EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52012IP0203

Hochseepiraterie Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zur Hochseepiraterie (2011/2962(RSP))

ABl. C 261E vom 10.9.2013, p. 34–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 261/34


Donnerstag, 10. Mai 2012
Hochseepiraterie

P7_TA(2012)0203

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zur Hochseepiraterie (2011/2962(RSP))

2013/C 261 E/06

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu einer integrierten Meerespolitik für die Europäische Union (1),

unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Piraterie auf hoher See, insbesondere seine Entschließung vom 23. Oktober 2008 zur Piraterie auf hoher See (2) und seine Entschließung vom 26. November 2009 zu einer politischen Lösung für die Piraterie vor der Küste Somalias (3),

unter Hinweis auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) vom 10. Dezember 1982,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt aus dem Jahr 1988,

unter Hinweis auf die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend die Situation in Somalia und insbesondere auf die Resolution 2036 (2012) vom 22. Februar 2012,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2008/749/GASP des Rates vom 19. September 2008 betreffend die militärische Koordinierungsmaßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung der Resolution 1816 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (EU Navco),

unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation EU Navfor Atalanta) und auf den Beschluss 2010/766/GASP des Rates zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP,

unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 23. März 2012 zur Verlängerung des Mandats der Operation EU Navfor Atalanta bis Dezember 2014 und zur Ausweitung des Einsatzgebiets der Operation,

unter Hinweis auf den Beschluss 2010/96/GASP des Rates vom 15. Februar 2010 und den Beschluss 2010/197/GASP vom 31. März 2010 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia),

unter Hinweis auf das vom Rat der Außenminister am 16. Dezember 2011 vereinbarte Krisenmanagementkonzept für eine durch militärische Expertise flankierte, in der Planung befindliche zivile GSVP-Mission zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten (RMCB),

unter Hinweis auf den am 14. November 2011 vom Rat verabschiedeten strategischen Rahmen für das Horn von Afrika, der als Richtschnur für das Engagement der EU in der Region dienen soll,

unter Hinweis auf die Vereinbarung über die Aufteilung der Macht, die am 9. Juni 2008 in Dschibuti unterzeichnet wurde und mit der eine breite nationale Versöhnung eingeleitet und ein starkes und umfassendes politisches Bündnis geschaffen werden soll, um den Frieden zu sichern, das Land zu versöhnen und die Autorität des Zentralstaats wiederherzustellen,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Londoner Konferenz zu Somalia vom 23. Februar 2012,

gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Seeverkehr in der Geschichte Europas eine der wichtigsten Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand war und über 80 % des Welthandels über den Seeverkehr abgewickelt werden; in der Erwägung, dass die Piraterie eine Gefahr für die internationale Sicherheit und die regionale Stabilität darstellt; in der Erwägung, dass die EU folglich ein wirkliches Interesse daran hat, zur Sicherheit der internationalen Seeschifffahrt beizutragen und den Kampf gegen die Piraterie sowie die Bekämpfung ihrer Ursachen als Priorität zu verfolgen;

B.

in der Erwägung, dass die Piraterie als internationales Verbrechen gelten muss; in der Erwägung, dass Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See einer koordinierten Reaktion unter dem übergeordneten Rechtsrahmen von UNCLOS bedürfen; in der Erwägung, dass Artikel 100 des Übereinkommens vorsieht, dass alle Staaten verpflichtet sind, im Kampf gegen die Piraterie zusammenzuarbeiten;

C.

in der Erwägung, dass die Piraterie auf hoher See nach wie vor ein Problem ist, obwohl die Zahl erfolgreicher Angriffe im letzten Jahr erheblich zurückgegangen ist, was vor allem auf die Operation Atalanta und den Einsatz militärischer und privater Einheiten zum Schutz von Schiffen zurückzuführen ist; in der Erwägung, sich die Piraterie im westindischen Ozean weiter rasant ausbreitet, insbesondere in den Gewässern vor Somalia und am Horn von Afrika, aber auch in einigen anderen Regionen, einschließlich Südostasien und Westafrika, und für das Leben und die Sicherheit der Seeleute und anderer Personen sowie für die Entwicklung und die Stabilität der Regionen, die Meeresumwelt, den Welthandel und alle Formen des Seeverkehrs und der Schifffahrt, auch für Fischereifahrzeuge, und für die Erbringung humanitärer Hilfe eine wachsende Bedrohung darstellt;

