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Document 52012DC0484
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL 5th FINANCIAL REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the EUROPEAN AGRICULTURAL GUARANTEE FUND 2011 FINANCIAL YEAR
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 5. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 5. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2011
/* COM/2012/0484 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT 5. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT HAUSHALTSJAHR 2011 /* COM/2012/0484 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... HAUSHALTSVERFAHREN.. 3 2........... KASSENFÜHRUNG UND
MITEELBEWIRTSCHAFTUNG.. 6 3........... VOLLZUG DES EGFL-HAUSHALTS 2011. 9 4........... ANMERKUNGEN ZUM
EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG FÜR 2011. 9 5........... VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN.. 11 6........... AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN.. 12 Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4-I Anhang 4-II Anhang 5 Anhang 6 || Haushaltsverfahren 2011 – EGFL-Mittelbindungen Anteil des Haushalts des EGFL am Gesamthaushalt der EU 2005-2011 Analyse des Haushaltsvollzugs für den EGFL – Haushaltsjahr 2011 Analyse des Haushaltsvollzugs - Haushaltsjahr 2011. Zweckgebundene Einnahmen – C4-Mittel Analyse des Haushaltsvollzugs – Haushaltsjahr 2011. Zweckgebundene Einnahmen – C5-Mittel Haushaltsvollzug für den EGFL nach Artikeln und Mitgliedstaaten – Haushaltsjahr 2011 Entwicklung der Verteilung der Ausgaben des EGFL – Haushaltsjahre 2006 bis 2011 Anmerkung: Diesem Bericht ist ein ausführliches Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen beigefügt. Der Text (in englischer Sprache) und die dazugehörigen Tabellen (ebenfalls in englischer Sprache) sind auch auf der Website der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verfügbar(http://ec.europa.eu/agriculture/fin/finrep_en.htm). BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT 5. FINANZBERICHT DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ÜBER DEN EUROPÄISCHEN GARANTIEFONDS FÜR DIE
LANDWIRTSCHAFT
HAUSHALTSJAHR 2011 1. HAUSHALTSVERFAHREN[1] 1.1. Haushaltsentwurf
2011 Der Haushaltsentwurf (HE) 2011 wurde von der Kommission am
29. April 2010 angenommen und der Haushaltsbehörde vorgelegt. Für
den aus Rubrik 2 des Finanzrahmens 2007-2013 finanzierten Europäischen
Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) wurden Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von insgesamt 43 747,4 Mio. EUR vorgeschlagen. Der Rat hat seinen
Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans für 2011 am 8. Juli 2010 festgelegt
und die Mittel für den EGFL gegenüber dem HE der Kommission um 470,2 Mio. EUR
auf 43 277,2 Mio. EUR gekürzt. Hingegen hat das Europäische
Parlament seinen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans für 2011 am 13. Oktober
2010 festgelegt und darin eine Aufstockung der Mittel für den EGFL gegenüber
dem HE der Kommission um 365,8 Mio. EUR auf 44 113,4 Mio. EUR
vorgesehen. 1.2. Berichtigungsschreiben für 2011 Am 20. Oktober 2010 genehmigte
die Kommission das Berichtigungsschreiben (BS) Nr. 3 zum HE 2011. Mit
diesem Berichtigungsschreiben wurde der Mittelbedarf für den EGFL auf 43 401,2 Mio. EUR
festgesetzt; das sind 346,2 Mio. EUR weniger als im HE vorgeschlagen,
was hauptsächlich auf die günstige Situation auf den Agrarmärkten (– 136 Mio. EUR)
sowie auf den Anstieg der erwarteten für 2011 verfügbaren zweckgebundenen
Einnahmen um 229 Mio. EUR zurückzuführen ist. 1.3. Feststellung des
Haushaltsplans 2011 2011 war das erste Jahr, in dem das im Vertrag von Lissabon vorgesehene neue jährliche
Haushaltsverfahren (Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union - AEUV) angewandt wurde. Angesichts
ihrer abweichenden Standpunkte zum Haushaltsentwurf der Kommission trafen der
Rat und das Europäische Parlament für einen Zeitraum von 21 Tagen in einem
Vermittlungsausschuss zusammen. Diese Vermittlungsfrist lief jedoch am 15. November
2010 ab, ohne dass eine Einigung über den Haushaltsplan 2011 erzielt wurde. Daher
