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Document 52012DC0459
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL AND THE EUROPEAN PARLIAMENT Third report on monitoring development of the rail market
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Dritter Bericht über die Überwachung der Entwicklung des Schienenverkehrsmarkts
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Dritter Bericht über die Überwachung der Entwicklung des Schienenverkehrsmarkts
/* COM/2012/0459 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Dritter Bericht über die Überwachung der Entwicklung des Schienenverkehrsmarkts /* COM/2012/0459 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT Dritter Bericht über die Überwachung der
Entwicklung des Schienenverkehrsmarkts (Text von Bedeutung für den EWR) I. Einleitung 1. In den vergangenen Jahren
sahen sich die europäischen Eisenbahnen erheblichen Veränderungen gegenüber,
die sowohl mit der ungünstigen globalen Wirtschaftslage wie auch mit der
Entwicklung des Rechtsrahmens, insbesondere auf europäischer Ebene, verknüpft
sind. 2. Das Ziel, auf der Grundlage
des ungehinderten Wettbewerbs einen europäischen Schienenverkehrsraum zu
schaffen, ist in zahlreichen Dokumenten bekräftigt worden: im Verkehrsweißbuch
2011 „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem
wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“, in der
Mitteilung „Maßnahmen für mehr Stabilität, Wachstum und Arbeitsplätze“ vom
30. Mai 2012 (in der darauf hingewiesen wird, wie wichtig der Abbau von
Verwaltungslasten und Markteintrittsschranken ist), in den Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates vom Januar 2012 sowie in der Mitteilung „Bessere
Governance für den Binnenmarkt“. Durch ihren Beitrag zum Wirtschaftswachstum
und zur Schaffung von Arbeitsplätzen dient diese Marktöffnung auch den Zielen
der Strategie Europa 2020. 3. Vor diesem Hintergrund hat
die Kommission u. a. eine Neufassung des ersten Eisenbahnpaktes
vorgeschlagen, über die am 3. Juli 2012 eine politische Einigung erzielt
wurde. Gleichzeitig wurden erste Auswirkungen der Öffnung des Markts für
grenzüberschreitende Schienenpersonenverkehrsdienste spürbar, die am
1. Januar 2010 erfolgt war. 4. Diese anhaltende
Weiterentwicklung des Rechtsrahmens hatte den Gesetzgeber dazu veranlasst, die
Kommission mit der regelmäßigen Überwachung des europäischen
Schienenverkehrsmarkts zu beauftragen, um beurteilen zu können, wie sich die
Maßnahmen der EU-Politik auf den Markt auswirken, und um die Ausarbeitung und
künftige Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Eisenbahnsektor zu erleichtern. 5. Mit dem vorliegenden Bericht
wird somit die in der Richtlinie 2001/12/EG festgelegte Verpflichtung zur
Überwachung des europäischen Schienenverkehrsmarkts erfüllt[1]. 6. Auch die Mitteilung über die
Überwachung der Entwicklung des Schienenverkehrsmarkts[2] vom 18. Oktober 2007 und
der gleichnamige Bericht[3]
vom 18. Dezember 2009 wurden in diesem Sinne erstellt. Mit dem
vorliegenden Bericht werden diese Dokumente nicht nur auf den aktuellen Stand
gebracht, sondern auch verschiedene neue Aspekte berücksichtigt, die in den
vorangegangenen Berichten nicht behandelt wurden. II. Überwachungssystem für den
Schienenverkehrsmarkt 7. Die Kommission hat ein System
für die Überwachung des Schienenverkehrsmarkts (Rail Market Monitoring Scheme,
RMMS) eingerichtet, um den Anforderungen an die Marktüberwachung gerecht zu
werden. 8. Bei ihrer
Überwachungstätigkeit wird die Kommission von einer Arbeitsgruppe unterstützt,
der Vertreter der nationalen Ministerien und der Eisenbahnindustrie ebenso wie
die Sozialpartner angehören. Zwischen 2001 und Ende 2011 fanden
25 Sitzungen der RMMS-Arbeitsgruppe statt, davon drei seit Annahme des
vorhergehenden Berichts. 9. Die vorliegende Bewertung
stützt sich auf die Analyse der RMMS-Arbeitsgruppe, insbesondere auf die
Auswertung des Fragebogens, aber auch auf neuere Studien sowie auf statistische
