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Document 52013DC0383

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Spanien zu beenden

    /* COM/2013/0383 final */

    52013DC0383

    Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Spanien zu beenden /* COM/2013/0383 final */


    Empfehlung für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Spanien zu beenden

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 7,

    auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Nach Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite.

    (2)       Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

    (3)       Am 27. April 2009 stellte der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) fest, dass in Spanien ein übermäßiges Defizit bestand, und gab gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[1] eine Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis spätestens 2012 ab.

    (4)       Am 2. Dezember 2009 stellte der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates fest, dass wirksame Maßnahmen ergriffen worden seien und nach der Annahme der Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien.[2] Insbesondere die durch die globale Wirtschafts- und Finanzkrise bedingte drastische Verschlechterung der Wachstumsaussichten hatte sich außerordentlich nachteilig auf den Haushalt ausgewirkt. Daraufhin beschloss der Rat, eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV abzugeben, in der Spanien aufgefordert wurde, in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen zu treffen, um das übermäßige Defizit bis spätestens 2013 auf glaubhafte und nachhaltige Weise zu korrigieren.

    (5)       Am 15. Juni 2010 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Spanien im Einklang mit der Ratsempfehlung vom 2. Dezember 2009 wirksame Maßnahmen ergriffen habe, um sein öffentliches Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, und im Defizitverfahren gegen Spanien daher keine weiteren Schritte erforderlich seien.

    (6)       Am 10. Juli 2012 stellte der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates fest, dass wirksame Maßnahmen ergriffen worden seien, nach Annahme der geänderten Empfehlung im Jahr 2009 aber unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien. Insbesondere die verschlechterten Wachstumsaussichten und die Verschiebung hin zu einer weniger steuerergiebigen Wachstumszusammensetzung hatten sich außerordentlich nachteilig auf den Haushalt ausgewirkt. Der Rat nahm deshalb eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV („geänderte VÜD-Empfehlung“) an, wonach Spanien das übermäßige Defizit bis spätestens 2014 korrigieren sollte. Um bis 2014 eine Absenkung des öffentlichen Gesamtdefizits unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu erreichen, wurde Spanien gestützt auf die Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen empfohlen, den strukturellen Saldo 2012 um 2,7 % des BIP, 2013 um 2,5 % des BIP und 2014 um 1,9 % des BIP zu verbessern. Für das öffentliche Gesamtdefizit wurden 6,3 % des BIP im Jahr 2012, 4,5 % des BIP im Jahr 2013 und 2,8 % des BIP im Jahr 2014 anvisiert. Darüber hinaus wurde Spanien empfohlen, die im Haushalt 2012 und in den Plänen der autonomen Regionen zum Abbau von Ungleichgewichten beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und bis Ende Juli 2012 den angekündigten mehrjährigen Haushaltsplan 2013-2014 zu beschließen, einschließlich einer mittelfristigen Haushaltsstrategie, die die für die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2014 notwendigen Maßnahmen in allen Einzelheiten festlegt.

    (7)       Am 14. November 2012 gelangte die Kommission ausgehend von der Herbstprognose 2012 ihrer Dienststellen zu dem Schluss, dass Spanien im Einklang mit der geänderten Ratsempfehlung vom 10. Juli 2012 wirksame Maßnahmen ergriffen habe und im Defizitverfahren daher keine weiteren Schritte erforderlich seien.

    (8)       Nach Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 kann der Rat auf Empfehlung der Kommission eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV aussprechen, wenn wirksame Maßnahmen ergriffen wurden und nach der Annahme der ursprünglichen Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten sind. Das Eintreten unerwarteter nachteiliger wirtschaftlicher Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen wird anhand der bei der Ratsempfehlung zugrunde gelegten Wirtschaftsprognose beurteilt.

    (9)       Nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates hat der Rat außerdem Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat zu richten mit dem Ziel, das übermäßige Defizit innerhalb einer bestimmten Frist zu beenden. In der Empfehlung ist dem betreffenden Mitgliedstaat für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits eine Frist von höchstens sechs Monaten zu setzen. Außerdem sollte der Rat in einer Empfehlung zur Korrektur eines übermäßigen Defizits das Erreichen jährlicher Haushaltsziele verlangen, die – ausgehend von der Prognose, die der Empfehlung zugrunde liegt – mit einer jährlichen Mindestverbesserung des strukturellen Saldos, d. h. des konjunkturbereinigten Saldos ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen, in Einklang stehen, für die ein Richtwert von 0,5 % des BIP gilt.