hat die Kommission am 26. November 2010 im Einklang mit Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) einen neuen Entwurf für den Haushaltsplan vorlegt. Die Haushaltsbehörde bewilligte den neuen Entwurf
der Kommission für den Haushaltsplan, der vom Europäischen Parlament in der
Abstimmung vom 15. Dezember 2010
angenommen wurde. Der EGFL-Haushaltsplan 2011 umfasste Mittel für
Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von –
42 508,3 Mio. EUR
bzw. 42 509,1 Mio. EUR für Agrarmarktmaßnahmen und
Direktbeihilfen (Politikbereich 05); –
352,9 Mio. EUR
bzw. 253,7 Mio. EUR für Tiergesundheit und Pflanzenschutz
(Politikbereich 17); –
30,0 Mio. EUR
bzw. 25,8 Mio. EUR für die Fischerei (Politikbereich 11). Insgesamt sind im
Haushaltsplan für den EGFL Mittel für Verpflichtungen in Höhe von
42 891,2 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen in Höhe von
42 788,5 Mio. EUR veranschlagt. Die Differenz zwischen Mitteln
für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen ist darauf zurückzuführen, dass
für bestimmte von der Kommission direkt durchgeführte Maßnahmen getrennte
Mittel verwendet werden. Dies gilt in erster Linie für die Förderung des
Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Politikstrategie, die
Koordinierungsmaßnahmen in der Landwirtschaft, die Fischerei sowie die
Tiergesundheit und den Pflanzenschutz. Die für den EGFL bewilligten Mittel für
Verpflichtungen betrugen insgesamt 42 891,2 Mio. EUR, wovon 2 964,9 Mio. EUR
für Marktmaßnahmen nach Kapitel 05 02 und 39 771,1 Mio. EUR
für Direktbeihilfen nach Kapitel 05 03 vorgesehen waren. Darüber
hinaus sah der Haushaltsplan 2011 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 352,9 Mio. EUR
für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen des
Politikbereichs 17 (Gesundheit und Verbraucherschutz) und 30 Mio. EUR
für die Fischereimärkte im Rahmen des Politikbereichs 11 (Maritime Angelegenheiten
und Fischerei) vor. Einzelheiten siehe Anhang 1. 1.4. Zweckgebundene Einnahmen des
EGFL[2] Gemäß Artikel 34 der
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der
Gemeinsamen Agrarpolitik werden die Einnahmen aus finanziellen Berichtigungen
aufgrund von Konformitätsbeschlüssen, aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten und aus der Milchabgabe als zweckgebundene Einnahmen zur
Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet. Diese zweckgebundenen Einnahmen
können teilweise oder vollständig zur Finanzierung der EGFL-Ausgaben verwendet
werden, wenn die von der Haushaltsbehörde gewährten Haushaltsmittel nicht
ausreichen, um die in den Mitgliedstaaten aufgetretenen Ausgaben zu finanzieren.
Ungenutzte Einnahmen werden automatisch auf das nächste Haushaltsjahr
übertragen, um dann den Finanzbedarf des nächsten Jahres zu decken. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2011 wurden
die Höhe der zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2011 und die Höhe
der vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 zu
übertragenden zweckgebundenen Einnahmen geschätzt. Dieser Schätzwert wurde
berücksichtigt, als die Haushaltsbehörde den Haushaltsentwurf 2011 annahm.
Im Einzelnen: –
Die Einnahmen aus Rückforderungen beim
Konformitätsabschluss und aus Wiedereinziehungen infolge von Unregelmäßigkeiten
wurden mit 600,0 Mio. EUR bzw. 88 Mio. EUR, die Einnahmen
aus der Milchabgabe mit 19 Mio. EUR veranschlagt. Somit wurde der
Betrag der erwarteten zweckgebundenen Einnahmen im Laufe des
Haushaltsjahres 2011 auf 707 Mio. EUR geschätzt. –
Die voraussichtlich vom Haushaltsjahr 2010 auf
das Haushaltsjahr 2011 zu übertragenden zweckgebundenen Einnahmen wurden
mit 540 Mio. EUR veranschlagt. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1247 Mio. EUR
wurde in Form einer Herabsetzung der für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor beantragten Mittel um 500 Mio. EUR
und der für die Betriebsprämienregelung beantragten Mittel um 747 Mio. EUR
berücksichtigt. Für diese beiden Regelungen
bewilligte die Haushaltsbehörde schließlich in Übereinstimmung mit dem
Vorschlag der Kommission einen Betrag in Höhe von 292,0 Mio. EUR bzw.
