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Document 52012DC0663
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Making the internal energy market work
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein funktionierender Energiebinnenmarkt
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein funktionierender Energiebinnenmarkt
/* COM/2012/0663 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein funktionierender Energiebinnenmarkt /* COM/2012/0663 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Ein funktionierender Energiebinnenmarkt
1. EINLEITUNG Die Europäische Union braucht einen
Energiebinnenmarkt, der wettbewerbsfähig, integriert und liquide ist und eine
solide Struktur dafür bietet, dass die Strom- und Gasflüsse dorthin gelangen,
wo sie benötigt werden. Zur Bewältigung der Herausforderungen, denen Europa in
den Bereichen Energie und Klimaschutz gegenübersteht, und zur Gewährleistung
einer erschwinglichen und sicheren Energieversorgung der Haushalte und
Unternehmen muss die EU sicherstellen, dass der europäische Energiebinnenmarkt
effizient und flexibel ist. Trotz einer bedeutenden Verbesserung der
Funktionsweise des Energiebinnenmarkts in den vergangenen Jahren sind weitere
Anstrengungen zur Integration der Märkte, zur Intensivierung des Wettbewerbs
und zur Bewältigung neuer Herausforderungen notwendig. Wie bereits im
„Energiefahrplan 2050“[1] der Kommission hervorgehoben, sind die vollständige Integration der
europäischen Energienetze und ‑systeme sowie die weitere Öffnung der
Energiemärkte Voraussetzungen für den Übergang zu einer CO2-armen
Wirtschaft und für die Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit zu
geringstmöglichen Kosten. Wenn wir die Funktionsweise des Energiemarktes
nicht in einigen wichtigen Punkten ändern, wird unser Energiesystem in Europa
weniger zuverlässig und teurer werden, die Wettbewerbsfähigkeit und der
Wohlstand der EU werden zurückgehen, und wir werden bei der Umstellung auf eine
CO2-arme Wirtschaft nur langsam vorankommen. Um diese Trends
umzukehren, müssen wir raschestmöglich in Erzeugungs-, Übertragungs‑/Fernleitungs-
und Verteilungsstrukturen sowie in die Speicherung investieren. Die bestehenden
Energiesysteme müssen modernisiert werden, was etwa eine Billion EUR
kosten dürfte[2]. Außerdem müssen wir weitere Energieeffizienzmaßnahmen fördern, einen
fairen Wettbewerb unterstützen und die Verbraucher befähigen, eine aktive Rolle
zu spielen und von ihren Rechten und Wahlmöglichkeiten umfassend Gebrauch zu
machen. Daher haben die Staats- und Regierungschefs
der EU mit dem Jahr 2014 eine klare Frist für die Vollendung des
Energiebinnenmarktes gesetzt. Dieser ist nicht Selbstzweck: Er liefert einen
wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Hauptanliegen der EU-Bürger, nämlich
Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze, sichere Befriedigung der Grundbedürfnisse
zu erschwinglichen und wettbewerbsfähigen Preisen sowie nachhaltige Nutzung begrenzt
verfügbarer Ressourcen. Bis 2014 müssen die bestehenden
Rechtsvorschriften vollständig umgesetzt sein, wozu auch die Einführung der
wesentlichen technischen Vorschriften auf EU-Ebene gehört, und die
Regulierungsbehörden müssen über die erforderlichen Instrumente und Ressourcen
verfügen, um die Einhaltung der Rechtsvorschriften durchzusetzen.
Grenzüberschreitende Märkte für Erdgas und Strom müssen in allen Teilen der EU
existieren und funktionieren, und die Umsetzung der Pläne zur Vervollständigung
und Modernisierung der Netze sowie zur Schaffung intelligenter Netze in der EU
muss bereits fortgeschritten sein. Nur dann kommen die Verbraucher erstmals in
den Genuss aller Vorteile des Energiebinnenmarktes. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die EU im Hinblick
auf dieses Ziel nicht „auf Kurs“. Die Mitgliedstaaten passen ihre nationalen
Vorschriften nur langsam an und schaffen nur zögerlich vollständig
wettbewerbsbestimmte Märkte mit Beteiligung der Verbraucher. Sie müssen auch
davon abkommen, eine nach innen gerichtete Politik oder nationale
Politikkonzepte zu verfolgen bzw. müssen entsprechenden Versuchungen
widerstehen. Diese Tendenzen verhindern ein wirksames Funktionieren des
Binnenmarktes und können sogar Fortschritte wieder zunichte machen, die wir auf
dem Weg dahin bereits erzielt haben. Die Zusammenführung der Energiepolitik der
Mitgliedstaaten und die Verwirklichung effizienter, sicherer,
grenzüberschreitender Energiesysteme bringen eindeutig einen zusätzlichen
Nutzen. In dieser Mitteilung werden erneut die
Vorteile integrierter europäischer Energiemärkte hervorgehoben und es wird
dargelegt, wie sichergestellt werden kann, dass das Potenzial des Marktes so
schnell wie möglich genutzt wird und die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger
und Unternehmen der EU erfüllt werden. Wegen ihrer Bedeutung für die Vertiefung
des Binnenmarktes wurde diese Initiative in der Mitteilung
„Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum“ als eine der 12 vorrangigen
Maßnahmen ausgewiesen[3]. 2. VORTEILE OFFENER, INTEGRIERTER
UND FLEXIBLER ENERGIEMÄRKTE Die Regierungen der Mitgliedstaaten, die
Unternehmen und die Bürger müssen davon überzeugt sein, dass der Binnenmarkt in
ihrem ureigenen Interesse ist. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Die
Konzentration auf dem Erzeugungsmarkt ist noch hoch. In acht Mitgliedstaaten
werden mehr als 80 % der Stromerzeugung noch von dem etablierten
Unternehmen kontrolliert. In einem gut funktionierenden Energiemarkt, in dem
idealerweise die externen Kosten berücksichtigt werden, sollten sich Investitionen
in die Energieerzeugung auf marktbezogene Erwägungen und nicht auf Subventionen
stützen. Die Energiemärkte generell werden nicht als transparent oder als
ausreichend offen für neu in den Markt eintretende Unternehmen wahrgenommen,
auch nicht für Dienstleistungsunternehmen auf der Nachfragseite. Wirtschaftlich
sinnvolle Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen werden nicht – oder
zumindest nicht in ausreichendem Maße – getätigt. Die Verbraucher sind nicht
zufrieden, und zwar auch in den Mitgliedstaaten, in denen es bereits einen
relativ wettbewerbsgeprägten Energiemarkt gibt. Dennoch hat der Energiebinnenmarkt zweifellos
bereits positive Auswirkungen gehabt, und die möglichen Vorteile sind
attraktiver denn je. 2.1. Wir haben schon viel erreicht Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für
die Verbraucher Mindestens 14 europäische Elektrizitäts-
und/oder Erdgasunternehmen sind heute in mehr als einem Mitgliedstaat tätig,
und in zwanzig Mitgliedstaaten gibt es mehr als drei Hauptstromlieferanten[4]. Auch Haushalte und kleine Unternehmen können inzwischen in zwei
Dritteln der Mitgliedstaaten zwischen mehreren Versorgern wählen. Hilfsmittel für den Preisvergleich
unterstützen die Verbraucher beim Auffinden preisgünstigerer Versorger. Die
Erkenntnis, welche Vorteile ein Versorgerwechsel bringen kann, hat in einigen
Mitgliedstaaten (z. B. Schweden, Vereinigtes Königreich, Irland, Belgien,
Tschechische Republik) zu hohen Wechselquoten geführt[5]. Konkurrenzfähigere Preise Durch die Marktöffnung, einen intensiveren
grenzüberschreitenden Handel und eine stärkere Integration der Märkte[6] sowie einen umfassenderen Wettbewerb – die alle durch die
EU-Rechtsvorschriften und eine strenge Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften
und Vorschriften über staatliche Beihilfen gefördert werden – werden die
Energiepreise in Schach gehalten[7], was dazu beiträgt, in der EU Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe
zu erhalten, und allen Verbrauchern zugute kommt. Die Energierechnung des Verbrauchers umfasst
jedoch mehr als nur die Energiekomponente, weshalb diese Wirkung auf die Preise
weniger sichtbar ist. Übertragungs-/Fernleitungs- und Verteilernetzentgelte
machen ebenso wie Steuern und sonstige Abgaben einen beträchtlichen Teil der
Gesamtkosten aus[8]. Diese Entgelte, Steuern und Abgaben sind nicht immer gleichmäßig über
alle Kundengruppen verteilt und belasten insbesondere die Privathaushalte. All
diese Preiskomponenten werden auf der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt und
folgen nationalen politischen Konzepten[9]. In
einigen Mitgliedstaaten machen Steuern und Abgaben ca. 50 % der
Endenergierechnung aus[10]. In der EU-15 stieg der Anteil der Steuern an der Endrechnung für
Haushalte im Durchschnitt von 22 % (1998) auf 28 % (2010)[11]. Liquidere und transparentere
Großhandelsmärkte Liquidität und Transparenz auf den
Stromhandelsmärkten haben sich infolge der Marktkopplung zwischen den
Mitgliedstaaten[12] schrittweise verbessert. Die vom Nordwesten der EU ausgehende
Marktkopplung wurde kontinuierlich auch auf andere Regionen ausgedehnt. Derzeit
sind die Märkte von 17 Mitgliedstaaten „gekoppelt“. Ein positiver Beitrag
zur Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarktes war ferner die Schaffung
eines für die gesamte Insel einheitlichen Strommarkts in Irland 2007. Diese
Entwicklungen haben zu einem verstärkten grenzüberschreitenden Handel und einer
größeren Preiskonvergenz geführt[13]. Die
Transparenz nimmt auch als Folge der 2011 verabschiedeten Verordnung über die
Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT)[14] zu. Der zunehmende Handel zwischen
Erdgasunternehmen hatte zur Folge, dass sich das Wachstum der
Gashandelsplattformen („Gashubs“) zwischen 2003 und 2011 verzehnfacht hat –
eine beeindruckende Entwicklung. EU-Märkte mit liquiden Gashubs konnten von der
Gas-zu-Gas-Wettbewerbssituation wesentlich stärker profitieren, auch die globalen
LNG-Märkte, die unter dem Einfluss von Ereignissen außerhalb der EU stehen
(z. B. der sogenannten Schiefergasrevolution in den USA). Dies hatte
äußerst positive Auswirkungen auf die Erdgasgroßhandelspreise in liquiden und
wettbewerbsbestimmten Märkten in der EU, in deutlichem Gegensatz zu weniger
liquiden und weniger wettbewerbsbestimmten Märkten[15]. Eine
sicherere Versorgung Durch die größere Liquidität der
Großhandelsmärkte hat sich auch die Versorgungssicherheit in der EU erhöht. Im
Gassektor hat sich die Zahl der für Europa wichtigsten Gaslieferländer im
Zeitraum 2000‑2010 von 14 auf 23 erhöht. Die Auswirkung auf die
Versorgungssicherheit zeigte sich Anfang Februar 2012, als eine
außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas und Strom aufgrund extrem kalten
Wetters mit geringeren Erdgaseinfuhren zusammenfiel. Aufgrund der kurzfristigen
Preissignale an den Gashubs und Strombörsen im westlichen Teil der EU floss das
Gas dorthin, wo es am dringendsten benötigt wurde, und es wurde gewährleistet,
dass alle verfügbaren Stromerzeugungskapazitäten an das Netz angeschlossen
wurden, wodurch die Energieversorgung der Endverbraucher intakt blieb. Mehr Koordinierung und Transparenz bei den
Beziehungen zu Drittländern Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben erkannt,
dass sie sich um eine stärkere Koordinierung ihrer Außenbeziehungen im
Energiebereich bemühen müssen[16], insbesondere im Hinblick auf Erzeuger-, Transit- und
Verbraucherländer[17]. Dies würde der EU in den Handelsbeziehungen im Energiebereich mehr
Gewicht verleihen. Auf Initiative der EU wurden die Vorteile der
Anwendung der Regeln des EU-Energiebinnenmarktes auf die westlichen
Balkanstaaten und Nachbarländer ausgedehnt, insbesondere durch die
Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft[18]. Die Energiegemeinschaft kann und sollte erweitert werden, so dass ein
Energiemarkt entsteht, der ständig wächst und über die Grenzen der EU
hinausgeht. Ein Energiehandel in gut funktionierenden Märkten ist für die EU,
die Energiegemeinschaft und andere Nachbarländer von realem Nutzen. Für
Einfuhr- und Ausfuhrländer gleichermaßen sind solche Märkte wertschöpfend, und
die natürlichen Ressourcen der Regionen können komplementär eingesetzt werden.
