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Document 52013DC0422
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL 4th Annual Report on Immigration and Asylum (2012)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Vierter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2012)
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Vierter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2012)
/* COM/2013/0422 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Vierter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2012) /* COM/2013/0422 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Vierter Jahresbericht über Einwanderung und
Asyl (2012) I. Einleitung Im Jahr 2012
war ein Anstieg der Zahl der Asylanträge um 10 % zu verzeichnen, der zum
Teil auf den Konflikt in Syrien zurückzuführen ist. Dieser Konflikt erforderte
eine Reaktion der EU in Form von humanitärer Hilfe[1] und Schutzmaßnahmen. Dies
verdeutlicht, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem endlich vollendet
werden muss, damit EU-weit ein einheitlicher Schutzstatus besteht. Aufgrund der Wirtschaftskrise konzentrieren
sich die europäischen Staats- und Regierungschefs weiterhin auf die
Stabilisierung von Aufschwung und Wachstum. Trotz anhaltend hoher
Arbeitslosigkeit waren viele Mitgliedstaaten mit Arbeitskräftemangel und
Qualifikationsdefiziten in bestimmten Sektoren konfrontiert. Daten von Eurostat
zufolge erreichte der Anteil der EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter
(Altersgruppe zwischen 15 und 64 Jahren) bereits im Jahr 2006 seinen
Höchststand. Der Altersquotient lag 2012 bei 26,8 %[2] und wird bis 2060 vermutlich
auf 52,6 % ansteigen[3].
Angesichts dieser Entwicklung kann sich eine gut gesteuerte Migration positiv
auf das Wachstum und die Bewältigung des Arbeitskräftemangels auswirken. 2012 wurden
wichtige Initiativen vorgeschlagen, diskutiert und zum Abschluss gebracht, die
die Dynamik des Entscheidungsprozesses im Bereich Migrations- und Asylpolitik
und die zunehmende Notwendigkeit einer kohärenten Reaktion der EU
widerspiegeln. Im Mittelpunkt der fortgeführten Verhandlungen standen die
Einführung der Finanzierungsmechanismen über das Jahr 2013 hinaus durch die
Verordnung zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds[4] sowie die Vorschläge für die
Neufassung der EURODAC-Verordnung[5]
und für Richtlinien betreffend Asylverfahren[6],
Saisonarbeiter[7]
und konzerninterne Entsendungen[8].
Als weitere
wichtige Entwicklung hat die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von
IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts[9], insbesondere für das Schengener
Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), das
Visa-Informationssystem (VIS) und EURODAC, ihre Arbeit aufgenommen. Zudem
bildete der Gesamtansatz für Migration und Mobilität (GAMM)[10] weiterhin den übergeordneten
Rahmen der auswärtigen Migrations- und Asylpolitik der EU. Ein weiterer
Schwerpunkt im Jahr 2012 war die Rolle der gemeinsamen Visumpolitik für
die Ankurbelung des Wachstums in der EU. Dieser Bericht
stützt sich vor allem auf die politischen Bewertungen der Kommission. Er wird
ergänzt durch eine auf Fakten basierende Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen[11], deren Anhang statistische Angaben zu Entwicklungen auf Ebene der EU
und der Mitgliedstaaten enthält, die unter Rückgriff auf das Europäische
Migrationsnetzwerk (EMN)[12]
zusammengetragen wurden. Besagte Arbeitsunterlage enthält auch einen Bericht
über die Entwicklung des Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen[13]. II. Überblick
über die Migration in der EU im Jahr 2012[14] Am 1. Januar 2012 betrug die
Bevölkerungszahl der EU nach Eurostat-Angaben 503,7 Millionen -
1,3 Millionen mehr als 2011. Dies entspricht einem Zuwachs von +2,6 pro
1000 Einwohner, was teils auf natürliches Bevölkerungswachstum (0,4 Millionen,
d. h. +0,8 ‰) und teils auf – statistisch bereinigte – Nettomigration
(0,9 Millionen, also +1,8 ‰)[15]
zurückgeht. Die 20,7 Millionen Drittstaatsangehörigen in der EU machten
rund 4,1% der Gesamtbevölkerung aus. Diese Zahl übersteigt die der EU-Bürger,
die in einem anderen Mitgliedstaat leben (13,6 Millionen, was 2,7 % der
gesamten EU-Bevölkerung entspricht).[16]
Im Jahr 2011 erhielten fast 2,5 Millionen Drittstaatsangehörige
erstmals einen Aufenthaltstitel.[17]
In 30 % der Fälle wurden die Aufenthaltstitel für
Familienzusammenführungszwecke ausgestellt, während sie zu 26 % für die
Ausübung vergüteter Tätigkeiten, zu 21 % für Studienzwecke und zu
23 % aus verschiedenen sonstigen Gründen erteilt wurden (z. B.
Gewährung eines Schutzstatus, Aufenthaltstitel ohne Arbeitserlaubnis). 2011
wurden die meisten Aufenthaltstitel Staatsangehörigen der Ukraine (rund
204 000), der USA (rund 189 000), Indiens (rund 179 000), Chinas
(rund 153 000) und Marokkos (rund 120 000) erteilt. Während die Gesamtzahl der Asylanträge
weiterhin deutlich unter dem Spitzenwert von 425 000 im Jahr 2001 blieb, stieg
die Zahl der Asylanträge im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um 9,7 %
auf knapp über 330 000, hauptsächlich infolge eines erhöhten Zustroms von
Asylbewerbern aus Syrien (7 %, insgesamt rund 23 510 Personen im
Jahr 2012 gegenüber 7 885[18]
im Jahr 2011). Weitere wichtige Herkunftsländer von Asylsuchenden waren
Afghanistan (8 % aller Asylbewerber), die Russische Föderation (7 %),
Pakistan (6 %) und Serbien (6 %). In einigen Mitgliedstaaten waren in
zunehmendem Maße unbegründete Anträge von Bürgern aus Serbien, der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien und in gewissem Umfang aus Bosnien und
Herzegowina nach der Visaliberalisierung zu verzeichnen. 2012 wurde insgesamt 71 580 Asylbewerbern
in erster Instanz Schutz gewährt (Flüchtlingsstatus (37 245), subsidiärer
Schutz (27 920) oder Schutz aus humanitären Gründen (6415)), was 27 %
der Asylentscheidungen entspricht.[19] 2012 ist die Zahl
der unbegleiteten Minderjährigen, die internationalen Schutz in der EU
beantragen, gegenüber dem Vorjahr geringfügig von 12 350 auf über
12 610[20]
gestiegen, wobei Deutschland, Schweden, Belgien und Österreich fast 70 %
aller Antragsteller aufnahmen. Diese unbegleiteten Minderjährigen stammen
überwiegend aus Afghanistan (5350), Somalia (850), Guinea (430) und Pakistan
(415). Auch wenn die Statistiken über irreguläre
Migranten weiterhin unvollständig oder aufgrund der Art des Phänomens, das sie
erfassen wollen, eingeschränkt aussagekräftig sind, ist die irreguläre
Migration nach wie vor ein wesentlicher Bestandteil der Zuwanderung in die EU.
Indikatoren können die Zahlen der ablehnenden Bescheide, Festnahmen und
Rückführungen sein, doch auch diese sind mit Vorsicht zu verwenden. 2012[21]
wurde rund 316 060 Personen die Einreise in die EU verweigert, was
8 % weniger sind als 2011. Die allermeisten dieser Personen (63 %)
wollten die Grenze in Spanien, insbesondere die Landaußengrenze, passieren.
Ebenfalls im Jahr 2012 wurden rund 427 195[22] Personen aufgegriffen (weniger
als 2011, als diese Zahl bei rund 468 840 lag). Rund 186 630 Drittstaatsangehörige[23] (etwa 4 % weniger als
2011) wurden 2012 aus Mitgliedstaaten in ihr Land zurückgeführt.
Vierteljährliche Berichte von Frontex[24]
dienten ebenfalls dazu, die politischen Entscheidungsträger zeitnah über die
Lage an den Außengrenzen der EU zu informieren. Im Bezugszeitraum 2008-2010 waren im
Hinblick auf das Geschlechts- und Altersprofil der Opfer des Menschenhandels 68 %
der Opfer Frauen, 17 % Männer, 12 % Mädchen und 3 % Jungen. Die
identifizierten und mutmaßlichen Opfer wurden mehrheitlich aus Gründen der
sexuellen Ausbeutung geschleust, an zweiter Stelle steht der Menschenhandel zum
Zweck der Zwangsarbeit (25 %). Sonstige Formen des Menschenhandels wie
Handel mit Organen, Handel zu kriminellen Zwecken und Kindeshandel folgen zu
einem geringeren Prozentsatz (14 %).[25]
EMN-Daten aus einigen Mitgliedstaaten zeigen, dass im Jahr 2012
736 Drittstaatsangehörige[26]
als Opfer von Menschenhandel einen Aufenthaltstitel erhielten. Vorläufige Daten
aus einigen Mitgliedstaaten belegen, dass 4351 Schleuser[27] verhaftet und 627 Schleuser[28] verurteilt wurden. III. Migration
als Instrument für Wachstum Die EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter
(15-64 Jahre) lag im Jahr 2012 bei 335,4 Mio. Menschen und dürfte den
neuesten Eurostat-Prognosen[29]
zufolge im Lauf der nächsten 50 Jahre auf 290,6 Mio. im
Jahr 2060 zurückgehen. Mit einer älter werdenden Bevölkerung und ausgehend
von der Annahme, dass die Migration durchschnittlich gleich bleibt, wird der
Altersquotient von 26,8 % im Jahr 2012 auf 52,6 % im
Jahr 2060 ansteigen. Mit einer geringeren Zuwanderungsrate fiele dieser
Quotient noch höher aus.[30]
In der EU zeigen sich bereits jetzt die Auswirkungen einer alternden
Bevölkerung auf Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Eine gut
gesteuerte Migration mag kein Allheilmittel für diese gemeinsame
Herausforderung sein, doch kann ihr eine positive Rolle zukommen. Derzeit wird
im Rahmen des informellen Rates Justiz und Inneres (JI) sowie im Europäischen
Parlament erörtert, wie Migration wirksamer genutzt werden kann, um zu mehr
Wirtschaftswachstum beizutragen.[31]
III.1. Strategien zur Behebung bestehender Engpässe auf
dem Arbeitsmarkt Es gibt
verschiedene einander ergänzende Strategien zur Verringerung des
Arbeitskräftemangels in bestimmten Sektoren. Diese umfassen die Weiterentwicklung
von Job-Matching-Instrumenten[32], die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Erhöhung der
Erwerbstätigenquote, die Höherqualifizierung der vorhandenen Arbeitskräfte, das
Finden von Arbeitsplätzen für derzeit Arbeitslose sowie eine verstärkte
Mobilität der Arbeitnehmer innerhalb der EU[33].
