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Document 52013AR5280

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Strategien zur Integration der Roma

    ABl. C 114 vom 15.4.2014, p. 73–78 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.4.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 114/73


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Strategien zur Integration der Roma

    2014/C 114/12

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Allgemeine Bemerkungen: Förderung der Integration und Bekämpfung der Diskriminierung

    1.

    begrüßt die Mitteilung der Kommission als konkreten Beweis für der Anstrengungen der EU zur Förderung der Integration der Roma (1) und zur Bekämpfung der weitverbreiteten Diskriminierung der Roma mithilfe nationaler Integrationsstrategien;

    2.

    erinnert daran, dass die schätzungsweise 10 bis 12 Millionen in Europa (davon 6 Millionen in der EU) lebenden Roma die größte europäische ethnische Minderheit bilden; die meisten Roma sind EU-Bürger;

    3.

    die Zahl der Roma und ihre soziale und wirtschaftliche Lage sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich; daher sollten nationale Konzepte für die Einbeziehung der Roma auf die jeweiligen Umstände und Erfordernisse vor Ort zugeschnitten sein, wobei auch politische Maßnahmen ergriffen werden sollten, die sich an Randgruppen — wie etwa die Roma — im weiteren Sinne wenden;

    4.

    ist der Ansicht, dass die EU-Institutionen und -Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verantwortung für die Verbesserung der sozialen Inklusion und Integration der Roma tragen; unterstreicht, dass die Bekämpfung von Diskriminierung, Vorurteilen und sozialer Ausgrenzung, mit denen die Roma konfrontiert sind, eine vertragliche Verpflichtung und rechtliches Erfordernis (2) ist, nämlich in Bezug auf die Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung; verurteilt deshalb mit Nachdruck jede Form der Diskriminierung der Roma;

    5.

    bekräftigt, dass aufgrund der einzelstaatlichen Maßnahmen, die zu Recht auf die Förderung und Wahrung der Rechtstaatlichkeit unter Roma ausgerichtet sind, auf keinen Fall Roma, die Bürger eines Mitgliedstaats (und nicht staatenlos) sind, das Recht auf die Unionsbürgerschaft infrage gestellt oder sogar verweigert werden darf; beklagt die Durchführung von Ausweisungen ohne Einzelfallprüfung, mit denen die Aufnahme a priori verweigert und jedes Integrationsziel verneint wird; fordert die EU auf, diesbezüglich Klarheit zu schaffen;

    6.

    verurteilt die Stereotypisierung und die Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen aufgrund empfundener kultureller Unterschiede; bekräftigt seine Unterstützung für die Anstrengungen der Kommission zur Lösung der Probleme der Roma im Zusammenhang mit Armut und den Hürden beim Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und zur Gesundheitsversorgung unter besonderer Berücksichtigung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Integrationsstrategien; empfiehlt angesichts der bislang unzureichenden Lösung dieser Probleme, die Anstrengungen zu intensivieren, u. a. durch eine Übertragung größerer Verantwortung an die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften;

    7.

    betont, dass Integration ein wechselseitiger Prozess ist. In dieser Hinsicht sollten Organisationen, die die Roma vertreten, die einzelnen Roma-Gruppen sowohl über ihre möglichen Vorteile infolge einer guten Integration in das Gastland als auch über ihre Pflichten infolge des Aufenthalts in diesem Land informieren;

    8.

    begrüßt, dass die Kommission den Schwerpunkt auf mehrere strukturelle Voraussetzungen legt, die für eine erfolgreiche Umsetzung der Integrationsstrategien wichtig sind, insbesondere eine engere Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Zuweisung angemessener Finanzmittel;

    Umsetzung der EU-Strategie

    9.

    fordert die Europäische Kommission auf, klare und messbare Ziele und Indikatoren für jene Mitgliedstaaten festzulegen, in denen Roma leben, und gleichzeitig die Fortschritte hinsichtlich aller vier Säulen zu überwachen, einschließlich der Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

    10.

    bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten eine umfassende, bereichsübergreifende und koordinierte Integrationsstrategie verfolgen müssen. Tatsächlich greifen die wichtigsten in der EU-Rahmenstrategie genannten Politikbereiche ineinander. Die EU und die Mitgliedstaaten können nicht sämtliche Probleme mithilfe von „Top-down-Strategien“ lösen, die den Roma aufoktroyiert werden; vielmehr sollten sie auf die Zusammenarbeit mit allen Akteuren auf allen Ebenen setzen;

    11.

    fordert die Europäische Kommission auf, tragfähigere Überwachungsmechanismen festzulegen, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der für Mitgliedstaat, in denen Roma leben, festgelegten Ziele effektiver zu bewerten, sowie praktische Maßnahmen zu empfehlen, die diese Mitgliedstaaten ergreifen sollte;

    12.

    bedauert, dass in der Kommissionsmitteilung die Anstrengungen zur Integration der Roma in den jüngsten EU-Mitgliedstaaten sowie den (potenziellen) EU-Kandidatenländern kaum erwähnt werden, von denen einige eine signifikante und dringend unterstützungsbedürftige Roma-Population haben, deren Lage durch Ausgrenzung und Diskriminierung verursacht oder verschlechtert wurde;

    13.

    fordert die (potenziellen) EU-Kandidatenländer auf, weiterhin Antidiskriminierungsgesetze zu erlassen und nationale Roma-Integrationsstrategien zu entwickeln bzw. zu überarbeiten sowie darin messbare Ziele und Bestimmungen über die Pflicht zur regelmäßigen Veröffentlichung der erreichten Fortschritte aufzunehmen;

    14.

    begrüßt die Idee der Einrichtung eines Netzes nationaler Kontaktstellen für die Roma zur Erleichterung des multilateralen Austausches bewährter Methoden, des wechselseitigen Lernens (peer learning) und der Zusammenarbeit; fordert die Aufnahme von Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Organisationen der Zivilgesellschaft in das Netz; eine solche Plattform sollte Vertreter aus den (potenziellen) EU-Kandidatenländern einschließen;

    15.

    erkennt die Arbeit des Kongresses der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (Europarat) an, insbesondere seine Entschließung „The situation of Roma in Europe: a challenge for local and regional authorities“ (3); ersucht die EU-Institutionen um eine engere Zusammenarbeit mit den Europarat zur Verbesserung des Status der Roma, einschließlich der Unterstützung der kürzlich geschaffenen Europäischen Allianz der Städte und Regionen für die Integration der Roma und um die Unterstützung der sehr erfolgreichen Kampagne „Dosta!“;

    16.

    fordert die Mitgliedstaaten auf zu gewährleisten, dass die Roma durch das internationale Recht — vor allem die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten (4) — geschützt werden;

    17.

    fordert Maßnahmen, Strategien und Finanzmittel nicht nur für sesshafte Roma, sondern auch für Roma-Migranten, die aus einem anderen Mitgliedstaaten oder einem Drittstaat einwandern;

    18.

    schlägt vor, dass die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu auffordern sollte, Mentoring-Programme aufzulegen, um Kontakte zwischen Roma und Behörden herzustellen und für mehr Chancen für Roma in der Arbeitswelt zu sorgen;

    19.

    betont, wie wichtig es ist, dass die Zivilgesellschaft nicht lediglich eine beratende Funktion übernimmt, sondern bei der Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien eine aktive Rolle spielt;

    20.

    wiederholt, dass es wichtig ist, auf allen Verwaltungs- und Regierungsebenen Roma-Vertreter in die Erarbeitung der für die Integration der Roma relevanten Maßnahmen und Strategien einzubeziehen;

    21.

    nimmt zur Kenntnis, dass Roma-Frauen mit Mehrfachdiskriminierung konfrontiert sind, und hält die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dazu an, in dieser Frage mit nationalen Regierungsstellen und der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten und beispielsweise Strategien zur aktiven Einbindung der Roma-Frauen sowie zur Förderung ihrer Teilhabe an Präventions- und Integrationsprogrammen zu konzipieren;