30 389,0 Mio. EUR. Die Summe der bewilligten Mittel und der genannten
zweckgebundenen Einnahmen entspricht einem geschätzten Mittelbedarf von
insgesamt 792 Mio. EUR für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen im Obst- und Gemüsesektor und
31 136,0 Mio. EUR für die Betriebsprämienregelung. 1.5. Befristete Umstrukturierungsbeträge
im Zuckersektor[3] Die befristeten
Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor gemäß Artikel 11 der Verordnung
(EG) Nr. 320/2006 des Rates werden als zweckgebundene Einnahmen zur
Finanzierung der Umstrukturierungsbeihilfen für die Zuckerindustrie und andere
im Umstrukturierungsfonds vorgesehene Beihilfen behandelt. Für die
Wirtschaftsjahr 2006/07 bis 2008/09 wurden diese Beträge für die den
Marktteilnehmern in jedem Mitgliedstaat zugeteilten mengenmäßigen Quoten für
Zucker, Inulinsirup und Isoglucose in den Fonds eingezahlt. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2011
wurde damit gerechnet, dass ein Betrag in Höhe von 1015 Mio. EUR vom
Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden kann. 1.6. Anteil des Mittelvolumens des
EGFL am Gesamthaushalt der EU Für den Anteil des
endgültigen Mittelvolumens des EGFL (Mittel für Verpflichtungen) am
Gesamthaushalt der EU im Zeitraum 2004-2010 wird auf Anhang 2 verwiesen. 2. KASSENFÜHRUNG UND
MITTELBEWIRTSCHAFTUNG 2.1. Mittelbewirtschaftung 2.1.1. Für
das Haushaltsjahr 2011 verfügbare Mittel: in EUR || Ausgabenteil des Haushaltsplans (1) || Mittel für Verpflichtungen || Mittel für Zahlungen || Einnahmenteil des Haushaltsplans (AR) (2) || Prognosen 1. Ursprüngliche Mittelansätze für den EGFL, davon: || 42 891 201 900 || 42 788 499 841 || 1. Konformitätsabschluss || 600 000 000 1a. Mittelansätze für geteilte Mittelverwaltung || 42 465 900 000 || 42 465 900 000 || 2. Unregelmäßigkeiten || 88 000 000 1b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung (3) || 425 301 900 || 322 599 841 || 3. Zusatzabgabe der Milcherzeuger || 19 000 000 2. Berichtigungshaushalt 6/2011 || -23 140 000 || 0 || 4. Befristete Umstrukturierungsbeträge im Zuckersektor (4) || 0 3. Übertragung zum/aus dem EGFL im Jahr || 500 000 || 3 110 000 || Gesamtprognose AR || 707 000 000 4. Endgültige Mittelansätze für den EGFL, davon: || 42 868 561 900 || 42 791 609 841 || || 4a. Mittelansätze für geteilte Mittelverwaltung || 42 465 900 000 || 42 465 900 000 || || 4b. Mittelansätze unter direkter Verwaltung || 402 661 900 || 325 709 841 || || (1) In den Haushalt 2011 eingesetzte Mittel unter Berücksichtigung der geschätzten zweckgebundenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2011 sowie der gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1605/2002 des Rates vom Haushaltsjahr 2010 auf das Haushaltsjahr 2011 übertragenen zweckgebundenen Einnahmen. (2) AR: Einzuziehende zweckgebundene Einnahmen. Diese Beträge erscheinen nicht in den Einnahmen des Haushaltsplans (p.m.)[4], werden jedoch in den Erläuterungen zum Haushaltsplan angeführt. (3) 83 % der Verpflichtungsermächtigungen betreffen Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen des Politikbereichs 17 – Gesundheit und Verbraucherschutz. Der Rest betrifft Ausgaben für Politikstrategie und Koordinierung im Politikbereich 05 „Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ (10 %) und für Fischereimärkte im Politikbereich 11 „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“ (7 %). (4) Diese Einnahmen werden dazu verwendet, Mittel für die Zahlungen der Beihilfen aus dem Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie bereitzustellen. 2.1.2. Ausführung
