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Document 52013DC0657

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT SECHSTER FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2012

/* COM/2013/0657 final */

52013DC0657

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT SECHSTER FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2012 /* COM/2013/0657 final */


INHALT

1........... HAUSHALTSVERFAHREN.. 3

2........... KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG.. 6

3........... VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2012. 8

4........... ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2012. 9

5........... VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN.. 11

6........... AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN.. 12

Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4-I Anhang 4-II Anhang 5 Anhang 6 || Haushaltsverfahren 2012 - EGFL-Verpflichtungsermächtigungen Anteil des Haushalts des EGFL am Haushalt der EU 2006-2012 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2012 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL im Haushaltsjahr 2012, zweckgebundene Einnahmen. C4 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL im Haushaltsjahr 2012, zweckgebundene Einnahmen. C5 Haushaltsvollzug für den EGFL nach Abschnitten und Mitgliedstaaten – Haushaltsjahr 2012 Entwicklung der Verteilung der Ausgaben des EGFL in den Haushaltsjahren 2007 bis 2012

Anmerkung: Diesem Bericht ist ein ausführliches Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen beigefügt. Der Text (in englischer Sprache) und die dazugehörigen Tabellen (ebenfalls in englischer Sprache) sind auch auf der Website der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verfügbar (http://ec.europa.eu/agriculture/cap-funding/financial-reports/eagf/index_en.htm).

1.           HAUSHALTSVERFAHREN[1]

1.1.        Haushaltsentwurf 2012

Der Haushaltsentwurf (HE) 2012 wurde von der Kommission angenommen und der Haushaltsbehörde am 20. April 2011 vorgelegt. Für den aus Rubrik 2 des Finanzrahmens 2007-2013 finanzierten Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 44 179,7 Mio. EUR vorgeschlagen.

Der Rat verabschiedete seinen Standpunkt zum Haushaltsentwurf 2012 am 25. Juli 2011, wobei er die EGFL-Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsentwurf der Kommission um 535,5 Mio. EUR auf 43 644,2 Mio. EUR senkte. Das Europäische Parlament dagegen verabschiedete seinen Standpunkt zum Haushaltsentwurf 2012 am 26. Oktober 2011 und stockte die EGFL-Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsentwurf der Kommission um 271,9 Mio. EUR auf 44 451,6 Mio. EUR auf.

1.2.        Berichtigungsschreiben für 2012

Am 25. Oktober 2011 genehmigte die Kommission das Berichtigungsschreiben Nr. 3 zum Haushaltsentwurf 2012. Mit diesem Berichtigungsschreiben wurde der Mittelbedarf für den EGFL auf 44 091,6 Mio. EUR festgesetzt. Das sind 88,1 Mio. EUR weniger als im Haushaltsentwurf vorgesehen. Dieser Rückgang war hauptsächlich auf den Anstieg der erwarteten verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen im Jahr 2012 um 291 Mio. EUR zurückzuführen. Die im HE 2012 vorgesehenen zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 791 Mio. EUR. Dieser Betrag wurde im Berichtigungsschreiben für 2012 auf 1010 Mio. EUR angehoben.

1.3.        Feststellung des Haushaltsplans 2012

Im November 2011 wurde im Vermittlungsverfahren eine Einigung über den EGFL-Haushalt für 2012 erzielt. Dieser Haushaltsplan wurde am 1. Dezember 2011 vom Europäischen Parlament angenommen. Er umfasst folgende Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen:

– Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 603,4 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 601,3 Mio. EUR für Agrarmarktmaßnamen und Direktbeihilfen (Politikbereich 05 – Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums).

– Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 335,8 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 245,5 Mio. EUR für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen (Politikbereich 17 – Gesundheit und Verbraucherschutz).

– Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 30,5 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 29,1 Mio. EUR für Fischereimärkte (Politikbereich 11 – Maritime Angelegenheiten und Fischerei).

