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Document 52012TA1215(33)

Bericht über den Jahresabschluss 2011 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit der Antwort der Agentur

ABl. C 388 vom 15.12.2012, p. 196–201 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/196


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zusammen mit der Antwort der Agentur

2012/C 388/33

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (1) errichtet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

4.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und —verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

6.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

7.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

8.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

9.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

10.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 20. Februar 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 25. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadresse abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.fra.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Europäische Agentur für Grundrechte (Wien)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

Sammlung von Informationen

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, gemäß den Bestimmungen der Verträge festgelegt. (Artikel 337)

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates)

Ziele

Den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.

Aufgaben

Sammlung, Erfassung, Analyse und Verbreitung von relevanten, objektiven, verlässlichen und vergleichbaren Informationen und Daten;

Entwicklung von Methoden und Standards, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit der Daten auf europäischer Ebene zu erzielen;

Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Erhebungen sowie von Voruntersuchungen und Durchführbarkeitsstudien, Beteiligung an solchen Arbeiten oder deren Förderung;

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Schlussfolgerungen und Gutachten zu bestimmten Themen für die Organe der Union und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Durchführung des Unionsrechts;

Veröffentlichung eines Jahresberichts über Grundrechtsfragen in ihrem Tätigkeitsbereich;

Veröffentlichung themenspezifischer Berichte auf der Grundlage ihrer Analysen, Forschungsarbeiten und Erhebungen;

Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts;

Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine von jedem Mitgliedstaat benannte unabhängige Persönlichkeit, eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und zwei Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Feststellung des Haushaltsplans, Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms und Annahme der Jahresberichte. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans. Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats;

stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats;

ein Vertreter der Kommission;

zwei weitere gewählte Mitglieder des Verwaltungsrats;

die vom Europarat in den Verwaltungsrat entsandte Persönlichkeit kann den Sitzungen des Exekutivausschusses beiwohnen.

Wissenschaftlicher Ausschuss

Zusammensetzung

11 unabhängige und in Grundrechtsfragen hoch qualifizierte Personen;

der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder im Rahmen eines transparenten Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates (die ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber festlegen) ernannt.

Externe Kontrolle

Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Der Agentur für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

Endgültiger Haushalt

20,180 (20,214) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 99 % (99 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2011

72 (72) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 70 (69) +

22 (18) sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 94 (90), davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 59 (55),

 

administrative Tätigkeiten: 29 (29),

 

sonstige Tätigkeiten: 6 (6).

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)  (1)

RAXEN

Anzahl der Beiträge der nationalen Kontaktstellen: 1 (162)

Anzahl der Sitzungen: 0 (1)

FRALEX

Anzahl der Beiträge der Rechtsexperten: 0 (131)

Anzahl der Sitzungen: 0 (0)

FRANET  (2)

Anzahl der Beiträge der 29 nationalen Kontaktstellen: 29 (0)

Anzahl der Sitzungen: 2 (0) (1 mit 5 Vertretern der Vertragspartner und 1 mit 60 Vertretern der Vertragspartner)

Forschungsberichte

Anzahl der Berichte: 26 + 113 Sprachfassungen (37 einschließlich der Sprachfassungen)

Anzahl der Sitzungen: 11 (20)

Jahresberichte: 2 + 2 Sprachfassungen (3 einschließlich der Sprachfassungen)

Zusammenfassungen von Jahresberichten: 1 + 4 Sprachfassungen

Factsheets: 10 + 149 Sprachfassungen

Informationsstellwand: 1

Sonstige Veröffentlichungen

Verschiedene Veröffentlichungen der Agentur: 5 + 27 Sprachfassungen (3)

Wichtige Konferenzen und Veranstaltungen

Konferenz über Grundrechte: 1 (1)

Diversity Day: 1 (2)

Symposium der Agentur: 1 (1)

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen

Mitgliedstaaten: 13 (12)

Rat der EU: 9 (6)

Europäische Kommission: 18 (20)

Europäisches Parlament: 10 (5)

Europäischer Gerichtshof: 1 (0)

Ausschuss der Regionen: 3 (2)

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: 1 (1)

Plattform für Grundrechte: 3 (2)

Europarat: 10 (16)

Europäische Investitionsbank: 1 (0)

OSZE: 3 (3)

Vereinte Nationen: 2 (6)

Externe Interessengruppen: 48 (30)

Spezialisierte Stellen (nationale Menschenrechtsorganisationen und Gleichstellungseinrichtungen): 4 (7)

Sonstige Sitzungen und Rundtischgespräche: 20 (20)

Quelle: Angaben der Agentur.


(1)  Es sei darauf hingewiesen, dass bei den Angaben für 2011 Berichte und Factsheets getrennt aufgeführt sind und die Gesamtzahl der Sprachfassungen für jede Kategorie gesondert genannt wird.

(2)  FRANET ersetzt die Netzwerke RAXEN und FRALEX.

Quelle: Angaben der Agentur.


ANTWORT DER AGENTUR

Die Agentur nimmt den Bericht des Hofes zur Kenntnis.


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