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Document 52012DC0736
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS eHealth Action Plan 2012-2020 - Innovative healthcare for the 21st century
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012–2020 – innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012–2020 – innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert
/* COM/2012/0736 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012–2020 – innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert /* COM/2012/0736 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Aktionsplan für elektronische
Gesundheitsdienste 2012–2020 – innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 3 2........... Elektronische Gesundheitsdienste in
Europa – Herausforderungen und Chancen............... 4 2.1........ Herausforderungen für die
europäischen Gesundheitssysteme........................................... 4 2.2........ Chancen durch Entfaltung des
Marktpotenzials................................................................ 5 2.3........ Hindernisse beim Ausbau
elektronischer Gesundheitsdienste............................................ 6 3........... Zielvorstellung................................................................................................................. 7 4........... Herstellung einer breiteren
Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste.................. 7 4.1........ Lösung technischer und semantischer
Fragen durch Förderung EU-weiter Normung, Interoperabilitätsprüfung und ‑zertifizierung.................................................................................................................. 8 4.2........ Lösung der organisatorischen Fragen............................................................................... 9 4.3........ Klärung rechtlicher Fragen............................................................................................ 10 5........... Unterstützung der Forschung,
Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der elektronischen
Gesundheitsdienste....................................................................................................... 13 5.1........ Unterstützung der Forschung, Entwicklung
und Innovation............................................. 13 5.2........ Förderung der Entwicklung eines
wettbewerbsgeprägten Marktes für elektronische Gesundheitsdienste 14 6........... Erleichterung der Einführung und
Gewährleistung der weiteren Verbreitung elektronischer Gesundheitsdienste 15 6.1........ Fazilität „Connecting Europe“........................................................................................ 15 6.2........ Kohäsionspolitik........................................................................................................... 15 6.3........ Fähigkeiten und digitale Kompetenzen
im Gesundheitsbereich........................................ 16 6.4........ Messung des Mehrwerts............................................................................................... 16 7........... Förderung des politischen Dialogs
und der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen
Gesundheitsdienste auf weltweiter Ebene....................................................................... 17 8........... Schlussfolgerungen........................................................................................................ 17 1. Einleitung Die Informations- und Kommunikationstechnologien
(IKT) können angewandt auf das Gesundheitswesen und die
Gesundheitsfürsorgesysteme deren Effizienz steigern, die Lebensqualität der
Bürger verbessern und innovative Kräfte in den gesundheitsbezogenen Märkten
freisetzen[1]. Nach den Worten des estnischen Präsidenten
Toomas Hendrik Ilves, der den Vorsitz der unabhängigen hochrangigen „eHealth-Taskforce“
führt, ist dieses Versprechen bislang aber noch weitgehend unerfüllt geblieben:
„Wir wissen, dass wir bei der Umsetzung von IT-Lösungen im Gesundheitswesen
mindestens 10 Jahre Rückstand gegenüber allen anderen Bereichen haben. Von
vielen anderen Diensten wissen wir, dass Informatikanwendungen die Art und
Weise, wie wir die Dinge tun, radikal verändern und verbessern können“
(Mai 2012)[2]. Der erste Aktionsplan für elektronische
Gesundheitsdienste[3]
wurde im Jahr 2004 beschlossen. Seitdem hat die Europäische Kommission gezielte
Politikinitiativen ergriffen, die auf eine breite Einführung elektronsicher
Gesundheitsdienste überall in der EU abzielen[4].
Die Mitgliedstaaten haben dynamisch darauf reagiert und ein großes Engagement
zugunsten der Politik der elektronischen Gesundheitsdienste unter Beweis
gestellt, vor allem auch durch ihre Beteiligung an wichtigen Großpilotprojekten
wie epSOS[5].
Der Erlass der Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und ihr Artikel 14 über die
Einrichtung des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste[6] markierten einen weiteren
Schritt in Richtung einer förmlichen Zusammenarbeit im Bereich der
elektronischen Gesundheitsdienste mit dem Ziel, den sozialen und
wirtschaftlichen Nutzen durch die Herstellung der Interoperabilität und durch
die Einführung elektronischer Gesundheitssysteme zu maximieren. Trotz dieser beträchtlichen Fortschritte gibt
es weiterhin Hindernisse, die beseitigt werden müssen, damit alle Vorteile
eines voll ausgereiften und interoperablen elektronischen Gesundheitssystems in
Europa zum Tragen kommen können. Der neue Aktionsplan für elektronische
Gesundheitsdienste zielt darauf ab, diese Hindernisse anzugehen und zu
beseitigen. Er enthält eine Klarstellung des Politikfelds und eine Darlegung
der mit dem Aufbau elektronischer Gesundheitsdienste in Europa verbundenen
Zielvorstellungen, die im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020[7] und der Digitalen Agenda für
Europa[8]
stehen. Er präsentiert und konsolidiert die Maßnahmen zur Ergreifung der
Chancen, die elektronische Gesundheitsdienste zu bieten haben, erläutert die
Rolle der EU und hält die Mitgliedstaaten und die Interessenträger zur
Zusammenarbeit an. 2. Elektronische
Gesundheitsdienste in Europa – Herausforderungen und Chancen 2.1. Herausforderungen
für die europäischen Gesundheitssysteme Die durchschnittlichen öffentlichen Gesundheitsausgaben
in den 27 EU-Mitgliedstaaten stiegen von 5,9 % des BIP im Jahr 1990
auf 7,2 % im Jahr 2010 und könnten den Prognosen zufolge aufgrund der
Bevölkerungsalterung sowie anderer sozioökonomischer und kultureller Faktoren
bis 2060 weiter auf 8,5 % des BIP ansteigen[9].
Darüber hinaus dürften sich die zu erwartenden Langzeitpflegeausgaben im
Prognosezeitraum nahezu verdoppeln[10].
