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Document 52012TA1215(32)

    Bericht über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts

    ABl. C 388 vom 15.12.2012, p. 187–195 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 388/187


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Polizeiamts zusammen mit den Antworten des Amts

    2012/C 388/32

    EINLEITUNG

    1.

    Das Europäische Polizeiamt (nachstehend „das Amt“) mit Sitz in Den Haag wurde mit Beschluss 2009/371/JI des Rates (1) errichtet. Das Amt hat zum Ziel, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken (2).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Amts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

    Verantwortung des Managements

    4.

    In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Amts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Amts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

    6.

    Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    7.

    Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    8.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss (10) des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    10.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    11.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

    12.

    Im Jahr 2010 mussten über 1,6 Millionen Euro und im Jahr 2011 1,9 Millionen Euro (9 % der aus dem Haushaltsjahr 2010 übertragenen Mittel) annulliert werden. Wie im Jahr 2010 wurden Verpflichtungsermächtigungen in hohem Umfang übertragen: bei Titel II (Verwaltungsausgaben) in Höhe von 4,2 Millionen Euro (41 %) und bei Titel III (operative Ausgaben) in Höhe von 10,6 Millionen Euro (46 %). Der hohe Umfang dieser Übertragungen und Annullierungen weist zusammen mit der hohen Zahl der 2011 vorgenommenen Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans (11) auf Probleme bei der Planung und/oder der Umsetzung der Tätigkeiten des Amts hin.

    13.

    Die Rate der Zahlungen im Verhältnis zu den vorgenommenen Mittelbindungen war mit 34 % bei Titel II und mit 45 % bei Titel III niedrig und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

    BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES AMTS

    14.

    Es wurden keine Verfahren für die Festlegung, Genehmigung und Erfassung von Ausnahmen und Abweichungen von Strategien und Verfahren verabschiedet. Bei 7 % der Zahlungen im Jahr 2011 wurden Ausnahmen und Abweichungen erfasst.

    15.

    Das Rechnungsführungssystem wurde vom Rechnungsführer noch nicht vollständig validiert. Die Validierung wichtiger Prozesse wie der Rechnungsabschluss und die Festlegung der finanziellen Rechte der Bediensteten steht noch aus.

    16.

    Hinsichtlich der Bestandsprüfung und der Erfassung von Sachanlagen vor und nach dem Umzug in den neuen Hauptsitz wurden Mängel festgestellt. Außerdem spiegeln die Versicherungsverträge nicht den Wert der Anlagen des Amts wider. Während die Nettovermögenswerte vor dem Umzug um rund 17 Millionen Euro überversichert waren, sind sie nun um rund 21 Millionen Euro unterversichert.

    17.

    Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Auftragsvergabeverfahren müssen noch beträchtlich verbessert werden.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    18.

    In der Finanzregelung des Amts wird auf konkrete Vorschriften und Verfahren Bezug genommen, die in den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen festgelegt sind. Allerdings wurden diese Vorschriften und Verfahren noch nicht verabschiedet.

    19.

    In den für die Nutzung des neuen Hauptsitzes geltenden allgemeinen Bedingungen des Vertrags zwischen dem Amt und seinem Sitzland ist keine Regelung für Rückbaukosten (12) enthalten. In Anhang IV des Mietvertrags ist jedoch festgelegt, dass das Amt bei Ablauf des Vertrags Einbauten in beträchtlichem Umfang zu entfernen hat. Für die damit verbundenen Kosten liegt keine Schätzung vor, und der Jahresabschluss enthält keine Rückstellung für den Rückbau.

    20.

    Hinsichtlich der Transparenz der Einstellungsverfahren besteht erheblicher Verbesserungsbedarf: Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden erst nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; für die Zulassung zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber wurden keine Mindestpunktzahlen festgesetzt; nicht alle Sitzungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses wurden dokumentiert.

    21.

    Gemäß dem Statut der Beamten der EU können bis zu 12 nicht in Anspruch genommene Urlaubstage auf das folgende Jahr übertragen werden. Eine Übertragung von mehr als 12 Tagen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Amt genehmigte jedoch bei etwa 25 % seiner rund 500 Bediensteten eine Übertragung von mehr als 12 Tagen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 18. September 2012 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

    (2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

    (4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

    (7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

    (8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Amts aufgenommen wurden.

