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Document 52012PC0748

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde

/* COM/2012/0748 final - 2012/0346 (NLE) */

52012PC0748

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde /* COM/2012/0748 final - 2012/0346 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

Die Palästinensische Behörde und die Europäische Gemeinschaft (EG) sind erstmals 1997 mit dem Abschluss des Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde vertragliche Beziehungen eingegangen. Auf der Grundlage dieses Abkommens wurde im Mai 2005 im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik der Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde unterzeichnet, der einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren abdeckt.

In diesem Kontext haben sich die Beziehungen zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde in den letzten Jahren deutlich verbessert: der Gemischte Ausschuss hat seine Tätigkeit wieder aufgenommen, in einem ersten Schritt wurden vier Unterausschüsse eingesetzt und ein politischer Dialog wurde eingeleitet. Die Palästinensische Behörde hat sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) durch ihre aktive Beteiligung und einen fruchtbaren Austausch als vollwertiger Partner erwiesen. Auf Seiten der EU bereiteten die wichtigen Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009 den Weg für ein verstärktes Engagement der EU zugunsten der Palästinensischen Behörde, da sie zum Ausdruck brachten, dass die EU bereit ist, ihre bilateralen Beziehungen zur Palästinensischen Behörde, die im beiderseitigen Interesse liegen, auch im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik weiter auszubauen. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der gesteigerten Leistungsfähigkeit, die die palästinensische Seite bei der Umsetzung der Reformagenda und im Rahmen der ENP unter Beweis gestellt hat.

Da der Aktionsplan am 30. Juni 2012 ausgelaufen ist, sollte nun ein neuer Aktionsplan auf der Grundlage der langjährigen Unterstützung, die die EU der Palästinensischen Behörde beim Staatsaufbau geleistet hat, aufgelegt werden. Für die Ausarbeitung dieses neuen Aktionsplans wurde die Zahl der ENP-Unterausschüsse von vier auf sechs angehoben, um eine bessere Überwachung dieses Aktionsplans zu gewährleisten. Die neuen Unterausschüsse sind vollständig auf den neuen Aktionsplan abgestimmt.

Die Beziehungen zwischen der EU und den palästinensischen Gebieten stehen im Kontext des allgemeinen politischen Wandels in der Region sowie der maßgeblichen Rolle der EU und ihrem Mehrwert für die Politikgestaltung auf globaler Ebene.

In der Gemeinsamen Mitteilung an das Parlament und den Rat mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel – eine Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik“ wird ein neues Konzept dargelegt, das eine stärkere Differenzierung vorsieht, die es jedem Partner gestattet, seine Beziehungen mit der EU entsprechend seinen eigenen Bestrebungen, Bedürfnissen und Kapazitäten aufzubauen, allerdings auch in Abhängigkeit von der gegenseitige Rechenschaftspflicht und dem Grad des Engagements für gemeinsame Werte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie der Fähigkeit zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Prioritäten. Wie in dieser Mitteilung dargelegt will die EU eine einfachere und kohärentere Politik- und Programmstruktur schaffen und daher die Zahl der Schwerpunktbereiche der ENP-Aktionspläne und der EU-Unterstützung verringern und präzisere Benchmarks vorgeben. In diesem neuen Aktionsplan sind die vorrangigen Ziele der privilegierten Partnerschaft zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde klar festgelegt, wobei die besonderen Umstände und die Beschränkungen, denen diese Partnerschaft unterliegt, in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat in enger Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen und den EU-Mitgliedstaaten Sondierungsgespräche mit der Palästinensischen Behörde geführt, in deren Rahmen der Entwurf eines Aktionsplans vereinbart wurde. Er deckt einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren ab. Auf der jüngsten Tagung des Gemischten Ausschusses EU-PLO am 13. Februar 2012 nahmen beide Seiten die laufenden technischen Verhandlungen über einen neuen gemeinsamen ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde zur Kenntnis. Der Abschluss der auf beiden Seiten geführten technischen Konsultationen wurde in Form eines Briefwechsels notifiziert.

An diesem ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde wird sich die weitere Gestaltung der bilateralen Beziehungen zur Palästinensischen Behörde in den kommenden Jahren ausrichten. Die ENP spielt weiterhin eine Katalysatorrolle, das sie einen einheitlichen politischen Rahmen vorgibt, der sich u. a. auf Partnerschaftlichkeit, gemeinsame Verantwortung, leistungsbezogene Differenzierung und maßgeschneiderte Hilfe stützt.

Die Kommission fügt den Wortlaut eines Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten im Gemischten Ausschuss EU-PLO im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans bei.

Die Kommission ersucht den Rat, den beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

2012/0346 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Beschluss 97/430/EG des Rates vom 2. Juni 1997 über den Abschluss des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits, insbesondere auf Artikel 3 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 24. Februar 1997 unterzeichnet und ist am 1. Juli 1997 in Kraft getreten.

(2)       Die Vertragsparteien beabsichtigen, sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) auf einen neuen Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde zu einigen, der der privilegierten Partnerschaft zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde Rechnung trägt und die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen wird, die zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet und vereinbart wurden –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der von Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU‑Palästinensische Behörde vertreten wird, stützt sich auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf einer Empfehlung des Gemischten Ausschusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

 

Entwurf

EMPFEHLUNG

zur Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde

Der Gemischte Ausschuss –

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf Artikel 63 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 70 des Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

(2) Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich auf den Wortlaut des im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik beschlossenen Aktionsplans Europäische Union-Palästinensische Behörde (im Folgenden „ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde “) geeinigt.

(3) Mit dem ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde wird die Umsetzung des Abkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen, die von den Vertragsparteien ausgearbeitet und vereinbart wurden und die die Richtung für die Umsetzung in der Praxis vorgeben.

(4) Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, da er sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der im Abkommen verankerten Verpflichtungen der Vertragsparteien vorsieht als auch einen umfassenden Rahmen für die weitere Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde bietet.

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der Gemischte Ausschuss empfiehlt, dass die Vertragsparteien den im Anhang beigefügten ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde umsetzen, soweit diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits ausgerichtet ist.

Geschehen zu […] am […]

Im Namen des Gemischten Ausschusses

Der Vorsitzende

ANHANG

AKTIONSPLAN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER PALÄSTINENSISCHEN BEHÖRDE

POLITISCHER HINTERGRUND

Ein neuer Aktionsplan

Die Palästinensische Behörde und die Europäische Gemeinschaft (EG) sind erstmals 1997 mit dem Abschluss des Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde vertragliche Beziehungen eingegangen. Auf der Grundlage dieses Abkommens wurde im Mai 2005 der im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik beschlossene Aktionsplan EU–Palästinensische Behörde unterzeichnet. In diesem Kontext haben sich die Beziehungen zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde in den letzten Jahren deutlich verbessert: der Gemischte Ausschuss hat seine Tätigkeit wieder aufgenommen, in einem ersten Schritt wurden vier Unterausschüsse eingesetzt und ein politischer Dialog wurde eingeleitet. Die Palästinensische Behörde hat sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik durch ihre aktive Beteiligung und einen fruchtbaren Austausch als vollwertiger Partner erwiesen. Auf Seiten der EU bereiteten die wichtigen Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009 den Weg für ein verstärktes Engagement der EU zugunsten der Palästinensischen Behörde, da sie zum Ausdruck brachten, dass die EU bereit ist, ihre bilateralen Beziehungen zur Palästinensischen Behörde, die im beiderseitigen Interesse liegen, auch im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik weiter auszubauen[1]. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der gesteigerten Leistungsfähigkeit, die die palästinensische Seite bei der Umsetzung der Reformagenda und im Rahmen der ENP unter Beweis gestellt hat. Als erster Schritt wurde die Zahl der ENP-Unterausschüsse erhöht, um einen effizienteren und politisch orientierten Dialog mit umfassender Beteiligung der Zivilgesellschaft führen zu können. In Anbetracht der Intensivierung unseres Dialogs und der zunehmenden Reife unserer Partnerschaft bietet der neue Aktionsplan, aufbauend auf der langjährigen Unterstützung, die die EU der Palästinensischen Behörde beim Staatsaufbau geleistet hat, den geeigneten Rahmen, um die weiteren Schritte festzulegen.

Eine privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde

Im Einklang mit dem sich über zwei Jahre erstreckenden Regierungsplan von 2009 („“), der ein Reform- und ein Entwicklungsprogramm 2008-2010 umfasste, die beide von der EU politisch und finanziell unterstützt wurden, stand in den letzten Jahren die Unterstützung von der Palästinensichen Behörde unternommenen Anstrengungen für den Staatsaufbau im Mittelpunkt der Beziehungen zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde. Mit dem palästinensischen Nationalen Entwicklungsplan für die Jahre 2011-2013 werden die Ergebnisse der bisherigen Programme konsolidiert. Von palästinensischer Seite wurde dafür eine ehrgeizige Reformagenda ausgearbeitet und die strategische Entscheidung getroffen, die sozio-ökonomische Entwicklung an der der EU auszurichten. Als größter und zuverlässigster Geber für die palästinensische Bevölkerung hat die EU auf diese erfolgreichen Anstrengungen der Palästinensischen Behörde zum Aufbau von Institutionen reagiert und einen maßgeblichen Beitrag geleistet. In dieser Hinsicht stimmt die EU mit der Einschätzung der Weltbank und anderer internationaler Finanzinstitute überein, nach deren Auffassung die „Palästinensische Behörde gute Voraussetzungen für die Gründung eines Staates zu einem beliebigen Zeitpunkt in der nahen Zukunft mitbringt, sofern sie ihr gegenwärtiges Leistungsniveau bei dem Aufbau von Institutionen und dem Erbringen öffentlicher Dienstleistungen beibehält.“ Diese Beurteilung wurde von den Gebern auf der Sitzung der Ad-hoc-Verbindungsgruppe (AHLC), die auf Einladung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton am 13. April 2011 in Brüssel stattfand, und erneut auf der Sitzung im September 2011, bekräftigt. Ausgehend von den Berichten der Vereinten Nationen, des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank äußerten die Teilnehmer die Überzeugung, dass „die Palästinensische Behörde in den von ihnen geprüften Kernbereichen die für die Lebensfähigkeit eines Staates erforderliche Schwelle überschritten hat, und dass die palästinensischen Institutionen einen Vergleich mit denjenigen bestehender Staaten nicht zu scheuen brauchen“[2]. Die Geber bekräftigten auf der Sitzung des AHLC am 21. März 2012 in Brüssel ihre Einschätzung, wonach die geprüften Institutionen der Palästinensischen Behörde für die Gründung eines palästinensischen Staates gerüstet seien.

