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Document 52013DC0490

MITTEILUNG DER KOMMISSION Harmonisierter Rahmen für die Übersichten über die Haushaltsplanung und die Berichte über die Emission von Schuldtiteln im Euro-Währungsgebiet

/* COM/2013/0490 final */

52013DC0490

MITTEILUNG DER KOMMISSION Harmonisierter Rahmen für die Übersichten über die Haushaltsplanung und die Berichte über die Emission von Schuldtiteln im Euro-Währungsgebiet /* COM/2013/0490 final */


1.         Einleitung

Die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013) ist am 30. Mai 2013 in Kraft getreten. Sie baut auf dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) auf, der den Rahmen für die haushaltspolitische Überwachung liefert, auf und ergänzt diesen im Euro-Währungsgebiet. Mit der Verordnung wird ein konkreter und entscheidender Schritt zur Stärkung der Überwachungsmechanismen für die Euro-Mitgliedstaaten getan.

Die Verordnung Nr. 473/2013 wirkt sich auf die haushaltspolitische Überwachung der Euro-Mitgliedstaaten insofern aus, als haushaltspolitische Entscheidungen transparenter werden und die haushaltspolitische Koordinierung zwischen den Ländern ab dem Haushaltszyklus 2014 verstärkt wird.

Mit den neuen gemeinsamen Haushaltsbestimmungen wurde eine jährlich im Herbst stattfindende koordinierte Überwachung eingeführt. Die Euro-Mitgliedstaaten übermitteln alljährlich bis zum 15. Oktober eine Übersicht über ihre Haushaltsplanung (HPÜ) für das Folgejahr. Die Kommission gibt dann vor Annahme des entsprechenden nationalen Haushaltsplans eine Stellungnahme zur HPÜ jedes Euro-Mitgliedstaats ab. Im außergewöhnlichen Fall, dass die Kommission flagrante Fälle der Nichterfüllung haushaltspolitischer Verpflichtungen aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt feststellt, wird nach Konsultation des betreffenden Mitgliedstaats eine Überarbeitung des Haushaltsplans verlangt. Dieser neue gemeinsame Haushaltszeitplan wird die politische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erleichtern und sicherstellen, dass Empfehlungen des Rates und der Kommission angemessen in das Haushaltsverfahren  der Mitgliedstaaten einfließen.

Die Kommission erstellt gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung Nr. 473/2013 „in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen harmonisierten Rahmen für die Vorgaben bezüglich des Inhalts der Übersicht über die Haushaltsplanung.“ In dieser Mitteilung wird ein harmonisierter Rahmen für die Übermittlung der HPÜ der Euro-Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Der Anhang enthält Formulare für die Meldung der wichtigsten gemäß der Verordnung Nr. 473/2013 mitzuteilenden haushaltspolitischen und makro­ökonomischen Daten für das Folgejahr.

Darüber hinaus stellt die Verordnung Nr. 473/2013 auf eine bessere Koordinierung der Pläne für die Emission von Schuldtiteln ab und fügt diesbezüglich für alle Euro-Mitgliedstaaten eine Meldepflicht ein. So sind die Euro-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, im Voraus und rechtzeitig über diese Pläne Bericht zu erstatten. Diese Informationen werden Energieeffizienz besser möglich machen, die Schuldenentwicklung im Euro-Währungsgebiet angemessen zu überwachen und Entscheidungen über die Emission von Schuldtiteln besser aufeinander abzustimmen. Laut Artikel 8 der Verordnung werden die „harmonisierte Ausgestaltung und der Inhalt der Unterrichtung […] von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festgelegt“. Deshalb werden in dieser Mitteilung auch die harmonisierte Ausgestaltung und der Inhalt der Unterrichtung über die nationalen Pläne für die Emission von Schuldtiteln von Euro-Mitgliedstaaten beschrieben.

2.         Ausgestaltung und Inhalt der Übersichten über die Haushaltsplanung

Die nachstehenden Leitlinien sind als Kodex bewährter Vorgehensweisen und gleichzeitig als Prüfliste für die Erstellung der HPÜ durch die Mitgliedstaaten zu sehen. Von den Mitglied­staaten wird erwartet, dass sie die Leitlinien befolgen und etwaige Abweichungen begründen.

Die HPÜ sollten im Wesentlichen bestimmte standardisierte Tabellen der Stabilitäts­programme aktualisieren und diese durch detaillierte Informationen über die in der HPÜ vorgesehenen Maßnahmen ergänzen.

Analog zu den bestehenden Leitlinien für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sollten die verwendeten Konzepte mit den auf europäischer Ebene und insbesondere im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG) festgelegten Standards vereinbar sein.

Aus der HPÜ sollte ersichtlich sein, an welcher Stelle möglicherweise Abweichungen von der Haushaltsstrategie des aktuellen Stabilitätsprogramms entstehen können. Aus diesem Grund sollten neben den Daten für das Folgejahr, d. h. das Jahr, für das der Haushaltsplan erstellt wird, (Jahr t+1 in den Standardtabellen des Anhangs) auch die einschlägigen Schätzungen für das laufende Jahr (t in den Standardtabellen des Anhangs) und die Ergebnisse des Vorjahres (t-1 in den Standardtabellen des Anhangs) aufgenommen werden; dabei ist auf die Konsistenz mit den im Rahmen des Defizitverfahren gemeldeten Daten zu achten.

A. Unabhängige makroökonomische Prognosen und Annahmen. Geschätzte Gesamtwirkung der Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum

HPÜ sollten sich auf unabhängige makroökonomische Prognosen gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung Nr. 473/2013 stützen. Dementsprechend werden in den Tabellen 1a, 1b, 1c und 1d der HPÜ (siehe Anhang) die wichtigsten erwarteten wirtschaftlichen Entwicklungen und wichtige ökonomische Variablen, die bei der Ausarbeitung der HPÜ verwendet wurden, beschrieben.

Tabelle 1a enthält Angaben zur Änderungsrate des realen BIP im Jahr t-1 und die prognostizierte Änderungsrate des realen BIP für die Jahre t und t+1. Die prognostizierten Wachstumsraten für die Jahre t und t+1 sollten den geschätzten aggregierten Auswirkungen der in der HPÜ vorgesehenen Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum Rechnung tragen. Daher sollten gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe g der Verordnung Nr. 473/2013 diese geschätzten Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum in Tabelle 1a oder anderweitig im methodischen Anhang angegeben werden.