    (10)     Nach einer kurzen Erholung im Jahr 2011 ist die Wirtschaft in die Rezession zurückgefallen und beim realen BIP seit dem dritten Quartal 2011 ein vierteljährliches Negativwachstum zu verzeichnen. Auf Jahresbasis ist das BIP 2012 um 1,4 % zurückgegangen. Nach der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen soll sich die Rezession auch 2013 fortsetzen, da der Überschuss bei den Nettoexporten den anhaltenden Rückgang der Binnennachfrage nach wie vor nicht ausgleichen kann. Bei der Produktion wird erst gegen Ende 2013 mit einer Stabilisierung gerechnet. Den Projektionen zufolge wird das reale BIP 2013 somit um 1,5% zurückgehen, bevor es 2014 (unter Annahme einer unveränderten Politik) dann um 0,9 % wächst. Zum Zeitpunkt der letzten Ratsempfehlung war für die Jahre 2012 und 2013 mit einem Rückgang des realen BIP um 1,9 % bzw. 0,3 % gerechnet worden, während es 2014 um 1,1 % ansteigen sollte. Dass das Wachstum 2012 nicht ganz so negativ ausgefallen ist, war hauptsächlich auf die etwas robustere Binnennachfrage zurückzuführen, die möglicherweise auch der Tatsache geschuldet war, dass der Wirtschaft über den Rückzahlungsplan für die bis zum 1. Januar 2012 aufgelaufenen gewerblichen Schulden der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften (27,4 Mrd. EUR, d. h. 2,6 % des BIP) Liquidität zugeführt wurde. Für die Jahre 2013 und 2014 gehen die Kommissionsdienststellen in ihrer Frühjahrsprognose 2013 von einem drastischeren Rückgang des realen BIP (2013) und einer gedämpfteren Erholung (2014) aus. Dies schließt auch einen drastischeren Rückgang der Binnennachfrage in beiden Jahren und einen länger anhaltenden starken Beschäftigungsrückgang ein. Diese Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Aussichten hängt zum Teil mit den im Haushaltsplan 2013-2014 und den im Haushalt 2013 enthaltenen zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen zusammen.

    (11)     Nach der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen hat das gesamtstaatliche Defizit 2012 10,6 % des BIP erreicht, während von der Regierung und im Rahmen des Defizitverfahrens ein Ziel von 6,3 % des BIP gesetzt worden war und das Defizit 2011 9,4 % des BIP betragen hatte. Um die Kapitaltransfers an Banken (die als einmalige Maßnahmen betrachtet werden) bereinigt beträgt das Defizit 2012 und 2011 7,0 % bzw. 9,0% des BIP. Vor dem Hintergrund einer schrumpfenden Wirtschaft und einer steuerunergiebigen Wachstumszusammensetzung ist der Rückgang des Gesamtsaldos auf eine Verbesserung des Primärsaldos um 2,4 Prozentpunkte (ohne Kapitaltransfers an Banken) zurückzuführen. Die Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen deutet auf einen Rückgang des strukturellen Defizits um 1,8 Prozentpunkte im Jahr 2012 hin, während ein Rückgang um 2,7 Prozentpunkte empfohlen worden war. Berücksichtigt man die leichte Abwärtskorrektur beim Potenzialwachstum seit der letzten Ratsempfehlung, bleibt die geschätzte Konsolidierungsanstrengung unverändert. Unerwartete Einnahmenausfälle im Umfang von etwa 1,0 Prozentpunkten wirkten sich allerdings erheblich auf die geschätzte Veränderung des strukturellen Saldos aus. Trägt man diesen Effekten Rechnung, würde sich die korrigierte Konsolidierungsanstrengung alles in allem auf 2,9 Prozentpunkte erhöhen und läge damit über dem in der geänderten VÜD-Empfehlung genannten Wert. Neben den Rekapitalisierungsmaßnahmen trägt auch eine Kombination aus unerwartet niedrigen Einnahmen (bei denen die Auswirkungen von diskretionären Maßnahmen und Basiseffekt berücksichtigt sind) und höheren Vorleistungen und Sozialleistungen zur Abweichung vom Haushaltsziel 2012 bei. Die weniger steuerergiebige Wachstumszusammensetzung und die stärkere Verschlechterung der Lage am Arbeitsmarkt zogen erhebliche Einnahmenausfälle, insbesondere bei den direkten und indirekten Steuern, sowie höhere Sozialausgaben nach sich. Im Jahresverlauf 2012 hat Spanien erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von rund 4 % des BIP beschlossen, die zu etwa 1½ % des BIP auf die Einnahmenseite und zu etwa 2½ % des BIP auf die Ausgabenseite entfielen. Diese Maßnahmen glichen auch die durch steigende Zinszahlungen und höhere Sozialtransfers bedingte Verschlechterung des strukturellen Saldos teilweise wieder aus.