Gegenwärtig wird mit einem dramatischen Rückgang der Bevölkerung im
arbeitsfähigen Alter von 61 % auf 51 % der Gesamtbevölkerung
gerechnet. Gleichzeitig wird erwartet, dass von 2010 bis 2060 in der EU der
Anteil der älteren Menschen (ab 65 Jahren) von 17,4 % auf 30 % und
der Anteil der sehr alten Menschen (ab 80 Jahren) von 4,7 % auf 12,1
ansteigen wird[11]. Die Folgen dieser Veränderungen sind bereits
heute spürbar und werden besonders akut in einer Zeit des wachsenden Drucks auf
die öffentlichen Haushalte, der beständigen Abnahme der Zahl der Beschäftigten
im Gesundheitswesen[12],
des häufigeren Auftretens chronischer Krankheiten sowie wachsender Forderungen
und Erwartungen der Bürger an eine hohe Qualität der Gesundheitsdienste und der
Sozialfürsorge. Tiefgreifende Strukturreformen sind nötig, um
die Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme zu gewährleisten und gleichzeitig für
alle Bürger den Zugang zu den Leistungen zu sichern. Als Teil dieser
Anstrengungen muss Europa den allgemeinen Regelungs- und Verwaltungsaufwand
verringern, ohne dadurch die Sicherheit zu beeinträchtigen. Elektronische
Dienste, die der Gesundheit und dem Wohlergehen dienen, haben ein hohes
Wachstumspotenzial und bieten gute Innovationsmöglichkeiten, vor allem durch
einen effektiven Austausch von Gesundheitsdaten. Die aus der Wirtschaftskrise
erwachsenen Probleme, die Marktfragmentierung und andere Hindernisse mindern
jedoch – wie oben dargelegt – den Nutzen elektronischer Gesundheitsdienste für
die Gesundheitsfürsorge, die Gesundheitssysteme, die Volkswirtschaft und die
einzelnen Bürger und haben bislang verhindert, dass sich der Markt der
Gesundheitsdienste so rasch entwickelt, wie die Kommission es sich 2007
erhoffte, als sie die elektronischen Gesundheitsdienste als einen von sechs
vielversprechenden Leitmärkten[13]
auswählte. 2.2. Chancen
durch Entfaltung des Marktpotenzials Trotz der Wirtschaftskrise bieten elektronische
Gesundheitsdienste ein großes Marktpotenzial. Der weltweite Telemedizinmarkt
verzeichnet ein Wachstum von 9,8 Milliarden USD (2010) auf 11,6 Milliarden
USD (2011) und wird voraussichtlich bis 2016 27,3 Milliarden USD
erreichen, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 18,6 %
entspricht[14].
Der Markt für auf Digitaltechnik beruhende Produkte und Dienstleistungen
zur Förderung des Wohlergehens (mobile Anwendungen und Geräte) erfährt
ebenfalls ein rasches Wachstum. Aus der Konvergenz von drahtloser
Kommunikationstechnik und Gesundheitsfürsorgegeräten sowie aus dem
Zusammengehen von Gesundheits- und Sozialfürsorge ergeben sich neue
Geschäftsmöglichkeiten. Neue Wege der
Erbringung von Pflege- und Fürsorgeleistungen wie auch die „Seniorenwirtschaft“
locken mit äußerst vielversprechenden Marktaussichten. Elektronische Gesundheitsdienste bieten nicht
nur Vorteile für Bürger, Patienten und Angehörige der Gesundheits- und
Pflegeberufe, sondern auch für Gesundheitseinrichtungen und Behörden. Bei
effektiver Anwendung erlauben elektronische Gesundheitsdienste eine stärker
individuell angepasste, „bürgerorientierte“ Gesundheitsfürsorge, die nicht nur
gezielter, wirksamer und effizienter erfolgt, sondern auch Fehler verringern
hilft und die Dauer von Krankenhausaufenthalten verkürzen kann. Sie erleichtern
die sozioökonomische Integration und Gleichbehandlung, steigern die
Lebensqualität und stärken die aufgeklärte Mitwirkung der Patienten[15] durch eine größere
Transparenz, einen besseren Zugang zu Dienstleistungen und Informationen und
den Einsatz sozialer Medien zu Gesundheitszwecken. Diese Nutzeffekte sind durch den Einsatz der
Telemedizin bei der Behandlung chronischer Krankheiten, beim Umgang mit
psychischen Problemen und bei der Gesundheitsförderung bereits nachgewiesen
worden[16].
Ähnliche Vorteile wurden auch festgestellt bei technologiegestützten Therapien,
die klinische Routinebehandlungen wirksam ergänzen und das
Kosten-Nutzen-Verhältnis der Behandlungen verbessern, sowie beim Einsatz
interoperabler elektronischer Patientenakten- und Verschreibungssysteme, soweit
diese hinreichend konsequent angewandt werden[17].
Sobald die Vorteile die Investitionskosten wertmäßig zu überwiegen beginnen,
steigt der Nettonutzen und erreicht eine beträchtliche Höhe. In Ländern, die
Anpassungsprogramme durchführen, haben elektronische Gesundheitsdienste eine
große Bedeutung erlangt als Mittel zur Steigerung der Effizienz und
Effektivität von Systemen und zu deren Kontrolle sowie zur Senkung der Ausgaben[18]. Schließlich ist die Förderung
elektronischer Gesundheitsdienste auch eine der konkreten Maßnahmen zur
Förderung der EU-weiten Freizügigkeit der EU-Bürger[19]. 2.3. Hindernisse
beim Ausbau elektronischer Gesundheitsdienste Trotz der Chancen und Vorteile stößt die
breite Einführung elektronischer Gesundheitsdienste auf erhebliche Hindernisse[20]: ·
mangelndes Bewusstsein für elektronische
Gesundheitsdienste und mangelndes Vertrauen in solche Dienste bei Patienten,
Bürgern und Angehörigen der Gesundheitsberufe; ·
mangelnde Interoperabilität der elektronischen
Gesundheitsdienste; ·
begrenzte großmaßstäbliche Nachweise für ein gutes
Kosten-Nutzen-Verhältnis elektronischer Dienste und Werkzeuge der
Gesundheitsfürsorge; ·
mangelnde rechtliche Klarheit in Bezug auf mobile
Anwendungen für Gesundheitsfürsorge und Wohlergehen sowie mangelnde Transparenz
bei der Verwendung der von solchen Anwendungen erfassten Daten; ·
ungeeignete oder fragmentierte rechtliche
Rahmenbedingungen, darunter auch mangelhafte Erstattungsregelungen für
elektronische Gesundheitsdienste; ·
hohe Anfangskosten bei der Einrichtung
elektronischer Gesundheitssysteme; ·
regionale Unterscheide beim Zugang zu IKT-Diensten,
beschränkter Zugang in benachteiligten Gebieten. Verschiedene Hindernisse können zum Scheitern
eines Marktes beitragen. So kann beispielsweise das wichtige Problem des
mangelnden Austauschs von Gesundheitsdaten nur dadurch gelöst werden, dass die
Fragmentierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Mangel an rechtlicher
Klarheit und Interoperabilität in koordinierter Weise angegangen werden. 3. Zielvorstellung Ziel dieses Aktionsplans sind der Einsatz und
die Entwicklung elektronischer Gesundheitsdienste zur Bewältigung mehrerer der
dringendsten Herausforderungen, vor denen die Gesundheitsfürsorge und die
Gesundheitssysteme in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts stehen: –
Verbesserung der Behandlung von chronischen
Krankheiten und Multimorbidität (Mehrfacherkrankungen) und Verstärkung
wirksamer Methoden der Vorbeugung und Gesundheitsförderung; –
Steigerung der Nachhaltigkeit und Effizienz der
Gesundheitssysteme durch Freisetzung der Innovation, eine stärker patienten-
bzw. bürgerorientierte Gesundheitsfürsorge, aufgeklärte Mitwirkung der Bürger
und Förderung organisatorischer Veränderungen; –
Förderung der grenzüberschreitenden
Gesundheitsversorgung sowie der Sicherheit, Solidarität, Universalität und
Gerechtigkeit im Gesundheitswesen; –
Verbesserung der rechtlichen Bedingungen und der
Marktbedingungen für die Entwicklung von elektronischen Gesundheitsprodukten
und ‑diensten. Mit dem Aktionsplan werden diese Hindernisse
und die folgenden operativen Ziele in Angriff genommen. –
