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Document 52013DC0383
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION with a view to bringing an end to the situation of an excessive government deficit in Spain
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Spanien zu beenden
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Spanien zu beenden
/* COM/2013/0383 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Spanien zu beenden /* COM/2013/0383 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche
Defizit in Spanien zu beenden DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 7, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 126 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vermeiden die
Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. (2) Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur
Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges
tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. (3) Am 27. April 2009 stellte
der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft (EGV) fest, dass in Spanien ein übermäßiges Defizit
bestand, und gab gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3
der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über
die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[1] eine Empfehlung zur Korrektur
des übermäßigen Defizits bis spätestens 2012 ab. (4) Am 2. Dezember 2009
stellte der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 des Rates fest, dass wirksame Maßnahmen ergriffen worden seien
und nach der Annahme der Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche
Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen
eingetreten seien.[2]
Insbesondere die durch die globale Wirtschafts- und Finanzkrise bedingte
drastische Verschlechterung der Wachstumsaussichten hatte sich außerordentlich
nachteilig auf den Haushalt ausgewirkt. Daraufhin beschloss der Rat, eine
geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV abzugeben, in der
Spanien aufgefordert wurde, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu
treffen, um das übermäßige Defizit bis spätestens 2013 auf glaubhafte und
nachhaltige Weise zu korrigieren. (5) Am 15. Juni 2010
gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Spanien im Einklang mit der
Ratsempfehlung vom 2. Dezember 2009 wirksame Maßnahmen ergriffen habe, um
sein öffentliches Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu
senken, und im Defizitverfahren gegen Spanien daher keine weiteren Schritte
erforderlich seien. (6) Am 10. Juli 2012 stellte
der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97
des Rates fest, dass wirksame Maßnahmen ergriffen worden seien, nach Annahme
der geänderten Empfehlung im Jahr 2009 aber unerwartete nachteilige
wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die
öffentlichen Finanzen eingetreten seien. Insbesondere die verschlechterten
Wachstumsaussichten und die Verschiebung hin zu einer weniger steuerergiebigen
Wachstumszusammensetzung hatten sich außerordentlich nachteilig auf den
Haushalt ausgewirkt. Der Rat nahm deshalb eine geänderte Empfehlung nach
Artikel 126 Absatz 7 AEUV („geänderte VÜD-Empfehlung“) an, wonach
Spanien das übermäßige Defizit bis spätestens 2014 korrigieren sollte. Um bis
2014 eine Absenkung des öffentlichen Gesamtdefizits unter den Referenzwert von
3 % des BIP zu erreichen, wurde Spanien gestützt auf die
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen empfohlen, den
strukturellen Saldo 2012 um 2,7 % des BIP, 2013 um 2,5 % des BIP und
2014 um 1,9 % des BIP zu verbessern. Für
das öffentliche Gesamtdefizit wurden 6,3 % des BIP im Jahr 2012,
4,5 % des BIP im Jahr 2013 und 2,8 % des BIP im Jahr 2014
anvisiert. Darüber hinaus wurde Spanien
empfohlen, die im Haushalt 2012 und in den Plänen der autonomen Regionen zum
Abbau von Ungleichgewichten beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und bis Ende
Juli 2012 den angekündigten mehrjährigen Haushaltsplan 2013-2014 zu
beschließen, einschließlich einer mittelfristigen Haushaltsstrategie, die die
