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Document 52012XC0824(01)

    Aktualisierung der Muster der Ausweise, die die Außenministerien der Mitgliedstaaten den akkreditierten Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ausstellen ( ABl. C 247 vom 13.10.2006, S. 85 ; ABl. C 153 vom 6.7.2007, S. 15 ; ABl. C 64 vom 19.3.2009, S. 18 ; ABl. C 239 vom 6.10.2009, S. 7 ; ABl. C 304 vom 10.11.2010, S. 6 ; ABl. C 273 vom 16.9.2011, S. 11 ; ABl. C 357 vom 7.12.2011, S. 3 ; ABl. C 88 vom 24.3.2012, S. 12 ; ABl. C 120 vom 25.4.2012, S. 4 ; ABl. C 182 vom 22.6.2012, S. 10 ; ABl. C 214 vom 20.7.2012, S. 4 ; ABl. C 238 vom 8.8.2012, S. 5 )

    ABl. C 255 vom 24.8.2012, p. 2–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.8.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 255/2


    Aktualisierung der Muster der Ausweise, die die Außenministerien der Mitgliedstaaten den akkreditierten Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ausstellen (ABl. C 247 vom 13.10.2006, S. 85; ABl. C 153 vom 6.7.2007, S. 15; ABl. C 64 vom 19.3.2009, S. 18; ABl. C 239 vom 6.10.2009, S. 7; ABl. C 304 vom 10.11.2010, S. 6; ABl. C 273 vom 16.9.2011, S. 11; ABl. C 357 vom 7.12.2011, S. 3; ABl. C 88 vom 24.3.2012, S. 12; ABl. C 120 vom 25.4.2012, S. 4; ABl. C 182 vom 22.6.2012, S. 10; ABl. C 214 vom 20.7.2012, S. 4; ABl. C 238 vom 8.8.2012, S. 5)

    2012/C 255/02

    Die Veröffentlichung der Muster der besonderen Ausweise, die die Außenministerien der Mitgliedstaaten den akkreditierten Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ausstellen, erfolgt auf der Grundlage der Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 34 des Schengener Grenzkodexes mitteilen.

    Die Veröffentlichung im Amtsblatt wird durch monatliche Aktualisierungen auf der Website der Generaldirektion Inneres ergänzt.

    SPANIEN

    Ersetzung der in ABl. C 247 vom 13.10.2006 veröffentlichten Informationen

    1.   Allgemeine Merkmale

    Karte im Vierfarbendruck auf PVC-Basis — ISO 7810 (1995)

    physische Merkmale der Personalausweise ID-1 (85,6 × 53,98 mm) — laminiert

    Sicherheitshintergrund mit feinem Linienmuster und Farbabstufung, die zur rechten Seite hin, wo das Lichtbild angebracht wird, heller wird

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    unsichtbare, blau fluoreszierende Tinte (unter speziellem Licht sind der Name des Ministeriums und das Staatswappen auf der Vorder- und Rückseite der Karte sichtbar)

    Mikrodruck auf der Kartenvorderseite — unter dem Streifen mit dem Emblem und Namen des Ministeriums ist eine kleine rosa Linie sichtbar, in der der Name des Ministeriums mit einem Fadenzähler erkennbar ist

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    Name des Ministeriums im oberen Teil der Kartenrückseite oberhalb des Magnetstreifens als Mikrodruckmuster (Scrambled Indicia)

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    Hologramm des Emblems der FNMT-RCM auf der Kartenrückseite

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    Personalisierung des Ausweises im Thermodruckverfahren (schwarz)

    auf der Vorderseite Text mit alphanumerischen Daten und Unterschrift des Ausweisinhabers

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    Text auf der Ausweisrückseite mit alphanumerischen Daten, Siegel des Ministeriums und Unterschrift des Introductor de Embajadores (Protokollchef).

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    Das Ministerium übermittelt die Daten an die FNMT-RCM.

    Integration des Lichtbilds in hochauflösendem Farbdruck.

