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Document 52012DC0789
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION On content in the Digital Single Market
MITTEILUNG DER KOMMISSION über Inhalte im digitalen Binnenmarkt
MITTEILUNG DER KOMMISSION über Inhalte im digitalen Binnenmarkt
/* COM/2012/0789 final - 2012/ () */
MITTEILUNG DER KOMMISSION über Inhalte im digitalen Binnenmarkt /* COM/2012/0789 final - 2012/ () */
MITTEILUNG über
Inhalte im digitalen Binnenmarkt 1.
Einleitung Die digitale Wirtschaft
war in den vergangenen beiden Jahrzehnten ein wichtiger Wachstumsfaktor und
soll in den kommenden Jahren sieben Mal schneller wachsen als das BIP der EU.
In der Online-Welt gibt es neue Wege für Angebot, Schaffung und Vertrieb von
Inhalten und neue Möglichkeiten der Wertschöpfung. Das Aufkommen neuer
Geschäftsmodelle, die sich bei der Lieferung von Inhalten das Potenzial des
Internet zunutze machen, ist Herausforderung und gleichzeitig Chance für
Kreativwirtschaft, Autoren und Künstler sowie andere Akteure der digitalen
Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund besteht eines der Ziele der Kommission darin
sicherzustellen, dass das Urheberrecht und damit zusammenhängende Praktiken wie
Lizenzverfahren auch in diesem neuen digitalen Umfeld ihren Zweck weiterhin
erfüllen. Im Jahr 2010 hat die
Kommission mit ihrer Digitalen Agenda für Europa[1]
versucht, im Zuge ihrer Strategie für einen dynamischen digitalen Binnenmarkt
den Zugang zu Inhalten zu öffnen, und nannte mehrere Maßnahmen auf dem Gebiet
des Urheberrechts. 2011 hob die Kommission in ihrer Strategie für geistiges
Eigentum „Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums“[2] die
strategische Bedeutung des Urheberrechts für die Entwicklung des digitalen
Binnenmarkts hervor. Mit der Strategie wurde versucht, zielgerichtete und
maßgeschneiderte Lösungen zur Überwindung von Hindernissen zu finden, wobei es
sich um kommerzielle, vertragliche oder technologiegestützte Lösungen oder um
rechtliche Maßnahmen handeln kann, je nachdem, welches Instrument optimal
geeignet ist. Die Kommission hat vor
diesem Hintergrund bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, darunter neue
Rechtsvorschriften über verwaiste Werke und einen noch nicht verabschiedeten
Legislativvorschlag zur kollektiven Rechteverwertung, eine vertragsgestützte
Lösung in Form der Vereinbarungen über vergriffene Bücher und den Zugang zu
Arbeiten für Sehbehinderte und die Förderung technischer Lösungen. Die
Kommission hat 2012 ferner im Rahmen des Programms zur Unterstützung der
IKT-Politik (im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) eine
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eine Europäische
Rechteverwertung veröffentlicht. Im Pakt für Wachstum und
Beschäftigung vom Juni 2012 haben die Staats- und Regierungschefs gefordert,
dass neben anderen Maßnahmen, die erforderlich sind, um bis 2015 einen
reibungslos funktionierenden digitalen Binnenmarkt zu schaffen, auch auf eine
Modernisierung des europäischen Urheberrechts und eine Vereinfachung der
Lizenzvergabe hingearbeitet werden müsse, wobei ein hohes Niveau des Schutzes
der Rechte des geistigen Eigentums sicherzustellen und der kulturellen Vielfalt
Rechnung zu tragen sei. Obwohl bei den in der
Digitalen Agenda und der Strategie für geistiges Eigentum beschriebenen
urheberrechtsbezogenen Maßnahmen gute Fortschritte erzielt werden konnten,
bleibt noch einiges zu tun, ehe im Bereich Urheberrecht von einem echten
Binnenmarkt die Rede sein kann. Die Kommission wird sich
daher zwei parallelen Handlungsschwerpunkten widmen. So wird sie einerseits
die laufenden Arbeiten zur Überarbeitung und Modernisierung des
EU-Rechtsrahmens für das Urheberrecht abschließen. Andererseits wird sie
sich mit einer Reihe von Fragen auseinandersetzen, bei denen rasche
Fortschritte nötig und möglich sind, und deshalb einen strukturierten Dialog
mit den Interessenträgern in Gang bringen, um unbeschadet etwaiger weiterer
politischer Maßnahmen einschließlich möglicher legislativer Reformen bis Ende
2013 praktische, industrieorientierte Lösungen für diese Fragen zu finden.