der für das Haushaltsjahr 2011 verfügbaren Mittel: in EUR || Ausführung der Mittel für Verpflichtungen || Ausführung der Mittel für Zahlungen Geteilte Mittelverwaltung (1) || 43 772 404 535,48 || 43 772 404 535,48 Ausgaben im Rahmen der direkten Verwaltung || 385 606 709,61 || 344 507 317,37 Insgesamt (mit Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie Insgesamt (ohne Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie) || 44 158 011 245,09 187 935 635,21 43 970 075 609,88 || 44 116 911 852,85 187 935 635,21 43 928 976 217,64 (1) Gebundene Beträge. Verpflichtungen
und Zahlungen abzüglich zweckgebundener Einnahmen für die geteilte
Mittelverwaltung: 43 105 570 603,39 EUR. Im Haushaltsjahr 2011 wurden für
Verpflichtungen Mittel in Höhe von insgesamt 44 158 011 245,09 EUR
und für Zahlungen in Höhe von insgesamt 44 116 911 852,85 EUR
in Anspruch genommen. 2.1.3. Haushaltsausführung – Ausgaben
im Rahmen der direkten Verwaltung der Kommission in EUR Ausgaben im Rahmen der direkten Mittelverwaltung || Mittel für Verpflichtungen || Aufgehobene Mittelbindungen || Mittel für Zahlungen || Übertrag auf 2012 (2) Mittelansätze (C1) (1) || 402 661 900,00 || - || 325 709 841,00 || - Ausführung (C1) || 385 156 336,70 || - || 304 613 983,52 || 15 480 489,32 In Abgang gestellte Mittel || 17 505 563,30 || - || 5 615 368,16 || - (1) C1 bezeichnet die bewilligten Haushaltsmittel. Dieser Betrag umfasst Übertragungen zum /aus dem EGFL: 500 000 EUR für Mittel für Verpflichtungen und 3 110 000 EUR für Mittel für Zahlungen. (2) Übertrag auf 2012 nur für nichtgetrennte Mittel. Im Haushaltsplan 2011 waren Mittel für
Verpflichtungen in Höhe von 402,7 Mio. EUR für Ausgaben im Rahmen der
direkten Mittelverwaltung vorgesehen. Im Jahr 2011 wurde ein Betrag von 385,2 Mio. EUR
gebunden. Der Saldo dieser Mittel (17,5 Mio. EUR) ist verfallen. 81,9 %
Mittel für Verpflichtungen betreffen Ausgaben für Veterinär- und
Pflanzenschutzmaßnahmen im Rahmen des Politikbereichs 17 „Gesundheit und
Verbraucherschutz“. Der Rest betrifft den Politikbereich 05
„Landwirtschaft und ländliche Entwicklung“ (10,5 %) und den
Politikbereich 11 „Fischerei“ (7,6 %). Seit 2007 und im Einklang mit Artikel 149 der
Haushaltsordnung besteht der überwiegende Teil der EGFL-Mittel für Ausgaben im
Rahmen der direkten Mittelverwaltung durch die Kommission aus getrennten
Mitteln. Der automatische Übertrag auf 2012, der sich lediglich auf
nichtgetrennte Mittel bezieht, beläuft sich auf 15,5 Mio. EUR. 2.2. Monatliche Zahlungen 2.2.1. Monatliche Zahlungen an die
Mitgliedstaaten 2.2.1.1. Monatliche Zahlungen auf der Grundlage
der buchmäßigen Erfassung Artikel 15 der
Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die
Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik[5]
lautet: „Die Kommission leistet die monatlichen Zahlungen [...] für die
Ausgaben, die die zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten im Laufe des
Referenzmonats getätigt haben“. Die
monatlichen Zahlungen werden dem Mitgliedstaat spätestens am dritten Arbeitstag
des zweiten Monats überwiesen, der auf den Monat folgt, in dem die Ausgaben
getätigt wurden. Bei den monatlichen
Zahlungen handelt es sich um eine Rückerstattung der Nettoausgaben (nach Abzug
der Einnahmen), die bereits angefallen sind. Sie erfolgen auf der Grundlage der