Die grundlegenden Annahmen für die makroökonomischen Prognosen sollten in Tabelle 0.i des Anhangs aufgeführt werden. Weitere wichtige Annahmen, die für makroökonomische Prognosen typischerweise relevant sind, enthält Tabelle 0.ii.  Bei der Erstellung des Überblicks über die Annahmen, auf denen die unabhängigen makroökonomischen Prognosen basieren, könnte sich ein Blick auf letztere Tabelle als sinnvoll erweisen.

Die Mitgliedstaaten sollten zudem explizit angeben, ob die unabhängigen makroökonomischen und budgetären Prognosen von einer unabhängigen Einrichtung erstellt oder unterstützt worden sind.

B. Haushaltsziele

Die Haushaltsziele für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo, aufgeschlüsselt nach Teil­sektoren des Gesamtstaats (Zentralstaat, Länder- oder Regionalregierung in Mitgliedstaaten mit föderalem oder weitgehend dezentralisiertem institutionellem Gefüge, Gemeinden und Sozialversicherung), sind in den entsprechenden Tabellen des Anhangs anzugeben. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 473/2013 soll die Kommission prüfen, ob die HPÜ im Einklang mit den im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten haushaltspolitischen Verpflichtungen steht. Um diese Bewertung möglich zu machen, wird in diesem Abschnitt auch die Angabe struktureller Haushaltsziele sowie einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen verlangt. Die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenstand wird anhand der Daten über die Schuldenentwicklung bewertet, die mit den vorher beschriebenen detaillierten Haushaltszielen und makroökonomischen Prognosen vereinbar sein sollten. Diese Pflichtangaben für die Tabellen 2a, 2b und 2c des Anhangs können durch Daten über Eventualverbindlichkeiten mit möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die mittelfristige Schuldenposition ergänzt werden.

Für ein umfassendes Verständnis des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos und der allgemeinen Haushaltsstrategie sollten Angaben zu den Ausgaben- und Einnahmenzielen und deren Hauptkomponenten geliefert werden. Diese Angaben sind in Tabelle 4a des Anhangs enthalten. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und Kriterien für die Feststellung des Ausgabenwachstums nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1466/97, in der ein Ausgabenrichtwert festgelegt ist, wird in der HPÜ auch das geplante Wachstum von Staatsausgaben angegeben, die bei der Berechnung des Ausgabenrichtwerts gesondert behandelt werden.

Eine Aufschlüsselung der gesamtstaatlichen Ausgaben nach Aufgabenbereichen wird in den entsprechenden Tabellen des Anhangs vorgenommen. Die Mitgliedstaaten sollten diese Informationen soweit möglich nach den Kategorien der Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) aufgliedern. Gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung Nr. 473/2013 sind relevante Informationen über die gesamtstaatlichen Ausgaben zu liefern, die nach Bereichen wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung aufgeschlüsselt und entweder in der vorgeschlagenen Tabelle oder an anderer Stelle in der HPÜ mitgeteilt werden.

C. Öffentliche Ausgaben und Einnahmen unter der Annahme einer unveränderten Politik und diskretionäre Haushaltsmaßnahmen

Jeder Mitgliedstaat sollte ein geeignetes Szenario für die Ausgaben und Einnahmen bei unveränderter Politik für das Folgejahr (d. h. ohne Berücksichtigung des Haushaltsplans und im Rahmen des Haushaltsverfahrens vorgeschlagener neuer Maßnahmen) festlegen und die zugrundeliegenden Annahmen, Methoden und relevanten Parameter veröffentlichen. Bei der Annahme einer „unveränderten Politik“ werden Einnahme- und Ausgabetrends vor Zurechnung der Auswirkungen diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen, die im Rahmen des Haushaltsverfahrens für das Folgejahr beschlossen werden, extrapoliert. Die Ergebnisse der unter der Annahme einer unveränderten Politik vorgenommenen ausgaben- und einnahmenseitigen Prognosen werden in Tabelle 3 des Anhangs dargestellt, während die Tabellen 5a, 5b und 5c eine Beschreibung und Zusammenfassung der diskretionären Maßnahmen enthalten, die in den verschiedenen Teilsektoren zur Erreichung der Haushaltsziele verabschiedet werden.

Diese drei Tabellen sollten eine vollständige technische Beschreibung der Maßnahmen in den verschiedenen Teilsektoren enthalten sowie Angaben zu Gründen, Konzeption und Durchführung der jeweiligen Maßnahme. Ferner sollte das Ziel der Haushaltsmaßnahme gemäß ESVG genannt werden, wobei anzugeben ist, ob es sich um diskretionäre Ausgaben oder Einnahmen handelt. Darüber hinaus ist die genaue Zusammensetzung der gewünschten ausgaben- oder einnahmenseitigen Wirkung der diskretionären Maßnahme anzugeben. Dadurch wird ein Vergleich zwischen den Zielen und den Ergebnissen einer unveränderten Politik ermöglicht. Das heißt:

-  Auf der Einnahmenseite sollte angegeben werden, ob die Maßnahme abzielt auf:

o  Produktions- und Importabgaben (ESVG-Code D.2)

o  Einkommen- und Vermögenssteuern (ESVG-Code D.5)

o  Vermögenswirksame Steuern (ESVG-Code D.91)

o  Sozialbeiträge (ESVG-Code D.61)

o  Vermögenseinkommen (ESVG-Code D.4)

o  Sonstige (ESVG-Codes P.11+P.12+P.131+D.39+D.7+D.9 {ohne D.91})

-  Auf der Ausgabenseite sollte angegeben werden, ob die Maßnahme abzielt auf:

o  Arbeitnehmerentgelt (ESVG-Code D.1)

o  Vorleistungen (ESVG-Code P.2)

o  Sozialleistungen (Sozialleistungen und soziale Sachtransfers an Haushalte, die von Marktproduzenten erbracht werden, ESVG-Codes D.62, D.6311, D.63121, D.63131), davon, sofern anwendbar, Leistungen bei Arbeitslosigkeit einschließlich Geldleistungen (D.621 und D.624) und Sachleistungen (D.6311, D.63121, D.63131), in Verbindung mit Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind ebenfalls anzugeben

o  Zinsausgaben (ESVG-Code D.41)

o  Subventionen (ESVG-Code D.3)

o  Bruttoanlageinvestitionen (ESVG-Code P.51)

o  Vermögenstransfers (ESVG-Code D.9)

o  Sonstige (ESVG-Codes D.29+D.4 {ohne D.41} +D.5+D.7+P.52+P.53+K.2+D.8)