Im Rahmen einer Gesamtstrategie ist es geboten, die Kompetenzen von bereits in
der EU ansässigen Drittstaatsangehörigen[34]
besser zu nutzen und in Partnerschaft mit Drittstaaten die Wirtschaftsmigration
besser zu steuern[35].
In dem „Beschäftigungspaket“[36],
das eine mittelfristige Agenda für Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten
enthält, mit der ein arbeitsplatzintensiver Aufschwung unterstützt und die
Ziele der Strategie Europa 2020 für Beschäftigung und intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum erreicht werden sollen, wird anerkannt,
dass Wirtschaftsmigration langfristig ein entscheidender Aspekt für den
EU-Arbeitsmarkt sein wird. Dies steht im Einklang mit den
beschäftigungspolitischen Leitlinien, in denen die Mitgliedstaaten aufgerufen
werden, allen lebenslang Zugangsmöglichkeiten und Chancen zu bieten und somit
Armut und soziale Ausgrenzung dadurch zu verringern, dass Hindernisse für die
Erwerbsbeteiligung von den am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernten Menschen –
einschließlich der legalen Migranten – abgebaut werden.[37] Im Rahmen des
Europäischen Semesters 2012 haben drei Mitgliedstaaten (BE, DK, NL) damit
begonnen, länderspezifische Empfehlungen für die Einbindung von Migranten in
den Arbeitsmarkt umzusetzen. Vor dem Hintergrund des Europäischen
Semesters 2013 hat die Kommission zudem eine Initiative gestartet, damit
Qualifikationen ausgebaut und Bildung und Ausbildung besser dem
Arbeitsmarktbedarf angepasst werden[38],
was für die Integration von Drittstaatsangehörigen ebenfalls relevant ist. Mehrere Initiativen im Jahr 2012 waren
dem Beitrag der Migranten zum Wirtschaftswachstum gewidmet.[39] Der sozioökonomische Beitrag
von Migranten ist gut dokumentiert, und alle Anzeichen sprechen dafür, dass
Migranten eher eine Ergänzung als einen Ersatz der EU-Arbeitnehmer darstellen
und zu einer höheren Flexibilität des Arbeitsmarkts und zu Innovation
beigetragen haben.[40]
Das Potenzial von
Unternehmern[41]
und Investoren mit Migrationshintergrund hat mittlerweile mehr Anerkennung
gefunden. In ihrem Aktionsplan Unternehmertum 2020[42] schlug die Kommission die
Prüfung von Initiativen vor, um Unternehmer mit Migrationshintergrund
anzuwerben und bereits niedergelassene oder gerade eintreffende Migranten für
das Unternehmertum zu gewinnen. Zudem sollte die Zweckmäßigkeit von
Legislativvorschlägen zur Abschaffung rechtlicher Hindernisse im Bereich der
Unternehmensgründung von Migranten und der Gewährung langfristiger
Genehmigungen für qualifizierte Unternehmer mit Migrationshintergrund
analysiert werden. Trotz der Krise
und der allgemeinen geringen Nachfrage nach Arbeitskräften lassen sich bereits
praktische Beispiele für bestehende Defizite anführen.[43] Schwerwiegender
Fachkräftemangel besteht im Bereich Informationstechnologie (IT), wobei die
Nachfrage nach IT-Fachleuten voraussichtlich rund 3 % pro Jahr steigt und
der Bedarf an Arbeitskräften nicht gedeckt werden kann.[44] Fachkräfte fehlen auch schon
im Gesundheitswesen und im Maschinenbau.[45]
Die EU-Migrationspolitik sollten es Unternehmen erleichtern, geeignete
Arbeitskräfte einzustellen; andernfalls könnten diese Unternehmen beschließen,
ihren Betrieb aus der EU ins Ausland zu verlagern, was weitere negative Folgen
für die EU-Wirtschaft hätte.[46]
III.2. Spitzenkräfte anwerben und halten Die EU muss sich bei der Anwerbung von
Spitzenkräften zunehmend dem Wettbewerb mit Kanada, den USA und der Schweiz
stellen.[47]
Europa muss eine attraktive Zielregion[48]
bleiben und gleichzeitig Sicherheit gewährleisten und Missbrauch vorbeugen. Ein
Dialog mit dem Rest der Welt im Rahmen des Gesamtansatzes für Migration und
Mobilität (GAMM) kann als Teil eines ganzheitlichen Ansatzes für alle Aspekte
der Migrationssteuerung Migration erleichtern.[49]
Die EU-Rechtsvorschriften zur Migration
fördern das Interesse bestimmter Migrantengruppen an der EU. Ein Beispiel
hierfür ist die Blue-Card-Richtlinie der EU[50]
von 2009, die die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
ermöglicht, die einer hochqualifizierten Beschäftigung nachgehen. Mit der
laufenden Evaluierung ihrer Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wird sich
bewerten lassen, inwiefern die Richtlinie ihr Ziel erreicht hat. Die ersten
Statistiken zu ihrer Umsetzung sollten im Jahr 2013 vorliegen, und die
Kommission wird bis Mitte 2014 einen Bericht veröffentlichen. Die
Kommission hat die Mitteilungen einiger Mitgliedstaaten über die Umsetzung der
Richtlinie für die kombinierte Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis[51] erhalten und ermahnt die
anderen Mitgliedstaaten, die Umsetzungsfrist Ende 2013 einzuhalten. Es
bedarf weiterer Anstrengungen seitens der Gesetzgeber, um eine Einigung über
die Richtlinien betreffend konzerninterne Entsendungen[52] und Saisonarbeiter[53] herbeizuführen, bei deren
Beratungen im Jahr 2012 Fortschritte erzielt wurden. Das
EU-Zuwanderungsportal[54]
ist ein wichtiges Instrument, um potenzielle Migranten besser über die
Möglichkeiten und Bedingungen der legalen Migration zu informieren. Im letzten
Quartal 2012 verzeichnete die Website durchschnittlich rund 7000 Besucher
pro Monat. Das Portal funktioniert derzeit in französischer und englischer
Sprache; neue Sprachversionen befinden sich in der Entwicklungsphase.[55] Um die EU für die begabtesten Studierenden und
Wissenschaftler attraktiver zu machen und Forschung, Entwicklung und Innovation
zu fördern, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der
Rechtsvorschriften über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen zu Forschungs-, Studien- und sonstigen Zwecken sowie
über ihre Rechte angenommen.[56]
Dieser Vorschlag geht verschiedene Schwachstellen an, indem klarere
Zulassungsbedingungen und Verfahrensgarantien eingeführt werden und die
Kohärenz mit EU‑Mobilitätsprogrammen wie Erasmus-Mundus- und
Marie-Curie-Stipendien erhöht wird. Studierende sollen mehr Gelegenheiten
erhalten, während und nach Abschluss ihres Studiums Arbeit zu suchen. Der
Vorschlag stellt zudem auf einen besseren Schutz und eine gewisse
Gleichstellung mit Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ab. Ein Vorschlag der Kommission für eine Verordnung
zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe[57] sieht vor, dass langfristig
aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sich als EU-Freiwillige für
humanitäre Hilfe bewerben können. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
erließ zwei Urteile[58]
zur Auslegung der Richtlinie über langfristig aufenthaltsberechtigte
Drittstaatsangehörige[59].
Eines der Urteile befasst sich mit der Frage des Rechts auf Gleichbehandlung in
Bezug auf Wohngeld für Drittstaatsangehörige, die dieser Richtlinie
unterliegen. Der Gerichtshof befand zudem, dass ein Mitgliedstaat keine
übermäßigen und unverhältnismäßigen Gebühren für die Erteilung von
Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige festlegen darf. III.3. Intelligentere Visa- und Grenzkontrollen
für mehr Wachstum Die Erleichterung des Grenzübertritts von
Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in die EU ist eine weitere Möglichkeit,
die EU zu einer attraktiveren Zielregion zu machen. Am 28. Februar
2013 hat die Kommission das Paket „Intelligente Grenzen“ angenommen, das aus
Vorschlägen für ein „Einreise-/Ausreisesystem“[60]
und ein „Registrierungsprogramm für Reisende“[61]
sowie entsprechenden Änderungen des Schengener Grenzkodex besteht. Dadurch
sollen die Grenzkontrollen für Ausländer bei der Einreise in die EU
beschleunigt, vereinfacht und verstärkt werden. Die Tatsache, dass die Zahl der weltweit
ausgestellten Schengen-Visa im Jahr 2012 erneut angestiegen ist – auf rund
14,2 Mio. gegenüber 12,7 Mio. im Jahr 2011 –, verdeutlicht, dass der
Visakodex[62]
Wirkung zeigt. Im Jahr 2012 hat die Kommission dargelegt[63], wie eine intelligentere
Visumpolitik durch erleichterte Reisemöglichkeiten insbesondere für Touristen
zum Erreichen der Wachstumsziele der Strategie Europa 2020 beitragen
könnte. Dem Bericht über die Umsetzung des Visakodex wird zudem ein Vorschlag
für Änderungen beigefügt werden, um sicherzustellen, dass die Visumpolitik der
EU durch die erleichterte Einreise von legal Reisenden wie Geschäftsleuten,
Touristen, Studenten und jungen Menschen Wirtschaftswachstum und kulturellen
Austausch fördert und zugleich weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit für die EU
gewährleistet. Hierfür wird eine Folgenabschätzung durchgeführt. Die
kontinuierliche Einführung des Visa-Informationssystem (VIS) erstreckte sich im
Jahr 2012 auf zwei weitere Regionen (Naher Osten und Golfregion). Damit
unterliegen nun mehr Visumanträge dem VIS-Verfahren, was eine schnellere
Bearbeitung dieser Anträge und ein wirksameres Vorgehen gegen
Identitätsdiebstahl ermöglicht.[64]
Die Kommission führt derzeit eine Studie zur Fingerabdruckerkennung bei Kindern
unter 12 Jahren durch, um eine wissenschaftlich Antwort hinsichtlich der
Frage einer Altersgrenze für die Abnahme von Fingerabdrücken zu erhalten. III.4. Förderung der gesellschaftlichen Integration Die EU muss dafür sorgen, dass wirksame
Maßnahmen getroffen werden, um die Integration zu fördern. In diesen Prozess
sollten sowohl die Migranten als auch die Gesellschaft, in der sie leben,
eingebunden werden.[65]
Zugang zu Bildung sowie zu Sozial- und Gesundheitsdiensten ist ein
wichtiger Integrationsfaktor. 2012 haben die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung
der Richtlinie über eine kombinierte Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis von 2011 begonnen,
die den von ihr erfassten Drittstaatsangehörigen das Recht auf Gleichbehandlung
im Vergleich zu Angehörigen der EU-Staaten gewährt, beispielsweise im Hinblick
auf Arbeitsbedingungen und Entgelt, Bildung und Berufsausbildung sowie soziale
Sicherheit. Über den Beitrag der Migranten zu Wirtschaft
und Innovation in der EU hinaus muss ihre positive Rolle an sich geachtet
werden. Die reiche kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt der EU sowie
Toleranz müssen weiterhin Vorbildfunktion haben. Alarmierend ist jedoch, dass
EU-weit Fälle fremdenfeindlicher Gewalt gegen Migranten zunehmen. Mit wirksamen
Migrations- und Integrationsstrategien kann die EU Fremdenfeindlichkeit aktiv
begegnen, indem sie beispielsweise den Dialog fördert und ein besseres
Verständnis sowie mehr Vertrauen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften herbeiführt. Der Vergleich der
Situation von Drittstaatsangehörigen mit der EU-Bevölkerung insgesamt zeigt,
dass noch mehr getan werden könnte, um sicherzustellen, dass bereits in der EU
ansässige Migranten gut integriert sind und ihr Potenzial in einem Umfeld voll
entfalten können, in dem ihre Grundrechte umfassend gewahrt sind und in dem sie
einen Beitrag zum Wohlstand unserer Gesellschaft leisten können. Gemäß dem Bericht
zur Beschäftigung und zur sozialen Lage in Europa 2012[66] liegt die Arbeitslosenquote für
Drittstaatsangehörige (21,3 %) über dem EU-Durchschnitt (10,5 %).