Die EU unterstützt und fördert die Länder der Energiegemeinschaft bei der
Bewältigung der Herausforderungen, vor denen sie bei der Anwendung der
Rechtsvorschriften des Energiebinnenmarktes stehen. Beträchtliche Fortschritte wurden auch bei der
Festlegung gemeinsamer bester Vorgehensweisen im Regulierungsbereich und
gemeinsamer technischer Normen auf der Grundlage der Grundsätze des
Energiebinnenmarktes mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums erreicht,
wodurch der Weg für die Aufnahme beträchtlicher, aus erneuerbaren Energien
gewonnener Elektrizitätsflüsse in den Energiebinnenmarkt und für große
gemeinsame Infrastrukturprojekte im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik geebnet wird. 2.2. Es kann noch mehr erreicht werden Über diese Vorteile hinaus gibt es viele
Bereiche, in denen die laufenden Arbeiten voraussichtlich bald Erfolge zeigen
werden. Mehr Möglichkeiten zur
Energiekostenkontrolle für die Verbraucher Die Energiepreise werden in Zukunft
wahrscheinlich noch steigen, unter anderem aufgrund der nicht nachlassenden
weltweiten Nachfrage nach Brennstoffen und der für die Erhaltung und
Modernisierung der alternden Energiesysteme der EU erforderlichen Investitionen[19]. Durch den Binnenmarkt kann jedoch sichergestellt werden, dass die
Investitionen auf die kostenwirksamste Weise getätigt werden und die Kosten für
Haushalte und Industrie (vor Steuern) durch den Wettbewerbsdruck auf die
Versorger unter Kontrolle bleiben. Schätzungen zufolge könnten die Verbraucher
in der EU bereits jetzt bis zu 13 Mrd. EUR jährlich einsparen, wenn
sie zu dem Versorger wechseln würden, der den günstigsten Strompreis anbietet[20]. Dieses Potenzial bleibt derzeit weitgehend ungenutzt, da die Bürger
immer noch nicht umfassend für diese durch den Markt geschaffenen Möglichkeiten
sensibilisiert sind bzw. von diesen nicht vollständig Gebrauch machen können[21]. Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch
intelligente Technologien Neue Energiedienstleistungen, die neuen
Akteuren offen stehen, und Marktanreize können dazu beitragen, dass die
Verbraucher auf ihre Energiekosten besser Einfluss nehmen, indem sie in die
Lage versetzt werden, Energie kosteneffizienter zu konsumieren bzw. Strom
leichter selbst zu erzeugen. Neue technische Entwicklungen werden diesen
Trend unterstützen. Intelligente Messsysteme erleichtern die Energieerzeugung
in Kleinstanlagen durch die Verbraucher und können zur Senkung des
Energieverbrauchs der Haushalte beitragen. Außerdem ermöglichen intelligente
Messsysteme die Anpassung des Stromverbrauchs in Echtzeit entsprechend den Marktpreisschwankungen.
Dadurch können die Energiekosten der Haushalte um 13 % reduziert werden,
wobei sich mithilfe der Hausgerätetechnik noch größere Einsparungen erzielen
lassen[22]. Die neue Energieeffizienz-Richtlinie, die auch
Bestimmungen über die dezentrale Erzeugung und Demand-Response-Maßnahmen
enthält[23], wird dazu beitragen, dass der Markt sich in diese Richtung
entwickelt. Durch die Zusammenarbeit zwischen Versorgungsunternehmen
(insbesondere im Energie- und im Telekommunikationssektor) kann dafür gesorgt
werden, dass die damit zusammenhängenden Investitionen kosteneffektiv sind[24]. Mehr
Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen Es reicht nicht aus, über Transportnetze zu
verfügen, ebenso wichtig ist, dass alle Marktakteure sie nutzen können. Dies
war das Ergebnis der Sektoruntersuchung der Kommission zur Funktionsweise der
Energiemärkte im Jahr 2007[25]. Da der Zugang zu Transportinfrastrukturen
nicht offen und diskriminierungsfrei gehandhabt wurde, konnten neue
Marktteilnehmer nicht auf gleichberechtigter Basis am Wettbewerb teilnehmen.
Aufgrund der EU-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten bereits verpflichtet, die
Geschäftsbereiche der Übertragung/Fernleitung und der Versorgung zu trennen
(Entflechtung)[26]. Eine neue, ausschließlich der Übertragung/Fernleitung gewidmete
Branche ist entstanden, die immer stärker grenzüberschreitend tätig ist. Der
Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) und der Europäische
Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSOG) sowie die Agentur für die
Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) leisten einen wichtigen
Beitrag dazu, dass die bestehenden Infrastrukturen effizienter genutzt werden
und neue Infrastrukturen aus europäischer (anstatt unternehmensbezogener)
Perspektive unter Einsatz der besten verfügbaren Technologien optimal geplant
und entwickelt werden. Es sind weiterhin Anstrengungen zur strengen
Durchsetzung der Entflechtungs- und Wettbewerbsvorschriften erforderlich, um
einen effektiven Zugang zu den Transportinfrastrukturen in der ganzen EU
sicherzustellen. Effizientere Nutzung und Entwicklung der
Netze Europaweite technische Regeln (verbindliche
Leitlinien und Kodizes) können die Netzeffizienz weiter verbessern. Versorger
und Nutzer sollten leichter Zugang zur Infrastruktur haben und von niedrigeren
Transaktionskosten für den grenzüberschreitenden Handel profitieren. Im
Erdgassektor können neue Regeln für das Engpassmanagement und die transparente
Vergabe von Rohrleitungskapazitäten Hindernisse für den Netzzugang aus dem Weg
räumen. Im Elektrizitätssektor können neue technische Vorschriften wie die für
grenzüberschreitende Regelenergiemärkte und liquide Intraday-Märkte[27] in Verbindung mit intelligenten Netzen zu einer größeren Flexibilität
des Systems und zur Integration des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen in
großem Maßstab sowie zur Nutzung nachfrageseitiger Ressourcen (Demand Response)
neben der Erzeugung beitragen. Auf diese Weise werden die Erzeuger, die
erneuerbare Energieträger einsetzen, in die Lage versetzt, in vollem Umfang an
einem wirklich wettbewerbsbestimmten Markt teilzuhaben und schrittweise
dieselbe Verantwortung zu übernehmen wie die konventionellen Erzeuger, auch im
Hinblick auf die Regelenergie. 3. AUSSCHÖPFUNG DES POTENZIALS DES
ENERGIEBINNENMARKTES Die Vorteile eines gut funktionierenden
Energiebinnenmarktes werden zwar allmählich sichtbar, einige Probleme müssen
jedoch unverzüglich gelöst werden, damit dieser Binnenmarkt bis 2014 vollendet
ist. Geschieht nichts, könnte die Umstellung auf nachhaltige, innovative, CO2-arme
und energieeffiziente Systeme bis 2020 und danach gefährdet sein, und dringend
benötigte Investitionen könnten nicht zu den geringstmöglichen Kosten (oder
sogar überhaupt nicht) getätigt werden. 3.1. Durchsetzung 3.1.1. Umsetzung des dritten
Energiepakets Der Aufbau des Energiebinnenmarktes ist klar:
Er ist im dritten Energiepaket[28] und in den ergänzenden Rechtsvorschriften[29]
beschrieben. Die Bausteine sind vorgegeben, sie müssen jedoch wirksam umgesetzt
werden, wenn der Binnenmarkt funktionieren soll[30].