für die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2014 notwendigen Maßnahmen in
allen Einzelheiten festlegt. (7) Am 14. November 2012
gelangte die Kommission ausgehend von der Herbstprognose 2012 ihrer
Dienststellen zu dem Schluss, dass Spanien im Einklang mit der geänderten
Ratsempfehlung vom 10. Juli 2012 wirksame Maßnahmen ergriffen habe und im
Defizitverfahren daher keine weiteren Schritte erforderlich seien. (8) Nach Artikel 3
Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 kann der Rat auf Empfehlung
der Kommission eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7
AEUV aussprechen, wenn wirksame Maßnahmen ergriffen wurden und nach der Annahme
der ursprünglichen Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse
mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten
sind. Das Eintreten unerwarteter nachteiliger wirtschaftlicher Ereignisse mit
sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen wird anhand der bei
der Ratsempfehlung zugrunde gelegten Wirtschaftsprognose beurteilt. (9) Nach Artikel 126
Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates hat der Rat außerdem
Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat zu richten mit dem Ziel, das
übermäßige Defizit innerhalb einer bestimmten Frist zu beenden. In der
Empfehlung ist dem betreffenden Mitgliedstaat für die Ergreifung wirksamer
Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits eine Frist von höchstens sechs
Monaten zu setzen. Außerdem sollte der Rat in einer Empfehlung zur Korrektur
eines übermäßigen Defizits das Erreichen jährlicher Haushaltsziele verlangen,
die – ausgehend von der Prognose, die der Empfehlung zugrunde liegt – mit einer
jährlichen Mindestverbesserung des strukturellen Saldos, d. h. des konjunkturbereinigten
Saldos ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen, in Einklang stehen,
für die ein Richtwert von 0,5 % des BIP gilt. (10) Nach einer kurzen Erholung im
Jahr 2011 ist die Wirtschaft in die Rezession zurückgefallen und beim
realen BIP seit dem dritten Quartal 2011 ein vierteljährliches
Negativwachstum zu verzeichnen. Auf Jahresbasis ist das BIP 2012 um 1,4 %
zurückgegangen. Nach der Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen soll sich die Rezession auch 2013 fortsetzen, da der
Überschuss bei den Nettoexporten den anhaltenden Rückgang der Binnennachfrage
nach wie vor nicht ausgleichen kann. Bei der Produktion wird erst gegen Ende
2013 mit einer Stabilisierung gerechnet. Den Projektionen zufolge wird das
reale BIP 2013 somit um 1,5% zurückgehen, bevor es 2014 (unter Annahme einer
unveränderten Politik) dann um 0,9 % wächst. Zum Zeitpunkt der letzten
Ratsempfehlung war für die Jahre 2012 und 2013 mit einem Rückgang des realen
BIP um 1,9 % bzw. 0,3 % gerechnet worden, während es 2014 um 1,1 %
ansteigen sollte. Dass das Wachstum 2012 nicht ganz so negativ ausgefallen ist,
war hauptsächlich auf die etwas robustere Binnennachfrage zurückzuführen, die
möglicherweise auch der Tatsache geschuldet war, dass der Wirtschaft über den
Rückzahlungsplan für die bis zum 1. Januar 2012 aufgelaufenen gewerblichen
Schulden der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften (27,4 Mrd. EUR, d. h.
2,6 % des BIP) Liquidität zugeführt wurde. Für die Jahre 2013 und 2014
gehen die Kommissionsdienststellen in ihrer Frühjahrsprognose 2013 von
einem drastischeren Rückgang des realen BIP (2013) und einer gedämpfteren
Erholung (2014) aus. Dies schließt auch einen drastischeren Rückgang der
Binnennachfrage in beiden Jahren und einen länger anhaltenden starken Beschäftigungsrückgang
ein. Diese Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Aussichten hängt zum
Teil mit den im Haushaltsplan 2013-2014 und den im Haushalt 2013 enthaltenen
zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen zusammen. (11) Nach der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen hat das
gesamtstaatliche Defizit 2012 10,6 % des BIP erreicht, während von der
Regierung und im Rahmen des Defizitverfahrens ein Ziel von 6,3 % des BIP
gesetzt worden war und das Defizit 2011 9,4 % des BIP betragen hatte.
