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Document 52012DC0663

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein funktionierender Energiebinnenmarkt

/* COM/2012/0663 final */

52012DC0663

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein funktionierender Energiebinnenmarkt /* COM/2012/0663 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein funktionierender Energiebinnenmarkt

1.           EINLEITUNG

Die Europäische Union braucht einen Energiebinnenmarkt, der wettbewerbsfähig, integriert und liquide ist und eine solide Struktur dafür bietet, dass die Strom- und Gasflüsse dorthin gelangen, wo sie benötigt werden. Zur Bewältigung der Herausforderungen, denen Europa in den Bereichen Energie und Klimaschutz gegenübersteht, und zur Gewährleistung einer erschwinglichen und sicheren Energieversorgung der Haushalte und Unternehmen muss die EU sicherstellen, dass der europäische Energiebinnenmarkt effizient und flexibel ist. Trotz einer bedeutenden Verbesserung der Funktionsweise des Energiebinnenmarkts in den vergangenen Jahren sind weitere Anstrengungen zur Integration der Märkte, zur Intensivierung des Wettbewerbs und zur Bewältigung neuer Herausforderungen notwendig. Wie bereits im „Energiefahrplan 2050“[1] der Kommission hervorgehoben, sind die vollständige Integration der europäischen Energienetze und ‑systeme sowie die weitere Öffnung der Energiemärkte Voraussetzungen für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft und für die Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit zu geringstmöglichen Kosten.

Wenn wir die Funktionsweise des Energiemarktes nicht in einigen wichtigen Punkten ändern, wird unser Energiesystem in Europa weniger zuverlässig und teurer werden, die Wettbewerbsfähigkeit und der Wohlstand der EU werden zurückgehen, und wir werden bei der Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft nur langsam vorankommen. Um diese Trends umzukehren, müssen wir raschestmöglich in Erzeugungs-, Übertragungs‑/Fernleitungs- und Verteilungsstrukturen sowie in die Speicherung investieren. Die bestehenden Energiesysteme müssen modernisiert werden, was etwa eine Billion EUR kosten dürfte[2]. Außerdem müssen wir weitere Energieeffizienzmaßnahmen fördern, einen fairen Wettbewerb unterstützen und die Verbraucher befähigen, eine aktive Rolle zu spielen und von ihren Rechten und Wahlmöglichkeiten umfassend Gebrauch zu machen.

Daher haben die Staats- und Regierungschefs der EU mit dem Jahr 2014 eine klare Frist für die Vollendung des Energiebinnenmarktes gesetzt. Dieser ist nicht Selbstzweck: Er liefert einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Hauptanliegen der EU-Bürger, nämlich Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze, sichere Befriedigung der Grundbedürfnisse zu erschwinglichen und wettbewerbsfähigen Preisen sowie nachhaltige Nutzung begrenzt verfügbarer Ressourcen.

Bis 2014 müssen die bestehenden Rechtsvorschriften vollständig umgesetzt sein, wozu auch die Einführung der wesentlichen technischen Vorschriften auf EU-Ebene gehört, und die Regulierungsbehörden müssen über die erforderlichen Instrumente und Ressourcen verfügen, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften durchzusetzen. Grenzüberschreitende Märkte für Erdgas und Strom müssen in allen Teilen der EU existieren und funktionieren, und die Umsetzung der Pläne zur Vervollständigung und Modernisierung der Netze sowie zur Schaffung intelligenter Netze in der EU muss bereits fortgeschritten sein. Nur dann kommen die Verbraucher erstmals in den Genuss aller Vorteile des Energiebinnenmarktes.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die EU im Hinblick auf dieses Ziel nicht „auf Kurs“. Die Mitgliedstaaten passen ihre nationalen Vorschriften nur langsam an und schaffen nur zögerlich vollständig wettbewerbsbestimmte Märkte mit Beteiligung der Verbraucher. Sie müssen auch davon abkommen, eine nach innen gerichtete Politik oder nationale Politikkonzepte zu verfolgen bzw. müssen entsprechenden Versuchungen widerstehen. Diese Tendenzen verhindern ein wirksames Funktionieren des Binnenmarktes und können sogar Fortschritte wieder zunichte machen, die wir auf dem Weg dahin bereits erzielt haben. Die Zusammenführung der Energiepolitik der Mitgliedstaaten und die Verwirklichung effizienter, sicherer, grenzüberschreitender Energiesysteme bringen eindeutig einen zusätzlichen Nutzen.

In dieser Mitteilung werden erneut die Vorteile integrierter europäischer Energiemärkte hervorgehoben und es wird dargelegt, wie sichergestellt werden kann, dass das Potenzial des Marktes so schnell wie möglich genutzt wird und die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger und Unternehmen der EU erfüllt werden. Wegen ihrer Bedeutung für die Vertiefung des Binnenmarktes wurde diese Initiative in der Mitteilung „Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum“ als eine der 12 vorrangigen Maßnahmen ausgewiesen[3].

2.           VORTEILE OFFENER, INTEGRIERTER UND FLEXIBLER ENERGIEMÄRKTE

Die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Unternehmen und die Bürger müssen davon überzeugt sein, dass der Binnenmarkt in ihrem ureigenen Interesse ist. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Die Konzentration auf dem Erzeugungsmarkt ist noch hoch. In acht Mitgliedstaaten werden mehr als 80 % der Stromerzeugung noch von dem etablierten Unternehmen kontrolliert. In einem gut funktionierenden Energiemarkt, in dem idealerweise die externen Kosten berücksichtigt werden, sollten sich Investitionen in die Energieerzeugung auf marktbezogene Erwägungen und nicht auf Subventionen stützen. Die Energiemärkte generell werden nicht als transparent oder als ausreichend offen für neu in den Markt eintretende Unternehmen wahrgenommen, auch nicht für Dienstleistungsunternehmen auf der Nachfragseite. Wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen werden nicht – oder zumindest nicht in ausreichendem Maße – getätigt. Die Verbraucher sind nicht zufrieden, und zwar auch in den Mitgliedstaaten, in denen es bereits einen relativ wettbewerbsgeprägten Energiemarkt gibt.

Dennoch hat der Energiebinnenmarkt zweifellos bereits positive Auswirkungen gehabt, und die möglichen Vorteile sind attraktiver denn je.

2.1.        Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Mindestens 14 europäische Elektrizitäts- und/oder Erdgasunternehmen sind heute in mehr als einem Mitgliedstaat tätig, und in zwanzig Mitgliedstaaten gibt es mehr als drei Hauptstromlieferanten[4]. Auch Haushalte und kleine Unternehmen können inzwischen in zwei Dritteln der Mitgliedstaaten zwischen mehreren Versorgern wählen.

Hilfsmittel für den Preisvergleich unterstützen die Verbraucher beim Auffinden preisgünstigerer Versorger. Die Erkenntnis, welche Vorteile ein Versorgerwechsel bringen kann, hat in einigen Mitgliedstaaten (z. B. Schweden, Vereinigtes Königreich, Irland, Belgien, Tschechische Republik) zu hohen Wechselquoten geführt[5].

Konkurrenzfähigere Preise

Durch die Marktöffnung, einen intensiveren grenzüberschreitenden Handel und eine stärkere Integration der Märkte[6] sowie einen umfassenderen Wettbewerb – die alle durch die EU-Rechtsvorschriften und eine strenge Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und Vorschriften über staatliche Beihilfen gefördert werden – werden die Energiepreise in Schach gehalten[7], was dazu beiträgt, in der EU Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe zu erhalten, und allen Verbrauchern zugute kommt.

Die Energierechnung des Verbrauchers umfasst jedoch mehr als nur die Energiekomponente, weshalb diese Wirkung auf die Preise weniger sichtbar ist. Übertragungs-/Fernleitungs- und Verteilernetzentgelte machen ebenso wie Steuern und sonstige Abgaben einen beträchtlichen Teil der Gesamtkosten aus[8]. Diese Entgelte, Steuern und Abgaben sind nicht immer gleichmäßig über alle Kundengruppen verteilt und belasten insbesondere die Privathaushalte. All diese Preiskomponenten werden auf der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt und folgen nationalen politischen Konzepten[9]. In einigen Mitgliedstaaten machen Steuern und Abgaben ca. 50 % der Endenergierechnung aus[10]. In der EU-15 stieg der Anteil der Steuern an der Endrechnung für Haushalte im Durchschnitt von 22 % (1998) auf 28 % (2010)[11].

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Liquidität und Transparenz auf den Stromhandelsmärkten haben sich infolge der Marktkopplung zwischen den Mitgliedstaaten[12] schrittweise verbessert. Die vom Nordwesten der EU ausgehende Marktkopplung wurde kontinuierlich auch auf andere Regionen ausgedehnt. Derzeit sind die Märkte von 17 Mitgliedstaaten „gekoppelt“. Ein positiver Beitrag zur Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarktes war ferner die Schaffung eines für die gesamte Insel einheitlichen Strommarkts in Irland 2007. Diese Entwicklungen haben zu einem verstärkten grenzüberschreitenden Handel und einer größeren Preiskonvergenz geführt[13]. Die Transparenz nimmt auch als Folge der 2011 verabschiedeten Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT)[14] zu.