Verzögerungen bei der Umsetzung haben negative Auswirkungen auf alle Akteure
und sind daher nicht akzeptabel, weder im Hinblick auf die Aspekte, die die
Marktöffnung betreffen, noch im Zusammenhang mit den Teilen, mit denen
effektive Einflussmöglichkeiten für die Verbraucher geschaffen und ihre
Interessen geschützt werden sollen. Die Kommission führt mit Vorrang Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die die Richtlinien des dritten Energiepakets noch nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben[31]. Die Kommission beabsichtigt, regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Energiebinnenmarkt in den einzelnen Mitgliedstaaten und über die Vertragsverletzungsverfahren zu berichten. Mit Unterstützung des CEER wird die Kommission den Austausch empfehlenswerter Verfahrensweisen im Zusammenhang mit wichtigen Verbraucherthemen zwischen den Mitgliedstaaten fördern, auch bezüglich der Hilfsmittel für den Preisvergleich, transparenter Preisgestaltung und Abrechnung und der Definition des Begriffs des „schutzbedürftigen Verbrauchers“. Die nationalen Energieregulierungsbehörden werden aufgefordert, die Verbraucher zu informieren. Die Kommission wird vor Ende 2012 im Internet Hinweise auf die Verbraucherrechte im Energiesektor und auf Informationsquellen für Verbraucher und den Verbraucherschutz in den Energiemärkten der einzelnen Mitgliedstaaten bereitstellen. 3.1.2. Gewährleistung gleicher
Wettbewerbsbedingungen Die Energieregulierungsbehörden und die Wettbewerbsbehörden auf EU-Ebene und nationaler Ebene müssen entschieden handeln, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen auf dem Markt gleich behandelt werden und für alle gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen (und dass dies auch in Zukunft so bleibt)[32]. Die Kommission wird die Wettbewerbsvorschriften aktiv durchsetzen. Dies ist insbesondere dort von Bedeutung, wo
tradierte Vorteile der bisherigen Betreiber ein Hindernis für neue
Marktteilnehmer darstellen. Die Kommission wird auch in Zukunft das
Kartellrecht und die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Energiesektor
anwenden, um zu gewährleisten, dass Wettbewerbshemmnisse, die durch die
Regulierung beseitigt werden, nicht durch Maßnahmen von Unternehmen oder
Behörden, die zu Marktverzerrungen führen könnten, neu geschaffen werden. Die Kommission wird die Behörden drängen, dafür zu sorgen, dass Konzessionen (z. B. für die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Speicheranlagen oder den Betrieb von Verteilernetzen) in voller Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Vertrags und mit dem EU-Sekundärrecht vergeben werden. Am zweckmäßigsten wäre es, diese Konzessionen auf nicht diskriminierender Grundlage unter Verwendung offener Instrumente wie Auktionen auszuschreiben. Die Kommission beabsichtigt, die Eignung der bestehenden Regulierungsmaßnahmen im Hinblick auf dieses Ziel zu prüfen. Auch für EU-Unternehmen und
Nicht-EU-Unternehmen müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Durch die
Binnenmarktvorschriften und den Handel über liquide Strombörsen steht der Energiemarkt
der EU Betreibern aus Drittländern offen. Sind diese in der EU tätig, haben sie
dieselben Rechte und Pflichten wie EU-Unternehmen. Da die Gas- und Stromimporte
keinen Beschränkungen oder Abgaben unterliegen, ist der europäische Markt einer
der offensten Energiemärkte weltweit mit Vorbildfunktion für weitere
Erleichterungen des internationalen Energiehandels. Die Handelspolitik der EU
verfolgt das Ziel, dass EU-Unternehmen außerhalb der EU in den Heimatmärkten
ihrer Wettbewerber mit diesen auf gleicher Basis konkurrieren können. Ein
Energiebinnenmarkt mit 500 Millionen Verbrauchern verschafft der EU und
ihren Unternehmen im internationalen Handel Gewicht. 3.1.3. Überbrückung der Unterschiede
zwischen den Mitgliedstaaten Wenn der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt
der EU Realität werden soll, darf keine Region und kein Mitgliedstaat
zurückgelassen werden. Allerdings sind zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug
auf die wirtschaftliche Entwicklung der Energiemärkte große Unterschiede
festzustellen[33], z. B. zwischen den Gasmärkten im Nordwesten der EU und denen im
östlichen Teil der EU. Die Kommission und ACER werden regionale Initiativen fördern, damit diese eine maßgebliche Rolle bei der Überbrückung der Unterschiede spielen. Die regionalen Initiativen sollten dazu beitragen, dass zusätzliche regionale Gashubs und Strombörsen eingerichtet werden und das Ziel der vollständigen Kopplung der Strommärkte in der EU so bald wie möglich erreicht wird[34]. In Mitgliedstaaten, in denen es nur einen
Versorger und keine Netzverbindungen zu anderen Versorgern gibt, bringen
regionale Marktregelungen kaum etwas. Die Kommission ist entschlossen, diese
Mitgliedstaaten beim Aufholprozess zu unterstützen. Ohne grundlegende Reformen
in diesen Ländern werden jedoch keine Fortschritte möglich sein. Die Mitgliedstaaten müssen den Wettbewerb durch den Ausbau der Infrastrukturen, insbesondere zur Unterstützung grenzüberschreitender Tätigkeiten, und durch die Beseitigung von Markteintrittsbarrieren beleben. 3.2. Die
Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der
Nutzung ihrer Möglichkeiten Eine strenge Durchsetzung der
Verbraucherschutzvorschriften ist zwar von entscheidender Bedeutung, jedoch
reicht sie nicht aus. Um die Vorteile des Binnenmarktes voll auszuschöpfen,
müssen die Verbraucher – darunter Bürger und kleine Unternehmen – in die Lage
versetzt werden und Anreize dafür verspüren, eine aktive Rolle auf dem Markt zu
spielen. Derzeit legen KMU und Haushalte ein stärker
passives Verhalten an den Tag als industrielle Großkunden, weshalb sie
Nachteile dadurch erleiden, dass Preisunterschiede nicht genutzt werden. Dies
kann zum Teil auf ineffizienten Verbraucherschutz, fehlende Transparenz oder
Fehlen von verbraucherfreundlichen Informationen zurückzuführen sein, die alle
geringe Zufriedenheit[35] und wenig Vertrauen bei den Verbrauchern zur Folge haben. Ohne das
Interesse der Verbraucher, am Markt aktiv teilzunehmen, gibt es keine
Diversifizierung von Dienstleistungen und keine Entwicklung von Mehrwertdiensten[36]. 3.2.1. Grundlagen für diversifizierte
und innovative Dienstleistungen Eine Entscheidung für das beste Angebot kann
u. a. bedeuten, dass der Versorger gewechselt werden muss, um weniger zu
zahlen oder eine bessere Dienstqualität zu erhalten, oder dass Preismodelle
ausgewählt werden, die die effiziente Energienutzung belohnen oder die
Energieerzeugung in Kleinstanlagen fördern. In
wettbewerbsgeprägten Märkten steht den Verbrauchern ein diversifiziertes
Angebot zur Verfügung, da die Anbieter darum bemüht sind, den unterschiedlichen
Bedürfnissen und Vorlieben der Verbraucher gerecht zu werden. Einige Anbieter
stellen ihr Angebot auf preisbewusste Verbraucher ab und führen den Wettbewerb
über die Kosten, andere zählen auf die hohe Qualität ihrer Dienstleistung oder
einen Mehrwert bzw. Zusatzleistungen, oder sie bieten sogar Pakete von
Energiedienstleistungen und Leistungen aus einem anderen Bereich an (z. B.
Telekommunikation). Die rechtzeitige Einführung intelligenter
Messsysteme entsprechend den EU-Vorschriften kann Demand-Response-Lösungen und
andere innovative, intelligente Dienste hervorbringen. Verbrauchern kann zum
Beispiel die Möglichkeit gegeben werden, in Zeiten geringerer Nachfrage
niedrigere Preise zu nutzen, während in Spitzenlastperioden der
Energieverbrauch unattraktiv gemacht wird. Dadurch erhöhen sich die Vorteile
für den Verbraucher und stehen ihm größere Wahlmöglichkeiten zur Verfügung.