    (9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

    (10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 10. Juli 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 12. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.europol.europa.eu/.

    (11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (12)  Die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Gebäudes bei Ablauf des Mietvertrags.


    ANHANG

    Europäisches Polizeiamt (Den Haag)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 88 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    „Europol hat den Auftrag, die Tätigkeit der Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken.“

    Zuständigkeiten des Amts

    (Beschluss 2009/371/JI des Rates zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (Europol-Beschluss des Rates))

    Zuständigkeiten

    Das Amt ist für organisierte Kriminalität, Terrorismus und andere Formen schwerer Kriminalität zuständig, die zwei oder mehr Mitgliedstaaten in einer Weise betreffen, die aufgrund des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftaten ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten erfordert.

    Das Amt ist auch für im Zusammenhang stehende Straftaten zuständig, die in Artikel 4 Absatz 3 des Europol-Beschlusses des Rates definiert sind.

    Hauptaufgaben

    Sammlung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse und Austausch von Informationen und Erkenntnissen;

    unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über die in Artikel 8 genannten nationalen Stellen über die sie betreffenden Informationen und die in Erfahrung gebrachten Zusammenhänge von Straftaten;

    Unterstützung der Ermittlungen in den Mitgliedstaaten insbesondere durch die Übermittlung aller sachdienlichen Informationen an die nationalen Stellen;

    Ersuchen der zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten um die Einleitung, Durchführung oder Koordinierung von Ermittlungen sowie in bestimmten Fällen Empfehlung der Einsetzung gemeinsamer Ermittlungsgruppen;

    Unterstützung der Mitgliedstaaten bei einer größeren internationalen Veranstaltung mit Erkenntnissen und Analysen;

    Erstellung von auf seine Zielsetzung bezogenen Bewertungen der Bedrohungslage, strategischen Analysen und allgemeinen Lageberichten, einschließlich Bewertungen der Bedrohung durch die organisierte Kriminalität;

    Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erhebung und Analyse von Informationen aus dem Internet, um bei der Aufdeckung von kriminellen Handlungen zu helfen, die durch das Internet erleichtert oder über das Internet begangen werden.

    Zusätzliche Aufgaben

    Vertiefung der Spezialkenntnisse, die im Rahmen der Ermittlungstätigkeit von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten verwendet werden, und Beratung bei den Ermittlungen;

    Übermittlung strategischer Erkenntnisse, um einen effizienten und effektiven Einsatz der auf nationaler Ebene und auf Unionsebene für operative Tätigkeiten vorhandenen Ressourcen zu erleichtern und zu fördern, und Unterstützung solcher Tätigkeiten.

    Darüber hinaus kann das Amt den Mitgliedstaaten im Wege der Unterstützung, Beratung und Forschung auf folgenden Gebieten helfen:

    Fortbildung der Bediensteten ihrer zuständigen Behörden, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Polizeiakademie;

    Organisation und materielle Ausstattung dieser Behörden im Wege der Erleichterung der gegenseitigen technischen Unterstützung der Mitgliedstaaten;

    Methoden zur Prävention von Straftaten;

    kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Methoden und Analysen sowie Ermittlungsmethoden.

    Das Amt fungiert außerdem als Zentralstelle zur Bekämpfung der Euro-Fälschung gemäß dem Beschluss 2005/511/JI des Rates vom 12. Juli 2005 über den Schutz des Euro gegen Fälschung.

    Das Amt verarbeitet und übermittelt Zahlungsverkehrsdaten gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des „Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus“.

    Darüber hinaus setzt das Amt die Anstrengungen zur Einrichtung des Prüm-Helpdesks fort, um so die tägliche Anwendung der „Prümer Beschlüsse“ gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Dezember 2011 zur verstärkten Umsetzung der „Prümer Beschlüsse“ zu fördern.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Der Verwaltungsrat setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission zusammen.