Um die Kapitaltransfers an Banken (die als einmalige Maßnahmen betrachtet
werden) bereinigt beträgt das Defizit 2012 und 2011 7,0 % bzw. 9,0% des
BIP. Vor dem Hintergrund einer schrumpfenden
Wirtschaft und einer steuerunergiebigen Wachstumszusammensetzung ist der
Rückgang des Gesamtsaldos auf eine Verbesserung des Primärsaldos um 2,4
Prozentpunkte (ohne Kapitaltransfers an Banken) zurückzuführen. Die Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen deutet auf einen Rückgang des strukturellen Defizits
um 1,8 Prozentpunkte im Jahr 2012 hin, während ein Rückgang um 2,7
Prozentpunkte empfohlen worden war. Berücksichtigt man die leichte
Abwärtskorrektur beim Potenzialwachstum seit der letzten Ratsempfehlung, bleibt
die geschätzte Konsolidierungsanstrengung unverändert. Unerwartete
Einnahmenausfälle im Umfang von etwa 1,0 Prozentpunkten wirkten sich allerdings
erheblich auf die geschätzte Veränderung des strukturellen Saldos aus. Trägt
man diesen Effekten Rechnung, würde sich die korrigierte
Konsolidierungsanstrengung alles in allem auf 2,9 Prozentpunkte erhöhen und
läge damit über dem in der geänderten VÜD-Empfehlung genannten Wert. Neben den
Rekapitalisierungsmaßnahmen trägt auch eine Kombination aus unerwartet
niedrigen Einnahmen (bei denen die Auswirkungen von diskretionären Maßnahmen
und Basiseffekt berücksichtigt sind) und höheren Vorleistungen und
Sozialleistungen zur Abweichung vom Haushaltsziel 2012 bei. Die weniger
steuerergiebige Wachstumszusammensetzung und die stärkere Verschlechterung der
Lage am Arbeitsmarkt zogen erhebliche Einnahmenausfälle, insbesondere bei den
direkten und indirekten Steuern, sowie höhere Sozialausgaben nach sich. Im
Jahresverlauf 2012 hat Spanien erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang
von rund 4 % des BIP beschlossen, die zu etwa 1½ % des BIP auf die
Einnahmenseite und zu etwa 2½ % des BIP auf die Ausgabenseite entfielen.
Diese Maßnahmen glichen auch die durch steigende Zinszahlungen und höhere
Sozialtransfers bedingte Verschlechterung des strukturellen Saldos teilweise
wieder aus. (12) Nach der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen soll das
Haushaltsdefizit 2013 auf 6,5 % des BIP zurückgehen, während im Rahmen des
Defizitverfahrens ein Ziel von 4,5 % des BIP gesetzt worden war. Der
Primärsaldo wird sich voraussichtlich um 4,5 Prozentpunkte verbessern (0,9
Prozentpunkte ohne Kapitaltransfers an Banken). Im Anschluss an die letzte
Ratsempfehlung legte die spanische Regierung im August 2012 einen mehrjährigen
Haushaltsplan für die Jahre 2013 bis 2014 vor, in dem einige Aspekte der
mittelfristigen Konsolidierungsstrategie skizziert wurden. Insgesamt werden im
Jahr 2013 diskretionäre Maßnahmen auf der Ausgabenseite des Haushalts mit
schätzungsweise rund 1 % des BIP und auf der Einnahmenseite mit rund
1½ % des BIP zu Buche schlagen. Die erwartete rund 2 %ige Abweichung
von dem im Defizitverfahren gesetzten Haushaltsziel ist zum Teil durch die
schlechte Ausgangslage zu erklären. Hauptgrund für die Abweichung ist jedoch
die ungünstige Wachstumszusammensetzung gepaart mit einem unerwartet starken
Rückgang des privaten Verbrauchs und einer Lage am Arbeitsmarkt, die hinter den
Erwartungen der geänderten VÜD-Empfehlung zurückbleibt. In ihrer
Frühjahrsprognose 2013 gehen die Kommissionsdienststellen für 2013 von
einer weiteren Verringerung des strukturellen Defizits um
1,1 Prozentpunkte aus, während eine Verbesserung um 2,5 Prozentpunkte
empfohlen worden war. Berücksichtigt man die veränderte Schätzung für das
Potenzialwachstum und die unerwartet hohen Einnahmenausfälle, so erhöht sich
die geschätzte Konsolidierungsanstrengung um 1,4 Prozentpunkte, wodurch
die bereinigte Konsolidierungsanstrengung 2,5% des BIP erreicht und damit mit
der geänderten VÜD-Empfehlung in Einklang steht. In ihrem Stabilitätsprogramm
2013 nennt die spanische Regierung für 2013 ein gesamtstaatliches Defizitziel
von 6,3 % des BIP, das durch zusätzliche, in diesem Jahr zu beschließende
und umzusetzende Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von rund 3 Mrd. EUR
(0,3 % des BIP) erreicht werden soll. (13) 2014 wird sich das Gesamtdefizit
voraussichtlich auf 7,0 % des BIP ausweiten, während die VÜD-Zielvorgabe
2,8 % des BIP beträgt. Das Primärdefizit würde um 0,4% des BIP ansteigen.