D.

in der Erwägung, dass der Rat beschlossen hat, die Operation der EU zur Bekämpfung der Piraterie (EU Navfor Atalanta) um zwei Jahre, bis Dezember 2014, zu verlängern, um den Schiffen des Welternährungsprogramms (WFP), die Lebensmittelhilfe für die vertriebene Bevölkerung Somalias befördern, und den Schiffen der Mission der Afrikanischen Union für Somalia (AMISOM) Schutz zu gewähren, zur Abschreckung, Verhinderung und Bekämpfung seeräuberischer Handlungen und bewaffneter Raubüberfälle vor der Küste Somalias beizutragen sowie im Einzelfall gefährdete Schiffe vor der somalischen Küste zu beschützen; und in der Erwägung, dass die Operation EU Navfor Atalanta auch zur Überwachung der Fangtätigkeiten der Fischerei vor der Küste Somalias beiträgt;

E.

in der Erwägung, dass jedes Jahr 10 000 europäische Schiffe in diesen gefährlichen Gewässern verkehren und die Piraterie folglich nicht nur eine Gefahr für das Leben und die Sicherheit von Menschen, sondern auch ein wirtschaftliches Problem darstellt, da sie die internationalen Seehandelsrouten bedroht und den internationalen Handel stark beeinträchtigt;

F.

in der Erwägung, dass die Anzahl der versuchten Angriffe auf Schiffe steigt, dass laut Berichten aus dem Jahr 2011 28 Schiffe gekapert, 470 Seeleute entführt und 15 ermordet wurden und dass derzeit für mehr als 7 Schiffe Lösegeldforderungen bestehen, während etwa 191 Seeleute in Somalia, oft unter furchtbaren, unmenschlichen Bedingungen und über immer längere Zeiträume, als Geiseln festgehalten werden;

G.

in der Erwägung, dass die Piraten ihre Taktiken und Methoden ständig anpassen und ihren Operationsradius erweitert haben, indem sie größere Schiffe einsetzen, die als so genannte „Mutterschiffe“ dienen;

H.

in der Erwägung, dass die anhaltende politische Instabilität Somalias eine der Ursachen der Piraterie ist und das Problem noch verstärkt, und dass einige Somalis die Piraterie nach wie vor als einträgliche, verlässliche Einkommensquelle betrachten;

I.

in der Erwägung, dass eine erfolgreiche Bekämpfung der Piraterie mit militärischen Mitteln allein nicht möglich ist, sondern vor allem an die erfolgreiche Förderung des Friedens, der Entwicklung und des Aufbaus des Staates in Somalia gebunden ist;

J.

in der Erwägung, dass die Sicherheitslage und die militärische Lage Somalias gefährlich und unberechenbar bleiben; in der Erwägung, dass es der Mission AMISOM der Afrikanischen Union gelungen ist, die islamistische Miliz Al-Schabaab zurückzudrängen, und dass in Baidoa erst unlängst 100 Soldaten stationiert wurden; in der Erwägung, dass Kenia vor Kurzem militärisch in Süd-Zentral-Somalia interveniert hat, die Al-Schabaab-Miliz jedoch nicht entscheidend schlagen konnte; in der Erwägung, dass im Februar 2012 Streitkräfte der äthiopischen Armee in die Regionen Hiraan und Bay einmarschiert sind; in der Erwägung, dass äthiopische Truppen und der Föderalen Übergangsregierung treue Milizen Berichten von Human Rights Watch zufolge für Verletzungen der Menschenrechte, Folter, willkürliche Verhaftungen, summarische Hinrichtungen und widerrechtliche Vergeltungsschläge gegen Zivilisten verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die UN-Gruppe zur Überwachung von Sanktionen dem Nachbarland Eritrea vorwirft, Al-Schabaab mit Waffenlieferungen, Ausbildung und finanzieller Hilfe zu unterstützen und damit gegen das Waffenembargo der VN zu verstoßen;