    Finanzierung

    22.

    begrüßt nachdrücklich die Empfehlung der Kommission, dass die Integration der Roma in den Partnerschaftsabkommen für den Programmplanungszeitraum 2014-20120 ausdrücklich genannt werden sollte;

    23.

    fordert einen „dynamischeren Ansatz“ in Bezug auf die Zuweisung von Mitteln, um den unterschiedlichen Erfordernissen in den unterschiedlichen Regionen Europas besser gerecht zu werden, indem die Gebiete mit einer überdurchschnittlich großen Roma-Population und/oder einem signifikanten Zufluss von Roma effektiv unterstützt werden; fordert darüber hinaus eine deutliche, dauerhafte und dynamische Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die die spezifischen Pläne für die Entwicklung und Förderung der Roma bereits umsetzen bzw. umzusetzen beabsichtigen;

    24.

    bekräftigt die Notwendigkeit, angemessene Finanzmittel für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereitzustellen, die im Rahmen ihrer Maßnahmen für den Schutz von Kindern, die frühkindliche Betreuung und die Förderung des Rechts auf Bildung eine strategisch wichtige Rolle für die Integration von Roma-Kindern in die (Vor-)Schulsysteme spielen;

    25.

    ist der Ansicht, dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die Roma vertreten oder unterstützen, über einen besseren Zugang zur öffentlichen Finanzierung (auch seitens der EU) für die Entwicklung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen verfügen müssen;

    26.

    schlägt vor, die Koordinierungsmittel, die für die Förderung der Roma-Integration aus verschiedenen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, effizienter zu nutzen; ein solcher thematischer Ansatz wäre für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit einer substanziellen Roma-Population äußerst hilfreich, um die neuen Herausforderungen wirksam zu bewältigen und mehr Möglichkeiten zur Vermeidung ihrer Ausgrenzung zu schaffen sowie Kontakte zur lokalen Bevölkerung herzustellen;

    27.

    betont, dass Pauschallösungen in Bezug auf Roma kontraproduktiv sein können; produktiver sind jene Maßnahmen, die auf Einzelfälle und auf die Förderung, Anregung und Belohnung individueller Initiativen (vor allem im Bereich Beschäftigung und Selbstständigkeit) ausgerichtet sind, z. B. systematische Erstellung des Persönlichkeitsprofils und Ausbildung einzelner Betroffener und ihrer Familien, Förderung von Unternehmensgründungen und Bildung, besondere Berücksichtigung talentierter Roma-Schüler/-Studenten;

    Kinder und Bildung: ein Schlüsselfaktor für Integration

    28.

    erkennt an, dass die Roma-Population jung ist. 35,7% sind unter 15 Jahren — im Vergleich zu 15,7% in der EU-Bevölkerung; das Durchschnittsalter unter Roma beträgt 24 Jahre, in der EU-Bevölkerung hingegen 40 Jahre. Der überwiegenden Mehrheit der Roma im erwerbsfähigen Alter fehlt die nötige Bildung, um eine dauerhafte Beschäftigung zu finden, was zeigt, dass in die Bildung von Roma-Kindern investiert werden muss, um ihnen eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu ermöglichen;

    29.

    ist der Ansicht, dass es für den Erfolg eines jeden Integrationsprogramms wichtig ist, das Augenmerk gleichermaßen auf die zielgerichtete Bildung der Bevölkerungsmehrheit wie auf die Bildung der Minderheiten zu legen;

    30.

    bekräftigt die Notwendigkeit eines umfassenderen Integrationskonzepts und schlägt vor, bei diesem Ansatz die grundlegende Lese- und Rechenfähigkeit der Eltern vorzusehen, weil dies für eine erfolgreiche Bildung auch von Roma-Kindern maßgeblich ist;

    31.