Die erwartete Abweichung ist neben dem Basiseffekt hauptsächlich darauf
zurückzuführen, dass in den Vorjahren eingeleitete befristete Maßnahmen
auslaufen und die für 2014 geplanten Konsolidierungsmaßnahmen im mehrjährigen
Haushaltsplan vom August 2012 nicht detailliert genug dargelegt wurden, um in
die Prognose der Kommissionsdienststellen aufgenommen werden zu können. Darüber
hinaus wäre die Wachstumszusammensetzung weiterhin steuerunergiebig, wenn
Sozialbeiträge und indirekte Steuern nicht voll proportional zum nominalen BIP
anstiegen. Auch die Zinszahlungen würden aufgrund des höheren Schuldenstands weiter
ansteigen. Nach der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen
wird sich das strukturelle Defizit voraussichtlich um 1,1 Prozentpunkte
ausweiten, während ein Rückgang um 1,9 % des BIP empfohlen worden war.
Berücksichtigt man die geänderte Schätzung des Potenzialwachstums und die
unerwarteten Einnahmenausfälle, so vergrößert sich die Lücke um weitere
0,2 Prozentpunkte. (14) Was den haushaltspolitischen
Steuerungsrahmen anbelangt, wurden bei der Berichterstattung über die
Haushaltsausführung auf den dem Zentralstaat nachgeordneten Ebenen erhebliche
Fortschritte erzielt. Allerdings waren die Bestimmungen des
Haushaltsstabilisierungsgesetzes, mit denen Abweichungen durch ein
Frühwarnsystem und Korrekturmechanismen begrenzt werden sollen, nicht voll
wirksam und könnte die Transparenz hinsichtlich ihrer Umsetzung verbessert
werden. Trotz der auf regionaler Ebene bei der Meldung von Haushaltsdaten
erzielten Fortschritte würde ein höheres Maß an Transparenz aber umfassendere,
kohärentere und raschere Meldungen auf konsolidierter gesamtstaatlicher Ebene
gemäß dem ESA 95 erfordern, was auch Haushaltspläne einschließt. Die
Schaffung eines institutionell wie finanziell völlig unabhängigen Rats für
Finanzpolitik steht nach wie vor aus. (15) Der gesamtstaatliche
Bruttoschuldenstand ist 2012 auf rund 84 % des BIP angeschwollen, während
in der aktualisierten Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen noch
von 80,9 % des BIP ausgegangen worden war. Gründe für diesen Anstieg der
Schuldenquote waren das unerwartet hohe Defizit, das niedrigere nominale
BIP-Wachstum, die Kosten der Bankenrekapitalisierung und die Begleichung der
Zahlungsrückstände der öffentlichen Verwaltung. Der Frühjahrsprognose 2013
der Kommissionsdienststellen zufolge wird die Schuldenquote voraussichtlich
weiter ansteigen und 2014 bei unveränderter Politik über 95 % hinausgehen
und damit in allen Jahren über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert liegen. (16) Am 10. April 2013
gelangte die Kommission ausgehend von der im Rahmen des Verfahrens bei
makroökonomischen Ungleichgewichten durchgeführten eingehenden
Überprüfung 2013[3]
zu dem Schluss, dass in Spanien übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte
bestehen. Die Korrektur dieser während der Boomjahre aufgelaufenen
Ungleichgewichte, insbesondere die Absorption der überaus hohen Verschuldung
der privaten Haushalte und der überaus hohen Auslandsverschuldung, wirkt sich
außerordentlich negativ auf Wirtschaftswachstum, Finanzstabilität und
öffentliche Finanzen aus. Um das übermäßige Defizit auf mittlere Sicht
nachhaltig zu korrigieren, müssen mit Unterstützung von Strukturreformen zur
