark beantragte den höchsten Kofinanzierungsbetrag (63,7 Mio. EUR/10 Anträge), gefolgt von Irland (63,3 Mio. EUR/7 Anträge), Italien (60,6 Mio. EUR/12 Anträge) und Spanien (57,1 Mio. EUR/18 Anträge). Noch nicht bewilligte Beträge werden unter Vorbehalt angegeben, da sie sich in der Prüfphase noch ändern können.

Abbildung 3: Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte nach Mitgliedstaat, 2007-2013 (Stand: 12. August 2013)

Spanien hat EGF-Unterstützung für die meisten entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragt (13 396/18 Anträge), gefolgt von Italien (12 759/12 Anträge), Deutschland (11 349/7 Anträge) und Irland (10 267/7 Anträge). In 12 weiteren Ländern reichen die Zahlen von etwas über 8000 Arbeitskräften in den Niederlanden bis knapp unter 1800 in Polen. In den restlichen vier antragstellenden Mitgliedstaaten waren jeweils weniger als 1000 Arbeitskräfte betroffen.

Abbildung 4: Zahl der Anträge nach Branchen (NACE Rev. 2), 2007-2013 (Stand: 12. August 2013)

Im gesamten Zeitraum von Januar 2007 bis August 2013 gingen Anträge auf einen EGF-Beitrag für entlassene Arbeitskräfte aus insgesamt 35 Wirtschaftszweigen (siehe auch Überblick in Anhang 1) ein. Die meisten Anträge betrafen das verarbeitende Gewerbe, aber auch das Bauwesen und den Dienstleistungssektor. Auf vier Branchen des verarbeitenden Gewerbes entfielen die meisten Anträge: die Automobilindustrie (19 Anträge bzw. 17 % aller Anträge), gefolgt von dem Maschinen- und Ausrüstungsbau (12 Anträge bzw. 11 %), der Textilindustrie (10 Anträge bzw. 9 %) und der Druckindustrie (9 Anträge bzw. 8 %).

Ungefähr 8 % (9 Anträge) wurden für Arbeitskräfte aus dem Bauwesen im breiteren Sinne eingereicht, d. h. Hochbau, spezialisierte Bauarbeiten, Architektur- und Engineeringaktivitäten. (Falls verwandte Branchen wie Baumaterialien, Zimmerei und Schreinerei sowie Keramik einbezogen würden, würde sich die Zahl der Anträge auf 13 bzw. ca. 12 % erhöhen.) Für mehr als die Hälfte der Branchen (20 von 35) ging nur ein Antrag ein.

Abbildung 5: Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte nach Branchen (NACE Rev. 2), 2007-2013 (Stand:12. August 2013)

Die 110 Anträge von 20 Mitgliedstaaten betrafen 100 022 entlassene Arbeitskräfte. Die am stärksten betroffenen Branchen sind die Automobilindustrie mit nahezu 24 000 Arbeitskräften (23,8 % der von allen eingereichten Anträgen betroffenen Arbeitskräfte), gefolgt von der Textilindustrie (mehr als 11 000 betroffene Arbeitskräfte bzw. 11,2 %), Mobiltelefonen (etwas mehr als 10 000 betroffene Arbeitskräfte bzw. 10 %) sowie dem Maschinen- und Ausrüstungsbau (mehr als 9000 betroffene Arbeitskräfte bzw. 9,1 %).

Abbildung 6: Pro betroffene Arbeitskraft im Durchschnitt beantragter Betrag pro Mitgliedstaat, 2007–2013 (Stand: 12. August 2013)

EUR                                                                                                  Durchschnitt

Abbildung 6 gibt einen Überblick über den durchschnittlichen EGF-Beitrag pro betroffene Arbeitskraft (4711 EUR für alle 100 022 Arbeitskräfte in 20 Mitgliedstaaten). In Österreich und Dänemark war der EGF-Beitrag mit 14 000 EUR bzw. 10 000 EUR pro Arbeitskraft am höchsten. In Litauen, Slowenien und der Tschechischen Republik betrug die beantragte Unterstützung pro Arbeitskraft dagegen weniger als 1000 EUR.