Der zunehmende Handel zwischen Erdgasunternehmen hatte zur Folge, dass sich das Wachstum der Gashandelsplattformen („Gashubs“) zwischen 2003 und 2011 verzehnfacht hat – eine beeindruckende Entwicklung. EU-Märkte mit liquiden Gashubs konnten von der Gas-zu-Gas-Wettbewerbssituation wesentlich stärker profitieren, auch die globalen LNG-Märkte, die unter dem Einfluss von Ereignissen außerhalb der EU stehen (z. B. der sogenannten Schiefergasrevolution in den USA). Dies hatte äußerst positive Auswirkungen auf die Erdgasgroßhandelspreise in liquiden und wettbewerbsbestimmten Märkten in der EU, in deutlichem Gegensatz zu weniger liquiden und weniger wettbewerbsbestimmten Märkten[15].

Eine sicherere Versorgung

Durch die größere Liquidität der Großhandelsmärkte hat sich auch die Versorgungssicherheit in der EU erhöht. Im Gassektor hat sich die Zahl der für Europa wichtigsten Gaslieferländer im Zeitraum 2000‑2010 von 14 auf 23 erhöht. Die Auswirkung auf die Versorgungssicherheit zeigte sich Anfang Februar 2012, als eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas und Strom aufgrund extrem kalten Wetters mit geringeren Erdgaseinfuhren zusammenfiel. Aufgrund der kurzfristigen Preissignale an den Gashubs und Strombörsen im westlichen Teil der EU floss das Gas dorthin, wo es am dringendsten benötigt wurde, und es wurde gewährleistet, dass alle verfügbaren Stromerzeugungskapazitäten an das Netz angeschlossen wurden, wodurch die Energieversorgung der Endverbraucher intakt blieb.

Mehr Koordinierung und Transparenz bei den Beziehungen zu Drittländern

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben erkannt, dass sie sich um eine stärkere Koordinierung ihrer Außenbeziehungen im Energiebereich bemühen müssen[16], insbesondere im Hinblick auf Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländer[17]. Dies würde der EU in den Handelsbeziehungen im Energiebereich mehr Gewicht verleihen.

Auf Initiative der EU wurden die Vorteile der Anwendung der Regeln des EU-Energiebinnenmarktes auf die westlichen Balkanstaaten und Nachbarländer ausgedehnt, insbesondere durch die Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft[18]. Die Energiegemeinschaft kann und sollte erweitert werden, so dass ein Energiemarkt entsteht, der ständig wächst und über die Grenzen der EU hinausgeht. Ein Energiehandel in gut funktionierenden Märkten ist für die EU, die Energiegemeinschaft und andere Nachbarländer von realem Nutzen. Für Einfuhr- und Ausfuhrländer gleichermaßen sind solche Märkte wertschöpfend, und die natürlichen Ressourcen der Regionen können komplementär eingesetzt werden. Die EU unterstützt und fördert die Länder der Energiegemeinschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen, vor denen sie bei der Anwendung der Rechtsvorschriften des Energiebinnenmarktes stehen.

Beträchtliche Fortschritte wurden auch bei der Festlegung gemeinsamer bester Vorgehensweisen im Regulierungsbereich und gemeinsamer technischer Normen auf der Grundlage der Grundsätze des Energiebinnenmarktes mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums erreicht, wodurch der Weg für die Aufnahme beträchtlicher, aus erneuerbaren Energien gewonnener Elektrizitätsflüsse in den Energiebinnenmarkt und für große gemeinsame Infrastrukturprojekte im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik geebnet wird.

2.2.        Es kann noch mehr erreicht werden

Über diese Vorteile hinaus gibt es viele Bereiche, in denen die laufenden Arbeiten voraussichtlich bald Erfolge zeigen werden.

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Die Energiepreise werden in Zukunft wahrscheinlich noch steigen, unter anderem aufgrund der nicht nachlassenden weltweiten Nachfrage nach Brennstoffen und der für die Erhaltung und Modernisierung der alternden Energiesysteme der EU erforderlichen Investitionen[19]. Durch den Binnenmarkt kann jedoch sichergestellt werden, dass die Investitionen auf die kostenwirksamste Weise getätigt werden und die Kosten für Haushalte und Industrie (vor Steuern) durch den Wettbewerbsdruck auf die Versorger unter Kontrolle bleiben. Schätzungen zufolge könnten die Verbraucher in der EU bereits jetzt bis zu 13 Mrd. EUR jährlich einsparen, wenn sie zu dem Versorger wechseln würden, der den günstigsten Strompreis anbietet[20]. Dieses Potenzial bleibt derzeit weitgehend ungenutzt, da die Bürger immer noch nicht umfassend für diese durch den Markt geschaffenen Möglichkeiten sensibilisiert sind bzw. von diesen nicht vollständig Gebrauch machen können[21].

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Neue Energiedienstleistungen, die neuen Akteuren offen stehen, und Marktanreize können dazu beitragen, dass die Verbraucher auf ihre Energiekosten besser Einfluss nehmen, indem sie in die Lage versetzt werden, Energie kosteneffizienter zu konsumieren bzw. Strom leichter selbst zu erzeugen.

Neue technische Entwicklungen werden diesen Trend unterstützen. Intelligente Messsysteme erleichtern die Energieerzeugung in Kleinstanlagen durch die Verbraucher und können zur Senkung des Energieverbrauchs der Haushalte beitragen. Außerdem ermöglichen intelligente Messsysteme die Anpassung des Stromverbrauchs in Echtzeit entsprechend den Marktpreisschwankungen. Dadurch können die Energiekosten der Haushalte um 13 % reduziert werden, wobei sich mithilfe der Hausgerätetechnik noch größere Einsparungen erzielen lassen[22].

Die neue Energieeffizienz-Richtlinie, die auch Bestimmungen über die dezentrale Erzeugung und Demand-Response-Maßnahmen enthält[23], wird dazu beitragen, dass der Markt sich in diese Richtung entwickelt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Versorgungsunternehmen (insbesondere im Energie- und im Telekommunikationssektor) kann dafür gesorgt werden, dass die damit zusammenhängenden Investitionen kosteneffektiv sind[24].

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Es reicht nicht aus, über Transportnetze zu verfügen, ebenso wichtig ist, dass alle Marktakteure sie nutzen können. Dies war das Ergebnis der Sektoruntersuchung der Kommission zur Funktionsweise der Energiemärkte im Jahr 2007[25].

Da der Zugang zu Transportinfrastrukturen nicht offen und diskriminierungsfrei gehandhabt wurde, konnten neue Marktteilnehmer nicht auf gleichberechtigter Basis am Wettbewerb teilnehmen. Aufgrund der EU-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten bereits verpflichtet, die Geschäftsbereiche der Übertragung/Fernleitung und der Versorgung zu trennen (Entflechtung)[26]. Eine neue, ausschließlich der Übertragung/Fernleitung gewidmete Branche ist entstanden, die immer stärker grenzüberschreitend tätig ist. Der Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) und der Europäische Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSOG) sowie die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass die bestehenden Infrastrukturen effizienter genutzt werden und neue Infrastrukturen aus europäischer (anstatt unternehmensbezogener) Perspektive unter Einsatz der besten verfügbaren Technologien optimal geplant und entwickelt werden. Es sind weiterhin Anstrengungen zur strengen Durchsetzung der Entflechtungs- und Wettbewerbsvorschriften erforderlich, um einen effektiven Zugang zu den Transportinfrastrukturen in der ganzen EU sicherzustellen.

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

Europaweite technische Regeln (verbindliche Leitlinien und Kodizes) können die Netzeffizienz weiter verbessern. Versorger und Nutzer sollten leichter Zugang zur Infrastruktur haben und von niedrigeren Transaktionskosten für den grenzüberschreitenden Handel profitieren. Im Erdgassektor können neue Regeln für das Engpassmanagement und die transparente Vergabe von Rohrleitungskapazitäten Hindernisse für den Netzzugang aus dem Weg räumen. Im Elektrizitätssektor können neue technische Vorschriften wie die für grenzüberschreitende Regelenergiemärkte und liquide Intraday-Märkte[27] in Verbindung mit intelligenten Netzen zu einer größeren Flexibilität des Systems und zur Integration des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen in großem Maßstab sowie zur Nutzung nachfrageseitiger Ressourcen (Demand Response) neben der Erzeugung beitragen. Auf diese Weise werden die Erzeuger, die erneuerbare Energieträger einsetzen, in die Lage versetzt, in vollem Umfang an einem wirklich wettbewerbsbestimmten Markt teilzuhaben und schrittweise dieselbe Verantwortung zu übernehmen wie die konventionellen Erzeuger, auch im Hinblick auf die Regelenergie.

3.           AUSSCHÖPFUNG DES POTENZIALS DES ENERGIEBINNENMARKTES

Die Vorteile eines gut funktionierenden Energiebinnenmarktes werden zwar allmählich sichtbar, einige Probleme müssen jedoch unverzüglich gelöst werden, damit dieser Binnenmarkt bis 2014 vollendet ist. Geschieht nichts, könnte die Umstellung auf nachhaltige, innovative, CO2-arme und energieeffiziente Systeme bis 2020 und danach gefährdet sein, und dringend benötigte Investitionen könnten nicht zu den geringstmöglichen Kosten (oder sogar überhaupt nicht) getätigt werden.

3.1.        Durchsetzung

3.1.1.     Umsetzung des dritten Energiepakets

Der Aufbau des Energiebinnenmarktes ist klar: Er ist im dritten Energiepaket[28] und in den ergänzenden Rechtsvorschriften[29] beschrieben. Die Bausteine sind vorgegeben, sie müssen jedoch wirksam umgesetzt werden, wenn der Binnenmarkt funktionieren soll[30]. Verzögerungen bei der Umsetzung haben negative Auswirkungen auf alle Akteure und sind daher nicht akzeptabel, weder im Hinblick auf die Aspekte, die die Marktöffnung betreffen, noch im Zusammenhang mit den Teilen, mit denen effektive Einflussmöglichkeiten für die Verbraucher geschaffen und ihre Interessen geschützt werden sollen.