Insgesamt sind im Haushaltsplan für den EGFL Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 43 969,6 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von 43 876 Mio. EUR veranschlagt. Die Differenz zwischen Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte Mittel verwendet werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Politikstrategie und die Koordinierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft sowie die Tiergesundheit und den Pflanzenschutz.

Von den bewilligten EGFL-Mitteln für Verpflichtungen für den Politikbereich 05 in Höhe von 43 603,4 Mio. EUR waren 3230,8 Mio. EUR für Marktmaßnahmen im Rahmen von Kapitel 05 02, 40 510,7 Mio. EUR für Direktbeihilfen im Rahmen von Kapitel 05 03, 192,7 Mio EUR für das Audit der Agrarausgaben im Rahmen von Kapitel 05 07 und 45,8 Mio EUR für allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung im Rahmen von Kapitel 05 08 vorgesehen.

Einzelheiten siehe Anhang 1.

1.4.        Zweckgebundene Einnahmen des EGFL[2]

Gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen aufgrund von Konformitätsabschlussbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Nach den einschlägigen Bestimmungen können zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung jeglicher EGFL-Ausgaben verwendet werden. Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr übertragen.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2012 wurden die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2012 und die Höhe der vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen geschätzt. Diese Schätzung belief sich auf 1010 Mio. EUR und wurde bei der Annahme des Haushaltsplans 2012 durch die Haushaltsbehörde berücksichtigt. Im Einzelnen:

– Die Einnahmen aus Rückforderungen beim Konformitätsabschluss und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten wurden mit 600 Mio. EUR bzw. 150 Mio. EUR, die Einnahmen aus der Milchabgabe mit 55 Mio. EUR veranschlagt. Somit wurde der Betrag der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres 2012 auf 805 Mio. EUR geschätzt.

– Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden mit 205 Mio. EUR angesetzt.

Im Haushalt 2012 hat die Kommission diese ursprünglich angesetzten zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1010 Mio. EUR zwei Regelungen zugewiesen. Im Einzelnen:

– 310 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und

– 700 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung (Direktbeihilfen).

Für diese beiden Regelungen bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich entsprechend den Vorschlägen der Kommission Beträge in Höhe von 496 Mio. EUR bzw. 30 472 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der erwähnten zweckgebundenen Einnahmen entspricht geschätzten verfügbaren Mitteln von insgesamt 806 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und 31 172 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

1.5.        Befristete Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor[3]

Die befristeten Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor werden, wie in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 festgelegt, als zweckgebundene Einnahmen zur Finanzierung der Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und andere im Zucker-Umstrukturierungsfonds vorgesehene Beihilfen behandelt. Für die Wirtschaftsjahre 2006/07 bis 2008/09 wurden diese Beträge für die den Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat zugeteilten mengenmäßigen Quoten für Zucker, Inulinsirup und Isoglucose von den Mitgliedstaaten in den Fonds eingezahlt.

Zum Zeitpunkt der Festlegung des Haushalts 2012 wurde damit gerechnet, dass ein Betrag in Höhe von 832,2 Mio. EUR vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 übertragen werden kann.

1.6.        Anteil des Mittelvolumens des EGFL am Gesamthaushalt der EU

Für den Anteil des endgültigen Mittelvolumens des EGFL (Verpflichtungsermächtigungen) am Gesamthaushalt der EU im Zeitraum 2006-2012 wird auf Anhang 2 verwiesen.

2.           KASSENFÜHRUNG UND MITTELBEWIRTSCHAFTUNG

2.1.        Mittelbewirtschaftung

2.1.1.     Für das Haushaltsjahr 2012 verfügbare Mittel

in EUR ||

Ausgabenteil des Haushaltsplans (1) || Mittel für Verpflichtungen || Mittel für Zahlungen || Einnahmenteil des Haushaltsplans (AR) (2) || Prognosen

1. Ursprüngliche Mittelansätze für den EGFL, davon || 43 969 637 305 || 43 875 978 049 || 1. Konformitäts­abschluss || 600 000 000

