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Document 52012PC0616

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/026 IT/Emilia Romagna Motorfahrzeuge, Italien)

/* COM/2012/0616 final */

52012PC0616

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/026 IT/Emilia Romagna Motorfahrzeuge, Italien) /* COM/2012/0616 final */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 000 000 EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 30. Dezember 2011 stellte Italien den Antrag EGF/2011/026 IT/Emilia-Romagna Motorcycles auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in zehn Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE-Revision-2 Abteilung 30 (sonstiger Fahrzeugbau)[3] in der NUTS-II-Region Emilia-Romagna (ITH5) in Italien.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/026

Mitgliedstaat || Italien

Artikel 2 || Buchstabe b

Betroffene Unternehmen || 10

NUTS-II-Region || Emilia-Romagna (ITH5)

Abteilung der NACE REV. 2 || 30 (Sonstiger Fahrzeugbau)

Bezugszeitraum || 28.2.2011 – 28.11.2011

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.3.2012

Datum der Antragstellung || 30.12.2011

Entlassungen im Bezugszeitraum || 512

Voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmende entlassene Arbeitskräfte || 502

Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 3 932 992

Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 157 000

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 3,84

Gesamtkosten (EUR) || 4 089 992

EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 2 658 495

1.           Der Antrag wurde der Kommission am 30. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 10. September 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2.           Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3.           Nach Ansicht Italiens besteht eine Verbindung zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, denn die (für die Binnennachfrage repräsentative) Zulassung von Zweiradmotorfahrzeugen sei in Europa stark zurückgegangen (den stärksten Rückgang verzeichneten Mopeds (-42 %) und Motorräder (-31 %) zwischen 2007 und 2010)[5].

Zulassung von Zweiradmotorfahrzeugen in der EU

|| Mopeds || Motorräder

|| Zulassungen || Im Vergleich zum vorangegan­genen Jahr || 2010 gegenüber 2007 || Zulassungen || Im Vergleich zum vorangegan­genen Jahr || 2010 gegen­über 2007

2007 || 901 425 || || -42 % || 1 520 030 || || -31 %

2008 || 876 102 || -3 % || 1 410 020 || -7 %

2009 || 740 970 || -15 % || 1 230 .043 || -13 %

2010 || 523 397 || -29 % || 1 044 129 || -15 %

4.           Italien hat darauf hingewiesen, dass die Produktion von Zweiradmotorfahrzeugen in Europa auch infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise insbesondere zwischen 2007 und 2009 stark gesunken ist. Auf der Grundlage der statistischen Angaben der Vereinigung ACEM[6] ist die Produktion der größten europäischen Hersteller von Zweiradmotorfahrzeugen[7] zwischen 2007 und 2009 um 37 % und von 2008 auf 2009 um 25 % eingebrochen.

Produktion von Zweiradmotorfahrzeugen nach Ländern6

5.           Die italienischen Behörden haben außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Zweiradmotorfahrzeugindustrie in Europa insgesamt in einer schwierigen Lage befinde, weil immer mehr Produzenten von Motorfahrrädern und Motorrädern aus Asien auf den Markt drängen. Insbesondere China, die weltweit führende Ausfuhrnation von Mopeds und Motorrädern mit einem Marktanteil von 25 %, und zunehmend Indien sind heute die größten Hersteller auf dem Weltmarkt (von 2007 bis 2010 ist der Anteil Indiens am weltweiten Ausfuhrmarkt von 1 auf 2,7 % gestiegen). Da der Marktanteil dieser Länder zugenommen hat, sind die Ausfuhren von Mopeds und Motorrädern der meisten europäischen Hersteller (außer von Deutschland und Spanien von 2009 bis 2010) zurückgegangen, wobei Frankreich und Italien besonders betroffen waren; der Anteil Italiens am weltweiten Exportmarkt ist innerhalb von zehn Jahren um mehr als 30 % gesunken.

Anteil am Exportmarkt (Mopeds und Motorräder)[8]

¾ China (CN) ¾ Italien (IT) ¾ Deutschland (DE) ¾ Spanien (ES) ¾ Indien (IN) ¾ Frankreich (FR) ¾ Vereinigtes Königreich (UK).

