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Document 52012IP0113

Europäischer Fonds für Demokratie Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2012 an den Rat zu den Modalitäten der möglichen Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie (EFD) (2011/2245(INI))

ABl. C 257E vom 6.9.2013, p. 13–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 257/13


Donnerstag, 29. März 2012
Europäischer Fonds für Demokratie

P7_TA(2012)0113

Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2012 an den Rat zu den Modalitäten der möglichen Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie (EFD) (2011/2245(INI))

2013/C 257 E/03

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Empfehlung an den Rat von Alexander Graf Lambsdorff im Namen der ALDE-Fraktion zu den Modalitäten der möglichen Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie (B7-0391/2011),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2011 zu den außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung (1),

gestützt auf die Artikel 2, 6, 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (2), insbesondere deren Ziffer 10,

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 7. April 2011 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Östliche Dimension (3) und zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik – Südliche Dimension (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2010 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2009 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. April 2002 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte und der Demokratisierung in Drittländern (6),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte (EIDHR) (7),

unter Hinweis auf die zwischen der EU und Drittländern abgeschlossenen Abkommen und die in diesen Abkommen enthaltenen Menschenrechts- und Demokratieklauseln,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Mai 2009 zur „Unterstützung der demokratischen Staatsführung – Für einen verbesserten EU-Rahmen“,

unter Hinweis auf die drei separaten Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Oktober 2009 zur „Unterstützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU“, vom 13. Dezember 2010 mit dem Titel „Fortschrittsbericht 2010 und Liste der Pilotländer“ und vom 20. Juni 2011 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik,

in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. Mai 2011 mit dem Titel: „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ (KOM(2011)0303),

in Kenntnis der gemeinsamen Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ (KOM(2011)0200)),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ über die Europäische Nachbarschaftspolitik, die am 20. Juni 2011 auf seiner 3101. Tagung angenommen wurde,

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ zum Europäischen Fonds für Demokratie, die am 1. Dezember 2011 auf seiner 3130. Tagung angenommen wurden,

unter Hinweis auf die thematischen und geografischen Finanzinstrumente der Kommission zur Förderung der Demokratisierung und der Menschenrechte (wie etwa das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) usw.),

in Kenntnis des an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton gerichteten Schreibens vom 25. November 2011, in dem die Einrichtung des EFD unterstützt wird,

gestützt auf Artikel 121 Absatz 3 und Artikel 97 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0061/2012),

A.

in der Erwägung, dass die allgemeinen Menschenrechte und die Demokratie in den EU-Verträgen als Grundwerte der Union sowie als Grundsätze und Ziele des auswärtigen Handelns der Union verankert sind;

B.

in der Erwägung, dass in Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union der Grundsatz der systematischen Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Fragen verankert ist, wonach die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern;

C.

in der Erwägung, dass der Rat in seinem Aktionsplan zur Unterstützung der Demokratie in den Außenbeziehungen der EU zwar seinen Willen bekundet, die Kohärenz und Wirksamkeit seiner Unterstützung zu verbessern, in dieser Hinsicht jedoch nur begrenzt Fortschritte erzielt worden sind;

D.

in der Erwägung, dass das Parlament die Initiative für die Einrichtung des Europäischen Fonds für Demokratie in seiner Entschließung vom 7. Juli 2011 zu den außenpolitischen Maßnahmen der EU zur Förderung der Demokratisierung begrüßt hat;

E.

in der Erwägung, dass die Einrichtung des EFD in dem Schreiben unterstützt wurde, das mehrere herausragende Menschenrechtsverteidiger, einschließlich der Träger des Sacharow-Preises, Aung San Suu Kyi und Aljaksandr Milinkewitsch, an den Präsidenten des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek und die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton richteten;

F.

in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten noch keinen wirklich kohärenten und strategischen Ansatz für Angelegenheiten der Demokratisierung konkretisiert haben, mit dem die Unterstützung der Demokratie um ihrer selbst willen anerkannt wird;

G.

in der Erwägung, dass die Ereignisse des „Arabischen Frühlings“ und in der Östlichen Nachbarschaft aufgezeigt haben, dass ein strategisches Engagement seitens der EU in autoritär geführten Ländern und in nach demokratischen Reformen strebenden Ländern auf der Grundlage eines neuen und anderen Ansatzes dringend vonnöten ist, um Glaubwürdigkeit wiederherzustellen und eine rechtzeitige Unterstützung für den Prozess des Übergangs zur Demokratie zu bieten; in der Erwägung, dass die Einrichtung des Europäischen Fonds für Demokratie eine der konkretesten Antworten der EU auf die Herausforderungen der Demokratisierung in unserer Nachbarschaft und darüber hinaus sein könnte;