monatlichen Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten[6]. Die monatliche buchmäßige
Erfassung der Ausgaben und Einnahmen unterliegt Überprüfungen und
Berichtigungen auf der Basis der detaillierten Ausgabenerklärung[7]. Zudem werden die Zahlungen
nach den Überprüfungen der Kommission im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens
endgültig. Die von den
Mitgliedstaaten vom 16. Oktober 2010 bis 15. Oktober 2011 getätigten
Zahlungen unterliegen der Regelung der monatlichen Zahlungen. Die verbleibenden
Zahlungen werden für eine begrenzte Anzahl von Maßnahmen direkt von der
Kommission geleistet. Im Haushaltsjahr 2011
belief sich der Nettobetrag der monatlichen Zahlungen auf 43 105 570 603,39 EUR. 2.2.1.2. Beschlüsse
über monatliche Zahlungen für 2011 Für das Haushaltsjahr 2011
hat die Kommission zwölf Beschlüsse über die monatlichen Zahlungen erlassen. Im
Dezember 2011 wurde darüber hinaus ein zusätzlicher Beschluss über
monatliche Zahlung erlassen, um die bereits gewährten Zahlungen entsprechend
den zu Lasten des Haushaltsjahres zu verbuchenden Ausgaben zu berichtigen. 3. VOLLZUG
DES EGFL-HAUSHALTS 2011 3.1. Inanspruchnahme der
EGFL-Haushaltsmittel Die ausgeführten Haushaltsmittel beliefen sich auf 43 970,1 Mio. EUR.
Diese Ausgaben wurden durch die ursprünglichen Mittelansätze unter Verwendung
des gesamten Betrags der aus dem Haushaltsjahr 2010 übertragenen
zweckgebundenen Einnahmen (905,1 Mio EUR) sowie eines Teils der
zweckgebundenen Einnahmen von 2011 (225,3 Mio. EUR) von insgesamt 666,8 Mio. EUR
finanziert. Im Politikbereich 05
(Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) betrugen die Ausgaben für
marktbezogene Maßnahmen 3 334,1 Mio. EUR und diejenigen für
Direktbeihilfen 40 178 Mio. EUR. Die für marktbezogene Maßnahmen
und Direktbeihilfen angefallenen Ausgaben überschritten die bewilligten
Haushaltsmittel und wurden zum einen Teil durch die Übertragung von Mitteln aus
anderen Haushaltsposten und zum anderen Teil durch Einnahmen gedeckt, die dem
EGFL-Haushalt zugewiesen waren. Der oben genannte
Gesamtbetrag der ausgeführten Haushaltsmittel umfasst auch die Aufwendungen für
den Politikbereich 11 (Maßnahmen zugunsten der Fischereimärkte) in Höhe
von 30 Mio. EUR sowie diejenigen für den Politikbereich 17
(Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen) in Höhe von 314,6 Mio. EUR. Einzelheiten zum
Haushaltsvollzug in den einzelnen Politikbereichen finden sich in
Anhang 3. In Anhang 5 sind
die Ausgaben für Marktmaßnahmen, Direktzahlungen und das Audit der
Agrarausgaben nach Artikeln und Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt. 4. ANMERKUNGEN ZUM EGFL-HAUSHALTSVOLLZUG
FÜR 2011 Es folgen Bemerkungen
zur Ausführung der landwirtschaftlichen Haushaltsmittel auf der Grundlage der
in Anhang 3 genannten Einzelheiten. 4.1. Kapitel 05 02:
Interventionen auf den Agrarmärkten 4.1.1. Einleitung Die Gesamtzahlungen für diesen Haushaltsbereich beliefen sich auf 3 344,1 Mio. EUR
und wurden aus den bewilligten Haushaltsmitteln in Höhe von 2 964,9 Mio. EUR
und zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 639,7 Mio. EUR finanziert. Es
wurden C1-Mittel in Höhe von 247,5 Mio. EUR auf den Haushaltsposten 05 07 01 06
übertragen, um die negativen Ausgaben in Höhe von ‑ 272 Mio. EUR
zu decken, die letztlich in den Haushaltsplan 2011 für den
EGFL-Rechnungsabschluss aufgenommen wurden. In Bezug auf zweckgebundene