6.           Italien hat dargelegt, dass der Ausfuhrwert von Mopeds und Motorrädern In Italien zwischen 2008 und 2009 rapide gesunken ist (nämlich um 25,9 % gegenüber 21,3 % in der EU). Durch die leichte Erholung der Ausfuhren im Jahr 2010 hat sich der Abstand zwischen den sogenannten „Industrieländern“ und den Schwellenländern noch weiter vergrößert. Während in den Industrieländern generell eine Rückkehr zum Exportniveau vor 2008 erkennbar ist (selbst wenn die Ausfuhren durchschnittlich um 20 % geringer ausfallen als 2008), erzielen die Schwellenländer bessere Exportergebnisse als im Jahr 2008 (so haben die Ausfuhren aus China von 2009 bis 2010 um 32,4 % und diejenigen Indiens um 35,8 % zugenommen, während die EU im gleichen Zeitraum nur eine Steigerung von 9,5 % verzeichnen kann).

7.           In Italien, die führende Herstellernation von Zweiradmotorfahrzeugen in Europa, hat sich gezeigt, dass die Produktion von Mopeds und Motorrädern, bei der die Region Emilia Romagna eine wichtige Rolle spielt, (denn drei Unternehmen, auf die sich dieser Antrag bezieht, stellen Motorrädern der eigenen Marke her: Morini, Malaguti und Minarelli), landesweit zurückgegangen ist, und zwar um 6 % von 2009 auf 2010. Der stärkste Rückgang betrifft die Gesamtproduktion von Zweiradmotorfahrzeugen, die in Italien von 641 000 Fahrzeugen im Jahr 2008 auf 448 100 im Jahr 2010 zurückgegangen ist (-30 %)[9].

8.           Italien hat darauf hingewiesen, dass seine Importe von Einzelteilen für Motorräder und Mopeds seit 2006 höher ausfallen als seine Exporte, was in den 20 Jahren zuvor nicht der Fall war, denn sieben Unternehmen, auf die sich dieser Antrag bezieht, gehören zu den örtlichen Betrieben, die auf die Herstellung von Einzelteilen für Zweiradmotorfahrzeuge oder auf Bauteile für diesen Industriezweig spezialisiert sind[10].

9.           Die italienischen Behörden haben schließlich darauf verwiesen, dass der massive Einbruch bei Zulassungen von Mopeds und Motorrädern in Europa auch in Italien spürbar ist, wo die Zahl der Zulassungen dieser Fahrzeuge von 2009 bis 2010 um 27 % gesunken ist[11].

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b

10.         Italien beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinander grenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

11.         Der Antrag betrifft 512 Entlassungen während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 28. Februar bis zum 28. November 2011 in 10 Unternehmen, die der NACE-Rev.-2-Abteilung 30 (Sonstiger Fahrzeugbau) zuzuordnen sind. 63 der 512 Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und 449 Entlassungen nach Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich dieser Verordnung ermittelt.

12.         Die Kommission hatte am 19. Juli 2012 die Bestätigung erhalten, dass die im Rahmen von Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich erfassten Personen tatsächlich entlassen wurden (esuberi).

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

13.         Die Finanzkrise wirkt sich seit 2008 auf den Sektor aus und hat vor allem den größten Produzenten Vorteile beschert, die sich wie z. B. die Marke Ducati aufgrund ihrer Stärke leichter an die neuen Marktbedingungen anpassen können. Italien macht geltend, dass sich die kleinen und mittleren Unternehmen in der Herstellung von Motorrädern und Zubehör[12] in einer ganz anderen Situation befinden, da sie seit 2008 unmittelbar vom Einbruch der Nachfrage nach Motorrädern bzw. von der rückläufigen Zahl der Zulassungen und dem daraus resultierenden plötzlichen Produktionsrückgang betroffen sind. Sie haben versucht, ihre Produktion anzupassen, um ihren Marktanteil zu halten; so hat beispielsweise Motori Minarelli mit dem Bau von Viertaktmotoren begonnen, und Motori Malaguti arbeitet inzwischen mit anderen Marken zusammen. Trotz ihrer Bemühungen sahen sich die zehn im Antrag aufgeführten Unternehmen gezwungen, einen Teil ihrer Beschäftigten zu entlassen oder ihren Betrieb im Jahr 2011 vollständig einzustellen.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