Solche Dienstleistungsangebote hängen nicht nur von der Fähigkeit der
Unternehmen ab, auf die unterschiedliche Motivation und die unterschiedlichen
Möglichkeiten der Energieverbraucher in Bezug auf ihren Energieverbrauch
abzustellen, sondern auch von der Verfügbarkeit von diversifizierten, flexiblen
und/oder dynamischen Preissystemen. [37] Derzeit verhindert die Preisregulierung in
zahlreichen Mitgliedstaaten attraktive Dienstleistungsangebote sowie
maßgeschneiderte und dynamische Preisgestaltungssysteme der Versorger[38]. Sie wirkt abschreckend auf neue Marktteilnehmer, die in Konkurrenz zu
den etablierten Unternehmen treten könnten. In einigen Mitgliedstaaten sind die
Preise für einige oder alle Kundengruppen auf einem Niveau unterhalb der
Marktkosten sogar staatlich reguliert. Dies kann zur Folge haben, dass die
Energieversorgungsunternehmen oder der Staat die auf die Energiepreise
zurückzuführenden Defizite ausgleichen, wodurch eine beträchtliche Belastung
für künftige Energiekunden bzw. die Steuerzahler entstehen kann. So wird auch
kein Anreiz für eine effiziente Energienutzung geschaffen. Eine solche Situation
fördert natürlich nicht die Entstehung eines wettbewerbsgeprägten Marktes und
ist auf Dauer wirtschaftlich nicht tragbar. Auch wenn regulierte Preise eine Kostendeckung
zulassen, werden so keine sinnvollen Preissignale gesetzt, die effiziente
Investitionen sicherstellen. Vielmehr sehen Investoren regulierte Preise als
Zeichen politischer Einflussnahme, die Investitionen behindern. In einigen
Mitgliedstaaten[39] übt der Staat bereits keinen Einfluss mehr auf die Strom- und
Gaspreise aus (auch nicht auf die Preise für Endkunden), und die Kommission hat
mit anderen[40] einen baldigen Ausstieg aus der Preisregulierung vereinbart; die
meisten Mitgliedstaaten sind jedoch noch in irgendeiner Weise an der
Preisbildung für Endkunden beteiligt. In der Vergangenheit hat die Kommission
Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten eröffnet, die die Preise für
Industriekunden regulieren. In einem jüngeren Urteil des Gerichtshofes der
Europäischen Union wird festgehalten, dass eine Preisregulierung nur unter
genau definierten Bedingungen mit dem EU-Recht vereinbar sein kann[41]. Die Mitgliedstaaten sollten sich um eine Beendigung der Preisregulierung für Strom und Erdgas für alle Kunden, auch für KMU und Privathaushalte, bemühen und dabei die Verpflichtung zur Gewährleistung der Grundversorgung und den wirksamen Schutz schutzbedürftiger Kunden berücksichtigen. Die Versorger sollten die verschiedenen Kostenelemente der endgültigen Kosten für ihre Kunden klar bekannt geben, um fundierte Entscheidungen zu erleichtern. Die Kommission wird weiterhin darauf bestehen, dass Zeitpläne für den Ausstieg aus der Preisregulierung in die Strukturreformen der Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Die Kommission wird sich weiter für die marktbasierte Preisbildung in den Endkundenmärkten einsetzen, auch durch Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die an einer Preisregulierung festhalten, die die im EU-Recht festgelegten Bedingungen nicht erfüllt. 3.2.2. Gezielter Schutz für
schutzbedürftige Verbraucher Die Energieendpreise für die Verbraucher
können in den kommenden Jahren weiter steigen, mit entsprechenden Folgen
insbesondere für wirtschaftlich schlecht gestellte Verbraucher. Sie sollten
daher in angemessener Weise geschützt werden. Subventionen und
Regulierungsmaßnahmen, die eine Senkung der Energiepreise insgesamt bezwecken,
verringern tendenziell die Anreize für energieeffiziente Verhaltensweisen,
zielen nicht speziell auf die Bedürftigsten ab und können den Wettbewerb
verzerren. Die Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher durch finanzielle
Maßnahmen kann zwar eine sozialpolitische Maßnahme sein, eine Unterstützung im
Hinblick auf die Einsparung von Energie ist jedoch eine kostenwirksame Form der
Unterstützung[42]. Die Veränderungen, die derzeit im
Energiesektor stattfinden, könnten für einige Verbraucher, die nicht über die
erforderlichen Hilfsmittel oder Kompetenzen verfügen (Kenntnisse, Zugang zu
Informationen online und offline), außerdem eine aktive Beteiligung an dem neu
entstehenden Markt und die Nutzung der damit verbundenen Vorteile erschweren.
Diese Verbraucher benötigen gegebenenfalls eine weitere Unterstützung in nicht
finanzieller Form, damit sie auch ihre Rechte und Eigenverantwortung begreifen.
Die Tatsache, dass einige Verbraucher
geschützt werden müssen, spricht nicht gegen eine Fortsetzung der
Liberalisierung, sondern bedeutet, dass der angemessene Schutz der Verbraucher,
insbesondere derjenigen in einer benachteiligten Situation, ein zentrales
Kriterium für eine erfolgreiche Vollendung des Energiebinnenmarktes der EU sein
wird. Die Mitgliedstaaten sollten schutzbedürftige Verbraucher gezielt unterstützen, um deren wirtschaftliche Schwierigkeiten auszugleichen und ihnen zu helfen, in einem immer komplexeren Endkundenmarkt fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Definition der „Schutzbedürftigkeit“ von Energiekunden und der Ermittlung ihrer Ursachen unterstützen, indem sie Leitlinien vorgibt und den Austausch empfehlenswerter Vorgehensweisen erleichtert. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher und der Bekämpfung der Energiearmut einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Energieeffizienz legen. 3.3. Die
Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig? Unsere Energiesysteme befinden sich derzeit in
der frühen Phase einer großen Umstellung. Die Ersetzung der alternden Systeme
in der EU, die Dekarbonisierung der Systeme, ihre Gestaltung im Hinblick auf
Energieeffizienz und die Verbesserung der Versorgungssicherheit erfordern
bedeutenden Investitionen. Die EU unterstützt diese Investitionen mithilfe
verschiedener Instrumenten wie dem Europäischen Konjunkturprogramm, der
künftigen Fazilität „Connecting Europe“, der EU-Kohäsionspolitik[43] und dem Programm „Horizont 2020“[44]. Es wird
bereits investiert[45], das Investitionstempo muss sich jedoch erhöhen, wenn wir unsere Ziele
erreichen wollen. Der Energiebinnenmarkt kann der EU bei der
Umstellung helfen: Gut funktionierende Märkte fördern und tragen einen
Systemwandel wesentlich effektiver und kostengünstiger als jede zentrale
Planung oder eine rein subventionsgesteuerte Erneuerung es könnten. Ohne eine
sinnvoll integrierte, moderne Infrastruktur ist der Wandel jedoch nicht
möglich. 3.3.1. Den Marktkräften die Förderung
geeigneter Investitionen überlassen Vor der Liberalisierung kontrollierten
vertikal integrierte nationale Energieversorgungsunternehmen das gesamte
System, von der Erzeugung bis zum Verbrauch. Mit der Entwicklung eines
wettbewerbsgeprägten Marktes mit mehreren Erzeugern und eigentumsrechtlich
entflochtenen Netzbetreibern kann kein Unternehmen alleine die Zuverlässigkeit
des Elektrizitätssystems sicherstellen. Alle Marktteilnehmer sind voneinander
abhängig. Durch die Integration von mehr Wind- und Sonnenenergie[46] werden Angebot und Nachfrage variabler und wird die Herausforderung,
jederzeit ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage herbeizuführen,
größer, zumindest solange, bis die Möglichkeiten für Demand Response und
Speicherung sich verbessern. Diese Herausforderungen für das
Elektrizitätssystem können jedoch bewältigt werden, wenn im Rechtsrahmen die
Aufgaben der an der Bereitstellung von Strom an die Endverbraucher beteiligten
Akteure (Erzeuger, Netzbetreiber, Demand-Response-Anbieter, Versorger und
Verbraucher) klar definiert sind. Angebots- und nachfrageseitige Flexibilität
kann und sollte auf der Grundlage angemessener (kurz-, mittel- und
langfristiger) Preissignale belohnt werden, um eine energieeffiziente Erzeugung
und Nutzung von Elektrizität zu unterstützen. Die Durchsetzung des
Kartellrechts wird entsprechende Regulierungsmaßnahmen ergänzen. Ein Eingreifen
des Staates, das privaten Investitionen entgegenwirkt und den Binnenmarkt
beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Flexibilität Wenn die Marktkräfte sich frei entfalten
können, wird der Marktwert von Strom zu jedem Zeitpunkt feststehen. Die Preise
werden, wenn das Angebot plötzlich steigt (z. B. wenn mehr Wind- oder
Sonnenenergie eingespeist wird), niedriger und bei einem geringen Angebot höher
sein. Solche dynamischen Preissignale sind
unerlässlich, wenn Verbraucher und nachfrageseitige Diensteanbieter ermutigt
werden sollen, ihren Verbrauch in Spitzenlastzeiten zu reduzieren. Im
Elektrizitätssektor haben sich Preisschwankungen bisher wenig auf das
Nachfragevolumen ausgewirkt. Mit der Einführung intelligenter Netze und
Messsysteme kann jedoch das Potenzial der Nachfrageflexibilität der einzelnen
Verbraucher und der Akteure, die Endkunden zusammenfassen, genutzt werden. Preissignale sind auch entscheidend bei der
Förderung von Flexibilität auf der Angebotsseite, die sich auf die
Stromspeicherung oder Erzeugungskapazitäten stützt, die rasch hoch- oder
heruntergefahren werden können. In Verbindung mit einem gestärkten EU-Emissionshandelssystem[47] kann der Markt optimale Investitionen und die Qualität unseres
Elektrizitätssystems in der Zukunft sicherstellen. Preisschwankungen können bei Politikern und
Verbrauchern Befürchtungen aufkommen lassen. Durch die Verbindung der Märkte
aller Mitgliedstaaten wird jedoch das Risiko begrenzt, denn es ist weniger
wahrscheinlich, dass Preisausschläge nach oben oder unten in allen Ländern
gleichzeitig auftreten. Durch eine höhere Nachfrageflexibilität und eine
flexible Produktion und Speicherung wird zum Ausgleich der Spitzen beigetragen.
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass stärkeren Schwankungen unterworfene
kurzfristige Märkte höhere Durchschnittspreise zur Folge haben, insbesondere
wenn fortlaufend Reservestrom erzeugt wird. Die Versorger können sich gegen das Risiko der
kurzfristigen Preisvolatilität auf längerfristigen Terminmärkten absichern.