K.

in der Erwägung, dass die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) über Instrumente und Daten verfügt, mit denen die Operation EU Navfor Atalanta bei der Verbesserung der Sicherheit von Schiffen und Seeleuten in der Region unterstützt werden kann;

L.

in der Erwägung, dass die gesamte Region unter der Piraterie leidet, da die Fischereitätigkeiten hier durch eine Reihe bilateraler und multilateraler Fischereiabkommen geregelt sind und diese Tätigkeiten zu einem gefährlichen Unterfangen geworden sind, und zwar nicht nur für EU-Fischereifahrzeuge, die beispielsweise im Rahmen des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der EU und der Republik Seychellen die Gewässer der Seychellen befischen, sondern auch für die Fischer vor Ort, denen die EU sektorale Unterstützung gewährt und damit soziale Verantwortung übernimmt;

M.

in der Erwägung, dass die EU mit Zahlungen von bisher 215,4 Millionen EUR im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für den Zeitraum 2008–2013 für Somalia weltweit der wichtigste Entwicklungshilfegeber ist; unter Hinweis darauf, dass diese Mittel im Wesentlichen eingesetzt werden, um den Menschen zu helfen, sich durch ein selbsttragendes Wirtschaftswachstum aus der Armut zu befreien und eine dauerhafte Lösung für Stabilität im Land zu finden, indem Projekte zur Verbesserung der Regierungsführung und der Bildung, zur Stärkung des Wirtschaftswachstums und zur Unterstützung von Sektoren, die keine Schwerpunktsektoren sind (Gesundheit, Umwelt, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung), finanziert werden, die im Kampf gegen die Piraterie bei den Ursachen anzusetzen; in der Erwägung, dass im Rahmen des EEF für den Zeitraum 2011–2013 weitere 175 Millionen EUR bereitgestellt wurden, damit die EU ihr Engagement verstärken und neue Vorhaben in den genannten Bereichen unterstützen kann; in der Erwägung, dass keines dieser Ziele erreichbar ist, solange es in Somalia keine leistungsfähigen staatlichen Institutionen gibt;

N.

in der Erwägung, dass die Region am Horn von Afrika und vor allem Somalia infolge der Dürre von schweren Hungersnöten und in der Folge von einer schweren humanitären Krise betroffen waren, unter der mehr als 12 Millionen Menschen in der Region und mehr als 7,5 Millionen Menschen in Somalia zu leiden hatten; in der Erwägung, dass infolge der Hungersnot nicht nur viele Menschen, vor allem Kinder, starben, sondern auch gewaltige Flüchtlingsströme ins benachbarte Kenia und Äthiopien aufbrachen; in der Erwägung, dass die Kommission die Mittel für humanitäre Hilfe von 9 Mio. EUR im Jahr 2008 auf 46 Mio. EUR im Jahr 2009 aufgestockt hat, dass die Hilfsleistungen anschließend aber auf 35 Mio. EUR (2010) und 30 Mio. EUR (2011) zurückgefahren wurden; in der Erwägung, dass die Kommission die Mittelzuweisung für humanitäre Hilfe überarbeitet hat und allein nach der Dürrekatastrophe 201177 Mio. EUR bereitgestellt wurden;

O.

in der Erwägung, dass ein wirksamer Ansatz zur Bekämpfung der Piraterie auf See eine weiter gefasste, umfassende Strategie beinhalten muss, um Somalia und die gesamte Region am Horn von Afrika aus der Armut zu befreien und dem staatlichen Versagen ein Ende zu setzen, da Somalia wirtschaftlich zumindest teilweise von der Piraterie und den Lösegeldeinnahmen profitiert;

P.