14.         Der Antrag bezieht sich auf 512 Entlassungen in zehn Unternehmen:

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen

ENGINES ENGINEERING || 6 || MOTORI MALAGUTI S.P.A. || 150

F. FABBRI ACCESSORI || 5 || MOTORI MINARELLI || 19

GALVANOTECNICA & PM || 43 || PAIOLI COMPONENTS || 6

MASIERO ANTONIO CAMBI || 16 || PAIOLI MECCANICA || 51

MOTO MORINI S.P.A. || 38 || VERLICCHI NINO E FIGLI || 178

Unternehmen insgesamt: 10 || Entlassungen insgesamt: 512 ||

15.         Italien hat zudem mitgeteilt, dass folgende drei der betroffenen zehn Betriebe nicht endgültig geschlossen und nicht die gesamte Belegschaft entlassen hätten: Engines engineering, Motori Minarelli und F. Fabbri accessori.

16.         Die 512 im Bezugszeitraum entlassenen Arbeitskräfte kommen für die Unterstützungsmaßnahmen gemäß Artikel 3a Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 in Frage. Von den insgesamt 512 Entlassenen haben 502 Personen noch keine neue Beschäftigung gefunden; sie sollen durch die Maßnahmen unterstützt werden.

17.         Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 294 || 58,6

Frauen || 208 || 41,4

EU-Bürger/-innen || 481 || 95,8

Nicht-EU-Bürger/-innen || 21 || 4,2

15-24 Jahre || 2 || 0,4

25-54 Jahre || 416 || 82,9

55-64 Jahre || 82 || 16,3

über 64 Jahre || 2 || 0,4

18.         Keine der betroffenen Personen leidet an langfristigen gesundheitlichen Problemen oder an einer Behinderung.

19.         Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 11 || 2,2

Bürokräfte und verwandte Berufe || 200 || 39,8

Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 291 || 58,0

20.         Italien hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betroffenen Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

21.         Das Gebiet, auf das sich der Antrag bezieht, liegt in der NUTS-II-Region Emilia Romagna, einer Provinz im Nordosten Italiens mit 4 432 418 Einwohnern am 1. Januar 2011 und einer Bevölkerungsdichte von 197,49 Personen pro km2, was dem landesweiten Mittelwert von 200 Einwohnern pro km2 nahekommt.

22.         Die italienischen Behörden haben unterstrichen, dass die Bevölkerungszahl der Region Emilia Romagna schneller sinkt als im italienischen Durchschnitt, da die natürliche Wachstumsrate in dieser Region geringer ausfällt als landesweit: -1,3 % gegenüber -0,4 % auf nationaler Ebene im Jahr 2010[13].

23.         In der Emilia Romagna ist zudem der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung größer als im italienischen Durchschnitt: Die Zahl der in dieser Region wohnenden Personen über 65 Jahren lag 2011 um zwei Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt, während der Prozentsatz der Personen zwischen 0 und 14 Jahren weiterhin 13,3 % betrug und somit unter dem Landesmittel von 14 % lag[14].

24.         Nach Angaben der italienischen Behörden verfügt die Region Emilia Romagna über eine solide Wirtschaft (2009 entsprach die Wertschöpfung 8,7 % des italienischen BIP, und das BIP der Region ließ sich auf 30 493 EUR je Einwohner beziffern und lag somit über dem Landesniveau, das durchschnittlich 25 237 EUR betrug)[15], die im Durchschnitt aber mehr als die anderen Regionen insbesondere unter den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise gelitten hat.

25.         Nach Angaben Italiens ist das BIP je Einwohner der Region Emilia Romagna zwischen 2008 und 2009 durchschnittlich stärker gefallen als im Landesmittel (‑4,89 % gegenüber ‑3,6 %), und es ist auch stärker gesunken (‑3,7 %) als auf nationaler Ebene (‑3 %).