    (12)     Nach der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen soll das Haushaltsdefizit 2013 auf 6,5 % des BIP zurückgehen, während im Rahmen des Defizitverfahrens ein Ziel von 4,5 % des BIP gesetzt worden war. Der Primärsaldo wird sich voraussichtlich um 4,5 Prozentpunkte verbessern (0,9 Prozentpunkte ohne Kapitaltransfers an Banken). Im Anschluss an die letzte Ratsempfehlung legte die spanische Regierung im August 2012 einen mehrjährigen Haushaltsplan für die Jahre 2013 bis 2014 vor, in dem einige Aspekte der mittelfristigen Konsolidierungsstrategie skizziert wurden. Insgesamt werden im Jahr 2013 diskretionäre Maßnahmen auf der Ausgabenseite des Haushalts mit schätzungsweise rund 1 % des BIP und auf der Einnahmenseite mit rund 1½ % des BIP zu Buche schlagen. Die erwartete rund 2 %ige Abweichung von dem im Defizitverfahren gesetzten Haushaltsziel ist zum Teil durch die schlechte Ausgangslage zu erklären. Hauptgrund für die Abweichung ist jedoch die ungünstige Wachstumszusammensetzung gepaart mit einem unerwartet starken Rückgang des privaten Verbrauchs und einer Lage am Arbeitsmarkt, die hinter den Erwartungen der geänderten VÜD-Empfehlung zurückbleibt. In ihrer Frühjahrsprognose 2013 gehen die Kommissionsdienststellen für 2013 von einer weiteren Verringerung des strukturellen Defizits um 1,1 Prozentpunkte aus, während eine Verbesserung um 2,5 Prozentpunkte empfohlen worden war. Berücksichtigt man die veränderte Schätzung für das Potenzialwachstum und die unerwartet hohen Einnahmenausfälle, so erhöht sich die geschätzte Konsolidierungsanstrengung um 1,4 Prozentpunkte, wodurch die bereinigte Konsolidierungsanstrengung 2,5% des BIP erreicht und damit mit der geänderten VÜD-Empfehlung in Einklang steht. In ihrem Stabilitätsprogramm 2013 nennt die spanische Regierung für 2013 ein gesamtstaatliches Defizitziel von 6,3 % des BIP, das durch zusätzliche, in diesem Jahr zu beschließende und umzusetzende Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von rund 3 Mrd. EUR (0,3 % des BIP) erreicht werden soll.

    (13)     2014 wird sich das Gesamtdefizit voraussichtlich auf 7,0 % des BIP ausweiten, während die VÜD-Zielvorgabe 2,8 % des BIP beträgt. Das Primärdefizit würde um 0,4% des BIP ansteigen. Die erwartete Abweichung ist neben dem Basiseffekt hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass in den Vorjahren eingeleitete befristete Maßnahmen auslaufen und die für 2014 geplanten Konsolidierungsmaßnahmen im mehrjährigen Haushaltsplan vom August 2012 nicht detailliert genug dargelegt wurden, um in die Prognose der Kommissionsdienststellen aufgenommen werden zu können. Darüber hinaus wäre die Wachstumszusammensetzung weiterhin steuerunergiebig, wenn Sozialbeiträge und indirekte Steuern nicht voll proportional zum nominalen BIP anstiegen. Auch die Zinszahlungen würden aufgrund des höheren Schuldenstands weiter ansteigen. Nach der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen wird sich das strukturelle Defizit voraussichtlich um 1,1 Prozentpunkte ausweiten, während ein Rückgang um 1,9 % des BIP empfohlen worden war. Berücksichtigt man die geänderte Schätzung des Potenzialwachstums und die unerwarteten Einnahmenausfälle, so vergrößert sich die Lücke um weitere 0,2 Prozentpunkte.