    fordert die Beendigung der Segregation und der Unterbringung von Roma-Kindern in Sonder-/Förderschulen wie auch die Beendigung der Segregation in Regelschulen;

    32.

    ist der Ansicht, dass Methoden der positiven Diskriminierung nur mit größter Umsicht und in begrenztem Umfang eingeführt werden sollten, damit der Grundsatz der gleichen Rechte und Chancen unbeschadet bleibt;

    33.

    ist der Ansicht, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Lehrer und Schüler zu mehr Toleranz gegenüber Roma anzuhalten;

    34.

    betont, dass die Segregation in Schulen vermieden werden sollte; vielmehr sollte der Gemeinschaftsunterricht die Norm sein, um eine Aus- und Abgrenzung von der Mehrheit zu verhindern. So sollte den Roma selbst eine aktive Rolle bei der Beseitigung von Feindseligkeiten zukommen, indem die Eltern in die (frühkindliche) Bildung mit einbezogen werden;

    35.

    ist der Auffassung, dass zur Vorbeugung der Marginalisierung und Ausgrenzung von Roma-Kindern Maßnahmen vom jüngsten Kindesalter an erforderlich sind, dergestalt dass die Bildung und Betreuung von Kindern im Vorschulalter gewährleistet wird;

    36.

    ist der Ansicht, dass die Anstellung einer größeren Zahl von Roma-Lehrern und -Lehrassistenten einen aktiven Beitrag zum Abbau ethnischer Spannungen in Schulen leisten könnte;

    37.

    teilt die Sorge, dass das Risiko gravierender oder extremer Armut für Roma-Kinder größer ist als für Angehörige jeder anderen Minderheit in Europa;

    38.

    ruft die Mitgliedstaaten auf, wirksame Strategien zur Bekämpfung von Kinderarbeit, Zwangsbettelei unter Beteiligung von Minderjährigen, Zwangsehen und Ehen mit Minderjährigen zu erarbeiten und wirksamer gegen den Menschenhandel vorzugehen;

    39.

    verweist auf seine früheren Stellungnahme (5) zu den Roma, in denen die Notwendigkeit einer uneingeschränkten Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Roma-Gruppen an der Erarbeitung nationaler Maßnahmen für die Integration und gegen soziale Ausgrenzung betont wurde;

    Rolle und Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

    40.

    bekräftigt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Verwaltungsebene mit den meisten Zuständigkeiten im Bereich der Roma-Integration sind;

    41.

    betont, dass nur etablierte Arbeitspartnerschaften zwischen sämtlichen Interessenträgern — darunter die Organisationen der Zivilgesellschaft und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — zur Gestaltung wirkungsvoller Roma-Integrationsstrategien führen können; ist der Ansicht, dass der gegenwärtige von oben nach unten gerichtete Ansatz keine zufriedenstellenden Ergebnisse liefert;

    42.

    vertritt die Auffassung, dass die Migration der Roma die Merkmale der Roma-Gruppen und ihre Erfahrungen mit der sozialen Ausgrenzung auf lokaler Ebene verändert, und fordert unterschiedliche Interventionsmodelle für eine erfolgreiche Integration, da eine zentralisierte und undifferenzierte Strategie kaum zielführend sein dürfte; erachtet deshalb einen dezentraleren Ansatz für die Bewältigung des Problems als wirksamer;

    43.

    fordert, darauf zu achten, dass die Strategien zur Integration der Roma mit den EU-Strategien zur Bekämpfung von Armut und sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung vereinbar sind und dass außerdem auf regionaler und lokaler Ebene auf der Grundlage konkreter und messbarer Ziele spezifische Programme und Initiativen konzipiert und durchgeführt werden;

    44.

    ist besorgt darüber, dass nur 20 Mitgliedstaaten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in einen strukturierten Dialog für die Umsetzung der nationalen Roma-Strategien einbezogen, nur 12 Mitgliedstaaten den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den lokalen Gebietskörperschaften gefördert und nur 15 Mitgliedstaaten den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Mittel für die Roma-Integration zugewiesen haben; fordert deshalb die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aktiv an der Entwicklung nationaler Roma-Integrationsstrategien zu beteiligen;