Versorger von Endkunden werden Verbrauchern, die an flexiblen Lieferverträgen
interessiert sind, innovative Preispläne anbieten können, auf deren Grundlage sie
ihre Energieausgaben mittels intelligenter Messsysteme und Geräte optimieren
können, die ihren Verbrauch auf Niedrigpreisperioden ausrichten. So können korrekt funktionierende kurz- und
langfristige Großhandelsmärkte (insbesondere Day-Ahead-Markt, Intraday-Markt,
Markt für Ausgleichsdienste und Markt für Hilfsdienste), die den
wirtschaftlichen Wert von Strom in jedem Gebiet zu jedem Zeitpunkt
widerspiegeln, Investitionen dorthin lenken, wo sie am wirksamsten sind. Die Kommission wird vorrangig Folgendes tun: - Sie wird den weiteren Ausbau gut funktionierender grenzüberschreitender Großhandelsmärkte für alle Zeitraster durch die Entwicklung von Netzkodizes sicherstellen[48]. Die Kommission zählt auf die Unterstützung der ACER, des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber, des Europäischen Verbunds der Fernleitungsnetzbetreiber, des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um eine planmäßige Einführung der Netzkodizes[49]. Diese Kodizes werden gemeinsame Regeln für Netzbetreiber, Erzeuger, Versorger und Verbraucher enthalten, damit diese auf dem Markt effektiver agieren können. - Sie wird einen Beitrag zur beschleunigten Integration der Energiespeicherung und der flexiblen Produktion leisten, indem sie z. B. die verbleibenden Regulierungsfragen im Zusammenhang mit dem Netzkodex für die europäischen Regelenergiemärkte regelt. Die Kommission wird die Möglichkeit einer Koordinierungsinitiative zur Behandlung sich ergebender Regulierungsfragen und technischer Fragen prüfen. In der demnächst zu veröffentlichenden Mitteilung über Energietechnologien und Innovation wird untersucht werden, wie die technologische Entwicklung, darunter die Entwicklung innovativer Speichertechnologien und der Kleinsterzeugung, mit Marktentwicklungen auf europäischer Ebene kombiniert werden könnte, um die Klima- und Energieziele zu erreichen. Optimierung staatlicher Interventionen:
Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger Um die vereinbarten Ziele der Verringerung von
Treibhausgasemissionen zu den geringsten Kosten zu erreichen, wurde das
EU-Emissionshandelssystem – ein marktgestütztes Instrument, das zu einem
einheitlichen europäischen CO2-Preis geführt hat – eingeführt. Ab 2013
ist auch die Organisation des CO2-Markts vollständig „europäisiert“;
dadurch kann der Energiebinnenmarkt die Umstellung auf nachhaltige, CO2-arme
und effiziente Energiesysteme erleichtern, da Investitionsentscheidungen
zugunsten kohlenstoffarmer Technologien[50] und
Brennstoffe gegenüber kohlenstoffintensiven belohnt werden. Darüber hinaus wird bei der genannten
Umstellung des Energiesystems der Einsatz staatlicher Subventionen dahingehend
optimiert werden müssen, dass sinnvolle Investitionen auch in Zukunft gesichert
sind. Derzeit setzen die Mitgliedstaaten bei einer
Vielzahl von Energiequellen unterschiedliche Formen direkter oder indirekter
staatlicher Unterstützung und/oder von Zuschlägen auf die Energierechnung der
Verbraucher ein. Wenn man von weiteren Fortschritten bei der Verwirklichung des
Energiebinnenmarktes (wie oben beschrieben) sowie von sinkenden
Produktionskosten und der Weiterentwicklung des CO2-Marktes ausgeht,
müssen Fördermechanismen jeglicher Form regelmäßig überprüft werden. Fördermaßnahmen für erneuerbare Energieträger
beispielsweise sowie eine Reihe von verbindlichen Regeln für den vorrangigen
Netzzugang[51] wurden aufgrund der unvollständigen Marktöffnung, einer
unvollständigen Internalisierung der externen Kosten konventioneller Erzeugung
und des frühen Entwicklungsstandes der meisten erneuerbaren Energien
eingeführt. Seither haben sich die Märkte und Technologien weiterentwickelt. Die Kommission wird Leitlinien zu empfehlenswerten Verfahren und Erfahrungen mit Förderregelungen für erneuerbare Energien sowie zur Reform der Förderregelungen veröffentlichen[52]. Angestrebt wird eine größere Kohärenz der
nationalen Ansätze bei gleichzeitigem Schutz der Grundsätze der Kosteneffizienz
und der regelmäßigen Degressivität; gleichzeitig soll eine Zersplitterung des
Binnenmarktes vermieden werden. Je effizienter die Regelungen sind, desto
kostengünstiger wird Energie aus erneuerbaren Quellen. Und je kohärenter sie
sind, desto einfacher können erneuerbare Energiequellen grenzüberschreitend in
der gesamten EU und darüber hinaus integriert werden. Die
Kommission überarbeitet derzeit die Leitlinien für staatliche Beihilfen im
Bereich des Umweltschutzes dahingehend, dass sie der geänderten technologischen
Landschaft und den geänderten politischen Zielen der EU im Energiesektor
Rechnung tragen und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt
minimieren. Durch die Überarbeitung soll insbesondere
erreicht werden, dass die Kontrolle der staatlichen Beihilfen die Gewährung von
Beihilfen erleichtert, sofern diese sinnvoll konzipiert, gezielt und möglichst
wenig verzerrend sind und sofern keine besseren Alternativen (Regulierung,
marktbasierte Instrumente) zur Verfügung stehen. Die Kommission wird sich
insbesondere für Lösungen einsetzen, die kosteneffizient sind und die
grenzüberschreitende Integration fördern. Die Kommission beabsichtigt, aktiv dazu beitragen, dass das G20-Ziel der Beseitigung aller umweltschädlichen Subventionen, einschließlich der noch bestehenden direkten und indirekten Unterstützung für fossile Brennstoffe, erreicht wird[53]. Optimierung staatlicher Interventionen:
Sicherheit der Elektrizitätsversorgung Einige Mitgliedstaaten haben eine gezielte
Unterstützung der Verfügbarkeit von Erzeugungskapazitäten eingeführt oder
planen dies, da sie befürchten, dass durch den Energiemarkt allein keine
ausreichenden Investitionen in Erzeugungskapazitäten zur Gewährleistung der
Versorgungssicherheit auf längere Sicht sichergestellt werden. Diese
Mechanismen zur Kapazitätssicherung sind langfristige Instrumente, deren Ziel
darin besteht, (ausgewählten) Erzeugern fortlaufende Einnahmen zu sichern und
die Verbraucher zu verpflichten, für die vorhandenen Kapazitäten zu zahlen[54]. Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass
diese Mechanismen, wenn sie nicht gut konzipiert und/oder zu früh bzw. ohne
angemessene Koordinierung auf europäischer Ebene eingeführt werden, sich als
kontraproduktiv erweisen können. Wenn Kapazitätssicherungsmaßnahmen in Bezug
auf eine Nachfragesenkung nicht fair ausgelegt sind, können sie Lösungen
festschreiben, die auf dem Kriterium der Energieerzeugung und nicht auf
Energieeffizienz oder Demand Response beruhen. Wenn keine Unterscheidung
zwischen Grundlast und Spitzenlast getroffen wird, sind sie möglicherweise für
flexible Erzeugungskapazitäten nicht interessant genug.
Kapazitätssicherungsmaßnahmen führen zu einer Verzerrung des EU-weiten
Preissignals und dürften sich zugunsten der Energieerzeugung mit fossilen
Brennstoffen und zum Nachteil der eher variablen erneuerbaren Energieträger
auswirken (in einem Maße, das über das für den Erhalt des Gleichgewichts der
Elektrizitätssysteme notwendige hinausgeht). Daher können sie den EU-Zielen für
Dekarbonisierung und Ressourceneffizienz entgegenwirken. In gut funktionierenden Energiemärkten hängen
die Attraktivität von Investitionen in Erzeugungskapazitäten und die Sicherheit
der Stromerzeugung auch von der Entwicklung des CO2-Marktes ab. Die
Kommission legt Optionen für strukturelle Maßnahmen vor, mit denen das
derzeitige, auf die Wirtschaftskrise zurückzuführende Überangebot an
EU-ETS-Zertifikaten angegangen werden soll[55]. Dies
würde zu mehr Investitionssicherheit führen und die Notwendigkeit nationaler
Maßnahmen verringern. Schlecht konzipierte
Kapazitätssicherungsmaßnahmen würden weder eine angemessene Stromerzeugung noch
die Versorgungssicherheit gewährleisten, dürften jedoch die Investitionssignale
verfälschen. Solche Interventionen können den grenzüberschreitenden Handel und
Wettbewerb beeinträchtigen, denn sie können nationale Märkte von der
Stromerzeugung an anderen Orten in der EU abschotten und zu einer Verzerrung
der Standortwahl für die Erzeugung im Binnenmarkt führen. Nationale
Kapazitätssicherungsmaßnahmen können zu Kostensteigerungen für alle
Mitgliedstaaten führen, indem sie die beste Nutzung der Erzeugungskapazitäten
und eine Flexibilität über die Grenzen hinweg verhindern. Nach Auffassung der Kommission dürften die
Kapazitätssicherungsmechanismen den EU-Binnenmarktvorschriften, einschließlich
der Kontrolle der staatlichen Beihilfen und der Richtlinie 2009/72/EG,
unterliegen. Die Mitgliedstaaten sollten nachweisen, dass
solche Mechanismen notwendig und alternativen Konzepten wie
Spitzenausgleichsmaßnahmen, größeren Einfuhren über geeignete
Verbindungsleitungen und Erleichterung der Beteiligung auf der Nachfrageseite
auf dem Markt für Industrie- und Endkunden vorzuziehen sind. Selbst in Zeiten
von Kapazitätsengpässen muss der grenzüberschreitende Handel aufrechterhalten
werden. Die Kapazitätsvergabeverfahren müssen transparent und
diskriminierungsfrei sein. Die Mitgliedstaaten sollten umfassend analysieren, ob zu wenig in die Stromerzeugung investiert wird und gegebenenfalls warum. Sie sollten sich um grenzüberschreitende Lösungen für Probleme bemühen, bevor sie Interventionen erwägen. Bei jeder Kapazitätssicherungsmaßnahme sind die Folgen dieser Intervention auf die benachbarten Mitgliedstaaten und auf den Energiebinnenmarkt zu berücksichtigen. Eine Fragmentierung des Energiebinnenmarktes muss vermieden werden. Die Kommission leitet eine öffentliche Konsultation über die Sicherheit der Stromversorgung, die Angemessenheit der Stromerzeugung und den Energiebinnenmarkt ein. Je nach den Ergebnissen der Konsultation und weiteren Erörterungen mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern könnte die Kommission Folgemaßnahmen vorschlagen. Die Sicherheit der Energieversorgung erfordert
eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, die ein kurzfristiges
Reagieren auf Krisensituationen und langfristige Lösungen für Herausforderungen
im Bereich der Versorgungssicherheit ermöglichen kann. Mit einer immer stärkeren
Integration unserer Energiesysteme werden mehr Koordination und Zusammenarbeit
über die Grenzen hinweg notwendig sein, um Risiken zu ermitteln und anzugehen
und eine angemessene Reaktion auf Krisensituationen sicherzustellen. Die Kommission richtet eine Koordinierungsgruppe „Strom“ förmlich ein, die den Auftrag hat, die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Sicherheit der Elektrizitätsversorgung, auch im Zusammenhang mit der Angemessenheit der Erzeugungskapazitäten und der grenzübergreifenden Netzstabilität, zu erleichtern. 3.3.2. Mehr Integration,
beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche
Netze zur Integration der Energiemärkte der EU Energie muss
dahin fließen können, wo sie benötigt wird, ohne durch physische Barrieren an
den nationalen Grenzen behindert zu werden. Dies bedeutet u. a., dass die
Auswirkungen ungeplanter Stromflüsse („Ringflüsse“) auf die
grenzüberschreitende Marktintegration thematisiert werden müssen. Es sind
erhebliche Investitionen in die Energienetze erforderlich, damit bestimmte
Gebiete der EU nicht mehr isoliert sind[56] und die
Ziele der Strategie Europa 2020 erreicht werden können. Die Art und Weise, in der Investitionen
getätigt werden, muss dringend verbessert werden, wie im Vorschlag für eine
Verordnung zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ hervorgehoben wurde[57]. Die Arbeiten an der Definition der Energienetze der Zukunft im
Einklang mit dem Besitzstand im Umweltbereich haben bereits begonnen. Im
Oktober 2011 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zu
„Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur“[58] vor. Darin werden zwölf vorrangige Korridore und Gebiete ausgewiesen,
die Elektrizitätsnetze, Gasfernleitungsnetze und -speicher und Netze für den
Transport von Erdöl und Kohlendioxid betreffen; außerdem wird ein Verfahren für
die dynamische Ermittlung von Projekten von gemeinsamem Interesse vorgesehen.