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    Das Ministerium übermittelt die im Standardformat JPG digitalisierten Lichtbilder an die FNMT-RCM.

    transparente Sicherheitsfolie als Schutz

    2.   Muster

    DIPLOMATENAUSWEIS

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    „Documento de acreditación de Misiones Diplomáticas“ (Sonderausweis für Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen) mit dem Vermerk „Personal diplomático“ (Diplomatisches Personal) (rot). Dieser Ausweis wird in Spanien akkreditierten Mitarbeitern einer diplomatischen Vertretung — mit Diplomatenstatus — sowie deren Ehegatten und Kindern ausgestellt.

    BOTSCHAFTERAUSWEIS

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    Bei akkreditierten Botschaftern trägt der Ausweis in der linken unteren Ecke den Vermerk „Embajador“ (Botschafter) oder „Embajadora“ (Botschafterin).

    KONSULARBEAMTENAUSWEIS

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    „Documento de acreditación consular“ (Konsularausweis) mit dem Vermerk „Funcionario consular“ (Konsularbeamter) (dunkelgrün). Dieser Ausweis wird in Spanien akkreditierten Konsularberufsbeamten und Honorarkonsuln sowie deren Ehegatten und Kindern ausgestellt. In der linken unteren Ecke wird vermerkt, ob es sich um einen Berufsbeamten oder einen Ehrenbeamten handelt.

    AUSWEIS DES HONORARKONSULS

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    „Documento de acreditación consular“ (Konsularausweis) mit dem Vermerk „Funcionario consular“ (Konsularbeamter) (dunkelgrün). Dieser Ausweis wird in Spanien akkreditierten Konsularberufsbeamten und Honorarkonsuln sowie deren Ehegatten und Kindern ausgestellt. In der linken unteren Ecke wird vermerkt, ob es sich um einen Berufsbeamten oder einen Ehrenbeamten handelt.

    DIENSTPERSONALAUSWEIS

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    „Documento de acreditación de Misiones Diplomáticas y Consulares“ (Sonderausweis für Mitarbeiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen) mit dem Vermerk „Personal de servicio“ (Dienstpersonal) (grau). Dieser Ausweis wird für das Dienstpersonal diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie für Mitarbeiter, die im persönlichen Dienst eines Mitglieds des diplomatischen Personals oder eines Berufskonsularbeamten einschließlich Bediensteten internationaler Organisationen tätig sind, ausgestellt sowie für deren Ehegatten und Kinder.

    DIENSTPERSONALAUSWEIS — PRIVATES HAUSPERSONAL

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    AUSWEIS FÜR ABHÄNGIGE FAMILIENANGEHÖRIGE

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    „Documento de acreditación de Misiones Diplomáticas y Consulares“ (Sonderausweis für Mitarbeiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen) mit dem Vermerk „Familiar dependiente“ (Abhängiger Familienangehöriger) (beige). Dieser Ausweis wird abhängigen Familienangehörigen ausgestellt, d. h. den Eltern von akkreditierten Mitarbeitern sowie Kindern, die während des Akkreditierungszeitraums des berechtigten Elternteils das 23. Lebensjahr vollenden.

    AUSWEIS FÜR MITARBEITER INTERNATIONALER ORGANISATIONEN

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    „Documento de acreditación de organizaciones internacionales“ (Sonderausweis für akkreditierte Mitarbeiter internationaler Organisationen) (blau). Dieser Ausweis wird für in Spanien akkreditierte Mitarbeiter internationaler Organisationen und EU-Vertretungsbüros ausgestellt sowie für deren Ehegatten und Kinder.

    AUSWEIS FÜR VERWALTUNGS- UND TECHNISCHES PERSONAL

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    „Documento de acreditación de Misiones Diplomáticas“ (Sonderausweis für die Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen) mit dem Vermerk „Personal administrativo y técnico“ (Verwaltungs- und technisches Personal) (gelb). Dieser Ausweis wird dem in Spanien akkreditierten Verwaltungs- und technischen Personal in einer diplomatischen Vertretung sowie dessen Ehegatten und Kindern ausgestellt.

    AUSWEIS FÜR KONSULARANGESTELLTE

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    „Documento de acreditación consular“ (Konsularausweis) mit dem Vermerk „Empleado consular“ (Konsularangestellter) (hellgrün). Dieser Ausweis wird in Spanien akkreditierten Konsularangestellten ausgestellt sowie deren Ehegatten und Kindern.


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