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Document 52013DC0490
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION Harmonized framework for draft budgetary plans and debt issuance reports within the euro area
MITTEILUNG DER KOMMISSION Harmonisierter Rahmen für die Übersichten über die Haushaltsplanung und die Berichte über die Emission von Schuldtiteln im Euro-Währungsgebiet
MITTEILUNG DER KOMMISSION Harmonisierter Rahmen für die Übersichten über die Haushaltsplanung und die Berichte über die Emission von Schuldtiteln im Euro-Währungsgebiet
/* COM/2013/0490 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION Harmonisierter Rahmen für die Übersichten über die Haushaltsplanung und die Berichte über die Emission von Schuldtiteln im Euro-Währungsgebiet /* COM/2013/0490 final */
1. Einleitung Die Verordnung (EU)
Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame
Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die
Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite
der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 140 vom 27.5.2013) ist
am 30. Mai 2013 in Kraft getreten. Sie baut auf dem Stabilitäts- und
Wachstumspakt (SWP) auf, der den Rahmen für die haushaltspolitische Überwachung
liefert, auf und ergänzt diesen im Euro-Währungsgebiet. Mit der Verordnung wird
ein konkreter und entscheidender Schritt zur Stärkung der
Überwachungsmechanismen für die Euro-Mitgliedstaaten getan. Die
Verordnung Nr. 473/2013 wirkt sich auf die haushaltspolitische
Überwachung der Euro-Mitgliedstaaten insofern aus, als haushaltspolitische
Entscheidungen transparenter werden und die haushaltspolitische Koordinierung
zwischen den Ländern ab dem Haushaltszyklus 2014 verstärkt wird. Mit den neuen
gemeinsamen Haushaltsbestimmungen wurde eine jährlich im Herbst stattfindende
koordinierte Überwachung eingeführt. Die Euro-Mitgliedstaaten
übermitteln alljährlich bis zum 15. Oktober eine Übersicht über ihre
Haushaltsplanung (HPÜ) für das Folgejahr. Die Kommission gibt dann vor Annahme
des entsprechenden nationalen Haushaltsplans eine Stellungnahme zur HPÜ jedes
Euro-Mitgliedstaats ab. Im außergewöhnlichen Fall, dass die Kommission
flagrante Fälle der Nichterfüllung haushaltspolitischer Verpflichtungen aus dem
Stabilitäts- und Wachstumspakt feststellt, wird nach Konsultation des
betreffenden Mitgliedstaats eine Überarbeitung des Haushaltsplans verlangt.
Dieser neue gemeinsame Haushaltszeitplan wird die politische Koordinierung
zwischen den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erleichtern und sicherstellen,
dass Empfehlungen des Rates und der Kommission angemessen in das
Haushaltsverfahren der Mitgliedstaaten einfließen. Die Kommission erstellt
gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung Nr. 473/2013 „in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen harmonisierten Rahmen für die
Vorgaben bezüglich des Inhalts der Übersicht über die Haushaltsplanung.“ In
dieser Mitteilung wird ein harmonisierter Rahmen für die Übermittlung der HPÜ
der Euro-Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Der Anhang enthält Formulare für die
Meldung der wichtigsten gemäß der Verordnung Nr. 473/2013 mitzuteilenden
haushaltspolitischen und makroökonomischen Daten für das Folgejahr. Darüber hinaus stellt
die Verordnung Nr. 473/2013 auf eine bessere Koordinierung der Pläne
für die Emission von Schuldtiteln ab und fügt diesbezüglich für alle
Euro-Mitgliedstaaten eine Meldepflicht ein. So sind die
Euro-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, im Voraus und rechtzeitig über diese
Pläne Bericht zu erstatten. Diese Informationen werden Energieeffizienz besser
möglich machen, die Schuldenentwicklung im Euro-Währungsgebiet angemessen zu
überwachen und Entscheidungen über die Emission von Schuldtiteln besser
aufeinander abzustimmen. Laut Artikel 8 der Verordnung werden die
„harmonisierte Ausgestaltung und der Inhalt der Unterrichtung […] von der
Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festgelegt“. Deshalb
werden in dieser Mitteilung auch die harmonisierte Ausgestaltung und der Inhalt
der Unterrichtung über die nationalen Pläne für die Emission von Schuldtiteln
von Euro-Mitgliedstaaten beschrieben. 2. Ausgestaltung und Inhalt der Übersichten
über die Haushaltsplanung Die
nachstehenden Leitlinien sind als Kodex bewährter Vorgehensweisen und
gleichzeitig als Prüfliste für die Erstellung der HPÜ durch die Mitgliedstaaten
zu sehen. Von den Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie die Leitlinien
befolgen und etwaige Abweichungen begründen. Die HPÜ sollten
im Wesentlichen bestimmte standardisierte Tabellen der Stabilitätsprogramme
aktualisieren und diese durch detaillierte Informationen über die in der HPÜ
vorgesehenen Maßnahmen ergänzen. Analog zu den
bestehenden Leitlinien für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sollten die
verwendeten Konzepte mit den auf europäischer Ebene und insbesondere im Rahmen
des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG)
festgelegten Standards vereinbar sein. Aus der HPÜ
sollte ersichtlich sein, an welcher Stelle möglicherweise Abweichungen von der
Haushaltsstrategie des aktuellen Stabilitätsprogramms entstehen können. Aus
diesem Grund sollten neben den Daten für das Folgejahr, d. h. das Jahr,
für das der Haushaltsplan erstellt wird, (Jahr t+1 in den
Standardtabellen des Anhangs) auch die einschlägigen Schätzungen für das
laufende Jahr (t in den Standardtabellen des Anhangs) und die Ergebnisse
des Vorjahres (t-1 in den Standardtabellen des Anhangs) aufgenommen
werden; dabei ist auf die Konsistenz mit den im Rahmen des Defizitverfahren
gemeldeten Daten zu achten. A. Unabhängige
makroökonomische Prognosen und Annahmen. Geschätzte Gesamtwirkung der
Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum HPÜ sollten sich
auf unabhängige makroökonomische Prognosen gemäß Artikel 6 Absatz 3
der Verordnung Nr. 473/2013 stützen. Dementsprechend werden in den
Tabellen 1a, 1b, 1c und 1d der HPÜ (siehe Anhang) die wichtigsten erwarteten
wirtschaftlichen Entwicklungen und wichtige ökonomische Variablen, die bei der
Ausarbeitung der HPÜ verwendet wurden, beschrieben. Tabelle 1a
enthält Angaben zur Änderungsrate des realen BIP im Jahr t-1 und die
prognostizierte Änderungsrate des realen BIP für die Jahre t und t+1.