    45.

    betont, dass es notwendig ist, entschlossener gegen Diskriminierung und Rassismus gegenüber Roma vorzugehen und sowohl die nationale Zivilgesellschaft für die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile einer Eingliederung der Roma als auch die Roma selbst für ihre Rechte und Pflichten zu sensibilisieren;

    46.

    schlägt vor, dass Sanktionen, wie die Streichung finanzieller Beihilfen, Teil jeder Regelung oder Initiative im Bereich der öffentlichen Untersetzung sein müssen. Sanktionen sollten aber nur auferlegt werden, wenn vereinbarte Verhaltensweisen nicht eingehalten oder Gesetze verletzt werden. So sollte zu Anstrengungen ermutigt werden, um die langfristige Abhängigkeit vom Staat zu verringern, indem die Beschäftigungssituation für Roma verbessert wird und solche Einkommen aus Erwerbstätigkeit gefördert werden, die höher als das Arbeitslosengeld sind;

    47.

    ersucht die Europäische Kommission, spezifischere Daten über die Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Umsetzung der nationalen Roma-Strategien zu veröffentlichen;

    48.

    fordert die Einrichtung einer Kontaktstelle für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in jedem Mitgliedstaat zur Stärkung der Dialogs und zur Gewährleistung der Beteiligung;

    49.

    fordert die Regierungsstellen dazu auf, Erwachsenenbildungsprogramme zu fördern und zu erleichtern, damit Roma bestimmte derzeit nachgefragte Kompetenzen erwerben können. Der Privatsektor sollte an der Vorbereitung und Durchführung solcher Programme beteiligt werden. Beispielsweise können Saisonarbeitsverträge eine wirksame und rechtmäßige Möglichkeit sein, um Angehörigen der Roma-Minderheit Arbeitsplätze auf dem freien Markt zu verschaffen;

    50.

    bekräftigt, dass die lokalen Gebietskörperschaften angemessene finanzielle und personelle Mittel erhalten müssen, um einen wirksamen Beitrag zu allen Phasen der Umsetzung der Roma-Integrationsstrategien leisten zu können;

    Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

    51.

    bewertete in einer früheren Stellungnahme (6) die Stichhaltigkeit des Subsidiaritätsprinzips und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union wie folgt:

    "Die Mitteilung der Kommission steht mit dem Subsidiaritätsprinzip insofern im Einklang, als die Bevölkerungsgruppe der Roma grenzübergreifend lebt und die gemeinsamen Aspekte der sozialen Ausgrenzung, denen diese Gruppen in verschiedenen Teilen Europas ausgesetzt sind, dazu führen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen besser auf EU-Ebene umgesetzt werden können;

    mit den ergriffenen Maßnahmen werden keine neuen Rechtsinstrumente eingeführt, da sie einerseits als offene Methode der Koordinierung gestaltet sind und andererseits viele von ihnen auf bereits geltenden Rechtsvorschriften basieren, was mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist".

    II.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN AN DEM ENTWURF DER EMPFEHLUNG COM(2013) 460 final

    Änderung 1

    Ziffer 4.2

    Kommissionsvorschlag

    Änderung des AdR

    Sie sollten die Regionen, lokalen Behörden und die Zivilgesellschaft vor Ort in die Überprüfung, Verwaltung, Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien einbinden. Maßgebliche Interessenträger sollten bei Partnerschaftsvereinbarungen und den aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanzierten operationellen Programmen einbezogen werden. Zentrale und lokale Behörden sollten bei der Umsetzung der Strategien kontinuierlich zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten den lokalen Behörden ausreichende Mittel zuweisen, um die Umsetzung der Zielvorgaben auf lokaler Ebene zu erleichtern.

