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Document 52013AP0194

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Festsetzung des Zeitraums für die achte allgemeine unmittelbare Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (07279/2013 — C7-0068/2013 — 2013/0802(CNS))

    ABl. C 55 vom 12.2.2016, p. 138–138 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.2.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 55/138


    P7_TA(2013)0194

    Zeitraum für die achte allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments *

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2013 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Festsetzung des Zeitraums für die achte allgemeine unmittelbare Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (07279/2013 — C7-0068/2013 — 2013/0802(CNS))

    (Konsultation)

    (2016/C 055/30)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Entwurfs des Rates (07279/2013),

    gestützt auf Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 2 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (1), gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0068/2013),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. November 2012 zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 (2),

    gestützt auf Artikel 55 und Artikel 46 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0138/2013),

    1.

    billigt den Entwurf des Rates;

    2.

    fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

    3.

    fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat sowie zur Information den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien zu übermitteln.


    (1)  Dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 (ABl. L 278 vom 8.10.1976, S. 1), geändert durch Beschluss 93/81/Euratom, EGKS, EWG des Rates (ABl. L 33 vom 9.2.1993, S. 15.) und Beschluss 2002/772/EG, Euratom des Rates (ABl. L 283 vom 21.10.2002, S. 1.), als Anhang beigefügter Akt.

    (2)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0462.


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