Die EU als globaler Akteur in einer Welt/Nachbarschaft im Wandel

Die Beziehungen zwischen der EU und Palästinensischen Behörde stehen im Kontext des allgemeinen politischen Wandels in der Region sowie der maßgeblichen Rolle der EU und ihrem Mehrwert für die Politikgestaltung auf globaler Ebene, die in ihrem aktiven Engagement „für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und der menschlichen Sicherheit, wie für die Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialabkommen“ zum Ausdruck kommen.[3] Angesichts des Wandels, der in der Nachbarschaftsregion insbesondere durch den arabischen Frühling angestoßen wurde, nimmt die EU derzeit eine Anpassung ihrer Europäischen Nachbarschaftspolitik vor. Daher liegt es in ihrem besonderen Interesse und in ihrer Verantwortung, sich proaktiv für die Demokratisierung als Voraussetzung für Stabilität und Wohlstand in der Region einzusetzen. Insbesondere die jüngsten Ereignisse in der Nachbarschaft haben deutlich gemacht, dass die „Beachtung der Bestrebungen der Menschen in der Region, darunter das Streben der Palästinenser nach einem eigenen Staat […] von entscheidender Bedeutung“ ist[4]. Die EU verfolgt weiterhin aufmerksam die Entwicklungen im Zusammenhang mit der palästinensischen Initiative bei den Vereinten Nationen[5].

Die Palästinensische Behörde gehört zu den ersten Partnern, mit denen ein neuer Aktionsplan vereinbart wurde, der dem in der Nachbarschaft stattfindenden Wandel durch ein neues Konzept Rechnung trägt, das sich auf stärkere Differenzierung, gegenseitige Rechenschaftspflicht, das Engagement für gemeinsame Werte, völkerrechtliche Verpflichtungen, internationale Menschenrechtsstandards, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stützt. Dieses neue Konzept der EU bietet Partnern, die bereit und in der Lage sind, die Umsetzung ihrer Reformziele voranzubringen, die Möglichkeit einer engeren politischen Assoziierung und einer schrittweisen wirtschaftlichen Integration in den EU-Binnenmarkt. Damit ist eine stärkere Differenzierung verknüpft, die es jedem Partner gestattet, seine Beziehungen mit der EU entsprechend seinen eigenen Bestrebungen, Bedürfnissen und Kapazitäten aufzubauen, wobei aber auch die gegenseitige Rechenschaftspflicht und der Grad des Engagements für die genannten universellen Werte sowie die Fähigkeit zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Prioritäten berücksichtigt werden[6]. Die Unterausschüsse sind die am besten geeignete Instanz für die Überwachung dieser Prioritätenumsetzung. Ihre Schlussfolgerungen werden in die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses sowie in den jährlichen Fortschrittsbericht der EU einfließen.

Gleichzeitig ist die EU bestrebt, ihre Ressourcen immer gezielter dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden und die größte Wirkung entfalten. Daher wird der Einsatz der Finanzierungsinstrumente im Bereich des auswärtigen Handelns, mit denen die palästinensische Bevölkerung unterstützt wird, stärker an Fortschritte bei der Umsetzung der Reformen geknüpft. Entsprechend wird die Finanzhilfe der EU für die palästinensische Bevölkerung genau auf die strategischen Hauptziele dieses Aktionsplans abgestimmt. Im Einklang mit den bewährten Verfahren im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit werden die EU und die Mitgliedstaaten gegenseitige Konsultationen und die Koordinierung ihrer Programmierung sicherstellen.

Inwieweit die in diesem Aktionsplan festgelegten Ziele erreicht werden, hängt davon ab, ob eine Reihe von Herausforderungen bewältigt werden können. An erster Stelle ist hier die Besatzung zu nennen, des Weiteren die derzeitige Teilung von Westjordanland und Gaza-Streifen sowie die Unwägbarkeiten, die die finanzielle Tragfähigkeit der Palästinensischen Behörde beeinträchtigen und die fehlenden Fortschritten bei den israelisch-palästinensischen Friedensverhandlungen. Diese Faktoren könnten die bisherigen Erfolge der Palästinensischen Behörde ernsthaft gefährden.

Engagement für eine Zweistaatenlösung

Die EU bekräftigt ihr Eintreten für die Zweistaatenlösung mit einem unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und lebensfähigen palästinensischen Staat, der Seite an Seite mit Israel in Frieden und Sicherheit lebt. Mit der Unterstützung des Strebens noch einem palästinensischen Staat und der legitimen Ansprüche der palästinensischen Bevölkerung wird das langjährige Eintreten der EU für eine Zweitstaatenlösung konkret umgesetzt.

Beide Seiten bekräftigten ihre Zusage, im Einklang mit dem nachstehend aufgeführten Handlungsrahmen auf das gemeinsame Ziel - die Lösung des Nahostkonflikts - hinzuarbeiten.

Die EU hat ihren Standpunkt in Bezug auf den Nahost-Friedensprozess 1980 in der Erklärung von Venedig dargelegt und ihn seitdem in den verschiedenen Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom Dezember 2009, Dezember 2010, Mai 2011 und Mai 2012 sowie in der Erklärung vom 21. April 2011, die dem UN-Sicherheitsrat im Namen der EU vorgelegt wurde, weiter ausgeführt. Unter Hinweis auf die Erklärung von Berlin von 1999 bekräftigt die EU, dass sie bereit ist, gegebenenfalls einen palästinensischen Staat anzuerkennen. Im Einklang mit der Erklärung des Nahostquartetts vom 23. September 2011 wird die EU weitere Schritte in Richtung eines palästinensischen Staates aktiv unterstützen und sich im Rahmen der bestehenden Verfahren für eine deutlich größere Unabhängigkeit und Souveränität der Palästinensischen Behörde bei der Erledigung ihrer Amtsgeschäfte sowie für Maßnahmen zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen im C-Gebiet einsetzen.

Die EU bekräftigt auch ihre in den Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 23. Mai 2011 zugesagte Unterstützung für den palästinensischen Aussöhnungsprozess. Nach Ansicht der EU bleibt die Lage im und um den Gazastreifen instabil und unhaltbar, solange dessen politische Trennung vom Westjordanland fortbesteht.

Die Europäische Union nimmt Bezug auf die vorhergehenden Schlussfolgerungen des Rates zum Nahost-Friedensprozess und ruft weiterhin dazu auf, die Grenzübergänge von und nach Gaza, insbesondere zwischen Gaza und dem Westjordanland, unverzüglich, dauerhaft und bedingungslos für humanitäre Hilfslieferungen sowie für den Waren- und Personenverkehr zu öffnen.

Die EU weist erneut darauf hin, dass das humanitäre Völkerrecht, einschließlich des Vierten Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen, auch im besetzten palästinensischen Gebiet gilt[7]. Die EU fordert die uneingeschränkte Einhaltung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen gegenüber allen palästinensischen Gefangenen[8].

Die EU betont, dass es dringend notwendig ist, den Friedensprozess wiederzubeleben, um im Einklang mit den sich aus dem Fahrplan ergebenden Verpflichtungen und gestützt auf die Entschließungen des UN-Sicherheitsrates, die Grundsätze von Madrid einschließlich des Grundsatzes „Land für Frieden“, den Nahost-Fahrplan, die bislang von den Parteien getroffenen Vereinbarungen und die arabische Friedensinitiative durch folgende Maßnahmen eine Zweistaatenlösung zu erreichen:

– Einigung über die Grenzen beider Staaten auf der Grundlage des Grenzverlaufs vom 4. Juni 1967 mit von den Parteien möglicherweise vereinbarten Gebietstauschen[9]. Die EU wird keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen auch hinsichtlich Jerusalems anerkennen, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind[10]. Die EU bekräftigt, dass Siedlungen und die Trennmauer auf besetztem Gebiet sowie Zerstörungen von Häusern und Zwangsräumungen gegen das Völkerrecht verstoßen, ein Friedenshindernis darstellen und eine Zweistaatenlösung unmöglich machen könnten. Die EU wird weiterhin sicherstellen, dass Erzeugnissen aus den Siedlungen nicht die im Rahmen des Assoziationsabkommens EU-Israel vorgesehene Präferenzbehandlung gewährt wird und Siedlungstätigkeiten weder durch EU-Mittel noch durch EU-Programme gefördert werden;

– unter Hinweis darauf, dass die EU die Annexion Ostjerusalems zu keinem Zeitpunkt anerkannt hat, muss auf dem Verhandlungsweg eine Lösung für den Status von Jerusalem als künftiger Hauptstadt zweier Staaten gefunden werden;

– eine gerechte, faire und realistische Lösung der Flüchtlingsfrage, die auf dem Verhandlungsweg erzielt wird;

– Sicherheitsvereinbarungen, die – was die Palästinenser anbelangt – ihre Souveränität achten und zeigen, dass die Besatzungszeit vorbei ist und – was die Israelis anbelangt – ihre Sicherheit schützen, das Wiederaufflammen des Terrorismus verhindern und neuen und aufkommenden Bedrohungen effizient begegnen;

– Verfügungsgewalt der palästinensischen Bevölkerung über die natürlichen Ressourcen, einschließlich der gerechten und angemessenen Zuteilung grenzüberschreitender Wasserressourcen im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts und einhergehend mit der Lösung anderer den endgültigen Status betreffender Fragen;

– Arbeit auf regionaler Ebene, um einen umfassenden Frieden im Nahen Osten zu gewährleisten.

Die EU verpflichtet sich auch weiterhin, substanziell an Regelungen für die Zeit nach Beendigung des Konflikts mitzuwirken.

Der Aktionsplan erstreckt sich über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren.

PRIORITÄRE ZIELE[11]

1)           Verstärkung der Anstrengungen zur Lösung des Nahost-Konflikts im Einklang mit dem oben genannten Handlungsrahmen, einschließlich der Förderung der Schaffung eines souveränen palästinensischen Staates

2)           Vertiefung der bilateralen Beziehungen zur Vorbereitung auf den Abschluss eines vollwertigen Assoziierungsabkommens zwischen der EU und dem künftigen Staat Palästina.

· Fortführung und Weiterentwicklung des politischen Dialogs auf allen Ebenen

· Einführung jährlicher Treffen von Vertretern der EU und der palästinensischen Seite nach dem Vorbild von Tagungen des Assoziationsrates mit anderen ENP-Partnern.

· Baldmöglichste Aufnahme von Verhandlungen über ein vollwertiges Assoziationsabkommen, dessen förmlicher Abschluss mit der Gründung des palästinensischen Staates erfolgen soll.

· Intensivierung der Zusammenarbeit im multilateralen Rahmen, auch durch die Unterstützung der Bemühungen der VN zur Lösung regionaler Konflikte und Förderung eines effektiven Multilateralismus.

3)           Aufbau eines palästinensischen Staates, der auf Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte basiert und als funktionierende, vertiefte Demokratie mit rechenschaftspflichtigen Institutionen ausgestattet ist

· Schutz des Rechts der Bürger auf Wahrnehmung ihrer Grundfreiheiten und Menschenrechte, wie Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Religions- und Glaubensfreiheit und der Freiheit der Medien sowie die weitere Bekämpfung der Aufstachelung zu Hass durch einen angemessenen und im Einklang mit internationalen Standards wirksam umgesetzten nationalen Rechtsrahmen. Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen, u. a. durch Beseitigung aller diskriminierenden nationalen Rechtsvorschriften.