Das Zeitprofil der Maßnahmen sollte spezifiziert werden, um Maßnahmen mit vorübergehender budgetärer Wirkung, die keine bleibende Veränderung der intertemporalen Haushaltsposition (d. h. der dauerhaften Höhe der Einnahmen oder Ausgaben) bewirken, von Maßnahmen unterscheiden zu können, die dauerhafte budgetäre Wirkung haben und somit eine nachhaltige Veränderung der intertemporalen Haushaltsposition (d. h. der Höhe von Einnahmen und Ausgaben) bewirken. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 sind Maßnahmen mit einer geschätzten Auswirkung auf den Haushalt von mehr als 0,1 % des BIP ausführlich zu beschreiben, während Maßnahmen, deren budgetäre Auswirkungen unterhalb dieses Schwellenwerts bleiben, lediglich gekennzeichnet und mit Angabe der Gesamtwirkung auf den Haushalt mitgeteilt werden müssen. Kleinere Maßnahmen, die sich auf die gleiche Einnahme-/Ausgabekategorie auswirken, können, soweit möglich, sinnvoll zusammengefasst werden. Allerdings haben die Mitgliedstaaten im Rahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses vereinbart, die Berichterstattung über diskretionäre steuerliche Maßnahmen qualitativ zu verbessern, und sich dazu verpflichtet, solche Maßnahmen ausführlich zu beschreiben, sobald ihre budgetären Auswirkungen 0,05 % des BIP erreichen. Deshalb sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen der HPÜ und zur Stärkung der Kohärenz der Berichtspflichten detaillierte Angaben zu allen diskretionären haushaltspolitischen Maßnahmen mit einer geschätzten budgetären Auswirkung von mehr als 0,05 % des BIP liefern.

HPÜ sollten auch Angaben zur geschätzten Haushaltswirkung diskretionärer Maßnahmen auf Ebene der einzelnen Teilsektoren (Tabellen 5a, 5b und 5c des Anhangs) enthalten. Die budgetären Auswirkungen der gesamten Maßnahmen sind als Grenzwirkung gegenüber der Basisprojektion des Vorjahres (im Gegensatz zur Gesamtwirkung) anzugeben. Einfache dauerhafte Maßnahmen sollten deshalb mit der Wirkung +/-X im Jahr/den Jahren, in dem/denen sie eingeführt werden, und ansonsten mit der Wirkung null aufgezeichnet werden, d. h. die Gesamtauswirkungen auf die Höhe der Einnahmen bzw. Ausgaben dürfen sich nicht gegenseitig aufheben. Wenn die Auswirkungen einer Maßnahme im Laufe der Zeit variieren, sollte in der Tabelle nur die Grenzwirkung aufgezeichnet werden[1]. Einmalige Maßnahmen sollten im Jahr der ersten budgetären Auswirkungen naturgemäß immer mit der Wirkung +/-X und im Folgejahr mit der Wirkung -/+X aufgezeichnet werden, d. h. die Auswirkungen auf die Höhe der Einnahmen bzw. Ausgaben müssen sich in zwei aufeinander folgenden Jahren zu null addieren[2].

Die Mitgliedstaaten sollten diese drei Tabellen an die jeweilige Maßnahme anpassen, damit sie die Anzahl von Spalten enthalten, wie zur Darstellung aller budgetären Auswirkungen im Laufe der Zeit benötigt werden. In der HPÜ sollte auch mitgeteilt werden, welche Annahmen (z. B. Elastizitäten oder Entwicklung der Bemessungsgrundlage) bei der Ermittlung der Haushaltswirkung der einzelnen Maßnahmen zugrunde gelegt wurden. Schließlich ist in der HPÜ das Rechnungslegungskonzept der Datenmeldung anzugeben: Grundsätzlich sollte dies nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung erfolgen; ist dies nicht möglich, sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der entsprechende Wert auf Basis des Zahlungszeitpunkts mitgeteilt wird.

D. Strategie der Union für Wachstum und Beschäftigung und länderspezifische Empfehlungen

Einzelheiten zur Abstimmung der verabschiedeten Maßnahmen auf die länderspezifischen Empfehlungen oder die nationalen Ziele gemäß der Strategie der Union für Wachstum und Beschäftigung werden in den Tabellen 6a und 6b des Anhangs mitgeteilt.

E. Angaben zur Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen

Gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung Nr. 473/2013 sollte die HPÜ auch Angaben zur erwarteten Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen enthalten.

Während qualitative Überlegungen über die Verteilungswirkung finanzpolitischer Maßnahmen bereits in der Mehrheit der Mitgliedstaaten in den Haushaltsplan einfließen, sind quantitative Schätzungen deutlich seltener. Die Quantifizierung der Verteilungswirkung von Haushalts­maßnahmen ist keine leichte Aufgabe, weshalb der Anhang keine standardisierte Tabelle zu diesem Aspekt der HPÜ enthält. Die Mitgliedstaaten sollten qualitative Angaben und quantitative Schätzungen der Verteilungseffekte haushalts­politischer Maßnahmen, soweit möglich, in einer sinnvoll auf die spezifischen Maßnahmen und den analytischen Rahmen des betreffenden Mitgliedstaats abgestimmten Form liefern.

F. Vergleich zwischen HPÜ und aktuellem Stabilitätsprogramm

In Tabelle 7 des Anhangs werden die in der HPÜ genannten Haushaltsziele und Prognosen bei unveränderter Politik denen des aktuellen Stabilitätsprogramms gegenübergestellt. Mögliche Unterschiede zwischen bisherigen und geplanten Daten und den Daten des Stabilitätsprogramms sollten hinreichend begründet werden.