26.         Die Emilia Romagna ist weiterhin drittstärkste Region Italiens bei den Ausfuhren und viertstärkste Region bei den Einfuhren. Im Jahr 2010 sind die Ausfuhren aus der Emilia Romagna in andere Länder weltweit jedoch um 10,8 % gegenüber 2008 gesunken. Wenngleich die Emilia Romagna zwischen 2008 und 2010 eine positive Handelsbilanz vorlegen konnte, ist ihr Handelsüberschuss im gleichen Zeitraum um 16,5 % signifikant zurückgegangen.

27.         Die Emilia Romagna hat außerdem unter dem landesweiten Rückgang der Zahl der aktiven Unternehmen und Unternehmensgründungen gelitten (2008 wurden in Italien 80 483 neue Betriebe gegründet gegenüber 77 443 im Jahr 2011).

28.         Die wichtigsten Behörden und Akteure sind das italienische Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik (Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali), die Region Emilia Romagna (Regione Emilia-Romagna), die nationale Vereinigung der italienischen Gemeinden (ANCI – Associazione Nazionale Comuni Italiani), die Union der italienischen Provinzen (UPI – Unione delle Province d'Italia), die örtlichen Sektionen des Landesverbandes der Handwerker sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (CNA – Confederazione Nazionale dell'Artigianato e della Piccola e Media Impresa Regionale dell'Emilia-Romagna et Confartigianato Bologna), die Organisationen von Kooperativen und sozialen Einrichtungen (Confcooperative et Legacoop Emilia-Romagna), der Verband der italienischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen (Confindustria) sowie Arbeitgeberverbände (Unindustria Bologna et Unionapi) und Gewerkschaften: CGIL (Confederazione Generale Italiana del Lavoro), CISL (Confederazione Italiana Sindacati dei Lavoratori), FIM (Federazione Italiana Metalmeccanici), FIOM (Federazione Impiegati Operai Metallurgici), UIL (Unione Italiana del Lavoro) und UILM (Unione Italiana Lavoratori Metalmeccanici).

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

29.         Die Entlassungen im Sektor Zweiradmotorfahrzeuge erfolgten im Zusammenhang mit dem Wandel der nationalen und regionalen Wirtschaft zugunsten einer Verlagerung der Tätigkeit auf den Dienstleistungssektor (die verarbeitende Industrie stellt nur noch 11,6 % der Arbeitsplätze in der Region). Die italienischen Behörden heben hervor, dass sich die Unternehmen, die weiterhin Zweiradmotorfahrzeuge herstellen wollen, auf Verfahren und Bestandteile spezialisieren müssen, bei denen Innovation und Fachwissen eine Verbindung miteinander eingehen. Nach Ansicht der Behörden ist kein Platz mehr für die örtliche Produktion von Mofas und Mopeds der mittleren und unteren Preisklasse, und die auf Zubehör und Einzelteile spezialisierten Unternehmen können sich nicht länger ausschließlich auf lokale Traditionsmarken wie Ducati konzentrieren.

30.         Die italienischen Behörden haben darauf hingewiesen, dass im Sektor Zweiradmotorfahrzeuge circa 4000 Personen beschäftigt sind, wobei die mit diesen Arbeitsplätzen in Verbindung stehenden Industriebetriebe, die Ersatzteile und Zubehör herstellen, nicht berücksichtigt werden, da sie häufig in andere Gruppen der NACE Revision-2 eingestuft sind. Nach amtlichen Schätzungen sind 1382 Personen in diesem Sektor von der Krise betroffen, und es wird mit weiteren Entlassungen in Zulieferbereichen gerechnet, die Tausende von Arbeitskräften beschäftigen[16].