H.

in der Erwägung, dass Frauen eine Schlüsselrolle in den Demokratisierungsprozessen und beim Erfolg von sozialen Bewegungen spielen;

I.

in der Erwägung, dass die jüngsten Ereignisse in Nordafrika und im Nahen Osten verdeutlicht haben, dass Frauen entscheidende Akteure sind, wenn es um den demokratischen Wandel geht, und dass die Rechte der Frauen oftmals verletzt werden, Frauen einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind und in Bezug auf das politische, soziale und wirtschaftliche Leben ihres Landes eine Außenseiterrolle spielen;

J.

in der Erwägung, dass die Aufstände in Nordafrika und im Nahen Osten unterstrichen haben, dass es dringend notwendig ist, sich mit der Instabilität und den undemokratischen Regimen in der Nachbarschaft der EU auseinanderzusetzen, da sie für Europas eigene Sicherheit und Stabilität relevant sind;

K.

in der Erwägung, dass mit dem gestärkten Ansatz für die Unterstützung der Demokratie und der Menschenrechte, der im Zusammenhang mit der EU-Nachbarschaftspolitik und der EU-Agenda für den Wandel entwickelt wurde, der Ausbau von Kapazitäten einhergehen muss, um sowohl rasch als auch stetig auf Entwicklungen zu reagieren, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit betreffen;

L.

in der Erwägung, dass der Schwerpunkt des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) auf dringenden Maßnahmen für gefährdete Menschenrechtsverteidiger, einschließlich Journalisten und Oppositioneller, und langfristigen Maßnahmen liegt, die die bestehenden geografischen Instrumente der EU ergänzen;

M.

in der Erwägung, dass politische Parteien, herausragende politische Persönlichkeiten (wie Dissidenten, Oppositionelle und Leiter von Jugendorganisationen), gesellschaftliche Bewegungen, Vertreter der Zivilgesellschaft, der Kulturbereich und die Medien (beispielsweise Journalisten, Blogger, Aktivisten im Bereich der sozialen Medien und Künstler) mit einer klaren Agenda, deren Ziel die Verbesserung der Demokratie ist, in jeder Demokratie und bei jedem Demokratisierungsprozess weiterhin eine zentrale Rolle spielen, und in der Erwägung, dass die Unterstützung dieser Akteure in der Vergangenheit aufgrund fehlender Mittel, eines eingeschränkten Mandats und langwieriger Verfahren des EIDHR begrenzt gewesen ist;

N.

in der Erwägung, dass der Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ die Initiative, einen Europäischen Fonds für Demokratie (EFD) einzurichten, gebilligt hat; in der Erwägung, dass die Arbeiten an seiner Einrichtung rasch voranschreiten und dringend eine Einigung über die Einzelheiten seiner Arbeitsweise erzielt werden muss;

1.

richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

a)

sicherzustellen, dass der EFD einen stärker strategisch ausgerichteten und politischen Ansatz der EU für die Unterstützung der Demokratie bewirken wird, indem er eine kontextspezifische, flexible, rechtzeitige und nach dem Botton-up-Prinzip gewährte Unterstützung mit der Möglichkeit zu einer raschen Änderung der Programmplanung bereitstellt, wenn diese erforderlich ist, um den Übergang zur Demokratie in Partnerländern zu erleichtern;

b)

nachzuweisen, dass die Schaffung eines neuen Fonds zur Verwirklichung der oben genannten Ziele ein angemesseneres und wirksameres Mittel darstellt als eine Überprüfung der bestehenden Instrumente, insbesondere des EIDHR;

c)

die Aufgabe und die Werte des EFD zu präzisieren, damit klare Kriterien für die Auswahl der Begünstigten gewährleistet sind, insbesondere im Hinblick auf die Methode des Auswahlverfahrens;

d)

zu betonen, dass die Unterstützung der Demokratie durch die EU kohärent und wirksam sein muss, wie in der Agenda für die Maßnahmen zur Unterstützung von Demokratie im Bereich des auswärtigen Handelns der EU dargelegt, und der EFD in diesem Sinne mit einem Mandat ausgestattet und organisiert werden muss;

e)

zu fordern, dass der EFD den Grundsatz der nationalen Eigenverantwortung für die demokratischen Prozesse gewährleistet und dass der demokratische Aufbau ausgehend von der Stärkung der Rechte der Basis der Gesellschaft bis zu den höchsten Regierungsinstanzen erfolgt;