6.           Schlussfolgerung

Die bisherige Entwicklung zeigt, dass für immer mehr Branchen EGF-Anträge eingereicht werden. Die Mitgliedstaaten haben Erfahrungen gesammelt mit der Auswahl der am besten geeigneten Maßnahmen, der effizienten Planung der Unterstützung für die entlassenen Arbeitskräfte und der Nutzung des EGF zur Erprobung neuer Konzepte. Sie nutzen immer häufiger die Möglichkeit der Mittelumschichtung zwischen Maßnahmen in der Durchführungsphase, um die verfügbaren EGF-Mittel bestmöglich zu nutzen.

Die Tatsache, dass die zeitlich befristete „Krisen-Ausnahmeregelung“ nicht für den Zeitraum nach Ende 2011 hinaus verlängert werden konnte (fehlende qualifizierte Mehrheit im Rat), schränkte die Möglichkeit der EU ein, Arbeitskräfte zu unterstützen, auch wenn viele von ihnen nach wie vor stark unter der Krise zu leiden haben.

Von 2012 bis zum Ablauf der geltenden EGF-Verordnung (Ende 2013) gelten weiterhin die unbefristeten Änderungen der geänderten Verordnung (Absenken der Mindestzahl auf 500 Entlassungen, verlängerter Durchführungszeitraum von 24 Monaten ab Antragstellung) und die Mitgliedstaten können nach wie vor Arbeitskräfte unterstützen, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge entlassen wurden. Wenn das Potenzial des EGF voll genutzt wird – in Ergänzung zu anderen bestehenden Instrumenten und in Abstimmung mit den wichtigsten Interessenträgern – können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für eine EGF-Unterstützung in Frage kommen, maßgeschneiderte und individuelle Hilfe erhalten und so mittel- und langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, wenn sich die Märkte allmählich von der Krise erholen.

[1]               Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1), in der für alle Sprachen im ABl. L 48 vom 22.2.2008, S. 82 berichtigten Fassung sowie in der für die englische Sprache im ABl. L 202 vom 31.7.2008, S. 74 berichtigten Fassung.

[2]               Verordnung (EG) Nr. 546/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 167 vom 29.6.2009).

[3]               COM(2011) 608 final vom 6.10.2011.

[4]               Die zeitlich befristete Ausnahmeregelung der EGF-Verordnung, gemäß der Anträge durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise begründet werden konnten und der EGF-Kofinanzierungssatz von 50 % auf 65 % erhöht wurde, galt für den Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011.

[5]               Ein Dossier (EGF/2012/009 BE/Carsid) wurde nachträglich zurückgezogen und am 2. April 2013 erneut eingereicht.

[6]               Automobilindustrie (3), Maschinen- und Ausrüstungsbau (3), Metallerzeugung und -bearbeitung (2), Mobiltelefone (1),Geräte der Unterhaltungselektronik (1) und Call Centers (1).

[7]               Ausschließlich des Schlussberichts für ein Dossier, das vom antragstellenden Mitgliedstaat in der Folge zurückgezogen wurde: EGF 2007/002 FR Renault.

[8]               NEET: not in education, employment or training (Personen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren).

[9]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[10]             ABl. L 192 vom 20.7.2012, S. 11.

[11]             COM(2012) 160 vom 4.4.2012.

[12]             http://ec.europa.eu/egf – verfügbar in allen 23 Amtssprachen, einschließlich Irisch.

[13]             Der Bericht über die Halbzeitevaluierung ist auf der EGF-Website verfügbar (http://ec.europa.eu/egf).

                Siehe auch Kapitel 4.7.5 des EGF-Jahresberichts 2011.

[14]             Der Bericht über die erste Phase der Ex-post-Evaluierung ist bis zum 31. Dezember 2013, der Bericht über die Endphase bis zum 31. Dezember 2014 vorzulegen (Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung).

[15]             Rechnet man die 10 Anträge mit, die von den antragstellenden Mitgliedstaaten zurückgezogen wurden, steigt die Zahl auf 120. In der Statistik werden die zurückgezogenen Anträge nicht berücksichtigt.

Anhang 1 – EGF-Anträge Nach der Systematik der Wirtschaftszweige  (Stand: 12. August 2013)

ANHANG 2 – ÜBERBLICK ÜBER DIE EGF-ANTRÄGE BIS ZUM 12. AUGUST 2013 NACH MITGLIEDSTAAT UND ANTRAGSART (KRITERIEN GEM. ARTIKEL 1)

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