    Direktor

    wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit aus einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Liste von mindestens drei Bewerbern für vier Jahre ernannt (kann einmal um höchstens vier Jahre verlängert werden);

    wird von drei stellvertretenden Direktoren unterstützt, die für vier Jahre ernannt werden; eine einmalige Wiederernennung ist zulässig;

    leitet das Amt und ist dem Verwaltungsrat über seine Amtsführung rechenschaftspflichtig;

    ist der gesetzliche Vertreter des Amts.

    Externe Kontrolle

    Rechnungshof (EuRH);

    Interner Auditdienst der Kommission (IAS);

    gemeinsame Kontrollinstanz;

    zusätzlich: Abteilung für Innenrevision und Datenschutzbeauftragter - funktionell unabhängig, jedoch in die hierarchische Struktur eingebunden (eingerichtet auf Grundlage des Europol-Beschlusses des Rates).

    Entlastungsbehörde

    Parlament unter Berücksichtigung einer Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt.

    Dem Amt für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010)

    Endgültiger Haushalt 2011

    84,8 (92,8) Millionen Euro.

    Stellenplan 2011

    457 (453) Zeitbedienstete,

    25 (25) abgeordnete nationale Sachverständige,

    73 (78) Vertragsbedienstete.

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010)

    Das Amt als Hauptunterstützungszentrum der EU für Strafverfolgungsmaßnahmen

    Arbeitsdateien zu Analysezwecken, operative Analyseberichte und sonstige Berichte, operative Unterstützung vor Ort und vom Hauptsitz aus, gemeinsame Ermittlungsgruppen

    Das Amt unterstützte die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten in 13 697 grenzübergreifenden Fällen; im Vergleich zu 2010 entspricht dies einer Steigerung von 17 %. 21 % dieser grenzübergreifenden Fälle betrafen Drogenvergehen.

    694 Ermittlungen in den Mitgliedstaaten, von denen die meisten immer noch andauern, wurden vom Amt eingeleitet oder aktiv durch eingehende analytische und operative Hilfe unterstützt. Operationen, die vom Amt am häufigsten unterstützt wurden, betrafen schwerpunktmäßig die Bereiche Cannabis, die Beihilfe zur illegalen Einwanderung, synthetische Drogen und Menschenhandel.

    Das Amt erstellte 984 Benachrichtigungen infolge eines Datenabgleichs (cross match reports) und 340 operative Analyseberichte.

    Führende Ermittler der Operationen in den Mitgliedstaaten und Sachverständige aus den Mitgliedstaaten äußerten ihre hohe Zufriedenheit mit der vom Amt geleisteten analytischen und operativen Unterstützung.

    Der Umfang der operativen Unterstützung in den Mitgliedstaaten nahm erheblich zu, was die Tendenz der vorangegangenen Jahre bestätigt, dass die Dienste des Amts immer häufiger in Anspruch genommen werden. Das Amt gewährte weiterhin finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an operativen Treffen und für Ermittlungen in Bezug auf Euro-Fälschungen.

    Das Amt arbeitete in beträchtlichem Umfang an der Entwicklung des neuen Konzepts für die Verwaltung der Arbeitsdateien zu Analysezwecken, das den Mitgliedstaaten eine Reihe wichtiger Vorteile bieten wird, wie etwa die schnellere Antwort auf ihre Anfragen.

    2011 unterstützte das Amt als Vollmitglied 17 gemeinsame Ermittlungsgruppen.

    Das Amt richtete ein besseres Einsatzzentrum ein, das die stärkere Koordinierung aller eingehenden Informationen, die zentrale Weiterleitung operativer Informationen, die Wahrnehmung von Verwaltungs- und Koordinierungstätigkeiten und die Festsetzung operativer Prioritäten ermöglicht.

    Das Amt unterstützte intensiv die Schaffung und Umsetzung eines EU-Politikzyklus 2011-2013 zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität, der auf der Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität (OCTA) für 2011 beruht. Es organisierte mehrere Workshops zur Festlegung strategischer Ziele für jede der acht Prioritäten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Übertragung dieser strategischen Ziele in jährliche operative Aktionspläne auf der Grundlage der vom Amt entwickelten Mustervorlage.