Zudem sind Drittstaatsangehörige im Vergleich zu den Staatsangehörigen der
jeweiligen Mitgliedstaaten potenziell eher überqualifiziert, zugleich jedoch
mehr von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.[67] Das Risiko von Armut und
sozialer Ausgrenzung ist bei im Ausland geborenen Personen im Alter von 25 bis
54 Jahren EU-weit durchschnittlich mehr als 10 Prozent höher als bei
anderen Personen. Die Kluft beim Armutsrisiko nach Sozialtransfer zwischen
Migranten und EU-Bürgern ist mit acht Prozentpunkten ebenfalls beträchtlich.
Darüber hinaus besteht für Kinder mit Migrationshintergrund ein höheres
Schulabbruchrisiko.[68]
Einer anderen Studie zufolge ist die Gefahr, weder einen Ausbildungsplatz noch
eine Beschäftigung zu haben, bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund
deutlich höher als bei anderen Gleichaltrigen.[69]
Angesichts dieser Herausforderung hat der Rat im November 2012
Schlussfolgerungen angenommen, in denen die notwendigen Prioritäten für eine
bessere Teilhabe und soziale Integration insbesondere von jungen Menschen mit
Migrationshintergrund dargelegt werden.[70]
Das
Sozialinvestitionspaket bietet den EU-Mitgliedstaaten Leitlinien und
Unterstützung, um Hindernisse zu beseitigen, die der Erwerbsbeteiligung
unterrepräsentierter Gruppen – darunter Migranten – entgegenstehen. Außerdem
sind die Mitgliedstaaten gehalten, gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz
vorzugehen, die Systeme zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zu
verbessern und den Zugang von Migranten zu Bildung (insbesondere
Hochschulbildung), Arbeitsvermittlungsstellen (mit Informationen zu freien
Stellen), Finanzdienstleistungen, Leistungen der sozialen Sicherheit und
Sozialhilfe zu erleichtern.[71] Familienzusammenführung
spielt ebenfalls eine Rolle bei der Erleichterung und Förderung der
Integration. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation von Interessenträgern
nach dem Grünbuch zum Recht auf Familienzusammenführung[72] von 2011 arbeitet die
Kommission derzeit Leitlinien aus, um die effiziente, transparente und klare
Umsetzung von Vorschriften über die Familienzusammenführung auf EU-Ebene zu
gewährleisten. Diese Leitlinien, die bis Ende 2013 veröffentlicht werden
sollen, gehen auf die Notwendigkeit ein, ein Gleichgewicht zwischen dem
Grundrecht auf Familienleben und der tatsächlichen und einheitlichen Anwendung
dieses Rechts gemäß den Bestimmungen der Richtlinie herzustellen.[73] III.5. Externe Perspektive Migration
entwickelt sich weltweit zunehmend zu einer wesentlichen Frage. Die EU hat im
Rahmen des GAMM, der den übergeordneten Rahmen für die externe
Migrationspolitik der EU darstellt, sowohl auf regionaler als auch auf globaler
Ebene eine Reihe von Initiativen eingeleitet. Die Erleichterung von Migration
und Mobilität soll zu mehr Wirtschaftswachstum und einer gesteigerten
Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen. Die wichtigen Verbindungen zwischen
Migrations- und Entwicklungsfragen werden in der „Agenda für den Wandel“, dem
Rahmen der EU-Entwicklungspolitik, eindeutig anerkannt. Zusätzlich zu den bestehenden
Mobilitätspartnerschaften fanden im Jahr 2012 Verhandlungen mit Marokko
und Tunesien über neue Mobilitätspartnerschaften statt, die auch die
Erleichterung von Mobilität und eine bessere Steuerung der legalen Migration betrafen.[74] Darüber hinaus hat die EU
Sondierungsgespräche mit Aserbaidschan eingeleitet. Mit Jordanien wurde ein
strukturierter Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit aufgenommen, der
möglicherweise in eine Mobilitätspartnerschaft münden wird. Ähnliche Dialoge
mit anderen Ländern des südlichen Mittelmeerraums werden folgen, sobald die
politische Situation dies zulässt. Als weiterer Rahmen für die Zusammenarbeit
werden „Gemeinsame Agenden für Migration und Mobilität“ mit vorrangigen
Nicht-Nachbarstaaten wie Indien geprüft. Die EU hat sich überdies an zahlreichen
regionalen und subregionalen Prozessen für Dialog und Zusammenarbeit im Jahr
2012 beteiligt, die alle Fragen und Themen von gegenseitigem Interesse im
Bereich Migration und Mobilität betreffen. Im Einklang mit den
Schlussfolgerungen des Rates vom 29. Mai 2012[75] haben Vorrang: die
Afrika-EU-Partnerschaft für Migration, Mobilität und Beschäftigung und der
Rabat-Prozess[76]
im Süden, der Prager Prozess[77]
und das im Rahmen der Östlichen Partnerschaft eingerichtete Gremium zu
Migration und Asylfragen im Osten sowie der Migrationsdialog EU-LAK und
der Dialog mit den Ländern entlang der Seidenstraße im Rahmen des Budapester
Prozesses[78]. Herkunftsländern
erwachsen Vorteile aus gut gesteuerten legalen Kanälen für die Einreise in die
EU – die Bedeutung dieses Umstands sollte nicht unterschätzt werden.
Heimatüberweisungen sind für viele Familien in Drittstaaten weiterhin eine
wichtige Quelle privaten Einkommens. Sie beliefen sich im Jahr 2011 auf
28,5 Mrd. EUR, was einem Anstieg um 3 % im Vergleich zu 2010
entspricht.[79]
Trotz der in den vergangenen Jahren von der Kommission und den Mitgliedstaaten
in diesem Zusammenhang getätigten Initiativen und der erzielten Verbesserungen
bleibt noch viel zu tun.[80]
Diasporagruppen tragen auch anderweitig zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer
bei, etwa durch den Transfer von Kompetenzen und die Förderung von
Investitionen. Auf globaler Ebene
beteiligt sich die EU aktiv an den Vorbereitungen zum bevorstehenden zweiten
VN-Dialog auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung im
Rahmen der 86. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen am
3./4. Oktober 2013, um wirksam zum Erfolg der Tagung beizutragen. In
ihrer Mitteilung „Den Beitrag der Migration zur Entwicklung optimieren –
Beitrag der EU zum VN-Dialog auf hoher Ebene – Ausbau der Verknüpfung von
Entwicklung und Migration“[81]
befasst sich die Kommission weiter mit den Verbindungen zwischen Migration und
Entwicklung und definiert den gemeinsamen EU-Standpunkt mit zentralen
Botschaften für eine verstärkte weltweite Zusammenarbeit. IV. Bewältigung
der Herausforderungen betreffend den internationalen Schutz IV.1. Vollendung des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS) Europa ist nach wie vor eine wichtige Zielregion
für wirklich schutzbedürftige Menschen. Um zu einem einheitlichen EU-weiten
Schutzstatus zu gelangen, haben das Europäische Parlament, der Rat und die
Kommission im Jahr 2012 intensiv an der Fertigstellung der notwendigen
Instrumente für die zweite Phase des GEAS gearbeitet. Nach der Annahme der
überarbeiteten Anerkennungsrichtlinie[82]
im Jahr 2011 wurde 2012 eine politische Einigung über die Neufassung der
Dublin-Verordnung[83]
und der Richtlinie über Aufnahmebedingungen[84]
erzielt. Die Änderungen der Richtlinie über Aufnahmebedingungen sind von
besonderer Bedeutung, da sie erstmals detaillierte Vorschriften über den
Gewahrsam von Asylbewerbern enthalten, einschließlich einer erschöpfenden Liste
der restriktiven Gründe für die Ingewahrsamnahme und strenger Anforderungen an
die Gewahrsamsbedingungen. Die Änderungen der Dublin-Verordnung werden sowohl
die Effizienz als auch die Schutzaspekte der Verordnung verbessern,
insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Einlegung von Rechtsmitteln gegen
Überstellungsbeschlüsse sowie die Wahrung der Einheit der Familie. Im
März 2013 wurde eine politische Einigung über die letzten beiden
Rechtsakte erzielt, auf die sich das GEAS stützt: die Neufassung der
Asylverfahrensrichtlinie[85]
sowie die neugefasste EURODAC-Verordnung über eine biometrische Datenbank für
den Abgleich von Fingerabdrücken[86].
Die überarbeitete Asylverfahrensrichtlinie wird zu gerechteren, schnelleren und
besseren Asylentscheidungen führen und den besonderen Bedürfnissen
schutzbedürftiger Personen besser Rechnung tragen; insbesondere wird sie
unbegleiteten Minderjährigen und Opfern von Folter mehr Schutz bieten. Die
überarbeitete EURODAC-Verordnung wird außerdem Strafverfolgungsbehörden in
streng begrenzten Fällen den Zugang zur EU-Datenbank der Fingerabdrücke von
Asylbewerbern ermöglichen, um Schwerstverbrechen wie Mord und Terrorismus zu
verhüten, aufzudecken und zu untersuchen. Sobald diese
GEAS-Maßnahmen wirksam umgesetzt sind, wird die EU über ein umfassendes
Asylsystem mit gemeinsamen Verfahren und EU-weit einheitlichem Status für
Personen verfügen, denen Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wird. Zugleich
werden ausreichende Schutzbestimmungen zur Bekämpfung von Missbrauch bestehen.