Einnahmen wurden 628,9 Mio. EUR zur Deckung der Ausgaben im Obst- und
Gemüsesektor aufgewendet. Der verfügbare Saldo wurde auf das Jahr 2012
übertragen. Die aus Haushaltsposten, bei denen ein Minderverbrauch der Mittel
zu verzeichnen war, verfügbar gemachten Mittel wurden auf andere
Haushaltsposten übertragen, um zusätzliche Ausgaben je nach Bedarf zu decken. 4.1.2. Getreide Die Ausgaben beliefen sich
auf - 156,2 Mio. EUR. Dieser negative Betrag ist darauf
zurückzuführen, dass insgesamt 5,4 Mio. Tonnen Getreide aus den
öffentlichen Lagerbeständen zu durchschnittlichen Preisen, die über den
Ankaufspreisen lagen, entnommen wurden und somit ein Gewinn erzielt wurde, der
dem Haushalt 2011 zugute kommt. 4.1.3. Nahrungsmittelhilfeprogramme Die Mitgliedstaaten haben
das Programm 2011 für die Verteilung von Nahrungsmitteln an Bedürftige
nahezu vollständig ausgeführt. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten
Verwaltungs- und Transportkosten für die Programme der Vorjahre gezahlt. Aus
diesem Grunde wurden die Haushaltsmittel für 2011 um 15 Mio. EUR
überschritten. 4.1.4. Obst und Gemüse Der Mehrverbrauch des
Sektors ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahlungen der
Mitgliedstaaten für Sondermaßnahmen zur Stützung des Obst- und Gemüsesektors,
die die Kommission aufgrund der EHEC-Krise erlassen hat (Verordnung (EU) Nr. 585/2011),
und für die Beihilfe für Erzeugergruppierungen zur vorläufigen Anerkennung die
bewilligten Mittel überstiegen. Diese Zahlungen wurden durch
Mittelübertragungen von anderen Haushaltsposten und durch die diesem Sektor
zugewiesenen Einnahmen gedeckt. 4.1.5. Weinbauerzeugnisse Die primär in diesem
Sektor finanzierten Maßnahmen sind die nationalen Stützungsprogramme und die
Rodungsregelung. Die Mitgliedstaaten tätigten etwas geringere Ausgaben für die
nationalen Stützungsprogramme als in diesen Programmen vorgesehen. Jedoch
konnten diese Programme mit etwa 98 % der vorgesehenen Mittel erfolgreich
umgesetzt werden. Zudem wendeten sie weniger Mittel für Beihilfen im Rahmen der
Rodungsregelung auf als im Haushalt vorgesehen. 4.1.6. Rindfleisch Der Mehrverbrauch in
diesem Sektor war hauptsächlich auf die höheren Zahlungen der Mitgliedstaaten
für Erstattungen für die Ausfuhr von frischem und gefrorenem Fleisch und
lebenden Tieren zurückzuführen, die höher ausfiel als erwartet. Dieser
Mehrverbrauch wurde durch die Übertragung von bewilligten Mitteln aus anderen
Haushaltsposten finanziert. 4.1.7. Artikel 05 02 15: Schweinefleisch,
Eier und Geflügel, Bienenzucht und sonstige tierische Erzeugnisse Der Mehrverbrauch in diesem Sektor war
hauptsächlich auf die Zahlungen der Mitgliedstaaten für Ausfuhrerstattungen für
Geflügel und für die von der Kommission im Januar 2011 verabschiedete
Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch (Verordnung (EU)
Nr. 68/2011) zurückzuführen. Dieser Mehrverbrauch wurde durch die
Übertragung von bewilligten Mitteln aus anderen Haushaltsposten gedeckt. 4.2. Kapitel 05 03:
Direktbeihilfen Die bewilligten Mittel für
dieses Kapitel des Haushaltsplans 2011 beliefen sich auf 39 771,1 Mio. EUR,
während die Direktzahlungen etwa 40 178 Mio. EUR betrugen. Die
Höhe der EGFL-Ausgaben für Direktzahlungen war 2011 im Vergleich zu den
Zahlungen von 2010 hauptsächlich aufgrund der schrittweisen Einführung von
Direktzahlungen für die EU-12 höher, die im Jahr 2011 weiter fortgesetzt wurde.