Die Kommission hat sich für schnellere Genehmigungsverfahren, eine bessere
Kostenaufteilung für grenzübergreifende Infrastrukturen und finanzielle
Unterstützung ausgesprochen. Die rasche Verabschiedung und Umsetzung des Energieinfrastrukturpakets ist von entscheidender Bedeutung, was der Europäische Rat am 9. Dezember 2011 anerkannt hat. Beschleunigte Umstellung auf intelligente
Netze Da immer mehr Flexibilität und
Energieeffizienz erforderlich sind und die dezentrale Erzeugung und die
nachfrageseitige Beteiligung berücksichtigt werden müssen, ist ein
koordiniertes Vorgehen notwendig, um intelligente Netze auf europäischer,
regionaler und kommunaler Ebene einzuführen. Intelligente Netze beruhen auf
digitalen Infrastrukturen. Die Kommission hat einen
Vorschlag für eine Verordnung zu „Leitlinien für transeuropäische
Telekommunikationsnetze“[59] vorgelegt, in der u. a. digitale
Dienstinfrastrukturen als Priorität ausgewiesen wurden. Damit die Einführung dieser Netze
effizient vonstatten geht, sollten die Synergien zwischen
Telekommunikationsbetreibern und Betreibern des Energiesektors auf der Ebene
der Infrastruktur und Dienste genutzt werden. Letztere müssen auf
wettbewerbsfördernde Weise zusammenarbeiten, um so neuen Marktteilnehmern den
Zugang zu ermöglichen. Die Kommission wird auch weiterhin eine wettbewerbsfördernde Zusammenarbeit zwischen dem Energiesektor und dem IKT-Sektor unterstützen, was auch innovative Diensteanbieter einschließt, um die Modernisierung der Netze voranzutreiben und Innovationen im Energiesektor zu beschleunigen. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, dies auf nationaler Ebene zu fördern. Die europäischen Normenorganisationen (CEN/CENELEC/ETSI) haben den Auftrag, eine erste Reihe von Normen für intelligente Netze bis Ende 2012 zu erstellen. Die Kommission wird die Anwendung dieser Normen unterstützen. Die Kommission hat bereits eine Mitteilung zu
intelligenten Netzen verabschiedet[60], in der
die nötigen Rahmenbedingungen für die Industrie gefordert werden, damit diese
die Technologien und Produktionskapazitäten entwickeln kann, die solche
Investitionen möglich machen, und in der die Vision eines integrierten
Infrastrukturmanagements dargelegt wird[61]. Auf der
Grundlage bewährter Praktiken und Projekte in den Mitgliedstaaten[62] erarbeitet die Kommission derzeit Leitlinien und neue Instrumente, um
weitere Anreize für die Einführung intelligenter Messsysteme in diesem
Jahrzehnt zu geben[63], den Fortgang der aktuellen Projekte zur Einführung intelligenter
Messsysteme in der EU zu überwachen und vielversprechende Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten und Pilotprojekte[64] auf dem
Gebiet intelligenter Netze zu unterstützen. Die Kommission wird Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Innovationen weiter fördern, um die Einführung intelligenter Netze zu erleichtern. Die Kommission wird den Normungsauftrag, der den Europäischen Normenorganisationen zur Entwicklung einer zweiten Normenreihe erteilt wurde, erneuern, Orientierungshilfen erarbeiten und potenzielle Projekte von gemeinsamem Interesse bis Ende 2012 ermitteln. Bessere Demand Response in den
Verteilernetzen Mit der Verbreitung intelligenter Messsysteme,
von Technologien für die Kleinsterzeugung, von intelligenten Haushaltsgeräten
und der Haustechnik werden die Verbraucher immer mehr in der Lage sein, ihre
Energienachfrage auf die aktuelle Situation der Energiemärkte abzustimmen.
Diese Demand Response wird den Verbrauchern Kosteneinsparungen bei
gleichzeitiger Verbesserung der Effizienz und der Stabilität der Energiesysteme
ermöglichen. Sie setzt jedoch voraus, dass die Mitgliedstaaten,
Regulierungsbehörden, Übertragungs‑/Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB/FNB),
Verteilernetzbetreiber (VNB) und Versorger von Endkunden untereinander und mit
anderen Akteuren (nachfrageseitige Dienstleister, IKT-Unternehmen oder
Systementwickler) zusammenarbeiten. Ziel ist es, transparente und leicht
verständliche Regeln und Standards für die Demand Response und Datenverwaltung
zu entwickeln. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Rolle
der VNB überdacht wird. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass sich ihre
regulierten Tätigkeiten auf Aufgaben beschränken, die am besten von einem
natürlichen Monopol wahrgenommen werden, und dass neue Dienste, die durch neue
Technologien ermöglicht werden, in Wettbewerbsmärkten entwickelt werden. In
diesem Zusammenhang muss auch die Rolle von Dritten (wie Akteuren, die
Endkunden zusammenfassen, Energiedienstlern oder Akteuren aus anderen
netzgebundenen Sektoren wie IKT, Telekommunikation, Elektrotechnik) bei der
künftigen Entwicklung der lokalen Verteilernetze oder der Energiedienste
betrachtet werden. Die Kommission hat diese Debatte im Rahmen des
Bürgerforums „Energie“ (London) angestoßen und wird die Diskussionen auf der
Basis der Pläne der Mitgliedstaaten für die Einführung intelligenter
Messsysteme fortsetzen. Die Kommission wird sich in der bevorstehenden
Mitteilung zu Energietechnologien mit den technologischen Aspekten der weiteren
Entwicklung der Energieverteilernetze befassen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ehrgeizige Strategien für die Einführung intelligenter Messsysteme vorzusehen und dafür zu sorgen, dass sie den Interessen der Energieversorger, der Verteiler und der Verbraucher gleichermaßen gerecht werden. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, Aktionspläne zu erstellen, die deutlich machen, wie sie ihre Netze modernisieren wollen, wozu auch Regeln und Verpflichtungen für VNB, Synergien mit dem IKT-Sektor und die Förderung der Demand Response und dynamischer Preise in Einklang mit der Energieeffizienzrichtlinie gehören. 4. FAZIT Durch die Marktöffnung haben die Verbraucher
echte Wahlmöglichkeiten. Durch sie wird die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe
begrenzt und werden unangemessene staatliche Interventionen vermieden. Es gibt
eine Reihe von Problemen, die dringend in Angriff genommen werden müssen, um
den Energiebinnenmarkt bis 2014 zu vollenden, mehrere EU-Mitgliedstaaten an die
EU-Netze anzubinden, die Strategie Europa 2020 umzusetzen und bis 2050 den
Übergang zu einem transformierten Energiesystem für alle möglichst
kostengünstig zu verwirklichen. Diese Probleme verhindern auch, dass die
Verbraucher in den Genuss sämtlicher Vorteile kommen, sie schaffen Hindernisse
für Wettbewerb und Innovation und gefährden die Sicherheit und Nachhaltigkeit
der europäischen Energieversorgung. Die Kommission setzt sich im Rahmen ihrer
Zuständigkeit für die Bewältigung der Herausforderungen ein, die mit dem Bau
und der Modernisierung eines europäischen Netzes sowie mit der Integration
erneuerbarer Energien, der Kleinsterzeugung und intelligenter Netze verbunden
sind, indem sie einen stabilen Rechtsrahmen bereitstellt, der die Rolle der
verschiedenen Akteure (Netzbetreiber, Erzeuger, Versorger,
Demand-Response-Anbieter, Verbraucher und Regulierungsbehörden) festlegt. Auf der Grundlage dieser Mitteilung schlägt
die Kommission einen Aktionsplan (Anhang 1) zur Gewährleistung des Erfolgs
des Energiebinnenmarktes vor. Die Kommission fordert alle EU-Organe,
Mitgliedstaaten und betroffenen Akteure auf, gemeinsam auf die Verwirklichung
der vorgeschlagenen Maßnahmen gemäß dem vorgeschlagenen Zeitplan hinzuarbeiten.
Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans im
Jahr 2014 überprüfen. Die Kommission wird entschlossen dafür sorgen, dass
die Folgemaßnahmen zum Aktionsplan auf Ebene der Mitgliedstaaten und auf
EU-Ebene fest im europäischen Semester verankert sind, vor allem im
Jahreswachstumsbericht, im Bericht über die Integration des Binnenmarkts und in
den länderspezifischen Empfehlungen. Anhang
1: Aktionsplan für Europa Aktion/Maßnahme || Akteur (e) || Fristen Durchsetzung 1. Rechtzeitige und umfassende Umsetzung der Richtlinien des dritten Energiepakets und Anwendung der Verordnungen des dritten Energiepakets || Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/Kommission || März 2011 2. Leitlinien für die Definition des Begriffs „schutzbedürftige Kunden“ || Kommission || 2013 3. Strikte Anwendung der Vorschriften für den Energiebinnenmarkt und der Wettbewerbsregeln || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/nationale Wettbewerbsbehörden || fortlaufend 4. Verbesserung der Wirksamkeit der regionalen Initiativen und ihres Beitrags zur Integration des Energiebinnenmarkts || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/ACER || fortlaufend 5. Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen || Kommission || Ende 2013/ Anfang 2014 Unterstützung der Verbraucher und Stärkung ihrer Handlungskompetenz 6. Weitere Bemühungen zur Einbeziehung, Information und Motivation der Verbraucher, u. a. durch die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und durch webgestützte Inhalte für Verbraucher, die auf Verbraucherschutzressourcen und die wesentlichen Rechte von Energieverbrauchern hinweisen || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/Verbraucherverbände || 2013 / 2014 7. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Umfangs von Forschung, Datenerfassung und Berichterstattung über die Endkundenmärkte im Energiesektor im Rahmen des Bürgerforums „Energie“ || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/Verbraucherverbände || 2013 8. Verbesserung der Bereitstellung von Informationen für Verbraucher, Festlegung von Leitlinien und empfohlenen Verfahren für Hilfsmittel für den Preisvergleich, für klare und transparente Fakturierung und für die Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher || Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden/Verbraucherverbände || 2013 9. Gezielte Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher, damit diese eine fundierte Wahl treffen und ihren Energiebedarf in wettbewerbsgeprägten Endkundenmärkten decken können || Kommission/Mitgliedstaaten || 2013 Zukunftsfähige europäischen Energiesysteme 10. Annahme und Umsetzung der Netzkodizes - im Elektrizitätssektor: Regeln für Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement; Regeln für die längerfristige Kapazitätsvergabe; Regeln für den Netzanschluss; Systembetrieb. - im Gassektor: Kapazitätsvergabe; Regeln für den Ausgleich von Mengenabweichungen, einschließlich netzbezogener Regeln für Nominierungsverfahren, Regeln für Ausgleichsentgelte und Regeln für den netztechnischen Ausgleich von Mengenabweichungen zwischen den Netzen der Fernleitungsnetzbetreiber; Regeln für die Interoperabilität und den Datenaustausch; Regeln für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen. || ACER/ENTSO/Kommission/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden || 2013/2014 11. Zügige Verabschiedung und Umsetzung des Energieinfrastrukturpakets || Rat/Europäisches Parlament/Mitgliedstaaten/nationale Energieregulierungsbehörden || Dezember 2012 12. Verabschiedung der ersten EU-Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse || Kommission/Mitgliedstaaten || 2013 13. Schaffung des Rahmens und des Marktes für eine breit angelegte Einführung intelligenter Geräte (z. B. über Förderung von FuE, Normung, Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung) || Kommission/Akteure (insbesondere europäische Normenorganisationen) || 2014 14. Ausarbeitung nationaler Aktionspläne für die rasche Realisierung intelligenter Netze || Mitgliedstaaten/ Kommission || 2013 15. Überlegungen zu den künftigen Aufgaben und Zuständigkeiten der VNB, Demand Response, intelligenten Geräten und Haustechnik, dezentraler Erzeugung und Regelungen mit Energiesparverpflichtung || Kommission/Mitgliedstaaten || 2013 16. Untersuchung, wie der Energiebinnenmarkt zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen kann || Kommission || 2013 17. Analyse, wie die technologische Entwicklung, einschl. der Entwicklung von Speichertechnologien und der Kleinsterzeugung, mit Entwicklungen auf den Energiemärkten verbunden werden kann || Kommission || 2013 Gewährleistung angemessener staatlicher Interventionen 18. Allmählicher Ausstieg aus regulierten Gas- und Strompreisen unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur Gewährleistung der Grundversorgung und des wirksamen Schutzes schutzbedürftiger Kunden || Kommission/Mitgliedstaaten || 2009 und Folgejahre 19. - Analyse der Investitionsanreize im Elektrizitätssektor und der Angemessenheit der Stromerzeugung im derzeitigen europäischen Rechtsrahmen - Aufstellung von Kriterien für Bewertung und Gewährleistung der Übereinstimmung der nationalen Kapazitätssicherungsmaßnahmen mit dem Binnenmarkt || Mitgliedstaaten Kommission || 2013 und Folgejahre 20. Annahme von Leitlinien für die Förderregelungen für erneuerbare Energieträger || Kommission || 2. und 3. Quartal 2013 21. Förmliche Einsetzung der Koordinierungsgruppe „Strom“ || Kommission || Oktober 2012 22. Allmähliche Einstellung umweltschädlicher Subventionen, auch von direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe || Kommission/Mitgliedstaaten || spätestens bis 2020 [1] KOM(2011) 885. [2] KOM(2011) 658 endg. [3] KOM(2012) 573 endg. [4] Siehe auch Tabelle 12 der Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen „SWD 1“: „Energy Markets in the European Union in
2011“. [5] Verbraucherbarometer,
Europäische Kommission, GD SANCO, http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/editions/cms7_en.htm.
Das Funktionieren der Endkundenstrommärkte für Verbraucher in der Europäischen
Union, Studie im Auftrag der Europäischen Kommission, GD SANCO, 2010
(„Study on retail electricity markets“), http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/market_studies/docs/retail_electricity_full_study_en.pdf. [6] Siehe SWD 1, Seite 47. [7] Die Preise der Primärenergieträger sind in den letzten
Jahren jährlich um 14 % für Rohöl, um fast 10 % für Erdgas und um 8 %
für Kohle gestiegen, während die Großhandelsstrompreise in der EU wesentlich
weniger angezogen haben (3,4 %). Siehe SWD 1, Abb. 29. [8] Diese werden u. a. verwendet, um den
Umweltexternalitäten der Energienutzung Rechnung zu tragen und folgen damit den
von der Kommission in den Jahreswachstumsberichten 2011 und 2012
ausgesprochenen Empfehlungen (KOM(2011) 11 endg.) und KOM(2011) 815
endg.) sowie den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (EUCO 10/1/11
REV1), die darauf abzielen, die Besteuerung unter gebührender Berücksichtigung
der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie und der Verbraucherpreise von der
Arbeitskraft weg hin u. a. zum Verbrauch und zur Umweltverschmutzung zu
verlagern. Sie können jedoch auch für das Erzielen von Einkünften verwendet
werden. [9] Einzelheiten zu diesen Komponenten, aufgeschlüsselt nach
Mitgliedstaaten, sind SWD 1, Teil 3, zu entnehmen. [10] Siehe SWD 1, Teil 2, Abb. 33. [11] Siehe Studie mit dem Titel „Price developments on the
EU retail markets for electricity and gas 1998 – 2011”, S. 2, http://ec.europa.eu/energy/observatory/electricity/doc/analysis_retail.pdf.
Allerdings ist der durchschnittliche Anteil der
Umweltsteuern am gesamten Steueraufkommen in der EU rückläufig. Taxation trends in the European Union, Europäische Union 2011:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-DU-11-001/EN/KS-DU-11-001-EN.PDF [12] Durch die Marktkopplung werden die Verbindungskapazitäten
optimal genützt und es wird sichergestellt, dass die Elektrizität von Gebieten
mit niedrigen Strompreisen in Gebiete mit hohen Preisen fließt, da Käufer und
Verkäufer auf beiden Seiten der Grenze automatisch miteinander in Kontakt
gebracht werden. [13] Die Kommission achtet weiter darauf, dass Strombörsen
neben der für Marktkopplungsprojekte erforderlichen Zusammenarbeit keine
wettbewerbswidrigen Praktiken verfolgen. [14] ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1. [15] Siehe Karte 1 auf Seite 31 des SWD 1. [16] Beschluss Nr. 994/2012/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Einrichtung eines Mechanismus
für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Energieabkommen zwischen
Mitgliedstaaten und Drittstaaten, ABl. L 299 vom 27.10.2012, S. 13.
Siehe auch COM(2012) 218 final. [17] Die nationalen Regulierungsbehörden Europas koordinieren
ihre Arbeit auf internationaler Ebene über den Rat der europäischen
Energieregulierungsbehörden (CEER). [18] Der Vertrag wurde 2005 unterzeichnet. Mitglieder sind die
westlichen Balkanstaaten, die Ukraine und die Republik Moldau. Beobachter sind
Norwegen, die Türkei, Armenien und Georgien. [19] Siehe Mitteilung der Kommission „Energiefahrplan 2050“,
Seiten 2, 5, 6 und 7. Daraus geht hervor, dass die Dekarbonisierung des
Energiesystems nicht kostspieliger wäre als die Fortsetzung der gegenwärtigen
Politik. [20] Studie über das Funktionieren der Endkundenstrommärkte. [21] EU-weit sind die Verbraucher nur in geringem Maße
sensibilisiert. Nur ein Drittel der Verbraucher stellt laut der Studie über
Endkundenstrommärkte einen Preisvergleich an. [22] Vasaett-Studie, „Empower Demand“, http://www.esmig.eu/press/filestor/empower-demand-report.pdf. [23] KOM(2011) 370. [24] Öffentliche
Konsultation der GD CNECT:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/doc/library/public_consult/cost_reduction_hsi?cost_reduction.pdf. [25] KOM(2006) 851 endg. [26] Bisher hat die Kommission für über vierzig
Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber (ÜNB/FNB) in dreizehn Mitgliedstaaten
Entwürfe für Zertifizierungsbeschlüsse erhalten – 99 ÜNB/FNB müssen
zertifiziert werden. Achtzehn der ÜNB/FNB werden als eigentumsrechtlich
entflochtene Übertragungs‑/Fernleitungsnetzbetreiber zertifiziert werden. [27] Intraday- und Regelenergiemärkte ermöglichen es den
Marktteilnehmern (auch den Verbrauchern), Produktion und Verbrauch an sich
wandelnde Bedingungen - insbesondere variable Preise - anzupassen. Liquide
Intraday-Märkte sind erforderlich, um die stündliche Anpassung von Angebot und
Nachfrage zu ermöglichen, die noch nicht in ganz Europa gegeben ist.