Die Kommission führt mit Vorrang Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die die Richtlinien des dritten Energiepakets noch nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben[31]. Die Kommission beabsichtigt, regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Energiebinnenmarkt in den einzelnen Mitgliedstaaten und über die Vertragsverletzungsverfahren zu berichten. Mit Unterstützung des CEER wird die Kommission den Austausch empfehlenswerter Verfahrensweisen im Zusammenhang mit wichtigen Verbraucherthemen zwischen den Mitgliedstaaten fördern, auch bezüglich der Hilfsmittel für den Preisvergleich, transparenter Preisgestaltung und Abrechnung und der Definition des Begriffs des „schutzbedürftigen Verbrauchers“. Die nationalen Energieregulierungsbehörden werden aufgefordert, die Verbraucher zu informieren. Die Kommission wird vor Ende 2012 im Internet Hinweise auf die Verbraucherrechte im Energiesektor und auf Informationsquellen für Verbraucher und den Verbraucherschutz in den Energiemärkten der einzelnen Mitgliedstaaten bereitstellen.

3.1.2.     Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

Die Energieregulierungsbehörden und die Wettbewerbsbehörden auf EU-Ebene und nationaler Ebene müssen entschieden handeln, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen auf dem Markt gleich behandelt werden und für alle gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen (und dass dies auch in Zukunft so bleibt)[32]. Die Kommission wird die Wettbewerbsvorschriften aktiv durchsetzen.

Dies ist insbesondere dort von Bedeutung, wo tradierte Vorteile der bisherigen Betreiber ein Hindernis für neue Marktteilnehmer darstellen. Die Kommission wird auch in Zukunft das Kartellrecht und die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Energiesektor anwenden, um zu gewährleisten, dass Wettbewerbshemmnisse, die durch die Regulierung beseitigt werden, nicht durch Maßnahmen von Unternehmen oder Behörden, die zu Marktverzerrungen führen könnten, neu geschaffen werden.

Die Kommission wird die Behörden drängen, dafür zu sorgen, dass Konzessionen (z. B. für die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Speicheranlagen oder den Betrieb von Verteilernetzen) in voller Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Vertrags und mit dem EU-Sekundärrecht vergeben werden. Am zweckmäßigsten wäre es, diese Konzessionen auf nicht diskriminierender Grundlage unter Verwendung offener Instrumente wie Auktionen auszuschreiben. Die Kommission beabsichtigt, die Eignung der bestehenden Regulierungsmaßnahmen im Hinblick auf dieses Ziel zu prüfen.

Auch für EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Durch die Binnenmarktvorschriften und den Handel über liquide Strombörsen steht der Energiemarkt der EU Betreibern aus Drittländern offen. Sind diese in der EU tätig, haben sie dieselben Rechte und Pflichten wie EU-Unternehmen. Da die Gas- und Stromimporte keinen Beschränkungen oder Abgaben unterliegen, ist der europäische Markt einer der offensten Energiemärkte weltweit mit Vorbildfunktion für weitere Erleichterungen des internationalen Energiehandels. Die Handelspolitik der EU verfolgt das Ziel, dass EU-Unternehmen außerhalb der EU in den Heimatmärkten ihrer Wettbewerber mit diesen auf gleicher Basis konkurrieren können. Ein Energiebinnenmarkt mit 500 Millionen Verbrauchern verschafft der EU und ihren Unternehmen im internationalen Handel Gewicht.

3.1.3.     Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

Wenn der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt der EU Realität werden soll, darf keine Region und kein Mitgliedstaat zurückgelassen werden. Allerdings sind zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung der Energiemärkte große Unterschiede festzustellen[33], z. B. zwischen den Gasmärkten im Nordwesten der EU und denen im östlichen Teil der EU.

Die Kommission und ACER werden regionale Initiativen fördern, damit diese eine maßgebliche Rolle bei der Überbrückung der Unterschiede spielen. Die regionalen Initiativen sollten dazu beitragen, dass zusätzliche regionale Gashubs und Strombörsen eingerichtet werden und das Ziel der vollständigen Kopplung der Strommärkte in der EU so bald wie möglich erreicht wird[34].

In Mitgliedstaaten, in denen es nur einen Versorger und keine Netzverbindungen zu anderen Versorgern gibt, bringen regionale Marktregelungen kaum etwas. Die Kommission ist entschlossen, diese Mitgliedstaaten beim Aufholprozess zu unterstützen. Ohne grundlegende Reformen in diesen Ländern werden jedoch keine Fortschritte möglich sein.

Die Mitgliedstaaten müssen den Wettbewerb durch den Ausbau der Infrastrukturen, insbesondere zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten, und durch die Beseitigung von Markteintrittsbarrieren beleben.

3.2.        Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

Eine strenge Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften ist zwar von entscheidender Bedeutung, jedoch reicht sie nicht aus. Um die Vorteile des Binnenmarktes voll auszuschöpfen, müssen die Verbraucher – darunter Bürger und kleine Unternehmen – in die Lage versetzt werden und Anreize dafür verspüren, eine aktive Rolle auf dem Markt zu spielen.

Derzeit legen KMU und Haushalte ein stärker passives Verhalten an den Tag als industrielle Großkunden, weshalb sie Nachteile dadurch erleiden, dass Preisunterschiede nicht genutzt werden. Dies kann zum Teil auf ineffizienten Verbraucherschutz, fehlende Transparenz oder Fehlen von verbraucherfreundlichen Informationen zurückzuführen sein, die alle geringe Zufriedenheit[35] und wenig Vertrauen bei den Verbrauchern zur Folge haben. Ohne das Interesse der Verbraucher, am Markt aktiv teilzunehmen, gibt es keine Diversifizierung von Dienstleistungen und keine Entwicklung von Mehrwertdiensten[36].

3.2.1.     Grundlagen für diversifizierte und innovative Dienstleistungen

Eine Entscheidung für das beste Angebot kann u. a. bedeuten, dass der Versorger gewechselt werden muss, um weniger zu zahlen oder eine bessere Dienstqualität zu erhalten, oder dass Preismodelle ausgewählt werden, die die effiziente Energienutzung belohnen oder die Energieerzeugung in Kleinstanlagen fördern. In wettbewerbsgeprägten Märkten steht den Verbrauchern ein diversifiziertes Angebot zur Verfügung, da die Anbieter darum bemüht sind, den unterschiedlichen Bedürfnissen und Vorlieben der Verbraucher gerecht zu werden. Einige Anbieter stellen ihr Angebot auf preisbewusste Verbraucher ab und führen den Wettbewerb über die Kosten, andere zählen auf die hohe Qualität ihrer Dienstleistung oder einen Mehrwert bzw. Zusatzleistungen, oder sie bieten sogar Pakete von Energiedienstleistungen und Leistungen aus einem anderen Bereich an (z. B. Telekommunikation).

Die rechtzeitige Einführung intelligenter Messsysteme entsprechend den EU-Vorschriften kann Demand-Response-Lösungen und andere innovative, intelligente Dienste hervorbringen. Verbrauchern kann zum Beispiel die Möglichkeit gegeben werden, in Zeiten geringerer Nachfrage niedrigere Preise zu nutzen, während in Spitzenlastperioden der Energieverbrauch unattraktiv gemacht wird. Dadurch erhöhen sich die Vorteile für den Verbraucher und stehen ihm größere Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. Solche Dienstleistungsangebote hängen nicht nur von der Fähigkeit der Unternehmen ab, auf die unterschiedliche Motivation und die unterschiedlichen Möglichkeiten der Energieverbraucher in Bezug auf ihren Energieverbrauch abzustellen, sondern auch von der Verfügbarkeit von diversifizierten, flexiblen und/oder dynamischen Preissystemen. [37]

Derzeit verhindert die Preisregulierung in zahlreichen Mitgliedstaaten attraktive Dienstleistungsangebote sowie maßgeschneiderte und dynamische Preisgestaltungssysteme der Versorger[38]. Sie wirkt abschreckend auf neue Marktteilnehmer, die in Konkurrenz zu den etablierten Unternehmen treten könnten. In einigen Mitgliedstaaten sind die Preise für einige oder alle Kundengruppen auf einem Niveau unterhalb der Marktkosten sogar staatlich reguliert. Dies kann zur Folge haben, dass die Energieversorgungsunternehmen oder der Staat die auf die Energiepreise zurückzuführenden Defizite ausgleichen, wodurch eine beträchtliche Belastung für künftige Energiekunden bzw. die Steuerzahler entstehen kann. So wird auch kein Anreiz für eine effiziente Energienutzung geschaffen. Eine solche Situation fördert natürlich nicht die Entstehung eines wettbewerbsgeprägten Marktes und ist auf Dauer wirtschaftlich nicht tragbar.

Auch wenn regulierte Preise eine Kostendeckung zulassen, werden so keine sinnvollen Preissignale gesetzt, die effiziente Investitionen sicherstellen. Vielmehr sehen Investoren regulierte Preise als Zeichen politischer Einflussnahme, die Investitionen behindern. In einigen Mitgliedstaaten[39] übt der Staat bereits keinen Einfluss mehr auf die Strom- und Gaspreise aus (auch nicht auf die Preise für Endkunden), und die Kommission hat mit anderen[40] einen baldigen Ausstieg aus der Preisregulierung vereinbart; die meisten Mitgliedstaaten sind jedoch noch in irgendeiner Weise an der Preisbildung für Endkunden beteiligt.