Ein Teil der Betriebsprämienregelung sollte aus zweckgebundenen Einnahmen
finanziert werden, was zu diesem offensichtlichen Mehrverbrauch führte, der zu
einem Teil durch diese Einnahmen und zum anderen Teil durch Übertragungen von
bewilligten Mitteln aus anderen Haushaltsposten gedeckt wurde. 4.3. Kapitel 05 07:
Audit der Agrarausgaben 4.3.1. Artikel 05 07 01:
Kontrolle der Agrarausgaben Dieser Artikel umfasst
im Wesentlichen die Beträge, die dem EGFL-Haushalt durch Berichtigungen im
Rahmen des Rechnungsabschlusses und aufgrund der Nichteinhaltung von Fristen
für Zahlungen an Begünstigte gutgeschrieben wurden. Dieses Jahr nahm die
Kommission jedoch insgesamt positive Berichtigungen der Rechnungen der
Mitgliedstaaten (66,6 Mio. EUR) vor. Die von der Haushaltsbehörde
angenommenen Haushaltsmittel 2011 beliefen sich auf ‑ 272 Mio. EUR
für die negativen Berichtigungen im Rahmen des Rechnungsabschlusses. Die
Kommission hat diesen Posten durch die Übertragung von bewilligten Mitteln in
Höhe von 338,6 Mio. EUR aus anderen Haushaltsposten abgeschlossen. 5. VOLLZUG ZWECKGEBUNDENER EINNAHMEN 5.1. Zweckgebundene Einnahmen des
EGFL Die von 2010 auf 2011 tatsächlich übertragenen
zweckgebundenen Einnahmen beliefen sich auf 905,1 Mio. EUR und wurden
im Einklang mit Artikel 10 der Haushaltsordnung vollständig zur
Finanzierung der Ausgaben des Haushaltsjahrs 2011 verwendet. Dieser Betrag
deckte Ausgaben in Höhe von 403,6 Mio. EUR für die Betriebsfonds der
Erzeugerorganisationen und 501,5 Mio. EUR für die
Betriebsprämienregelung. Wie Anhang 4-I zu entnehmen ist, beliefen sich die
zweckgebundenen Einnahmen von 2011 auf 666,8 Mio. EUR und kamen wie
folgt zustande: –
Berichtigungen im Rahmen des
Konformitätsabschlusses in Höhe von ca. 467,3 Mio. EUR; –
Einnahmen aus Wiedereinziehungen infolge von
Unregelmäßigkeiten in Höhe von ca. 177,6 Mio. EUR; –
Einnahmen aus der Milchabgabe in Höhe von ca. 21,9 Mio. EUR. Ein Teil dieser zweckgebundenen Einnahmen von 2011
in Höhe von 225,3 Mio. EUR wurde verwendet, um die in diesem Jahr im
Sektor Obst und Gemüse aufgetretenen Ausgaben zu decken. Der Restbetrag der zweckgebundenen Einnahmen von
2011 in Höhe von 441,5 Mio. EUR wurde automatisch auf das
Haushaltsjahr 2012 übertragen, um den Mittelbedarf in dem Jahr zu
finanzieren. Einzelheiten sind den
Anhängen 4-I und 4-II zu entnehmen. 5.2. Zweckgebundene Einnahmen aus
den befristeten Umstrukturierungsbeträgen im Zuckersektor Wie in den Rechtsvorschriften vorgesehen, wurden
seit November 2009 keine neuen befristeten Umstrukturierungsbeträge von
den Mitgliedstaaten erhoben. Daher entsprechen die gesamten zweckgebundenen
Einnahmen, die zugunsten des Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie
verfügbar sind, den aus dem Haushalt 2010 übertragenen Beträgen in Höhe
von 1044,8 Mio. EUR. Nach Erstattung der von den Mitgliedstaaten gezahlten
Beihilfen für die Umstrukturierung der Zuckerindustrie in Höhe von
187,9 Mio. EUR (Einzelheiten siehe Ziffer 5.3) liegt ein Saldo
von ca. 856,9 Mio. EUR vor, der auf das Haushaltsjahr 2012 zur
Finanzierung der entsprechenden Beihilfen in dem betreffenden Jahr übertragen
wird. Einzelheiten sind den
Anhängen 4-I und 4-II zu entnehmen. 5.3. Umstrukturierungsfonds für
die Zuckerindustrie Die Erstattungen an
die Mitgliedstaaten für die von ihnen gezahlten Beihilfen für
Umstrukturierungsmaßnahmen, für Diversifizierungsbeihilfen und Beihilfen für
die Zuckerraffination beliefen sich auf 187,9 Mio. EUR. Diese
Beihilfen wurden den Mitgliedstaaten über die in Ziffer 5.2 genannten
zweckgebundenen Einnahmen in Höhe von 1044,8 Mio. EUR erstattet. Einzelheiten sind Anhang 3 zu entnehmen. 6. AUFSCHLÜSSELUNG NACH AUSGABENARTEN Die Ausgaben des EGFL belaufen sich auf insgesamt 43 970,1 Mio. EUR
(ohne den Umstrukturierungsfonds für die Zuckerindustrie). Im Folgenden werden
diese Ausgaben nach den wichtigsten Kategorien aufgeschlüsselt, wobei der
jeweilige Anteil an den Gesamtausgaben des EGFL für 2011 angegeben wird: Lagerhaltung Die Ausgaben für die Lagerhaltung betrugen ‑ 194,6 Mio. EUR.