Diese Maßnahmen sollen zudem gewährleisten, dass die Grundrechte von Asylbewerbern
geschützt werden, insbesondere der Grundsatz der Nichtzurückweisung und das
Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor Gericht. IV.2. Förderung der praktischen Zusammenarbeit und
Solidarität innerhalb der EU Auf EU-Ebene wurde
das Thema EU-interne Solidarität in Asylfragen intensiv erörtert. In diesem
Kontext wurden vom Europäischen Parlament[87]
und vom Rat[88]
strategische Dokumente angenommen und vom Ausschuss der Regionen[89] und vom Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss[90]
Stellungnahmen verabschiedet. Die in der Mitteilung über EU-interne Solidarität
im Asylbereich[91]
enthaltene grundlegende Strategie der Kommission fand Unterstützung. Die
Strategie beruht auf der Förderung des gegenseitigen Vertrauens und der
parallelen Entwicklung verschiedener Instrumente, die den unterschiedlichen
Bedürfnissen und Gegebenheiten der Mitgliedstaaten gerecht werden können. Diese
Instrumente und Rahmenregelungen können in der Praxis nur dann zu Erfolg
führen, wenn die Behörden der Mitgliedstaaten engagiert mit dem Europäischen
Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) zusammenarbeiten. Die Solidarität der Mitgliedstaaten wurde im
Lauf des Jahres 2012 dreimal hart auf die Probe gestellt, und zwar in
Bezug auf den griechischen nationalen Aktionsplan für Asyl und Migration[92], den Konflikt in Syrien und
die EU-interne Umsiedlung von Personen, die internationalen Schutz genießen,
insbesondere im Rahmen des EUREMA-II-Projekts. Alle drei Fälle haben gezeigt,
dass die Solidaritätszusagen noch besser in die Praxis umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung war
das Thema einer Anfang 2013 abgehaltenen Sachverständigensitzung zu
EU-interner Solidarität. Die Ergebnisse der Sitzung bestätigen, dass es
durchaus noch Raum für eine intensivere praktische Zusammenarbeit zwischen den
nationalen Behörden gibt. Beispielsweise macht nur eine Handvoll
Mitgliedstaaten ausgiebig vom europäischen Schulungsprogramm im Asylbereich
Gebrauch, obwohl dessen hohe Qualität allgemein anerkannt ist. Gleichzeitig
zeigten sich Sachverständige mehrerer Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der
Förderung des gegenseitigen Vertrauens durch eine kohärente Umsetzung der neuen
Asylgesetzgebung zu einer verstärkten Kontrolle der nationalen Asylverfahren
auf EU-Ebene bereit. In puncto Krisenprävention und -management wurden auf der
Sitzung die Koordinierungszuständigkeit für solidarische Maßnahmen auf EU-Ebene
und die Notfallplanung in Krisensituationen als wesentliche Herausforderungen
genannt. IV.2.1. Ein voll funktionsfähiges
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) Das Europäische
Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)[93]
spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des GEAS, da es vor allem die
praktische Zusammenarbeit und die Koordinierung der operativen Unterstützung
zwischen den Mitgliedstaaten fördert.[94]
Das EASO erlangte im September 2012 vollständige finanzielle
Unabhängigkeit. Dem Büro wurde 2012 die Verwaltung der wichtigsten praktischen
Kooperationsmaßnahmen im Asylbereich übertragen, für die zuvor die Kommission
zuständig gewesen war. Während die Umsetzung des EU-Aktionsplans für Migration
und Asyl in Griechenland weiter unterstützt wurde, erfolgte ein zweiter Einsatz
von EASO-Asylunterstützungsteams in Luxemburg, die Hilfestellung bei der
Ausbildung von neu eingestelltem Personal leisteten. Das EASO agiert zunehmend
als Informationsanbieter mit dem Ziel, Präventivmaßnahmen zu ergreifen und
spezifische Probleme anzugehen, bevor sie sich zu Krisen auswachsen. Das EASO
ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben auf die Ressourcen der Mitgliedstaaten
angewiesen, weshalb die Mitgliedstaaten gehalten sind, ihre Unterstützung und
ihren Beitrag zu anderen von der EASO geleiteten Projekten wie dem europäischen
Schulungsprogramm im Asylbereich und den auf die Herkunftsländer bezogenen
Tätigkeiten zu erhöhen. Die Partnerschaft
zwischen der Europäischen Kommission und dem EASO wird im Jahr 2013, in
dem das Büro zu einem zentralen Partner bei der Umsetzung der neuen
Rechtsvorschriften wird, weiter verstärkt. Eine erste Leistungsbewertung des
EASO gemäß der Mitteilung über die EU-interne Solidarität[95] erfolgt im Jahr 2013. Die
Kommission wird überdies mit dem EASO zusammenarbeiten, um die in der
gemeinsamen Erklärung zur künftigen Verwaltung der dezentralen Agenturen der EU
vorgesehenen Maßnahmen vollständig anzunehmen.[96]
IV.2.2. Asylunterstützung für Griechenland Die Kommission hat gemeinsam mit dem EASO und
anderen Interessenträgern Schritte unternommen, um Griechenland bei der
Verbesserung seines Asylsystems zu unterstützen. Hierzu zählten Besuche vor
Ort, eine gezielte Finanzierung sowie der Einsatz von
EASO-Asylunterstützungsteams und Sachverständigen für die Durchführung der
EU-Finanzierung. Zu den positiven Entwicklungen gehörten die
Einrichtung eines neuen unabhängigen Asyldienstes, Maßnahmen zur Aufholung des
Bearbeitungsrückstands wie die Einrichtung von Beschwerdeausschüssen und die
Aufstellung einer besonderen Task-Force. Zur Unterstützung dieser Anstrengungen
wurden für den Zeitraum 2011-2013 aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds Mittel
in Höhe von insgesamt rund 19,95 Mio. EUR bereitgestellt, davon etwa
3,2 Mio. EUR allein für das Jahr 2013.[97] Die Kommission begrüßt zwar eindeutig diese
Entwicklungen, ist jedoch der Ansicht, dass aufgrund weiterhin bestehender
Lücken mehr getan werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Achtung der
Menschenrechte in Gewahrsamseinrichtungen, die Verbesserung des Zugangs zu den
Asylverfahren und die Verfügbarkeit von Aufnahmekapazitäten. Die Kommission
wird weiterhin mit den griechischen Behörden zusammenarbeiten, um Prioritäten
zu setzen und die rasche Umsetzung des Aktionsplans zu erleichtern. Zudem
bedarf es der weiteren Unterstützung und Solidarität der anderen
EU-Mitgliedstaaten. Wie wichtig die diesbezügliche ständige Wachsamkeit ist,
verdeutlichen die Auswirkungen auf das gesamte europäische Asylsystem, die das
Urteil der großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union in den
verbundenen Rechtssachen C-411/10 und C-439/10[98]
hatte. IV.2.3. Schutz für Flüchtlinge aus
Syrien Migration infolge
des Konflikts in Syrien stellt eine harte Bewährungsprobe für die Asylsysteme
einiger Mitgliedstaaten dar. Die überwiegende Mehrheit der fast 600 000
syrischen Flüchtlinge im Jahr 2012 floh nach Jordanien, in die Türkei, in
den Libanon und in den Irak.[99]
Etwa 23 770[100]
syrische Flüchtlinge beantragten in der EU Asyl, die meisten davon in
Deutschland und Schweden (jeweils ca. 33 %). Andere Mitgliedstaaten waren
nur am Rande betroffen. Zwar reichten diese Flüchtlingszahlen insbesondere
durch die schnelle Bearbeitung der Anträge vor allem in Deutschland nicht aus,
um die Asylsysteme zu destabilisieren, doch ist deutlich geworden, dass
angesichts der unvorhersehbaren Entwicklungen eine erhöhte Bereitschaft
notwendig ist. Ab
August 2012 richtete die Kommission zur Koordinierung der Maßnahmen ein
die einschlägigen Agenturen (Europol, Frontex, EASO) umfassendes Netz für
regelmäßigen Informationsaustausch ein. Dieser Koordinierungsmechanismus
zwischen der Europäischen Kommission und EU-Agenturen ist ein Modell für die
verbesserte allgemeine Beobachtung der Lage an den Außengrenzen der EU und der
Asylsysteme in der EU. Dies erleichtert die zeitnahe Aktivierung von
Unterstützungsinstrumenten, unter anderem über das Frühwarnsystem gemäß
Artikel 33 der überarbeiteten Dublin-Verordnung. IV.2.4. Umsiedlung innerhalb der EU Die Umsiedlung von
Personen, die internationalen Schutz genießen, gehört nach wie vor zu den
konkretesten – aber auch umstrittensten – solidarischen Handlungen eines
Mitgliedstaats, der andere Mitgliedstaaten von dem Druck auf ihren Asylsystemen
entlasten will. Während das im Jahr 2012 gestartete EUREMA-II-Projekt[101] bis Ende 2013 verlängert
wurde, bestehen nach wie vor Schwierigkeiten bei der Umsiedlung
schutzberechtigter Personen aus Malta in bestimmte teilnehmende
Mitgliedstaaten. Laut Angaben des EASO und den der Kommission von UNHCR, IOM
und maltesischer Regierung bereitgestellten Informationen reichen die Gründe
hierfür von den bisweilen restriktiven Kriterien der Mitgliedstaaten für die
Auswahl der Umsiedlungsanwärter bis zum Gefühl seitens der Betroffenen, die
Familienzusammenführung und die Integrationsaussichten in dem Mitgliedstaat,
der die Umsiedlung anbietet, könnten ihnen Schwierigkeiten bereiten. IV.3. Externe Asyldimension der EU –
regionale Schutzprogramme und Neuansiedlung Solidarität sollte
nicht an den Grenzen der EU Halt machen, und Drittstaaten sollten ebenfalls
EU-Unterstützung bei der Gewährung internationalen Schutzes erhalten. Im Rahmen