1a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung || 43 540 900 000 || 43 540 900 000 || 2. Unregelmäßig­keiten || 150 000 000

1b. Mittelansätze unter zentralisierter direkter Verwaltung (3) || 428 737 305 || 335 078 049 || 3. Zusatzabgabe der Milcherzeuger || 55 000 000

2. Berichtigungshaushalt Nr. 6/2012 || -65 420 000 || 17 000 000 || 4. Befristete Um-strukturierungs-beträge im Zuckersektor (4) || 0

3. Übertragung zum/aus dem EGFL im Jahr || 71 000 || 10 614 720 || Gesamtprognose AR || 805 000 000

4. Endgültige Mittelansätze für den EGFL, davon || 43 904 288 305 || 43 903 592 769 || ||

4a. Mittelansätze unter geteilter Verwaltung || 43 540 900 000 || 43 540 900 000 || ||

4b. Mittelansätze unter zentralisierter direkter Verwaltung || 363 388 305 || 362 692 769 || ||

(1)    In den Haushalt 2012 eingesetzte Mittel nach Abzug der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2012 sowie der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 des Rates voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2011 auf das Haushaltsjahr 2012 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen. (2)    AR: Einzuziehende zweckgebundene Einnahmen. Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (p.m.)[4], werden jedoch in den Erläuterungen zum Haushaltsplan angeführt. (3)    78 % der Mittel für Verpflichtungen betreffen Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen des Politikbereichs 17 – Gesundheit und Verbraucherschutz. Der Rest betrifft Ausgaben für Politikstrategie und Koordinierung im Politikbereich 05 – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (15 %) und im Politikbereich 11– Maritime Angelegenheiten und Fischerei (7 %). (4) Diese Einnahmen werden dazu verwendet, Mittel für die Zahlungen der Beihilfen aus dem Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie bereitzustellen. Dieser Fonds ist am 30. Septemer 2012 abgelaufen.

2.1.2.     Ausführung der für das Haushaltsjahr 2012 verfügbaren Mittel

in EUR

|| Ausführung der Mittel für Verpflichtungen || Ausführung der Mittel für Zahlungen

Geteilte Verwaltung (1) || 44 495 484 915,34 || 44 495 484 915,34

Ausgaben im Rahmen der zentralisierten direkten Mittelverwaltung || 359 808 478,00 || 347 851 305,54

Insgesamt (mit Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie Insgesamt (ohne Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) || 44 855 293 393,34 109 698 527,03 44 745 594 866,31 || 44 843 336 220,88 109 698 527,03 44 733 637 693,85

(1) Gebundene Beträge. Verpflichtungen und Zahlungen abzüglich zweckgebundener Einnahmen für die geteilte Verwaltung: 43 588 043 789,62 EUR.

Im Haushaltsjahr 2012 wurden Mittel für Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 44 855 293 393,34 EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von insgesamt 44 843 336 220,88 EUR in Anspruch genommen.

2.1.3.     Haushaltsausführung – Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung der Kommission

in EUR ||

Ausgaben im Rahmen der zentralisierten direkten Mittelverwaltung || Mittel für Verpflichtungen || Aufgehobene Mittel­bindungen || Mittel für Zahlungen || Übertrag auf 2013 (2)

Mittelansätze (C1) (1) || 363 388 305,00 || - || 362 692 769,11 || -

Ausführung (C1) || 358 622 779,47 || - || 341 045 358,37 || 16 140 424,02

Verfallene Mittel || 4 765 525,53 || - || 5 506 986,72 || -

(1) C1 bezeichnet die bewilligten Haushaltsmittel. Dieser Betrag berücksichtigt den Berichtigungshaushalt 6/2012 mit Übertragungen zum/vom EGFL: 65 349 000,00 EUR für Mittel für Verpflichtungen und 27 614 720,11 EUR für Mittel für Zahlungen. (2) Übertrag auf 2013 nur für nichtgetrennte Mittel.