Herstellung einer breiteren Interoperabilität
elektronischer Gesundheitsdienste; –
Unterstützung der Forschung, Entwicklung und
Innovation im Bereich der elektronischen Dienste, die der Gesundheit und dem
Wohlergehen dienen, um den Mangel an benutzerfreundlichen Werkzeugen und
Diensten zu beheben; –
Erleichterung der Einführung und Gewährleistung der
weiteren Verbreitung elektronischer Gesundheitsdienste; –
Förderung des politischen Dialogs und der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste
auf weltweiter Ebene. Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen zwar
grenzübergreifende Tätigkeiten, es ist aber hervorzuheben, dass sich die auf
EU-Ebene durchgeführten Arbeiten auch stark auf die nationale Ebene auswirken
werden und umgekehrt. Deshalb hält der Aktionsplan nationale und regionale
Behörden, Angehörige der Gesundheits- und Sozialberufe, Industrie, Patienten,
Dienstleister, Wissenschaftler und EU-Organe zur engen Zusammenarbeit an. 4. Herstellung einer
breiteren Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass
ein Rahmen für die Interoperabilität[21]
elektronischer Gesundheitsdienste nötig ist, der auf den Fahrplänen für
elektronische Gesundheitsdienste und dem allgemeinen Europäischen
Interoperabilitätsrahmen[22]
mit dessen vier Interoperabilitätsebenen (rechtliche, organisatorische,
semantische und technische Ebene) aufbaut. Das durch die Richtlinie 2011/24/EU
geschaffene Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste ist das wichtigste
strategische Führungsgremium auf EU-Ebene, das sich für die Interoperabilität
grenzüberschreitender elektronischer Gesundheitsdienste einsetzt. Seine Aufgabe ist es, Leitlinien für
elektronische Gesundheitsdienste – entsprechend der genannten Richtlinie – und
für einen Interoperabilitätsrahmen für grenzüberschreitende elektronische
Gesundheitsdienste auszuarbeiten. Die Kommission wird ausgehend von den Ergebnissen abgeschlossener Studien, Pilot- und Forschungsprojekte bis 2015 mit Zustimmung des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste einen Interoperabilitätsrahmen für elektronische Gesundheitsdienste vorschlagen. 4.1. Lösung
technischer und semantischer Fragen durch Förderung EU-weiter Normung,
Interoperabilitätsprüfung und ‑zertifizierung Die Interoperabilität IKT-gestützter Lösungen
und des Datenaustauschs ist zum einen die Voraussetzung für eine bessere
Koordinierung und Integration über die gesamte Leistungskette des
Gesundheitswesens und des Austauschs von Gesundheitsdaten und ebnet zum anderen
den Weg für den EU-Binnenmarkt der elektronischen Gesundheitsdienste. Die Verwendung
europäischer und internationaler Normen ist eine Möglichkeit, wie die Interoperabilität
von IKT-Lösungen im Allgemeinen gewährleistet werden kann[23]. Solche Normen erweisen sich
im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste aber häufig als nicht
spezifisch genug[24].
Im Rahmen der neuen EU-Verordnung zur europäischen Normung[25] werden daher mit Unterstützung
des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste ausführlichere
Spezifikationen aufgestellt, beispielsweise für die Vergabe öffentlicher
Aufträge, was auch einen Beitrag zu den technischen und semantischen Ebenen des
Interoperabilitätsrahmen für elektronische Gesundheitsdienste darstellt.
Ausdrückliche Aufgabe des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste ist
die Aufstellung einer nicht erschöpfenden Liste der Angaben, die in
Patientenakten aufzunehmen sind und von Angehörigen der Gesundheitsberufe
gemeinsam genutzt werden können, um die Kontinuität der Behandlung und die
Sicherheit der Patienten grenzüberschreitend zu gewährleisten. Über europäische und internationale Normen und
Spezifikationen hinaus kommt es auch auf Interoperabilitätsprüfungs-,
Kennzeichnungs- und Zertifizierungsprozesse an. Mehrere Projekte befassen sich
erfolgreich mit der Prüfung und Umsetzung von Normen, offenen und gesicherten
Architekturen, klinischen Arbeitsabläufen und Teilterminologien[26] sowie mit der Erarbeitung von
Politikempfehlungen zur Vorbereitung einer groß angelegten Einführung
elektronischer Gesundheitsdienste. Die Kommission schlägt vor, die
Interoperabilität dadurch zu steigern, dass Spezifikationen und Komponenten
weiterentwickelt und validiert werden. Die Kommission
wird ab 2012 das Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste bei der
Aufstellung von Leitlinien für einen grenzüberschreitend austauschbaren
Datensatz für Patientenkurzakten und der Ausarbeitung von gemeinsamen Maßnahmen
für eine interoperable elektronische Identifizierung und Authentifizierung[27] im Bereich der elektronischen
Gesundheitsdienste unterstützen sowie die Sicherheit von
Gesundheitsinformationen und elektronischen Gesundheitsdiensten erhöhen und die
Interoperabilität der Datenbanken für Medizinprodukte verbessern. Bis 2015 wird
die Kommission dem Netzwerk folgende Unterlagen zur Billigung vorlegen: ·
grenzübergreifende semantische und technische
Interoperabilitätsspezifikationen und ‑bestände, die für den Interoperabilitätsrahmen
für elektronische Gesundheitsdienste benötigt werden; ·
einen Vorschlag für einen
EU-Interoperabilitätsprüfungs-, Qualitätskennzeichnungs- und
Zertifizierungsrahmen für elektronische Gesundheitssysteme. Dazu werden
Interoperabilitätsbestände, z. B. Vokabulare, aus früheren Projekten oder
aus laufenden Projekten des CIP, des 7. Rahmenprogramms, des
ISA-Arbeitsprogramms[28]
und des künftigen Programms „Horizont 2020“ übernommen, verwendet und im
Zuge der vorgeschlagenen Fazilität „Connecting Europe“ (CEF, siehe 6.1)
gepflegt werden. 4.2. Lösung
der organisatorischen Fragen Dieser Aspekt der Interoperabilität betrifft
die Frage, wie Organisationen – beispielsweise öffentliche Verwaltungen in
verschiedenen Mitgliedstaaten – zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele zu
erreichen. In der Praxis bedeutet organisatorische Interoperabilität, dass die
Geschäftsprozesse und der zugehörige Datenaustausch integriert werden und dass
Instrumente gefunden werden, die eine Formalisierung der gegenseitigen
Unterstützung, des gemeinsamen Vorgehens und der miteinander verknüpften
Geschäftsprozesse erlauben, die im Zusammenhang mit der grenzübergreifenden
Erbringung der Dienste stehen[29]. Das Projekt epSOS hat festgestellt, wie die
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und ihre Prozesse integrieren können, damit
elektronische Gesundheitsdienste in ganz Europa eingeführt werden können. Das
Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste und die Fazilität „Connecting
Europe“ sehen vor, dass diese Ergebnisse umgesetzt werden, wodurch die nächste
Phase des Aufbaus grenzüberschreitender Prozesse für elektronische
Gesundheitsdienste in Angriff genommen wird. Aufbauend auf diesen Entwicklungen wird die Kommission ab 2013 konkrete Schritte unterstützen, die zu einer größeren Integration der Prozesse für elektronische Gesundheitsdienste führen sollen. Sie wird Vorschläge zu organisatorischen Fragen unterbreiten, um die Zusammenarbeit innerhalb der EU zu erleichtern. 4.3. Klärung
rechtlicher Fragen Der Abbau rechtlicher Schranken ist eine wesentliche
Voraussetzung für die Einführung elektronischer Gesundheitsdienste in Europa.