31.         Die italienischen Behörden haben ferner auf die Verschlechterung der Beschäftigungssituation in der Emilia Romagna hingewiesen, wo die Beschäftigungsquote zwischen 2008 und 2010 um rund drei Prozentpunkte von 70,2 % auf 67,4 % gesunken ist. Wenngleich die Arbeitslosenquote in der Region im landesweiten Vergleich sehr niedrig ausfällt, ist sie doch von 2008 (3,2 %) bis 2010 (5,8 %) ständig gestiegen und ist nach wie vor bei den jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren besonders hoch, denn in dieser Altersgruppe ist zwischen 2008 und 2000 ein Anstieg um elf Prozentpunkte von 11 % auf 22,3 % zu verzeichnen.

32.         Schließlich weist Italien darauf hin, dass in dieser schwierigen Zeit für die Region massiv auf Interventionen zurückgegriffen wurde, die den Beschäftigten der in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen ein Einkommen als Ersatz ihres Lohnes garantieren; zu nennen ist hier CIGS (Cassa Integrazione Guadagni Straordinaria), die 2010 in der Region vierzehnmal so häufig in Anspruch genommen wurde wie 2008.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

33.         Vorgeschlagen werden folgende Maßnahmen, die ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der 502 zu unterstützenden Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden. Die in Betracht kommenden Personen können wählen, an welchen Maßnahmen sie unter Beachtung der zeitlichen Abfolge der einzelnen Angebote teilnehmen möchten. Auf grundlegende Mindestangebote, die sich (wie Berufsberatung, Hilfe bei der aktiven Stellensuche und Schulung/Umschulung) an alle betroffenen Arbeitskräfte richten, folgen spezifische Angebote für bestimmte Arbeitskräfte (Hilfe bei Outplacement und Förderung des Unternehmertums). Ein Teil der berechtigten Arbeitskräfte erhält ferner eine Beihilfe (zur aktiven Arbeitssuche), sofern sie an den vorgeschlagenen Maßnahmen teilnehmen.

– Berufsberatung:

Diese Maßnahme besteht aus einer Reihe strukturierter (Gruppen- oder Einzel-) Interviews, die der betreffenden Person helfen sollen, sich ihrer Interessenschwerpunkte sowie ihrer eigenen Fertigkeiten und Fähigkeiten bewusst zu werden und ihr persönliches Profil zu verbessern und zu definieren. Dieses Angebot richtet sich an die 502 betroffenen Arbeitskräfte.

– Unterstützung bei der aktiven Stellensuche:

Diese Maßnahme soll den Arbeitskräften helfen, ihre persönliche Strategie der Außenwirkung zu entwickeln und zu erkennen, welche Wege sie beschreiten können, um auf dem örtlichen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden (Stellensuche, Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche, Abfassung von Lebenslauf und Motivationschreiben); erforderlichenfalls wird die betreffende Person bis zum Bewerbungsgespräch begleitet. Dieses Angebot richtet sich an die 502 betroffenen Arbeitskräfte.

– Schulung und Umschulung:

Diese Maßnahme ist für 400 Arbeitskräfte konzipiert und besteht aus einem Schulungsgutschein in Höhe von durchschnittlich 4000 EUR, den die Betreffenden ausschließlich im Rahmen des für die einzelnen Personen festgelegten Lehrgangs nutzen können (wobei sie jedoch einen gewissen Spielraum bei der Festlegung der eigenen Bedürfnisse bezüglich Schulung, Praktika, Berufsberatung usw. haben).

– Hilfe bei Outplacement:

Dieser besonderer Anreiz gilt die 260 Arbeitskräfte, die sich in der ungünstigsten Position befinden und die von einem öffentlichen oder privaten Unternehmen bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung unterstützt werden können. Ein Bonus von 5000 EUR wird dem Unternehmen oder der Stelle gezahlt, die durch ihre Vermittlungsleistung dafür sorgt, dass ein Arbeitssuchender am Ende des Bezugszeitraums erneut eine unbefristete Arbeitsstelle gefunden hat[17].