des GAMM sollte die EU die Zusammenarbeit mit den betreffenden Drittstaaten
intensivieren, um ihnen dabei zu helfen, ihre Schutzsysteme zu stärken, um die
Einhaltung internationaler Normen sicherzustellen und sich mit den Flüchtlingen
und anderen schutzbedürftigen Personen weltweit solidarisch zu zeigen. Parallel
zur laufenden bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit der EU mit
Drittstaaten sind regionale Schutzprogramme (RPP) und Neuansiedlung
Schlüsselinstrumente zur Verwirklichung dieses Ziels. Zusätzlich zu
ihrer Arbeit an bestehenden RPP[102]
wird die Kommission nach einer Aufforderung des Rates Justiz und Inneres[103] in Anbetracht des anhaltenden
Konflikts in Syrien und der Flüchtlingslage in den Nachbarstaaten im Laufe des
Jahres 2014 ein regionales Entwicklungs- und Schutzprogramm für den
Mittleren Osten auflegen, das die bereits geleistete unmittelbare humanitäre
Hilfe ergänzt. Die Kommission
bietet dem UNHCR auch finanzielle Unterstützung für seine Bemühungen,
Flüchtlingen in den Nachbarländern Syriens eine ordnungsgemäße Registrierung
und somit Zugang zu Schutz zu ermöglichen. Dies umfasst die Unterstützung der
lokalen Behörden durch die Bereitstellung von Transportmöglichkeiten ab
Grenzübergangsstellen, wobei notwendige Ausrüstung und Zubehör bereitgestellt
wird und erforderlichenfalls Schulungen für NRO, Beamte und sonstige Beteiligte
durchgeführt werden mit dem Ziel, sie mit den Grundsätzen des internationalen
Schutzes vertraut zu machen. Die Neuansiedlung
von Flüchtlingen aus Ländern außerhalb der EU bleibt weiterhin ein wichtiger
Akt der Solidarität der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten mit
Drittstaaten, die eine große Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen. Die Kommission
möchte dafür sorgen, dass unter Wahrung des freiwilligen Charakters der
Neuansiedlung jährlich mehr Flüchtlinge durch mehr Mitgliedstaaten neu angesiedelt
werden. Mit der im März 2012 erzielten Einigung auf das gemeinsame
Neuansiedlungsprogramm der EU[104]
im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds verständigten sich die
Mitgliedstaaten erstmals auf spezifische gemeinsame Neuansiedlungsprioritäten der
EU für 2013.[105]
Dies ist ein starkes politisches Signal der Einheit und der Solidarität mit der
internationalen Gemeinschaft und mit Flüchtlingen, die eine nachhaltige Lösung
brauchen. Zugleich kommt darin zum Ausdruck, welch große Bedeutung die EU und
die Mitgliedstaaten den Neuansiedlungsbemühungen der Union bei lang anhaltenden
Krisen beimessen, die besonderer Aufmerksamkeit und verstärkter Anstrengungen
bedürfen. Die Grundzüge des Neuansiedlungsprogramms der Union ab 2014 sind
Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des neuen Asyl- und Migrationsfonds. IV.4. Unbegleitete Minderjährige Unbegleitete
Minderjährige, darunter auch diejenigen, die kein Asyl beantragen, stellen eine
schutzbedürftige Gruppe dar, der im Jahr 2012 weiterhin hohe
Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Der Zwischenbericht[106] über die Umsetzung des
Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige (2010-2014)[107] unterstreicht die
Notwendigkeit, die Datenerhebung zu verbessern, unsichere Migration und
Menschenhandel zu unterbinden, Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU zu
gewährleisten und nachhaltige Lösungen zur wirksamen Bewältigung dieses
anhaltenden Phänomens zu finden. Die angemessene Berücksichtigung der
spezifischen Bedürfnisse von (unbegleiteten) Minderjährigen und die Anerkennung
ihrer Schutzbedürftigkeit in Asylsituationen ist nach wie vor eines der
wichtigsten Anliegen der Kommission bei den Verhandlungen über die
GEAS-Instrumente. Das EASO hat eine Reihe von Initiativen zu
Altersbestimmungstechniken und zur Familiensuche auf den Weg gebracht. Außerdem
hat die Kommission eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für
Projekte veröffentlicht, mit denen Strategien analysiert und bewährte Praktiken
für die Aufnahme, den Schutz und die Integration unbegleiteter Minderjähriger
ermittelt werden sollen.[108]
IV.5. Beseitigung des Menschenhandels und Opferschutz Es bedarf der intensiven Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, um das überwiegend
grenzübergreifende Phänomen des Menschenhandels zu beseitigen. Opfer von
außerhalb der Europäischen Union stammen hauptsächlich aus Nigeria und China. 2012 hat sich der
politische und rechtliche EU-Rahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
dynamisch weiterentwickelt. Im Juni 2012 brachte die Kommission die
integrierte Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016[109] auf den Weg, in deren
Mittelpunkt die Opfer stehen und mit der die Umsetzung der
EU-Rechtsvorschriften über Menschenhandel[110]
ergänzt wird. Dem 2011 ernannten EU-Koordinator für die Bekämpfung des
Menschenhandels kommt eine Schlüsselrolle bei der Überwachung der Umsetzung zu. Im Oktober 2012 begrüßte der Europäische Rat
in seinen Schlussfolgerungen[111]
die Strategie und bekräftigte den politischen Willen und die Bereitschaft der
Mitgliedstaaten, ihren politischen Verpflichtungen Taten folgen zu lassen. Das
Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der
Ausschuss der Regionen begrüßten die Mitteilung ebenfalls.[112] Hinsichtlich der externen Dimension des
Menschenhandels wurde mit dem zweiten (und letzten) Bericht über die Umsetzung
des maßnahmenorientierten Papiers zur Stärkung der externen Dimension der EU in
Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels[113] anerkannt, dass die
EU-Strategie als neuer Bezugsrahmen für die externe Dimension verwendet werden
sollte. Dabei sind auch konzertierte Anstrengungen für eine verbesserte
Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Herkunfts-, Transit- und Zielländern)
vorgesehen. Dies steht auch im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates
zum Gesamtansatz für Migration und Mobilität[114].
Der Menschenhandel wird in allen Dialogen über Migration und Mobilität zwischen
der EU und ihren Partnern – sowohl auf regionaler als auch auf bilateraler
Ebene – sowie in Mobilitätspartnerschaften erörtert. Der Bericht enthält eine
spezifische Liste von Ländern und Regionen, mit denen eine entsprechende
Zusammenarbeit und Partnerschaft verstärkt und abgestimmt werden soll. Diese
Liste wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. V. Strategie
der EU zur Bewältigung des Migrationsdrucks V.1. Ein kohärentes Konzept zur
Bekämpfung irregulärer Migration Irreguläre Migration ist nach wie vor eine
Herausforderung für die EU und die Mitgliedstaaten, die allesamt – wenngleich
unterschiedlich – betroffen sind. Betroffene sind auch die Migranten selbst,
die häufig gefährlichen und menschenunwürdigen Bedingungen ausgesetzt sind. Die
EU verfolgt das klare Ziel, den aus der irregulären Migration resultierenden
Druck sowie den Missbrauch legaler Migrationsrouten zu verhüten und zu
kontrollieren. Dies ist eine Voraussetzung für eine glaubwürdige Strategie für
legale Migration und Mobilität. Am 23. April 2012 verabschiedete der Rat
die „EU-Aktion gegen Migrationsdruck – Eine strategische Antwort“[115], in der sechs strategische
Prioritätsbereiche genannt werden: (I) Ausbau der Zusammenarbeit mit Transit-
und Herkunftsdrittländern bei der Migrationssteuerung, (II) verstärktes
Grenzmanagement an den Außengrenzen, (III) Verhütung illegaler Einwanderung
über die griechisch-türkische Grenze, (IV) wirksamere Bekämpfung des
Missbrauchs legaler Migrationswege, (V) Gewährleistung und Schutz der
Freizügigkeit durch Verhinderung des Missbrauchs durch Drittstaatsangehörige
und (VI) verstärkte Steuerung der Migration, einschließlich Zusammenarbeit bei
Rückführungen. Die „EU-Aktion gegen Migrationsdruck – Eine
strategische Antwort“ ist ein Instrument, mit dem die EU und ihre
Mitgliedstaaten irreguläre Migration unter Achtung der Grundrechte[116] eindämmen können. Umsetzung
und Follow-up erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen den institutionellen
Akteuren (Rat, Mitgliedstaaten, Kommission und einschlägige EU-Agenturen) im
Einklang mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten und institutionellen Aufgaben.[117] Die diesem Bericht
beiliegende Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthält einen
Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesen
Prioritätsbereichen.[118]
Die strategischen Prioritäten müssen als Teil des umfassenderen Aspekts der
Steuerung der Migrationsströme gesehen werden, einschließlich aller Facetten,
von Dialogen mit Drittstaaten im Rahmen des GAMM-Rahmens über Maßnahmen der
Solidarität mit Griechenland bis hin zu Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten
innerhalb ihrer Grenzen. Personen, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen
Aufenthalt beschäftigen, müssen sanktioniert werden. Die Kommission bewertet
derzeit die Umsetzung der Richtlinie über Arbeitgebersanktionen[119] durch die Mitgliedstaaten.
Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Kommission bis Mitte 2014
einen Bericht veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die
geforderten jährlichen Berichte über Inspektionen im Juli jedes Jahres
vorzulegen. V.1.1 Identifizierung und
Bewältigung von punktuellem Migrationsdruck Frontex spielt eine Schlüsselrolle bei der
Analyse irregulärer Migrationsrouten und bei koordinierten Maßnahmen zur
Bewältigung von punktuellem Migrationsdruck wie derzeit an der
griechisch-türkischen Grenze. Punktueller Migrationsdruck kann auch andernorts
entstehen, weshalb es nach wie vor wichtig ist, die Entwicklungen fortlaufend
zu beobachten. Positive Entwicklungen im Rahmen des griechischen nationalen
Aktionsplans für Asyl und Migration umfassen Verbesserungen beim integrierten
Grenzschutz an den Außengrenzen durch elektronische Überwachung, die
Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle sowie eine wirksame
Rückführungspolitik, deren Schwerpunkt auf der Unterstützung der freiwilligen
Rückkehr und in Fällen, in denen dies nicht möglich ist, auf der
Zwangsrückführung liegt. V.1.2 Rückübernahmeabkommen Die Kommission setzt sich weiterhin für die
Umsetzung von 13 bestehenden EU-Rückübernahmeabkommen[120] ein, wobei sie auch die
Schlussfolgerungen des Rates vom 9./10. Juni 2011 zur
EU-Rückübernahmestrategie berücksichtigt. Außerdem handelt sie weitere
EU-Rückübernahmeabkommen aus. Neue Rückübernahmeabkommen wurden im
April 2012 mit Kap Verde und im Oktober 2012 mit Armenien
geschlossen. Darüber hinaus wurde im Juni 2012 ein Abkommen mit der Türkei
erzielt, das noch unterzeichnet und ratifiziert werden muss. Die Verhandlungen
mit Aserbaidschan sind stetig vorangekommen. Die Kommission arbeitet derzeit
daran, Garantien zum Schutz der Grundrechte in neu ausgehandelten
EU-Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten zu stärken. Eine Reihe von Empfehlungen der
Sachverständigensitzungen, die unter anderem die Rückübernahme betrafen und auf
die verbesserte Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen des Artikels 13
(Migration) des Cotonou-Abkommens[121]
abzielten, wurden im Juni 2012 auf der Ministertagung der AKP-Staaten in
Vanuatu gebilligt. V.1.3 Normen für eine gemeinsame
Rückkehrpolitik Ende 2012 hatten alle durch die
Rückführungsrichtlinie[122]
gebundenen Staaten bis auf Island der Kommission die vollständige Umsetzung
mitgeteilt. In der EU werden also bald gemeinsame Rückführungsnormen gelten,
die voll mit den Grundrechten in Einklang stehen. Die ordnungsgemäße Umsetzung
der Rückführungsrichtlinie in nationales Recht wurde evaluiert und wird derzeit
von der Kommission weiter verfolgt. Ein maßgebliches Urteil des EuGH aus dem
Jahr 2012 verdeutlicht, inwieweit nationale Rechtsvorschriften zur
Bestrafung von illegalem Aufenthalt mit dieser Richtlinie vereinbar sind.[123] Eine Mitteilung zum Thema
Rückkehr wird bis Ende 2013 veröffentlicht. Fälle freiwilliger Rückkehr oder Ausreise
machten 2012 52,1 % aller Rückkehr- und Rückführungsfälle aus. Freiwillige
Rückkehr oder Ausreise wird nach wie vor bevorzugt, wenngleich in einigen
Fällen Rückführungen erforderlich sein können. Die Mitgliedstaaten sollten
weiterhin umfassend von den Möglichkeiten des Europäischen Netzwerks für
freiwillige Rückkehr (VREN)[124]
sowie von den Mitteln aus dem Europäischen Rückkehrfonds Gebrauch machen. Die
gemeinsamen Rückführungsflüge müssen unter vollständiger Nutzung des
Europäischen Rückkehrfonds und der Koordinierung durch Frontex[125] fortgesetzt werden. Die in
der Rückführungsrichtlinie vorgesehenen Verfahrensgarantien – einschließlich
der Anwesenheit von Begleitpersonal – müssen verstärkt werden. Die Mitgliedstaaten sind häufig mit einer
beträchtlichen Zahl von Drittstaatsangehörigen konfrontiert, die trotz
ergangener Rückführungsentscheidung in der Praxis nicht zurückgeführt werden
können. Einer von der Kommission in Auftrag gegebenen vergleichenden Studie[126] zufolge besteht in einigen
Mitgliedstaaten für Personen mit einer ausgesetzten Rückführungs- bzw.
Abschiebungsanordnung die Möglichkeit eines Regularisierungsverfahrens, sofern
sie bestimmte Voraussetzungen wie eine Mindestaufenthaltsdauer, kooperatives
Verhalten und keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung erfüllen. Die
Kommission prüft derzeit die Ergebnisse dieser Studie und wird mögliche
Maßnahmen im Rahmen ihrer Mitteilung zum Thema Rückkehr vorschlagen. V.1.4 Bekämpfung des Missbrauchs der
Visaliberalisierung Die Kommission
setzt – unterstützt von EASO und Frontex – die Beobachtung der Auswirkungen
neuer Regelungen für visumfreies Reisen über den sogenannten
Überwachungsmechanismus für die Zeit nach der Visaliberalisierung fort. Zudem
dauern die Verhandlungen über die vorgeschlagene Änderung[127] der Verordnung 539/2001[128] an. Mit der überarbeiteten
Verordnung würden als letztes Mittel ein neuer Mechanismus zur Aussetzung der
Visumbefreiung sowie ein überarbeiteter Gegenseitigkeitsmechanismus eingeführt,
wenn die Befreiung von der Visumpflicht zu einem plötzlichen und beträchtlichen
Anstieg der irregulären Migration oder unbegründeter Asylanträge führt. Über
den Gegenseitigkeitsmechanismus konnte noch keine Einigung erzielt werden. V.2. Wirksamer Grenzschutz V.2.1 EU-Außengrenzen Frontex
spielt weiterhin eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der operativen
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Grenzsicherheit und
Rückkehr. Die Umsetzung der überarbeiteten Frontex-Verordnung[129], die im Dezember 2011 in
Kraft getreten ist, muss nun oberste Priorität für die Agentur haben.
Insbesondere sollten der ernannte Grundrechtsbeauftragte und das
Konsultationsforum über Grundrechte aktiv genutzt werden. Die Kommission
begrüßte die vom Europäischen Bürgerbeauftragten gestartete öffentliche Konsultation
über Frontex und Grundrechte.[130]
Nach
der Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/252/EU des Rates in Bezug auf
Leitlinien für Such- und Rettungsmaßnahmen durch den EuGH[131] legte die Kommission im
April 2013 einen Vorschlag[132]
zur Ersetzung dieses Beschlusses vor, der einem im Jahr 2012 ergangenen
Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte[133] Rechnung trägt. Die Kommission hat
in enger Abstimmung mit Frontex und den Mitgliedstaaten die Entwicklung des
Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) vorangetrieben, das im
Oktober 2013 in Betrieb gehen soll. Die Verordnung über die Einrichtung
des Systems dürfte im ersten Halbjahr 2013 angenommen werden; der
Europäische Rat und das Europäische Parlament werden nachdrücklich aufgefordert,
diesen Zeitplan einzuhalten. Um ein umfassendes Instrumentarium für die
Verwaltung der EU-Außengrenzen mit modernster Technologie einzuführen, hat die
Kommission im Februar 2013 das Paket „Intelligente Grenzen“ angenommen. V.2.2 Verwaltung des Schengen-Raums Gemäß ihrer Mitteilung zur Migration[134] von 2011 hat die Kommission
Leitlinien[135]
als Teil ihres ersten Halbjahresberichts über das Funktionieren des
Schengen-Raums[136]
veröffentlicht, um die kohärente Anwendung und Auslegung der
Schengen-Vorschriften zu gewährleisten. Dabei wurden zwei Bereiche genannt, in
denen diese Leitlinien von zusätzlichem Nutzen sein könnten: Ausstellung von
vorläufigen Aufenthaltstiteln und Reisedokumenten für Drittstaatsangehörige und
polizeiliche Maßnahmen in Gebieten entlang der Binnengrenzen. In Bezug auf
Letzteres sollten die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass ihre nationalen
Rechtsvorschriften und Praktiken mit den einschlägigen Bestimmungen des
Schengen-Besitzstands und der Rechtsprechung des EuGH[137] im Einklang stehen. Die 2011 vorgelegten Legislativvorschläge[138] für eine verbesserte
Verwaltung des Schengen-Raums wurden 2012 im Rat und im Europäischen Parlament
intensiv erörtert. Die Erörterungen werden 2013 fortgesetzt. V. Abschliessende
Bemerkungen Migration gehört zur EU, und daran wird sich
auch künftig nichts ändern. In letzter Zeit wurde, wie dieser Bericht zeigt,
bereits viel erreicht, und in den nächsten Jahren stehen neue Herausforderungen
an, die bewältigt werden müssen. Die zunehmende Zahl der EU-weiten Fälle fremdenfeindlicher
Gewalt gegenüber Migranten ist alarmierend. Mit gut gesteuerter Migration und
Integrationsstrategien kann die EU aktiv gegenhalten. Europa sollte Vielfalt als positiv begreifen
und Migration als dynamischen Impuls für Wachstum und Fortschritt nutzen. Um
die Spitzenkräfte und Unternehmer anzuwerben, die Europa braucht, muss die EU
mit ihren Mitbewerbern auf dem Weltmarkt Schritt halten können. Zur
Unterstützung der Ziele der Strategie Europa 2020 müssen die
Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte, umfassend auf die Migration von
Arbeitskräften ausgerichtete Politik geschaffen werden, damit das
Wirtschaftsleben in einem stabilen und sicheren Umfeld gedeihen kann. Dazu
gehören eine modernere und effizientere Steuerung der Reiseströme an den EU-Außengrenzen,
eine Verstärkung der gut gesteuerten legalen Zuwanderung und der
Integrationsstrategien und eine entschiedenere Bekämpfung von irregulärer
Migration und Menschenhandel, wobei durchweg die Grundrechte von Migranten und
Asylbewerbern gewahrt werden müssen. Um dies zu erreichen, muss zum einen der
Unionsgesetzgeber der Annahme der vorgelegten Legislativpakete die notwendige
Priorität einräumen und zum anderen die Kommission strikter über die Anwendung
der EU-Migrationsvorschriften wachen. Migrations- und Asylstrategien können ohne die
erforderliche finanzielle Unterstützung nicht entwickelt werden. Der
Gesamtrahmen für den Haushalt der Europäischen Union für den Zeitraum 2014 bis
2020 muss noch vereinbart und konkret verabschiedet werden. Es bedarf dringend
einer Einigung über die Vorschläge für eine Verordnung zur Einrichtung des
Asyl- und Migrationsfonds und eine Verordnung über den Fonds für die innere
Sicherheit, damit die notwendigen Maßnahmen bis Anfang 2014 ergriffen
werden können. Die Kommission wird vor den Verhandlungen über ihre
Mehrjahresprogramme „politische Dialoge“ mit den Mitgliedstaaten und im
Hinblick auf einige Teile des Fonds für die innere Sicherheit mit den mit dem
Schengen-Besitzstand assoziierten Staaten führen. Diese Dialoge sollen eine
stärkere Fokussierung auf Ziele, Ergebnisse und Folgen bewirken. In der
Zwischenzeit sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die derzeit verfügbaren
Mittel zur Umsetzung der Migrationspolitik der EU umfassend zu nutzen. Die Kommission sieht weiteren Debatten im
Europäischen Parlament und im Rat auf der Grundlage dieses Berichts
erwartungsvoll entgegen. [1] Die
Kommission hat weitere 100 Mio. EUR für humanitäre Hilfe zugesagt,
die den mehr als 4 Mio. Hilfsbedürftigen des Konflikts in Syrien
zugute kommen sollen. Mit diesen Mitteln, die im Jahr 2013 ausgezahlt
werden sollen, werden die Mittel der Kommission für humanitäre Hilfe auf
200 Mio. EUR aufgestockt. Siehe hierzu http://ec.europa.eu/echo/news/2013/20130129_en.htm. [2] Eurostat (online data code: demo_pjanind). [3] Eurostat (online data code: proj_10c2150p). [4] KOM(2011) 751
endg. [5] COM(2012) 254
final. Geänderter Vorschlag in zweiter Lesung. [6] KOM(2011) 319 endg. Geänderter Vorschlag. [7] KOM(2010) 379
endg. [8] KOM(2010) 378
endg. [9] Verordnung
(EU) Nr. 1077/2011. Siehe http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/news/news/2012/docs/20121129_agency_large_scale_it_systems_en.pdf. [10] KOM(2011) 743
endg. sowie nachfolgende Schlussfolgerungen des Rates. Ein Zweijahresbericht
über die Umsetzung des GAMM wird im Juni 2013 veröffentlicht. Er wird eine
Bestandsaufnahme der bisherigen Fortschritte enthalten und zur verstärkten
Umsetzung des GAMM beitragen. [11] SWD(2013) 210. [12] EMN, http://www.emn.europa.eu. [13] Verordnung (EG) Nr. 377/2004 des Rates, geändert durch die
Verordnung (EG) Nr. 493/2011. ABl. L 141 vom 27.5.2001, S. 1. [14] Die hier und anderweitig in dieser Mitteilung vorgelegten
Statistiken sind in erster Linie das aktuellste verfügbare Datenmaterial von
Eurostat. Ausführlichere, nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte Zahlenangaben
(unter anderem vom EMN) finden sich im statistischen Anhang zur beiliegenden
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD(2013) 210). [15] Ohne statistische Bereinigung betrug die Nettozuwanderung
in die EU + 0,5 Millionen; 1,2 Millionen Menschen wanderten aus, 1,7 Millionen
wanderten ein. [16] Eurostat-Migrationsstatistik.