Die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung wird zur Verwirklichung dieses
Ziels beitragen, denn sie stellt klar, dass die Patienten Anspruch auf eine
grenzüberschreitende Gesundheitsfürsorge haben, die auch aus der Entfernung per
Telemedizin erfolgen kann. Im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen
über die Anwendbarkeit des bestehenden EU-Rechtsrahmens auf telemedizinische
Dienste[30]
werden die EU-Vorschriften klargestellt, die u. a. für Fragen der Haftung,
Kostenerstattung und Zulassung von Angehörigen der Gesundheitsberufe sowie den
Datenschutz im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Erbringung telemedizinischer
Leistungen gelten. Die Kommission wird ab 2013 innerhalb des
Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste und in anderen Foren wie der
Europäischen Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter
(EIP AHA) Gespräche über rechtliche Probleme in Bezug auf elektronische
Gesundheitsdienste führen und auch übergreifende Rechtsfragen in Bezug auf
elektronische Gesundheitsdienste und andere IKT-gestützte Innovationen prüfen.
Mit ersten Schlussfolgerungen hieraus ist dann 2013–2014 zu rechnen. Außerdem wird die Kommission eine Diskussion
zwischen den Mitgliedstaaten einleiten, in der es um
Kostenerstattungsregelungen für elektronische Gesundheitsdienste gehen wird,
die auf Kriterien wie Effektivität und Effizienz beruhen. Die Kommission
wird 2013 im Zuge des kommenden Programms „Gesundheit und Wachstum“ 2014–2020[31] eine Studie in Auftrag geben,
deren Aufgabe es sein wird, die Vorschriften der Mitgliedstaaten über
elektronische Patientenakten zu untersuchen und daraus Empfehlungen an das Netzwerk
für elektronische Gesundheitsdienste zu rechtlichen Aspekten der
Interoperabilität abzuleiten. Aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und
Patienten: Überprüfung der Datenschutzvorschriften Es ist unbedingt notwendig, Schutzvorkehrungen
zu treffen, damit Anwendungen, die der Gesundheit und dem Wohlergehen dienen,
von den Bürgern vertrauensvoll genutzt werden können. Anschließend muss die Zusammenführung
der von Nutzern erstellten Daten mit den offiziellen medizinischen Daten
gewährleistet werden, um eine besser integrierte, individueller angepasste und
für die Patienten nützlichere Gesundheitsfürsorge zu ermöglichen[32]. Ein wirksamer Datenschutz ist für die
Schaffung von Vertrauen in elektronische Gesundheitsdienste unverzichtbar. Er
ist auch eine wichtige Triebkraft für ihre erfolgreiche grenzübergreifende
Einführung, die eine Vereinheitlichung der Vorschriften für den
grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten voraussetzt. Im Januar 2012 nahm die Kommission einen
Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines allgemeinen
Datenschutzrahmens[33]
an, um die derzeit geltenden Datenschutzvorschriften zu modernisieren und ihre
Harmonisierung zu verbessern[34]. Sowohl der Bericht der eHealth-Taskforce
als auch die Antworten auf die öffentliche Konsultation[35] zum Aktionsplan für
elektronische Gesundheitsdienste lassen erkennen, dass ein starkes Interesse an
dem Begriff des „Eigentums an Daten“ und der Kontrolle über Daten besteht.
Gleichzeitig schaffen sie mehr Klarheit über die Bedingungen für den Zugang zu
Gesundheitsdaten und deren Weiterverwendung zu Zwecken der Forschung und des
öffentlichen Gesundheitsschutzes sowie über den möglichen Fluss solcher Daten
in den Gesundheits- und Versorgungssystemen, sofern ein angemessener Schutz
besteht. Auch im Zusammenhang mit der Nutzung von
Cloud-Computing-Infrastrukturen[36]
und ‑diensten für die Datenverarbeitung zu Zwecken der Gesundheit und des
Wohlergehens müssen Datenschutzfragen gelöst werden. IKT-Initiativen für Dienste, die der
Gesundheit und dem Wohlergehen dienen, sollten den technischen Schutz der
Privatsphäre („Privacy by Design“) und datenschutzfreundliche
Voreinstellungen („Privacy by Default“) grundsätzlich von
vornherein mit einplanen und Technologien zum Schutz der Privatsphäre (PET)
einsetzen, wie es die vorgeschlagene Datenschutzverordnung auch vorsieht. Diese
Verordnung enthält neue Grundsätze, die es erlauben werden, vertrauenswürdige
Instrumente einzuführen, z. B. das Prinzip, dass die Verantwortlichen für
ihre Datenverarbeitung auch haften, dass sie Datenschutzfolgenabschätzungen
durchführen und verschärfte Sicherheitsanforderungen einhalten müssen[37]. Gestützt auf die Empfehlungen der eHealth-Taskforce
wird die Kommission nach der Verabschiedung der vorgeschlagenen
Datenschutzverordnung die darin vorgesehenen Verfahren nutzen, um Vorgaben für
die Anwendung des EU-Datenschutzrechts im Bereich der Gesundheitsdienste zu
machen. Beseitigung des Mangels an rechtlicher
Klarheit und Lösung anderer Probleme in Bezug auf „mobile
Gesundheitsanwendungen“ („mHealth“) und „Anwendungen für Gesundheit und
Wohlergehen“. Das Wachstum des Marktes der mobilen
Anwendungen für Gesundheitsfürsorge und Wohlergehen geht einher mit einer
raschen Zunahme der Zahl der für mobile Geräte bestimmten Softwareanwendungen
(auch „Apps“ genannt). Solche Apps können Informationen, Diagnosewerkzeuge,
Möglichkeiten der Selbstmessung sowie neue Arten der Fürsorge bieten. Dadurch
verwischen sie die Grenze zwischen herkömmlicher Behandlung durch einen Arzt
einerseits und Selbstbehandlung und ‑pflege andererseits. Netzbetreiber,
Gerätehersteller, Softwareentwickler und Angehörige der Gesundheitsberufe
bemühen sich um eine Klarstellung ihrer jeweiligen Rolle in der
Wertschöpfungskette solcher mobilen Gesundheitsanwendungen. Die Kommission hat
am 26. September 2012 zwei Verordnungen zur Stärkung des
EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika vorgeschlagen.