In der Vergangenheit hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eröffnet, die die Preise für Industriekunden regulieren. In einem jüngeren Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union wird festgehalten, dass eine Preisregulierung nur unter genau definierten Bedingungen mit dem EU-Recht vereinbar sein kann[41].

Die Mitgliedstaaten sollten sich um eine Beendigung der Preisregulierung für Strom und Erdgas für alle Kunden, auch für KMU und Privathaushalte, bemühen und dabei die Verpflichtung zur Gewährleistung der Grundversorgung und den wirksamen Schutz schutzbedürftiger Kunden berücksichtigen. Die Versorger sollten die verschiedenen Kostenelemente der endgültigen Kosten für ihre Kunden klar bekannt geben, um fundierte Entscheidungen zu erleichtern. Die Kommission wird weiterhin darauf bestehen, dass Zeitpläne für den Ausstieg aus der Preisregulierung in die Strukturreformen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Die Kommission wird sich weiter für die marktbasierte Preisbildung in den Endkundenmärkten einsetzen, auch durch Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die an einer Preisregulierung festhalten, die die im EU-Recht festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.

3.2.2.     Gezielter Schutz für schutzbedürftige Verbraucher

Die Energieendpreise für die Verbraucher können in den kommenden Jahren weiter steigen, mit entsprechenden Folgen insbesondere für wirtschaftlich schlecht gestellte Verbraucher. Sie sollten daher in angemessener Weise geschützt werden. Subventionen und Regulierungsmaßnahmen, die eine Senkung der Energiepreise insgesamt bezwecken, verringern tendenziell die Anreize für energieeffiziente Verhaltensweisen, zielen nicht speziell auf die Bedürftigsten ab und können den Wettbewerb verzerren. Die Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher durch finanzielle Maßnahmen kann zwar eine sozialpolitische Maßnahme sein, eine Unterstützung im Hinblick auf die Einsparung von Energie ist jedoch eine kostenwirksame Form der Unterstützung[42].

Die Veränderungen, die derzeit im Energiesektor stattfinden, könnten für einige Verbraucher, die nicht über die erforderlichen Hilfsmittel oder Kompetenzen verfügen (Kenntnisse, Zugang zu Informationen online und offline), außerdem eine aktive Beteiligung an dem neu entstehenden Markt und die Nutzung der damit verbundenen Vorteile erschweren. Diese Verbraucher benötigen gegebenenfalls eine weitere Unterstützung in nicht finanzieller Form, damit sie auch ihre Rechte und Eigenverantwortung begreifen.

Die Tatsache, dass einige Verbraucher geschützt werden müssen, spricht nicht gegen eine Fortsetzung der Liberalisierung, sondern bedeutet, dass der angemessene Schutz der Verbraucher, insbesondere derjenigen in einer benachteiligten Situation, ein zentrales Kriterium für eine erfolgreiche Vollendung des Energiebinnenmarktes der EU sein wird.

Die Mitgliedstaaten sollten schutzbedürftige Verbraucher gezielt unterstützen, um deren wirtschaftliche Schwierigkeiten auszugleichen und ihnen zu helfen, in einem immer komplexeren Endkundenmarkt fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Definition der „Schutzbedürftigkeit“ von Energiekunden und der Ermittlung ihrer Ursachen unterstützen, indem sie Leitlinien vorgibt und den Austausch empfehlenswerter Vorgehensweisen erleichtert. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher und der Bekämpfung der Energiearmut einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Energieeffizienz legen.

3.3.        Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

Unsere Energiesysteme befinden sich derzeit in der frühen Phase einer großen Umstellung. Die Ersetzung der alternden Systeme in der EU, die Dekarbonisierung der Systeme, ihre Gestaltung im Hinblick auf Energieeffizienz und die Verbesserung der Versorgungssicherheit erfordern bedeutenden Investitionen. Die EU unterstützt diese Investitionen mithilfe verschiedener Instrumenten wie dem Europäischen Konjunkturprogramm, der künftigen Fazilität „Connecting Europe“, der EU-Kohäsionspolitik[43] und dem Programm „Horizont 2020“[44]. Es wird bereits investiert[45], das Investitionstempo muss sich jedoch erhöhen, wenn wir unsere Ziele erreichen wollen.

Der Energiebinnenmarkt kann der EU bei der Umstellung helfen: Gut funktionierende Märkte fördern und tragen einen Systemwandel wesentlich effektiver und kostengünstiger als jede zentrale Planung oder eine rein subventionsgesteuerte Erneuerung es könnten. Ohne eine sinnvoll integrierte, moderne Infrastruktur ist der Wandel jedoch nicht möglich.

3.3.1.     Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

Vor der Liberalisierung kontrollierten vertikal integrierte nationale Energieversorgungsunternehmen das gesamte System, von der Erzeugung bis zum Verbrauch. Mit der Entwicklung eines wettbewerbsgeprägten Marktes mit mehreren Erzeugern und eigentumsrechtlich entflochtenen Netzbetreibern kann kein Unternehmen alleine die Zuverlässigkeit des Elektrizitätssystems sicherstellen. Alle Marktteilnehmer sind voneinander abhängig. Durch die Integration von mehr Wind- und Sonnenenergie[46] werden Angebot und Nachfrage variabler und wird die Herausforderung, jederzeit ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage herbeizuführen, größer, zumindest solange, bis die Möglichkeiten für Demand Response und Speicherung sich verbessern.

Diese Herausforderungen für das Elektrizitätssystem können jedoch bewältigt werden, wenn im Rechtsrahmen die Aufgaben der an der Bereitstellung von Strom an die Endverbraucher beteiligten Akteure (Erzeuger, Netzbetreiber, Demand-Response-Anbieter, Versorger und Verbraucher) klar definiert sind. Angebots- und nachfrageseitige Flexibilität kann und sollte auf der Grundlage angemessener (kurz-, mittel- und langfristiger) Preissignale belohnt werden, um eine energieeffiziente Erzeugung und Nutzung von Elektrizität zu unterstützen. Die Durchsetzung des Kartellrechts wird entsprechende Regulierungsmaßnahmen ergänzen. Ein Eingreifen des Staates, das privaten Investitionen entgegenwirkt und den Binnenmarkt beeinträchtigt, ist zu vermeiden.

Flexibilität

Wenn die Marktkräfte sich frei entfalten können, wird der Marktwert von Strom zu jedem Zeitpunkt feststehen. Die Preise werden, wenn das Angebot plötzlich steigt (z. B. wenn mehr Wind- oder Sonnenenergie eingespeist wird), niedriger und bei einem geringen Angebot höher sein.

Solche dynamischen Preissignale sind unerlässlich, wenn Verbraucher und nachfrageseitige Diensteanbieter ermutigt werden sollen, ihren Verbrauch in Spitzenlastzeiten zu reduzieren. Im Elektrizitätssektor haben sich Preisschwankungen bisher wenig auf das Nachfragevolumen ausgewirkt. Mit der Einführung intelligenter Netze und Messsysteme kann jedoch das Potenzial der Nachfrageflexibilität der einzelnen Verbraucher und der Akteure, die Endkunden zusammenfassen, genutzt werden.

Preissignale sind auch entscheidend bei der Förderung von Flexibilität auf der Angebotsseite, die sich auf die Stromspeicherung oder Erzeugungskapazitäten stützt, die rasch hoch- oder heruntergefahren werden können. In Verbindung mit einem gestärkten EU-Emissionshandelssystem[47] kann der Markt optimale Investitionen und die Qualität unseres Elektrizitätssystems in der Zukunft sicherstellen.

Preisschwankungen können bei Politikern und Verbrauchern Befürchtungen aufkommen lassen. Durch die Verbindung der Märkte aller Mitgliedstaaten wird jedoch das Risiko begrenzt, denn es ist weniger wahrscheinlich, dass Preisausschläge nach oben oder unten in allen Ländern gleichzeitig auftreten. Durch eine höhere Nachfrageflexibilität und eine flexible Produktion und Speicherung wird zum Ausgleich der Spitzen beigetragen. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass stärkeren Schwankungen unterworfene kurzfristige Märkte höhere Durchschnittspreise zur Folge haben, insbesondere wenn fortlaufend Reservestrom erzeugt wird.

Die Versorger können sich gegen das Risiko der kurzfristigen Preisvolatilität auf längerfristigen Terminmärkten absichern. Versorger von Endkunden werden Verbrauchern, die an flexiblen Lieferverträgen interessiert sind, innovative Preispläne anbieten können, auf deren Grundlage sie ihre Energieausgaben mittels intelligenter Messsysteme und Geräte optimieren können, die ihren Verbrauch auf Niedrigpreisperioden ausrichten.

So können korrekt funktionierende kurz- und langfristige Großhandelsmärkte (insbesondere Day-Ahead-Markt, Intraday-Markt, Markt für Ausgleichsdienste und Markt für Hilfsdienste), die den wirtschaftlichen Wert von Strom in jedem Gebiet zu jedem Zeitpunkt widerspiegeln, Investitionen dorthin lenken, wo sie am wirksamsten sind.