Zeitrahmen für die Umsetzung: kontinuierlich

Benchmarks: Annahme von Rechtsvorschriften im Einklang mit den in internationalen Menschenrechtsübereinkommen verankerten Verpflichtungen, vollständige Umsetzung des im Jahr 2000 verabschiedeten Gesetzes über NRO in den besetzten Gebieten, Annahme von Rechtsvorschriften vor allem für die Medien, Einrichtung der palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte im Einklang mit den Pariser Grundsätzen (Resolution 48/134/30 der Generalversammlung der Vereinten Nationen), vollständige Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Förderung der Teilnahme von Frauen am Wirtschaftsleben und Annahme einer umfassenden palästinensischen Strategie zur Förderung der Menschenrechte.

Indikatoren : Berichte der palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte, Berichte über die Umsetzung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und über den Aktionsplan von Istanbul sowie ENP-Fortschrittsberichte.

EU-Aufgaben: weitere Unterstützung der Zivilgesellschaft und nichtsstaatlicher Akteure, Eintreten für und Unterstützung von geeigneten Rechtsreformen und ihrer Umsetzung, Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern

· Abhaltung echter demokratischer Wahlen auf allen Ebenen, im Einklang mit internationalen Standards.

Zeitrahmen für die Umsetzung: kurzfristig, anschließend nach Maßgabe des Wahlrechts

Benchmarks: Aktualisierung des Wählerverzeichnisses in Gaza und Fortführung der Aktualisierung im Westjordanland, Verabschiedung des überarbeiteten Wahlgesetzes, Erlass eines Präsidialdekrets zur Festlegung des Zeitplans für die Kommunal-, Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, Einrichtung eines demokratisch gewählten palästinensischen Legislativrates (PLC), der die Tätigkeit einer demokratisch gewählte Regierung kontrolliert.

Indikatoren: Schlussfolgerungen internationaler und inländischer unparteiische Wahlbeobachtungsmissionen

EU-Aufgaben: politische Unterstützung bei der Abhaltung von Wahlen, auch in Ostjerusalem, weitere Unterstützung der zentralen Wahlkommission und des PLC-Sekretariats; gegebenenfalls Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission der EU, Unterstützung der Freilassung von inhaftierten palästinensischen Abgeordneten[12]

· Aufbau eines unabhängigen, unparteiischen und voll funktionsfähigen Justizwesens im Einklang mit internationalen Standards, Gewährleistung ordnungsgemäßer Gerichtsverfahren und fairer Prozesse, Durchsetzung der gerichtlichen Verfügungen und Gerichtsentscheidungen.

Zeitrahmen für die Umsetzung: mittel- bis langfristig

Benchmarks: Länge der Verfahren bis zum Fallabschluss, Anzahl der Bürger in Untersuchungshaft, Einführung von Rechtshilfe, Annahme von Rechtsvorschriften (Strafgesetz, Schlichtungs- und Schiedsgesetz, Jugendstrafrecht, Verwaltungsgerichte), Regelung der Rechtssprechung von Fachgerichten sowie Trennung von Zivil- und Staatssicherheitsgerichten und Begrenzung der Zuständigkeit der Militärgerichte auf aktive Angehörige des Militärs

Indikatoren: Berichte der palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte, Fortschrittsberichte über das Programm Seyada II und seine Folgeprogramme, Bewertungen von EUPOL COPPS, ENP-Fortschrittsberichte

EU-Aufgaben: weitere Unterstützung des Justizwesens

· Reform und Entwicklung des palästinensischen Sicherheitssektors, Institutionalisierung einer zivilen demokratischen Kontrolle der Sicherheitsdienste und Gewährleistung, dass diese durch Einführung entsprechender Vorschriften, Ausbildungsmaßnahmen und Rechenschaftsmechanismen unter voller Wahrung der Menschenrechte ihre Aufgaben wahrnehmen,

Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig

Benchmarks: Umsetzung der vorrangigen Strategien für den Sicherheitssektor im Rahmen der sicherheitspolitischen Prioritäten des Palästinensischen Nationalen Entwicklungsplans, vereinheitlichte Kommandostrukturen und dem Innenminister unterstehende Haushaltsplanungssysteme für alle Sicherheitsorgane in den besetzten Gebieten, Einführung einer Inspektion, die für die Aufsicht über alle Sicherheitskräfte zuständig ist und Stärkung der Rechenschaftspflicht im Innenministerium, Zugang zu allen Haftanstalten (einschließlich derjenigen für interne Sicherheit) für die palästinensische Unabhängige Kommission für Menschenrechte, auch ohne vorherige Genehmigung

Indikatoren: Berichte der palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte, Bewertungen von EUPOL COPPS, ENP-Fortschrittsberichte

EU-Aufgaben: weitere EU-Unterstützung für das Sicherheits- und Strafvollzugssystem, u.a. im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), Ausbildungsmaßnahmen zu Menschenrechtsfragen, vereinbarte Unterstützungsmaßnahmen zur Ausdehnung der sicherheitspolitischen Kompetenzen und des Handlungsspielraums der Palästinensischen Behörde im Westjordanland (in den derzeitigen C- und B‑Gebieten)

· Intensivierung der nationalen Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans (2011-2013) und der Folgepläne in Abstimmung mit der internationalen Gebergemeinschaft.

Zeitrahmen für die Umsetzung: kurz- bis mittelfristig

Benchmarks: Umsetzung der Prioritäten des nationalen Entwicklungsplans

Indikatoren: Quartalsberichte des Finanzministers, Berichte des Ministeriums für Planung und Verwaltungsaufbau, jährliche Monitoringberichte zum Nationalen Entwicklungsplan, Berichte der Weltbank und des IWF für die Ad-hoc-Verbindungsgruppe.

EU-Aufgaben: weitere finanzielle Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung, u.a. durch die Unterstützung der finanziellen Tragfähigkeit der Palästinensischen Behörde, und der palästinensischen Flüchtlinge über das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Mittel. Bereitstellung von technischer Hilfe beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten der palästinensischen Institutionen zur Vorbereitung auf die Integration in das multilaterale System.

4)           Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in den besetzten Gebieten

· Fortsetzung der beim Aufbau einer leistungsfähigen öffentlichen Finanzverwaltung bereits erzielten wichtigen Fortschritte durch weitere Verbesserungen insbesondere der externen und internen Rechnungsprüfung und Kontrolle.

Zeitrahmen für die Umsetzung: kontinuierlich

Benchmarks: Generell gute Haushaltsdisziplin, strategische Mittelzuteilung und effiziente Dienstleistungen, Verringerung des Haushaltsdefizits und der Hilfeabhängigkeit der Palästinensischen Behörde, Verbesserung der Steuererhebung, Abschaffung von Energiesubventionen („Finanzierungssaldo“), Umsetzung der Reform des öffentlichen Dienstes und des Pensionssystems, Durchführung einer Bewertung der öffentlichen Ausgaben und der finanziellen Rechenschaftspflicht (PEFA) und des anschließenden Aktionsplans, Annahme eines Aufsichtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen

Indikatoren: Quartalsberichte des Finanzministers, jährliche Monitoringberichte zum nationalen Entwicklungsplan, Berichte der Weltbank und des IWF an die Ad‑hoc‑Verbindungsgruppe

EU-Aufgaben: weitere finanzielle Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung in Verbindung mit Maßnahmen zur Förderung der langfristigen finanziellen Tragfähigkeit der Palästinensischen Behörde und Unterstützung der palästinensischen Flüchtlinge über das Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Mittel, Förderung einer effizienteren Steuererhebung durch die Palästinensische Behörde, u.a. durch die Annahme eines wirksameren Mechanismus zur Gewährleistung einer effizienten, transparenten und verlässlichen Erhebung von MwSt und Zöllen durch Israel im Namen der Palästinensischen Behörde im Einklang mit dem Pariser Protokoll

· Verbesserung der Steuerpolitikverwaltung, der Verwaltung des öffentlichen Dienstes und der Mechanismen öffentlicher Rechenschaftspflicht, einschließlich der Stärkung von Audit- und Aufsichtskapazitäten sowie der Fähigkeit, Betrug und Korruption vorzubeugen und zu bekämpfen.

Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig

Benchmarks: Einführung eines dezentralisierten Personalverwaltungssystems, einer dezentralen Innenrevision der Regierungsstellen, Schaffung einer Stelle für Finanz- und Verwaltungskontrolle, die als unabhängige externe Rechnungsprüfungsagentur im Einklang mit den Prüfungsnormen der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden fungiert.

Indikatoren: Berichte des Ministeriums für Planung und Verwaltungsaufbau, der Weltbank und des IWF an die Ad-hoc-Verbindungsgruppe. Jährliche Berichte der Stelle für Finanz- und Verwaltungskontrolle, Beurteilung der öffentlichen Ausgaben und der finanziellen Rechenschaftspflicht

EU-Aufgaben: Ko-Vorsitz in der Governance-Strategiegruppe, weitere finanzielle Unterstützung insbesondere der öffentlichen Finanzverwaltung, umfassender Einsatz von TAIEX

· Unterstützung der Entwicklung einer wettbewerbsfähigen palästinensischen Privatwirtschaft u.a. durch die weitgehende Beseitigung der Hindernisse für die Entwicklung des Privatsektors, um die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Palästinenser zu stärken.

Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig

Benchmarks: Verabschiedung eines neuen Handelsgesetzes, um die Wirtschaftstätigkeit und Investitionen zu fördern, Schaffung von Einrichtungen, die für Regulierung und technische Standards zuständig sind, in allen großen Wirtschaftssektoren.

Indikatoren: International anerkannte Analysen, wie die Berichte der Weltbank „Ease of Doing Business“ und die Berichte der Euromed-Unternehmenscharta

EU-Aufgaben: Weitere finanzielle Unterstützung in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln, umfassender Einsatz von TAIEX, weiteres Eintreten für die Verleihung des Beobachterstatus, als ersten Schritt für die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt zur WTO

· Im Rahmen dieser generellen Unterstützung gezielte Maßnahmen für die Entwicklung des Gaza-Streifens.

Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig

Benchmarks: Umsetzung der im nationalen Entwicklungsplan vorgegebenen Sektorindikatoren im Gaza-Streifen

Indikatoren: Berichte des Ministeriums für Planung und Verwaltungsaufbau an die Ad-hoc-Verbindungsgruppe.

EU-Aufgaben: Aufforderung zur vollständigen Umsetzung des 2005 unterzeichneten Abkommens über die Bewegungsfreiheit und den Zugang, Eintreten für die Aufhebung der Abriegelung des Gazastreifens[13], Forderung einer vollständigen und dauerhaften Beseitigung von Hindernissen, die die Bewegungsfreiheit und den Zugang beschränken, als Voraussetzung für die Wiederankurbelung der palästinensischen Wirtschaft und Gewährleistung der umfassenden Nutzung bestehender Abkommen und Instrumente, die die Palästinensische Behörde in Anspruch nehmen kann.