Diese Vorschläge wurden zusammen mit einer Mitteilung über sichere, wirksame
und innovative Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika zum Nutzen der
Patienten, Verbraucher und Angehörigen der Gesundheitsberufe vorgelegt. Sie
dienen der Verbesserung des Gesundheitsschutzes in der EU und sollen zugleich
das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern und die Innovationstätigkeit und
die Wettbewerbsfähigkeit in diesen beiden Sektoren fördern[38]. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission
im Jahr 2012 Leitlinien in Bezug auf eigenständige Software, die innerhalb des
Rechtsrahmens für Medizinprodukte eingesetzt wird[39], um die Kriterien für die
Zulassung eigenständiger Software als Medizinprodukte und die Anwendung der
Risikoklassifizierung auf solche Software festzulegen. Angesichts der
hohen Komplexität, die durch mobile Gesundheitsanwendungen („mHealth“)
und „Anwendungen für Gesundheit und Wohlergehen“ entsteht, sind weitere
Klarstellungen in Bezug auf den für diese besonderen Bereiche geltenden
Rechtsrahmen nötig. Die rasante Entwicklung in diesem Sektor wirft Fragen
bezüglich der Anwendbarkeit der derzeit geltenden Rahmenbedingungen und der Verwendung
der mit diesen Anwendungen gesammelten Daten durch Einzelpersonen und
medizinische Fachkräfte auf. Zudem stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls
wie diese Anwendungen in Gesundheitsversorgungssysteme integriert werden
sollten. Klare Informationen und Benutzerfreundlichkeit sind ebenfalls wichtige
Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. All dies muss ohne Überregulierung
bewältigt werden, denn es handelt sich um ein neu entstehendes
Technologiecluster, dass zwar geringere Kosten und Risiken birgt, aber auch
geringere Renditen verspricht. Dafür zu sorgen, dass der Markt der
Anwendungen für Gesundheit und Wohlergehen den Ansprüchen der Bürger an die
Qualität und Transparenz genügt, wird eine der Herausforderungen sein.
Erleichtert werden sollte dies dadurch, dass hochwertige und umfassende
Informationen über die Nutzung und die Leistungsfähigkeit dieser Anwendungen
gegeben werden und dass die Interoperabilität zwischen den Gebieten Gesundheit
und Wohlergehen gewährleistet wird. Gestützt auf
die Empfehlungen der eHealth-Taskforce wird vorgeschlagen, dass die
Kommission im Jahr 2014 ein Grünbuch über mobile Gesundheitsdienste und über
Anwendungen für Gesundheit und Wohlergehen vorlegt. 5. Unterstützung der
Forschung, Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der
elektronischen Gesundheitsdienste 5.1. Unterstützung
der Forschung, Entwicklung und Innovation Zu den kurz- und mittelfristigen
Forschungsprioritäten gehören Themen wie Lösungen für Gesundheit und
Wohlergehen für Bürger und Angehörige der Gesundheitsberufe, die Erhöhung der
Versorgungsqualität auch bei chronischen Krankheiten und die Steigerung der
Autonomie, Mobilität und Sicherheit der Bürger. Besondere Beachtung gebührt
dabei dem Entwurf und der Benutzerorientierung mobiler Technologien und
Anwendungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Art und Weise der Analyse
und Auswertung großer Datenmengen zum Nutzen der (einzelnen) Bürger, Forscher,
Ärzte, Unternehmen und Entscheidungsträger. Bei den längerfristigen Forschungszielen geht
es um Themen, die Synergien zwischen verwandten Wissenschafts- und
Technologiebereichen begünstigen und neue Entdeckungen auf dem Gebiet der
Gesundheit und des Wohlergehens beschleunigen können. Hierzu zählen
In-Silico-Arzneimittel zur Verbesserung des Krankheitsmanagements wie auch der
Prognose, Vorbeugung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Die eHealth-Taskforce
hat vorgeschlagen, EU-Mittel für die nutzergesteuerte Innovation, die
Unterstützung einer schnellen Prototypenentwicklung und die Erleichterung des
Zugangs zu Finanzmitteln einzuplanen. Um mit den auf EU-Ebene ergriffenen
Maßnahmen eine größtmögliche Wirkung zu erzielen, wird das gesamte Spektrum der
Forschungs- und Innovationstätigkeiten unterstützt werden. Dazu gehören: –
öffentlich-private Partnerschaften und Maßnahmen in
Bezug auf Forschung und Innovation, Überführung von Erkenntnissen in klinische
Versuche und Demonstrationsprojekte[40]; –
vorkommerzielle Auftragsvergabe und Vergabe
öffentlicher Aufträge im Hinblick auf Innovationen für neue Produkte,
Skalierbarkeit, Interoperabilität und effektive elektronische
Gesundheitslösungen, die auf bestimmten Normen und gemeinsamen Leitlinien
beruhen. Der Aufbau der Fürsorge für eine alternde
Bevölkerung sowie die Forschung und Innovation auf diesem Gebiet und die
entsprechenden Lösungen für elektronische Gesundheitsdienste sind auch
Gegenstand des strategischen Durchführungsplans (SIP) der Europäischen
Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktivität und Gesundheit im Alter“
(EIP AHA)[41].
