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Document 52012TA1215(38)

    Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für die Forschung zusammen mit den Antworten der Agentur

    ABl. C 388 vom 15.12.2012, p. 226–231 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 388/226


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2011 der Exekutivagentur für die Forschung zusammen mit den Antworten der Agentur

    2012/C 388/38

    EINLEITUNG

    1.

    Die Exekutivagentur für die Forschung (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/46/EG der Kommission (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für einen begrenzten Zeitraum (1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017) eingerichtet und soll spezifische Unionsmaßnahmen auf dem Gebiet der Forschung verwalten (2). Am 15. Juni 2009 erhielt die Agentur von der Europäischen Kommission offiziell die administrative und operative Autonomie.

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

    Verantwortung des Managements

    4.

    In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

    6.

    Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    7.

    Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    8.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur (10) ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihren Finanzvorschriften und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar (11).

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    10.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    11.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

    12.

    Mittelübertragungen in Höhe von 1,2 Millionen Euro (35 % aller auf das Jahr 2011 übertragenen Mittel) wurden 2011 annulliert. Betroffen waren vor allem Titel I (Personalausgaben) und Titel II (Infrastruktur und Ausgaben für den Dienstbetrieb) mit Annullierungen in Höhe von 0,3 Millionen Euro (52 % der Mittel) bzw. 0,7 Millionen Euro (41 % der Mittel). Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    13.

    Viele Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans wurden gegen Jahresende vorgenommen. Bei den Mittelansätzen für IT- und operative Ausgaben war ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen (12). Dieser Sachverhalt ist ein Indiz für Schwachstellen in der Planung und Programmierung des Haushalts und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    14.

    Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht Verbesserungsbedarf. Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nach Prüfung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt, Mindestpunktzahlen für die Aufnahme in die Reserveliste wurden nicht vorab festgesetzt, und der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen vollständig.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 18. September 2012 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 11 vom 15.1.2008, S. 9.

    (2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

    (4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (6)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 10).

    (7)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004.

    (8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

    (9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

    (10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 20. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 4. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/rea.

    (11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (12)  Die Mittel für IT-Ausgaben (Haushaltslinie 2103) stiegen um 80 % von 1,9 Millionen Euro auf 3,4 Millionen Euro. Die Mittel für die gemeinsame RP7-Bewertungsplattform (Haushaltslinie 3303) stiegen um 194 % von 0,7 Millionen Euro auf 2,1 Millionen Euro.


    ANHANG

    Exekutivagentur für die Forschung (Brüssel)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 179 und 180 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Sammlung von Informationen

    Die Union hat zum Ziel, ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Raum der Forschung geschaffen wird, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und wissenschaftliche Erkenntnisse und Technologien frei ausgetauscht werden, die Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einschließlich der ihrer Industrie zu fördern (…).

    In diesem Sinne unterstützt sie (…) die Unternehmen — einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen —, die Forschungszentren und die Hochschulen bei ihren Bemühungen auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung von hoher Qualität; sie fördert ihre Zusammenarbeitsbestrebungen, damit vor allem die Forscher ungehindert über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen können, und zwar insbesondere durch (…) Festlegung gemeinsamer Normen und Beseitigung der dieser Zusammenarbeit entgegenstehenden rechtlichen und steuerlichen Hindernisse.

    Zur Erreichung dieser Ziele trifft die Union folgende Maßnahmen, welche die in den Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen ergänzen:

    a)

    Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unter Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen;

    b)

    Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

    c)

    Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung der Union, technologischen Entwicklung und Demonstration;

    d)

    Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher aus der Union.