· Ausbau der Handelsbeziehungen und konkrete Maßnahmen zur Erleichterung der vollständigen Umsetzung des Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit

Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig

Benchmarks: Umsetzung des Abkommens über die Bewegungsfreiheit und den Zugang, Wettbewerbsfähigkeit der palästinensischen Privatwirtschaft

Indikatoren: Berichte der Weltbank und des IWF an die Ad‑hoc‑Verbindungsgruppe, Handelszahlen einschließlich der Ausschöpfung der Kontingente für Agrarerzeugnisse

EU-Aufgaben: weitere Unterstützung der palästinensischen Privatwirtschaft; Umsetzung des Wirtschaftspakets der EuroMed-Minister, vollständige Umsetzung des Interimsassoziationsabkommens und des Abkommens über eine weitere Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, stärkeres Engagement für die Problematik der Fischereizone vor dem Gaza-Streifen,

· Entwicklung eines modernen Grenzkontrollsystems auf der Grundlage eines effizienten integrierten Grenzmanagements und weitere Förderung der Qualifikation von Mitarbeitern, die in den Zolldienststellen an internationalen Häfen eingesetzt werden.

Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig

Benchmarks: Bereitstellung der Mittel für den Aufbau der Verwaltung der Grenzübergangsstellen und des integrierten Grenzmanagements, Bereitstellung von Mitteln für die Schaffung der entsprechenden Basisinfrastruktur (Landverbindung, Häfen, Verkehrsnetz), Umsetzung des Abkommens über die Bewegungsfreiheit und den Zugang

Indikatoren: Bewertung der palästinensischen Zollabfertigung, sobald sie funktionsfähig ist, Förderung/Bewertung eines integrierten Grenzmanagements mit dem Ziel, Personen- und Warenverkehr zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit der Grenzen zu gewährleisten

EU-Aufgaben: weitere Unterstützung der EU, gegebenenfalls auch durch die GSVP, Schulung der Bediensteten der Palästinensischen Behörde im Hinblick auf künftige Einsätze an der Grenze, weiteres Eintreten für die Verleihung des Beobachterstatus, als ersten Schritt für die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt zur WTO

5)           Verstärkte Maßnahmen zur deutlichen Verringerung der Armut und der sozialen Ausgrenzung – vor allem in Bezug auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen – und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den besetzten Gebieten

· Aufbau eines tragfähigen, gerechten und kosteneffizienten Systems der sozialen Sicherheit

Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig

Benchmarks: Verabschiedung entsprechender Sozialschutzgesetze, auch für die Altersversorgung, Aufbau einer nationalen Datenbank mit Zahlen zu Armut und Vulnerabilität, vollständige Umsetzung des Geldtransferprogramms im Westjordanland und im Gaza-Streifen im Vorfeld der Verschmelzung zu einem vollfinanzierten nationalen System.

Indikatoren: Berichte des Ministeriums für Planung und Verwaltungsaufbau, der Weltbank und des IWF an die Ad-hoc-Verbindungsgruppe, Fortschrittsberichte und Evaluierungen zu EU-Hilfeprogrammen in diesem Bereich

EU-Aufgaben: weitere finanzielle Unterstützung, insbesondere der Reform der Programme für Barzuwendungen für arme palästinensische Haushalte, um dafür eine tragfähige Grundlage zu schaffen, Einbeziehung des palästinensischen Zentralbüros für Statistik in regionale Hilfeprogramme (MEDSTAT III)

· Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheitspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten im Einklang mit der umfassenden nationalen Gesundheitsstrategie der Palästinensischen Behörde, Behandlung von Fragen, die Infrastruktur und Logistik sowie die Finanzierung des Gesundheitssektors, Personal für das Gesundheitswesen und den Zugang zu Arzneimitteln, auch im Gaza‑Streifen betreffen

Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig

Benchmarks: Bereitstellung von Mitteln für den Aufbau einer sekundären und tertiären Gesundheitsversorgung, Einrichtung des Al Najah‑Lehrkrankenhauses

Indikatoren: Berichte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Berichte des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) über die menschliche Entwicklung (HDI)

EU-Aufgaben: gehört nicht zu den aktuellen Schwerpunktbereichen der EU-Unterstützung, obwohl die EU die generelle Unterstützung der Palästinensischen Behörde mit direkten Finanzhilfen fortsetzen und spezifischen akuten Bedarf im Gesundheitsbereich, wie im Gaza-Streifen und im Fall der Krankenhäuser in Ostjerusalem, weiterhin decken wird

6)           Förderung der Raumplanung und des Zugangs, u. a. zu natürlichen Ressourcen

· Schaffung der erforderlichen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für ein System der integrierten Wasser- und Abwasserwirtschaft, um eine gerechte Dienstleistungserbringung und eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen in allen Teilen der besetzten Gebiete zu gewährleisten, und Unterstützung bei der Umsetzung dieses Systems

Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig

Benchmarks: Einrichtung einer Wasseraufsichtsbehörde, Bereitstellung von Mitteln für ein nationales, regional angebundenes Wasserverteilungsnetz und für Wasserentsalzung

Indikatoren: Evaluierung der Fortschritte, die bei der Erreichung der im Nationalen Entwicklungsplan festgelegten Wasserinfrastrukturziele zu verzeichnen sind (bis 2013 sollen 95 % der Haushalte über einen Trinkwasseranschluss verfügen und 65 % (Westjordanland) bzw. 92 % (Gaza) der Haushalte an die Kanalisation angeschlossen sein, sowie Verringerung der Leitungsverluste), Überprüfung nach 2013

EU-Aufgaben: weitere Unterstützung der EU, mögliche Unterstützung über die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF)

· Verstärkung der Anstrengungen zur Erleichterung des Verbunds von Infrastrukturnetzen auf regionaler und internationaler Ebene (z.B. für Verkehr, Energie, Wasser, Telekommunikation usw.) insbesondere in der EuroMed-Region

Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig

Benchmarks: Einrichtung einer Regulierungsbehörde für Telekommunikation, um den Wettbewerb und Dienstleistungsstandards zu fördern, Investitionen in regionale Verbundnetze mit Ägypten/Jordanien, Stärkung der Energiesicherheit u.a. durch die Förderung der Nutzung heimischer, erneuerbarer Energieträger, Bereitstellung von Finanzmitteln für die Landverbindung zwischen Gazastreifen und Westjordanland und ein regionales Straßennetz

Indikatoren: jährlicher Monitoringbericht zum Nationalen Entwicklungsplan, Berichte der Weltbank an die Ad-hoc-Verbindungsgruppe

EU-Aufgaben: weitere EU-Unterstützung, u.a. durch das Instrument für Informationsaustausch und technische Hilfe (TAIEX) und EuroMed-Initiativen, möglicherweise Unterstützung über die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF)

· Umsetzung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Entwicklungspolitik durch Strategien und Initiativen, die u.a. die Förderung einer ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen Inklusion vorsehen.

Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig

Benchmarks: vollständige Umsetzung der nationalen Umweltstrategie, Entwicklung und Überarbeitung des relevanten rechtlichen und institutionellen Rahmens.

Indikatoren: Monitoringbericht zum Nationalen Entwicklungsplan

EU-Aufgaben: EU-Unterstützung vorrangig durch Unterstützung beim Kapazitätsaufbau, Förderung von Projekten, TAIEX und EuroMed-Initiativen

7)           Verbesserung der Qualität von Bildung, Forschung und Innovation und der Informationsgesellschaft in den besetzten Gebieten

· Verbesserung der Qualität von Bildung, Forschung und Innovation, und der Informationsgesellschaft in den besetzten Gebieten

Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig

Benchmarks: Bereitstellung von Mitteln der Palästinensischen Behörde für die Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung, Forschung, Wissenschaft und Technologie; Einrichtung eines nationalen Fonds für akademische Forschung; Aufbau der Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Einführung eines „E-Government“-Programms, Einrichtung einer Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Verbesserung der Konnektivität von Forschungs- und akademischen Netzen der Palästinensischen Behörde mit GEANT (Gigabit European Advanced Network Technology)

Indikatoren: UNDP-Indikatoren für Bildung, Evaluierung der Fortschritte, die bei der Erreichung der im nationalen Entwicklungsplan festgelegten Indikatoren für die Schulbesuchsquote im Bereich der Grund und der weiterführenden Bildung erzielt wurden, Anzahl der erfolgreichen palästinensischen Anträge auf Teilnahme an den entsprechenden EU-Programmen

EU-Aufgaben: Förderung der Teilnahme an den einschlägigen EU-Programmen; weitere Unterstützung der EU für das Programm für fachliche und berufliche Aus- und Weiterbildung (TVET), obwohl dies nicht zu den aktuellen Schwerpunktbereichen der bilateralen EU-Unterstützung gehört (Überprüfung im Laufe des Jahres 2013)

8)           Stärkung der Rechte der palästinensischen Bevölkerung in Ostjerusalem

· Förderung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der palästinensischen Bevölkerung in Ostjerusalem, gemäß den Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom Dezember 2009 und in völligem Einklang mit dem palästinensischen multisektoralen Strategie- und Entwicklungsplan für Ostjerusalem.

Zeitrahmen für die Umsetzung: kontinuierlich

Benchmarks: Umsetzung des palästinensischen multisektoralen Strategie- und Entwicklungsplan für Ostjerusalem, Einrichtung einer PLO-Kontaktstelle für Ostjerusalem, Wiedereröffnung palästinensischer Einrichtungen in Ostjerusalem gemäß dem Nahost-Fahrplan

Indikatoren: WHO-Indikatoren/demographische Indikatoren für die in Ostjerusalem lebenden Palästinenser, andere Indikatoren für die menschliche Entwicklung, sofern verfügbar

EU-Aufgaben: weitere EU-Unterstützung für das Ostjerusalem-Programm (einschließlich Wohnraum, wirtschaftliche Entwicklung, grundlegende soziale Leistungen, Menschenrechte, Wahrung und Förderung des kulturellen Erbes).

9)           Intensivierung der Entwicklungsmaßnahmen im C-Gebiet

· Verstärkung der Entwicklungsmaßnahmen im C-Gebiet

Zeitrahmen für die Umsetzung: kontinuierlich

Benchmarks: Investitionen in öffentliche Baumaßnahmen und Einrichtungen im C‑Gebiet, Verbesserung des Personen- und Warenverkehrs, der Entwicklung, des Handels und des Exports

Indikatoren: Berichte des Ministeriums für Planung und Verwaltungsaufbau an die Ad-hoc-Verbindungsgruppe, Annahme der palästinensischen Masterpläne für das C-Gebiet

EU-Aufgaben: weitere finanzielle Unterstützung für die palästinensische Entwicklung im C-Gebiet[14], um die Präsenz der Palästinenser dort zu wahren, Unterstützung der Ausarbeitung palästinensischer Masterpläne zur Stärkung der Entwicklung im gesamten Westjordanland und zur Erhaltung der Lebensfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates, Eintreten für die vollständige und dauerhafte Beseitigung der Hindernisse, die die Bewegungsfreiheit und den Zugang beschränken, als Voraussetzung für die Wiederankurbelung der palästinensischen Wirtschaft und Gewährleistung der umfassenden Nutzung bestehender Abkommen und Instrumente, die die Palästinensische Behörde in Anspruch nehmen kann. Im Einklang mit den humanitären Grundsätzen wird bei Bedarf weiterhin jederzeit und an jedem Ort rechtzeitig und effizient humanitäre Hilfe geleistet.