    (14)     Was den haushaltspolitischen Steuerungsrahmen anbelangt, wurden bei der Berichterstattung über die Haushaltsausführung auf den dem Zentralstaat nachgeordneten Ebenen erhebliche Fortschritte erzielt. Allerdings waren die Bestimmungen des Haushaltsstabilisierungsgesetzes, mit denen Abweichungen durch ein Frühwarnsystem und Korrekturmechanismen begrenzt werden sollen, nicht voll wirksam und könnte die Transparenz hinsichtlich ihrer Umsetzung verbessert werden. Trotz der auf regionaler Ebene bei der Meldung von Haushaltsdaten erzielten Fortschritte würde ein höheres Maß an Transparenz aber umfassendere, kohärentere und raschere Meldungen auf konsolidierter gesamtstaatlicher Ebene gemäß dem ESA 95 erfordern, was auch Haushaltspläne einschließt. Die Schaffung eines institutionell wie finanziell völlig unabhängigen Rats für Finanzpolitik steht nach wie vor aus.

    (15)     Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand ist 2012 auf rund 84 % des BIP angeschwollen, während in der aktualisierten Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen noch von 80,9 % des BIP ausgegangen worden war. Gründe für diesen Anstieg der Schuldenquote waren das unerwartet hohe Defizit, das niedrigere nominale BIP-Wachstum, die Kosten der Bankenrekapitalisierung und die Begleichung der Zahlungsrückstände der öffentlichen Verwaltung. Der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen zufolge wird die Schuldenquote voraussichtlich weiter ansteigen und 2014 bei unveränderter Politik über 95 % hinausgehen und damit in allen Jahren über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert liegen.

    (16)     Am 10. April 2013 gelangte die Kommission ausgehend von der im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten durchgeführten eingehenden Überprüfung 2013[3] zu dem Schluss, dass in Spanien übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Die Korrektur dieser während der Boomjahre aufgelaufenen Ungleichgewichte, insbesondere die Absorption der überaus hohen Verschuldung der privaten Haushalte und der überaus hohen Auslandsverschuldung, wirkt sich außerordentlich negativ auf Wirtschaftswachstum, Finanzstabilität und öffentliche Finanzen aus. Um das übermäßige Defizit auf mittlere Sicht nachhaltig zu korrigieren, müssen mit Unterstützung von Strukturreformen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung Fortschritte bei der Korrektur der makroökonomischen Ungleichgewichte erzielt und gleichzeitig strukturelle Verkrustungen, die den Anpassungsprozess behindern, abgebaut werden.

    (17)     Nach der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen wird Spanien die in der Ratsempfehlung vom 10. Juli 2012 gesetzten nominalen Haushaltsziele nicht erreichen. Allerdings hat Spanien in den Jahren 2012 und 2013 eine strukturelle Verbesserung erzielt, die unter Berücksichtigung der im Verhältnis zur VÜD-Empfehlung unerwarteten nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklungen mit der geänderten VÜD-Empfehlung in Einklang steht. Diese unerwarteten nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklungen haben sich außerordentlich ungünstig auf die öffentlichen Finanzen ausgewirkt. Insbesondere die erheblichen Einnahmenausfälle, die auf die aktuellen Bemühungen um Neuausrichtung der Wirtschaft hin zu einer weniger steuerergiebigen Wachstumsstruktur bedingt sind, und die damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf die Einnahmeelastizitäten haben die Haushaltsposition erheblich verschlechtert. Auch hat sich die wirtschaftliche Rezession äußerst negativ auf die Beschäftigung ausgewirkt und hat die Arbeitslosigkeit drastisch zugenommen. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren sowie der Notwendigkeit, übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen zu korrigieren, scheint es im Einklang mit den Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts gerechtfertigt, die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits in Spanien um zwei Jahre, d. h. bis 2016, zu verlängern.

    (18)     Um eine wirksame und dauerhafte Korrektur innerhalb der gesetzten Frist zu garantieren, sollte angesichts der großen Unsicherheit hinsichtlich der Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung für das letzte Jahr des Korrekturzeitraums ein deutlich unter dem Referenzwert liegendes Haushaltsziel empfohlen werden.