    Ein speziell dafür eingerichtetes Referat innerhalb des Amts nahm weiterhin die Aufgaben des Amts im Rahmen des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Terrorist Finance Tracking Programme, TFTP) wahr und bearbeitete sämtliche diesbezüglichen Anfragen und Hinweise auf mögliche Informationsquellen seitens der Vereinigten Staaten. Außerdem leitete es eine Sensibilisierungskampagne zum TFTP für das betroffene Personal der zuständigen Behörden, Staatsanwälte usw. ein sowie bei Sitzungen von Sachverständigen in Brüssel, in denen das dem TFTP der Vereinigten Staaten äquivalente EU-System diskutiert wurde.

    Strategische Analysekapazität

    Strategische Analyseberichte (Gefahrenabschätzungen, Lageberichte und Erkenntnisberichte)

    Gefahrenabschätzungen: Kreditkartenbetrug; Menschenhandel; Vergleich der Prioritäten der Vereinigten Staaten mit denen der EU und Vergleich der Methoden zur Bekämpfung der grenzübergreifenden organisierten Kriminalität; Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität (OCTA); das organisierte Verbrechen in der Donauregion; große internationale Sportveranstaltungen (Fußball-EM in Polen und in der Ukraine); Visaliberalisierung für die Ukraine: Auswirkungen auf die Sicherheit in der EU, Visaliberalisierung für Moldawien: Auswirkungen auf die Sicherheit in der EU.

    Lageberichte: gemeinsamer Bericht (Frontex, OLAF, GD Steuern und Zollunion, Europäische Kommission) über das organisierte Verbrechen an den EU-Außengrenzen; nukleare und radioaktive Ereignisse; Bericht über die Lage und Tendenzen des Terrorismus in der EU (TE-SAT).

    Bedrohungsmeldungen auf der Grundlage des Systems zur Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität (OC-SCAN): Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten durch Gruppen der organisierten Kriminalität (OK-Gruppen); Mitwirkung einer mobilen OK-Gruppe am illegalen Handel mit Nashorn-Horn; illegaler Abfallhandel und illegale Abfallbeseitigung; zunehmender Handel mit nachgeahmten und sonstigen illegalen Pestiziden in Europa.

    Wissensbasierte Produkte: Beitrag des Amts zum Handbuch für GSVP-Missionen; Informationsblatt und Risikoprofil zum gemeinsamen Polizeieinsatz „Eurocar“.

    Das Amt als EU-Sammelstelle für kriminalpolizeiliche Informationen

    Informationsmanagementsysteme, Secure Information Exchange Network Application (SIENA), Europol-Informationssystem (EIS), Netz von Verbindungsbüros (Liaison Bureaux Network)

    2011 sind beim Amt, bei den Mitgliedstaaten und bei externen Partnern insgesamt 222 135 SIENA-Nachrichten eingegangen; im Vergleich zu 2010 stellt dies einen Anstieg von 34 % dar.

    Bis Ende 2011 wurden Vermögensabschöpfungsstellen von 15 Mitgliedstaaten mit SIENA verbunden. Das Projekt wird 2012 weitergeführt.

    Ende 2011 verwendeten 13 Mitgliedstaaten automatische Datenladeprogramme, um Daten automatisch in das EIS einzuspeisen. Das Projekt wird 2012 weitergeführt.

    Am 28 Oktober 2011 enthielt das EIS 200 000 Objekte.

    Es wurde weiterhin an der Verbesserung der Möglichkeiten der übergreifenden Suche in allen Anwendungen des Amts gearbeitet.

    Der Europol Links Manager (ELM) wurde Ende Oktober 2011 eingeführt. Dieser ermöglicht den automatischen Abgleich der Arbeitsdateien zu Analysezwecken, der in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 4 des Europol-Beschlusses geführten Datenbank, des EIS und der ERES-Datenbank.

    Die Verbindungsbeamten des Amts sichern eine aktive Zusammenarbeit zwischen seinem Hauptsitz in Den Haag und den 27 nationalen Stellen des Amts in den jeweiligen Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten. Sie bilden ein einzigartiges Netz aus 145 Verbindungsbeamten, die eine bedeutende Rolle bei der alltäglichen Strafverfolgungsarbeit spielen, indem sie den Informationsaustausch vereinfachen sowie laufende Ermittlungen unterstützen und koordinieren. Das Amt umfasst ebenfalls Verbindungsbeamte aus 10 Nicht-EU-Ländern sowie Organisationen, die mit dem Amt auf der Grundlage von Kooperationsabkommen zusammenarbeiten. Dieses Netz von Verbindungsbüros (Liaison Bureaux Network) wird durch vom Amt bereitgestellte sichere Kommunikationswege unterstützt. Darüber hinaus hat das Amt zwei Verbindungsbeamte nach Washington (USA) und einen zum Sitz von Interpol in Lyon (Frankreich) entsandt.