ANHANG: KOMPLEMENTÄRE ZIELE

A.           POLITISCHE DIMENSION

I.            Politischer Dialog und Zusammenarbeit

[Politischer Dialog EU-PLO]

Vertiefung der bilateralen Beziehungen im Rahmen der strategischen Perspektive eines vollständig integrierten, souveränen palästinensischen Staates und Intensivierung der politischen Zusammenarbeit und des Dialogs auf der Grundlage gemeinsamer Werte

(1) Stärkung des politischen und strategischen Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik und Organisation von Sitzungen auf unterschiedlichen Ebenen und im Rahmen aller Gremien[15].

(2) Einführung jährlicher Treffen von Vertretern der EU und der palästinensischen Seite nach dem Vorbild von Tagungen des Assoziationsrates mit anderen ENP-Partnern.

(3) Baldmögliche Aufnahme von Verhandlungen über ein vollwertiges Assoziierungsabkommen, das im Anschluss an die Gründung des palästinensischen Staates förmlich geschlossen wird.

(4) Intensivierung der Kontakte zwischen den palästinensischen Ministern und ihren europäischen Amtskollegen.

(5) Organisation jährlicher Sitzungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees mit einem hohen palästinensischen Beamten und Vereinbarung zusätzlicher Treffen auf Ad-hoc-Basis.

(6) Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen Konfliktprävention, Frieden und Krisenmanagement und beim Katastrophenschutz.

(7) Stärkung der Zusammenarbeit im multilateralen Rahmen, u.a. durch einen Beitrag zu den Bemühungen der UN um die Lösung regionaler Konflikte und Förderung eines effektiven Multilateralismus.

(8) Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Sicherheitsbedrohungen wie der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und illegaler Waffenausfuhren

II.          Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung

[Unterausschuss für Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit]

Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit

Wahlen

(9) Abhaltung echter demokratischer Wahlen auf allen Ebenen, im Einklang mit internationalen Standards.

(10) Stärkung des nationalen Rechtsrahmens, um eine unabhängige inländische und internationale Kontrolle und Beobachtung der Wahlen, u.a. durch die Zivilgesellschaft zu gewährleisten.

(11) Stärkung der Rolle, Unabhängigkeit und Kapazitäten der zentralen Wahlkommission und Gewährleistung der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für die Kommission.

(12) Maßnahmen zur Stärkung der Teilnahme von Frauen am politischen und demokratischen Leben

Justiz

(13) Fortsetzung der Maßnahmen zum Aufbau eines unabhängigen, unparteiischen und voll funktionsfähigen Justizwesens im Einklang mit internationalen Standards, Gewährleistung ordnungsgemäßer Gerichtsverfahren und fairer Prozesse, Durchsetzung der gerichtlichen Verfügungen und Gerichtsentscheidungen.

(14) Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, Erleichterung des Zugangs der Öffentlichkeit zu rechtlichen Informationen, um einen gleichen Zugang zur Justiz für alle zu gewährleisten und Einrichtung eines Fonds für Rechtshilfe mit angemessenen Strukturen, die eine ordnungsgemäße Verwaltung sicherstellen

(15) Regelung der Rechtssprechung von Fachgerichten durch Annahme und Anwendung entsprechender Rechtsvorschriften, Trennung von Zivil- und Staatssicherheitsgerichten und Begrenzung der Zuständigkeit der Militärgerichte auf aktive Angehörige des Militärs, während die Zivilgerichte weiterhin für alle Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zuständig sind. Verbesserung des Beschwerderechts bei Verstößen gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, sowie des Zugangs zu Informationen über die Bürgerrechte.

(16) Klärung der Zuständigkeiten der einzelnen Einrichtungen im Justizbereich.

Sicherheit

(17) Beschleunigung von Reform und Entwicklung des palästinensischen Sicherheitssektors, Institutionalisierung einer zivilen demokratischen Kontrolle der Sicherheitsdienste und - durch Einführung entsprechender Vorschriften und Ausbildungsmaßnahmen - Gewährleistung, dass diese ihre Aufgaben unter voller Wahrung der Menschenrechte wahrnehmen.

Verantwortungsvolle Staatsführung

(18) Durchführung aller erforderlichen legislativen und administrativen Maßnahmen, um für eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten der einzelnen Regierungsorgane zu sorgen.

(19) Intensivierung der nationalen Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans (2011-2013) und der Folgepläne in Abstimmung mit der internationalen Gebergemeinschaft.

(20) Unterstützung der Anstrengungen der Palästinensischen Behörde bei der Verwirklichung der als nationales strategisches Ziel festgelegten Reform der öffentlichen Verwaltung, damit in allen Teilen der besetzten Gebiete hochwertige und effiziente öffentliche Dienste bereitgestellt werden können.

(21) Schaffung eines funktionierenden Rechtsrahmens durch Konzeption eines Gesetzgebungsplans, Festlegung von Bestimmungen über die qualitative Prüfung von Gesetzesinitiativen, die im Rahmen der Notstandsregelung eingebracht werden, sowie umfassende Nutzung des Instruments TAIEX zur Vorbereitung künftiger Rechtsvorschriften.

III.         Menschenrechte und Grundfreiheiten

Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gemäß den internationalen Standards und Förderung der Anwendung internationaler Menschenrechtsnormen

Humanitäres Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen

(22) Gewährleistung der Achtung des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, auch hinsichtlich der Behandlung palästinensischer Häftlinge und der Personen, die sich in Verwaltungshaft befinden.

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

(23) Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen, um das absolute Verbot der Folter durchzusetzen und Einführung interner und externer Ermittlungsverfahren, die gewährleisten, dass alle, die an Misshandlungen oder Folter im Gefängnis oder bei Vernehmungen beteiligt sind, zur Rechenschaft gezogen werden. Einführung von unabhängigen nationalen Präventionsmechanismen, im Einklang mit den Grundsätzen, die im Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter festgelegt sind.

(24) Modernisierung von Hafteinrichtungen im Einklang mit internationalen Standards, Gewährleistung des Zugangs von Rechtsanwälten, Familienangehörigen und Menschenrechtsorganisationen zu allen Häftlingen und einer regelmäßigen Kontrolle der Haftanstalten durch die zuständigen Ministerien, Staatsanwälte und Justizbeamte, um sicherzustellen, dass die geeigneten Rechtsverfahren eingehalten werden.

(25) Gewährleistung des Zugangs der palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte zu Akten im Rahmen der Untersuchungen von mutmaßlichen Fällen von Folter.

Grundfreiheiten

(26) Konzeption einer umfassenden palästinensischen Menschenrechtsstrategie.

(27) Verabschiedung eines einheitlichen Strafgesetzes, das den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht, einschließlich der Nichtanwendung der Todesstrafe, und das die rechtlichen Garantien für alle Grundfreiheiten stärkt. Vollständige Einhaltung des De-facto-Moratoriums für die Todesstrafe und Bemühungen um ein De-jure-Moratorium.

(28) Beendigung der Praxis willkürlicher Verhaftungen und Abschaffung aller Vorschriften, die Sicherheitsüberprüfungen aufgrund politischer Überzeugungen (bei Eintragung von Vereinen, Besetzung eines öffentlichen Amts, Passausstellung usw.) vorsehen, ungeachtet der Umstände.

(29) Gewährleistung, dass Festnahmen nur bei überführten Straftätern oder aus stichhaltigen Sicherheitsgründen und aufgrund von Haftbefehlen der zuständigen Behörden erfolgen.

(30) Schutz der Rechte der Bürger auf Ausübung der Grundfreiheiten und Wahrnehmung ihrer politischen und bürgerlichen Rechte, einschließlich der Vereinigungs- und der Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Religions- und Glaubensfreiheit und der Freiheit der Medien durch einen angemessenen und den internationalen Standards entsprechenden nationalen Rechtsrahmen für den Schutz der Menschenrechte. Stärkung der palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte in Einklang mit den Pariser Grundsätzen (Resolution 48/134 der UN-Generalversammlung).

(31) Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen, Beseitigung aller diskriminierenden nationalen Rechtsvorschriften und regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, des CEDAW und über des Aktionsplans von Istanbul.

(32) Schutz der Rechte von Kindern und Berücksichtigung dieser Rechte im Rahmen der Strategien und Verfahren der Palästinensischen Behörde (auch der Jugendgerichtsbarkeit) im Einklang mit den im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankerten Grundsätzen, insbesondere mit dem Protokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und dem IAO-Übereinkommen 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.

(33) Institutionalisierung der Berichterstattung über die Umsetzung des Gesetzes 4/1999 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

(34) Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenhass und Diskriminierung auf allen Ebenen.

(35) Gewährleistung der Rechte und des Schutzes von Menschenrechtsverteidigern im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern (Resolution der UN-Generalversammlung 53/144).

(36) Gewährleistung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Bevölkerung im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, und im Gaza-Streifen.

Zivilgesellschaft

(37) Gewährleistung von Handlungsspielraum und transparenten Verfahren für die Registrierung zivilgesellschaftlicher Organisationen, um im Einklang mit den nationalen Vorschriften und internationalen Standards deren Rolle und Unabhängigkeit zu stärken.

(38) Intensivierung von Dialog und Konsultationen der Behörden mit den Organisationen der Zivilgesellschaft.

(39) Unterstützung einer partizipativen Entwicklungspolitik und einer über die Regierungsverantwortung hinausgehenden nationalen Eigenverantwortung für Reformen, durch die Förderung der zivilgesellschaftlichen Beteiligung an sektorpolitischen Dialogen und Reformbestrebungen im Rahmen regelmäßiger, strukturierter Konsultationen, die alle Beteiligten einbeziehen.

IV.         Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; Kampf gegen Diskriminierung

(40) Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung auf allen Ebenen.

(41) Bekämpfung von Hassverbrechen, auch solchen, die u.a. aus Gründen der Islamfeindlichkeit, des Antisemitismus, der Christenfeindlichkeit oder der Feindlichkeit gegenüber anderen Glaubensgemeinschaften begangen und unter Umständen durch rassistische und fremdenfeindliche Propaganda in den Medien und im Internet angeheizt werden.