Die prognostizierten Wachstumsraten für die Jahre t und t+1 sollten
den geschätzten aggregierten Auswirkungen der in der HPÜ vorgesehenen
Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum Rechnung tragen. Daher sollten
gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe g der
Verordnung Nr. 473/2013 diese geschätzten Auswirkungen auf das
Wirtschaftswachstum in Tabelle 1a oder anderweitig im methodischen Anhang
angegeben werden. Die
grundlegenden Annahmen für die makroökonomischen Prognosen sollten in
Tabelle 0.i des Anhangs aufgeführt werden. Weitere wichtige Annahmen, die
für makroökonomische Prognosen typischerweise relevant sind, enthält Tabelle 0.ii.
Bei der Erstellung des Überblicks über die Annahmen, auf denen die unabhängigen
makroökonomischen Prognosen basieren, könnte sich ein Blick auf letztere
Tabelle als sinnvoll erweisen. Die
Mitgliedstaaten sollten zudem explizit angeben, ob die unabhängigen
makroökonomischen und budgetären Prognosen von einer unabhängigen Einrichtung
erstellt oder unterstützt worden sind. B.
Haushaltsziele Die Haushaltsziele
für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo, aufgeschlüsselt nach Teilsektoren
des Gesamtstaats (Zentralstaat, Länder- oder Regionalregierung in
Mitgliedstaaten mit föderalem oder weitgehend dezentralisiertem
institutionellem Gefüge, Gemeinden und Sozialversicherung), sind in den
entsprechenden Tabellen des Anhangs anzugeben. Gemäß Artikel 7
Absatz 2 der Verordnung Nr. 473/2013 soll die Kommission prüfen,
ob die HPÜ im Einklang mit den im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten
haushaltspolitischen Verpflichtungen steht. Um diese Bewertung möglich zu
machen, wird in diesem Abschnitt auch die Angabe struktureller Haushaltsziele sowie
einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen verlangt. Die Einhaltung des
Richtwerts für den Schuldenstand wird anhand der Daten über die
Schuldenentwicklung bewertet, die mit den vorher beschriebenen detaillierten
Haushaltszielen und makroökonomischen Prognosen vereinbar sein sollten. Diese
Pflichtangaben für die Tabellen 2a, 2b und 2c des Anhangs können durch Daten
über Eventualverbindlichkeiten mit möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die
mittelfristige Schuldenposition ergänzt werden. Für ein umfassendes
Verständnis des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos und der allgemeinen
Haushaltsstrategie sollten Angaben zu den Ausgaben- und Einnahmenzielen
und deren Hauptkomponenten geliefert werden. Diese Angaben sind in Tabelle 4a
des Anhangs enthalten. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und Kriterien
für die Feststellung des Ausgabenwachstums nach Artikel 5 Absatz 1
der Verordnung Nr. 1466/97, in der ein Ausgabenrichtwert festgelegt ist, wird
in der HPÜ auch das geplante Wachstum von Staatsausgaben angegeben, die bei der
Berechnung des Ausgabenrichtwerts gesondert behandelt werden. Eine
Aufschlüsselung der gesamtstaatlichen Ausgaben nach Aufgabenbereichen
wird in den entsprechenden Tabellen des Anhangs vorgenommen. Die
Mitgliedstaaten sollten diese Informationen soweit möglich nach den Kategorien
der Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) aufgliedern. Gemäß
Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung Nr. 473/2013
sind relevante Informationen über die gesamtstaatlichen Ausgaben zu liefern,
die nach Bereichen wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung aufgeschlüsselt
und entweder in der vorgeschlagenen Tabelle oder an anderer Stelle in der HPÜ
mitgeteilt werden. C. Öffentliche
Ausgaben und Einnahmen unter der Annahme einer unveränderten Politik und
diskretionäre Haushaltsmaßnahmen Jeder
Mitgliedstaat sollte ein geeignetes Szenario für die Ausgaben und Einnahmen bei
unveränderter Politik für das Folgejahr (d. h. ohne Berücksichtigung des
Haushaltsplans und im Rahmen des Haushaltsverfahrens vorgeschlagener neuer
Maßnahmen) festlegen und die zugrundeliegenden Annahmen, Methoden und
relevanten Parameter veröffentlichen. Bei der Annahme einer „unveränderten
Politik“ werden Einnahme- und Ausgabetrends vor Zurechnung der Auswirkungen
diskretionärer haushaltspolitischer Maßnahmen, die im Rahmen des
Haushaltsverfahrens für das Folgejahr beschlossen werden, extrapoliert. Die
Ergebnisse der unter der Annahme einer unveränderten Politik vorgenommenen
ausgaben- und einnahmenseitigen Prognosen werden in Tabelle 3 des Anhangs
dargestellt, während die Tabellen 5a, 5b und 5c eine Beschreibung und
Zusammenfassung der diskretionären Maßnahmen enthalten, die in den
verschiedenen Teilsektoren zur Erreichung der Haushaltsziele verabschiedet
werden. Diese drei
Tabellen sollten eine vollständige technische Beschreibung der Maßnahmen in den
verschiedenen Teilsektoren enthalten sowie Angaben zu Gründen, Konzeption und
Durchführung der jeweiligen Maßnahme. Ferner sollte das Ziel der
Haushaltsmaßnahme gemäß ESVG genannt werden, wobei anzugeben ist, ob es sich um
diskretionäre Ausgaben oder Einnahmen handelt. Darüber hinaus ist die genaue
Zusammensetzung der gewünschten ausgaben- oder einnahmenseitigen Wirkung der
diskretionären Maßnahme anzugeben. Dadurch wird ein Vergleich zwischen den
Zielen und den Ergebnissen einer unveränderten Politik ermöglicht. Das heißt: - Auf der