    Das Amt als EU-Zentrum für Fachwissen im Bereich Strafverfolgung

    Europol-Expertenplattform (EPE), Plattformen für den Datenaustausch und Speicherlösungen, wissensbasierte Produkte und Dienstleistungen, Schulungen, Konferenzen und Sensibilisierungssitzungen

    Auf der Europol-Expertenplattform wurden 19 Plattformen eingerichtet, für die sich stetig mehr Nutzer registrieren und die in ständig wachsendem Umfang aktiv genutzt werden.

    Hinsichtlich der Cyberkriminalität hat das Amt Maßnahmen ergriffen, um sein operatives und strategisches Fachwissen in folgenden wichtigen Bereichen zu konsolidieren: unbefugte Zugriffe und Identitätsraub, sexuelle Ausbeutung von Kindern, Massen-Marketingbetrug, Zahlungskartenbetrug und Diebstahl geistigen Eigentums. Infrastruktur und Instrumente des Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität wurden verbessert. Zudem baute das Amt auf bestehenden Partnerschaften mit anderen für die Computer- und Netzsicherheit befassten Stellen der EU, darunter die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA), Eurojust und die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) auf, um auf EU-Ebene ein gemeinsames Vorgehen gegen die drohende Cyberkriminalität zu gewährleisten.

    Zusammen mit der Europäischen Kommission/OLAF und der Europäischen Zentralbank veranstaltete das Amt vom 23. bis 25. November 2011 an seinem neuen Hauptsitz in Den Haag die Zweite Internationale Konferenz zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Euro-Konferenz 2011).

    Das Amt unterstützte die CEPOL bei der Entwicklung und Bereitstellung von Schulungs-/Sensibilisierungspaketen, um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung nationaler Erkenntnismodelle noch mehr zu fördern. Das Amt nahm 2011 bei der CEPOL an einem einwöchigen Seminar zur Planung von Schulungspaketen teil.

    Externe Beziehungen

    Beziehungen zu Kooperationspartnern

    Das Amt arbeitet mit einer Reihe von EU-Partnern sowie Drittländern und Organisationen zusammen. Der Informationsaustausch mit diesen Partnern findet auf der Grundlage von Kooperationsabkommen statt. Strategische Abkommen ermöglichen den beteiligten Parteien, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten sämtliche Informationen auszutauschen, während operative Abkommen auch den Austausch personenbezogener Daten umfassen.

    Zurzeit arbeitet das Amt mit 18 Nicht-EU-Staaten, neun EU-Einrichtungen und -Agenturen sowie drei weiteren internationalen Organisationen, darunter Interpol, zusammen, was sich in vielen Aspekten der operativen Arbeit des Amts niederschlägt.

    Interpol (1) und das Amt nahmen im Oktober 2011 einen gemeinsamen operativen Aktionsplan für wichtige Sicherheitsbereiche an.

    Ende 2011 nutzten vier operative Kooperationspartner den direkten Zugang zu SIENA. Das Projekt wird 2012 weitergeführt.

    Die Leiter der nationalen Stellen des Amts aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie Beobachter von Kooperationspartnern (wie bspw. Eurojust und Interpol) und der Kommission treffen sich regelmäßig, um das Amt bei operativen Angelegenheiten und bei der Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen unter Einbeziehung des Amts zu unterstützen.

    Quelle: Angaben des Amts.


    (1)  Internationale kriminalpolizeiliche Organisation.

    Quelle: Angaben des Amts.


    ANTWORTEN DES AMTES

    12

    Ein Betrag in Höhe von 22,6 Millionen Euro wurde von 2010 auf 2011 übertragen. Europol ist der Ansicht, dass die Reduzierung der Mittelübertragungen auf 15,0 Millionen Euro im ganzen Haushaltsplan eine deutliche Verbesserung darstellt.