Grenzüberschreitende Regelenergiemärkte werden zur Vermeidung unnötiger Kosten
im Zusammenhang mit der rein nationalen Beschaffung von Ausgleichsdiensten
beitragen. Dank dieser Regelungen können Angebot und Nachfrage für alle
Zeitraster grenzübergreifend abgestimmt werden. [28] Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG und Verordnungen
(EG) Nr. 713/2009, 714/2009 und 715/2009. [29] Insbesondere die Verordnung Nr. 994/2010 über
Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung
der Richtlinie 2004/67/EG des Rates, die Verordnung über die Integrität und
Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) und die vorgeschlagene
Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur. [30] Einzelheiten der Kommissionspolitik zur Umsetzung des
dritten Energiepakets wurden in der Mitteilung „Bessere Governance für den
Binnenmarkt“ (COM2012) 261 final) dargelegt. Auf seiner Tagung im
Oktober 2012 hat der Europäische Rat auf diese Mitteilung Bezug genommen
und die Mitgliedstaaten aufgefordert, dringend tätig zu werden. Folgemaßnahmen hierzu
werden u. a. im Rahmen des europäischen Semesters durchgeführt werden. [31] Siehe SWD 1, Teil 4. Seit September 2011 hat die
Kommission 19 Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der
Richtlinie 2009/72/EG und 19 Verfahren wegen Nichtumsetzung der
Richtlinie 2009/73/EG eingeleitet. Zum 24. Oktober 2012 waren nur 12
der Verfahren abgeschlossen, die übrigen sind noch anhängig. Dies berührt nicht
das Recht der Kommission, die Nichtumsetzung bestimmter Bestimmungen zu einem
späteren Zeitpunkt zu verfolgen, falls Mängel festgestellt werden, etwa im
Rahmen einer Überprüfung der Konformität (alle übermittelten nationalen
Umsetzungsmaßnahmen werden auf ihre Übereinstimmung mit dem EU-Recht geprüft). [32] Die Maßnahmen zur Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften
haben bereits die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der
Stromerzeugung (u. a. kartellrechtliches Verfahren gegen E.On, (2008),
fusionsrechtliches Verfahren GDF Suez/International Power (2011) und bei der
Gasversorgung (u. a. RWE (2009) und ENI (2010)) unterstützt. [33] Siehe SWD 1, Teile 2 und 3. [34] Mitteilung der Kommission „Die künftige Rolle regionaler
Initiativen“, KOM(2010) 721 endg. [35] Die Verbraucher geben eine negative Bewertung der Strom-
und Gasmärkte ab. 2012 nahm der Strommarkt Platz 26 von 30 Dienstleistungsmärkten
ein, wobei das Ergebnis in den südeuropäischen Ländern besonders schlecht war
(höchste Bewertung: Luxemburg, niedrigste: Bulgarien). Der Erdgasmarkt rangiert
an 21. Stelle von 30 (Slowenien erhielt die beste Bewertung, Belgien die
schlechteste). Sowohl bei den Strom- als auch bei den Gasmärkten waren die
Einschätzungen in Bezug auf Wahlmöglichkeiten, Vergleichbarkeit und Versorger-
bzw. Tarifwechsel niedrig, woraus sich schließen lässt, dass die Verbraucher
die durch die Marktliberalisierung geschaffenen Einsparmöglichkeiten nicht voll
nutzen. Einzelheiten der Ergebnisse, aufgeschlüsselt nach Ländern, sind
SWD 1, Teil 3, zu entnehmen. Siehe
http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/cms_en.htm. [36] Dies hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
(EWSA) erkannt. Ausgehend von seiner Arbeit mit Organisationen der
Zivilgesellschaft fördert der EWSA in der Zivilgesellschaft sowie zwischen der
organisierten Zivilgesellschaft und Entscheidungsträgern eine informierte und
strukturierte Debatte über Energiefragen. [37] BEUC, „Empowering Consumers
through Smart Meters”, S. 23-26, http://bit.ly/JKn9R7.
[38] Dies könnte die niedrigen Wechselquoten in einigen
Mitgliedstaaten zum Teil erklären. Weitere Einzelheiten zu den Wechselquoten
sind SWD 1, Teil 3 zu entnehmen. [39] Darunter Österreich, Tschechische Republik, Deutschland,
Finnland, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Slowenien, Vereinigtes Königreich. [40] Rumänien, Griechenland, Portugal. [41] Rechtssache C-265/08, Federutility und andere gegen
Autorità per l'energia elettrica e il gas. [42] Am 22. Juni 2011 legte die Kommission eine neue
Richtlinie zur Verbesserung der Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine
effizientere Nutzung von Energie auf allen Stufen der Energiekette vor – von
der Umwandlung und Verteilung bis zum Endverbrauch. Am 4. Oktober 2012
bestätigte der Rat die politische Einigung auf die Energieeffizienzrichtlinie. Das
Europäische Parlament hatte am 11. September 2012 der Einigung zugestimmt. [43] Im Zeitraum 2007-2013 sind Mittel in Höhe von mindestens 11 Mrd.
EUR geplant. Für 2014-2020 hat die Kommission eine starke Konzentration der
Maßnahmen der EU-Kohäsionspolitik auf erneuerbare Energien und
Energieeffizienz, u. a. auch auf intelligente Netze, sowie auf Forschung,
technologische Entwicklung und Innovation (FTEI) vorgeschlagen. Die
Mitgliedstaaten und Regionen müssen sicherstellen, dass diese Mittel private
Investitionen ergänzen und dabei ein Hebeleffekt und keine Verdrängung
entsteht. [44] Für eine gezielte Unterstützung von FuE. [45] Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
„Investment projects in Energy Infrastructure“ (SWD 2). [46] Aus dem Energiefahrplan geht hervor, dass die erneuerbaren
Energien bis 2050 den Kern des Energiesystems bilden und bereits 2030 einen
sehr großen Anteil an der Stromerzeugung haben werden. [47] Richtlinie 2003/87/EG. Geändert durch die Richtlinien 2008/101/EG
und 2009/29/EG. [48] Siehe Abschnitt 2.2, effizientere Nutzung und
Entwicklung der Netze. [49] Beschluss der Kommission vom 19. Juli 2012 zur
Aufstellung jährlicher Prioritätenlisten für die Ausarbeitung von Netzkodizes
und Leitlinien für 2013, 2012/413/EU. [50] Einschließlich der CO2-Abscheidung und
Speicherung („CCS“). [51] Richtlinie 2009/28/EG. [52] KOM(2012) 271 endg. [53] „Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa“, KOM(2011) 571
endg., umfasst ein Etappenziel, wonach spätestens 2020 umweltschädliche
Subventionen abgeschafft sein sollen. In den Jahreswachstumsberichten 2011
und 2012 (KOM(2011) 11 endg. und KOM(2011) 815 endg.) wird auch die
Abschafung umweltschädlicher Subventionen gefordert. Verpflichtungen zur Reform
von Subventionen für fossile Brennstoffe wurden auch auf internationaler Ebene,
z. B. im Rahmen der G20 und der Rio+20-Konferenz, eingegangen. [54] In einigen Mitgliedstaaten beinhalten die geplanten
staatlichen Interventionen langfristige Verträge zur Sicherstellung der
Versorgungssicherheit, wobei der Staat oder eine von ihm bestimmte Organisation
die Gegenpartei darstellt. Maßnahmen für den Ausbau von Kapazitäten sind zu
unterscheiden von kurzfristigen Mechanismen, die sicherstellen sollen, dass
Angebot und Nachfrage auch bei plötzlichen Schwankungen auf beiden Seiten in
Echtzeit ausgeglichen sind. [55] Siehe Mitteilung „Die Lage des CO2-Marktes in der EU im
Jahr 2012“, COM(2012) 652. [56] Siehe Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates
vom Februar 2011. Insbesondere sollten die baltischen Staaten, die an das
Stromnetz Russlands und Weißrusslands angeschlossen sind, mit der EU
synchronisiert werden. [57] KOM(2011) 665. [58] KOM(2011) 658 endg. [59] KOM(2011) 657 endg. [60] KOM(2011) 202. [61] Die Stromrichtlinie und die Energieeffizienzrichtlinie
enthalten eine komplementäre Mischung aus Verpflichtungen und Anreizen für die
Mitgliedstaaten, einen solchen Rahmen zu schaffen. [62] In Einklang mit der Mitteilung der Kommission zur
Industriepolitik, KOM(2012) 582. [63] Die Zahl der intelligenten Verbrauchszähler in der EU muss
von heute rund 45 Millionen bis 2020 auf mindestens 240 Millionen
ansteigen, wobei die erforderlichen jährlichen Investitionsausgaben von derzeit
knapp über 1 Mrd. EUR auf 4-5 Mrd. EUR (bis 2015) ansteigen werden
(vorbehaltlich einer Kosten-Nutzen-Analyse). [64] Zum Beispiel durch die Europäischen Industrieinitiativen
für Stromnetze und die Europäischen Innovationspartnerschaft „Intelligente
Städte und Gemeinschaften“.