Unter der Bezeichnung „Lizenzen für ganz Europa“ soll dieser Prozess das
vorhandene Potenzial anzapfen und untersuchen, inwieweit eine innovative
Lizenzvergabe und technische Lösungen das Urheberrecht und einschlägige
Praktiken in der EU in das digitale Zeitalter führen können. 2.
Strukturierter
Dialog mit den Interessenträgern „Lizenzen für ganz Europa“ wird vier Aufgabenschwerpunkte
umfassen, die parallel bearbeitet werden und unbeschadet eventuell
erforderlicher politischer Maßnahmen wirksame marktorientierte Lösungen liefern
sollen. Aus diesem Grund sollen in der Praxis tätige Vertreter von
Rechteinhabern, Verwertungsgesellschaften, gewerblichen und nicht gewerblichen
Nutzern geschützter Inhalte sowie Internet-Endnutzer einbezogen werden. Der
Prozess wird Anfang 2013 mit einer ersten Plenarsitzung in Gang gebracht, und
es werden Arbeitsgruppen eingerichtet, die die Arbeiten weiterführen und bei
Halbzeit (Juni) sowie im vierten Quartal 2013 auf der Plenarsitzung Bericht
erstatten. Behandelt werden dabei die nachstehend aufgeführten Fragen. Die
Angaben zu den einzelnen Themen sind nicht als abschließende Aufzählung zu
sehen. (i)
Grenzüberschreitender Zugang und Übertragbarkeit der Dienste Ziel der Kommission ist die Förderung des
grenzüberschreitenden Online-Zugriffs und der Übertragbarkeit von Inhalten über
Grenzen hinweg. Um sich neue Entwicklungen wie das Cloud-Computing zunutze zu
machen, sollte auch der rechtmäßige grenzüberschreitende Zugang zu Inhalten und
Diensten aus der Cloud vereinfacht werden. Diensteanbieter, die ihre Leistungen
Verbrauchern in der ganzen EU anbieten möchten, müssen sicherstellen, dass sie
in dem Mitgliedstaat, in dem sie Dienstleistungen erbringen wollen, alle
erforderlichen Rechte erworben haben. Je nach Sektor, Leistungserbringer und
Rechteinhaber sind sowohl eine gebietsübergreifende als auch die auf ein Gebiet
beschränkte Lizenzierung möglich. Aufgrund geografischer Sperren
(„Geo-blocking“) oder weil Leistungserbringer (Online-Plattformen) oder
Rechteinhaber den grenzüberschreitenden Verkauf einschränken, bleibt die
Verbreitung von Inhalten jedoch häufig auf einen Mitgliedstaat oder wenige
Mitgliedstaaten beschränkt. Ø Unter diesem
Aufgabenschwerpunkt sollten aufgeschlüsselt nach Sektoren (und unter
Berücksichtigung der Konsultation im Rahmen des Grünbuchs über den
Online-Vertrieb audiovisueller Werke in der EU von 2011) die wichtigsten
Kategorien und die wichtigsten Gründe für Einschränkungen des
grenzübergreifenden Zugangs und der Übertragbarkeit ermittelt werden. Auf
dieser Grundlage sollten eine Bestandsaufnahme aktueller Initiativen der
Industrie vorgenommen und praktische Lösungen zur Förderung des
gebietsübergreifenden Zugangs gefunden werden. (ii)
Nutzergenerierte Inhalte und Lizenzierung für Kleinnutzer geschützter Werke Ziel der Kommission ist es, für mehr Transparenz zu sorgen,
den Endnutzern mehr Klarheit über die rechtmäßige und unrechtmäßige Verwendung
geschützter Werke zu bieten und den Zugang zu rechtmäßigen Lösungen zu
vereinfachen. Von den Nutzern selbst generierte Inhalte fallen häufig unter
irgendeine Form der Lizenzvergabe durch Rechteinhaber in Partnerschaft mit