Migration, Asyl und Grenzmanagement

(42) Intensivierung von Dialog und Kooperation bei Migrations- und Asylfragen und Stärkung der Kapazitäten für die Steuerung von Migration, u. a. mit dem Ziel die positiven Auswirkungen der Migration auf die Entwicklung zu fördern.

(43) Förderung des Ausbaus der Grenzmanagementkapazitäten der Palästinensischen Behörde.

Bekämpfung der organisierten Kriminalität

(44) Stärkung und Umsetzung einer den internationalen Standards entsprechenden nationalen Politik zur Korruptionsbekämpfung, insbesondere unter Einbindung der Kommission für Korruptionsbekämpfung.

(45) Stärkung der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung polizeilicher Ermittlungen sowie zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Internetkriminalität, Finanzkriminalität und Geldwäsche.

(46) Unterstützung des Ausbaus der Kapazitäten zur Bekämpfung der illegalen Schleusung von Migranten, auch durch die Unterstützung der Rehabilitation von Opfern.

(47) Verbesserung der polizeilichen Ausbildung und Zusammenarbeit.

(48) Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf der Grundlage internationaler Instrumente, insbesondere des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) und seiner Protokolle.

(49) Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von Betrug, insbesondere zum Schutz der finanziellen Interessen beider Parteien.

Drogen

(50) Austausch von Informationen und bewährten Methoden in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung und Stärkung der regionalen Zusammenarbeit in diesem Bereich.

(51) Steigerung der Kapazitäten zur Bekämpfung des Drogenhandels, insbesondere durch die Schulung der Mitarbeiter der Fachbehörden und der Strafverfolgungsbehörden.

Bekämpfung des Terrorismus

(52) Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Einklang mit internationalen (z. B. der Financial Action Task Force), europäischen und EU-Standards.

(53) Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden bei der Terrorismusbekämpfung.

(54) Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung.

(55) Verhütung von Terrorismus, insbesondere durch die Unterstützung von Maßnahmen zur Unterbindung von Propaganda für gewaltsamen Extremismus.

(56) Zusammenarbeit bei der Stärkung der Rolle der UN im multilateralen Kampf gegen den Terrorismus, u.a. durch vollständige Umsetzung der Resolutionen 1267/99 und 1373/01 des UN-Sicherheitsrates und durch Um- und Durchsetzung der globalen UN-Strategie zur Terrorismusbekämpfung und der entsprechenden UN-Übereinkommen.

B.           WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

V.           Wirtschaftsreformen und wirtschaftliche Entwicklung

[Unterausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen]

(57) Fortsetzung der Maßnahmen zur Schaffung eines angemessenen Rechts- und Aufsichtsrahmens für die Finanz- und Währungspolitik.

(58) Umsetzung wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die makroökonomische und finanzielle Stabilität gewährleisten, u.a. durch finanzpolitische Strategien, die auf langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ausgerichtet sind, und durch einen geeigneten Aufsichtsrahmen für das Finanzsystem.

(59) Umsetzung von Strukturreformen, mit dem Ziel, die Wirtschaftsentwicklung zu fördern und langfristig das nachhaltige Wirtschaftswachstum zu steigern.

(60) Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft in den besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere durch die angestrebte größere finanzielle Unabhängigkeit und die Erleichterung des Zugangs der Privatwirtschaft zum Finanzsystem.

(61) Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um inländische Investitionen zu fördern und Anreize für ausländische Investitionen in den besetzten Palästinensischen Gebieten, vor allem in Ostjerusalem, im C-Gebiet und im Gaza-Streifen zu schaffen.

(62) Aufforderung zur vollständigen Umsetzung des 2005 unterzeichneten Abkommens über die Bewegungsfreiheit und den Zugang und zur vollständigen und dauerhaften Beseitigung von Hindernissen, die die Bewegungsfreiheit und den Zugang beschränken, als zentrale Voraussetzung für die Wiederankurbelung der palästinensischen Wirtschaft und für Integration und Entwicklung in den besetzten Palästinensischen Gebieten, einschließlich Gaza.

VI.         Finanzielle Rechenschaftspflicht und solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen

[Unterausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen]

(63) Verringerung der Abhängigkeit von internationaler Hilfe:

– Beitrag zu einer effizienten, transparenten und verlässlichen Zollerhebung durch Israel im Namen der Palästinensischen Behörde gemäß dem Pariser Protokoll[16].

– Schaffung des Regulierungs- und Verwaltungsrahmens und der Kapazitäten für ein modernes Steuersystem, auf der Grundlage internationaler und europäischer Standards sowie des Grundsatzes des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich und Erhöhung der Steuereinnahmen zur Reduzierung des Haushaltsdefizits.

– Stärkung der Grenzmanagement- und Steuerhebungskapazitäten der Palästinensischen Behörde

– Kontrolle und Rationalisierung laufender Ausgaben durch die Senkung der Ausgaben für Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor und Einführung eines finanziell tragfähigen Systems der Altersversorgung

– schrittweise Abschaffung der Nettokredite im Stromsektor durch den Aufbau der Regulierungsstruktur, den Ausbau des Verteilernetzes, die Stärkung der Stromerzeugungskapazität und die Umstrukturierung der Stromübertragung.

(64) Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung der Hilfe und der Geberkoordinierung

(65) Konzeption und Annahme des erforderlichen Rechtsrahmens für die Umgestaltung der palästinensischen Währungsbehörde in eine Zentralbank.

(66) Weitere Konsolidierung der Fortschritte, die bei der Schaffung eines Systems für eine leistungsstarke und verantwortungsvolle öffentliche Finanzverwaltung erzielt wurden:

– Schaffung eines Rechtsrahmens zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung der Palästinensischen Behörde

– Stärkung der Kapazitäten für Finanzberichterstattung und Prognosen durch die Einrichtung einer Abteilung für makrofiskalische Analysen im Finanzministerium

– Annahme und Anwendung der neuen Rahmenvorschriften für das öffentliche Auftragswesen, einschließlich der Annahme und Harmonisierung einschlägiger Durchführungsbestimmungen und sonstiger beschaffungsrelevanter Bestimmungen.

– Gewährleistung einer effizienteren Überwachung der öffentlichen Finanzen: Umwandlung der Behörde für finanzielle und administrative Kontrolle (SAACB) im Einklang mit den INTOSAI-Standards in eine unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle, die mit der erforderlichen institutionellen Kapazität und einem soliden Rechtsrahmen ausgestattet ist.

– Modernisierung und Dezentralisierung der internen Auditdienste der Palästinensischen Behörde

– Durchführung einer Beurteilung der öffentlichen Ausgaben und der finanziellen Rechenschaftspflicht (PEFA – Public Expenditure and Financial Accountability Assessment)

Statistiken

(67) Verfolgung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen in den besetzten Gebieten, um relevante statistische Daten für die Politikgestaltung und die Kontrolle der Forschritte zu erheben.

(68) Stärkung der Kapazität des nationalen Statistiksystems im Hinblick auf die Datenanalyse, -übermittlung und –qualität sowie Verbesserung von Vollständigkeit und Zeitnähe der Datenübermittlung an Eurostat.

(69) Fortsetzung des Aufbaus eines Statistiksystems nach Maßgabe der international bewährten Verfahrensweisen und Ausweitung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen EUROSTAT und dem palästinensischen Zentralbüro für Statistik u. a. im Rahmen des Programms Medstat III sowie Unterstützung der Entwicklung einer regionalen Strategie für Zusammenarbeit im Bereich Statistik.

VII.        Handelsfragen, Landwirtschaft und Fischerei, Markt und Regulierung, Zoll

[Unterausschuss „Handel und Binnenmarkt, Industrie, Landwirtschaft und Fischerei, Zoll“]

Die Palästinensische Behörde und die EU setzen sich für die Umsetzung der von der Union im Namen der Handelsminister des Mittelmeerraums vereinbarten Maßnahmen ein, einschließlich des Europa-Mittelmeer-Handelsfahrplans für die Zeit nach 2010 und der Europa-Mittelmeer-Charta für Unternehmen. Diese dienen den Partnerländern als gemeinsame Referenzdokumente für die Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, die Ankurbelung und Steigerung von Investitionen, die Erleichterung des Marktzugangs, die Verbesserung des Geschäftsklimas und die Förderung des Unternehmertums auf der Ebene der einzelnen Länder und der ganzen Region.

VII. i.     Warenverkehr

Bilaterale Handelsbeziehungen

(70) Ausbau der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Palästinensischen Behörde und konkrete Maßnahmen zur Erleichterung der vollständigen Umsetzung des Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und der PLO (zugunsten der Palästinensischen Behörde).

(71) Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU, der Palästinensischen Behörde und Israel, um die vollständige Umsetzung des Interimsassoziationsabkommens und der einschlägigen Bestimmungen des Pariser Protokolls zu erleichtern.

(72) Umsetzung von Handelserleichterungen für palästinensische Erzeugnisse, die 2010 von der Union im Namen der Handelsminister des Mittelmeerraums genehmigt wurden.

(73) Stärkung der Rechenschaftspflicht der palästinensischen Institutionen und weiterer Ausbau der administrativen und technischen Kapazitäten, insbesondere durch Unterstützung seitens der EU beim Aufbau institutioneller Kapazitäten, und im Rahmen der Vorbereitung auf die Integration in das multilaterale Handelssystem.

(74) Identifizierung und Annahme von Begleitmaßnahmen, die die erforderliche strukturelle, rechtliche und administrative Unterstützung gewährleisten, um den Zugang zu den Exportmärkten zu erleichtern, auch durch Angleichung der technischen Rechtsvorschriften.

Landwirtschaft und Fischerei

(75) Möglichst umfassende Nutzung und Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und der PLO zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen.

(76) Ausbau der Kapazitäten des öffentlichen und des privaten Sektors zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft und des Fischereisektors, insbesondere durch die verstärkte Entwicklung und Verbesserung von Qualitätsprodukten, damit der Landwirtschafts- und der Fischereisektor die Vorteile des genannten Abkommens zwischen der EU und der PLO in vollem Umfang nutzen können.

Gesundheits- und Pflanzenschutz

(77) Erhöhung der Produktivität und Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, der Tier- und Pflanzengesundheit und des Tierschutzes in den besetzten palästinensischen Gebieten durch die Reform der Bereiche pflanzliche und tierische Erzeugnisse und möglichst auch durch Handelserleichterungen

(78) Entwicklung der erforderlichen Kapazitäten, Rechtsvorschriften und Infrastrukturen um ein angemessenes Gesundheits-, Pflanzen- und Tierschutzniveau bei der inländischen Produktion und die Erfüllung der SPS-Anforderungen auf den Absatzmärkten für Rohstoffausführen aus den besetzten palästinensischen Gebieten und gegebenenfalls auch der vom Codex Alimentarius, der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und im Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen vorgesehenen EU-Anforderungen und internationalen Normen zu gewährleisten

Abkommen über Konformitätsbewertung und Zulassung von gewerblichen Waren (ACAA)

(79) Zur Vorbereitung der Verhandlungen über ein ACAA:

– Harmonisierung der technischen Vorschriften und nationalen Normen für Industrieerzeugnisse mit den europäischen und den internationalen Normen in den ausgewählten Schwerpunktbereichen und

– Stärkung der für Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, Messwesen und Marktüberwachung zuständigen Einrichtungen und deren Anpassung an das Niveau der entsprechenden EU-Einrichtungen.