Einnahmenseite sollte angegeben werden, ob die Maßnahme abzielt auf: o Produktions-
und Importabgaben (ESVG-Code D.2) o Einkommen- und Vermögenssteuern
(ESVG-Code D.5) o Vermögenswirksame
Steuern (ESVG-Code D.91) o Sozialbeiträge
(ESVG-Code D.61) o Vermögenseinkommen
(ESVG-Code D.4) o Sonstige
(ESVG-Codes P.11+P.12+P.131+D.39+D.7+D.9 {ohne D.91}) - Auf der
Ausgabenseite sollte angegeben werden, ob die Maßnahme abzielt auf: o Arbeitnehmerentgelt
(ESVG-Code D.1) o Vorleistungen
(ESVG-Code P.2) o Sozialleistungen
(Sozialleistungen und soziale Sachtransfers an Haushalte, die von
Marktproduzenten erbracht werden, ESVG-Codes D.62, D.6311, D.63121, D.63131),
davon, sofern anwendbar, Leistungen bei Arbeitslosigkeit einschließlich
Geldleistungen (D.621 und D.624) und Sachleistungen (D.6311, D.63121, D.63131),
in Verbindung mit Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind ebenfalls anzugeben o Zinsausgaben
(ESVG-Code D.41) o Subventionen
(ESVG-Code D.3) o Bruttoanlageinvestitionen
(ESVG-Code P.51) o Vermögenstransfers
(ESVG-Code D.9) o Sonstige
(ESVG-Codes D.29+D.4 {ohne D.41} +D.5+D.7+P.52+P.53+K.2+D.8) Das Zeitprofil
der Maßnahmen sollte spezifiziert werden, um Maßnahmen mit vorübergehender
budgetärer Wirkung, die keine bleibende Veränderung der intertemporalen
Haushaltsposition (d. h. der dauerhaften Höhe der Einnahmen oder Ausgaben)
bewirken, von Maßnahmen unterscheiden zu können, die dauerhafte budgetäre
Wirkung haben und somit eine nachhaltige Veränderung der intertemporalen
Haushaltsposition (d. h. der Höhe von Einnahmen und Ausgaben) bewirken.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 sind Maßnahmen mit einer
geschätzten Auswirkung auf den Haushalt von mehr als 0,1 % des BIP
ausführlich zu beschreiben, während Maßnahmen, deren budgetäre Auswirkungen
unterhalb dieses Schwellenwerts bleiben, lediglich gekennzeichnet und mit
Angabe der Gesamtwirkung auf den Haushalt mitgeteilt werden müssen. Kleinere
Maßnahmen, die sich auf die gleiche Einnahme-/Ausgabekategorie auswirken,
können, soweit möglich, sinnvoll zusammengefasst werden. Allerdings haben die
Mitgliedstaaten im Rahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses vereinbart,
die Berichterstattung über diskretionäre steuerliche Maßnahmen qualitativ zu
verbessern, und sich dazu verpflichtet, solche Maßnahmen ausführlich zu
beschreiben, sobald ihre budgetären Auswirkungen 0,05 % des BIP erreichen.
Deshalb sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen der HPÜ und zur Stärkung der
Kohärenz der Berichtspflichten detaillierte Angaben zu allen diskretionären
haushaltspolitischen Maßnahmen mit einer geschätzten budgetären Auswirkung von
mehr als 0,05 % des BIP liefern. HPÜ sollten auch
Angaben zur geschätzten Haushaltswirkung diskretionärer Maßnahmen auf Ebene der
einzelnen Teilsektoren (Tabellen 5a, 5b und 5c des Anhangs) enthalten. Die
budgetären Auswirkungen der gesamten Maßnahmen sind als Grenzwirkung gegenüber
der Basisprojektion des Vorjahres (im Gegensatz zur Gesamtwirkung) anzugeben.
Einfache dauerhafte Maßnahmen sollten deshalb mit der Wirkung +/-X im Jahr/den
Jahren, in dem/denen sie eingeführt werden, und ansonsten mit der Wirkung null
aufgezeichnet werden, d. h. die Gesamtauswirkungen auf die Höhe der
Einnahmen bzw. Ausgaben dürfen sich nicht gegenseitig aufheben. Wenn die
Auswirkungen einer Maßnahme im Laufe der Zeit variieren, sollte in der Tabelle
nur die Grenzwirkung aufgezeichnet werden[1]. Einmalige Maßnahmen
sollten im Jahr der ersten budgetären Auswirkungen naturgemäß immer mit der
Wirkung +/-X und im Folgejahr mit der Wirkung -/+X aufgezeichnet werden,
d. h. die Auswirkungen auf die Höhe der Einnahmen bzw. Ausgaben müssen
sich in zwei aufeinander folgenden Jahren zu null addieren[2]. Die
Mitgliedstaaten sollten diese drei Tabellen an die jeweilige Maßnahme anpassen,
damit sie die Anzahl von Spalten enthalten, wie zur Darstellung aller
budgetären Auswirkungen im Laufe der Zeit benötigt werden. In der HPÜ sollte
auch mitgeteilt werden, welche Annahmen (z. B. Elastizitäten oder
Entwicklung der Bemessungsgrundlage) bei der Ermittlung der Haushaltswirkung
der einzelnen Maßnahmen zugrunde gelegt wurden. Schließlich ist in der HPÜ das
Rechnungslegungskonzept der Datenmeldung anzugeben: Grundsätzlich sollte dies
nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung erfolgen; ist dies nicht
möglich, sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der entsprechende
Wert auf Basis des Zahlungszeitpunkts mitgeteilt wird. D. Strategie der
Union für Wachstum und Beschäftigung und länderspezifische Empfehlungen Einzelheiten zur
Abstimmung der verabschiedeten Maßnahmen auf die länderspezifischen
Empfehlungen oder die nationalen Ziele gemäß der Strategie der Union für
Wachstum und Beschäftigung werden in den Tabellen 6a und 6b des Anhangs
mitgeteilt. E. Angaben zur
Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen Gemäß
Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung Nr. 473/2013
sollte die HPÜ auch Angaben zur erwarteten Verteilungswirkung der wichtigsten
ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen enthalten. Während
qualitative Überlegungen über die Verteilungswirkung finanzpolitischer
Maßnahmen bereits in der Mehrheit der Mitgliedstaaten in den Haushaltsplan