– Förderung des Unternehmertums:

Diese Maßnahme besteht aus einer personalisierten Dienstleistung, die die Betroffenen (unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und weitgehenden Nutzung ihrer bisherigen Berufserfahrung) dabei unterstützen soll, unternehmerisches Denken zu erlernen und die Arbeit eines Selbständigen kennenzulernen. Im Gruppenunterricht sollen die Pflichten und die Chancen der selbstständigen Tätigkeit und des Unternehmertums an Hand von Begriffen wie Geschäftsplan, Start-up-Unternehmen usw. analysiert werden. Nach Schätzung der italienischen Behörden dürfte sich dieses Angebot an 61 Personen der Zielgruppe richten

– Beihilfe im Zusammenhang mit der aktiven Stellensuche:

Diese Maßnahme richtet sich an 216 Personen der Zielgruppe und wird in Form einer monatlichen Beihilfe von durchschnittlich 500 EUR über einen Zeitraum von höchstens fünf Monaten denjenigen Arbeitskräften gewährt, die aktiv an den Maßnahmen des EGF teilnehmen, wobei die Zahl der Tage zu Grunde gelegt wird, an denen die betreffende Person in dem jeweiligen Monat tatsächlich an den Maßnahmen des EGF teilgenommen hat. Die Beihilfe wird nur gewährt, wenn sich die betreffende Person verpflichtet, aktiv am Verfahren zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.

34.         Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen die Maßnahmen zur Vorbereitung des Beihilfeantrags, Monitoring, Informations- und Werbemaßnahmen sowie Tätigkeiten zur Kontrolle der Inanspruchnahme des Fonds.

35.         Die von den italienischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die italienischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 4 089 992 EUR, wovon 3 932 992 EUR auf personalisierte Dienstleistungen entfallen, und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 157 000 EUR. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 658 495 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützen­den Arbeits­kräfte || Veran­schlagte Kosten je zu unterstützen­de Arbeitskraft (in EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (in EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Berufsberatung || 502 || 186 || 93 372

Unterstützung bei der aktiven Stellensuche || 502 || 310 || 155 620

Schulung und Umschulung || 400 || 4 000 || 1 600 000

Unterstützung bei Outplacement || 260 || 5 000 || 1 300 000

Förderung des Unternehmertums || 61 || 4 000 || 244 000

Beihilfe im Zusammenhang mit der aktiven Stellensuche || 216 || 2 500 || 540 000

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 3 932 992

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Vorbereitung || || 7 000

Monitoring || || 80 000

Informations- und Werbemaßnahmen || || 10 000

Kontrolltätigkeiten || || 60 000

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 157 000

Veranschlagte Gesamtkosten || || 4 089 992

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 2 658 495

36.         Italien bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen die aus den Strukturfonds finanzierten Tätigkeiten ergänzen. Durch ein ständiges Monitoring der aus den Strukturfonds und dem EGF finanzierten Maßnahmen für ähnliche Ziele und Personenkreise soll jegliche Überschneidung zwischen dem ESF (oder einem anderen Instrument der EU oder eines Programms) und den aus dem EGF finanzierten Maßnahmen verhindert werden.

Datum, ab dem personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

37.         Italien begann am 1. März 2012 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

38.         Der Antrag auf Beihilfe aus dem EGF wurde auf den Sitzungen am 12. Oktober 2011, 14. Dezember 2011 und 16. Januar 2012 mit den Behörden und den übrigen, unter Ziffer 28 genannten Akteuren erörtert.

39.         Die italienischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

40.         Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der italienischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind.

· Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

· Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

41.         Italien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF folgendermaßen verwaltet wird: das Ministerio del Lavoro e delle Politiche Sociali – Direzione Generale per le Politiche Attive e Passive del Lavoro (MLPS – GD PAPL) hat die Zuständigkeit für Verwaltung, Zertifizierung und Audit (das MLPS – GD PAPL Ufficio A mit Zuständigkeit für die Verwaltung; das MLPS – GD PAPL Ufficio B mit Zuständigkeit für die Zertifizierung und das MLPS – GD PAPL Ufficio C mit Zuständigkeit für das Audit). Die Region Emilia Romagna (Direzione Generale Cultura Formazione e Lavoro) wird als zwischengeschaltete Stelle der Vewaltungsbehörde fungieren.