Regionale Zusammenarbeit

(80) Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern durch den Ausbau und die Vervollständigung des Netzes der Freihandelsabkommen in der Europa-Mittelmeer-Region.

(81) Beteiligung an der Umsetzung des Übereinkommens von Agadir in allen derzeit darunter fallenden Bereichen und Bemühung um Ausweitung seines Geltungsbereichs auf neue Bereiche wie Dienstleistungen und Investitionen und Ermutigung anderer zum Beitritt zu diesem Abkommen.

(82) Erleichterung der Integration der Palästinensischen Behörde in das multilaterale Handelssystem durch das kontinuierliche Eintreten für die Verleihung des Beobachterstatus, als erster Schritt für die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) und zur Weltzollorganisation sowie durch die Schaffung der erforderlichen Verwaltungskapazität und eines den WTO-Anforderungen entsprechenden Rechts- und Regulierungsrahmens.

Zoll

(83) Weitere Ausarbeitung von Zollvorschriften, eines Zollkodex und von Zollverfahren im Einklang mit den Empfehlungen von Palermo.

(84) Umsetzung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.

(85) Beteiligung an der gründlichen Überarbeitung der Pan-Europa-Mittelmeer-Ursprungsregeln im Rahmen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.

(86) Entwicklung eines modernen Grenzkontrollsystems auf der Grundlage eines effizienten integrierten Grenzmanagements und weitere Förderung der Qualifikation von Mitarbeitern, die in den Zolldienststellen an internationalen Häfen eingesetzt werden.

III. ii.     Niederlassungsrecht, Gesellschaftsrecht und Dienstleistungen

Niederlassungsrecht und Gesellschaftsrecht

(87) Beseitigung der Hemmnisse für die Gründung von Unternehmen und deren Geschäftstätigkeit.

Dienstleistungen

(88) Fertigstellung und Umsetzung einer Strategie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des palästinensischen Dienstleistungssektors einschließlich Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den palästinensischen Dienstleistungssektor und denjenigen der EU.

(89) Anstrengungen zur schrittweisen Beseitigung von Hindernissen für die Erbringung von Dienstleistungen in den besetzten palästinensischen Gebieten.

Entwicklung der Finanzdienstleistungen

(90) Weitere Verbesserung des Aufsichtsrahmens für Finanzdienstleistungen, einschließlich der Bereiche Banken und Versicherungen, Prüfungswesen und Wertpapiermärkte.

(91) Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln und – gemeinsam mit Gebern und internationalen Organisationen – Mobilisierung aller Finanzierungsquellen wie Kreditbürgschaftsprogramme und auf KMU spezialisierte Beteiligungsfonds.

III. iii.    Sonstige Schlüsselbereiche

Wettbewerb

(92) Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zwischen Unternehmen der EU und palästinensischen Unternehmen sowie zwischen den palästinensischen Unternehmen untereinander.

Verbraucherschutz

(93) Erhöhung der Kompatibilität des Verbraucherschutzrechts, um Handelshemmnisse zu vermeiden, gleichzeitig jedoch ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten;

(94) Förderung des Informationsaustausches über die Verbraucherschutzsysteme, einschließlich Verbraucherschutzvorschriften, Produktsicherheit, Durchsetzung des Verbraucherrechts, Aufklärung und Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher sowie Rechtsschutz für Verbraucher;

(95) Unterstützung des Aufbaus unabhängiger Verbraucherorganisationen und der Kontakte zwischen Vertretern der Verbraucherinteressen.

Tourismus

(96) Unterstützung und Austausch von Informationen und bewährten Praktiken für Strategien und Projekte zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus unter Einbindung aller öffentlichen und privaten Akteure, auch in Ostjerusalem.

(97) Erleichterung der Teilnahme der Palästinensischen Behörde an EU-Initiativen wie „Enterprise Europe Network”.

C.           SEKTORALE ZUSAMMENARBEIT

VIII.    Chancengleichheit, Beschäftigung, Sozialpolitik, öffentliche Gesundheit

[Unterausschuss für Soziales und Gesundheit]

Chancengleichheit

(98) Intensivierung der Bemühungen, die auf die Gewährleistung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen wie Behinderten innerhalb der Verwaltung und im Rahmen der verschiedenen nationalen Strategien (für Beschäftigung, Bildung, Gesundheit usw.) ausgerichtet sind.

(99) Wirksame Bekämpfung geschlechterspezifischer Stereotypisierung und aller Formen der kulturellen und sozialen Ausgrenzung und Diskriminierung.

Beschäftigung

(100) Stärkung der Qualifikationen palästinensischer Arbeitskräfte, Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen und Konzepten zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen und vollständige Umsetzung einer nationalen Beschäftigungsstrategie, unter Berücksichtigung von Geschlechteraspekten.

(101) Aufnahme eines Dialogs über soziale Grundrechte und Arbeitsnormen im Hinblick auf einen integrativen, diskriminierungsfreien Arbeitsmarkt.

(102) Fortsetzung der Anstrengungen zur Einführung eines funktionierenden Sozialdialogs, insbesondere durch die Stärkung der Kapazitäten von Arbeitgeberorganisationen, Schulungen für Gewerkschaften und Personalvertreter zu den Themen Tarifverhandlungen und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des laufenden Projekts der IAO zur Förderung des sozialen Dialogs (Beirut-Projekt).

(103) Weitere Anstrengungen zur Stärkung von Kapazitäten und Verwaltung der bereits bestehenden Dreierkommission und Förderung der Aufnahme eines umfassenderen sozialen, wirtschaftlichen und Bürgerdialogs in Ergänzung des dreiseitig geführten sozialen Dialogs, durch den Aufbau zivilgesellschaftlicher Institutionen (Rat für einen Dialog auf wirtschaftlicher, sozialer und Bürgerebene).

(104) Stärkung der Kapazitäten der für Arbeitsaufsicht zuständigen Stellen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Kinderarbeit und Gleichstellung.

(105) Im Einklang mit der palästinensischen Sozialschutzstrategie, gezielte Bereitstellung nationaler Haushaltsmittel für Maßnahmen u. a. aus den Fonds für Beschäftigung und Sozialschutz, die auf eine (beitragsunabhängige) Kostendeckung grundlegender Sozialleistungen abzielen, sowie Entwicklung und Einführung eines Sozialversicherungssystems mit umfassender Deckung auf Beitragsbasis.

Soziale Inklusion und Sozialschutz

(106) Konkrete Maßnahmen zur deutlichen Verringerung der Armut und der sozialen Ausgrenzung – vor allem in Bezug auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen – und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den besetzten palästinensischen Gebieten.

(107) Aufbau eines tragfähigen, gerechten und kosteneffizienten Systems der sozialen Sicherheit

(108) Verbesserung und Weiterentwicklung der Sozialschutzgesetze.

(109) Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der Palästinensischen Behörde zur Erbringung effizienter und wirksamer Dienste, u. a. durch die Umstrukturierung des Ministeriums für soziale Angelegenheiten und die schrittweise Dezentralisierung/Dekonzentration durch Übertragung von Zuständigkeiten an die regionalen Dienststellen.

(110) Stärkung der Synergien zwischen privaten und öffentlichen Akteuren im Bereich des Sozialschutzes.

(111) Entwicklung einer nationalen Datenbank, um Zahlen zu Armut und Vulnerabilität zu erfassen, und Darlegung sozio-ökonomischer Maßnahmen.

(112) Vollständige Umsetzung des Geldtransferprogramms im Westjordanland und Gaza-Streifen durch die weitere Verbesserung von Effizienz und Transparenz der Dienstleistung.

Öffentliche Gesundheit

(113) Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheitspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten insbesondere durch die Überwachung der Umsetzung der Gesundheitsstrategie der Palästinensischen Behörde, mit der Probleme, die Infrastruktur und Logistik, die Finanzierung des Gesundheitssektors, das Personal für das Gesundheitswesen und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, in Angriff genommen werden.

(114) Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Prävention und Kontrolle übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten, auch auf regionaler Ebene.

IX.         Forschung, Informationsgesellschaft, Audiovisuelles und Medien, Bildung, Jugend und Kultur

[Unterausschuss für Forschung, Informationsgesellschaft, Audiovisuelles und Medien, Bildung, Jugend und Kultur]

Forschung und Innovation

(115) Stärkung von Interesse und Kapazitäten palästinensischer Forschungseinrichtungen für die Beteiligung am Europäischen Forschungsraum und am Forschungsrahmenprogramm.

(116) Ausbau der wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von FTE-Ergebnissen durch Industrie und KMU zwecks Förderung der Innovation und der Vernetzung zwischen dem Privat- und dem Forschungssektor.

(117) Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, u. a. auf der Regulierungsebene und Maßnahmen zur Schaffung von Exzellenzzentren.

(118) Stärkung des Dialogs über Forschung und Innovation mit anderen Mittelmeerpartnerländern und mit der EU.

Informationsgesellschaft, Audiovisuelles und Medien

(119) Unterstützung der Mitgliedschaft der palästinensischen Behörde bei EUMEDCONNECT im Hinblick auf die Anbindung des palästinensischen Forschungs- und Bildungsnetzes an GEANT und den Zugang zu elektronischen Infrastrukturen im Mittelmeerraum.

(120) Fortsetzung der Entwicklung eines umfassenden Regulierungsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste, einschließlich Vorschriften und Voraussetzungen für deren Genehmigung, den Zugang dazu und ihre Zusammenschaltung, Universaldienst und Nutzerrechte, Verbraucherschutz, Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre bei der elektronischen Kommunikation, Frequenzverwaltung und Kostenorientierung der Tarife.

(121) Zusammenarbeit mit der Europa-Mittelmeer-Regulierungsgruppe für elektronische Kommunikation (EMERG) und den Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten in Fragen von gemeinsamem Interesse.

(122) Anwendung eines transparenten, effizienten und vorhersehbaren Regulierungssystems und weitere Stärkung und Erhaltung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien.

Bildung, Jugend und Kultur

(123) Zusammenarbeit bei Entwicklung und Förderung gemeinsamer Aktionen für lebenslanges Lernen, einschließlich Hochschulbildung und berufliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen der nationalen palästinensischen Strategie für die Annäherung an die EU-Standards und –Praxis, die sich insbesondere an Frauen, Personen mit besonderen Bedürfnissen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen richten.

(124) Maßnahmen zur Deckung des Bildungsbedarfs unter besonderer Berücksichtigung qualitativer Aspekte in allen Teilen der besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere im C‑Gebiet, in Ostjerusalem und im Gaza-Streifen.