einfließen, sind quantitative Schätzungen deutlich seltener. Die
Quantifizierung der Verteilungswirkung von Haushaltsmaßnahmen ist keine
leichte Aufgabe, weshalb der Anhang keine standardisierte Tabelle zu diesem
Aspekt der HPÜ enthält. Die Mitgliedstaaten sollten qualitative Angaben und
quantitative Schätzungen der Verteilungseffekte haushaltspolitischer
Maßnahmen, soweit möglich, in einer sinnvoll auf die spezifischen Maßnahmen und
den analytischen Rahmen des betreffenden Mitgliedstaats abgestimmten Form
liefern. F. Vergleich
zwischen HPÜ und aktuellem Stabilitätsprogramm In Tabelle 7 des
Anhangs werden die in der HPÜ genannten Haushaltsziele und Prognosen bei
unveränderter Politik denen des aktuellen Stabilitätsprogramms
gegenübergestellt. Mögliche Unterschiede zwischen bisherigen und geplanten
Daten und den Daten des Stabilitätsprogramms sollten hinreichend begründet
werden. G. Methodischer
Anhang Tabelle 8 des
Anhangs enthält die in die HPÜ aufzunehmenden methodischen Aspekte. Diese
sollten Angaben zu den im Haushaltsverfahren angewandten Schätzverfahren, zu
deren Merkmalen sowie den zugrunde gelegten Annahmen enthalten. Wurden die
geschätzte Gesamtwirkung der Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum
nicht in Tabelle 1a mitgeteilt, so sollten sie in diesem Anhang angegeben
werden. 3. Leitlinien über Ausgestaltung und Inhalt
der Berichte über die Emission von Schuldtiteln Dieser
Abschnitt befasst sich im Einklang mit Artikel 8 Absatz 2 der
Verordnung Nr. 473/2013 mit der harmonisierten Ausgestaltung und dem
Inhalt der Unterrichtung über die nationalen Pläne für die Emission von
Schuldtiteln durch die Euro-Mitgliedstaaten. Um die
nationalen Pläne für die Emission von Schuldtiteln in den Rahmen der
haushaltspolitischen Überwachung einzufügen, sollten auch allgemeine
Informationen über den Gesamtfinanzierungsbedarf des Staatshaushalts
bereitgestellt werden. Aus diesem Grund sind vierteljährliche und jährliche
Berichte vorzulegen. Da bei
Veränderungen der Marktbedingungen eine gewisse Flexibilität vonnöten ist, sind
in diesen Berichten gemachte Aussagen über künftige Entwicklungen als
vorläufige Angaben zu betrachten und vor dem Hintergrund der jeweiligen
Marktbedingungen zu sehen. Die Berichte sollten angesichts der potentiell
sensiblen Informationen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. 1. Der
Jahresbericht sollte Folgendes enthalten: -
allgemeine
Informationen über den Gesamtfinanzierungsbedarf des zentralstaatlichen
Haushalts, z. B. (i) Tilgungen von Wertpapieren mit einer
Ursprungslaufzeit von einem Jahr und mehr, (ii) Bestand an Wertpapieren mit
einer Ursprungslaufzeit von weniger als einem Jahr, (iii)
Nettobarfinanzierungen, (iv) Kassendefizite und (v) Netto-Geldvermögensbildung
außer Nettobarfinanzierungen, - die
Emissionspläne für das Folgejahr mit Aufschlüsselung nach kurzfristigen und
mittel- bis langfristigen Wertpapieren nach dem Muster der nachstehenden
Tabelle. Tabelle
III – Muster für die jährliche Unterrichtung über die Emission von staatlichen
Schuldtiteln[3] Gesamtfinanzierungsbedarf (in Mio. EUR) || Finanzierungsplan (in Mio. EUR) Tilgung von Wertpapieren mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr und mehr (1) || Bestand an Schatzwechseln und Commercial Papers am Ende des Vorjahres (2) || Nettobarfinanzierungen (3) || Gesamtfinanzierungsbedarf (4 = 1+2 +3) || Kassendefizit/ -überschuss (5) || Netto-Geldvermögensbildung außer Nettobarfinanzierungen (6) || Sonstige (7) || Insgesamt (8 = 4+5 +6+7) || Änderung des kurzfristigen Bestands (Schatzwechsel + Commercial Papers) (9) || Mittel- bis langfristig (10) || Sonstige (11) || Insgesamt (12 = 2+9+ 10+11) || || || || || || || || || || || Die
Unterrichtung der Kommission sollte spätestens eine Woche vor Ende des
Kalenderjahres erfolgen. 2. Der
vierteljährliche Bericht sollte die Emissionspläne pro Quartal (nicht
kumuliert) mit Aufschlüsselung nach kurzfristigen und mittel- bis langfristigen
Wertpapieren enthalten. Mit den Quartalsemissionsplänen sollten nach dem Muster
der nachstehenden Tabelle die tatsächlichen Emissionstätigkeiten im
vorangegangenen Quartal und die geschätzte Emissionstätigkeiten im laufenden
Quartal mitgeteilt werden. Unter normalen Marktbedingungen sollten die
vorgesehenen Emissionspläne zwar grundsätzlich für mehrere Quartale im Voraus
gemeldet werden, aber in der aktuellen Situation könnten sich solche Prognosen
als schwierig erweisen bzw. nur relativ geringen Informationswert haben. Deshalb
wird vorgeschlagen, die Berichterstattung nur für das unmittelbar bevorstehende
Quartal vorzunehmen. Tabelle
IV – Muster für die vierteljährliche Unterrichtung über die Emission von
staatlichen Schuldtiteln[4][5] Finanzierungsplan (in Mio. EUR) || kurzfristig (Schatzwechsel + Commercial Papers)* (1) || Mittel- bis langfristig (2) || Sonstige (3) || Insgesamt (4=1+2+3) q-1 (vorangegangenes Quartal, Ist-Daten) || Ist-Daten || Ist-Daten || Ist-Daten || Ist-Daten q (laufendes Quartal, Schätzung) || Schätzung || Schätzung || Schätzung || Schätzung q+1 (nächstes Quartal, geplant) || geplant || geplant || geplant || geplant * Anzugeben sind
die tatsächlich erfolgten Emissionen (d. h. mit Mehrfachzählung von 1-Monat-Rollover).