G. Methodischer Anhang

Tabelle 8 des Anhangs enthält die in die HPÜ aufzunehmenden methodischen Aspekte. Diese sollten Angaben zu den im Haushaltsverfahren angewandten Schätzverfahren, zu deren Merkmalen sowie den zugrunde gelegten Annahmen enthalten. Wurden die geschätzte Gesamtwirkung der Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum nicht in Tabelle 1a mitgeteilt, so sollten sie in diesem Anhang angegeben werden.

3.         Leitlinien über Ausgestaltung und Inhalt der Berichte über die Emission von Schuldtiteln

Dieser Abschnitt befasst sich im Einklang mit Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung Nr. 473/2013 mit der harmonisierten Ausgestaltung und dem Inhalt der Unterrichtung über die nationalen Pläne für die Emission von Schuldtiteln durch die Euro-Mitgliedstaaten.

Um die nationalen Pläne für die Emission von Schuldtiteln in den Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung einzufügen, sollten auch allgemeine Informationen über den Gesamtfinanzierungsbedarf des Staatshaushalts bereitgestellt werden. Aus diesem Grund sind vierteljährliche und jährliche Berichte vorzulegen.

Da bei Veränderungen der Marktbedingungen eine gewisse Flexibilität vonnöten ist, sind in diesen Berichten gemachte Aussagen über künftige Entwicklungen als vorläufige Angaben zu betrachten und vor dem Hintergrund der jeweiligen Marktbedingungen zu sehen. Die Berichte sollten angesichts der potentiell sensiblen Informationen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden.

1.         Der Jahresbericht sollte Folgendes enthalten:

- allgemeine Informationen über den Gesamtfinanzierungsbedarf des zentralstaatlichen Haushalts, z. B. (i) Tilgungen von Wertpapieren mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr und mehr, (ii) Bestand an Wertpapieren mit einer Ursprungslaufzeit von weniger als einem Jahr, (iii) Nettobarfinanzierungen, (iv) Kassendefizite und (v) Netto-Geldvermögensbildung außer Nettobarfinanzierungen,

- die Emissionspläne für das Folgejahr mit Aufschlüsselung nach kurzfristigen und mittel- bis langfristigen Wertpapieren nach dem Muster der nachstehenden Tabelle.

Tabelle III – Muster für die jährliche Unterrichtung über die Emission von staatlichen Schuldtiteln[3]

Gesamtfinanzierungsbedarf (in Mio. EUR) || Finanzierungsplan (in Mio. EUR)

Tilgung von Wertpapieren mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr und mehr (1) || Bestand an Schatzwechseln und Commercial Papers am Ende des Vorjahres (2) || Nettobarfinanzierungen (3) || Gesamtfinanzierungsbedarf (4 = 1+2 +3) || Kassendefizit/ -überschuss (5) || Netto-Geldvermögensbildung außer Nettobarfinanzierungen (6) || Sonstige (7) || Insgesamt (8 = 4+5 +6+7) || Änderung des kurzfristigen Bestands (Schatzwechsel + Commercial Papers) (9) || Mittel- bis langfristig (10) || Sonstige (11) || Insgesamt (12 = 2+9+ 10+11)

|| || || || || || || || || || ||

Die Unterrichtung der Kommission sollte spätestens eine Woche vor Ende des Kalenderjahres erfolgen.

2.         Der vierteljährliche Bericht sollte die Emissionspläne pro Quartal (nicht kumuliert) mit Aufschlüsselung nach kurzfristigen und mittel- bis langfristigen Wertpapieren enthalten. Mit den Quartalsemissionsplänen sollten nach dem Muster der nachstehenden Tabelle die tatsächlichen Emissionstätigkeiten im vorangegangenen Quartal und die geschätzte Emissionstätigkeiten im laufenden Quartal mitgeteilt werden. Unter normalen Marktbedingungen sollten die vorgesehenen Emissionspläne zwar grundsätzlich für mehrere Quartale im Voraus gemeldet werden, aber in der aktuellen Situation könnten sich solche Prognosen als schwierig erweisen bzw. nur relativ geringen Informationswert haben.  Deshalb wird vorgeschlagen, die Berichterstattung nur für das unmittelbar bevorstehende Quartal vorzunehmen.

Tabelle IV – Muster für die vierteljährliche Unterrichtung über die Emission von staatlichen Schuldtiteln[4][5]

Finanzierungsplan (in Mio. EUR)

|| kurzfristig (Schatzwechsel + Commercial Papers)* (1) || Mittel- bis langfristig (2) || Sonstige (3) || Insgesamt (4=1+2+3)

q-1 (vorangegangenes Quartal, Ist-Daten) || Ist-Daten || Ist-Daten || Ist-Daten || Ist-Daten

q (laufendes Quartal, Schätzung) || Schätzung || Schätzung || Schätzung || Schätzung

q+1 (nächstes Quartal, geplant) || geplant || geplant || geplant || geplant

* Anzugeben sind die tatsächlich erfolgten Emissionen (d. h. mit Mehrfachzählung von 1-Monat-Rollover).

Die Unterrichtung der Kommission sollte spätestens eine Woche vor Beginn des nächsten Quartals erfolgen.

Die vierteljährliche Periodizität der Unterrichtung über die Emission von Schuldtiteln soll ein angemessenes Gleichgewicht zwischen mehr Transparenz und besserer Vorhersehbarkeit der Finanzierungspläne einerseits und ausreichender Flexibilität für Emissionspolitik und ‑verfahren andererseits gewährleisten.

Die Beträge sind in Millionen Euro anzugeben.

Sofern entsprechende Daten vorliegen, sollten die Mitgliedstaaten vergleichbare Angaben zu nationalen Agenturen sowie regionalen oder lokalen Behörden liefern.