Im Haushaltsplan 2012 waren Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 363,4 Mio. EUR für Ausgaben im Rahmen der zentralisierten direkten Mittelverwaltung vorgesehen. Im Jahr 2012 wurde ein Betrag von 358,6 Mio. EUR gebunden. Der Saldo dieser Mittel (4,8 Mio. EUR) ist verfallen. 74,4 % der Mittel für Verpflichtungen betreffen Ausgaben des Politikbereichs 17 (Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen). Der Rest teilt sich zwischen dem Politikbereich 05 - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (17,2 %) und dem Politikbereich 11 – Fischerei (8,4 %) auf.

Bei den ausgeführten EGFL-Mitteln für Verpflichtungen in Bezug auf Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung durch die Kommission handelt es sich größtenteils um getrennte Mittel. Der automatische Übertrag auf 2013, der sich lediglich auf nichtgetrennte Mittel bezieht, beläuft sich auf 16,1 Mio. EUR.

2.2.        Monatliche Zahlungen

2.2.1.     Monatliche Zahlungen an die Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

2.2.1.1.  Monatliche Zahlungen auf der Grundlage der buchmäßigen Erfassung

Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik[5] lautet: „Die Kommission leistet die monatlichen Zahlungen [...] für die Ausgaben, die die zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Laufe des Referenzmonats getätigt haben“. Die monatlichen Zahlungen werden dem Mitgliedstaat spätestens am dritten Arbeitstag des zweiten Monats überwiesen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausgaben getätigt wurden.

Bei den monatlichen Zahlungen handelt es sich um eine Rückerstattung der Nettoausgaben (nach Abzug der Einnahmen), die bereits angefallen sind. Sie erfolgen auf der Grundlage der monatlichen Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten[6]. Die monatliche buchmäßige Erfassung der Ausgaben und Einnahmen unterliegt Überprüfungen und Berichtigungen auf der Basis der detaillierten Ausgabenerklärung[7]. Zudem werden diese Zahlungen nach den Prüfungen der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens endgültig.

Die von den Mitgliedstaaten vom 16. Oktober 2011 bis 15. Oktober 2012 getätigten Zahlungen unterliegen der Regelung der monatlichen Zahlungen. Die verbleibenden Zahlungen werden für eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen direkt von der Kommission geleistet.

Für das Haushaltsjahr 2012 belief sich der Nettogesamtbetrag der getätigten monatlichen Zahlungen nach Abzug von Rechnungsabschluss- und anderen Berichtigungen, auf 43 588 043 789,62 EUR.

2.2.1.2.  Beschlüsse über monatliche Zahlungen für 2012

Für das Haushaltsjahr 2012 hat die Kommission zwölf Beschlüsse über die monatlichen Zahlungen erlassen. Im Dezember 2012 wurde darüber hinaus ein zusätzlicher Beschluss über monatliche Zahlungen erlassen, um die bereits gewährten Zahlungen entsprechend den zu Lasten des Haushaltsjahres zu verbuchenden Ausgaben zu berichtigen.

3.           VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2012

3.1.        Inanspruchnahme der EGFL-Haushaltsmittel

Die Mittel für Verpflichtungen im Haushaltsplan 2012 wurden vollständig in Anspruch genommen, die Mittel für Zahlungen zu 99,9 %. Dabei sind die übertragenen zweckgebundenen Einnahmen berücksichtigt, nicht aber die Ausführung des Fonds für die Umstrukturierung der Zuckerindustrie.

Die ausgeführten Haushaltsmittel beliefen sich auf insgesamt 44 745,6 Mio. EUR. Diese Ausgaben wurden durch die ursprünglichen Mittelansätze unter Verwendung des gesamten Betrags der aus dem Haushaltsjahr 2011 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen (441,5 Mio. EUR) sowie eines Teils der zweckgebundenen Einnahmen von 2012 (408,9 Mio. EUR) von insgesamt 899,6 Mio. EUR finanziert.