42.         Die italienischen Behörden haben mitgeteilt, dass sie das vom italienischen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik im Zusammenhang mit dem EGF gebilligte Verwaltungs- und Kontrollsystem (vgl. Dokument Prot. 40/0002218 vom 29.9.2011) einsetzen und das Handbuch für die Verwaltungs-, Zertifizierungs- und Auditbehörde befolgen werden (vgl. Dokument Prot. 40/0005840 vom 26.10.2011).

Finanzierung

43.         Auf der Grundlage des Antrags Italiens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (einschließlich Ausgaben für die Inanspruchnahme des EGF) mit 2 658 495 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Italiens.

44.         Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

45.         Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar.

46.         Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

47.         Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

48.         Wenn die Haushaltsbehörde die bisher zur Mobilisierung des EGF eingereichten Vorschläge angenommen hat, werden die bei Haushaltslinie 040501 ursprünglich eingesetzten Mittel für Zahlungen vollständig aufgebraucht sein und nicht ausreichen, um die im Zusammenhang mit diesem Antrag erforderlichen Mittel zu decken.

49.         Durch Überweisung von 1 160 745 EUR von der Haushaltslinie der europäischen Mikrofinanzierungsfazilität Progress wird ein Teil der für diesen Antrag benötigten Mittel gedeckt.

50.         Der für diesen Antrag erforderliche ergänzende Betrag in Höhe von 1 497 750 EUR wird durch die im Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6 beantragte Aufstockung aufgebracht.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/026 IT/Emilia Romagna Motorfahrzeuge, Italien)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[18], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[19], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[20],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für die vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011 gestellten Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)       Italien hat am 30. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 10 Unternehmen gestellt, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 30 (sonstiger Fahrzeugbau) in der NUTS-II-Region Emilia Romagna (ITH5) tätig sind, und diesen Antrag bis zum 10. September 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 658 495 EUR bereitzustellen.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Italien eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 658 495 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE-Revision-2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[4]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[5]               Quelle: ACEM (Association des Constructeurs Européens de Motocycles - http://www.acem.eu) Registrations and deliveries - édition 2011.

[6]               Quelle: ACEM (Association des Constructeurs Européens de Motocycles - http://www.acem.eu) Registrations and deliveries - édition 2011.

[7]               Italien, Spanien, Frankreich, Deutschland, Österrreich, Vereinigtes Königreich, Tschechische Republik, Portugal und Schweden.

[8]               Quelle: Angaben der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) über den Handel mit Mopeds und Motorrädern.

[9]               Quelle: Associazione Nazionale Ciclo Motociclo Accessori (ANCMA) - www.ancma.it.

[10]             Quelle: ANCMA.

[11]             Quelle: ACEM.

[12]             Der vorliegende Antrag betrifft 10 kleine und mittlere Unternehmen mit durchschnittlich 92 Beschäftigten, wobei die kleinsten Betriebe 6 und die größten 363 Arbeitskräfte zählen.

[13]             Quelle: ISTAT (Nationales Italienisches Statistikinstitut) – Tabelle 3 in http://demo.istat.it/altridati/indicatori/index.html#tabreg.

[14]             Quelle: ISTAT – Tabelle 6 in               http://demo.istat.it/altridati/indicatori/index.html#tabreg.

[15]             Quelle: Banca d'Italia, Economie regionali, L'economia dell'Emilia-Romagna – 2011:

http://www.bancaditalia.it/pubblicazioni/econo/ecore/2011/analisi_s_r/1131_emilia.

[16]             Italien hat insbesondere folgende Abteilungen der NACE Revision-2 angeführt: 24 (Metallerzeugung und ‑bearbeitung), 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen), 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen), 27 (Herstellung elektrischer und elektronischer Geräte), 28 (Maschinenbau.) und 29 (Automobilindustrie).

[17]             Der Bonus wird nur gezahlt, wenn er nicht aufgrund der Vorschriften zur Unterstützung der regionalen Politik bei der Förderung der Beschäftigung sowieso gezahlt werden muss.

[18]             ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[19]             ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[20]             ABl. C […] vom […], S. […].

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