in der Erwägung, dass es im Zuge der Bemühungen der EU im Kampf gegen Piraterie zwar gelungen ist, die Schiffe des Welternährungsprogramms (WFP) und der Mission der Afrikanischen Union für Somalia (AMISOM) zu schützen, dass das Engagement jedoch fortgesetzt werden muss, damit die Einsatzkräfte in angemessener Stärke bereitstehen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass die Bemühungen künftig durch einen Mangel an Seestreitkräften durchkreuzt werden;

Q.

in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten derzeit in Bezug auf die Entsendung von bewaffnetem Sicherheitspersonal an Bord von Handelsschiffen ihre eigenen Bestimmungen ausarbeiten;

1.

ist weiterhin ernsthaft besorgt über die andauernde und wachsende Bedrohung, die Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See für internationale Schiffe mit Hilfslieferungen für Somalia und für internationale und EU-Fischereifahrzeuge, Handels- und Passagierschiffe im Indischen Ozean, vor allem in den Gewässern vor Somalia und am Horn von Afrika, für die Sicherheit der Seeleute und anderer Personen sowie für die Stabilität der Region darstellen;

2.

fordert die Hohe Vertreterin und die Mitgliedstaaten auf, schnellstmöglich Wege zur Befreiung der 191 Seeleute, die sich derzeit in der Hand von Geiselnehmern befinden, ins Auge zu fassen, um die lange und leidvolle Gefangenschaft dieser Seeleute zu beenden und ihnen die Heimkehr zu ermöglichen sowie gleichzeitig die Freigabe der sieben entführten Schiffe zu erreichen;

3.

begrüßt den Beitrag, den die Operation EU Navfor Atalanta zur Sicherheit auf See vor der Küste Somalias leistet, indem sie die vom Welternährungsprogramm gecharterten Schiffe mit Hilfslieferungen für Somalia und andere gefährdete Schiffe schützt, zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias beiträgt und sich für den Erfolg der EU im Kampf gegen die Hochseepiraterie einsetzt;

4.

begrüßt den Beschluss des Rates vom 23. März 2012, das Mandat der Operation EU Navfor Atalanta bis Dezember 2014 zu verlängern und das Einsatzgebiet der Operation auszudehnen;

5.

bedauert, dass die Zahl der Schiffe, die von den Mitgliedstaaten für die Operation EU Navfor Atalanta zur Verfügung gestellt werden, Anfang 2012 von 8 auf nur 2 bis 3 Schiffe verringert worden ist, und ruft die Mitgliedstaaten daher auf, mehr Marineeinheiten bereitzustellen, um der Operation Atalanta zum Erfolg zu verhelfen;

6.

fordert, dass im Rahmen des SHADE-Mechanismus die Koordinierung zwischen der EU, der NATO und den drei wichtigsten Marinemissionen gegen die Piraterie in der Region (EU Navfor, CTF150/151 und TF508 im Rahmen der NATO-Mission Ocean Shield) sowie den verschiedenen internationalen Flottenverbänden verbessert wird, um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden, da sowohl die EU als auch die NATO auf der Grundlage ihrer jeweiligen Entscheidungsautonomie im selben Gebiet operieren, gleiche Interessen verfolgen und in ihnen im Wesentlichen dieselben europäischen Mitgliedstaaten vertreten sind;

7.

fordert die Hohe Vertreterin nachdrücklich auf, sich für eine verbesserte Koordinierung und verstärkte Zusammenarbeit der internationalen Akteure – also der EU, der NATO, der Vereinigten Staaten, der VN und der betreffenden Länder – in Somalia und der größeren Region am Horn von Afrika einzusetzen, damit der Kampf gegen die Piraterie auf einem wirklich und zweckmäßig umfassenden Konzept beruht, das vor allem bei den Ursachen der Piraterie ansetzt und auf deren Auswirkungen auf allen Ebenen ausgerichtet ist;

8.

unterstreicht zugleich, dass die Operation EU Navfor Atalanta, EUTM Somalia und andere GSVP-Maßnahmen in der größeren Region am Horn von Afrika (z. B. RMCB, sobald die Mission startet) besser aufeinander abgestimmt werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss des Rates vom 23. März 2012, ein EU-Operationszentrum zur Unterstützung der Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) am Horn von Afrika einzurichten; fordert diesbezüglich, dass die bestehenden Kommandostrukturen für die Operation EU Navfor Atalanta und EUTM Somalia überprüft werden;