Die Kommission wird vorrangig Folgendes tun: -           Sie wird den weiteren Ausbau gut funktionierender grenzüberschreitender Großhandelsmärkte für alle Zeitraster durch die Entwicklung von Netzkodizes sicherstellen[48]. Die Kommission zählt auf die Unterstützung der ACER, des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber, des Europäischen Verbunds der Fernleitungsnetzbetreiber, des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine planmäßige Einführung der Netzkodizes[49]. Diese Kodizes werden gemeinsame Regeln für Netzbetreiber, Erzeuger, Versorger und Verbraucher enthalten, damit diese auf dem Markt effektiver agieren können. -           Sie wird einen Beitrag zur beschleunigten Integration der Energiespeicherung und der flexiblen Produktion leisten, indem sie z. B. die verbleibenden Regulierungsfragen im Zusammenhang mit dem Netzkodex für die europäischen Regelenergiemärkte regelt. Die Kommission wird die Möglichkeit einer Koordinierungsinitiative zur Behandlung sich ergebender Regulierungsfragen und technischer Fragen prüfen. In der demnächst zu veröffentlichenden Mitteilung über Energietechnologien und Innovation wird untersucht werden, wie die technologische Entwicklung, darunter die Entwicklung innovativer Speichertechnologien und der Kleinsterzeugung, mit Marktentwicklungen auf europäischer Ebene kombiniert werden könnte, um die Klima- und Energieziele zu erreichen.

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Um die vereinbarten Ziele der Verringerung von Treibhausgasemissionen zu den geringsten Kosten zu erreichen, wurde das EU-Emissionshandelssystem – ein marktgestütztes Instrument, das zu einem einheitlichen europäischen CO2-Preis geführt hat – eingeführt. Ab 2013 ist auch die Organisation des CO2-Markts vollständig „europäisiert“; dadurch kann der Energiebinnenmarkt die Umstellung auf nachhaltige, CO2-arme und effiziente Energiesysteme erleichtern, da Investitionsentscheidungen zugunsten kohlenstoffarmer Technologien[50] und Brennstoffe gegenüber kohlenstoffintensiven belohnt werden.

Darüber hinaus wird bei der genannten Umstellung des Energiesystems der Einsatz staatlicher Subventionen dahingehend optimiert werden müssen, dass sinnvolle Investitionen auch in Zukunft gesichert sind.

Derzeit setzen die Mitgliedstaaten bei einer Vielzahl von Energiequellen unterschiedliche Formen direkter oder indirekter staatlicher Unterstützung und/oder von Zuschlägen auf die Energierechnung der Verbraucher ein. Wenn man von weiteren Fortschritten bei der Verwirklichung des Energiebinnenmarktes (wie oben beschrieben) sowie von sinkenden Produktionskosten und der Weiterentwicklung des CO2-Marktes ausgeht, müssen Fördermechanismen jeglicher Form regelmäßig überprüft werden.

Fördermaßnahmen für erneuerbare Energieträger beispielsweise sowie eine Reihe von verbindlichen Regeln für den vorrangigen Netzzugang[51] wurden aufgrund der unvollständigen Marktöffnung, einer unvollständigen Internalisierung der externen Kosten konventioneller Erzeugung und des frühen Entwicklungsstandes der meisten erneuerbaren Energien eingeführt. Seither haben sich die Märkte und Technologien weiterentwickelt.

Die Kommission wird Leitlinien zu empfehlenswerten Verfahren und Erfahrungen mit Förderregelungen für erneuerbare Energien sowie zur Reform der Förderregelungen veröffentlichen[52].

Angestrebt wird eine größere Kohärenz der nationalen Ansätze bei gleichzeitigem Schutz der Grundsätze der Kosteneffizienz und der regelmäßigen Degressivität; gleichzeitig soll eine Zersplitterung des Binnenmarktes vermieden werden. Je effizienter die Regelungen sind, desto kostengünstiger wird Energie aus erneuerbaren Quellen. Und je kohärenter sie sind, desto einfacher können erneuerbare Energiequellen grenzüberschreitend in der gesamten EU und darüber hinaus integriert werden.

Die Kommission überarbeitet derzeit die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Bereich des Umweltschutzes dahingehend, dass sie der geänderten technologischen Landschaft und den geänderten politischen Zielen der EU im Energiesektor Rechnung tragen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt minimieren.

Durch die Überarbeitung soll insbesondere erreicht werden, dass die Kontrolle der staatlichen Beihilfen die Gewährung von Beihilfen erleichtert, sofern diese sinnvoll konzipiert, gezielt und möglichst wenig verzerrend sind und sofern keine besseren Alternativen (Regulierung, marktbasierte Instrumente) zur Verfügung stehen. Die Kommission wird sich insbesondere für Lösungen einsetzen, die kosteneffizient sind und die grenzüberschreitende Integration fördern.

Die Kommission beabsichtigt, aktiv dazu beitragen, dass das G20-Ziel der Beseitigung aller umweltschädlichen Subventionen, einschließlich der noch bestehenden direkten und indirekten Unterstützung für fossile Brennstoffe, erreicht wird[53].

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

Einige Mitgliedstaaten haben eine gezielte Unterstützung der Verfügbarkeit von Erzeugungskapazitäten eingeführt oder planen dies, da sie befürchten, dass durch den Energiemarkt allein keine ausreichenden Investitionen in Erzeugungskapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf längere Sicht sichergestellt werden. Diese Mechanismen zur Kapazitätssicherung sind langfristige Instrumente, deren Ziel darin besteht, (ausgewählten) Erzeugern fortlaufende Einnahmen zu sichern und die Verbraucher zu verpflichten, für die vorhandenen Kapazitäten zu zahlen[54].

Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass diese Mechanismen, wenn sie nicht gut konzipiert und/oder zu früh bzw. ohne angemessene Koordinierung auf europäischer Ebene eingeführt werden, sich als kontraproduktiv erweisen können. Wenn Kapazitätssicherungsmaßnahmen in Bezug auf eine Nachfragesenkung nicht fair ausgelegt sind, können sie Lösungen festschreiben, die auf dem Kriterium der Energieerzeugung und nicht auf Energieeffizienz oder Demand Response beruhen. Wenn keine Unterscheidung zwischen Grundlast und Spitzenlast getroffen wird, sind sie möglicherweise für flexible Erzeugungskapazitäten nicht interessant genug. Kapazitätssicherungsmaßnahmen führen zu einer Verzerrung des EU-weiten Preissignals und dürften sich zugunsten der Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen und zum Nachteil der eher variablen erneuerbaren Energieträger auswirken (in einem Maße, das über das für den Erhalt des Gleichgewichts der Elektrizitätssysteme notwendige hinausgeht). Daher können sie den EU-Zielen für Dekarbonisierung und Ressourceneffizienz entgegenwirken.

In gut funktionierenden Energiemärkten hängen die Attraktivität von Investitionen in Erzeugungskapazitäten und die Sicherheit der Stromerzeugung auch von der Entwicklung des CO2-Marktes ab. Die Kommission legt Optionen für strukturelle Maßnahmen vor, mit denen das derzeitige, auf die Wirtschaftskrise zurückzuführende Überangebot an EU-ETS-Zertifikaten angegangen werden soll[55]. Dies würde zu mehr Investitionssicherheit führen und die Notwendigkeit nationaler Maßnahmen verringern.

Schlecht konzipierte Kapazitätssicherungsmaßnahmen würden weder eine angemessene Stromerzeugung noch die Versorgungssicherheit gewährleisten, dürften jedoch die Investitionssignale verfälschen. Solche Interventionen können den grenzüberschreitenden Handel und Wettbewerb beeinträchtigen, denn sie können nationale Märkte von der Stromerzeugung an anderen Orten in der EU abschotten und zu einer Verzerrung der Standortwahl für die Erzeugung im Binnenmarkt führen. Nationale Kapazitätssicherungsmaßnahmen können zu Kostensteigerungen für alle Mitgliedstaaten führen, indem sie die beste Nutzung der Erzeugungskapazitäten und eine Flexibilität über die Grenzen hinweg verhindern.

Nach Auffassung der Kommission dürften die Kapazitätssicherungsmechanismen den EU-Binnenmarktvorschriften, einschließlich der Kontrolle der staatlichen Beihilfen und der Richtlinie 2009/72/EG, unterliegen.

Die Mitgliedstaaten sollten nachweisen, dass solche Mechanismen notwendig und alternativen Konzepten wie Spitzenausgleichsmaßnahmen, größeren Einfuhren über geeignete Verbindungsleitungen und Erleichterung der Beteiligung auf der Nachfrageseite auf dem Markt für Industrie- und Endkunden vorzuziehen sind. Selbst in Zeiten von Kapazitätsengpässen muss der grenzüberschreitende Handel aufrechterhalten werden. Die Kapazitätsvergabeverfahren müssen transparent und diskriminierungsfrei sein.

Die Mitgliedstaaten sollten umfassend analysieren, ob zu wenig in die Stromerzeugung investiert wird und gegebenenfalls warum. Sie sollten sich um grenzüberschreitende Lösungen für Probleme bemühen, bevor sie Interventionen erwägen. Bei jeder Kapazitätssicherungsmaßnahme sind die Folgen dieser Intervention auf die benachbarten Mitgliedstaaten und auf den Energiebinnenmarkt zu berücksichtigen. Eine Fragmentierung des Energiebinnenmarktes muss vermieden werden. Die Kommission leitet eine öffentliche Konsultation über die Sicherheit der Stromversorgung, die Angemessenheit der Stromerzeugung und den Energiebinnenmarkt ein. Je nach den Ergebnissen der Konsultation und weiteren Erörterungen mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern könnte die Kommission Folgemaßnahmen vorschlagen.

