EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52013AP0486

P7_TA(2013)0486 Kohäsionsfonds ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 (COM(2011)0612 — C7-0325/2011 — 2011/0274(COD)) P7_TC1-COD(2011)0274 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. November 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006

ABl. C 436 vom 24.11.2016, p. 221–222 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.11.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 436/221


P7_TA(2013)0486

Kohäsionsfonds ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2013 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 (COM(2011)0612 — C7-0325/2011 — 2011/0274(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2016/C 436/41)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2011)0612),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 177 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0325/2011),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 25. April 2012 (1),

in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 3. Mai 2012 (2),

in Kenntnis der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 18. November 2013 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A7-0270/2013),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

billigt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates;

3.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 38.

(2)  ABl. C 225 vom 27.7.2012, S. 143.


P7_TC1-COD(2011)0274

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 20. November 2013 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) Nr. 1300/2013.)


ANHANG ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung von Artikel 6 der EFRE-Verordnung, Artikel 15 der ETZ-Verordnung und Artikel 4 der Kohäsionsfondsverordnung

Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die Zusicherung der Kommission gegenüber der Legislative der EU zu Kenntnis, wonach die in den Anhang der entsprechenden Verordnung aufzunehmenden gemeinsamen Outputindikatoren für die EFRE-Verordnung, die ETZ-Verordnung und die Kohäsionsfondsverordnung das Ergebnis eines umfassenden Vorbereitungsprozesses, in den die Evaluierungsexperten der Kommission und der Mitgliedstaaten einbezogen werden, sind und voraussichtlich stabil bleiben werden.


Top