    Besondere Umstände im Verlaufe des Jahres 2011 verzögerten den Haushaltsvollzug, wie beispielsweise der (um 3 Monate) verspätete Umzug in das neue Gebäude. Da das Jahr 2011 das zweite Jahr war, in dem Europol in finanzieller Hinsicht als eine EU-Agentur agierte, wurden besondere zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Tätigkeiten des Amtes in Einklang mit dem Grundsatz der Jährlichkeit der Haushaltsplanung zu bringen. Bei einer vom Internen Auditdienst (IAS) der Europäischen Kommission 2011 durchgeführten Prüfung zu den Planungs- und Haushaltsverfahren wurden positive Entwicklungen in dieser Hinsicht bestätigt.

    13

    Darauf wird in der Antwort von Europol auf Punkt 12 eingegangen.

    14

    Ausnahmen werden in den Bereichen Einstellung und Beschaffungsmaßnahmen und bei sämtlichen Finanztransaktionen erfasst. Europol hat einen eigenen Bearbeitungsrahmen entwickelt, der auf geltenden Standards und Normen basiert und ihnen Rechnung trägt. Europol nimmt jedoch die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis und wird die Verwaltung und Erfassung von Ausnahmen bei (finanziellen) Prozessen weiter straffen, um diese voll und ganz in Einklang mit den Bemerkungen des Hofes zu bringen.

    15

    Wichtige Prozesse, die in das Rechnungsführungssystem von Europol aufgenommen werden, wurden validiert, einschließlich Mittelbindungen und Zahlungsverfahren, auch für Gehaltszahlungen. Europol nimmt jedoch die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird seine Validierungsmaßnahmen in diesem Bereich ausweiten.

    16

    Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Bestand der betroffenen Sachanlagen für den Jahresabschluss zu bestätigen.

    Nachdem feststand, dass das Sitzland die letzten Anlagenwerte übertragen hatte, wurden die betroffenen Versicherungspolicen umgehend aktualisiert.

    Da die Übertragung von Anlagen vom Sitzland nun abgeschlossen ist, wird Europol eine weitere umfassende Bestandsprüfung der Sachanlagen vornehmen und auf dieser Grundlage als vorrangige Aufgabe die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

    17

    Europol erkennt an, dass die Vorbereitung und Durchführung von Auftragsvergabeverfahren, einschließlich der zugrundeliegenden Dokumentation, verbessert werden müssen. Neben der Feinabstimmung von Verfahren sollen bis Ende 2012 unterstützende organisatorische Veränderungen vorgenommen werden.

    18

    Europol wird die Durchführungsbestimmungen für die Finanzregelung des Amtes nach der Annahme der neuen Rahmenfinanzregelung auf EU-Ebene erarbeiten und verabschieden. Die derzeit geltenden Durchführungsbestimmungen zur EU-Rahmenfinanzregelung werden von Europol analog angewendet.

    19

    Rückbaukosten für das neue Gebäude von Europol und den externen Ausweichstandort für Notfälle sind im Jahresabschluss 2011 als Eventualverbindlichkeiten dargestellt. Angesichts der Kosten, die durch eine solche Maßnahme entstehen würden, wird Europol sich darum bemühen, eine unabhängige Rückversicherung zur Abdeckung der geschätzten Kosten abzuschließen.

    20

    Europol misst der Vertraulichkeit von Texten für Auswahlverfahren große Bedeutung bei. Der Zugang zu Prüfungsdokumenten ist beschränkt.

    Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu Prüfungen und Bewerbungsgesprächen wurden mit Wirkung von Juli 2012 eingeführt.

    Europol ist der Ansicht, dass alle wesentlichen Feststellungen der Auswahlausschüsse, die für Einstellungen relevant sind, ordnungsgemäß dokumentiert sind. Dennoch wird Europol weitere Maßnahmen ergreifen, um zusätzliche Verbesserungen, wie vom Hof hervorgehoben, zu ermitteln.

    21

    Europol befasst sich mit der Bemerkung des Hofes im Rahmen der Leistungsüberwachung der Mitarbeiter.


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