Die Sicherheit der Energieversorgung erfordert eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, die ein kurzfristiges Reagieren auf Krisensituationen und langfristige Lösungen für Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit ermöglichen kann. Mit einer immer stärkeren Integration unserer Energiesysteme werden mehr Koordination und Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg notwendig sein, um Risiken zu ermitteln und anzugehen und eine angemessene Reaktion auf Krisensituationen sicherzustellen.

Die Kommission richtet eine Koordinierungsgruppe „Strom“ förmlich ein, die den Auftrag hat, die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung, auch im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Erzeugungskapazitäten und der grenzübergreifenden Netzstabilität, zu erleichtern.

3.3.2.     Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze

Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Energie muss dahin fließen können, wo sie benötigt wird, ohne durch physische Barrieren an den nationalen Grenzen behindert zu werden. Dies bedeutet u. a., dass die Auswirkungen ungeplanter Stromflüsse („Ringflüsse“) auf die grenzüberschreitende Marktintegration thematisiert werden müssen. Es sind erhebliche Investitionen in die Energienetze erforderlich, damit bestimmte Gebiete der EU nicht mehr isoliert sind[56] und die Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden können.

Die Art und Weise, in der Investitionen getätigt werden, muss dringend verbessert werden, wie im Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ hervorgehoben wurde[57]. Die Arbeiten an der Definition der Energienetze der Zukunft im Einklang mit dem Besitzstand im Umweltbereich haben bereits begonnen. Im Oktober 2011 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zu „Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur“[58] vor. Darin werden zwölf vorrangige Korridore und Gebiete ausgewiesen, die Elektrizitätsnetze, Gasfernleitungsnetze und -speicher und Netze für den Transport von Erdöl und Kohlendioxid betreffen; außerdem wird ein Verfahren für die dynamische Ermittlung von Projekten von gemeinsamem Interesse vorgesehen. Die Kommission hat sich für schnellere Genehmigungsverfahren, eine bessere Kostenaufteilung für grenzübergreifende Infrastrukturen und finanzielle Unterstützung ausgesprochen.

Die rasche Verabschiedung und Umsetzung des Energieinfrastrukturpakets ist von entscheidender Bedeutung, was der Europäische Rat am 9. Dezember 2011 anerkannt hat.

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Da immer mehr Flexibilität und Energieeffizienz erforderlich sind und die dezentrale Erzeugung und die nachfrageseitige Beteiligung berücksichtigt werden müssen, ist ein koordiniertes Vorgehen notwendig, um intelligente Netze auf europäischer, regionaler und kommunaler Ebene einzuführen. Intelligente Netze beruhen auf digitalen Infrastrukturen. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zu „Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze“[59] vorgelegt, in der u. a. digitale Dienstinfrastrukturen als Priorität ausgewiesen wurden. Damit die Einführung dieser Netze effizient vonstatten geht, sollten die Synergien zwischen Telekommunikationsbetreibern und Betreibern des Energiesektors auf der Ebene der Infrastruktur und Dienste genutzt werden. Letztere müssen auf wettbewerbsfördernde Weise zusammenarbeiten, um so neuen Marktteilnehmern den Zugang zu ermöglichen.

Die Kommission wird auch weiterhin eine wettbewerbsfördernde Zusammenarbeit zwischen dem Energiesektor und dem IKT-Sektor unterstützen, was auch innovative Diensteanbieter einschließt, um die Modernisierung der Netze voranzutreiben und Innovationen im Energiesektor zu beschleunigen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, dies auf nationaler Ebene zu fördern. Die europäischen Normenorganisationen (CEN/CENELEC/ETSI) haben den Auftrag, eine erste Reihe von Normen für intelligente Netze bis Ende 2012 zu erstellen. Die Kommission wird die Anwendung dieser Normen unterstützen.

Die Kommission hat bereits eine Mitteilung zu intelligenten Netzen verabschiedet[60], in der die nötigen Rahmenbedingungen für die Industrie gefordert werden, damit diese die Technologien und Produktionskapazitäten entwickeln kann, die solche Investitionen möglich machen, und in der die Vision eines integrierten Infrastrukturmanagements dargelegt wird[61]. Auf der Grundlage bewährter Praktiken und Projekte in den Mitgliedstaaten[62] erarbeitet die Kommission derzeit Leitlinien und neue Instrumente, um weitere Anreize für die Einführung intelligenter Messsysteme in diesem Jahrzehnt zu geben[63], den Fortgang der aktuellen Projekte zur Einführung intelligenter Messsysteme in der EU zu überwachen und vielversprechende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und Pilotprojekte[64] auf dem Gebiet intelligenter Netze zu unterstützen.

Die Kommission wird Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Innovationen weiter fördern, um die Einführung intelligenter Netze zu erleichtern. Die Kommission wird den Normungsauftrag, der den Europäischen Normenorganisationen zur Entwicklung einer zweiten Normenreihe erteilt wurde, erneuern, Orientierungshilfen erarbeiten und potenzielle Projekte von gemeinsamem Interesse bis Ende 2012 ermitteln.

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

Mit der Verbreitung intelligenter Messsysteme, von Technologien für die Kleinsterzeugung, von intelligenten Haushaltsgeräten und der Haustechnik werden die Verbraucher immer mehr in der Lage sein, ihre Energienachfrage auf die aktuelle Situation der Energiemärkte abzustimmen. Diese Demand Response wird den Verbrauchern Kosteneinsparungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Effizienz und der Stabilität der Energiesysteme ermöglichen. Sie setzt jedoch voraus, dass die Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden, Übertragungs‑/Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB/FNB), Verteilernetzbetreiber (VNB) und Versorger von Endkunden untereinander und mit anderen Akteuren (nachfrageseitige Dienstleister, IKT-Unternehmen oder Systementwickler) zusammenarbeiten. Ziel ist es, transparente und leicht verständliche Regeln und Standards für die Demand Response und Datenverwaltung zu entwickeln.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Rolle der VNB überdacht wird. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass sich ihre regulierten Tätigkeiten auf Aufgaben beschränken, die am besten von einem natürlichen Monopol wahrgenommen werden, und dass neue Dienste, die durch neue Technologien ermöglicht werden, in Wettbewerbsmärkten entwickelt werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Rolle von Dritten (wie Akteuren, die Endkunden zusammenfassen, Energiedienstlern oder Akteuren aus anderen netzgebundenen Sektoren wie IKT, Telekommunikation, Elektrotechnik) bei der künftigen Entwicklung der lokalen Verteilernetze oder der Energiedienste betrachtet werden.

Die Kommission hat diese Debatte im Rahmen des Bürgerforums „Energie“ (London) angestoßen und wird die Diskussionen auf der Basis der Pläne der Mitgliedstaaten für die Einführung intelligenter Messsysteme fortsetzen.

Die Kommission wird sich in der bevorstehenden Mitteilung zu Energietechnologien mit den technologischen Aspekten der weiteren Entwicklung der Energieverteilernetze befassen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ehrgeizige Strategien für die Einführung intelligenter Messsysteme vorzusehen und dafür zu sorgen, dass sie den Interessen der Energieversorger, der Verteiler und der Verbraucher gleichermaßen gerecht werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Aktionspläne zu erstellen, die deutlich machen, wie sie ihre Netze modernisieren wollen, wozu auch Regeln und Verpflichtungen für VNB, Synergien mit dem IKT-Sektor und die Förderung der Demand Response und dynamischer Preise in Einklang mit der Energieeffizienzrichtlinie gehören.

4.           FAZIT

Durch die Marktöffnung haben die Verbraucher echte Wahlmöglichkeiten. Durch sie wird die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe begrenzt und werden unangemessene staatliche Interventionen vermieden. Es gibt eine Reihe von Problemen, die dringend in Angriff genommen werden müssen, um den Energiebinnenmarkt bis 2014 zu vollenden, mehrere EU-Mitgliedstaaten an die EU-Netze anzubinden, die Strategie Europa 2020 umzusetzen und bis 2050 den Übergang zu einem transformierten Energiesystem für alle möglichst kostengünstig zu verwirklichen. Diese Probleme verhindern auch, dass die Verbraucher in den Genuss sämtlicher Vorteile kommen, sie schaffen Hindernisse für Wettbewerb und Innovation und gefährden die Sicherheit und Nachhaltigkeit der europäischen Energieversorgung.

Die Kommission setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Bewältigung der Herausforderungen ein, die mit dem Bau und der Modernisierung eines europäischen Netzes sowie mit der Integration erneuerbarer Energien, der Kleinsterzeugung und intelligenter Netze verbunden sind, indem sie einen stabilen Rechtsrahmen bereitstellt, der die Rolle der verschiedenen Akteure (Netzbetreiber, Erzeuger, Versorger, Demand-Response-Anbieter, Verbraucher und Regulierungsbehörden) festlegt.

Auf der Grundlage dieser Mitteilung schlägt die Kommission einen Aktionsplan (Anhang 1) zur Gewährleistung des Erfolgs des Energiebinnenmarktes vor. Die Kommission fordert alle EU-Organe, Mitgliedstaaten und betroffenen Akteure auf, gemeinsam auf die Verwirklichung der vorgeschlagenen Maßnahmen gemäß dem vorgeschlagenen Zeitplan hinzuarbeiten. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans im Jahr 2014 überprüfen. Die Kommission wird entschlossen dafür sorgen, dass die Folgemaßnahmen zum Aktionsplan auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene fest im europäischen Semester verankert sind, vor allem im Jahreswachstumsbericht, im Bericht über die Integration des Binnenmarkts und in den länderspezifischen Empfehlungen.