    (19)     Die Zwischenziele für das Gesamtdefizit, die bis 2016 zur Korrektur des übermäßigen Defizits führen sollen, werden für 2013 auf 6,5 % des BIP, für 2014 auf 5,8% des BIP, für 2015 auf 4,2 % des BIP und für 2016 auf 2,8% des BIP festgesetzt. Die Erreichung dieser Zielvorgaben erfordert eine jährliche Verbesserung des Primärsaldos (ohne einmalige Maßnahmen) von durchschnittlich 1,3 % des BIP im Zeitraum 2013 bis 2016 und unter Zugrundelegung der bis 2016 reichenden Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen eine Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos von 1,1 % des BIP im Jahr 2013, 0,8 % des BIP im Jahr 2014, 0,8 % des BIP im Jahr 2015 und 1,2 % des BIP im Jahr 2016. Dieser graduellere Anpassungspfad trägt den zurzeit schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem tiefgreifenden Strukturwandel der spanischen Wirtschaft Rechnung und wird durch ehrgeizige Strukturreformen untermauert werden müssen. Er dürfte den Abbau externer und interner makroökonomischer Ungleichgewichte unterstützen, die auf kurze Sicht negativen Auswirkungen der Haushaltskonsolidierung auf das Wirtschaftswachstum abmildern, dabei gleichzeitig aber auch den Aufwärtstrend beim gesamtstaatlichen Schuldenstand stoppen und umkehren.

    (20)     Nach der bis 2016 reichenden, auf der Annahme einer unveränderten Politik beruhenden Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen scheinen für die empfohlene Verbesserung des strukturellen Saldos 2013 (und zur Erreichung des neuen Defizitziels von 6,5 % des BIP) zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, wenn die Haushaltspläne auf allen staatlichen Ebenen rigoros umgesetzt werden. Um das Defizit im Zeitraum 2014-2016 nachhaltig unter den Referenzwert des Vertrags abzusenken, müssen zusätzlich zu den bereits in der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen berücksichtigten Maßnahmen erhebliche strukturelle Haushaltsmaßnahmen getroffen werden. Diese Maßnahmen, die 2014 rund 2 % des BIP, 2015 1 % des BIP und 2016 1½ % des BIP betragen müssten, sollten der Notwendigkeit des Ausgleichs der negativen Zweitrundeneffekte, des negativen Potenzialwachstums sowie der steigenden Zins- und Sozialausgaben Rechnung tragen.

    (21)     Der im Stabilitätsprogramm 2013 vorgesehene Anpassungspfad, der für 2013 6,3 %, für 2014 5,5 %, für 2015 4,1 % und für 2016 2,7 % des BIP als Gesamtdefizit anvisiert, ist weitgehend mit der Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2016 zu vereinbaren. Der für 2013 angestrebte Wert beruht auf den im Programm vorgesehenen zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von rund 3 Mrd. EUR, die noch umfassend dargelegt werden müssen.

    (22)     Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sollten eine dauerhafte Verbesserung des gesamtstaatlichen Saldos sicherstellen und gleichzeitig auf die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Finanzen und die Erhöhung des Wachstumspotenzials der Wirtschaft gerichtet sein.

    (23)     Die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit sind in Spanien auf mittlere Sicht hoch und auf lange Sicht mittelgroß. Die Rückkehr zu einem höheren strukturellen Primärsaldo von etwa -0,5 % des BIP, d. h. dem Durchschnittswert im Zeitraum 1998-2012, würde diese Risiken in Grenzen halten helfen. Die 2013 durchgeführte Reform der Vorruhestandsregelungen wird voraussichtlich zur langfristigen Tragfähigkeit des Sozialversicherungssystems beitragen. Doch scheinen weitere Maßnahmen erforderlich, um das durch die Bevölkerungsalterung bedingte Ausgabenwachstum zu begrenzen, beispielsweise durch angemessene Regelung des in der Rentenreform 2011 vorgesehenen Nachhaltigkeitsfaktors, wozu auch zählt, dass das Rentenalter bei einer Erhöhung der Lebenserwartung ebenfalls steigt.