Dadurch soll erreicht werden, dass die Bürger länger und in guter Gesundheit
selbständig leben können. Angestrebt wird ferner, die Pflegekosten nachhaltiger
zu gestalten, den Markt für innovative Produkte und Dienste zu vergrößern und
die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern. Einen Beitrag zur
Erfüllung der Ziele der EIP AHA werden auch das Programm Horizont 2020
und das kommende Gesundheitsprogramm 2014–2020 leisten. Im Zeitraum 2014–2020 wird die Forschung und Innovation innerhalb des Bereichs „Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen“ des Programms Horizont 2020 unterstützt, und zwar auf folgenden Gebieten: · ein IKT- und Wissenschafts-/Ingenieursinformatik-Rahmen für eine digitale, personalisierte und prognostische Medizin mit hochentwickelter Modellierung und Simulation[42]; · innovative Instrumente, Werkzeuge und Methoden für die Nutzbarmachung von Daten und für eine fortgeschrittene Analyse, Diagnostik und Entscheidungsfindung; · neue digitale Medien-, Web- und Mobilfunk-Technologien und ‑Anwendungen sowie digitale Instrumente für die Integration von Gesundheits- und Sozialfürsorgesystemen und die Unterstützung der Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung; · elektronische Gesundheitssysteme und ‑dienste mit fester Einbindung der Benutzer, die sich auf die Interoperabilität und auf die Integration neu entstehender patientenorientierter Technologien für eine kostengünstige Gesundheitsversorgung konzentrieren. Seit 2012 ermuntert die Kommission die Mitgliedstaaten zur Mitwirkung in der EIP AHA. Dies soll ihnen dabei helfen, ihre nationalen (und regionalen) Strategien für elektronische Gesundheitsdienste unter Berücksichtigung internationaler Empfehlungen aufzustellen, sich hierüber auszutauschen und vielversprechende Lösungen für Aktivität und Gesundheit im Alter in einem größeren Maßstab einzuführen[43]. 5.2. Förderung
der Entwicklung eines wettbewerbsgeprägten Marktes für elektronische
Gesundheitsdienste Wenn es darum geht, das Marktwachstum auf
diesem Gebiet zu fördern, ist die Gewährleistung geeigneter rechtlicher
Voraussetzungen und Marktbedingungen wichtig, damit Unternehmer im Bereich der
elektronischen Dienste, die der Gesundheit und dem Wohlbefinden dienen, neue
Produkte und Dienstleistungen entwickeln. Die Kommission wird – beginnend mit
dem 7. Rahmenprogramm – bestimmte Mechanismen wie KMU-Vernetzung, „eHealth-Woche“
und Geschäftsmodellierungsstudien fördern, um eine engere Zusammenarbeit
zwischen Interessenträgern, Forschungseinrichtungen, Industrie und denjenigen,
die für die Einführung von IKT-Werkzeugen und Diensten verantwortlich sind, zu
erleichtern, damit Forschungsergebnisse schneller und breiter in den Markt
übernommen werden. Überdies wird die Kommission die Vernetzung europäischer
Gründerzentren im Hochtechnologiebereich fördern, die ihrerseits rechtliche und
andere Beratungs- und Schulungsleistungen für neugegründete Unternehmen auf dem
Gebiet der elektronischen Gesundheitsdienste erbringen. Zwischen 2013–2020
wird die Kommission Maßnahmen zur Verbesserung der Marktbedingungen für Unternehmer
unterstützen, die neue Produkte und Dienstleistungen auf dem Gebiet der
elektronischen Gesundheitsdienste und der IKT zur Verbesserung des Wohlergehens
entwickeln. 6. Erleichterung der
Einführung und Gewährleistung der weiteren Verbreitung elektronischer
Gesundheitsdienste 6.1. Fazilität
„Connecting Europe“ Neben anderen Zielen dient die Fazilität
„Connecting Europe“[44]
(CEF) der leichteren Einführung grenzüberschreitender interoperabler
IKT-Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, darunter z. B. elektronischer
Gesundheitsdienste, indem sie dazu beiträgt, Hindernisse wie die damit
verbundenen hohen anfänglichen Investitionskosten und die hohen Risiken zu
überwinden. Die Ergebnisse des Großpilotprojekts epSOS[45] (das 2013 ausläuft) und
anderer Projekte und Studien werden dazu angepasst und innerhalb der CEF
weitergeführt. Wie die mit dem Projekt epSOS gesammelten
Erfahrungen belegen, ist es auch für den Aufbau und die Einführung der Dienste
auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene von Nutzen, wenn sich
Mitgliedstaaten zu Aufbau und Einführung interoperabler Infrastrukturen und
Informationsstrukturen zusammentun. Bis zum Jahresende 2013 wird die Kommission unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Netzwerks für elektronische Gesundheitsdienste die Führungsstruktur für die groß angelegte Einführung interoperabler elektronischer Gesundheitsdienste im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ 2014–2020 vorbereiten. 6.2. Kohäsionspolitik Der Europäische Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) stellt im gegenwärtigen Programmzeitraum (2007–2013) für
IKT-Schwerpunkte ungefähr 15 Milliarden EUR (d. h. 4,4 %
der für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Gesamtmittel) bereit, um in den 27
EU-Mitgliedstaaten den Zugang zu grundlegenden Breitbandnetzen (2,3 Mrd. EUR)
und die Unterstützung von IKT-Anwendungen und ‑diensten für Bürger und
KMU (12,7 Mrd. EUR) zu ermöglichen. In dem Papier über wesentliche
Aspekte eines Gemeinsamen Strategischen Rahmens 2014–2020[46] werden für den EFRE mehrere
Schlüsselaktionen aufgeführt, die zu einer breiteren Nutzung von elektronischen
Gesundheitsdiensten beitragen, darunter die Einführung innovativer
IKT-Anwendungen, die der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen bzw.
der Ergreifung gesellschaftlicher Chancen dienen. Dazu gehören z. B.
elektronische Gesundheitsdienste sowie die Modernisierung, der Strukturwandel
und die Nachhaltigkeit von Gesundheitssystemen (insbesondere einer integrierten
Gesundheits- und Sozialfürsorge), die zu messbaren Verbesserungen im
Gesundheitswesen (und in elektronischen Gesundheitsdiensten) führen. Außerdem
werden darin Schlüsselaktionen zur Verringerung der Ungleichbehandlung im
Gesundheitswesen festgelegt, die den Zugang benachteiligter Gruppen zur
Gesundheitsversorgung verbessern sollen. Die EIP AHA verfügt über einen
Strategieplan, der die Ausbreitung von Innovationen, zu denen auch
elektronische Gesundheitsdienste für Aktivität und Gesundheit im Alter gehören,
ermöglichen und beschleunigen soll. Im Zeitraum 2013–2020
wird die Kommission die Mittel der CEF und des ERDF einsetzen, um in großem
Maßstab innovative Werkzeuge einzuführen sowie um bewährte Verfahren und
Dienste für Gesundheit, Altern und Wohlergehen zu verbreiten, wobei sie
besonders auf die Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu den Diensten
achten wird. 6.3. Fähigkeiten
und digitale Kompetenzen im Gesundheitsbereich Die aufgeklärte Mitwirkung der Patienten und
digitale Kompetenzen im Gesundheitsbereich sind für eine erfolgreiche
Einführung elektronischer Gesundheitsdienste einerseits unverzichtbar.