Anhang 1: Aktionsplan für Europa

Aktion/Maßnahme || Akteur (e) || Fristen

Durchsetzung

1. Rechtzeitige und umfassende Umsetzung der Richtlinien des dritten Energiepakets und Anwendung der Verordnungen des dritten Energiepakets || Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/Kommission || März 2011

2. Leitlinien für die Definition des Begriffs „schutzbedürftige Kunden“ || Kommission || 2013

3. Strikte Anwendung der Vorschriften für den Energiebinnenmarkt und der Wettbewerbsregeln || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/nationale Wettbewerbsbehörden || fortlaufend

4. Verbesserung der Wirksamkeit der regionalen Initiativen und ihres Beitrags zur Integration des Energiebinnenmarkts || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/ACER || fortlaufend

5. Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen || Kommission || Ende 2013/ Anfang 2014

Unterstützung der Verbraucher und Stärkung ihrer Handlungskompetenz

6. Weitere Bemühungen zur Einbeziehung, Information und Motivation der Verbraucher, u. a. durch die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und durch webgestützte Inhalte für Verbraucher, die auf Verbraucherschutzressourcen und die wesentlichen Rechte von Energie­verbrauchern hinweisen || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/Verbraucherverbände || 2013 / 2014

7. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Umfangs von Forschung, Datenerfassung und Berichterstattung über die Endkundenmärkte im Energiesektor im Rahmen des Bürgerforums „Energie“ || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/Verbraucherverbände || 2013

8. Verbesserung der Bereitstellung von Informationen für Verbraucher, Festlegung von Leitlinien und empfohlenen Verfahren für Hilfsmittel für den Preisvergleich, für klare und transparente Fakturierung und für die Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/Verbraucherverbände || 2013

9. Gezielte Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher, damit diese eine fundierte Wahl treffen und ihren Energiebedarf in wettbewerbsgeprägten Endkundenmärkten decken können || Kommission/Mitgliedstaaten || 2013

Zukunftsfähige europäischen Energiesysteme

10. Annahme und Umsetzung der Netzkodizes - im Elektrizitätssektor: Regeln für Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement; Regeln für die längerfristige Kapazitätsvergabe; Regeln für den Netzanschluss; Systembetrieb. - im Gassektor: Kapazitätsvergabe; Regeln für den Ausgleich von Mengenabweichungen, einschließlich netzbezogener Regeln für Nominierungsverfahren, Regeln für Ausgleichsentgelte und Regeln für den netztechnischen Ausgleich von Mengenabweichungen zwischen den Netzen der Fernleitungsnetzbetreiber; Regeln für die Interoperabilität und den Datenaustausch; Regeln für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen. || ACER/ENTSO/Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden || 2013/2014

11. Zügige Verabschiedung und Umsetzung des Energieinfrastrukturpakets || Rat/Europäisches Parlament/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden || Dezember 2012

12. Verabschiedung der ersten EU-Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse || Kommission/Mitgliedstaaten || 2013

13. Schaffung des Rahmens und des Marktes für eine breit angelegte Einführung intelligenter Geräte (z. B. über Förderung von FuE, Normung, Ökodesign und Energieverbrauchs­kennzeichnung) || Kommission/Akteure (insbesondere europäische Normenorganisationen) || 2014

14. Ausarbeitung nationaler Aktionspläne für die rasche Realisierung intelligenter Netze || Mitgliedstaaten/ Kommission || 2013

15. Überlegungen zu den künftigen Aufgaben und Zuständigkeiten der VNB, Demand Response, intelligenten Geräten und Haustechnik, dezentraler Erzeugung und Regelungen mit Energiesparverpflichtung || Kommission/Mitgliedstaaten || 2013

16. Untersuchung, wie der Energiebinnenmarkt zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen kann || Kommission || 2013

17. Analyse, wie die technologische Entwicklung, einschl. der Entwicklung von Speichertechnologien und der Kleinsterzeugung, mit Entwicklungen auf den Energiemärkten verbunden werden kann || Kommission || 2013

Gewährleistung angemessener staatlicher Interventionen

18. Allmählicher Ausstieg aus regulierten Gas- und Strompreisen unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Gewährleistung der Grundversorgung und des wirksamen Schutzes schutzbedürftiger Kunden || Kommission/Mitgliedstaaten || 2009 und Folgejahre

19. - Analyse der Investitionsanreize im Elektrizitätssektor und der Angemessenheit der Stromerzeugung im derzeitigen europäischen Rechtsrahmen - Aufstellung von Kriterien für Bewertung und Gewährleistung der Übereinstimmung der nationalen Kapazitätssicherungsmaßnahmen mit dem Binnenmarkt || Mitgliedstaaten Kommission || 2013 und Folgejahre

20. Annahme von Leitlinien für die Förderregelungen für erneuerbare Energieträger || Kommission || 2. und 3. Quartal 2013

21. Förmliche Einsetzung der Koordinierungsgruppe „Strom“ || Kommission || Oktober 2012

22. Allmähliche Einstellung umweltschädlicher Subventionen, auch von direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe || Kommission/Mitgliedstaaten || spätestens bis 2020

[1]               KOM(2011) 885.

[2]               KOM(2011) 658 endg.

[3]               KOM(2012) 573 endg.

[4]               Siehe auch Tabelle 12 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „SWD 1“: „Energy Markets in the European Union in 2011“.

[5]               Verbraucherbarometer, Europäische Kommission, GD SANCO, http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/editions/cms7_en.htm. Das Funktionieren der Endkundenstrommärkte für Verbraucher in der Europäischen Union, Studie im Auftrag der Europäischen Kommission, GD SANCO, 2010 („Study on retail electricity markets“), http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/market_studies/docs/retail_electricity_full_study_en.pdf.

[6]               Siehe SWD 1, Seite 47.

[7]               Die Preise der Primärenergieträger sind in den letzten Jahren jährlich um 14 % für Rohöl, um fast 10 % für Erdgas und um 8 % für Kohle gestiegen, während die Großhandelsstrompreise in der EU wesentlich weniger angezogen haben (3,4 %). Siehe SWD 1, Abb. 29.

[8]               Diese werden u. a. verwendet, um den Umweltexternalitäten der Energienutzung Rechnung zu tragen und folgen damit den von der Kommission in den Jahreswachstumsberichten 2011 und 2012 ausgesprochenen Empfehlungen (KOM(2011) 11 endg.) und KOM(2011) 815 endg.) sowie den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (EUCO 10/1/11 REV1), die darauf abzielen, die Besteuerung unter gebührender Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie und der Verbraucherpreise von der Arbeitskraft weg hin u. a. zum Verbrauch und zur Umweltverschmutzung zu verlagern. Sie können jedoch auch für das Erzielen von Einkünften verwendet werden.

[9]               Einzelheiten zu diesen Komponenten, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten, sind SWD 1, Teil 3, zu entnehmen.

[10]             Siehe SWD 1, Teil 2, Abb. 33.

[11]             Siehe Studie mit dem Titel „Price developments on the EU retail markets for electricity and gas 1998 – 2011”, S. 2, http://ec.europa.eu/energy/observatory/electricity/doc/analysis_retail.pdf. Allerdings ist der durchschnittliche Anteil der Umweltsteuern am gesamten Steueraufkommen in der EU rückläufig. Taxation trends in the European Union, Europäische Union 2011: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-DU-11-001/EN/KS-DU-11-001-EN.PDF

[12]             Durch die Marktkopplung werden die Verbindungskapazitäten optimal genützt und es wird sichergestellt, dass die Elektrizität von Gebieten mit niedrigen Strompreisen in Gebiete mit hohen Preisen fließt, da Käufer und Verkäufer auf beiden Seiten der Grenze automatisch miteinander in Kontakt gebracht werden.

[13]             Die Kommission achtet weiter darauf, dass Strombörsen neben der für Marktkopplungsprojekte erforderlichen Zusammenarbeit keine wettbewerbswidrigen Praktiken verfolgen.

[14]             ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1.

[15]             Siehe Karte 1 auf Seite 31 des SWD 1.

[16]             Beschluss Nr. 994/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, ABl. L 299 vom 27.10.2012, S. 13. Siehe auch COM(2012) 218 final.

[17]             Die nationalen Regulierungsbehörden Europas koordinieren ihre Arbeit auf internationaler Ebene über den Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER).

[18]             Der Vertrag wurde 2005 unterzeichnet. Mitglieder sind die westlichen Balkanstaaten, die Ukraine und die Republik Moldau. Beobachter sind Norwegen, die Türkei, Armenien und Georgien.

[19]             Siehe Mitteilung der Kommission „Energiefahrplan 2050“, Seiten 2, 5, 6 und 7. Daraus geht hervor, dass die Dekarbonisierung des Energiesystems nicht kostspieliger wäre als die Fortsetzung der gegenwärtigen Politik.

[20]             Studie über das Funktionieren der Endkundenstrommärkte.

[21]             EU-weit sind die Verbraucher nur in geringem Maße sensibilisiert. Nur ein Drittel der Verbraucher stellt laut der Studie über Endkundenstrommärkte einen Preisvergleich an.

[22]             Vasaett-Studie, „Empower Demand“, http://www.esmig.eu/press/filestor/empower-demand-report.pdf.