ANHANG. AUFBAU DER MUSTER UND TABELLEN DER ÜBERSICHTEN ÜBER DIE HAUSHALTSPLANUNG[6]

A. AUFBAU DER MUSTER FÜR DIE ÜBERSICHTEN ÜBER DIE HAUSHALTSPLANUNG

1. Makroökonomische Prognosen

2. Haushaltsziele

3. Ausgaben- und Einnahmenprognosen unter der Annahme einer unveränderten Politik

4. Ausgaben- und Einnahmenziele Gesamtstaatliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen

5. In den Haushaltsentwurf aufgenommene diskretionäre Maßnahmen

6. Mögliche Zusammenhänge zwischen der Übersicht über die Haushaltsplanung und den in der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Zielen

7. Vergleich mit dem aktuellen Stabilitätsprogramm

8. Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen

Anhang: Methodische Aspekte, einschließlich der geschätzten Gesamtwirkung der Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum

B. IN DIE ÜBERSICHTEN ÜBER DIE HAUSHALTSPLANUNG AUFZUNEHMENDE TABELLEN

1. Makroökonomische Prognosen

Tabelle 0.i) Grundlegende Annahmen

|| Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1

Kurzfristige Zinsen1 (Jahresdurchschnitt) || || ||

Langfristige Zinsen (Jahresdurchschnitt) || || ||

USD/€-Wechselkurs (Jahresdurchschnitt)  || || ||

Nominaler effektiver Wechselkurs || || ||

Welt-BIP-Wachstum ohne EU || || ||

EU-BIP-Wachstum || || ||

Wachstum der maßgeblichen Auslandsmärkte || || ||

Welt-Importvolumen ohne EU || || ||

Ölpreise (Brent, USD/Barrel) || || ||

1 Sofern erforderlich, rein technische Annahmen. || ||

Tabelle 0.ii). Wesentliche Annahmen. Nicht erschöpfende Prüfliste. (Vergleichbare Informationen können in unterschiedlichen Formaten geliefert werden)

|| Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1

1. Externes Umfeld ||

a. Rohstoffpreise || || ||

b. Zinsabstand zur deutschen Anleihe || || ||

|| || ||

2. Finanzpolitik ||

a.  Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo (+/-) || || ||

b. Gesamtstaatlicher Bruttoschuldenstand || || ||

|| || ||

3. Annahmen für Geldpolitik / Finanzsektor / Zinssätze ||

a. Zinssätze: || || ||

i. Euribor || || ||

ii. Einlagensatz || || ||

iii. Kreditzinsen || || ||

iv. Rendite auf Staatsanleihen mit 10 Jahren Laufzeit || || ||

b. Einlagenentwicklung || || ||

c.  Kreditentwicklung || || ||

d. Trends bei notleidenden Krediten || || ||

|| || ||

4. Demografische Entwicklungen ||

a.  Entwicklung der Erwerbsbevölkerung || || ||

b.  Abhängigkeitsquoten || || ||

|| || ||

5. Strukturpolitik ||

|| || ||

Tabelle 1a: Makroökonomische Aussichten

|| ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1

|| || Stand || Veränderungsrate || Veränderungsrate || Veränderungsrate

1. Reales BIP || B1*g || || || ||

davon ||

1.1. Aufgrund der geschätzten Gesamtwirkung der Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum1 || || --- || --- || ||

2. BIP-Potenzial || || || || ||

Beiträge: || || || || ||

- Arbeit || || || || ||

- Kapital || || || || ||

- totale Faktorproduktivität || || || || ||

3. Nominales BIP || B1*g || || || ||

Komponenten des realen BIP ||

4. Konsumausgaben des Privatsektors || P.3 || || || ||

5. Konsumausgaben des Staates || P.3 || || || ||

6. Bruttoanlageinvestitionen || P.51 || || || ||

7. Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen || P.52 + P.53 || || || ||

8. Exporte || P.6 || || || ||

9. Importe || P.7 || || || ||

Beiträge zum realen BIP-Wachstum ||

10. Inländische Endnachfrage || || || - || ||

11. Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen || P.52 + P.53 || || - || ||

12. Außenbeitrag || B.11 || || - || ||

1/ Angabe der geschätzten Gesamtwirkung der Haushaltsmaßnahmen der HPÜ auf das Wirtschaftswachstum.

Tabelle 1b: Preisentwicklung                                                                                                                             

|| ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1

|| || Stand || Veränderungsrate || Veränderungsrate || Veränderungsrate

1. BIP-Deflator || || || || ||

2. Deflator des privaten Verbrauchs || || || || ||

3. HVPI || || || || ||

4. Deflator des öffentlichen Verbrauchs || || || || ||

5. Investitionsdeflator || || || || ||

6. Exportpreisdeflator (Waren und Dienstleistungen) || || || || ||

7. Importpreisdeflator (Waren und Dienstleistungen) || || || || ||

                                                                                                                                                                                

Tabelle 1c: Arbeitsmarktentwicklung

|| ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1

|| || Stand || Veränderungsrate || Veränderungsrate || Veränderungsrate

1. Erwerbstätigkeit - Personen1 || || || || ||

2. Erwerbstätigkeit - Arbeitsstunden2 || || || || ||

3. Arbeitslosenquote (in %)3 || || || || ||

4. Arbeitsproduktivität - Personen4 || || || || ||

5. Arbeitsproduktivität - Arbeitsstunden || || || || ||

6. Arbeitnehmerentgelt || D.1 || || || ||

7. Entgelt je Beschäftigten || || || || ||

|| || || || ||

|| || || || ||

|| || || || ||

|| || || - || ||

|| || || - || ||

1/ Erwerbstätige, Inlandskonzept nach Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

2/ Nach Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

3/ Harmonisierte Definition, Eurostat; Stand.

4/  Reales BIP je Beschäftigten.

5/  Reales BIP je Arbeitsstunde.              

                                                                                                                                                              