Umgekehrt erleichtern elektronische Gesundheitsdienste den Patienten den Umgang
mit ihren eigenen Krankheiten oder den gesunden Bürgern die Wahrnehmung
vorbeugender Maßnahmen. Als erhebliches Hindernis erweist sich jedoch das
mangelnde Bewusstsein für Chancen und Herausforderungen, die den Nutzern
(Bürgern, Patienten, Angehörigen der Gesundheits- und Sozialberufe) aus
elektronischen Gesundheitsdiensten erwachsen[47]. Ab 2013 wird
die Kommission – beginnend mit dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation und dann im Zuge des Programms „Horizont 2020“ – verschiedene
Tätigkeiten zur Steigerung der digitalen Kompetenzen der Bürger im
Gesundheitsbereich unterstützen. Bezüglich der Fachkräfte (Gesundheitsberufe
und Wissenschaftler) wird die Entwicklung von Leitlinien für eine
faktengestützte klinische Praxis im Bereich der Telemedizin im Mittelpunkt
stehen, die sich vor allem an Krankenpflege- und Sozialfürsorgepersonal
richten. 6.4. Messung
des Mehrwerts Wenn es darum geht, eine breitere Einführung
faktengestützter elektronischer Gesundheitsdienste zu erreichen und in diesem
Bereich ein vom Wettbewerb geprägtes Umfeld zu schaffen, kommt es auch darauf
an, den Mehrwert, den innovative elektronische Gesundheitsprodukte und ‑dienste
erbringen, zu messen und zu bewerten. Die enge Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten und den Beteiligten bei der Technologiefolgenabschätzung im
Gesundheitswesen (HTA) entsprechend der Richtlinie über die Ausübung der
Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie die
EIP AHA werden dazu beitragen, die Bewertungsmethoden zu verbessern und
klinische Erkenntnisse über Technologien und Dienste des Gesundheitswesens zu
verbreiten. Gestützt auf
die von der Kommission in Partnerschaft mit den Beteiligten geförderten
Arbeiten werden ab 2014 gemeinsame Indikatoren zur Verfügung stehen, die es
ermöglichen werden, den Mehrwert und den Nutzen elektronischer
Gesundheitsdienste zu ermitteln. Die Kommission
wird im Zeitraum 2013–2016 vor allem im Rahmen der Technologiefolgenabschätzung
im Gesundheitswesen (HTA) die Kostenvorteile, Produktivitätssteigerungen und
Geschäftsmodelle beurteilen. 7. Förderung des
politischen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der
elektronischen Gesundheitsdienste auf weltweiter Ebene Die WHO, die OECD und andere internationale
Organisationen haben darauf hingewiesen, wie wichtig ein weltweit koordiniertes
Vorgehen bei der Bewältigung der besonderen Probleme im Zusammenhang mit
elektronischen Gesundheitsdiensten ist. In neueren Initiativen[48] wurden die Herausforderungen
in Bezug auf die Interoperabilität und insbesondere die Verwendung gemeinsamer
Terminologien auf internationaler Ebene als Schlüsselelemente für das Wachstum
des Marktes hervorgehoben. In diesem Zusammenhang unterzeichnete die EU im Jahr
2010 eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten von Amerika über
interoperable elektronische Gesundheitssysteme und digitale Kompetenzen. Ab 2013 wird die Kommission mit einschlägigen nationalen und internationalen Stellen verstärkt an der Datenerfassung und vergleichenden Bewertung im Gesundheitswesen arbeiten. Ziel ist die Berücksichtigung spezifischerer Indikatoren für elektronische Gesundheitsdienste und die Bewertung der Auswirkungen und des wirtschaftlichen Nutzens, die sich aus der Einführung elektronischer Gesundheitsdienste ergeben. Ferner wird die Kommission ab 2013 auf weltweiter Ebene politische Gespräche über elektronische Gesundheitsdienste vorantreiben, um die Interoperabilität, die Verwendung internationaler Normen und die Entwicklung von IKT-Kompetenzen zu fördern, Belege über die Effektivität elektronischer Gesundheitsdienste zu vergleichen und „Innovations- Ökosysteme“ auf diesem Gebiet zu fördern. 8. Schlussfolgerungen Die Gesundheitssysteme
in der EU leiden unter starken Haushaltsbeschränkungen, müssen sich aber
gleichzeitig den Herausforderungen stellen, die sich aus einer zunehmend
alternden Bevölkerung, den wachsenden Erwartungen der Bürger sowie der
Mobilität von Patienten und Angehörigen der Gesundheitsberufe ergeben. Die
Förderung eines Innovationsgeistes der im Bereich der elektronischen
Gesundheitsdienste in Europa weist den Weg hin zu einer besseren Gesundheit,
einer besseren und sichereren Gesundheitsfürsorge für die EU-Bürger, einer
größeren Transparenz und Selbstbestimmung, besser qualifizierten
Arbeitskräften, effizienteren und nachhaltigeren Gesundheits- und
Fürsorgesystemen, besseren und flexibleren öffentlichen Verwaltungen, neuen
geschäftlichen Chancen und einer wettbewerbsfähigeren europäischen Wirtschaft,
die vom internationalen Handel im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste
profitieren kann. Die Kommission wird die Durchführung dieses
Aktionsplans genau verfolgen und über die erreichten Fortschritte und Ergebnisse
Bericht erstatten. [1] Der Begriff der elektronischen Gesundheitsdienste („eHealth“)
bezeichnet den Einsatz der IKT in gesundheitsbezogenen Produkten,
Dienstleistungen und Prozessen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen
in den Gesundheitssystemen und neuen Kompetenzen zur Verbesserung der
Gesundheit der Bürger, der Effizienz und Produktivität bei der Erbringung von
Gesundheitsfürsorgediensten und des wirtschaftlichen und sozialen Werts der
Gesundheit. Er umfasst das Zusammenwirken zwischen Patienten und
Gesundheitsdienstleistern, die Datenübertragung zwischen verschiedenen
Einrichtungen oder die direkte Kommunikation zwischen Patienten und/oder
Angehörigen der Gesundheitsberufe. [2] Auf Anregung von Kommissions-Vizepräsidentin Kroes und Kommissionsmitglied
Dalli wurde im Mai 2011 eine Taskforce mit Vordenkern aus Politik,
Gesundheitswesen und IKT gebildet. Sie soll sich mit der umgestaltenden Rolle
befassen, die der Technik bei der Bewältigung der großen Herausforderungen
zukommt, vor denen der Gesundheitssektor heute steht.
http://ec.europa.eu/information_society/activities/health/policy/ehtask_force/index_en.htm. [3] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2004:0356:FIN:DE:PDF. [4] Beispiele hierfür sind: der Aktionsplan für
elektronische Gesundheitsdienste, KOM(2004) 356 endg.; die
Leitmarktinitiative für Europa mit dem zugehörigen Fahrplan für elektronische
Gesundheitsdienste, KOM(2007) 860 endg. und Anhang I –
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen SEC(2007) 1729; die
Empfehlung der Kommission zur grenzübergreifenden Interoperabilität
elektronischer Patientendatensysteme (2008/594/EG); die Mitteilung über den
Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft,
KOM(2008) 689 endg. [5] www.epsos.eu. [6] Eingerichtet wurde das Netz gemäß Artikel 14 der
Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl. L 88 vom 4.4.2011,
S. 45, http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0045:0065:DE:PDF. [7] Mitteilung
der Kommission „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum“, KOM(2010) 2020 endg. [8] http://ec.europa.eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm. [9] Siehe: „The 2012 Ageing Report: Economic and
budgetary projections for the 27 EU Member States (2010-2060)“ (Bericht
über die demografische Alterung 2012: Wirtschafts- und Haushaltsprognosen für
die 27 EU-Mitgliedstaaten (2010-2060)), Kapitel 3:
http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2012/2012-ageing-report_en.htm. [10] Siehe: „The 2012 Ageing Report: Economic and budgetary
projections for the 27 EU Member States (2010-2060)“ (Bericht über die
demografische Alterung 2012: Wirtschafts- und Haushaltsprognosen für die 27
EU-Mitgliedstaaten (2010-2060)), Kapitel 4:
http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2012/2012-ageing-report_en.htm. [11] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/publication?p_product_code=KE-ET-10-001. [12] Grünbuch über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in
Europa, KOM(2008) 725 endg. vom 10.12.2008. [13] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/innovation/policy/lead-market-initiative/files/final-eval-lmi_en.pdf. [14] Nach einer Studie von BCC Research vom März 2012 . [15] Die aufgeklärte Mitwirkung der Patienten (Patient
Empowerment) ist ein Prozess, der den Menschen hilft, die Kontrolle zu
erlangen, indem sie selbst die Initiative ergreifen, Probleme lösen und
Entscheidungen treffen und der auf unterschiedliche Umfelder der Gesundheits-
und Sozialfürsorge sowie der eigenständigen Lebensführung angewandt werden
kann. [16] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zum
Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste – innovative
Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert. [17] Economic Impact of Interoperable Electronic Health
Records and ePrescription in Europe (Wirtschaftliche Auswirkungen
interoperabler elektronischer Patientenakten und elektronischer
Verschreibungssysteme in Europa) (01-2008/02-2009):
http://ec.europa.eu/information_society/activities/health/docs/publications/201002ehrimpact_study-final.pdf. [18] Ebenda. [19] Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 – Weniger
Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten, KOM(2010) 603 endg.