    Zuständigkeiten der Agentur

    (Beschluss 2008/46/EG der Kommission)

    Ziele

    Ziel der Agentur ist es, die ihr im Rahmen des Siebten Rahmenprogramms der Union im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration 2007-2013 (nachstehend RP7) übertragenen Programme (das spezifische Programm “Menschen“, Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ sowie die Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“) wirtschaftlich und wirksam zu verwalten, der Forschergemeinde effiziente und wirksame Dienstleistungen zu erbringen und den betroffenen Kommissionsdienststellen zentrale Unterstützungsleistungen zum RP7 in allen Bereichen der spezifischen Programme „Menschen“, „Kapazitäten“ und „Zusammenarbeit“ zu bieten.

    Im Hinblick auf die wirtschaftliche und wirksame Programmdurchführung ist die Agentur - als treibende Kraft des Europäischen Forschungsraums - bestrebt, das Projektmanagement zu verbessern, enge Kontakte zu den Zuwendungsempfängern herzustellen und für eine hohe Sichtbarkeit der Europäischen Union zu sorgen.

    Aufgaben

    Im Rahmen des Projektmanagements schließt und verwaltet die Agentur Finanzhilfevereinbarungen und führt dazu u. a. folgende Maßnahmen durch:

    Ausarbeitung und Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

    Bewertung von Vorschlägen;

    Abfassung und Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen;

    Überwachung der Projektdurchführung einschließlich der Annahme von Berichten und sonstigen Leistungen;

    Zahlungen, Rückforderungen und Verhängung von Sanktionen im Sinne von Artikel 114 Absatz 4 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan, insbesondere wenn bei Ex-post-Prüfungen auf der Ebene der Zuwendungsempfänger Fehler in Kostenaufstellungen ermittelt wurden;

    Ex-post-Veröffentlichungen und Verbreitung der Ergebnisse.

    Im Rahmen der Unterstützungsleistungen zum RP7 nimmt die Agentur folgende Aufgaben wahr:

    administrative Unterstützung bei der Veröffentlichung von Aufforderungen;

    Verwaltung der elektronischen Entgegennahme von Vorschlägen;

    Unterstützung bei Fernbewertungen und Bewertungen vor Ort;

    Unterstützung bei der Erstellung von Ernennungsschreiben und Vornahme von Zahlungen an die Bewertungssachverständigen;

    Verwaltung der zentralen Teilnehmer-Datenbank zum RP7 (Unique Registration Facility, URF - Einheitliches Registrierungssystem), einschließlich Unterstützung bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgewählter Zuwendungsempfänger;

    Verwaltung des Research Enquiry Service (Auskunftsdienst zur Forschung).

    Leitungsstruktur

    Lenkungsausschuss

    Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt den Organisationsplan der Agentur und - nach Zustimmung der Kommission - ihr jährliches Arbeitsprogramm an. Ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushaltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

    Direktor

    Wird von der Kommission ernannt und leitet die Agentur gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss. Der Direktor führt den Verwaltungshaushalt der Agentur aus, sorgt für die Einrichtung der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die auf die Wahrnehmung der der Agentur übertragenen Aufgaben abgestimmt sind, und erstellt die Berichte, die die Agentur der Kommission vorlegen muss.

    Externe Kontrolle

    Rechnungshof.

    Entlastungsbehörde

    Parlament auf Empfehlung des Rates. Bezüglich der Ausführung des Verwaltungshaushalts der Agentur ist der Entlastungsbeschluss an den Direktor gerichtet. Für die Ausführung der operativen Mittel, die die Kommission der Agentur überträgt, bleibt die Kommission rechenschaftspflichtig.

    Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

    Operative Mittel 2011 (2010)

    Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 340,6 (962,6) Millionen Euro und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 059 (1 709) Millionen Euro. Die Agentur führt die operativen Mittel auf der Grundlage einer Übertragungsverfügung der Kommission aus.

    Verwaltungshaushalt 2011 (2010)

    39,2 (33,6) Millionen Euro. Die Agentur führt den Verwaltungshaushalt autonom aus.

    Personalbestand am 31. Dezember 2011 (2010)

    Zeitbedienstete: 117 (106) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 103 (99).