Förderung von Wachstum und Beschäftigung Fortschritte bei der Korrektur der
makroökonomischen Ungleichgewichte erzielt und gleichzeitig strukturelle
Verkrustungen, die den Anpassungsprozess behindern, abgebaut werden. (17) Nach der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen wird Spanien die in
der Ratsempfehlung vom 10. Juli 2012 gesetzten nominalen Haushaltsziele
nicht erreichen. Allerdings hat Spanien in den Jahren 2012 und 2013 eine
strukturelle Verbesserung erzielt, die unter Berücksichtigung der im Verhältnis
zur VÜD-Empfehlung unerwarteten nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklungen mit
der geänderten VÜD-Empfehlung in Einklang steht. Diese unerwarteten
nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklungen haben sich außerordentlich
ungünstig auf die öffentlichen Finanzen ausgewirkt. Insbesondere die
erheblichen Einnahmenausfälle, die auf die aktuellen Bemühungen um
Neuausrichtung der Wirtschaft hin zu einer weniger steuerergiebigen
Wachstumsstruktur bedingt sind, und die damit verbundenen nachteiligen
Auswirkungen auf die Einnahmeelastizitäten haben die Haushaltsposition
erheblich verschlechtert. Auch hat sich die wirtschaftliche Rezession äußerst
negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt und hat die Arbeitslosigkeit drastisch
zugenommen. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren sowie der Notwendigkeit,
übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte mit sehr ungünstigen Auswirkungen
auf die öffentlichen Finanzen zu korrigieren, scheint es im Einklang mit den
Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts gerechtfertigt, die Frist für
die Korrektur des übermäßigen Defizits in Spanien um zwei Jahre, d. h. bis
2016, zu verlängern. (18) Um eine wirksame und dauerhafte
Korrektur innerhalb der gesetzten Frist zu garantieren, sollte angesichts der
großen Unsicherheit hinsichtlich der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung für
das letzte Jahr des Korrekturzeitraums ein deutlich unter dem Referenzwert
liegendes Haushaltsziel empfohlen werden. (19) Die Zwischenziele für das
Gesamtdefizit, die bis 2016 zur Korrektur des übermäßigen Defizits führen
sollen, werden für 2013 auf 6,5 % des BIP, für 2014 auf 5,8% des BIP, für
2015 auf 4,2 % des BIP und für 2016 auf 2,8% des BIP festgesetzt. Die
Erreichung dieser Zielvorgaben erfordert eine jährliche Verbesserung des
Primärsaldos (ohne einmalige Maßnahmen) von durchschnittlich 1,3 % des BIP
im Zeitraum 2013 bis 2016 und unter Zugrundelegung der bis 2016 reichenden
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen eine Verbesserung des
strukturellen Haushaltssaldos von 1,1 % des BIP im Jahr 2013, 0,8 %
des BIP im Jahr 2014, 0,8 % des BIP im Jahr 2015 und 1,2 % des BIP im
Jahr 2016. Dieser graduellere Anpassungspfad trägt den zurzeit schwierigen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem tiefgreifenden Strukturwandel der
spanischen Wirtschaft Rechnung und wird durch ehrgeizige Strukturreformen
untermauert werden müssen. Er dürfte den Abbau externer und interner
makroökonomischer Ungleichgewichte unterstützen, die auf kurze Sicht negativen
Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf das Wirtschaftswachstum abmildern,
dabei gleichzeitig aber auch den Aufwärtstrend beim gesamtstaatlichen
Schuldenstand stoppen und umkehren. (20) Nach der bis 2016 reichenden,