bestimmten Plattformen. Allerdings sind dem Endnutzer Umfang und Geltungsbereich
solcher Lizenzen nicht immer klar. Zudem schaffen diese Regelungen zwar Rechte
und Pflichten für die Vertragspartner, aber nicht unbedingt Rechtssicherheit
für die Endnutzer. Gleichzeitig ist es für Kleinnutzer von Inhalten, wie
z. B. kleine Unternehmen, die auf ihren Websites bestimmte Bilder oder
Musik verwenden wollen, nicht immer einfach herauszufinden, wie sie eine Lizenz
für die geringwertige Nutzung geschützter Inhalte erwerben können. Ø Unter diesem
Aufgabenschwerpunkt sollte ermittelt werden, inwieweit nutzergenerierte Inhalte
für einschlägige Plattformen lizenziert sind und wie die Endnutzer darüber
informiert werden können, welche Verwendungen im Internet legal und welche
illegal sind. Ø Ferner sollte
darauf hingearbeitet werden, dass den Endnutzern der Zugang vereinfacht wird
und dass sie mehr Klarheit darüber haben, welche Nutzung geschützter Werke
rechtmäßig und welche nicht rechtmäßig ist. Zu diesem Zweck sollte festgestellt
werden, welche Reichweite und welchen Umfang Initiativen für eine
„One-click-Lizenzierung“ in der EU haben, und sollten Lösungen für eine
stärkere Entwicklung und Verknüpfung derartiger Initiativen gefunden und die
Angemessenheit der Lizenzierung sowie geeigneter Modalitäten – z. B. die
Möglichkeit kostenloser Lizenzen – geprüft werden. (iii) Der
audiovisuelle Sektor und Einrichtungen des Kulturerbes Die Kommission möchte
die Hinterlegung und Online-Zugänglichkeit von Filmen in der EU sowohl für
gewerbliche Zwecke als auch nichtkommerzielle kulturelle und pädagogische
Zwecke vereinfachen. Es ist für Online-Diensteanbieter nach wie vor schwierig,
Kataloge europäischer, online verfügbarer Filme zu erstellen, insbesondere wenn
diese „vergriffen“ sind, d. h. bei Werken, deren Rechteinhaber zu einer
Verwertung auf individueller Basis nicht bereit oder nicht in der Lage sind.
Die Existenz von Filmen kann schwierig ermittelbar und die Klärung der Rechte
arbeits- und zeitaufwändig sein. Im Bereich des Filmerbes tätige Institute sind
zudem der Auffassung, dass die aktuelle Situation in einigen Mitgliedstaaten es
ihnen nicht möglich macht, ihre Aufgabe im öffentlichen Interesse zu erfüllen. Ø Unter diesem
Aufgabenschwerpunkt sollte ermittelt werden, welche erfolgreichen kooperativen
Lösungen es zur Verbesserung der Auffindbarkeit und der Online-Bereitstellung
audiovisueller Werke gibt, insbesondere wenn diese nicht mehr auf freiwilliger
Basis vertrieben werden. Gesucht werden konkrete Lösungen für die Verbreitung
bewährter Verfahren in der gesamten EU – sowohl für kommerzielle als auch nicht
kommerzielle Zwecke. Ø Es sollte
empfohlen werden, wie sichergestellt werden kann, dass die Mitgliedstaaten den
im Bereich des Filmerbes tätigen Instituten praktikable Möglichkeiten bieten,
archivierte Werke zu „reproduzieren“ oder in ein Format zu bringen, das eine
Digitalisierung zu Bewahrungszwecken ermöglicht. (iv) Text- und
Datenschürfen Ziel der Kommission ist die Förderung eines effizienten
Text- und Datenschürfens (Text and Data Mining, TDM) zu wissenschaftlichen
Forschungszwecken. TDM funktioniert derzeit nur über vertragliche
Vereinbarungen zwischen Nutzern (in der Regel Forschungseinrichtungen) und