f)

sicherzustellen, dass der EFD zur Förderung einer „vertieften und tragfähigen Demokratie“ in Ländern, die sich vor einem Übergang, während eines Übergangs oder nach einem Übergang befinden, wobei der Schwerpunkt in erster Linie, jedoch nicht ausschließlich, auf der Europäischen Nachbarschaftspolitik liegen sollte, ein spezifisches Mandat erhält, aufgrund dessen er Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratie anderer Instrumente ergänzen kann und durch das der durch die neue Einrichtung gestiftete zusätzliche Nutzen unterstrichen wird;

g)

wertvolle Erfahrungen zu gewinnen, indem der Schwerpunkt zunächst (jedoch nicht ausschließlich) auf die europäische Nachbarschaft gelegt wird;

h)

zu garantieren, dass durch den EFD Synergien generiert werden und die Arbeit der Organe und Einrichtungen der EU, einschließlich des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten, ihrer staatlichen Stellen und der Stiftungen, die sie mit Mitteln ausstatten, ergänzt wird, eine enge Zusammenarbeit mit ihnen hergestellt wird, Partnerschaften geschaffen und Überschneidungen vermieden werden; fordert, dass insbesondere zur Förderung der Demokratie im Mittelmeerraum Komplementarität und eine enge Koordinierung mit der Anna Lindh-Stiftung angestrebt wird;

i)

sicherzustellen, dass der EFD einen zusätzlichen Nutzen stiftet, indem er die Tätigkeiten der bestehenden Förderinstrumente, insbesondere des EIDHR und des Stabilitätsinstruments, ergänzt und sie nicht einschränkt und seine Tätigkeiten sich nicht mit ihren überschneiden; festzustellen, dass mit dem EFD Projekte initiiert werden könnten, die später mit dem EIDHR oder den geografischen Instrumenten fortgesetzt werden könnten, wodurch eine Schnittstelle für die Programmplanung zur Gewährleistung langfristiger Kohärenz und Nachhaltigkeit geschaffen werden könnte;

j)

eine genaue Methode festzulegen, mit der Überschneidungen zwischen den Finanzinstrumenten, undurchsichtigen, mit den Menschenrechten befassten Gemeinschaftsstrukturen und parlamentarischen Strukturen (OPPD, ECG, usw.) und dem EFD vermieden werden können, bevor das Projekt auf den Weg gebracht wird;

k)

auf der strategischen Planungsebene sicherzustellen, dass der EFD mit den anderen Instrumenten und Strukturen der EU, mit denen Menschenrechte und Demokratie unterstützt werden, insbesondere dem EIDHR, dem Instrument für Stabilität, dem zivilgesellschaftlichen Forum der Östlichen Partnerschaft (CSF) und den geografischen Instrumenten zusammenarbeitet; Transparenz und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und geringe Verwaltungs- und Transaktionskosten sicherzustellen; die Bedeutung der Gemeinschaftsmethode zu berücksichtigen, wobei die Kommission aufgefordert ist, so bald wie möglich zu prüfen, wie die EU-Instrumente künftig schnellere Reaktionsmechanismen ermöglichen könnten und wie und wann ein EU-Treuhandfonds eingerichtet werden könnte, wenn die geeignete Rechtsgrundlage in der neuen Haushaltsordnung festgelegt wird; sicherzustellen, dass die Finanzierung des EFD, wenn ihm ein Beitrag aus dem EU-Haushalt zufließt, nicht zulasten der bereits begrenzten Mittel des EIDHR geht;

l)

dem EFD die Möglichkeit zu geben, in den drei Phasen: vor dem Übergang, während des Übergangs und nach dem Übergang zu handeln und Projekte und innovative Lösungen und Ideen von der Basis auf den Weg zu bringen, die bislang aus verfahrenstechnischen Gründen oder im Interesse der Risikobegrenzung nicht unterstützt werden konnten; den EFD darüber hinaus so zu gestalten, das er risikofreudiger operiert, dabei jedoch im Einklang mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung der EU steht;

m)

zu fordern, dass die Unparteilichkeit der EU-Wahlbeobachtungsmissionen sichergestellt wird, und aus diesem Grund in Betracht zu ziehen, diese nicht zu den Tätigkeiten des EFD zur Förderung der Demokratie zu zählen;

n)