[23]             KOM(2011) 370.

[24]             Öffentliche Konsultation der GD CNECT: http://ec.europa.eu/information_society/policy/doc/library/public_consult/cost_reduction_hsi?cost_reduction.pdf.

[25]             KOM(2006) 851 endg.

[26]             Bisher hat die Kommission für über vierzig Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB/FNB) in dreizehn Mitgliedstaaten Entwürfe für Zertifizierungsbeschlüsse erhalten – 99 ÜNB/FNB müssen zertifiziert werden. Achtzehn der ÜNB/FNB werden als eigentumsrechtlich entflochtene Übertragungs‑/Fernleitungsnetzbetreiber zertifiziert werden.

[27]             Intraday- und Regelenergiemärkte ermöglichen es den Marktteilnehmern (auch den Verbrauchern), Produktion und Verbrauch an sich wandelnde Bedingungen - insbesondere variable Preise - anzupassen. Liquide Intraday-Märkte sind erforderlich, um die stündliche Anpassung von Angebot und Nachfrage zu ermöglichen, die noch nicht in ganz Europa gegeben ist. Grenzüberschreitende Regelenergiemärkte werden zur Vermeidung unnötiger Kosten im Zusammenhang mit der rein nationalen Beschaffung von Ausgleichsdiensten beitragen. Dank dieser Regelungen können Angebot und Nachfrage für alle Zeitraster grenzübergreifend abgestimmt werden.

[28]             Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG und Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, 714/2009 und 715/2009.

[29]             Insbesondere die Verordnung Nr. 994/2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG des Rates, die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) und die vorgeschlagene Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur.

[30]             Einzelheiten der Kommissionspolitik zur Umsetzung des dritten Energiepakets wurden in der Mitteilung „Bessere Governance für den Binnenmarkt“ (COM2012) 261 final) dargelegt. Auf seiner Tagung im Oktober 2012 hat der Europäische Rat auf diese Mitteilung Bezug genommen und die Mitgliedstaaten aufgefordert, dringend tätig zu werden. Folgemaßnahmen hierzu werden u. a. im Rahmen des europäischen Semesters durchgeführt werden.

[31]             Siehe SWD 1, Teil 4. Seit September 2011 hat die Kommission 19 Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie 2009/72/EG und 19 Verfahren wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 2009/73/EG eingeleitet. Zum 24. Oktober 2012 waren nur 12 der Verfahren abgeschlossen, die übrigen sind noch anhängig. Dies berührt nicht das Recht der Kommission, die Nichtumsetzung bestimmter Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt zu verfolgen, falls Mängel festgestellt werden, etwa im Rahmen einer Überprüfung der Konformität (alle übermittelten nationalen Umsetzungsmaßnahmen werden auf ihre Übereinstimmung mit dem EU-Recht geprüft).

[32]             Die Maßnahmen zur Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften haben bereits die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Stromerzeugung (u. a. kartellrechtliches Verfahren gegen E.On, (2008), fusionsrechtliches Verfahren GDF Suez/International Power (2011) und bei der Gasversorgung (u. a. RWE (2009) und ENI (2010)) unterstützt.

[33]             Siehe SWD 1, Teile 2 und 3.

[34]             Mitteilung der Kommission „Die künftige Rolle regionaler Initiativen“, KOM(2010) 721 endg.

[35]             Die Verbraucher geben eine negative Bewertung der Strom- und Gasmärkte ab. 2012 nahm der Strommarkt Platz 26 von 30 Dienstleistungsmärkten ein, wobei das Ergebnis in den südeuropäischen Ländern besonders schlecht war (höchste Bewertung: Luxemburg, niedrigste: Bulgarien). Der Erdgasmarkt rangiert an 21. Stelle von 30 (Slowenien erhielt die beste Bewertung, Belgien die schlechteste). Sowohl bei den Strom- als auch bei den Gasmärkten waren die Einschätzungen in Bezug auf Wahlmöglichkeiten, Vergleichbarkeit und Versorger- bzw. Tarifwechsel niedrig, woraus sich schließen lässt, dass die Verbraucher die durch die Marktliberalisierung geschaffenen Einsparmöglichkeiten nicht voll nutzen. Einzelheiten der Ergebnisse, aufgeschlüsselt nach Ländern, sind SWD 1, Teil 3, zu entnehmen. Siehe http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/cms_en.htm.

[36]             Dies hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) erkannt. Ausgehend von seiner Arbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft fördert der EWSA in der Zivilgesellschaft sowie zwischen der organisierten Zivilgesellschaft und Entscheidungsträgern eine informierte und strukturierte Debatte über Energiefragen.

[37]             BEUC, „Empowering Consumers through Smart Meters”, S. 23-26, http://bit.ly/JKn9R7.

[38]             Dies könnte die niedrigen Wechselquoten in einigen Mitgliedstaaten zum Teil erklären. Weitere Einzelheiten zu den Wechselquoten sind SWD 1, Teil 3 zu entnehmen.

[39]             Darunter Österreich, Tschechische Republik, Deutschland, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Slowenien, Vereinigtes Königreich.

[40]             Rumänien, Griechenland, Portugal.

[41]             Rechtssache C-265/08, Federutility und andere gegen Autorità per l'energia elettrica e il gas.

[42]             Am 22. Juni 2011 legte die Kommission eine neue Richtlinie zur Verbesserung der Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine effizientere Nutzung von Energie auf allen Stufen der Energiekette vor – von der Umwandlung und Verteilung bis zum Endverbrauch. Am 4. Oktober 2012 bestätigte der Rat die politische Einigung auf die Energieeffizienzrichtlinie. Das Europäische Parlament hatte am 11. September 2012 der Einigung zugestimmt.

[43]             Im Zeitraum 2007-2013 sind Mittel in Höhe von mindestens 11 Mrd. EUR geplant. Für 2014-2020 hat die Kommission eine starke Konzentration der Maßnahmen der EU-Kohäsionspolitik auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz, u. a. auch auf intelligente Netze, sowie auf Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (FTEI) vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten und Regionen müssen sicherstellen, dass diese Mittel private Investitionen ergänzen und dabei ein Hebeleffekt und keine Verdrängung entsteht.

[44]             Für eine gezielte Unterstützung von FuE.

[45]             Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Investment projects in Energy Infrastructure“ (SWD 2).

[46]             Aus dem Energiefahrplan geht hervor, dass die erneuerbaren Energien bis 2050 den Kern des Energiesystems bilden und bereits 2030 einen sehr großen Anteil an der Stromerzeugung haben werden.

[47]             Richtlinie 2003/87/EG. Geändert durch die Richtlinien 2008/101/EG und 2009/29/EG.

[48]             Siehe Abschnitt 2.2, effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze.

[49]             Beschluss der Kommission vom 19. Juli 2012 zur Aufstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes und Leitlinien für 2013, 2012/413/EU.

[50]             Einschließlich der CO2-Abscheidung und Speicherung („CCS“).

[51]             Richtlinie 2009/28/EG.

[52]             KOM(2012) 271 endg.

[53]             „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“, KOM(2011) 571 endg., umfasst ein Etappenziel, wonach spätestens 2020 umweltschädliche Subventionen abgeschafft sein sollen. In den Jahreswachstumsberichten 2011 und 2012 (KOM(2011) 11 endg. und KOM(2011) 815 endg.) wird auch die Abschafung umweltschädlicher Subventionen gefordert. Verpflichtungen zur Reform von Subventionen für fossile Brennstoffe wurden auch auf internationaler Ebene, z. B. im Rahmen der G20 und der Rio+20-Konferenz, eingegangen.

[54]             In einigen Mitgliedstaaten beinhalten die geplanten staatlichen Interventionen langfristige Verträge zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit, wobei der Staat oder eine von ihm bestimmte Organisation die Gegenpartei darstellt. Maßnahmen für den Ausbau von Kapazitäten sind zu unterscheiden von kurzfristigen Mechanismen, die sicherstellen sollen, dass Angebot und Nachfrage auch bei plötzlichen Schwankungen auf beiden Seiten in Echtzeit ausgeglichen sind.

[55]             Siehe Mitteilung „Die Lage des CO2-Marktes in der EU im Jahr 2012“, COM(2012) 652.

[56]             Siehe Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom Februar 2011. Insbesondere sollten die baltischen Staaten, die an das Stromnetz Russlands und Weißrusslands angeschlossen sind, mit der EU synchronisiert werden.

[57]             KOM(2011) 665.

[58]             KOM(2011) 658 endg.

[59]             KOM(2011) 657 endg.

[60]             KOM(2011) 202.

[61]             Die Stromrichtlinie und die Energieeffizienzrichtlinie enthalten eine komplementäre Mischung aus Verpflichtungen und Anreizen für die Mitgliedstaaten, einen solchen Rahmen zu schaffen.

[62]             In Einklang mit der Mitteilung der Kommission zur Industriepolitik, KOM(2012) 582.

[63]             Die Zahl der intelligenten Verbrauchszähler in der EU muss von heute rund 45 Millionen bis 2020 auf mindestens 240 Millionen ansteigen, wobei die erforderlichen jährlichen Investitionsausgaben von derzeit knapp über 1 Mrd. EUR auf 4-5 Mrd. EUR (bis 2015) ansteigen werden (vorbehaltlich einer Kosten-Nutzen-Analyse).

[64]             Zum Beispiel durch die Europäischen Industrieinitiativen für Stromnetze und die Europäischen Innovationspartnerschaft „Intelligente Städte und Gemeinschaften“.

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