Im Politikbereich 05 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) betrugen die Ausgaben für marktbezogene Maßnahmen 3406 Mio. EUR und diejenigen für Direktbeihilfen 40 880 Mio. EUR. Die für bestimmte Marktmaßnahmen und Direktbeihilfen angefallenen Ausgaben überschritten die bewilligten Haushaltsmittel und wurden zum einen Teil durch die Übertragung von Mitteln aus anderen Haushaltsposten und zum anderen Teil durch Einnahmen gedeckt, die dem EGFL-Haushalt zugewiesen waren.

Darüber hinaus umfasst die genannte vollständige Ausführung Ausgaben im Politikbereich 11 (Marktmaßnahmen Fischerei) in Höhe von 30,5 Mio. EUR sowie Ausgaben im Politikbereich 17 (Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen) in Höhe von 268,4 Mio. EUR.

Einzelheiten zum Haushaltvollzug in den einzelnen Politikbereichen finden sich in Anhang 3.

In Anhang 5 sind die Ausgaben für Marktmaßnahmen, Direktzahlungen und das Audit der Agrarausgaben nach Artikeln und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.

4.           ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2012

Es folgen Bemerkungen zur Ausführung der Haushaltsmittel des EGFL 2012 sowie zur Verwendung der verfügbaren zweckgebundenen Einnahmen 2012 auf der Grundlage der in Anhang 3 genannten Einzelheiten.

4.1.        Kapitel 05 02: Interventionen auf den Agrarmärkten

4.1.1.     Einleitung

Die Gesamtzahlungen für dieses Kapitel des Haushalts beliefen sich auf 3406 Mio. EUR und wurden aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 3230,8 Mio. EUR und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 177,4 Mio. EUR finanziert, die für die Ausgaben im Obst- und Gemüsesektor verwendet wurden. Der verbleibende Saldo der zweckgebundenen Einnahmen 2012 in Höhe von 143,4 Mio. EUR wurde auf 2013 übertragen. (NB: Einzelheiten zu diesem Sektor werden unter Ziffer 4.1.3 erläutert). Die aus Haushaltsposten, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel zu verzeichnen war, verfügbar gemachten Mittel wurden auf andere Haushaltsposten übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken.

4.1.2.     Nahrungsmittelhilfeprogramme

Die Mitgliedstaaten haben das Programm 2012 für die Verteilung von Nahrungsmitteln an Bedürftige nahezu vollständig ausgeführt. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten noch ausstehende Restbeträge für Verwaltungs- und Transportkosten für die Programme der Vorjahre gezahlt. Aus diesem Grunde wurden die Haushaltsmittel für 2012 um 15,1 Mio. EUR überschritten.

4.1.3.     Obst und Gemüse

Die Ausgaben für diesen Sektor beliefen sich auf 1071,2 Mio. EUR; der Mehrverbrauch ist hauptsächlich auf die Ausgaben der Mitgliedstaaten für die Beihilfen für Erzeugergruppierungen zur vorläufigen Anerkennung zurückzuführen, da sich nach der Mitteilung der Mitgliedstaaten im Januar 2011, die Grundlage für die Haushaltsschätzung 2012 war, noch zahlreiche Erzeugergruppierungen der Regelung angeschlossen haben. Die Ausgaben der Mitgliedstaaten für Betriebsfonds von Erzeugerorganisationen waren geringer als der im Haushaltsplan 2012 geschätzte Mittelbedarf, da ihre Zahlungen der ersten Tranche für die für 2012 genehmigten Pläne niedriger waren als ursprünglich veranschlagt und da sie einen geschätzten Restbetrag im Rahmen der E.-coli-Maßnahmen letztendlich nicht gezahlt haben. Beim Schulobstprogramm schließlich lagen die Ausgaben mehrerer Mitgliedstaaten unter ihrer Mittelzuweisung für das Schuljahr 2011/12, während sie für das Schuljahr 2012/13, das am 1. August 2012 begann, bis Ende des Haushaltsjahrs 2012 noch keine Ausgaben tätigten. Diese Ausgaben werden im Rahmen des Haushalts 2013 getätigt und gemeldet.