in den frühen Phasen der Förderung in einem bestimmten Land eine große Gruppe potenzieller Begünstigter zu berücksichtigen, darunter maßgebliche politische Akteure, die sich für Demokratie einsetzen, (wie beispielsweise aufstrebende politische Akteure, Basisorganisationen und nicht eingetragene nichtstaatliche Organisationen und Gewerkschaften), aufmerksame Beobachter, Hinweisgeber, einzelne politische Dissidenten, Kulturschaffende, Akteure der neuen Medien (Blogger und andere), Organisationen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzen, und Denkfabriken, um den EFD in die Lage zu versetzen, eine Vielfalt von lokalen Akteuren zu unterstützen, die sich für demokratische Reformen einsetzen; den oben genannten politischen Akteuren und Bewegungen auf pluralistische Weise Unterstützung zu leisten;

o)

sicherzustellen, dass der EFD der Beteiligung von Frauen am demokratischen Reformprozess besondere Aufmerksamkeit widmet, indem Frauenorganisationen und Projekte in geschlechtsspezifischen Bereichen wie Bekämpfung von Gewalt, Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten, politische Teilhabe, Ausdehnung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Mädchen zu Justiz und Bildung unterstützt werden und bestehende Verletzungen der Rechte der Frau verhindert bzw. beendet werden;

p)

es für wesentlich zu halten, dass der EFD den Vereinigungen in den Ländern, die sich in einem Übergang befinden, Unterstützung von verschiedenen Seiten gewähren sollte, damit sie als die wichtigsten Akteure in der Demokratie dazu beitragen können, auf nationaler Ebene einen Konsens zu erzielen;

q)

dem EFD die Befugnis zu übertragen, den beabsichtigten Begünstigten Zuschüsse direkt in nicht diskriminierender Weise und im Benehmen mit den EU-Delegationen vor Ort und möglicherweise über politische Stiftungen und nichtstaatliche Organisationen mit nachgewiesenen Erfolgen bei der Unterstützung der Demokratie zukommen zu lassen; insbesondere zu Beginn zu gewährleisten, dass diese Form der indirekten Bereitstellung von Zuschüssen als ein wirksamer Mechanismus fungiert, durch den der EFD mit Partnern vor Ort zusammenarbeiten kann, die über die erforderlichen Kenntnisse und die einheimische Infrastruktur verfügen und das Vertrauen der einheimischen Bevölkerung genießen; festzustellen, dass die indirekte Bereitstellung von Zuschüssen, vorausgesetzt, dass dabei die politische Pluralität auf EU-Ebene gewahrt bleibt und sie über einen engen Kreis von Begünstigten erfolgt, den Verwaltungsaufwand für den EFD und die potenziellen Risiken verringern würde;

r)

sicherzustellen, dass die EU einen ihrem Beitrag zu den Haushaltsmitteln entsprechenden politischen Einfluss ausüben kann; eine leichte, transparente und politisch repräsentative Verwaltungsstruktur zu gewährleisten, die in einer ausgewogenen und kosteneffektiven Mischung aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU-Organe, darunter das Parlament, und unabhängigen Experten und Praxisvertretern besteht; ein klares Gleichgewicht zwischen der Autonomie und der Unabhängigkeit des EFD und seiner Rechenschaftspflicht gegenüber seinen Gebern herzustellen und die größtmögliche finanzielle Redlichkeit bei der Rechnungslegung sicherzustellen und dabei besonders darauf zu achten, dass Mittel nicht durch Korruption verloren gehen und keine Mittel an Personen oder Einrichtungen ausgezahlt werden, die Verbindungen zu kriminellen oder terroristischen Vereinigungen haben;

s)

den EFD als eine verwaltungstechnisch leichte, flexible und effiziente Struktur mit Sitz in Brüssel und mit unkomplizierten Mechanismen zur Gewährung von Zuschüssen einzurichten, wobei Antragsteller nicht genötigt sein sollten, langwierige Ausschreibungsverfahren zu durchlaufen, eine Kofinanzierung durch die Begünstigten keine Voraussetzung für die Förderung sein sollte, die Gewährung von Zuschüssen von der Einhaltung klarer und strenger Kriterien abhängig gemacht und die Liste der Begünstigten veröffentlicht werden sollte, es sei denn, dass dies ihre Sicherheit gefährdet, und für angemessene Sicherungen gesorgt werden sollte, um Betrug und die Unterschlagung von Mitteln zu vermeiden;

t)