auf der Annahme einer unveränderten Politik beruhenden
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen scheinen für die
empfohlene Verbesserung des strukturellen Saldos 2013 (und zur Erreichung des
neuen Defizitziels von 6,5 % des BIP) zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, wenn die Haushaltspläne auf allen
staatlichen Ebenen rigoros umgesetzt werden. Um das Defizit im Zeitraum
2014-2016 nachhaltig unter den Referenzwert des Vertrags abzusenken, müssen
zusätzlich zu den bereits in der Frühjahrsprognose 2013 der
Kommissionsdienststellen berücksichtigten Maßnahmen erhebliche strukturelle
Haushaltsmaßnahmen getroffen werden. Diese Maßnahmen, die 2014 rund 2 %
des BIP, 2015 1 % des BIP und 2016 1½ % des BIP betragen müssten,
sollten der Notwendigkeit des Ausgleichs der negativen Zweitrundeneffekte, des
negativen Potenzialwachstums sowie der steigenden Zins- und Sozialausgaben
Rechnung tragen. (21) Der im
Stabilitätsprogramm 2013 vorgesehene Anpassungspfad, der für 2013
6,3 %, für 2014 5,5 %, für 2015 4,1 % und für 2016 2,7 %
des BIP als Gesamtdefizit anvisiert, ist weitgehend mit der Korrektur des
übermäßigen Defizits bis 2016 zu vereinbaren. Der für 2013 angestrebte Wert
beruht auf den im Programm vorgesehenen zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen
im Umfang von rund 3 Mrd. EUR, die noch umfassend dargelegt werden müssen. (22) Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
sollten eine dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos sicherstellen
und gleichzeitig auf die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen
und die Erhöhung des Wachstumspotenzials der Wirtschaft gerichtet sein. (23) Die Risiken für die
langfristige Tragfähigkeit sind in Spanien auf mittlere Sicht hoch und auf
lange Sicht mittelgroß. Die Rückkehr zu einem höheren strukturellen Primärsaldo
von etwa -0,5 % des BIP, d. h. dem Durchschnittswert im Zeitraum
1998-2012, würde diese Risiken in Grenzen halten helfen. Die 2013 durchgeführte
Reform der Vorruhestandsregelungen wird voraussichtlich zur langfristigen
Tragfähigkeit des Sozialversicherungssystems beitragen. Doch scheinen weitere
Maßnahmen erforderlich, um das durch die Bevölkerungsalterung bedingte
Ausgabenwachstum zu begrenzen, beispielsweise durch angemessene Regelung des in
der Rentenreform 2011 vorgesehenen Nachhaltigkeitsfaktors, wozu auch
zählt, dass das Rentenalter bei einer Erhöhung der Lebenserwartung ebenfalls
steigt. (24) Angesichts des dezentralen
Charakters seiner öffentlichen Finanzen sollte der Haushaltskonsolidierungspfad
Spaniens durch eine glaubwürdige mittelfristige Konsolidierungsstrategie
gestützt werden, die folgende Elemente umfasst: i) einen detaillierten
mehrjährigen Haushaltsplan, in dem die für den Zeitraum 2014-16 vorgesehenen
Maßnahmen umfassend dargelegt werden, ii) eine weitere Steigerung der
Wirksamkeit des institutionellen Rahmens (durch weitere Erhöhung der
Transparenz bei der Umsetzung des Haushaltsstabilisierungsgesetzes sowie durch
Einsetzung eines unabhängigen Rats für Finanzpolitik), iii) Einleitung
konkreter Schritte zur Eindämmung des wachsenden strukturellen Defizits im
Sozialversicherungssystem und iv) größere Betonung der Wachstumsfreundlichkeit
der Konsolidierung (u. a. durch Durchführung systematischer