    (24)     Angesichts des dezentralen Charakters seiner öffentlichen Finanzen sollte der Haushaltskonsolidierungspfad Spaniens durch eine glaubwürdige mittelfristige Konsolidierungsstrategie gestützt werden, die folgende Elemente umfasst: i) einen detaillierten mehrjährigen Haushaltsplan, in dem die für den Zeitraum 2014-16 vorgesehenen Maßnahmen umfassend dargelegt werden, ii) eine weitere Steigerung der Wirksamkeit des institutionellen Rahmens (durch weitere Erhöhung der Transparenz bei der Umsetzung des Haushaltsstabilisierungsgesetzes sowie durch Einsetzung eines unabhängigen Rats für Finanzpolitik), iii) Einleitung konkreter Schritte zur Eindämmung des wachsenden strukturellen Defizits im Sozialversicherungssystem und iv) größere Betonung der Wachstumsfreundlichkeit der Konsolidierung (u. a. durch Durchführung systematischer Ausgabenüberprüfungen sowie Überprüfungen des Steuersystems).

    (25)     Parallel zu den regelmäßigen Überprüfungen im Rahmen des finanziellen Beistands des ESM zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten in Spanien[4] und gemäß dem am 23. Juli 2012 unterzeichneten Memorandum of Understanding werden die Fortschritte Spaniens bei der Erfüllung seiner VÜD-Zusagen vierteljährlich überwacht.

    (26)     Spanien erfüllt die Bedingungen, die in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit für die Verlängerung der Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits festgelegt sind -

    EMPFIEHLT:

    (1) Spanien sollte sein übermäßiges Defizit bis 2016 beenden.

    (2) Spanien sollte die für sein Gesamtdefizit gesetzten Ziele, d. h. 6,5 % des BIP im Jahr 2013, 5,8 % des BIP im Jahr 2014, 4,2 % des BIP im Jahr 2015 und 2,8 % des BIP im Jahr 2016, erreichen, was ausgehend von der bis 2016 reichenden Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen eine Verbesserung des strukturellen Saldos um 1,1 %, 0,8 %, 0,8 %, bzw. 1,2 % des BIP in den Jahren 2013 bis 2016 ermöglichen dürfte.

    (3) Spanien sollte die in den Haushaltsplänen 2013 festgelegten Maßnahmen auf allen staatlichen Ebenen umsetzen und bereit sein, bei Abweichungen von den Haushaltsplänen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Die Behörden sollten die mittelfristige Haushaltsstrategie stärken und zu diesem Zweck die zur Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2016 notwendigen Strukturmaßnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 detailliert darlegen.

    (4) Der Rat setzt der spanischen Regierung eine Frist bis zum 1. Oktober 2013, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen und gemäß Artikel 3 Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates ausführlich über die zur Erreichung der Ziele geplante Konsolidierungsstrategie Bericht zu erstatten.

    Darüber hinaus sollten die spanischen Behörden i) die Wirksamkeit des institutionellen Rahmens steigern, indem sie die Transparenz bei der Umsetzung des Haushaltsstabilisierungsgesetzes weiter erhöhen, und einen unabhängigen Rat für Finanzpolitik einsetzen, der Analysen durchführt, Ratschläge erteilt und die Übereinstimmung der Haushaltspolitik mit den nationalen und den EU-Haushaltsvorschriften überwacht, ii) konkrete Schritte zur Eindämmung des wachsenden strukturellen Defizits im Sozialversicherungssystem unternehmen und iii) die Wachstumsfreundlichkeit der Konsolidierung stärker in den Vordergrund rücken und zu diesem Zweck u. a. die Ausgaben und das Steuersystem systematischen Überprüfungen unterziehen. Um den Erfolg der Haushaltskonsolidierungsstrategie zu garantieren, ist es ferner wichtig, die Haushaltskonsolidierung gemäß den Empfehlungen, die der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters und des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten an Spanien gerichtet hat, durch umfassende Strukturreformen zu stützen.

    Diese Empfehlung ist an das Königreich Spanien gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am

                                                                           Im Namen des Rates

                                                                           Der Präsident/Die Präsidentin

    [1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

    [2]               Sämtliche Dokumente zum Defizitverfahren Spanien sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/deficit/countries/spain_en.htm.

    [3]               http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/occasional_paper/2013/op134_en.htm.

    [4]               http://ec.europa.eu/economy_finance/assistance_eu_ms/spain/index_en.htm.

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