Die
Unterrichtung der Kommission sollte spätestens eine Woche vor Beginn des
nächsten Quartals erfolgen. Die
vierteljährliche Periodizität der Unterrichtung über die Emission von
Schuldtiteln soll ein angemessenes Gleichgewicht zwischen mehr Transparenz und
besserer Vorhersehbarkeit der Finanzierungspläne einerseits und ausreichender
Flexibilität für Emissionspolitik und ‑verfahren andererseits
gewährleisten. Die Beträge sind
in Millionen Euro anzugeben. Sofern
entsprechende Daten vorliegen, sollten die Mitgliedstaaten vergleichbare
Angaben zu nationalen Agenturen sowie regionalen oder lokalen Behörden liefern. ANHANG. AUFBAU DER
MUSTER UND TABELLEN DER ÜBERSICHTEN ÜBER DIE HAUSHALTSPLANUNG[6] A.
AUFBAU DER MUSTER FÜR DIE ÜBERSICHTEN ÜBER DIE HAUSHALTSPLANUNG 1. Makroökonomische Prognosen 2. Haushaltsziele 3. Ausgaben- und Einnahmenprognosen unter der
Annahme einer unveränderten Politik 4. Ausgaben- und Einnahmenziele Gesamtstaatliche
Ausgaben nach Aufgabenbereichen 5. In den Haushaltsentwurf aufgenommene
diskretionäre Maßnahmen 6. Mögliche Zusammenhänge zwischen der Übersicht
über die Haushaltsplanung und den in der EU-Strategie für Wachstum und
Beschäftigung und in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Zielen 7. Vergleich mit dem aktuellen
Stabilitätsprogramm 8. Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben-
und einnahmenseitigen Maßnahmen Anhang: Methodische Aspekte, einschließlich der
geschätzten Gesamtwirkung der Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum B.
IN DIE ÜBERSICHTEN ÜBER DIE HAUSHALTSPLANUNG AUFZUNEHMENDE TABELLEN 1. Makroökonomische Prognosen Tabelle
0.i) Grundlegende Annahmen || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1 Kurzfristige Zinsen1 (Jahresdurchschnitt) || || || Langfristige Zinsen (Jahresdurchschnitt) || || || USD/€-Wechselkurs (Jahresdurchschnitt) || || || Nominaler effektiver Wechselkurs || || || Welt-BIP-Wachstum ohne EU || || || EU-BIP-Wachstum || || || Wachstum der maßgeblichen Auslandsmärkte || || || Welt-Importvolumen ohne EU || || || Ölpreise (Brent, USD/Barrel) || || || 1 Sofern erforderlich, rein technische Annahmen. || || Tabelle
0.ii). Wesentliche Annahmen. Nicht erschöpfende Prüfliste. (Vergleichbare Informationen können in
unterschiedlichen Formaten geliefert werden) || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1 1. Externes Umfeld || a. Rohstoffpreise || || || b. Zinsabstand zur deutschen Anleihe || || || || || || 2. Finanzpolitik || a. Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo (+/-) || || || b. Gesamtstaatlicher Bruttoschuldenstand || || || || || || 3. Annahmen für Geldpolitik / Finanzsektor / Zinssätze || a. Zinssätze: || || || i. Euribor || || || ii. Einlagensatz || || || iii. Kreditzinsen || || || iv. Rendite auf Staatsanleihen mit 10 Jahren Laufzeit || || || b. Einlagenentwicklung || || || c. Kreditentwicklung || || || d. Trends bei notleidenden Krediten || || || || || || 4. Demografische Entwicklungen || a. Entwicklung der Erwerbsbevölkerung || || || b. Abhängigkeitsquoten || || || || || || 5. Strukturpolitik || || || || Tabelle 1a: Makroökonomische
Aussichten || ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1 || || Stand || Veränderungsrate || Veränderungsrate || Veränderungsrate 1. Reales BIP || B1*g || || || || davon || 1.1. Aufgrund der geschätzten Gesamtwirkung der Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum1 || || --- || --- || || 2. BIP-Potenzial || || || || || Beiträge: || || || || || - Arbeit || || || || || - Kapital || || || || || - totale Faktorproduktivität || || || || || 3. Nominales BIP || B1*g || || || || Komponenten des realen BIP || 4. Konsumausgaben des Privatsektors || P.3 || || || || 5. Konsumausgaben des Staates || P.3 || || || || 6. Bruttoanlageinvestitionen || P.51 || || || || 7. Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen || P.52 + P.53 || || || || 8. Exporte || P.6 || || || || 9. Importe || P.7 || || || || Beiträge zum realen BIP-Wachstum || 10. Inländische Endnachfrage || || || - || || 11. Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen || P.52 + P.53 || || - || || 12. Außenbeitrag || B.11 || || - || || 1/ Angabe der geschätzten Gesamtwirkung der
Haushaltsmaßnahmen der HPÜ auf das Wirtschaftswachstum. Tabelle 1b: Preisentwicklung || ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1 || || Stand || Veränderungsrate || Veränderungsrate || Veränderungsrate 1. BIP-Deflator || || || || || 2. Deflator des privaten Verbrauchs || || || || || 3. HVPI || || || || || 4. Deflator des öffentlichen Verbrauchs || || || || || 5. Investitionsdeflator || || || || || 6. Exportpreisdeflator (Waren und Dienstleistungen) || || || || || 7. Importpreisdeflator (Waren und Dienstleistungen) || || || || || Tabelle 1c: Arbeitsmarktentwicklung || ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1 || || Stand || Veränderungsrate || Veränderungsrate || Veränderungsrate 1. Erwerbstätigkeit - Personen1 || || || || || 2. Erwerbstätigkeit - Arbeitsstunden2 || || || || || 3. Arbeitslosenquote (in %)3 || || || || || 4. Arbeitsproduktivität - Personen4 || || || || || 5. Arbeitsproduktivität - Arbeitsstunden || || || || || 6. Arbeitnehmerentgelt || D.1 || || || || 7. Entgelt je Beschäftigten || || || || || || || || || || || || || || || || || || || || || || || - || || || || || - || || 1/ Erwerbstätige, Inlandskonzept nach Definition der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. 2/ Nach Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. 3/ Harmonisierte Definition, Eurostat; Stand. 4/ Reales BIP je Beschäftigten. 5/ Reales BIP je Arbeitsstunde. Tabelle 1d: Einzelne