Ausgabenüberprüfungen sowie Überprüfungen des Steuersystems). (25) Parallel zu den regelmäßigen
Überprüfungen im Rahmen des finanziellen Beistands des ESM zur
Rekapitalisierung von Finanzinstituten in Spanien[4] und gemäß dem am
23. Juli 2012 unterzeichneten Memorandum of Understanding werden die
Fortschritte Spaniens bei der Erfüllung seiner VÜD-Zusagen vierteljährlich
überwacht. (26) Spanien erfüllt die
Bedingungen, die in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem
übermäßigen Defizit für die Verlängerung der Frist für die Korrektur des
übermäßigen Defizits festgelegt sind - EMPFIEHLT: (1)
Spanien sollte sein übermäßiges Defizit bis 2016
beenden. (2)
Spanien sollte die für sein Gesamtdefizit gesetzten
Ziele, d. h. 6,5 % des BIP im Jahr 2013, 5,8 % des BIP im
Jahr 2014, 4,2 % des BIP im Jahr 2015 und 2,8 % des BIP im Jahr
2016, erreichen, was ausgehend von der bis 2016 reichenden
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen eine Verbesserung des
strukturellen Saldos um 1,1 %, 0,8 %, 0,8 %, bzw. 1,2 % des
BIP in den Jahren 2013 bis 2016 ermöglichen dürfte. (3)
Spanien sollte die in den Haushaltsplänen 2013
festgelegten Maßnahmen auf allen staatlichen Ebenen umsetzen und bereit sein,
bei Abweichungen von den Haushaltsplänen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Die
Behörden sollten die mittelfristige Haushaltsstrategie stärken und zu diesem
Zweck die zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2016 notwendigen
Strukturmaßnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 detailliert darlegen. (4)
Der Rat setzt der spanischen Regierung eine Frist
bis zum 1. Oktober 2013, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen und gemäß
Artikel 3 Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates
ausführlich über die zur Erreichung der Ziele geplante Konsolidierungsstrategie
Bericht zu erstatten. Darüber hinaus sollten die spanischen Behörden
i) die Wirksamkeit des institutionellen Rahmens steigern, indem sie die
Transparenz bei der Umsetzung des Haushaltsstabilisierungsgesetzes weiter
erhöhen, und einen unabhängigen Rat für Finanzpolitik einsetzen, der Analysen
durchführt, Ratschläge erteilt und die Übereinstimmung der Haushaltspolitik mit
den nationalen und den EU-Haushaltsvorschriften überwacht, ii) konkrete
Schritte zur Eindämmung des wachsenden strukturellen Defizits im Sozialversicherungssystem
unternehmen und iii) die Wachstumsfreundlichkeit der Konsolidierung stärker in
den Vordergrund rücken und zu diesem Zweck u. a. die Ausgaben und das
Steuersystem systematischen Überprüfungen unterziehen.
Um den Erfolg der Haushaltskonsolidierungsstrategie zu garantieren, ist
es ferner wichtig, die Haushaltskonsolidierung gemäß den Empfehlungen, die der
Rat im Rahmen des Europäischen Semesters und des Verfahrens bei
makroökonomischen Ungleichgewichten an Spanien gerichtet hat, durch umfassende Strukturreformen
zu stützen. Diese
Empfehlung ist an das Königreich Spanien gerichtet. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. [2] Sämtliche Dokumente zum Defizitverfahren Spanien sind
abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/deficit/countries/spain_en.htm.
[3] http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/occasional_paper/2013/op134_en.htm. [4] http://ec.europa.eu/economy_finance/assistance_eu_ms/spain/index_en.htm.