Tabelle 1d: Einzelne Sektoren                                                                                                        

|| ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1

1. Finanzierungssaldo gegenüber dem Rest der Welt || B.9 || % des BIP || % des BIP || % des BIP

davon: ||

- Waren- und Dienstleistungsbilanz || || || ||

- Bilanz von Primäreinkommen und Transfers || || || ||

- Kapitalbilanz || || || ||

2. Finanzierungssaldo des Privatsektors || B.9 || || ||

3. Finanzierungssaldo des Staates || B.9 || || ||

4. Statistische Diskrepanz || || || ||

2. Haushaltsziele

Tabelle 2a: Gesamtstaatliche Haushaltsziele aufgeschlüsselt nach Teilsektoren

|| ESVG-Code || Jahr t || Jahr t+1

|| || % des BIP || % des BIP

Finanzierungssaldo (B.9) nach Teilsektor || || ||

1. Staat || S.13 || ||

2. Zentralstaat || S.1311 || ||

 3. Länder || S.1312 || ||

4. Gemeinden || S.1313 || ||

5. Sozialversicherung || S.1314 || ||

6.  Zinsausgaben || D.41 || ||

7. Primärsaldo2 || || ||

8. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen3 || || ||

9. Reales BIP-Wachstum (%) (=1. in Tabelle 1a) || || ||

10. Potenzielles BIP-Wachstum (%) (=2. in Tabelle 1a) || || ||

Beiträge: ||

- Arbeit || || ||

- Kapital || || ||

- totale Faktorproduktivität || || ||

11. Produktionslücke (% des BIP-Potenzials) || || ||

12. Konjunkturelle Haushaltskomponente (% des BIP-Potenzials) || || ||

13. Konjunkturbereinigter Saldo (1 - 12) (% des BIP-Potenzials) || || ||

14. Konjunkturbereinigter Primärsaldo (13 + 6) (% des BIP-Potenzials) || || ||

15. Struktureller Saldo (13 - 8) (% des BIP-Potenzials) || || ||

1/ TR-TE = B.9.

2/ Der Primärsaldo wird berechnet als (B.9, Position 8) plus (D.41, Position 9).

3/ Ein positives Vorzeichen bedeutet defizitsenkende einmalige Maßnahmen.

Tabelle 2b: Schuldenentwicklung des Gesamtstaats

|| ESVG-Code || Jahr t || Jahr t+1

|| || % des BIP || % des BIP

1. Bruttoschuldenstand1 || || ||

2. Veränderung der Bruttoschuldenquote || || ||

Beiträge zu den Veränderungen des Bruttoschuldenstands ||

3. Primärsaldo (=Position 10 in Tabelle 2a.i) || || ||

4. Zinsausgaben (=Position 9 in Tabelle 2a.i) || D.41 || ||

5. Bestandsanpassungen || || ||

davon: ||

- Differenzen zwischen Daten auf Basis des Zahlungszeitpunkts und Daten auf Basis der periodengerechten Abrechnung2 || || ||

- Nettovermögensbildung3 || || ||

davon: ||

- Privatisierungserlöse || || ||

- Bewertungseffekte u. a4 || || ||

p.m.: Rechnerischer Zinssatz auf Schulden5 || || ||

Andere relevante Variablen ||

6. Liquides Finanzvermögen6 || || ||

7. Nettofinanzverschuldung (7=1-6) || || ||

8. Schuldentilgung (bestehende Anleihen) seit Ende des Vorjahres || || ||

9. Prozentsatz der auf Fremdwährungen lautenden Schulden || || ||

10. Durchschnittliche Laufzeit || || ||

1/ Nach Definition der Verordnung 479/2009.

2/ Differenzen bei Zinsausgaben, sonstigen Ausgaben und Einnahmen können getrennt aufgeführt werden, wenn dies relevant ist oder die Schuldenquote über dem Referenzwert liegt.

3/ Liquides Finanzvermögen (Devisen), Staatspapiere, Forderungen gegenüber Drittländern, öffentliche Unternehmen und die Differenz zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Vermögenswerten können getrennt aufgeführt werden, wenn dies relevant ist oder die Schuldenquote über dem Referenzwert liegt.

4/ Veränderungen aufgrund von Wechselkursentwicklungen und Transaktionen auf dem Sekundärmarkt können getrennt aufgeführt werden, wenn dies relevant ist oder die Schuldenquote über dem Referenzwert liegt.

5/ Ausgedrückt als Zinsausgaben geteilt durch den Schuldenstand des Vorjahres.

6/ Liquides Finanzvermögen wird hier definiert als AF.1, AF.2, AF.3 (konsolidiert für den Gesamtstaat, d. h. ohne Berücksichtigung finanzieller Positionen zwischen staatliches Stellen), AF.511, AF.52 (nur falls börsennotiert).

Tabelle 2c: Eventualverbindlichkeiten

|| Jahr t || Jahr t+1

|| % des BIP || % des BIP

Staatliche Garantien || ||

davon: in Verbindung mit dem Finanzsektor || ||

3. Ausgaben- und Einnahmenprognosen unter der Annahme einer unveränderten Politik[7]

Tabelle 3: Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenprognosen unter Annahme einer unveränderten Politik, aufgeschlüsselt nach den wichtigsten Komponenten

|| ESVG-Code || Jahr t || Jahr t+1

Staat (S13) || || % des BIP || % des BIP

1. Gesamteinnahmen bei unveränderter Politik || TR || ||

davon ||

1.1. Produktions- und Importabgaben || D.2 || ||

1.2. Einkommen- und Vermögenssteuern || D.5 || ||

1.3. Vermögenswirksame Steuern || D.91 || ||

1.4. Sozialbeiträge || D.61 || ||

1.5. Vermögenseinkommen  || D.4 || ||

1.6. Sonstige1 || || ||

p.m.: Steuerbelastung (D.2+D.5+D.61+D.91-D.995)2 || || ||

2. Gesamtausgaben bei unveränderter Politik || TE3 || ||

davon ||

2.1. Arbeitnehmerentgelt  || D.1 || ||

2.2. Vorleistungen || P.2 || ||

2.3. Sozialleistungen || D.621  D.632 || ||

        davon Leistungen bei Arbeitslosigkeit4 ||

2.4. Zinsausgaben || D.41 || ||

2.5. Subventionen || D.3 || ||

2.6. Bruttoanlageinvestitionen || P.51 || ||

2.7. Vermögenstransfers || D.9 || ||

2.8. Sonstige5 || || ||

1/ Nach ESVG95: D6311_D63121_D63131pay; nach ESVG 2010: D632pay.