4.1.4.     Weinbauerzeugnisse

Die wichtigste Maßnahme, die in diesem Sektor finanziert wurde, sind die nationalen Stützungsprogramme für Wein, für die zwei Mitgliedstaaten etwas geringere Ausgaben getätigt haben als in ihren Programmen vorgesehen. Alle anderen im Rahmen dieser Regelung vorgesehenen Programme wurden jedoch vollständig durchgeführt, mit der Folge, dass insgesamt mehr als 98,4 % der für 2012 veranschlagten Mittel in Anspruch genommen wurden. Für die Zahlung der noch ausstehenden Restbeträge im Rahmen der (2011 beendeten) Rodungsregelung tätigten die Mitgliedstaaten geringere Ausgaben als im Haushaltsplan vorgesehen.

4.1.5.     Milch und Milcherzeugnisse

Der Minderverbrauch des Sektors ist hauptsächlich zurückzuführen auf geringere Ausgaben der Mitgliedstaaten für die private Lagerhaltung von Butter (da geringere Mengen Butter im Rahmen dieser Regelung eingelagert wurden) und für die Schulmilchregelung (da geringere Mengen abgegeben wurden als im Haushaltsplan 2012 vorgesehen). Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Haushaltsbehörde diesen Posten im Haushaltsplan 2012 gegenüber dem ursprünglichen Mittelbedarf von 81 Mio. EUR, den die Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben Nr. 3/2012 gefordert hatte, um 9 Mio. EUR aufgestockt hatte.

4.1.6.     Rindfleisch

Der Rückgang der Ausfuhrerstattungssätze für Fleisch und lebende Tiere im April 2012 führte bei diesem Artikel zu einem Minderverbrauch in Höhe von 7,5 Mio. EUR für die Ausfuhr von frischem und gefrorenem Fleisch und in Höhe von 1,3 Mio. EUR für die Ausfuhr lebender Tiere.

4.2.        Kapitel 05 03: Direktbeihilfen

Die bewilligten Mittel für dieses Kapitel des Haushaltsplans 2012 beliefen sich auf 40 510,7 Mio. EUR, während die Direktzahlungen etwa 40 880 Mio. EUR betrugen. Die Höhe der EGFL-Ausgaben für Direktzahlungen war 2012 im Vergleich zu den Zahlungen von 2011 hauptsächlich aufgrund der schrittweisen Einführung von Direktzahlungen für die EU12 höher, die im Jahr 2012 weiter fortgesetzt wurde. Ein Teil der Betriebsprämienregelung sollte aus zweckgebundenen Einnahmen finanziert werden, was zu diesem offensichtlichen Mehrverbrauch führte, der wie geplant durch diese Einnahmen gedeckt wurde. Die für andere Regelungen dieses Kapitels getätigten Ausgaben wurden durch Übertragungen von bewilligten Mitteln aus anderen Haushaltsposten abgedeckt.

4.3.        Kapitel 05 07: Audit der Agrarausgaben

4.3.1.     Artikel 05 07 01: Kontrolle der Agrarausgaben

Dieser Artikel umfasst im Wesentlichen Beträge, die dem EGFL-Haushalt durch Berichtigungen im Rahmen des Rechnungsabschlusses und aufgrund der Nichteinhaltung von Fristen für Zahlungen an Begünstigte gutgeschrieben wurden. Dieses Jahr nahm die Kommission jedoch insgesamt positive Berichtigungen der Rechnungen der Mitgliedstaaten in Höhe von etwa 28,5 Mio. EUR vor, einschließlich der negativen Berichtigungen, die den Mitgliedstaaten durch Sanktionen für die Überschreitung der Zahlungsfristen bei dem Haushaltsposten 05 07 01 06 auferlegt wurden. Die von der Haushaltsbehörde angenommenen Haushaltsmittel 2012 beliefen sich auf –200 Mio. EUR für die negativen Berichtigungen im Rahmen des Rechnungsabschlusses unter demselben Haushaltsposten. Die Kommission hat diesen Posten durch die Übertragung von bewilligten Mitteln in Höhe von 228,6 Mio. EUR aus anderen Haushaltsposten, bei denen es zu einem Minderverbrauch gekommen ist, abgeschlossen.