(125) Förderung der Hochschulreform und Intensivierung der akademischen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene im Einklang mit den Grundsätzen des Bologna-Prozesses und Verbesserung der Leistung der Hochschuleinrichtungen durch stärkere Abstimmung der Hochschulbildung auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes.

(126) Unterstützung von Entwicklung und Reform des nationalen Systems für berufliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen der nationalen Berufsbildungsstrategie.

(127) Unterstützung der Mobilität von Studierenden und Jugendlichen insbesondere zwischen dem Gaza-Streifen und dem Westjordanland.

(128) Ausbau des Jugendaustauschs und der Zusammenarbeit im Bereich der außerschulischen Bildung von Jugendlichen und des interkulturellen Dialogs.

(129) Förderung der kulturellen Zusammenarbeit in internationalen Gremien wie der UNESCO, u. a. zur Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und historischen Erbes sowie zur Gewährleistung des Schutzes archäologischer Stätten im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts.

(130) Stärkung der Kompetenz der Palästinensischen Behörde im Bereich der Kulturpolitik, Intensivierung des kulturellen Austausches u. a. im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen sowie Förderung des Kapazitätsaufbaus im Kultursektor.

(131) Förderung der Teilnahme der palästinensischen Gebiete an EU-Programmen in den Bereichen Bildung, Jugend und Kultur.

X.           Energie, Verkehr, Klimawandel, Umwelt, Wasser

[Unterausschuss für Energie, Verkehr, Klimawandel, Umwelt und Wasser]

Energie

(132) Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Diversifizierung der Energiequellen gemäß den energiepolitischen Grundsätzen der EU u.a. durch die vollständige Umsetzung der palästinensischen Strategie für den Energiesektor und die weitere Konsolidierung der Reform des Stromsektors. Stärkung des institutionellen Rahmens und der palästinensischen Aufsichtsbehörde, Weiterentwicklung der Stromerzeugungskapazität sowie der inländischen und internationalen Energienetze.

(133) Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger und der Politik zur Stärkung der Energieeffizienz, auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften und bewährten Verfahren der EU.

(134) Weiterentwicklung der Initiativen für regionale Zusammenarbeit (in den Bereichen Strom, Gas, erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz usw.), die zur regionalen Marktintegration beitragen könnten, u. a. im Rahmen des Solarenergieprogramms für den Mittelmeerraum.

Verkehr

(135) Ausarbeitung und Umsetzung einer nationalen Verkehrsstrategie, einschließlich Entwicklung einer Verkehrsinfrastruktur, wobei der Schwerpunkt auf der weiteren Angleichung des rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens an die europäischen und internationalen Standards liegt, insbesondere der technischen Sicherheit und Gefahrenabwehr bei allen Verkehrsträgern.

(136) Mitwirkung an Planung und Prioritätensetzung für regionale Infrastrukturprojekte im Zusammenhang mit dem künftigen Verkehrsnetz im Mittelmeerraum und seiner Anbindung an das transeuropäische Verkehrsnetz.

(137) Mitwirkung an der Entwicklung der globalen Satellitennavigationssysteme im Mittelmeerraum und Nutzung von TAIEX um den Einsatz von EGNOS (European Geostationary Navigation Overlay Service) in der zivilen Luftfahrt und im Seeverkehr zu beschleunigen.

Klimawandel

(138) Förderung der Verwendung und des Austausches von klimawissenschaftlichen Daten, um die Fähigkeit zur Ausarbeitung gezielter Anpassungsstrategien und Einbeziehung der Anpassung an den Klimawandel in andere politische Maßnahmen zu stärken.

(139) Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an die negativen Auswirkungen des Klimawandels, u. a. durch Bewertung der Anpassungsmaßnahmen zur Verringerung der Klimaanfälligkeit, um die Anpassungsstrategien und die Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu verbessern.

Umwelt

(140) Stärkung der Zusammenarbeit im Umweltbereich, insbesondere durch die Mitwirkung der Palästinensischen Behörde an Maßnahmen im Rahmen des Programms „Horizont 2020“.

(141) Gewährleistung einer verantwortungsvollen Umweltpolitik durch die vollständige Umsetzung der Strategie für den Umweltsektor, die Verwirklichung des dazugehörigen Aktionsplans und die Entwicklung und Überarbeitung des relevanten rechtlichen und institutionellen Rahmens.

(142) Angleichung an die EU-Vorschriften und Grundsätze u. a. für Genehmigungserteilung, Monitoring und Kontrolle, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Luftqualität, Abfallbewirtschaftung, Naturschutz, Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Chemikalien und generelle Berücksichtigung von Umweltaspekten.

(143) Überprüfung institutioneller Strukturen im Umweltsektor im Hinblick auf eine klare Abgrenzung von Zuständigkeiten und die Einrichtung einer funktionsfähigen Aufsichtsstelle zur Gewährleistung der Durchsetzung von Umweltvorschriften und sonstigen umweltrelevanten Bestimmungen.

(144) Schutz der ökologischen Vielfalt und der Meeresumwelt und der Küstenregion durch die Konzeption geeigneter Strategien, Standards, Programme und Systeme.

(145) Ausbau der Rahmenstruktur für die Behandlung gefährlicher Abfälle und die Bewirtschaftung fester Abfälle, Aufbau eines Abwasserbewirtschaftungssystems.

Integrierte Meerespolitik

(146) Entwicklung einer integrierten Meerespolitik unter Berücksichtigung der einschlägigen internationalen und regionalen Übereinkommen (einschließlich der Angleichung an die EU-Vorschriften) im Hinblick auf ein nachhaltiges Wachstum, Gewährleistung geeigneter institutioneller Strukturen, Einrichtung von Schutzgebieten im Einklang mit dem Übereinkommen von Barcelona und der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer.

Wasser und Abwasser

(147) Schaffung der erforderlichen rechtlichen und institutionellen Rahmen und Infrastrukturen für ein System der integrierten Wasser- und Abwasserwirtschaft, um eine gerechte Dienstleistungserbringung und Ressourcennachhaltigkeit zu gewährleisten.

(148) Bereitstellung einer verlässlichen Trinkwasserversorgung und Anschluss der bislang nicht versorgten Gemeinden sowie Reduzierung der Wasserverluste um 15 % (derzeit belaufen sich die Verluste auf 45-50 %).

(149) Stärkung der Zusammenarbeit bei Wasserfragen u. a. durch die Mitwirkung der Palästinensischen Behörde an Maßnahmen im Rahmen des Programms „Horizont 2020“.

D.          ANDERE SEKTOREN

XI.         Teilnahme an Programmen und Einrichtungen der Union

(150) Förderung der Teilnahme an der Arbeit von Gemeinschaftsagenturen und an Gemeinschaftsprogrammen, die den ENP-Ländern und -Partnern offenstehen

(151) Abschluss eines Rahmenabkommens über die Beteiligung an EU-Programmen, die den ENP-Ländern und –Partnern offenstehen.

(152) Stärkung der Zusammenarbeit mit EU-Agenturen im Rahmen ihrer regionalen Aktivitäten.

XII.        Finanzielle Dimension

(153) Für die finanzielle Dimension der Beziehungen zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde sind folgende Prioritäten maßgeblich

– Das übergeordnete Ziel der EU ist die Schaffung der Institutionen für einen unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und lebensfähigen palästinensischen Staat, der Seite an Seite mit Israel in Frieden und Sicherheit lebt.

– Die Fortschritte, die bei der Umsetzung von Reformen in den prioritären Bereichen des Aktionsplans, insbesondere in den im Jahresprogramm ausgewiesenen Schwerpunktbereichen, erzielt wurden.

– Der Finanzbedarf der Palästinensischen Behörde (und der im Rahmen des UNRWA unterstützten palästinensischen Flüchtlinge), um die Erbringung grundlegender Dienstleistungen für die palästinensische Bevölkerung sicherzustellen.

– Die neuen Instrumente und Programme, die von EU im Rahmen des auswärtigen Handelns eingeführt wurden, und die dem Bedarf der Palästinensischen Behörde, den Reformfortschritten und ihrer Absorptionskapazität Rechnung tragen.

XIII.      Follow-up und Monitoring

Der Aktionsplan dient als Richtschnur für die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde in den nächsten drei bis fünf Jahren. Der Aktionsplan wird dem Gemischten Ausschuss zur förmlichen Annahme vorgelegt.

Die mit dem Interimsassoziationsabkommen eingesetzten gemeinsamen Organe, vorrangig die Unterausschüsse, fördern und überwachen die Durchführung des Aktionsplans auf der Grundlage regelmäßiger Durchführungsberichte. Die an den neuen Aktionsplan angepassten Unterausschüsse sind die Hauptinstanzen für das Monitoring der Fortschritte, die bei der Verwirklichung der im Aktionsplan festgelegten Ziele erreicht wurden. Diese Ziele werden durch einvernehmlich festgelegte, präzise, gestaffelte und überprüfbare Maßnahmen mit Benchmarks ergänzt, die jährlich in den Unterausschüssen vereinbart werden.

Der Aktionsplan wird mit einem Beschluss des Gemischten Ausschusses regelmäßig geändert/aktualisiert, um den Fortschritten bei der Umsetzung der Prioritäten Rechnung zu tragen.

Eine regelmäßige Nachverfolgung der Fortschritte, die bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht wurden, wird auch im Rahmen der von den Parteien vorgelegten regelmäßigen Fortschrittsberichte gewährleistet.

[1]               Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009.

[2]               Zusammenfassung des Vorsitzes, AHLC-Sitzung vom 13. April 2011.

[3]               Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU.

[4]               Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 23. Mai 2011.

[5]               Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 10. Oktober 2011.

[6]               Gemeinsame Mitteilung: Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel (Überarbeitung der Europäischen Nachbarschaftspolitik).

[7]               Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 14. Mai 2012.

[8]               Vor Ort abgegebene Erklärung der EU zu palästinensischen Gefangenen im Hungerstreik vom 8. Mai 2012.

[9]               Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009.

[10]             Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009.

[11]             Für die Umsetzung dieser Ziele werden unterschiedliche Zeitspannen veranschlagt, wobei zwischen kurzfristig (1-2 Jahre), mittelfristig (2-3 Jahre9, langfristig (3-5 Jahre) und kontinuierlich umzusetzenden Maßnahmen unterschieden wird.

[12]             Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Juli 2007.

[13]             Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 23. Mai 2011.

[14]             Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 14. Mai 2011

[15]             Auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zum politischen Dialog von 1997 haben die PLO und die EG im Dezember 2008 einen politischen Dialog aufgenommen. Die EU begrüßte die Aufforderung zur Weiterentwicklung dieses politischen Dialogs, die vom stellvertretenden Generaldirektor (und schwedischen Außenminister) Robert Rydberg und von Direktor Dupla del Moral (Europäische Kommission) in einem Schreiben vom 10. Dezember 2009 vorgebracht wurde.

[16]             Sitzung des Ad-hoc-Verbindungsuausschusses vom 18. September 2011, Zusammenfassung des Vorsitzes.

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