Dieser negative Betrag ist darauf zurückzuführen, dass Getreide, Butter und
Magermilchpulver aus den öffentlichen Lagerbeständen zu durchschnittlichen
Preisen, die über den Ankaufspreisen lagen, entnommen wurden und somit ein
Gewinn erzielt wurde, der dem Haushalt 2011 zugute kommt (Einzelheiten siehe
Ziffer 4.1.2). Ausfuhrerstattungen Die Ausgaben für Ausfuhrerstattungen beliefen sich
auf 179,4 Mio. EUR, d. h. 0,4 % der Gesamtausgaben und
betrafen vor allem Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch, Milcherzeugnisse
sowie nicht unter Anhang I fallende Erzeugnisse. Sonstige Marktmaßnahmen Die Ausgaben für andere Marktmaßnahmen als
Lagerhaltung und Ausfuhrerstattungen beliefen sich auf 3428,3 Mio. EUR,
d. h. 7,8 % der Gesamtausgaben des Jahres. Zu dieser Kategorie
gehören Ausgaben hauptsächlich für Getreide, Nahrungsmittelhilfeprogramme, Obst
und Gemüse, Wein, Milch und Milcherzeugnisse sowie Rind- und Schweinefleisch. Diese
Ausgaben umfassen auch andere kleinere Beträge und die Berichtigungen aus dem
Audit der Agrarausgaben. Direktzahlungen Die Ausgaben für Direktzahlungen beliefen sich auf
40 178 Mio. EUR (d. h. 91,4 % der Gesamtausgaben). Direkte Ausgaben im Rahmen der direkten
Mittelverwaltung Diese Ausgaben in Höhe von 385,6 Mio. EUR
(0,9%) wurden direkt von der Kommission getätigt, und es handelte sich
hauptsächlich um Ausgaben für Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen sowie
landwirtschaftliche Buchführung und Maßnahmen zur Information über die GAP. Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen
der Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL Für diese Programme können keine Mittel für
Verpflichtungen im Rahmen der Abteilung Garantie des ehemaligen EAGFL mehr
gebunden werden. Die Mitgliedstaaten sind jetzt dabei, diese Programme
abzuschließen und unrechtmäßig gezahlte Beträge wiedereinzuziehen. Der
endgültige Nettobetrag der Wiedereinziehungen für diesen Haushaltsartikel
belief sich auf – 6,6 Mio. EUR. Anhang 6 ist die Entwicklung der
Aufgliederung nach Ausgabenarten im Zeitraum 2006-2011 zu entnehmen. [1] Das Haushaltsverfahren ist in Anhang 1
dargestellt. [2] Diese Beträge erscheinen nicht in den
Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 670 enthält die für den EGFL
zweckgebundenen Einnahmen), werden jedoch in den Erläuterungen zu diesem
Artikel angeführt. [3] Diese Beträge erscheinen nicht in den
Einnahmen des Haushaltsplans (Artikel 680 für befristete
Umstrukturierungsbeträge für den Zuckersektor), werden jedoch in den
Erläuterungen zu diesem Artikel angeführt. [4] p.m.: „pro memoria“. [5] ABl. L 209 vom 11.8.2005,
S. 1. [6] Diese monatlichen Ausgabenerklärungen
werden von den Mitgliedstaaten am 10. des Monats N+1 übermittelt. [7] Die detaillierten Erklärungen werden von
den Mitgliedstaaten monatlich (anhand der Tabelle 104) am 20. des Monats N+1
übermittelt.