4. Ausgaben- und Einnahmenziele

Tabelle 4a: Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenziele, aufgeschlüsselt nach wichtigsten Komponenten

|| ESVG-Code || Jahr t || Jahr t+1

Staat (S13) || || % des BIP || % des BIP

1. Gesamteinnahmenziel || TR || ||

davon ||

1.1. Produktions- und Importabgaben || D.2 || ||

1.2. Einkommen- und Vermögenssteuern || D.5 || ||

1.3. Vermögenswirksame Steuern || D.91 || ||

1.4. Sozialbeiträge || D.61 || ||

1.5. Vermögenseinkommen  || D.4 || ||

1.6. Sonstige1 || || ||

p.m.: Steuerbelastung (D.2+D.5+D.61+D.91-D.995)2 || || ||

2. Gesamtausgabenziel || TE3 || ||

davon ||

2.1. Arbeitnehmerentgelt  || D.1 || ||

2.2. Vorleistungen || P.2 || ||

2.3. Sozialleistungen || D.626 D.632 || ||

        davon Leistungen bei Arbeitslosigkeit4 ||

2.4.= Tabelle 2a.9.  Zinsausgaben || D.41 || ||

2.5. Subventionen || D.3 || ||

2.6. Bruttoanlageinvestitionen || P.51 || ||

2.7. Vermögenstransfers || D.9 || ||

2.8. Sonstige5 || || ||

1/ .11+P.12+P.131+D.39rec+D.7rec+D.9rec (ohne D.91rec)

2/ Einschließlich Einzug durch die EU und Anpassungen für nicht eingezogene Steuern und Sozialbeiträge (D.995), sofern angezeigt.

3/ TR-TE = B.9.

4/ Einschließlich Geldleistungen (D.621 und D.624) sowie Sachleistungen (D.631, nach ESVG 2010: D.632) bei Arbeitslosigkeit.

5/ D.29pay + D.4pay (ohne D.41pay) +D.5pay +D.7pay +P.52+P.53+K.2+D.8.

6/ Nach ESVG95: D6311_D63121_D63131pay; nach ESVG 2010: D632pay.

Tabelle 4b: Beim Ausgabenrichtwert nicht zu berücksichtigende Beträge

|| || ||

|| ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1 ||

|| || Stand || % des BIP || % des BIP || % des BIP ||

1. Voll durch Einnahmen aus EU-Fonds gedeckte Ausgaben für EU-Programme || || || || || ||

2. Zyklische Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit1 || || || || || ||

3. Auswirkungen diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen 2 || || || || || ||

4. Gesetzlich vorgeschriebene Einnahmenerhöhungen || || || || || ||

1/ Detaillierte Angaben zur Methodik, anhand der die konjunkturelle Komponente der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit ermittelt wurde. Grundlage sollten die Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach der COFOG-Definition (Code 10.5) sein.

2/ Gesetzlich vorgeschriebene Einnahmenerhöhungen sollten bei den Auswirkungen diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen nicht berücksichtigt werden: die in den Zeilen 3 und 4 gemeldeten Daten sollten sich gegenseitig ausschließen.

Tabelle 4c: Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen

4c.i) Ausgaben des Staates für Bildung, Gesundheit und Beschäftigung

|| Jahr t || Jahr t+1 ||

|| % des BIP || % der Ausgaben des Staates || % des BIP || % der Ausgaben des Staates ||

Bildungswesen1 || || || || ||

Gesundheitswesen1 || || || || ||

Beschäftigung2 || || || || ||

1/ Die Ausgabenkategorien sollten den Positionen 9 bzw. 7 in Tabelle 4c.ii) entsprechen. 2/ Diese Ausgabenkategorie sollte u. a. staatliche Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik einschließlich der öffentlichen Arbeitsvermittlung enthalten. Positionen wie die Entgelte der öffentlichen Bediensteten oder Fortbildungsprogramme sollten dagegen nicht aufgenommen werden.

4c.ii) Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates

Aufgabenbereiche des Staates || COFOG-Code || Jahr t || Jahr t+1

|| || % des BIP || % des BIP

1. Allgemeine öffentliche Verwaltung || 1 || ||

2. Verteidigung || 2 || ||

3. Öffentliche Ordnung und Sicherheit || 3 || ||

4. Wirtschaftliche Angelegenheiten || 4 || ||

4. Umweltschutz || 5 || ||

6. Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen || 6 || ||

7. Gesundheitswesen || 7 || ||

8. Freizeit, Sport, Kultur und Religion || 8 || ||

9. Bildungswesen || 9 || ||

10. Soziale Sicherung || 10 || ||

11. Gesamtausgaben (=Position 2 in Tabelle 2c.i) || TE || ||

5. Beschreibung in den Haushaltsentwurf aufgenommener diskretionärer Maßnahmen

Tabelle 5a: Diskretionäre Maßnahmen des Gesamtstaats

Liste der Maßnahmen || Detaillierte Beschreibung1 || Zielvorgabe (Ausgaben-/Einnahmenkomponente) ESVG-Code || Rechnungsgrundlage || Stand der Annahme || Auswirkungen auf den Haushalt

|| Jahr t || Jahr t+1 || Jahr t+2 || Jahr t+…

|| % des BIP || % des BIP || % des BIP || % des BIP

(1) || || || || || || || ||

(2) || || || || || || ||

… || || || || || || || ||

|| INSGESAMT || || || ||

1/ Detaillierte Angaben im Falle wichtiger finanzpolitischer Reformpläne mit möglichen Übertragungseffekten auf andere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets.

Tabelle 5b: Diskretionäre Maßnahmen des Zentralstaats

Liste der Maßnahmen || Detaillierte Beschreibung1 || Zielvorgabe (Ausgaben-/Einnahmenkomponente) ESVG-Code || Rechnungsgrundlage || Stand der Annahme || Auswirkungen auf den Haushalt

|| Jahr t || Jahr t+1 || Jahr t+2 || Jahr t+…

|| % des BIP || % des BIP || % des BIP || % des BIP

(1) || || || || || || || ||

(2) || || || || || || ||

… || || || || || || || ||

|| INSGESAMT || || || ||

1/ Detaillierte Angaben im Falle wichtiger finanzpolitischer Reformpläne mit möglichen Übertragungseffekten auf andere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets.

Tabelle 5c: Diskretionäre Maßnahmen nach Teilsektoren des Zentralstaats1

Liste der Maßnahmen || Detaillierte Beschreibung2 || Zielvorgabe (Ausgaben-/Einnahmenkomponente) ESVG-Code || Rechnungsgrundlage || Stand der Annahme || Auswirkungen auf den Haushalt

|| Jahr t || Jahr t+1 || Jahr t+2 || Jahr t+…

|| % des BIP || % des BIP || % des BIP || % des BIP

(1) || || || || || || || ||

(2) || || || || || || ||

… || || || || || || || ||

|| INSGESAMT || || || ||

1/ Angabe, ob Länder, Gemeinden und/oder Sozialversicherung betroffen sind.