9.

begrüßt die Londoner Konferenz zu Somalia vom 23. Februar 2012, die verdeutlicht hat, dass die internationale Gemeinschaft fest entschlossen ist, die Piraterie zu beseitigen, und fordert, dass die justiziellen Kapazitäten zur Verfolgung und Inhaftierung der für Piraterie Verantwortlichen ausgebaut werden;

10.

hebt hervor, dass es keine hinreichende Abschreckung vor Piraterie geben kann, wenn die Schuldigen weiterhin straffrei ausgehen; bedauert, dass ungeachtet der Auslieferungsabkommen der EU mit Drittstaaten (Kenia, die Seychellen und Mauritius), der bilateralen Rückführungsabkommen für verurteilte Piraten zwischen den Seychellen und den somalischen Regionen Puntland und Somaliland und der verschiedenen internationalen Rechtsrahmen zahlreiche Piraten und andere Kriminelle nach wie vor nicht in Haft sind oder aber aufgrund fehlender juristisch belastbarer Beweise oder aufgrund des fehlenden politischen Willens zur Strafverfolgung wieder aus der Haft entlassen wurden; weist zudem darauf hin, dass die strafrechtlichen Schutzmechanismen gegen Hochseepiraterie selbst in einigen EU-Mitgliedstaaten unzureichend sind;

11.

fordert in diesem Zusammenhang umgehende und wirksame Maßnahmen zur Verfolgung und Bestrafung mutmaßlicher Piraten; ersucht Drittstaaten und EU-Mitgliedstaaten, die die Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt noch nicht in nationales Recht überführt haben, dies unverzüglich zu tun, um gegen die Straffreiheit von Piraten vorzugehen; fordert den Rat und die Kommission auf, auch weiterhin Möglichkeiten auszuloten, wie in den Ländern der Region entsprechende Gerichtsverfahren durchgeführt werden können, und sich um die Einrichtung auf Piraterie spezialisierter Gerichte in Somalia und anderen Staaten der Region als nachhaltige juristische Lösung für die Strafverfolgung von Piraten in Somalia zu bemühen;

12.

weist auf die Empfehlungen des VN-Generalsekretärs an den Sicherheitsrat für die Ergreifung und die strafrechtliche Verfolgung mutmaßlicher Piraten hin; betont gleichzeitig, dass gerechte und wirksame Gerichtsverfahren durch bestehende einheimische Gerichte sowie eine menschenwürdige und sichere Inhaftierung in regionalen Strafanstalten sichergestellt werden müssen;

13.

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit Europol und Interpol die Geldströme zu untersuchen und zurückzuverfolgen und Gelder, die Piraten in Form von Lösegeld erhalten haben, zu konfiszieren, da es Hinweise dafür gibt, dass diese Gelder möglicherweise auf Bankkonten in der ganzen Welt, auch auf Konten europäischer Banken, überwiesen wurden, und die kriminellen Organisationen, die von diesen Taten profitieren, auszumachen und zu zerschlagen; fordert den Rat auf, die weitere Zusammenarbeit der Operation EU Navfor mit Europol und Interpol zu fördern;

14.

fordert die EU Navfor, die NATO und die Multinationalen Seestreitkräfte (Combined Maritime Forces – CMF) auf, gegen die zunehmende Nutzung gekaperter Handelsschiffe als „Mutterschiffe“ vorzugehen, da die Piraten auf diese Weise ihre operativen Kapazitäten wesentlich verstärken und Schiffe im gesamten Indischen Ozean stärker, systematischer und flexibler angreifen können;

15.

betont, dass die EMSA ihre Zusammenarbeit mit der Operation EU Navfor Atalanta fortführen sollte, indem sie dieser nach Zustimmung des Flaggenstaates gegebenenfalls detaillierte LRIT-Daten und Satellitenbilder von unter EU-Flagge fahrenden Schiffen, die das Gebiet durchqueren, zur Verfügung stellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Agentur zu diesem Zweck zur Weitergabe dieser Daten und Informationen an die Operation EU Navfor zu ermächtigen;

16.

ist angesichts der Zunahme der Piraterie der Ansicht, dass Seeleute, die den damit verbundenen Gefahren ausgesetzt sind, eine entsprechende Ausbildung erhalten sollten, damit sie sich besser schützen können; hebt hervor, dass die Reedereien die empfehlenswerten Praktiken zum Schutz vor Piraterie vor der Küste Somalias (Best Management Practices for protection against Somalia Based Piracy –BMP4), in denen hinlängliche Informationen für alle Beteiligten über Möglichkeiten der Unterstützung von Schiffen bei der Vermeidung, Abschreckung oder Verzögerung von Piratenangriffen enthalten sind, konsequent und in vollem Umfang anwenden müssen; bekräftigt seine Aufforderung an sämtliche Schiffe, die das Gebiet befahren, sich bei den zuständigen Koordinierungsstellen für die Sicherheit auf See registrieren zu lassen und den Empfehlungen der Operation EU Navfor Atalanta Folge zu leisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Registrierung ihrer Schiffe Sorge zu tragen;

17.

fordert den Rat und die Kommission dringend auf, dem mehrfachen Ersuchen der Föderalen Übergangsregierung Somalias um internationale Hilfe beim Schutz der Schiffe mit humanitären Hilfsgütern und bei der Bekämpfung der Piraterie vor ihren Küsten in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union nachzukommen, weiter mit der Föderalen Übergangsregierung Somalias im Kampf gegen die Piraterie zusammenzuarbeiten, die Straftäter vor Gericht zu stellen und Somalia und die gesamte Region beim Ausbau ihrer Kapazitäten zu unterstützen;

18.

begrüßt den Beschluss des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) vom 12. Dezember 2011, die Mission zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten (RMCB-Mission) „EUCAP Nestor“ zu starten, deren Ziel es ist, die maritimen und justiziellen Kapazitäten zu stärken und die Ausbildung der Küstenwache und von Richtern in acht Ländern am Horn von Afrika und im westlichen Indischen Ozean zu verbessern; fordert den Rat und den EAD auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, damit die RMCB-Mission im nächsten Sommer in der Region startet;

19.

erkennt an, dass die Ausbildung lediglich eine Seite des Ausbaus der maritimen Kapazitäten ist, und fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, der Mission und der Region materielle Unterstützung zukommen zu lassen, wobei vor allem Patrouillenschiffe benötigt werden;

20.

unterstützt nachdrücklich den Friedens- und Versöhnungsprozess von Dschibuti; fordert im Hinblick auf die Lage in Somalia einen umfassenden Ansatz, bei dem Sicherheit mit Entwicklung, Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts einhergeht;

21.

begrüßt die Entscheidung der Kommission, den Vorschlag zu unterbreiten, dass der Mission der Afrikanischen Union für Somalia (AMISOM) über die Friedensfazilität für Afrika die Bereitstellung weiterer finanzielle Hilfe im Umfang von 100 Millionen EUR bereitgestellt werden sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, bei der Förderung des Friedens, der wirtschaftlichen Entwicklung und des Aufbaus eines stabilen demokratischen Systems in Somalia, die die Voraussetzungen für langfristige Sicherheit und Erfolg im Kampf gegen die Piraterie sind, Hilfe zu leisten, und begrüßt die Ernennung eines Sonderbeauftragten der EU für das Horn von Afrika;

22.

ist besorgt über die fortdauernde Verschlechterung der humanitären Lage am Horn von Afrika und fordert die internationale Gemeinschaft und insbesondere die EU auf, die humanitäre Hilfe für bedürftige Menschen aufzustocken, um dem wachsenden Bedarf nachzukommen und einer weiteren Verschlechterung der Lage entgegenzuwirken;

23.

weist nochmals darauf hin, dass jede gegen die Piraterie gerichtete Strategie dem Umstand Rechnung tragen sollte, dass Piraterie illegalen wirtschaftlichen Interessen dient und dass die somalische Bevölkerung nur dazu bewegt werden kann, sich von der Piraterie zu distanzieren, wenn Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche und alternative Erwerbsmöglichkeiten geschaffen werden, die es der Bevölkerung vor Ort ermöglichen, ihren Lebensunterhalt zu verdienen;

24.

begrüßt das Marsic-Projekt der EU, das Teil des Programms für kritische Seeverkehrsrouten im Rahmen des Stabilitätsinstruments ist und das Ziel verfolgt, durch Informationsaustausch und den Aufbau entsprechender Kapazitäten die Sicherheit auf See und die Sicherheitslage im westlichen Indischen Ozean und im Golf von Aden zu verbessern, und das einen besonderen Schwerpunkt auf die regionale Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region legt; geht davon aus, dass dieses Projekt über das Jahr 2013 hinaus verlängert wird;

25.

begrüßt die gegen Piraterie gerichteten Initiativen von Ländern im östlichen und südlichen Afrika und in der Region des Indischen Ozeans, darunter das neue Projekt MASE (Maritime Security Programme – Programm für die Sicherheit auf See), das einen Gründungszuschuss der EU in Höhe von 2 Millionen EUR erhalten hat; begrüßt die Überlegung, dass von der Kommission finanzierte Projekte und die RMCB-Mission im Rahmen der GSVP einander ergänzen sollen;

26.

bekräftigt, dass die Piraterie vor der Küste Somalias eine direkte Folge des Fehlens von Recht und Ordnung im Lande ist und dass die internationale Gemeinschaft der Föderalen Übergangsregierung beim Aufbau der Kapazitäten mit der notwendigen technischen und finanziellen Hilfe zur Seite stehen sollte, damit sie ihre Hoheitsgewässer und, unter Einhaltung des Völkerrechts, ihre ausschließliche Wirtschaftszone überwachen kann;

27.

begrüßt die Arbeit der Kontaktgruppe der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias, die erstmals ein Forum für den Ausbau und die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Staaten und mit sämtlichen wichtigen internationalen Organisationen in diesem Bereich bietet;

28.

begrüßt die enge Zusammenarbeit mit der IMO im Bereich des Aufbaus maritimer Kapazitäten sowie die Bemühungen um eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und der IMO im Kampf gegen die Piraterie in der größeren Region am Horn von Afrika;

29.

betont, dass der Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte an Bord eine Maßnahme ist, die keinen Ersatz für die notwendige umfassende Lösung der komplexen Bedrohung durch Piraten darstellt; nimmt zur Kenntnis, dass einige Mitgliedstaaten entsprechende Rechtsvorschriften verabschiedet haben; fordert die Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund auf, nach Möglichkeit die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen an Bord durchzuführen, und fordert die Kommission und den Rat auf, an der Ausgestaltung eines EU-Ansatzes für den Einsatz zertifizierten bewaffneten Personals an Bord zu arbeiten, um für eine ordnungsgemäße Umsetzung der diesbezüglichen IMO-Leitlinien Sorge zu tragen;

30.

weist darauf hin, dass für die betreffenden Schiffe und das an Bord eingesetzte Militärpersonal gemäß dem Völkerrecht auf hoher See in allen Fällen, auch bei Maßnahmen im Kampf gegen die Piraterie, das Recht des jeweiligen Flaggenstaats gilt; weist ferner darauf hin, dass das Festhalten oder Zurückhalten eines Schiffes selbst zu Untersuchungszwecken nur von den Behörden des Flaggenstaats angeordnet werden darf;

31.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, den Generalsekretären der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen und der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde (IGAD), dem Präsidenten der Föderalen Übergangsregierung von Somalia und dem Panafrikanischen Parlament zu übermitteln.


(1)  ABl. C 279 E vom 19.11.2009, S. 30.

(2)  ABl. C 15 E vom 21.1.2010, S. 61.

(3)  ABl. C 285 E vom 21.10.2010, S. 59.


Top