Was den Konformitätsabschluss der Rechnungen der Vorjahre betrifft, so hat die Kommission in dem Jahr positive Berichtigungen in Höhe von 36,2 Mio. EUR vorgenommen. Der Haushaltsplan 2012 sah keine Mittel für solche positiven Berichtigungen vor, die schließlich durch die Übertragung bewilligter Mittel in derselben Höhe aus anderen Haushaltsposten finanziert wurden.

5.           VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN

5.1.        Zweckgebundene Einnahmen des EGFL

Die von 2011 auf 2012 tatsächlich übertragenen zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 441,5 Mio. EUR und wurden im Einklang mit Artikel 10 der Haushaltsordnung vollständig zur Finanzierung der Ausgaben des Haushaltsjahrs 2012 verwendet. Dieser Betrag deckte Ausgaben in Höhe von 10,8 Mio. EUR für die Betriebsfonds der Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und 430,7 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung.

Wie dem Anhang 4-I zu entnehmen ist, beliefen sich die zweckgebundenen Einnahmen von 2012 auf 899,6 Mio. EUR und kamen wie folgt zustande:

– Berichtigungen im Rahmen des Konformitätsabschlusses in Höhe von etwa 674,8 Mio. EUR;

– Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten in Höhe von etwa 160,7 Mio. EUR;

– Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von etwa 64,1 Mio. EUR.

Ein Teil dieser zweckgebundenen Einnahmen von 2012 in Höhe von 408,9 Mio. EUR wurde innerhalb des Jahres verwendet. Ein Betrag in Höhe von etwa 166,5 Mio. EUR wurde verwendet, um in dem Jahr getätigte Ausgaben für die Betriebsfonds für Erzeugerorganisationen im Obst-und Gemüsesektor zu decken, und der Restbetrag von 242,4 Mio. EUR wurde verwendet, um in dem Jahr getätigte Ausgaben für Direktbeihilfen zu decken.

Der Restbetrag der zweckgebundenen Einnahmen von 2012 in Höhe von 490,7 Mio. EUR wurde automatisch auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen, um den Mittelbedarf in dem Jahr zu finanzieren.

Einzelheiten siehe Anhänge 4-I und 4-II.

5.2.        Zweckgebundene Einnahmen aus den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor

Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden seit November 2009 keine neuen befristeten Umstrukturierungsbeträge von den Mitgliedstaaten erhoben. Im Jahr 2012 wurde jedoch ein Betrag in Höhe von 7,8 Mio. EUR für Unregelmäßigkeiten gemeldet. Daher entsprechen die gesamten zweckgebundenen Einnahmen, die zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie verfügbar sind, dem obengenannten Betrag zuzüglich dem Betrag von 856,8 Mio. EUR, der von 2011 übertragen wurde und der höher war als der im Haushaltsplan 2012 vorgesehene Betrag von 832,2 Mio. EUR, da die von den Mitgliedstaaten Ende 2011 getätigten Zahlungen niedriger waren als erwartet. Nach Erstattung des von den Mitgliedstaaten gezahlten Nettobetrags für die Umstrukturierung der Zuckerindustrie in Höhe von 109,7 Mio. EUR (Einzelheiten siehe Ziffer 6.3) verblieb ein Saldo von etwa 754,9 Mio. EUR, nachdem der befristete Umstrukturierungsfonds am 30. September 2012 abgelaufen war. Gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 wurde dieser Betrag dem EGFL zugewiesen.