(siehe Maßnahme 7). [20] Weitere Informationen enthält das Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen zum Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste –
innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert. Siehe auch die
Empfehlungen der eHealth-Taskforce der EU. [21] Interoperabilität besteht, wenn zwei oder mehrere
Anwendungen der elektronischen Gesundheitsdienste (z. B. elektronische
Patientenakte) es ermöglichen, Informationen über Bürger/Patienten oder andere
gesundheitsbezogene Daten und Erkenntnisse zwischen Ärzten, Patienten und
anderen Beteiligten oder Einrichtungen unterschiedlicher Sprachen und Kulturen
innerhalb nationaler Gesundheitssysteme und über Grenzen hinweg in kooperativer
Weise auszutauschen, zu verstehen und zu benutzen. [22] http://ec.europa.eu/isa/documents/isa_annex_ii_eif_en.pdf [23] „EU Study on the specific policy needs for ICT
standardisation“ (EU-Studie über die politischen Voraussetzungen für die
IKT-Normung,
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/ict/files/full_report_en.pdf. [24] EU-Studie „European countries on their journey towards
national eHealth infrastructures“ (Europäische Länder auf ihrem Weg zu
nationalen elektronischen Gesundheitsinfrastrukturen): http://www.ehealth-strategies.eu/. [25] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/european-standards/documents/official-documents/index_en.htm. [26] Unter anderem www.epsos.eu
und www.semantichealthnet.eu. [27] Richtlinie 1999/93/EG über gemeinschaftliche
Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31999L0093:DE:NOT. [28] Das Programm ISA hilft europäischen öffentlichen
Verwaltungen bei der Einrichtung effizienter grenzüberschreitender und
bereichsübergreifender elektronischer Systeme für den Informationsaustausch und
die Zusammenarbeit. Auf der ISA-Joinup-Plattform können sich Fachleute über
ihre Interoperabilitätslösungen für öffentliche Verwaltungen austauschen und
semantische Interoperabilitätsbestände ausfindig machen: https://joinup.ec.europa.eu/. [29] http://ec.europa.eu/isa/documents/isa_annex_ii_eif_en.pdf. [30] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0689:FIN:DE:PDF. [31] http://ec.europa.eu/health/programme/policy/proposal2014_en.htm [32] Bericht der eHealth-Taskforce vom Mai 2012. [33] Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr: http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf. [34] Siehe die Stellungnahme des Europäischen
Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzreformpaket vom 7. März 2012,
Nummern 298 und 299:
http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Consultation/Opinions/2012/12-03-07_EDPS_Reform_package_DE.pdf. [35] http://ec.europa.eu/information_society/activities/health/ehealth_ap_consultation/index_en.htm. [36] Cloud-Computing ist ein Modell der Datenverarbeitung, mit
dem bei Bedarf, jederzeit und überall bequem über ein Netz auf einen gemeinsam
genutzten Pool aus konfigurierbaren Rechnerressourcen (z. B. Netze,
Server, Speichersysteme, Anwendungen und Dienste) zugegriffen werden kann.
Diese können schnell und mit minimalem Verwaltungsaufwand bzw. minimalen
Eingriffen durch den Diensteanbieter zur Verfügung gestellt werden.
(NIST-Definition: http://csrc.nist.gov/publications/PubsSPs.html#800-145). [37] http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/index_de.htm. [38] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über Medizinprodukte und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG,
der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009,
COM(2012) 542 final, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0542:FIN:DE:PDF;
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
In-vitro-Diagnostika, COM(2012) 541 final, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0541:FIN:DE:PDF;
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
über sichere, wirksame und innovative Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika
zum Nutzen der Patienten, Verbraucher und Angehörigen der Gesundheitsberufe,
COM(2012) 540 final, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0540:FIN:DE:PDF. [39] http://ec.europa.eu/health/medical-devices/files/meddev/2_1_6_ol_en.pdf. [40] Projekte zum Nachweis der Machbarkeit neuer Technologien,
die zwar wirtschaftliche Vorteile versprechen, aber nicht direkt vermarktet
werden können, oder zur Förderung der Einführung innovativer Dienste oder
Produkte durch Demonstration der potenziellen Auswirkungen und der technischen,
organisatorischen und rechtlichen Durchführbarkeit operativer Pilotdienste, die
sich auf abgeschlossene FuE-Arbeiten oder bereits erprobte Prototyp-Dienste
stützen. [41] http://ec.europa.eu/research/innovation-union/index_en.cfm?section=active-healthy-ageing&pg=implementation-plan. [42] Virtuelle Humanphysiologie: http://ec.europa.eu/information_society/activities/health/research/fp7vph/index_en.htm. [43] „National eHealth strategy toolkit“ (Leitfaden zur
Aufstellung nationaler Strategien für elektronische Gesundheitsdienste),
Weltgesundheitsorganisation und Internationale Fernmeldeunion, 2012. http://www.itu.int/dms_pub/itu-d/opb/str/D-STR-E_HEALTH.05-2012-PDF-E.pdf. [44] http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/president/news/speeches-statements/pdf/20111019_2_en.pdf. [45] www.epsos.eu. [46] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen SWD(2012) 61
vom 14.3.2012. [47] Siehe die Übersicht über die Fakten im Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen, das dem Aktionsplan für elektronische
Gesundheitsdienste beigefügt ist, sowie die im Rahmen der Konsultation zu
diesem Aktionsplan eingegangen Stellungnahmen:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/health/docs/policy/ehap2012public-consult-report.pdf. [48] http://ec.europa.eu/information_society/activities/health/docs/publications/2009/2009semantic-health-report.pdf
und http://www.semantichealthnet.eu/.