in den EFD geeignete Kanäle für die strukturierte Zusammenarbeit und Koordinierung mit den in Brüssel und vor Ort tätigen Akteuren einzubauen; eine enge Koordinierung und Konsultation zwischen dem künftigen Exekutivausschuss und dem Personal des EFD und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), der Kommission und dem Parlament zu den Strategien, Zielen und Initiativen der jeweiligen EU-Instrumente sowie einen strukturierten Dialog mit den EU-Delegationen und Botschaften der Mitgliedstaaten vor Ort vorzusehen;

u)

sicherzustellen, dass über den EFD tragfähige Verbindungen zu Gruppen von Begünstigten gepflegt und sie regelmäßig konsultiert werden, wobei jedoch keine Regionalbüros unterhalten werden, sondern vielmehr auf die EU-Delegationen und örtliche Organisationen oder unabhängige Experten und Praxisvertreter zurückgegriffen wird, die gründlich überprüft wurden, damit sichergestellt ist, dass sie keine Verbindungen zu kriminellen oder terroristischen Vereinigungen haben;

v)

zu gewährleisten, dass ein angemessenes Überwachungssystem eingerichtet wird, mit dem die Wirksamkeit der bereitgestellten Mittel bewertet wird;

w)

jedoch in Erwägung zu ziehen, dass der Errichtung des EFD als ein externes Finanzierungsinstrument der EU innerhalb des institutionellen Rahmens der Union Priorität eingeräumt wird, damit garantiert ist, dass das Parlament seine Rolle als Gesetzgeber wahrnehmen und seine Haushaltsbefugnisse in Bezug auf den Beitrag der EU und die Programmplanung in gebührender Form ausüben kann;

x)

zu garantieren, dass der Beitrag der EU zum Haushalt des EFD vollständig im Einklang mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung geleistet wird und von Personal verwaltet wird, das in Bezug auf die Anwendung der für den EU-Haushalt geltenden Haushaltsordnung geschult ist, und dass das Parlament die Haushaltskontrolle und die gesetzgeberische Kontrolle vollumfänglich ausüben kann, einschließlich der Möglichkeit der Haushaltsbehörde, die Verwendung dieser Fördermittel zu überwachen und zu überprüfen;

y)

zu garantieren, dass das Parlament eine weit reichende politische Kontrolle der Tätigkeit des EFD und der Programmplanung ausüben kann, und sicherzustellen, dass die Durchführung seiner Maßnahmen von einem unabhängigen Dritten streng überwacht und bewertet wird, unter anderem indem gewährleistet wird, dass das Parlament über die Jahresberichte des EFD unterrichtet wird; dem Parlament ausreichend Raum zu gewähren, um es ihm zu ermöglichen, einen Beitrag während der Programmplanungsphase zu leisten, Prioritäten und strategische Aktionslinien festzulegen und seine Kreativität und die von den Mitgliedstaaten beim Übergang gesammelten Erfahrungen zur Unterstützung von Demokratisierungsprozessen jenseits der europäischen Grenzen zu teilen;

z)

zu gewährleisten, dass das Parlament während des Prozesses der Aktivierung und der Durchführung des EFD einbezogen und konsultiert wird, unter anderem durch eine politisch ausgewogene Auswahl von MdEP für seinen Verwaltungsrat und seinen Exekutivausschuss; die Zusammensetzung des Verwaltungsrates zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten durch den Rat vertreten sind, und die Beteiligung des Parlaments am Verwaltungsrat dieses Instruments zu verstärken, damit eine angemessene Einflussnahme im Einklang mit der Zuständigkeit des Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde der EU garantiert ist; es dem Parlament zu ermöglichen, sinnvoll und systematisch einen Beitrag zur Festlegung der politischen und strategischen Leitlinien, Prioritäten, erwarteten Ergebnisse und der gesamten Mittelzuweisungen zu leisten, die der Tätigkeit des Fonds zugrunde liegen;

aa)

laufend die Wirkung, die Leistung und den zusätzlichen Nutzen des EFD für die EU-Instrumente und die Nachhaltigkeit der geförderten Maßnahmen zu überprüfen; die geeigneten Schlussfolgerungen zu ziehen und gegebenenfalls seine Größe, seine Struktur, seinen Fördermechanismus und die Rechenschaftspflicht des Führungspersonals entsprechend anzupassen; zu gewährleisten, dass dem Parlament die Ergebnisse dieser Bewertungen übermittelt werden;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und zur Information der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0334.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0576.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0153.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0154.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0489.

(6)  ABl. C 131 E vom 5.6.2003, S. 147.

(7)  ABl. L 386 vom 29.12.2006, S. 1.


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