Sektoren || ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1 1. Finanzierungssaldo gegenüber dem Rest der Welt || B.9 || % des BIP || % des BIP || % des BIP davon: || - Waren- und Dienstleistungsbilanz || || || || - Bilanz von Primäreinkommen und Transfers || || || || - Kapitalbilanz || || || || 2. Finanzierungssaldo des Privatsektors || B.9 || || || 3. Finanzierungssaldo des Staates || B.9 || || || 4. Statistische Diskrepanz || || || || 2. Haushaltsziele Tabelle 2a: Gesamtstaatliche
Haushaltsziele aufgeschlüsselt nach Teilsektoren || ESVG-Code || Jahr t || Jahr t+1 || || % des BIP || % des BIP Finanzierungssaldo (B.9) nach Teilsektor || || || 1. Staat || S.13 || || 2. Zentralstaat || S.1311 || || 3. Länder || S.1312 || || 4. Gemeinden || S.1313 || || 5. Sozialversicherung || S.1314 || || 6. Zinsausgaben || D.41 || || 7. Primärsaldo2 || || || 8. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen3 || || || 9. Reales BIP-Wachstum (%) (=1. in Tabelle 1a) || || || 10. Potenzielles BIP-Wachstum (%) (=2. in Tabelle 1a) || || || Beiträge: || - Arbeit || || || - Kapital || || || - totale Faktorproduktivität || || || 11. Produktionslücke (% des BIP-Potenzials) || || || 12. Konjunkturelle Haushaltskomponente (% des BIP-Potenzials) || || || 13. Konjunkturbereinigter Saldo (1 - 12) (% des BIP-Potenzials) || || || 14. Konjunkturbereinigter Primärsaldo (13 + 6) (% des BIP-Potenzials) || || || 15. Struktureller Saldo (13 - 8) (% des BIP-Potenzials) || || || 1/ TR-TE = B.9. 2/ Der Primärsaldo wird berechnet als (B.9, Position 8) plus
(D.41, Position 9). 3/ Ein positives Vorzeichen bedeutet defizitsenkende
einmalige Maßnahmen. Tabelle 2b: Schuldenentwicklung
des Gesamtstaats || ESVG-Code || Jahr t || Jahr t+1 || || % des BIP || % des BIP 1. Bruttoschuldenstand1 || || || 2. Veränderung der Bruttoschuldenquote || || || Beiträge zu den Veränderungen des Bruttoschuldenstands || 3. Primärsaldo (=Position 10 in Tabelle 2a.i) || || || 4. Zinsausgaben (=Position 9 in Tabelle 2a.i) || D.41 || || 5. Bestandsanpassungen || || || davon: || - Differenzen zwischen Daten auf Basis des Zahlungszeitpunkts und Daten auf Basis der periodengerechten Abrechnung2 || || || - Nettovermögensbildung3 || || || davon: || - Privatisierungserlöse || || || - Bewertungseffekte u. a4 || || || p.m.: Rechnerischer Zinssatz auf Schulden5 || || || Andere relevante Variablen || 6. Liquides Finanzvermögen6 || || || 7. Nettofinanzverschuldung (7=1-6) || || || 8. Schuldentilgung (bestehende Anleihen) seit Ende des Vorjahres || || || 9. Prozentsatz der auf Fremdwährungen lautenden Schulden || || || 10. Durchschnittliche Laufzeit || || || 1/ Nach Definition der Verordnung 479/2009. 2/ Differenzen bei Zinsausgaben, sonstigen Ausgaben und
Einnahmen können getrennt aufgeführt werden, wenn dies relevant ist oder die
Schuldenquote über dem Referenzwert liegt. 3/ Liquides Finanzvermögen (Devisen), Staatspapiere,
Forderungen gegenüber Drittländern, öffentliche Unternehmen und die Differenz
zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten Vermögenswerten können
getrennt aufgeführt werden, wenn dies relevant ist oder die Schuldenquote über
dem Referenzwert liegt. 4/ Veränderungen aufgrund von Wechselkursentwicklungen und
Transaktionen auf dem Sekundärmarkt können getrennt aufgeführt werden, wenn
dies relevant ist oder die Schuldenquote über dem Referenzwert liegt. 5/ Ausgedrückt als Zinsausgaben geteilt durch den
Schuldenstand des Vorjahres. 6/ Liquides Finanzvermögen wird hier definiert als AF.1, AF.2,
AF.3 (konsolidiert für den Gesamtstaat, d. h. ohne Berücksichtigung
finanzieller Positionen zwischen staatliches Stellen), AF.511, AF.52 (nur falls
börsennotiert). Tabelle 2c: Eventualverbindlichkeiten || Jahr t || Jahr t+1 || % des BIP || % des BIP Staatliche Garantien || || davon: in Verbindung mit dem Finanzsektor || || 3. Ausgaben- und Einnahmenprognosen unter der
Annahme einer unveränderten Politik[7] Tabelle 3: Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenprognosen
unter Annahme einer unveränderten Politik, aufgeschlüsselt nach den wichtigsten
Komponenten || ESVG-Code || Jahr t || Jahr t+1 Staat (S13) || || % des BIP || % des BIP 1. Gesamteinnahmen bei unveränderter Politik || TR || || davon || 1.1. Produktions- und Importabgaben || D.2 || || 1.2. Einkommen- und Vermögenssteuern || D.5 || || 1.3. Vermögenswirksame Steuern || D.91 || || 1.4. Sozialbeiträge || D.61 || || 1.5. Vermögenseinkommen || D.4 || || 1.6. Sonstige1 || || || p.m.: Steuerbelastung (D.2+D.5+D.61+D.91-D.995)2 || || || 2. Gesamtausgaben bei unveränderter Politik || TE3 || || davon || 2.1. Arbeitnehmerentgelt || D.1 || || 2.2. Vorleistungen || P.2 || || 2.3. Sozialleistungen || D.621 D.632 || || davon Leistungen bei Arbeitslosigkeit4 || 2.4. Zinsausgaben || D.41 || || 2.5. Subventionen || D.3 || || 2.6. Bruttoanlageinvestitionen || P.51 || || 2.7. Vermögenstransfers || D.9 || || 2.8. Sonstige5 || || || 1/ Nach ESVG95: D6311_D63121_D63131pay;
nach ESVG 2010: D632pay. 4. Ausgaben- und Einnahmenziele Tabelle 4a:
Gesamtstaatliche Ausgaben- und Einnahmenziele, aufgeschlüsselt nach wichtigsten