Quellen, die der Kommission zur Verfügung stehen, vor allem Eurostat. Für die
Zwecke der vorliegenden Bewertung umfasst der Begriff ‚Mitgliedstaaten’ auch
Norwegen, das den Fragebogen ebenfalls beantwortet hat. III. Anwendung des rechtlichen und
institutionellen Rahmens 10. Alle Mitgliedstaaten, die über
ein Eisenbahnnetz verfügen, haben die Richtlinien des ersten Eisenbahnpakets
umgesetzt. Mängel in der Umsetzung, die unterschiedlich schwer wiegen und sich
zum Teil auf unterschiedliche Aspekte beziehen, haben die Kommission jedoch
seit 2008 dazu veranlasst, gegen die meisten Mitgliedstaaten
Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Je nach Besonderheit des betreffenden
Landes befinden sich diese Verfahren in unterschiedlichen Phasen. Ende 2011
waren beim Gerichtshof in Luxemburg noch Verfahren gegen
12 Mitgliedstaaten anhängig. Die Klagen betreffen wiederholt die
Unabhängigkeit wesentlicher Funktionen der Infrastrukturbetreiber, die
Bemessung der Wegeentgelte und die Unabhängigkeit der Regulierungsstellen. 11. Darüber hinaus hat die
Kommission eine Neufassung des ersten Eisenbahnpaktes vorgeschlagen[4]. Aus formaler Sicht handelt es
sich dabei um eine Vereinfachung des Rechtsrahmens im Eisenbahnsektor, indem
die drei vorgenannten Richtlinien harmonisiert, präzisiert, aktualisiert und in
einem einzigen Text zusammengefasst werden. Inhaltlich werden damit drei Ziele
verfolgt, nämlich angemessene Finanzierung und Nutzungsentgelte für
Schieneninfrastruktur, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Verkehrsdienstleister
und effizientere Regulierungsstellen. 12. Was das zweite Eisenbahnpaket
betrifft, sind die erforderlichen Stellen in den Mitgliedstaaten eingerichtet
worden. Die Dienststellen der Kommission führen derzeit eine Bewertung der
Umsetzung der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit[5] durch, die bis Mitte 2013
abgeschlossen werden soll. 13. Im dritten Eisenbahnpaket
waren die Richtlinien 2008/57/EG[6]
und 2009/131/EG[7]
bis zum 19. Juli 2010 umzusetzen, während die Frist für die Richtlinie
2011/18/EU[8]
am 31. Dezember 2011 endete. Die Richtlinie 2007/58/EG[9] musste bis zum 4. Juni
2009 umgesetzt und ab 1. Januar 2010 vollständig angewendet werden. 14. Darüber hinaus hat die
Kommission in ihrem Weißbuch von März 2011[10] neue Initiativen zur Förderung
des Schienenverkehrs angekündigt. So beabsichtigt sie den Vorschlag eines
„vierten Eisenbahnpakets“ mit dem Ziel, den inländischen
Schienenpersonenverkehr zu liberalisieren, den Zugang zur Infrastruktur und
zugehörigen Dienstleistungen zu verbessern und den Aufgabenbereich der
Europäischen Eisenbahnagentur in Bezug auf die Sicherheitsbescheinigung zu
erweitern. 15. Die Verordnung über
Güterverkehrskorridore[11]
sieht die Einrichtung von sechs Korridoren bis zum 10. November 2013 und
drei weiteren Korridoren bis 10. November 2015 vor. Die Mitgliedstaaten
müssen für jeden Korridor einen Exekutivrat einsetzen, der u. a. die
Aufgabe hat, die wichtigen Arbeiten zur Verwirklichung des Korridors durch den
Verwaltungsrat, in dem die betreffenden Infrastrukturbetreiber vertreten sind,
zu überwachen. Die meisten Korridore verfügen bereits über einen Exekutivrat.
Diese Güterverkehrskorridore werden das Rückgrat der multimodalen
TEN-V-Korridore bilden. 16. Schließlich hat die Neufassung
der Richtlinien des ersten Eisenbahnpaktes zu Fortschritten in den Bereichen
Regulierungsaufsicht, Infrastrukturfinanzierung, Wegeentgelte und
Marktzugangsbedingungen geführt. Geplant ist die Schaffung eines offiziellen
Netzes der Regulierungsstellen, das den koordinierten Austausch bewährter Praktiken
gewährleistet, sowie eine Rendezvous-Klausel, die eine Überprüfung dieser
Struktur im Jahr 2014 vorsieht. IV. Öffnung des Schienenverkehrsmarkts 17. Ende 2010 gab es etwa
700 europäische Betriebsgenehmigungen für den Schienengüterverkehr, davon
340 in Deutschland und 72 in Polen. