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Document 52012IP0196

    Schutz der finanziellen Interessen der EU — Betrugsbekämpfung — Jahresbericht 2010 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2010 (2011/2154(INI))

    ABl. C 261E vom 10.9.2013, p. 8–16 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.9.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 261/8


    Donnerstag, 10. Mai 2012
    Schutz der finanziellen Interessen der EU — Betrugsbekämpfung — Jahresbericht 2010

    P7_TA(2012)0196

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2012 zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2010 (2011/2154(INI))

    2013/C 261 E/02

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf seine Entschließungen zu früheren Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 29. September 2011 mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2010“ (KOM(2011)0595) und dessen Begleitunterlagen (SEK(2011)1107, SEK(2011)1108 und SEK(2011)1109) (1),

    unter Hinweis auf den Elften Tätigkeitsbericht des OLAF – Jahresbericht 2011 (2),

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Rechnungshof mit dem Titel „Die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission“ (KOM(2011)0376),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen – Gesamtkonzept zum Schutz von Steuergeldern“ (KOM(2011)0293),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 zu den Anstrengungen der EU im Kampf gegen Korruption (4), seine Erklärung vom 18. Mai 2010 zu den von der Union unternommenen Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption (5) und die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mit dem Titel „Korruptionsbekämpfung in der EU“ (KOM(2011)0308),

    gestützt auf Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6),

    unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (7),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2009 (8),

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A7-0121/2012),

    A.

    in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam für den Schutz der finanziellen Interessen der EU und den Kampf gegen Betrug verantwortlich sind und eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten unerlässlich ist,

    B.

    in der Erwägung, dass den Mitgliedstaaten die Hauptverantwortung dafür zufällt, etwa 80 % des Haushaltsplans der Europäischen Union umzusetzen und die Eigenmittel unter anderem in Form einer Mehrwertsteuer sowie von Zöllen zu erheben,

    C.

    in der Erwägung, dass sich im Jahr 2010 die finanziellen Auswirkungen der anhand von Kontrollsystemen festgestellten Unregelmäßigkeiten insgesamt auf 2 193 Mio. EUR beliefen, während es im Jahr 2009 noch 1 757 Mio. EUR waren,

    D.

    in der Erwägung, dass laut dem Europäischen Rechnungshof (ERH) die dieser Rechnung zugrunde liegenden Zahlungen mit einem wesentlichen Fehler behaftet waren, d. h. einer geschätzten Fehlerquote von 3,7 % für den EU-Haushalt in seiner Gesamtheit, und in der Erwägung, dass die Kontrollsysteme als nur bedingt effizient dahingehend befunden wurden, die Ordnungsmäßigkeit der getätigten Zahlungen zu gewährleisten, sowie in der Erwägung, dass die wesentlichen Fehlerquellen mit Förderfähigkeitsfehlern und Fehlern im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe in Zusammenhang stehen,

    E.

    in der Erwägung, dass der ERH in der Mehrheit der Fälle der Ansicht ist, dass den Behörden der Mitgliedstaaten ausreichend Informationen zur Verfügung standen, um zumindest einige der Fehler erkennen und korrigieren zu können, bevor die Zahlungen vorgenommen wurden, und in der Erwägung, dass der ERH der Ansicht ist, dass es noch ausreichend Spielraum für Verbesserungen im Hinblick auf die Korrekturmechanismen und Prüfungstätigkeiten der Mitgliedstaaten gibt,

    Grundlegende Überlegungen

    1.

    betont, dass es die weltweite Finanzkrise und insbesondere die Krise in der Eurozone, der sich die EU heute gegenübersieht, erforderlich machen, spezielle Maßnahmen in die Wege zu leiten, um einen hinreichenden Schutz der finanziellen Interessen der EU im Hinblick auf die Einnahmen zu gewährleisten, welche in einem direkten Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten stehen; ist der Ansicht, dass es durch die Anwendung einer konsequenteren Steuerpolitik möglich ist, Europa aus der Krise zu führen, und dies insbesondere durch eine Verringerung des Ausmaßes der Schattenwirtschaft der EU, welche sich Schätzungen zufolge auf rund ein Fünftel des offiziellen BIP beläuft (9);

    2.

    hebt das Potential des E-Government hervor, die Transparenz zu erhöhen und Betrug und Korruption zu bekämpfen, während gleichzeitig öffentliche Gelder geschützt würden; unterstreicht, dass Europa seinen Industriepartnern hinterherhinkt – unter anderem aufgrund der unzureichenden Interoperabilität der Systeme (10); betont, dass Europa vor allem in Krisenzeiten seine Anstrengungen im Hinblick auf die Verwirklichung einer neuen Generation des E-Government verstärken muss, welches zu mehr Transparenz in den öffentlichen Finanzen führen würde;

    3.

    lenkt die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass elektronische, bargeldlose Transaktionen erfasst werden und aus diesem Grund eine Teilnahme an der Schattenwirtschaft deutlich erschweren und dass allem Anschein nach eine starke Korrelation zwischen dem Anteil des elektronischen Zahlungsverkehrs in einem Land und seiner Schattenwirtschaft existiert (11); ermutigt die Mitgliedstaaten dazu, ihre Obergrenzen für obligatorische bargeldlose Zahlungen zu verringern;

    4.

    hebt hervor, dass Bedarf an zuverlässigen Statistiken über das Ausmaß von Betrug und Korruption besteht, insbesondere im Zusammenhang mit Zoll- und Steuerhinterziehung und organisierter Kriminalität unter Missbrauch von Geldmitteln aus EU-Fonds; bedauert die Tatsache, dass die Kommission trotz wiederholter Aufforderung durch das Europäische Parlament nicht in der Lage war, diese Daten zur Verfügung zu stellen;

    Allgemeine Bemerkungen

    5.

    hebt hervor, dass Betrug ein vorsätzliches Fehlverhalten ist, das einen Straftatbestand darstellt, und dass eine Unregelmäßigkeit darin besteht, eine Regel nicht einzuhalten, und bedauert, dass der Bericht der Europäischen Kommission auf den Sachverhalt des Betrugs nicht gründlich eingeht und sich hingegen ausführlich mit Unregelmäßigkeiten beschäftigt; erinnert daran, dass sich Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit Betrug und nicht mit Unregelmäßigkeiten befasst, und fordert, dass eine Abgrenzung zwischen Betrugsfällen und Fehlern vorgenommen wird; fordert, dass mit dem Betrug gleichzeitig auch die Korruption angegangen wird;

    6.

    merkt an, dass sich 2010 die finanziellen Auswirkungen von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Ausgaben erhöht haben und auf 1,8 Mrd. EUR (oder 1,27 % der vollzugsgebundenen Mittel) beliefen, im Vergleich zu 1,4 Mrd. EUR (oder 1,13 %) 2009; merkt an, dass sich die finanziellen Auswirkungen im Bereich der Einnahmen ebenfalls, d. h. auf 393 Mio. EUR (oder 1,88 % aller eingenommenen traditionellen Eigenmittel vor Abzug der Ausgaben) erhöht haben, im Vergleich zu 357 Mio. EUR (oder 1,84 %) 2009;

    7.

    bedauert den Umstand, dass hohe Beträge an EU-Geldern noch immer falsch ausgegeben werden, und ruft die Kommission dazu auf, entschlossen zu handeln, um einen größeren Anteil unrechtmäßig zu viel gezahlter Geldmittel wiedereinzuziehen, die Mitgliedstaaten stärker für Unregelmäßigkeiten zur Rechenschaft zu ziehen, welche noch wiedereingezogen werden müssen, die Prävention von Unregelmäßigkeiten und Betrug und deren Aufdeckung zu verbessern sowie im Fall des Missbrauchs von EU-Mitteln Zahlungen sofort einzustellen und wirksame Sanktionen zu verhängen;

    8.

    merkt an, dass im Jahr 2010 die Anzahl der gemeldeten Unregelmäßigkeiten in allen Bereichen mit Ausnahme der Heranführungsmittel und der traditionellen Eigenmittel zugenommen hat und dass der Anstieg mit dem Abschluss des Umsetzungszeitraums der Kohäsionsfonds 2000 – 2006 sowie den Verbesserungen in Zusammenhang steht, die an dem Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten mit der Bezeichnung IMS (Irregularities Management System) vorgenommen worden sind;

    9.

    hebt hervor, dass, obwohl das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten (IMS) erneuert und verbessert wurde und die Mehrheit der Mitgliedstaaten mehr Meldungen bereitstellt und sich deshalb die Qualität der Meldungen und deren Zuverlässigkeit verbessert hat, die Methoden der Meldungen der Mitgliedstaaten über Unregelmäßigkeiten weiterhin unterschiedlich sind und deshalb zu Zweifeln an der Eignung der nationalen Meldesysteme Anlass geben; ruft alle Mitgliedstaaten dazu auf, das IMS in vollem Umfang umzusetzen und die Melderegeln besser zu beachten sowie Unregelmäßigkeiten noch zeitnaher zu melden;

    10.

    ist außerdem besorgt darüber, dass einige Mitgliedstaaten das elektronische Berichterstattungssystem noch nicht vollständig nutzen; ruft diese Mitgliedstaaten dazu auf, diesem Umstand unverzüglich Abhilfe zu schaffen;

    11.

    bringt nochmals sein Bedauern in Anbetracht des Umstands zum Ausdruck, dass ernsthafte Zweifel an der Qualität der seitens der Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Informationen bestehen, und merkt an, dass einige Mitgliedstaaten auch weiterhin nur über sehr wenige festgestellte Fälle von Unregelmäßigkeiten und Betrug berichten, und fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament darüber zu informieren, ob die nationalen Kontrollsysteme in diesen Mitgliedstaaten wirksam sind;

    12.

    weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der Rechtsvorschriften der Union dazu verpflichtet sind, alle Unregelmäßigkeiten innerhalb von spätestens zwei Monaten nach dem Ende des Quartals zu melden, in dem eine Unregelmäßigkeit erstmals amtlich oder gerichtlich festgestellt worden ist und/oder neue Informationen über eine gemeldete Unregelmäßigkeit bekannt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Anstrengungen zu ergreifen, einschließlich der Straffung nationaler Verwaltungsverfahren, um die gesetzten Fristen einzuhalten und den zeitlichen Abstand zwischen dem Punkt, an dem eine Unregelmäßigkeit festgestellt wird, und dem Zeitpunkt, an dem sie gemeldet wird, zu verringern; fordert die Mitgliedstaaten auf, bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Betrug in erster Linie als Garanten zum Schutz des Geldes der Steuerzahler aufzutreten;

    13.

    hebt hervor, dass Bedarf an zuverlässigen Statistiken über das Ausmaß von Betrug und Korruption besteht, insbesondere im Zusammenhang mit Zoll- und Steuerhinterziehung und organisierter Kriminalität unter Missbrauch von Geldmitteln aus EU-Fonds; bedauert, dass die Kommission trotz wiederholter Aufforderung durch das EP diese Daten nicht vorlegen konnte;

    14.

    gibt seiner Enttäuschung darüber Ausdruck, dass die Kommission nicht in der Lage ist, das tatsächliche Ausmaß an Unregelmäßigkeiten und Betrug zu beurteilen, und dass es deshalb nicht möglich ist, sich einen Überblick über das tatsächliche Ausmaß der Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle in einzelnen Mitgliedstaaten zu verschaffen sowie diejenigen Mitgliedstaaten mit den höchsten Unregelmäßigkeits- und Betrugsquoten zu ermitteln und zu disziplinieren, wie es bereits 2009 vom Europäischen Parlament gefordert wurde;

    15.

    macht deutlich, dass im Laufe der vergangenen Jahre neue Techniken zur Ermittlung des Ausmaßes von Korruption und Betrug entwickelt worden sind, und fordert die Kommission dazu auf, ohne weiteren Aufschub Maßnahmen einzuleiten, um diese neuen Bewertungsmaßstäbe zur Anwendung zu bringen und eine Beurteilung des Umfangs der Betrugs- und Korruptionsfälle im Rahmen der Verwendung von Geldmitteln aus EU-Fonds sowie bei der Veruntreuung von EU-Einnahmen vorzunehmen, da sich dadurch eine Einschätzung der Effizienz des Schutzes von EU-Geldern vor Missbrauch sowie des Schutzes von EU-Einnahmen vor Veruntreuung erzielen lassen wird;

    16.

    ruft dazu auf, dass die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rechnungshof sowie anderen Prüf- und Kontrollstellen der EU die Verantwortung für die Ausarbeitung von Bewertungsmaßstäben für Betrugs- und Korruptionsfälle im Zusammenhang mit den EU-Fonds übernimmt;

    17.

    merkt an, dass im Bereich der Landwirtschaft die sogenannte 50/50-Regel (12) ein wirksamer Anreiz für die Mitgliedstaaten ist, den Wiedereinziehungsprozess der Geldmittel zu beschleunigen und zu vollenden; fordert die Kommission auf, zu beurteilen, ob dieser Wiedereinziehungsmechanismus der Geldmittel auch in anderen Bereichen (Kohäsion und Beitrittsheranführung) angewandt werden könnte sowie ob es auf Grund dieser Regel zweckmäßig wäre, die Zeiträume für die Wiedereinziehung auf die Hälfte zu verkürzen, d. h. auf zwei bzw. vier Jahre;

    18.

    merkt an, dass der Europäische Rechnungshof (ERH) in seinem Jahresbericht 2010 festgestellt hat, dass die durch die in den Finanzberichten von 2010 aufgeführte hohe Fehlerquote verursachten Zahlungen 3,7 % der gesamten Ausgaben des EU-Haushalts, d. h. etwa 4,5 Mrd. EUR betrugen;

    19.

    merkt an, dass es im Bericht des Rechnungshofes weiterhin heißt, dass die Behörden der Mitgliedstaaten vor Genehmigung der Zahlungen ausreichende Informationen hatten, um einen Teil der Fehler zu erkennen, zu korrigieren oder zu vermeiden;

    Einnahmen – Eigenmittel

    20.

    ruft nochmals in Erinnerung, dass durch die ordnungsgemäße Erhebung der Mehrwertsteuer und der Zölle sowohl die Wirtschaften der Mitgliedstaaten als auch der Haushalt der EU direkt beeinflusst werden; unterstreicht, dass eine Verbesserung des Systems zur Erzielung von Einnahmen für alle Mitgliedstaaten von oberster Priorität sein sollte – insbesondere für diejenigen, die im Rahmen der gegenwärtigen Wirtschaftslage die größten Schwierigkeiten zu meistern haben;

    21.

    betont, dass der Schwerpunkt eher auf eine effizientere Erzielung von Einnahmen verlagert werden sollte; hebt hervor, dass Steuerbetrug für den Haushalt der EU sowie die Wirtschaften der Mitgliedstaaten exorbitante Verluste bedeuten, wodurch wiederum die Schuldenkrise noch weiter verschärft wird; erinnert daran, dass die Kosten der bestehenden Schattenwirtschaft von den Bürgern getragen werden, deren Einkommen einfach dokumentiert und zurückverfolgt werden können;

    22.

    merkt an, dass die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten über Unregelmäßigkeiten im Bereich der traditionellen Eigenmittel (TEM) sehr unterschiedlich sind; ist deshalb der Ansicht, dass die Einstufung der Fälle von Unregelmäßigkeiten und Betrug in der Datenbank der Eigenmittel OWNRES nicht vollkommen zuverlässig ist; fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zur Verbesserung dieser Datenbank zu suchen, um die Zuverlässigkeit der erhaltenen Daten und die Möglichkeit zu ihrem Abgleich sicherzustellen;

    23.

    fordert die Kommission auf, weiterhin der Umsetzung der Zollkontrollstrategien der Mitgliedstaaten große Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere im Bereich der mit hohem Risiko verbundenen Einfuhr, und die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Feststellung von Fällen von Unregelmäßigkeiten und Betrugsverdacht im Bereich der TEM zu verbessern;

    24.

    ist besorgt, dass Schmuggel, insbesondere Zigarettenschmuggel, ein großes Problem für die EU bleibt und dadurch eine große Menge an nationalen und EU-Haushaltsmitteln verloren geht; begrüßt den aufgestellten Aktionsplan zur Bekämpfung von Zigaretten- und Alkoholschmuggel über die Ostgrenze der EU sowie die Ende 2010 erneuerte Zusammenarbeit der Zollbehörden mit China und Russland und den bestätigten Plan der strategischen Zusammenarbeit der Zollbehörden mit beiden Ländern;

    25.

    ist über die im Juni 2010 von den Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführte, vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) koordinierte Zollaktion „Sirocco“ erfreut, bei der etwa 40 Mio. Zigaretten, 1,2 Tonnen Drehtabak, 7 000 Liter Alkohol und 8 Mio. andere gefälschte Waren sichergestellt wurden;

    26.

    merkt an, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer (MwSt.) einen großen Teil der Einnahmen bildet, weshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten die bestehenden und neuen Betrugstendenzen beobachten und auf sie wirkungsvoll reagieren müssen; begrüßt das von der Kommission vorgelegte Grünbuch über die Zukunft der MwSt. und fordert dazu auf, konkrete Vorschläge für eine Reform der MwSt. vorzulegen;

    Mehrwertsteuerverluste

    27.

    erinnert daran, dass sich laut einer von der Europäischen Kommission durchgeführten Studie (13) herausgestellt hat, dass sich die geschätzte durchschnittliche Mehrwertsteuer-Lücke der EU (14) auf 12 % beläuft; macht insbesondere auf die Tatsache aufmerksam, dass diese Mehrwertsteuer-Lücke in Griechenland und in Italien – in denjenigen Ländern also, die die bislang schwierigste Schuldenkrise zu meistern haben und deren Situation die wirtschaftliche Stabilität in der gesamten EU-27 bedroht – ein alarmierendes Ausmaß erreicht hat: 30 % bzw. 22 %;

    28.

    betont, dass die Mehrwertsteuer-Lücke neben der Steuerausweichung und den Steuerverlusten aufgrund von Insolvenzen ebenfalls auf Betrug zurückzuführen ist und dass Mehrwertsteuerverluste, die sich in Milliarden von EUR niederschlagen, weitgehend durch Sparmaßnahmen kompensiert werden, welche diejenigen EU-Bürger treffen, deren Einkommen sich einfach zurückverfolgen lässt;

    29.

    weist auf den Umstand hin, dass das Mehrwertsteuer-Erhebungsmodell seit seiner Einführung unverändert geblieben ist; betont, dass es angesichts der zahlreichen in der Vergangenheit stattgefundenen technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen veraltet ist;

    Zollverluste

    30.

    unterstreicht, dass Einnahmen aus Zöllen einen wesentlichen Teil der traditionellen Eigenmittel (TEM) der EU sowie eine Einnahmequelle für die Regierungen der Mitgliedstaaten ausmachen, welche 25 % dieser Zölle einbehalten, um die Kosten für die Erhebung zu decken; erinnert nochmals daran, dass durch eine effiziente Prävention von Unregelmäßigkeiten und Betrug in diesem Bereich die finanziellen Interessen der Union geschützt werden und dies wichtige Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat, da dadurch der unlautere Vorteil derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die Zölle vermeiden, gegenüber denjenigen, die ihren Pflichten in dieser Hinsicht nachkommen, entfällt;

    31.

    betont, dass die korrekte Erhebung der Zölle einen direkten Einfluss auf die Berechnung der Mehrwertsteuer hat;

    32.

    erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der ERH in seinem Sonderbericht Nr. 13/2011 (15) festgestellt hat, dass die Anwendung des Zollverfahrens 42 (16) alleine im Jahr 2009 hochgerechnete Verluste von rund 2 200 Mio. EUR (17) in den sieben vom Rechnungshof geprüften Mitgliedstaaten ausgemacht hat, was 29 % der theoretisch auf den versteuerbaren Betrag aller Importe anwendbaren Mehrwertsteuer darstellt, welche gemäß dem Zollverfahren 42 im Jahr 2009 in diesen Ländern durchgeführt wurden;

    33.

    erinnert nochmals daran, dass der ERH gravierende Mängel bei der Kontrolle vereinfachter Zollverfahren festgestellt hat, welche rund 70 % aller Zollverfahren ausmachen; weist darauf hin, dass sie zu nicht gerechtfertigten Verlusten im Haushalt der Union sowie zu Verstößen gegen die Bestimmungen der Handelspolitik der EU geführt haben; betont, dass die ausgemachten Mängel unter anderem in der schlechten Qualität oder in schlecht dokumentierten Prüfungen sowie in dem geringen Einsatz von automatisierten Datenverarbeitungstechniken zur Durchführung von Kontrollen während des Ablaufs vereinfachter Verfahren bestanden;

    Ausgaben

    Landwirtschaft

    34.

    merkt an, dass sich 2010 die Berichte über Unregelmäßigkeiten oder Betrugsverdachtsfälle vermehrt haben und die finanziellen Auswirkungen von 13 Mio. EUR im Jahr 2009 auf 69 Mio. EUR im Jahr 2010 gestiegen sind;

    35.

    bedauert, dass die Situation der Gesamtwiedereinziehungsquote weiterhin nicht zufriedenstellend ist, da im Haushaltsjahr 2010 von den Mitgliedstaaten 175 Mio. EUR wiedereingezogen wurden – das sind 42 % der Schulden des Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft von 2007 und nachfolgender Jahre – und die gesamte ausstehende Summe zum Ende des Haushaltsjahres 2010 1,2 Mrd. EUR betrug, während die Mitgliedstaaten im Rahmen der sogenannten 50/50-Regel aus ihren nationalen Haushalten nur 300 Mio. EUR an den EU-Haushalt zahlten; bedauert, dass die Kommission die Forderung des Europäischen Parlaments nicht berücksichtigt und 2010 im Bericht zum Schutz der finanziellen Interessen der EU dem Europäischen Parlament keine Informationen über Fortschritte auf diesem Gebiet vorgelegt hat; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, alle erforderlichen Maßnahmen zur Anwendung eines effektives Wiedereinziehungssystems zu ergreifen und das Europäische Parlament darüber zu informieren;

    36.

    bedauert, dass einige Mitgliedstaaten 2010 die festgelegten Fristen für die Meldung von Unregelmäßigkeiten nicht eingehalten haben; stimmt mit der Kommission überein, dass alle Mitgliedstaaten ihre Berichterstattung verbessern müssen; weist darauf hin, dass sich Finnland, Österreich und die Niederlande verpflichtet haben, ihren Meldepflichten nachzukommen, und fordert die Kommission auf, im Jahresbericht zum „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung“ über 2011 erreichte Fortschritte dieser Mitgliedstaaten zu informieren;

    37.

    zeigt sich besorgt darüber, dass im Jahr 2010 Italien und die Mitgliedstaaten der EU-12 mehr als 90 % der gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten als „mutmaßlichen Betrug“ bezeichnet haben; ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die enge Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen mit eingeschlossen, um alle Ursachen anzugehen, die zu Betrug in Bezug auf EU-Gelder führen;

    38.

    ist besorgt über die verdächtig niedrigen Betrugsraten, die von Frankreich, Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich berichtet worden sind, insbesondere im Hinblick auf ihre Größe und die erhaltene finanzielle Unterstützung, so wie im Bericht der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Union beschrieben; ist der Ansicht, dass dadurch Zweifel aufkommen, ob die Berichtsprinzipien eingehalten wurden; fordert die Kommission auf, detaillierte Informationen über die angewandte berichtete Vorgehensweise und die Betrugsaufdeckungsmöglichkeiten in diesen Mitgliedstaaten mit aufzuführen; fordert die Kommission nochmals auf, die Wirksamkeit der Überwachungs- und Kontrollsysteme genau zu beobachten, die von den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, und sicherzustellen, dass die Informationen über die Unregelmäßigkeitsquote der Mitgliedstaaten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln; fordert die Kommission auf, im Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU Informationen über 2011 ausgeführte Schritte in diesem Bereich vorzulegen;

    Kohäsionspolitik

    39.

    merkt an, dass basierend auf den durch den Bericht zum Schutz der finanziellen Interessen 2010 zur Verfügung gestellten Daten etwa 70 % aller gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik standen und die Wiedereinziehungsquote im Bereich der Kohäsionspolitik im Jahr 2010 am höchsten (über 60 %) war; betont, dass es anhand der vorgelegten Daten nicht möglich ist, die tatsächliche Zahl von Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen in diesem Bereich objektiv einzuschätzen, da die große Zahl der berichteten Fälle von Unregelmäßigkeiten und/oder Betrug mit der 2009 erfolgten Einführung des IMS im Zusammenhang stehen kann;

    40.

    begrüßt die 2010 erreichten Fortschritte in Bezug auf die Wiedereinziehungssumme im Programmzeitraum 2000 – 2006, die 70 % oder 2,9 Mrd. EUR der unrechtmäßig ausgezahlten Geldmittel betrug, verglichen mit dem Index von 2009, der 50 % auswies;

    41.

    stellt fest, dass im Jahr 2010 Dänemark, Frankreich, Malta, die Niederlande, Schweden und Slowenien keinen einzigen Fall von Unregelmäßigkeiten in diesem Bereich gemeldet haben, was Anlass zu Zweifeln an der ordnungsgemäßen Anwendung des IMS gibt; zeigt sich besorgt über die niedrige Wiedereinziehungsquote in Ungarn, der Tschechischen Republik und Slowenien (ca. 20 % oder weniger); fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursachen herauszufinden und dem Europäischen Parlament im nächsten Jahresbericht zum Schutz der finanziellen Interessen der EU über die erzielten Fortschritte zu berichten;

    42.

    betont, dass, wie aus den Daten des Berichts zum Schutz der finanziellen Interessen der EU im Jahr 2010 ersichtlich wird, die Analyse der Arten von Unregelmäßigkeiten, über die am meisten berichtet wurde, zeigt, dass Unregelmäßigkeiten am häufigsten in der Phase der Projektdurchführung festgestellt werden, die größten finanziellen Auswirkungen jedoch in der Phase der Auswahl und öffentlichen Ausschreibungen verursacht werden; betont, dass ein transparentes, klares und flexibles System der öffentlichen Ausschreibungen, unter aktiverer Nutzung eines eProcurement-Systems und der Festlegung gemeinsamer Grundsätze der öffentlichen Ausschreibungen auf EU-Ebene eine effektivere Nutzung der nationalen und EU-Geldmittel gewährleisten kann; erwartet, dass die Kommission die Reform des öffentlichen Ausschreibungssystems wirksam umsetzt;

    Heranführungshilfen

    43.

    zeigt sich besorgt, dass die Wiedereinziehungsquote der Ausgaben im Bereich der Heranführungshilfen die Geringste von allen ist: merkt an, dass im Jahr 2010 diese Quote bei nur 10 % lag, im Vergleich zu 27 % im Jahr 2009; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass im Zeitraum 2002 – 2006 die Wiedereinziehungsquote gering blieb (etwa 30 %), vor allem in Bulgarien, Türkei, Litauen, Lettland, und fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Empfängerländer die Gründe für die geringe Wiedereinziehungsquote erklären, ihre Ergebnisse verbessern und fehlende Informationen über abgeschlossene Wiedereinziehungsverfahren aktualisieren;

    44.

    stellt fest, dass, wie auch im Jahr 2009, die größte Zahl an Fällen von Unregelmäßigkeiten und Betrug im Zusammenhang mit der Nutzung des SAPARD-Fonds in Bulgarien und Rumänien aufgetreten ist; begrüßt, dass Bulgarien erhebliche Fortschritte bei der Stärkung der nationalen Kontrollsysteme gemacht hat, was sich darin zeigt, dass 2010 ein Großteil der Unregelmäßigkeiten und Betrugsverdachtsfälle nicht durch externe, sondern interne oder nationale Kontrollen/Interventionen aufgedeckt wurde; bedauert, dass in Rumänien die Mehrheit der Unregelmäßigkeiten und Betrugsverdachtsfälle immer noch durch von EU-Behörden oder auf deren Ersuchen durchgeführte Kontrollen/Interventionen aufgedeckt werden; fordert die Kommission auf, eng mit den rumänischen Regierungsbehörden zusammenzuarbeiten, um dieser Situation abzuhelfen;

    45.

    begrüßt die Absicht der Kommission, die neuen Empfängerländer (Türkei, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Montenegro) in ihren Bemühungen zur Einführung des Berichterstattungssystems für Unregelmäßigkeiten (IMS) zu unterstützen;

    OLAF

    46.

    wiederholt, dass die Unabhängigkeit, Effizienz und Wirksamkeit von OLAF weiter gestärkt werden muss;

    47.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine wirksame und rechtzeitige Umsetzung der durch OLAF nach Abschluss der Untersuchungen abgegebenen Empfehlungen zu gewährleisten;

    48.

    ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sein sollten, über die Weiterbehandlung von Fällen, die ihren Justizbehörden von OLAF übermittelt wurden, und auch über die in derartigen Fällen verhängten strafrechtlichen und finanziellen Sanktionen Bericht zu erstatten;

    Öffentliche Auftragsvergabe, verstärkte Transparenz und der Kampf gegen Korruption

    49.

    fordert die Kommission, die einschlägigen EU-Agenturen und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und Ressourcen bereitzustellen, um zu gewährleisten, dass es bei der Inanspruchnahme der Mittel der EU nicht zu Korruption kommt, abschreckende Sanktionen einzuführen, wenn Korruption und Betrug festgestellt werden, und verstärkt Vermögenswerte von Kriminellen in Zusammenhang mit Fällen von Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu beschlagnahmen;

    50.

    unterstreicht, dass in der Mitteilung der Kommission „Korruptionsbekämpfung in der EU“ aus dem Jahr 2011 geschätzt wurde, dass in der EU pro Jahr 120 Mrd. EUR durch Korruption verloren gehen, wodurch finanzielle Schäden verursacht, die öffentlichen Finanzen reduziert und das Vertrauen in die demokratischen Institutionen untergraben werden; hebt darüber hinaus hervor, dass in der Entschließung des Parlaments aus dem Jahr 2011 zu den Anstrengungen der EU im Kampf gegen Korruption festgestellt wird, dass Korruption zu einem Missbrauch öffentlicher Gelder im Allgemeinen sowie von EU-Geldern im Besonderen führt, welche seitens der Steuerzahler entrichtet werden, und den Markt verzerrt, und ruft – im Zusammenhang mit seiner oben genannten Erklärung – die Kommission und die zuständigen Organe der Union dazu auf, zu gewährleisten, dass die Gelder der EU keine Möglichkeiten zur Korruption bieten;

    51.

    begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, einen Sonderausschuss für organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche ins Leben zu rufen;

    52.

    begrüßt es, dass Malta die Konvention zum Schutz der finanziellen Interessen der EU am 20. Januar 2011 ratifiziert hat; bedauert es, dass die Konvention seitens der Tschechischen Republik noch nicht ratifiziert worden ist, und fordert diesen Mitgliedstaat dazu auf, diesem Umstand so bald wie möglich Abhilfe zu schaffen; fordert Estland ebenfalls dazu auf, den Rechtsakt vom 29. November 1996 betreffend die Auslegung der Konvention durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung zu ratifizieren;

    53.

    erinnert nochmals daran, dass das Programm „Hercule II“ das seitens der Kommission (OLAF) verwaltete finanzielle Instrument im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der EU sowie der Prävention damit einhergehender krimineller Aktivitäten, einschließlich Zigarettenschmuggel, darstellt; merkt an, dass durch die Halbzeitbewertung des Programms Hercule II dessen Mehrwert bestätigt werden konnte; ist der Ansicht, dass mit dem Nachfolger dieses Instruments – dem Programm Hercule III – die technische Ausrüstung in den Mitgliedstaaten weiterhin verbessert, der Zugang zu Datenbanken, welche für die Untersuchungen seitens der Behörden der Mitgliedstaaten und des OLAF unerlässlich sind, finanziert werden und der Zigarettenschmuggel sowie Fälschungen in Anlehnung an rechtsverbindliche Vereinbarungen mit Tabakherstellern bekämpft werden sollten;

    54.

    wiederholt noch einmal seinen Aufruf gegenüber der Kommission und den Mitgliedstaaten, einheitliche Auftragsvergabeverfahren zu gestalten, umzusetzen und in regelmäßigen Abständen zu bewerten, um Betrug und Korruption zu verhindern, klare Bedingungen für eine Teilnahme an einer öffentlichen Auftragsvergabe sowie Kriterien zu definieren und zur Anwendung zu bringen, anhand derer die Entscheidungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe getroffen werden, und Verfahren zur Prüfung von Entscheidungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe auf nationaler Ebene zu verabschieden und umzusetzen, Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Finanzwesen zu gewährleisten und Risikomanagement- und interne Kontrollsysteme zu verabschieden und umzusetzen;

    55.

    begrüßt die Veröffentlichung des Grünbuchs der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens mit dem Titel „Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge“ im Januar 2011; merkt an, dass der Bewertungsbericht über diese Konsultation Ende Juni 2011 verabschiedet wurde und dass die Kommission im Dezember 2011 die entsprechenden Vorschläge für eine Reformierung der grundlegenden Regelungen der EU für die öffentliche Auftragsvergabe angenommen hat (Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG;

    Weitere Handlungen

    56.

    bittet die Kommission darum, das Parlament darüber in Kenntnis zu setzen, welche anderen Indikatoren, Quellen oder Methoden – abgesehen von den von Hinweisgebern und Informanten gelieferten Informationen – eingesetzt werden können, um festzustellen, in welchen Bereichen der Förderpolitik der EU bzw. der EU-Einnahmen in einem verstärktem Maße Fälle von Betrug auftreten;

    57.

    fordert die Kommission auf, investigativen, unabhängigen Journalismus – ein wesentliches Element bei der Bekämpfung von Kriminalität, Betrug und Korruption im Zusammenhang mit Geld der EU – zu schützen und zu fördern;

    58.

    ruft die Kommission dazu auf, zu beurteilen, ob die untersuchten Fälle von Betrug, welche von Hinweisgebern oder Informanten angegeben werden, auf diejenigen Bereiche zutreffen, in denen auf Grundlage von unabhängigen Kriterien oder Indikatoren mutmaßlich eine Möglichkeit besteht, dass ein hohes Maß an Betrugsfällen auftritt; anderenfalls, andere Methoden für die Einleitung von Untersuchungen in Bereichen zu bewerten, in denen vermutete Fälle von Betrug nach dem „Gesetz des Schweigens“ verschleiert werden, wodurch verhindert wird, dass Informationen über Hinweisgeber oder Informanten durchsickern können;

    59.

    betont angesichts der seit vielen Jahren immer wieder auftretenden Situation, dass Mitgliedstaaten Daten nicht rechtzeitig vorlegen oder die vorgelegten Daten ungenau sind und nicht verglichen werden können, wodurch es nicht möglich ist, das tatsächliche Ausmaß des Betrugs in den EU-Mitgliedstaaten objektiv zu beurteilen, und betont angesichts dessen, dass das Europäische Parlament, die Kommission und OLAF ihre Funktionen im Zusammenhang mit der Beurteilung der Situation und mit der Ausarbeitung weiterer Empfehlungen nicht wahrnehmen können, dass eine solche Situation nicht toleriert werden kann, und fordert die Kommission auf, volle Verantwortung für die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Gelder zu übernehmen und die benötigten einheitlichen und vergleichbaren Daten zu erheben sowie die Grundsätze der Berichterstattung für alle Mitgliedstaaten festzulegen;

    *

    * *

    60.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Europäischen Gerichtshof, dem Europäischen Rechnungshof, dem OLAF-Überwachungsausschuss und OLAF zu übermitteln.


    (1)  http://ec.europa.eu/anti_fraud/documents/reports-commission/2010_de.pdf

    (2)  http://ec.europa.eu/anti_fraud/documents/reports-olaf/rep_olaf_2010_de.pdf

    (3)  ABl. C 326 vom 10.11.2011, S. 1.

    (4)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0388.

    (5)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 62.

    (6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

    (7)  ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.

    (8)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0142.

    (9)  Ausmaß und Entwicklung der Schattenwirtschaft von 31 europäischen und 5 weiteren OECD-Staaten von 2003 bis 2011 von Friedrich Schneider, zu finden unter http://www.econ.jku.at/members/Schneider/files/publications/2011/ShadEcon31.pdf

    (10)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Eine Digitale Agenda für Europa“ – KOM(2010)0245.

    (11)  The Shadow Economy in Europe, 2010: Using Electronic Payment Systems to Combat the Shadow Economy/Friedrich Schneider, A.T. Kearney, 2010.

    (12)  Aufgrund dieser Regel kann die Kommission 50 % der zu Unrecht erfolgten Zahlungen, die von den Mitgliedstaaten nicht innerhalb einer Frist von vier Jahren bzw., wenn diese Zahlungen Gegenstand eines Rechtsverfahrens sind, innerhalb einer Frist von acht Jahren beim Begünstigten wiedereingezogen wurden, aus den Haushalten der Mitgliedstaaten einziehen. Diese Regel wird angewandt, um ein zügigeres Wiedereinziehen zu Unrecht gezahlter Geldmittel zu gewährleisten.

    (13)  Studie zur Quantifizierung und Analyse der Mehrwertsteuer-Lücke in der EU-25, durchgeführt von Reckon LLP im Auftrag der Kommission.

    (14)  Der Unterschied zwischen den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen und dem Betrag, den die Mitgliedstaaten theoretisch auf der Grundlage ihrer Wirtschaften erzielen sollten.

    (15)  Sonderbericht Nr. 13/2011 des ERH mit dem Titel „Lässt sich MwSt-Hinterziehung durch die Kontrolle des Zollverfahrens 42 verhindern und aufdecken?“.

    (16)  Seitens eines Importeurs angewandtes Verfahren zur Erwirkung einer Mehrwertsteuerbefreiung, wenn die importierten Waren in einen anderen Mitgliedstaat überführt werden. Hierbei ist die Mehrwertsteuer in dem Bestimmungsmitgliedstaat zu entrichten.

    (17)  Von denen 1 800 Mio. EUR in den sieben ausgewählten Mitgliedstaaten und 400 Millionen in den 21 Bestimmungsmitgliedstaaten der importierten Waren aus der Stichprobe entstanden sind.


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