Komponenten || ESVG-Code || Jahr t || Jahr t+1 Staat (S13) || || % des BIP || % des BIP 1. Gesamteinnahmenziel || TR || || davon || 1.1. Produktions- und Importabgaben || D.2 || || 1.2. Einkommen- und Vermögenssteuern || D.5 || || 1.3. Vermögenswirksame Steuern || D.91 || || 1.4. Sozialbeiträge || D.61 || || 1.5. Vermögenseinkommen || D.4 || || 1.6. Sonstige1 || || || p.m.: Steuerbelastung (D.2+D.5+D.61+D.91-D.995)2 || || || 2. Gesamtausgabenziel || TE3 || || davon || 2.1. Arbeitnehmerentgelt || D.1 || || 2.2. Vorleistungen || P.2 || || 2.3. Sozialleistungen || D.626 D.632 || || davon Leistungen bei Arbeitslosigkeit4 || 2.4.= Tabelle 2a.9. Zinsausgaben || D.41 || || 2.5. Subventionen || D.3 || || 2.6. Bruttoanlageinvestitionen || P.51 || || 2.7. Vermögenstransfers || D.9 || || 2.8. Sonstige5 || || || 1/ .11+P.12+P.131+D.39rec+D.7rec+D.9rec (ohne D.91rec) 2/ Einschließlich Einzug durch die EU und Anpassungen für
nicht eingezogene Steuern und Sozialbeiträge (D.995), sofern angezeigt. 3/ TR-TE = B.9. 4/ Einschließlich Geldleistungen (D.621 und D.624) sowie
Sachleistungen (D.631, nach ESVG 2010: D.632) bei Arbeitslosigkeit. 5/ D.29pay + D.4pay (ohne D.41pay) +D.5pay +D.7pay +P.52+P.53+K.2+D.8. 6/ Nach ESVG95: D6311_D63121_D63131pay;
nach ESVG 2010: D632pay. Tabelle 4b: Beim
Ausgabenrichtwert nicht zu berücksichtigende Beträge || || || || ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1 || || || Stand || % des BIP || % des BIP || % des BIP || 1. Voll durch Einnahmen aus EU-Fonds gedeckte Ausgaben für EU-Programme || || || || || || 2. Zyklische Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit1 || || || || || || 3. Auswirkungen diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen 2 || || || || || || 4. Gesetzlich vorgeschriebene Einnahmenerhöhungen || || || || || || 1/ Detaillierte Angaben zur Methodik, anhand der die konjunkturelle Komponente der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit ermittelt wurde. Grundlage sollten die Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach der COFOG-Definition (Code 10.5) sein. 2/ Gesetzlich vorgeschriebene Einnahmenerhöhungen sollten bei den Auswirkungen diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen nicht berücksichtigt werden: die in den Zeilen 3 und 4 gemeldeten Daten sollten sich gegenseitig ausschließen. Tabelle 4c:
Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen 4c.i) Ausgaben
des Staates für Bildung, Gesundheit und Beschäftigung || Jahr t || Jahr t+1 || || % des BIP || % der Ausgaben des Staates || % des BIP || % der Ausgaben des Staates || Bildungswesen1 || || || || || Gesundheitswesen1 || || || || || Beschäftigung2 || || || || || 1/ Die Ausgabenkategorien sollten den Positionen 9 bzw. 7 in Tabelle 4c.ii) entsprechen. 2/ Diese Ausgabenkategorie sollte u. a. staatliche Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik einschließlich der öffentlichen Arbeitsvermittlung enthalten. Positionen wie die Entgelte der öffentlichen Bediensteten oder Fortbildungsprogramme sollten dagegen nicht aufgenommen werden. 4c.ii)
Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates Aufgabenbereiche des Staates || COFOG-Code || Jahr t || Jahr t+1 || || % des BIP || % des BIP 1. Allgemeine öffentliche Verwaltung || 1 || || 2. Verteidigung || 2 || || 3. Öffentliche Ordnung und Sicherheit || 3 || || 4. Wirtschaftliche Angelegenheiten || 4 || || 4. Umweltschutz || 5 || || 6. Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen || 6 || || 7. Gesundheitswesen || 7 || || 8. Freizeit, Sport, Kultur und Religion || 8 || || 9. Bildungswesen || 9 || || 10. Soziale Sicherung || 10 || || 11. Gesamtausgaben (=Position 2 in Tabelle 2c.i) || TE || || 5. Beschreibung in den Haushaltsentwurf
aufgenommener diskretionärer Maßnahmen Tabelle 5a:
Diskretionäre Maßnahmen des Gesamtstaats Liste der Maßnahmen || Detaillierte Beschreibung1 || Zielvorgabe (Ausgaben-/Einnahmenkomponente) ESVG-Code || Rechnungsgrundlage || Stand der Annahme || Auswirkungen auf den Haushalt || Jahr t || Jahr t+1 || Jahr t+2 || Jahr t+… || % des BIP || % des BIP || % des BIP || % des BIP (1) || || || || || || || || (2) || || || || || || || … || || || || || || || || || INSGESAMT || || || || 1/ Detaillierte Angaben im Falle wichtiger finanzpolitischer
Reformpläne mit möglichen Übertragungseffekten auf andere Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebiets. Tabelle 5b:
Diskretionäre Maßnahmen des Zentralstaats Liste der Maßnahmen || Detaillierte Beschreibung1 || Zielvorgabe (Ausgaben-/Einnahmenkomponente) ESVG-Code || Rechnungsgrundlage || Stand der Annahme || Auswirkungen auf den Haushalt || Jahr t || Jahr t+1 || Jahr t+2 || Jahr t+… || % des BIP || % des BIP || % des BIP || % des BIP (1) || || || || || || || || (2) || || || || || || || … || || || || || || || || || INSGESAMT || || || || 1/ Detaillierte Angaben im Falle wichtiger finanzpolitischer
Reformpläne mit möglichen Übertragungseffekten auf andere Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebiets. Tabelle
5c: Diskretionäre Maßnahmen nach Teilsektoren des Zentralstaats1 Liste der Maßnahmen || Detaillierte Beschreibung2 || Zielvorgabe (Ausgaben-/Einnahmenkomponente) ESVG-Code || Rechnungsgrundlage || Stand der Annahme || Auswirkungen auf den Haushalt || Jahr t || Jahr t+1 || Jahr t+2 || Jahr t+… || % des BIP || % des BIP || % des BIP || % des BIP (1) || || || || || || || || (2) || || || || || || || … || || || || || || || || || INSGESAMT || || || || 1/ Angabe, ob Länder, Gemeinden und/oder Sozialversicherung