    Sie sollten die Regionen, lokalen Behörden und die Zivilgesellschaft vor Ort in die Überprüfung, Verwaltung, Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien einbinden. Maßgebliche Interessenträger sollten bei der Konzipierung und Implementierung von Partnerschaftsvereinbarungen und den aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanzierten operationellen Programmen einbezogen werden. Zentrale Nationale, regionale und lokale Behörden sollten bei der Umsetzung der Strategien kontinuierlich zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten den regionalen und/oder lokalen Behörden ausreichende Mittel zuweisen, um die Umsetzung der Zielvorgaben auf lokaler Ebene zu erleichtern.

    Begründung

    Änderung 2

    Ziffer 4.7

    Kommissionsvorschlag

    Änderung des AdR

    Die Mitgliedstaaten sollten nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma mit einem adäquaten Mandat einrichten und mit angemessenen finanziellen und personellen Mitteln ausstatten, damit sie die bereichsübergreifende Umsetzung und Überwachung von Konzepten zur Integration der Roma auf nationaler und lokaler Ebene wirksam koordinieren können. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass die nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma bei Entscheidungen zur Festlegung, Finanzierung und Umsetzung einschlägiger Strategien konsultiert werden. Die nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma sollten es der Roma-Zivilgesellschaft erleichtern, sich an der Umsetzung der nationalen Integrationsstrategien und der lokalen Aktionspläne zu beteiligen und sich dabei aktiv einzubringen.

    Die Mitgliedstaaten sollten nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma mit einem adäquaten Mandat einrichten und mit angemessenen finanziellen und personellen Mitteln ausstatten, damit sie die bereichsübergreifende Umsetzung und Überwachung von Konzepten zur Integration der Roma auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wirksam koordinieren können. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass die nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma bei Entscheidungen zur Festlegung, Finanzierung und Umsetzung einschlägiger Strategien konsultiert werden. Die nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma sollten es der Roma-Zivilgesellschaft erleichtern, sich an der Umsetzung der nationalen Integrationsstrategien und der regionalen und lokalen Aktionspläne zu beteiligen und sich dabei aktiv einzubringen. Die nationalen Kontaktstellen für die Integration der Roma sollten (u. a. über das Internet) leicht zu ermitteln sein.

    Begründung

    Änderung 3

    Ziffer 5.4

    Kommissionsvorschlag

    Änderung des AdR

    Auf dieser Grundlage wird die Kommission die Lage aufmerksam verfolgen und drei Jahre nach Annahme der Empfehlung prüfen, ob diese überarbeitet und aktualisiert werden muss.

    Auf dieser Grundlage wird die Kommission die Lage aufmerksam verfolgen und dreißig Monate drei Jahre nach Annahme der Empfehlung prüfen, ob diese überarbeitet und aktualisiert werden muss.

    Begründung

    Der Europäischen Kommission ein Jahr (d. h. bis Juni 2016) Zeit zu lassen, um die Umsetzung dieser Empfehlung zu bewerten, könnte das Risiko mit sich bringen, dass mögliche Schlussfolgerungen nicht in die Halbzeitbewertung der Strukturfondsverordnungen aufgenommen würden.

    Brüssel, den 28. November 2013

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


    (1)  Im Einklang mit der Mitteilung wird der Begriff „Roma“ hier in Bezug auf eine Reihe unterschiedlicher Gruppen (wie Roma, Sinti, Kalé, Zigeuner, Romanichels, Bojasch, Aschkali, Ägypter, Jenische, Dom und Lom), einschließlich Fahrenden (travellers), verwandt.

    (2)  Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft.

    (3)  „Die Situation der Roma in Europa: eine Herausforderung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“ (Anm.d.Übers.: Text liegt nicht auf Deutsch vor); Entschließung des Kongresses 333, Oktober 2011 (https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1855297).

    (4)  Europarat, 1995 (www.coe.int/t/dghl/monitoring/minorities/).

    (5)  „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (CdR 247/2011 fin); „Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa“ (CdR 178/2010 fin).

    (6)  CdR 247/2011 fin.


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