Siehe auch Quartalsbericht
über soziale Lage und Beschäftigungssituation in der EU – März 2013,
ergänzender Teil über die gegenwärtigen demografischen Trends. [17] Eurostat-Daten für 2011, Stand: 31.3.2013. Die
Eurostat-Daten für 2012 werden im Juli 2013 zur Verfügung stehen.
SWD(2013) 210, statistischer
Anhang, enthält die meisten Mitgliedstaaten umfassenden Daten vom EMN für 2012. [18] Einschließlich der vier assoziierten Staaten betrug die
Zahl 8980. [19] Eurostat-Daten. Pressemitteilung 48/2013 vom
22. März 2013. [20] Eurostat, für 2012 keine Daten für Malta und die
Niederlande verfügbar. [21] Eurostat (Stand: 18.4.2013). [22] Eurostat (Stand: 18.4.2013). EU-27 ohne HU und NL. [23] Eurostat (Stand: 25.4.2013). EU-27 ohne CY, DK und NL.
LU-Daten bezogen auf den Zeitraum März bis Dezember 2012. [24] http://www.frontex.europa.eu/publications. [25] Eurostat. Der statistische Bericht der GD Inneres
enthält Daten aller 27 EU-Mitgliedstaaten, Kroatiens und der
EFTA-/EWR-Staaten Island, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und Türkei für
die Jahre 2008, 2009 und 2010. Der Bericht ist von der europäischen
Website gegen Menschenhandel abrufbar. [26] BE, BG, EL, FR, IT, MT, PL, RO, SI, SE, UK und NO.
Statistischer Anhang, Tabelle 9, SWD(2013) 210. Quelle: EMN. [27] BG, EL, ES, FR, IT, LV, LU, MT, PL, SK, FI, SE. Quelle:
EMN. [28] BG, EL, IT, LV, LU, MT, PL, RO, SK, FI, SE. Quelle: EMN. [29] Europop2010. [30] Verglichen mit der Bevölkerung der Mitgliedstaaten sind
Einwanderer im Schnitt jünger und gehören der Altergruppe der 20- bis
50-Jährigen an. http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/population/documents/Tab/ESSQR_Mar2013_demogr_suppl_final.pdf.
[31] Informelle
Tagungen des Rates „Justiz und Inneres“ vom 23./24.7.2012 und 17./18.1.2013. EP
zu der Integration von Migranten, ihren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und
der externen Dimension der Koordinierung der sozialen Sicherheit (Abstimmung
vom 10.1.2013). Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA) zu Unternehmern mit Migrationshintergrund (2012/C 351/04). [32] Z. B. EU-Kompetenzpanorama, http://euskillspanorama.ec.europa.eu/; Analyse des Cedefop. [33] Z. B. über EURES (http://ec.europa.eu/eures/),
einschließlich der Erleichterung der Mobilität von Drittstaatsangehörigen
innerhalb der EU (siehe EMN-Studie). [34] In der Altersgruppe der 20-64-Jährigen liegt die
Überqualifizierungsrate von Drittstaatsangehörigen deutlich über der der
Gesamtbevölkerung (45 % gegenüber 21 %). SEC(2011) 957 final,
S. 28. [35] COM(2012) 173 final, Einen arbeitsplatzintensiven
Aufschwung gestalten, S. 21 f. http://ec.europa.eu/europe2020. [36] COM(2012) 173 final. [37] Beschluss 2010/707/EU des Rates vom 21. Oktober
2010 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der
Mitgliedstaaten. [38] COM(2012) 669 final – Neue Denkansätze für die
Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in
Qualifikationen. [39] Insbesondere im Rahmen von Projekten und Studien zu diesem
Thema, z. B. Quartalsbericht der Kommission über die
Beschäftigungssituation und die soziale Lage in der EU, IOM LINET (http://www.labourmigration.eu/)
und achte Sitzung des Europäischen Integrationsforums. [40] Herbert Brücker - “The Labour Market Impact of Immigration
and its Policy Consequences”. Migration Policy Centre, MPC (2012). [41] EWSA (2012/C 351/04). [42] COM(2012) 795 final. [43] KOM(2011) 815 endg.,
Jahreswachstumsbericht 2012, S. 11. [44] https://ec.europa.eu/digital-agenda/node/21022.
[45] European
Vacancy and Recruitment Report 2012, http://euskillspanorama.ec.europa.eu/docs/EVVR2012Factsheets/08-Bottleneck.pdf. [46] Siehe beispielsweise für den IT-Sektor: IP/13/52,
EU-Kommission lanciert in Davos – gemeinsam mit IT- und Telekom-Unternehmen –
Handlungsappell zur Schließung der Lücken zwischen digitalen Kompetenzen und
Arbeitsplätzen in Europa; http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-52_de.htm. [47] OECD - "Settling In: OECD Indicators of Immigrant
Integration 2012", Tabelle 1.A1.2 "Educational attainment of
foreign-born and native-born populations aged 15 to 64 not in education,
2009-10". [48] OECD-Zahlen zufolge ist der Anteil von Menschen mit einem
hohen Bildungsstandard bei im Ausland geborenen Einwohnern in der EU geringer
als in den USA oder Kanada (Quelle: "Settling In: OECD Indicators of
Immigrant Integration 2012", Kapitel 7, Tabelle 1.A1.2). [49] Der GAMM widmet sich auch der Verhütung und Bekämpfung der
irregulären Migration und der Bekämpfung des Menschenhandels, der Maximierung
der Auswirkungen von Migration und Mobilität auf die Entwicklung sowie der
Förderung des internationalen Schutzes und der externen Dimension der
Asylpolitik. [50] Richtlinie 2009/50/EG vom 25. Mai 2009. [51] Richtlinie 2011/98/EG vom 13. Dezember 2011. Die
Umsetzung der Richtlinie soll bis zum 25. Dezember 2013 abgeschlossen
sein. [52] Siehe Legislative Beobachtungsstelle des EP: interinstitutionelle Referenz
2010/0209(COD). [53] Siehe Legislative
Beobachtungsstelle des EP: interinstitutionelle Referenz 2010/0210(COD). [54] http://ec.europa.eu/immigration.
[55] Die spanische Version wurde im Januar 2013 gestartet,
die arabische Version wird im Lauf des Jahres 2013 folgen. [56] COM(2013) 151 final vom 25.3.2013. Bestehende
Rechtsvorschriften für bestimmte Gruppen sind die Richtlinie 2005/71/EG
(Wissenschaftler) und die Richtlinie 2004/114/EG (Studierende). [57] COM(2012) 514 final. [58] Rechtssachen C-571/10 und C-508/10, http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-is-new/news/news/2012/20120510_en.htm. [59] Durch die Richtlinie 2011/51/EU geänderte
Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig
aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen. [60] COM(2013) 95. [61] COM(2013) 97. [62] Verordnung (EG) Nr. 810/2009. [63] COM(2012) 649 final, Mitteilung der Kommission
„Belebung des Wachstums in der EU durch Umsetzung und Weiterentwicklung der
gemeinsamen Visumpolitik“, begleitet von einem Bericht über das Funktionieren
der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort (COM(2012) 648 final). [64] 2012 wurden rund 2,4 Mio. Visumanträge über das VIS
gestellt. Dies entspricht etwa 16 % aller Visumanträge dieses Jahres. [65] Die aktuelle diesbezügliche Strategie der EU ist in der
Mitteilung der Kommission „Europäische Agenda für die Integration von
Drittstaatsangehörigen“ (KOM(2011) 455 endg.) und den anschließenden
Schlussfolgerungen des 3135. Rates Justiz und Inneres (JI) vom 13. und
14. Dezember 2011 festgelegt. Siehe auch die Stellungnahme des Ausschusses
der Regionen zu der Agenda (CIVEX-V-024). [66] Abrufbar unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=89&newsId=1774&furtherNews=yes
und and Eurostat, EU-LFS, Tabelle lfsa_urgan. [67] Zu Arbeitslosenstatistiken nach Mitgliedstaaten siehe
SWD(2013) 210. [68] COM(2013) 83 final, S. 6 f. [69] Eurofound (2012), NEETs – Young people not in employment,
education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe. [70] Siehe http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/133859.pdf. [71] COM(2013) 83 final - Sozialinvestitionen für Wachstum
und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen
Sozialfonds 2014-2020, S. 11 f.; SWD(2013) 39 final - Follow-up
on the implementation by the Member States of the 2008 European Commission recommendation
on active inclusion of people excluded from the labour market – Towards a
social investment approach, S. 56. [72] KOM(2011) 735 endg. Die Beiträge, die als Reaktion
auf das Grünbuch eingegangen sind, sind zu finden unter http://ec.europa.eu/home-affairs/news/consulting_public/consulting_0023_en.htm.