2/ Detaillierte Angaben im Falle wichtiger finanzpolitischer Reformpläne mit möglichen Übertragungseffekten auf andere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets.

6. Angaben zum Zusammenhang zwischen den Maßnahmen der HPÜ und den länderspezifischen Empfehlungen und Zielen der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Tabelle 6a: Länderspezifische Empfehlungen (CSR)

CSR-Nummer || Liste der Maßnahmen || Beschreibung der direkten Relevanz

|| ||

|| ||

|| ||

Tabelle 6b: Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

Nationale  Kernziele für 2020 || Liste der Maßnahmen || Beschreibung der direkten Zielrelevanz

Nationales Ziel für 2020: Beschäftigung […] || ||

Nationales Ziel für 2020: FuE […] || ||

Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen […] || ||

Ziel für die erneuerbaren Energien […] || ||

Nationales  Energieeffizienzziel […] || ||

Nationales Ziel für die Schulabbrecherquote […] || ||

Nationales Ziel für die Hochschulbildung […] || ||

Nationales  Armutsziel […] || ||

7. Abweichungen vom aktuellen Stabilitätsprogramm

Tabelle 7: Abweichungen vom aktuellen Stabilitätsprogramm

|| ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1

|| || % des BIP || % des BIP || % des BIP

Ziel für den gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo (+/-) || B.9 ||

Stabilitätsprogramm || || || ||

Übersicht über die Haushaltsplanung || || || ||

Differenz || || || ||

Prognose des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos bei unveränderter Politik   || B.9 ||

Stabilitätsprogramm || || || ||

Übersicht über die Haushaltsplanung || || || ||

Differenz1 || || || ||

1/Eine Differenz kann sich sowohl aus Abweichungen aufgrund eines veränderten makroökonomischen Szenarios als auch aus Abweichungen aufgrund der Auswirkungen politischer Maßnahmen, die nach Vorlage des Stabilitätsprogramms, aber vor der Vorlage des HPÜ ergriffen wurden, ergeben. Bestimmte Differenzen sind zu erwarten, weil das Szenario einer unveränderten Politik für die Zwecke dieses Verhaltenskodex anders definiert wird als in Bezug auf das Stabilitätsprogramm.

8. Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen

Gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung 473/2013 sollen die Mitgliedstaaten qualitative Angaben und quantitative Schätzungen der Verteilungseffekte haushalts­politischer Maßnahmen, soweit möglich, in einer sinnvoll auf die spezifischen Maßnahmen und den analytischen Rahmen des betreffenden Mitgliedstaats abgestimmten Form liefern.

Die Quantifizierung der Verteilungswirkung von Haushalts­maßnahmen ist keine leichte Aufgabe, weshalb dieser Anhang keine standardisierte Tabelle zu diesem Aspekt der HPÜ enthält. Quantitative Schätzungen der Verteilungswirkung von Haushaltsmaßnahmen können anhand der Veränderungen des Gini-Koeffizienten, des S80/S20-Indikators oder der Armutsraten, die aufgrund dieser Maßnahmen erwartet werden, vorgenommen werden. Diese Methodik ist eine von mehreren Möglichkeiten.

Anhang der HPÜ: Methodik, ökonomische Modelle und Annahmen für die Angaben der HPÜ

Tabelle 8: Methodische Aspekte

Schätzmethode || Relevante Phase des Haushaltsverfahrens1 || Relevante Merkmale der verwendeten Modelle/Techniken || Annahmen

Instrument Nr. 1 || || ||

Instrument Nr. 2 || || ||

… || || ||

1/ Modelle können verwendet werden

        - bei der Erstellung makroökonomischer Prognosen

- bei der Schätzung der Ausgaben und Einnahmen unter der Annahme einer unveränderten Politik

- bei der Schätzung der Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben- und einnahmenseitige Maßnahmen

- bei der Quantifizierung der zur Aufnahme in den Haushaltsentwurf  vorgesehenen ausgaben- und einnahmenseitige Maßnahmen

- bei der Ermittlung des Zusammenhangs zwischen in die HPÜ aufgenommenen Reformen und den Zielen der Strategie der Union für Wachstum und Beschäftigung und der länderspezifischen Empfehlungen

                                          

[1] Ein Beispiel: Eine im Juli des Jahres t wirksam werdende Maßnahme kann eine Gesamtwirkung von 100 im ersten Jahr und von 200 in den Jahren danach haben. In den Berichtstabellen ist dies als + 100 im Jahr t und erneut als + 100  im Jahr t + 1  (Grenzwirkung) anzugeben. Die Gesamtwirkung einer Maßnahme in einem bestimmten Jahr kann als kumulative Wirkung der seit ihrer Einführung eingetretenen Grenzwirkungen ermittelt werden.

[2] Einmalige Maßnahmen, die sich in mehr als einem Jahr bemerkbar machen, (z. B. eine Steueramnestie mit Einnahmeeffekt in zwei aufeinander folgenden Jahren) sind als zwei getrennte Maßnahmen aufzuzeichnen, d. h. eine Maßnahme mit ersten Auswirkungen im Jahr t und eine Maßnahme mit ersten Auswirkungen im Jahr t + 1).

[3] Bei Variablen in Fettdruck ist die Bereitstellung von Daten obligatorisch.

Bei anderen  Variablen ist die Bereitstellung von Daten erwünscht.

[4] Bei Variablen in Fettdruck ist die Bereitstellung von Daten obligatorisch.

Bei anderen  Variablen ist die Bereitstellung von Daten erwünscht.

[5]Der Berichtszeitraum wird bei Stabilisierung der Bedingungen auf den europäischen Staatsanleihemärkten angepasst.

[6] Bei Variablen in Fettdruck ist die Bereitstellung von Daten obligatorisch.

Bei anderen  Variablen ist die Bereitstellung von Daten erwünscht.

[7] Bei Annahme einer unveränderten Politik sind vor Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen des Haushaltsplans für das Folgejahr die Einnahmen- und Ausgabentrends zu extrapolieren.

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