Einzelheiten siehe Anhänge 4-I und 4-II.

5.3.        Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie

Die Erstattungen an die Mitgliedstaaten für die von ihnen gezahlten Beihilfen für Umstrukturierungsmaßnahmen, für Diversifizierungsbeihilfen und Beihilfen für die Zuckerraffination beliefen sich auf einen Nettobetrag von 109,7 Mio. EUR. Diese Beihilfen wurden den Mitgliedstaaten aus den unter Ziffer 5.2 genannten zweckgebundenen Einnahmen erstattet.

Einzelheiten siehe Anhang 3.

6.           AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN

Die Ausgaben des EGFL belaufen sich auf insgesamt 44 745,6 Mio. EUR (ohne den Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie). Im Folgenden werden diese Ausgaben nach den wichtigsten Berichterstattungskategorien aufgeschlüsselt, wobei der jeweilige Anteil an den Gesamtausgaben des EGFL für 2012 angegeben wird.

Lagerhaltung

Die Ausgaben für die Lagerhaltung betrugen 17,4 Mio. EUR. Dieser Betrag entspricht im Wesentlichen den Ausgaben, die für die private Lagerhaltung von Butter und Olivenöl getätigt wurden.

Ausfuhrerstattungen

Die Ausgaben für Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 146,7 Mio. EUR, d. h. 0,3 % der Gesamtausgaben und betrafen vor allem Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch, Eier und nicht unter Anhang 1 fallende Erzeugnisse.

Sonstige Marktmaßnahmen

Die Ausgaben für andere Marktmaßnahmen als Lagerhaltung und Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 3344,5 Mio. EUR, d. h. 7,5 % der Gesamtausgaben des Jahres. Zu dieser Kategorie gehören Ausgaben hauptsächlich für Getreide, die Nahrungsmittelhilfeprogramme, Olivenöl, Obst und Gemüse, Wein, POSEI und Trockenfutter, Milch und Milchprodukte sowie Rind- und Schweinefleisch. Diese Ausgaben umfassen auch andere kleinere Beträge und die Berichtigungen. die sich aus dem Rechnungsabschluss ergeben.

Direktzahlungen

Die Ausgaben für Direktbeihilfen beliefen sich auf 40 880 Mio. EUR (d. h. 91,4 % der Gesamtausgaben).

Direkte Ausgaben im Rahmen der zentralisierten Mittelverwaltung

Diese Ausgaben in Höhe von 359,8 Mio. EUR (0,8 %) wurden direkt von der Kommission getätigt, und es handelte sich hauptsächlich um Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie landwirtschaftliche Buchführung, Erhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, Informationen über die GAP usw.

Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL

Für diese Programme können keine Mittel für Verpflichtungen im Rahmen der Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL mehr gebunden werden. Die Mitgliedstaaten sind jetzt dabei, diese Programme abzuschließen und unrechtmäßig gezahlte Beträge wiedereinzuziehen. Der endgültige Nettobetrag der Wiedereinziehungen für diesen Haushaltsartikel belief sich auf 2,8 Mio. EUR.

Die Entwicklung der Aufgliederung nach Ausgabenarten im Zeitraum 2007-2012 ist Anhang 6 zu entnehmen.

[1]               Das Haushaltsverfahren wird in Anhang 1 erläutert.

[2]               Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 670 enthält die für den EGFL zweckgebundenen Einnahmen), werden jedoch in den Erläuterungen zu diesem Artikel angeführt.

[3]               Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 680 für befristete Umstrukturierungsbeträge für den Zuckersektor), werden jedoch in den Bemerkungen zu diesem Artikel angeführt.

[4]               p.m.: „pour mémoire“.

[5]               ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 1.

[6]               Die Mitgliedstaaten übermitteln diese monatlichen Ausgabenerklärungen am 10. des Monats N+1.

[7]               Die Mitgliedstaaten übermitteln die detaillierten Erklärungen monatlich (anhand der Tabelle 104) am 20. des Monats N+1.

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