    Vertragspersonal: 349 (318) Bedienstete geplant, davon am 31. Dezember 2011 beschäftigt: 351 (309).

    Personalbestand insgesamt: 454 (408), Aufschlüsselung nach Aufgabenstellung:

    Programmdurchführung: 287 (254),

    RP7-Unterstützungsleistungen: 88 (81),

    Management- und Verwaltungsaufgaben: 79 (73).

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

    Zum spezifischen Programm „Menschen“ wurden im Jahr 2011 10 Aufforderungen abgeschlossen und 10 Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 1 615 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 2676 Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 5 159 (4 125) Projekte zu diesem spezifischen Programm.

    Für die Forschung zugunsten der KMU im Rahmen des spezifischen Programms „Kapazitäten“ wurden drei Aufforderungen abgeschlossen und drei Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 162 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 385 Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 522 (408) Projekte zu diesem spezifischen Programm.

    Zu den Themen Raumfahrt und Sicherheit des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ wurden im Jahr 2011 zwei Aufforderungen abgeschlossen und zwei Evaluierungen fertiggestellt. Es wurden 118 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet und 183 Zahlungen geleistet (Zahlungen an Bewertungssachverständige nicht eingerechnet). Die Agentur verwaltet zurzeit insgesamt 271 (153) Projekte zu diesen Themen.

    Bei den Unterstützungsleistungen zum RP7 wurden für das Jahr 2011 folgende Ergebnisse erzielt:

    64 (88) Veröffentlichungen von Aufforderungen wurden unterstützt;

    26 838 (21 766) Vorschläge gingen über das elektronische Vorschlagseinreichungsprogramm ein;

    3 897 (3 847) Bewertungssachverständige wurden unter Vertrag genommen und 3 620 (2 615) Zahlungen an Sachverständige geleistet (ausschließlich zu von der Agentur verwalteten Programmen);

    6 252 (5 896) Validierungen von Teilnehmern wurden abgeschlossen;

    7 123 (7 171) an den Research Enquiry Service (Auskunftsdienst zur Forschung) gerichtete Fragen wurden beantwortet.

    Quelle: Angaben der Agentur.


    ANTWORTEN DER AGENTUR

    12.

    Die Annullierungen von Mittelübertragungen — ausgedrückt als Prozentsatz des Vorjahreshaushalts — wurden von 7 % (Übertragungen von 2009 auf 2010) auf nur 3 % (Übertragungen von 2010 auf 2011) verringert. Es steht zu erwarten, dass sich die Höhe der auf 2012 übertragenen und anschließend annullierten Mittel weiter verringern wird, da die Agentur besonders darauf geachtet hat, dass der Übertrag bei den vorläufigen Mittelbindungen zum Jahresende einer verlässlichen Schätzung der tatsächlich noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen entspricht.

    13.

    Die größeren Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans hängen mit den unerwartet hohen, an die Kommission zu entrichtenden Beiträgen für die Nutzung der IT-Werkzeuge und die von allen Dienststellen, die das 7. Rahmenprogramm verwalten, gemeinsam genutzten Einrichtungen für die Bewertung von Vorschlägen zusammen. Die Agentur hat sich mit der Kommission auf ein neues Verfahren verständigt, das für das nächste Haushaltsjahr einen verlässlicheren Haushaltsvoranschlag ermöglichen wird.

    14.

    Die Agentur weist darauf hin, dass ihre Einstellungsverfahren uneingeschränkt ihren Durchführungsbestimmungen im Bereich Personal entsprachen, die in Anlehnung an das von der Kommission entwickelte Modell angenommen und von allen Exekutivagenturen angewendet werden; die Objektivität der Einstellungsverfahren war nicht gefährdet. Im Sommer 2012 wurden diese Durchführungsbestimmungen jedoch in Absprache mit der Kommission aktualisiert, und die vom Hof angesprochenen Punkte werden bei der anstehenden Überarbeitung der Einstellungsverfahren der Agentur berücksichtigt.


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