[73] Die Ergebnisse der im Juni 2012 erschienenen
EMN-Studie mit dem Titel „Misuses of the Right to Family Reunification -
Marriages and convenience and false declarations of parenthood“ (Missbrauch des
Rechts auf Familienzusammenführung, Scheinehen und falsche
Elternschaftserklärungen) fließen in diese Debatte ein. [74] Eine politische Einigung mit Marokko wurde am 1. März 2013
erzielt. [75] Schlussfolgerungen des Rates zum Gesamtansatz für
Migration und Mobilität (Dok. 9417/12). [76] Europäisch-afrikanische Partnerschaft für Migration und
Entwicklung, in Rabat unterzeichnete Erklärung (2006). [77] Ein politischer Prozess zur Förderung von
Migrationspartnerschaften zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, des Schengen-Raums, Südost- und Osteuropas und
Zentralasiens (zusätzlich zu der Türkei) begann mit einer Ministerkonferenz in
Prag im Jahr 2009. Siehe: www.icmpd.org. [78] Beratendes Forum unter Teilnahme
von mehr als 50 Regierungen und 10 internationalen Organisationen,
dessen Ziel die Entwicklung eines umfassenden und nachhaltigen Systems für eine
geregelte Migration ist. Siehe: www.icmpd.org. [79] Eurostat-Pressemitteilung 176/2012 vom
11. Dezember 2012. [80] EU
Remittances for Developing Countries, Remaining Barriers, Challenges and
Recommendations. http://ec.europa.eu/europeaid/what/migration-asylum/documents/eu_remittances_for_developing_countries_final_19-11-2012.pdf. [81] COM(2013) 292
vom 21.5.2013. [82] Richtlinie 2011/95/EG. [83] Neufassung der Richtlinie 2003/9/EG.
Pressemitteilung 14556/12 des Rates Justiz und Inneres vom
25.10.2012. [84] Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des
Rates. Pressemitteilung 17315/12 des Rates Justiz und Inneres
vom 6./7.12.2012. [85] Richtlinie 2005/85/EG des Rates über Mindestnormen
für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der
Flüchtlingseigenschaft. ABl. L 326 vom 13.12.2005, S. 13. Legislative Beobachtungsstelle des EP,
interinstitutionelle Referenz: COD(2009) 0165. [86] Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates.
ABl. L 316 vom 15.12.2000, S. 1. Legislative
Beobachtungsstelle des EP, interinstitutionelle Referenz:
COD(2008) 0242. Die nächste EURODAC-Jahresbericht wird im zweiten
Halbjahr 2013 veröffentlicht. [87] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=DE&reference=P7-TA-2012-310. [88] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/130731.pdf. [89] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:277:0012:0017:DE:PDF. [90] http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.soc-opinions. [91] KOM(2011) 835 endg. [92] Siehe auch die von der Kommission eingesetzten Task-Force
für Griechenland: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/taskforce-greece/index_de.htm. [93] Das EASO schaltete seine offizielle Website im
Jahr 2012 online (siehe http://easo.europa.eu) und
veröffentlichte seinen ersten Jahresbericht im Juni 2012. [94] Der EASO-Jahresbericht, der Mitte 2013 veröffentlicht
werden soll, wird weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Tätigkeiten des
Büros im Jahr 2012 enthalten. [95] KOM(2011) 835 endg. [96] http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/sefcovic/headlines/news/2012/07/2012_07_17_joint_agreement_agencies_de.htm.
[97] Für den Zeitraum 2011-2013 wurden Griechenland zudem
97,9 Mio. EUR aus dem Rückkehrfonds und 129,7 Mio. EUR aus
dem Außengrenzenfonds zugewiesen. Allein für das Jahr 2013 beliefen sich
die zugewiesenen Beträge auf 35,3 Mio. EUR bzw.
44 Mio. EUR. Der Betrag von 19,95 Mio. EUR enthält
Soforthilfemittel von 7,7 Mio. EUR aus dem Europäischen
Flüchtlingsfonds. [98] Verbundene Rechtssachen C-411/10 und C-493/10 (N.S., M.E.
und andere), http://ec.europa.eu/dgs/legal_service/arrets/10c411_de.pdf. [99] http://data.unhcr.org/syrianrefugees/regional.php - Stand:
Anfang Januar 2013. [100] Daten für Dezember liegen nicht für alle Mitgliedstaaten
vor. Daten für NL nicht vorhanden. [101] 2010-2011 wurden im Rahmen des ersten EUREMA-Projekts
227 Personen, die internationalen Schutz genießen, aus Malta umgesiedelt.
Für EUREMA II wurden ursprünglich 97 Plätze zugesichert, für weitere
265 Plätze gab es bilaterale Zusagen außerhalb des Projekts. Im Laufe des
Jahres 2012 wurden 105 Personen im Rahmen des EUREMA-II-Projekts oder
aufgrund begleitender bilateraler Vereinbarungen umgesiedelt. [102] Die Kommission war ebenfalls sehr aktiv bei der Förderung
von RPP in Nordafrika (einschließlich Ägypten und Tunesien). [103] Oktober 2012. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/133241.pdf.
[104] Beschluss Nr. 281/2012/EU vom 29. März 2012. http://www.resettlement.eu.
[105] Im Rahmen dieser Regelung sicherten die teilnehmenden
Mitgliedstaaten zu, 3962 Flüchtlinge im Jahr 2013 neu anzusiedeln,
was einen Anstieg gegenüber 2012 (3083 zugesicherte Neuansiedlungsplätze)
darstellt. [106] COM(2012) 554 final und begleitende Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen SWD(2012) 281. [107] KOM(2010) 213 endg. [108] Siehe
http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/financing/fundings/migration-asylum-borders/other-programmes/pilot-project-unaccompanied-minors/index_en.htm. [109] COM(2012) 286 final. [110] Vor allem Richtlinie 2011/36/EU zur
Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer,
ABl. L 101 vom 15.4.2011. Die Umsetzungsfrist ist April 2013. [111] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/133202.pdf.
[112] http://www.eesc.europa.eu/?i=portal.en.soc-opinions.23965 und http://toad.cor.europa.eu/corwipdetail.aspx?folderpath=CIVEX-V/035&id=21618. [113] http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/12/st13/st13661-re03.de12.pdf. [114] http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/12/st09/st09417.de12.pdf.
[115] Ratsdokument Nr. 8714/1/12 REV 1. Siehe: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/12/st08/st08714-re01.de12.pdf.
Um der Notwendigkeit einer ständigen Überprüfung dieser Strategie Rechnung zu
tragen, wird sie von jedem Ratsvorsitz in ihr Programm aufgenommen, damit die
„EU-Aktion gegen Migrationsdruck – Eine strategische Antwort“ regelmäßig
insbesondere im Rahmen des Strategischen Ausschusses für Einwanderungs-, Grenz-
und Asylfragen (SAEGA) aktualisiert wird. [116] Beispielsweise sollte der von der Agentur für Grundrechte
im Jahr 2012 entwickelte Leitfaden „Apprehension of migrants in an
irregular situation – fundamental rights considerations“ bei Festnahmen
berücksichtigt werden. [117] Z. B. arbeitet die Kommission bei Verhandlungen über
Rückübernahmeabkommen im Rahmen der entsprechenden Ratsarbeitsgruppen eng mit
den Mitgliedstaaten zusammen. [118] SWD(2013) 210
final, Abschnitt 4. [119] Richtlinie 2009/52/EG. [120] KOM(2011) 76. [121] http://ec.europa.eu/europeaid/where/acp/overview/cotonou-agreement/index_en.htm. [122] Richtlinie 2008/115/EG. [123] In der Rechtssache C-430/11 (Sagor) führte der Gerichtshof
weiter aus, inwieweit nationale Rechtsvorschriften, die den illegalen
Aufenthalt unter Strafe stellen, den gemeinsamen Normen der
Rückführungsrichtlinie folgen müssen. In diesem Urteil entschied der
Gerichtshof, dass Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Bestrafung
illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger durch Hausarrest erlauben, nur dann
mit den gemeinsamen Normen der Rückführungsrichtlinie vereinbar sind, wenn
sichergestellt ist, dass der Vollzug dieser Strafe endet, sobald die physische
Verbringung des Betroffenen aus diesem Mitgliedstaat möglich ist. Dieses Urteil
präzisiert die Rechtsprechung des EuGH zu diesem Thema. Es stützt sich dabei
auf die bereits bestehende Rechtsprechung in den Rechtssachen C-61/11 (El
Dridi) und C-329/11 (Achoughbabian), wonach nationale Rechtsvorschriften zur
Bestrafung von illegalem Aufenthalt verhältnismäßig sein müssen und das
Rückkehrverfahren nicht verzögern dürfen. [124] http://www.vren-community.org/.
[125] 2012 koordinierte Frontex insgesamt 39 gemeinsame
Rückführungsflüge für 2 110 Rückkehrer. Zwanzig Mitgliedstaaten (AT, BE,
BG, DE, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LU, MT, NL, PL, RO, SE, UK) und zwei
assoziierte Schengenländer (CH, NO) waren an diesen Flügen beteiligt.
Rückkehrländer waren Armenien, Ecuador, Gambia, Ghana, Georgien, Kolumbien,
Kosovo (*), Nigeria, Pakistan, Serbien, Ukraine und Usbekistan. (* Diese
Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit
der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des
Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.) [126] Seit dem 11.3.2013 abrufbar unter http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/policies/immigration/return-readmission/index_en.htm. [127] KOM(2011) 290 endg. [128] ABl. L 81 vom 21.3.2001, S. 1. [129] Verordnung (EG) Nr. 1168/2011 vom 22.11.2011. [130] http://europa.eu/rapid/press-release_EO-12-14_de.htm.
[131] Urteil in der Rechtssache C-355/10 vom 5. September
2012. [132] COM(2013) 197. [133] EGMR, Rechtssache Hirsi Jamaa und andere gegen Italien
[Große Kammer], Urteil Nr. 27765/09 vom 23. Februar 2012. [134] KOM(2011) 248 endg. [135] Anhang zu COM(2012) 230. [136] COM(2012) 230. Dieser erste Bericht umfasste den Zeitraum
1.11.2011 bis 30.4.2012 und wurde am 7.6.2012 vom Rat Justiz und Inneres und am
4.7.2012 vom Europäischen Parlament erörtert. Der zweite Bericht
(COM(2012) 686) für den Zeitraum 1.5.-31.10.2012 wurde am 23.11.2012
angenommen und am 6./7.12.2012 vom Rat Justiz und Inneres sowie am 18.12.2012
vom Europäischen Parlament erörtert. [137] Insbesondere Urteil in der Rechtssache C-278/12. [138] KOM(2011) 559 (Link zur Legislativen
Beobachtungsstelle des EP) und KOM (2011) 560 (Link zur Legislativen
Beobachtungsstelle des EP).