betroffen sind. 2/ Detaillierte Angaben im Falle wichtiger finanzpolitischer
Reformpläne mit möglichen Übertragungseffekten auf andere Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebiets. 6. Angaben zum
Zusammenhang zwischen den Maßnahmen der HPÜ und den länderspezifischen
Empfehlungen und Zielen der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Tabelle 6a:
Länderspezifische Empfehlungen (CSR) CSR-Nummer || Liste der Maßnahmen || Beschreibung der direkten Relevanz || || || || || || Tabelle 6b: Ziele
der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung Nationale Kernziele für 2020 || Liste der Maßnahmen || Beschreibung der direkten Zielrelevanz Nationales Ziel für 2020: Beschäftigung […] || || Nationales Ziel für 2020: FuE […] || || Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen […] || || Ziel für die erneuerbaren Energien […] || || Nationales Energieeffizienzziel […] || || Nationales Ziel für die Schulabbrecherquote […] || || Nationales Ziel für die Hochschulbildung […] || || Nationales Armutsziel […] || || 7. Abweichungen vom aktuellen
Stabilitätsprogramm Tabelle 7: Abweichungen vom aktuellen Stabilitätsprogramm || ESVG-Code || Jahr t-1 || Jahr t || Jahr t+1 || || % des BIP || % des BIP || % des BIP Ziel für den gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo (+/-) || B.9 || Stabilitätsprogramm || || || || Übersicht über die Haushaltsplanung || || || || Differenz || || || || Prognose des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos bei unveränderter Politik || B.9 || Stabilitätsprogramm || || || || Übersicht über die Haushaltsplanung || || || || Differenz1 || || || || 1/Eine Differenz kann sich sowohl aus Abweichungen aufgrund
eines veränderten makroökonomischen Szenarios als auch aus Abweichungen
aufgrund der Auswirkungen politischer Maßnahmen, die nach Vorlage des
Stabilitätsprogramms, aber vor der Vorlage des HPÜ ergriffen wurden, ergeben. Bestimmte Differenzen sind zu erwarten, weil das
Szenario einer unveränderten Politik für die Zwecke dieses Verhaltenskodex
anders definiert wird als in Bezug auf das Stabilitätsprogramm. 8. Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben-
und einnahmenseitigen Maßnahmen Gemäß Artikel 6 Absatz 3
Buchstabe d der Verordnung 473/2013 sollen die Mitgliedstaaten qualitative
Angaben und quantitative Schätzungen der Verteilungseffekte haushaltspolitischer
Maßnahmen, soweit möglich, in einer sinnvoll auf die spezifischen Maßnahmen und
den analytischen Rahmen des betreffenden Mitgliedstaats abgestimmten Form
liefern. Die Quantifizierung der Verteilungswirkung von Haushaltsmaßnahmen
ist keine leichte Aufgabe, weshalb dieser Anhang keine standardisierte Tabelle
zu diesem Aspekt der HPÜ enthält. Quantitative Schätzungen der
Verteilungswirkung von Haushaltsmaßnahmen können anhand der Veränderungen des
Gini-Koeffizienten, des S80/S20-Indikators oder der Armutsraten, die aufgrund
dieser Maßnahmen erwartet werden, vorgenommen werden. Diese Methodik ist eine
von mehreren Möglichkeiten. Anhang der HPÜ:
Methodik, ökonomische Modelle und Annahmen für die Angaben der HPÜ Tabelle 8: Methodische Aspekte Schätzmethode || Relevante Phase des Haushaltsverfahrens1 || Relevante Merkmale der verwendeten Modelle/Techniken || Annahmen Instrument Nr. 1 || || || Instrument Nr. 2 || || || … || || || 1/
Modelle können verwendet werden - bei der
Erstellung makroökonomischer Prognosen - bei der
Schätzung der Ausgaben und Einnahmen unter der Annahme einer unveränderten
Politik - bei der
Schätzung der Verteilungswirkung der wichtigsten ausgaben- und einnahmenseitige
Maßnahmen - bei der
Quantifizierung der zur Aufnahme in den Haushaltsentwurf vorgesehenen
ausgaben- und einnahmenseitige Maßnahmen - bei der
Ermittlung des Zusammenhangs zwischen in die HPÜ aufgenommenen Reformen und den
Zielen der Strategie der Union für Wachstum und Beschäftigung und der
länderspezifischen Empfehlungen [1] Ein Beispiel: Eine im Juli des Jahres t wirksam werdende Maßnahme kann eine
Gesamtwirkung von 100 im ersten Jahr und von 200 in den Jahren danach haben. In den Berichtstabellen ist dies als +
100 im Jahr t und erneut als + 100 im Jahr t + 1 (Grenzwirkung) anzugeben. Die Gesamtwirkung einer Maßnahme in
einem bestimmten Jahr kann als kumulative Wirkung der seit ihrer Einführung
eingetretenen Grenzwirkungen ermittelt werden. [2]
Einmalige Maßnahmen, die sich in mehr als einem Jahr
bemerkbar machen, (z. B. eine Steueramnestie mit Einnahmeeffekt in zwei
aufeinander folgenden Jahren) sind als zwei getrennte Maßnahmen aufzuzeichnen,
d. h. eine Maßnahme mit ersten Auswirkungen im Jahr t und eine Maßnahme
mit ersten Auswirkungen im Jahr t + 1).
[3] Bei Variablen in
Fettdruck ist die Bereitstellung von Daten obligatorisch. Bei anderen Variablen
ist die Bereitstellung von Daten erwünscht. [4] Bei Variablen in
Fettdruck ist die Bereitstellung von Daten obligatorisch. Bei anderen Variablen ist die
Bereitstellung von Daten erwünscht. [5]Der
Berichtszeitraum wird bei Stabilisierung der Bedingungen auf den europäischen
Staatsanleihemärkten angepasst. [6] Bei Variablen in
Fettdruck ist die Bereitstellung von Daten obligatorisch. Bei anderen Variablen
ist die Bereitstellung von Daten erwünscht. [7]
Bei Annahme einer unveränderten Politik sind vor
Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen des Haushaltsplans für das
Folgejahr die Einnahmen- und Ausgabentrends zu extrapolieren.