Rechteinhabern (z. B. Verlegern wissenschaftlicher Zeitschriften), in
denen die Modalitäten für den technischen Zugang zu den einschlägigen
Datensätzen festgelegt wird. Ø
Unter
diesem Aufgabenschwerpunkt sollte ermittelt werden, in welchem Umfang auf
EU-Ebene eine TDM-Nachfrage nach wissenschaftlichen Veröffentlichungen und dazu
gehörigen Daten zu Forschungszwecken besteht, und wie diese Nachfrage durch
geeignete Instrumente befriedigt werden könnte. Dabei sollte ausgelotet werden,
welches Potenzial Standard-Lizenzmodelle bieten und welchen Beschränkungen
diese unterliegen; ferner sollte geprüft werden, inwiefern
Technologieplattformen zur Vereinfachung des TDM-Zugangs geeignet und machbar
sind. Neben diesen Themen wurde im Jahr 2012 auch über die Frage
von Gebühren für Privatkopien gesprochen, die Gegenstand eines von der
Kommission geförderten und vom ehemaligen Kommissar António Vitorino geleiteten
Mediationsverfahrens mit der Industrie war. Herr Vitorino dürfte
voraussichtlich Anfang nächsten Jahres einen entsprechenden Bericht mit
einschlägigen Empfehlungen vorlegen. Die Kommission wird auf dieser Grundlage
entscheiden, welche Folgemaßnahmen die einzelnen Empfehlungen erfordern, wobei
auch die weitere Einbeziehung der Interessenträger in die Suche nach
zukunftssicheren und binnenmarktfreundlichen Lösungen nicht auszuschließen ist. 3. Überarbeitung
des Rechtsrahmens für Urheberrechte Parallel dazu wird die Kommission die laufende Überprüfung
des EU-Rahmens für das Urheberrecht mit Marktstudien, Folgenabschätzungen und
Arbeiten im legislativen Bereich fortsetzen, um im Jahr 2014 gegebenenfalls
daraus resultierende Vorschläge für legislative Reformen vorzulegen. Dabei
werden folgende Fragen angesprochen: territoriale Regeln auf dem Binnenmarkt,
Harmonisierung, Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht im digitalen
Zeitalter, Fragmentierung des Urheberrechtemarkts der EU sowie Verbesserung der
Wirksamkeit und Effizienz der Durchsetzung bei gleichzeitiger Stärkung ihrer
Legitimität im breiteren Kontext des Urheberrechts. 4.
Schlussfolgerung Die Kommission wird in
den kommenden beiden Jahren weiter an einem modernen Rechtsrahmen für das
Urheberrecht arbeiten, der seinem Zweck angemessen und innovativen
Marktpraktiken förderlich ist. Ziele sind eine effektive Anerkennung und
Vergütung der Rechteinhaber, nachhaltige Anreize für Kreativität, kulturelle
Vielfalt und Innovation, Ausbau der Wahlmöglichkeiten und weitere Öffnung des
Zugangs zu legalen Angeboten durch die Endnutzer, die Ermöglichung neuer
Geschäftsmodelle und ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von illegalen
Angeboten und Piraterie. Die Kommission
ist zuversichtlich, dass der Dialog mit den Interessenträgern als Ideenschmiede
für innovative Lösungen zum Vorteil aller Beteiligten funktionieren kann.
Solche Lösungen sind von entscheidender Bedeutung für die Weiterentwicklung des
digitalen Binnenmarkts und der Kulturpolitik der EU und ergänzen die laufenden
Arbeiten zur Umsetzung der Digitalen Agenda, die Modernisierung des
Urheberrechts auf dem Binnenmarkt und die erfolgreiche Umsetzung der Programme
Media und Kultur. [1] KOM(2010) 245 endg./2. [2]
KOM(2011) 287 endg.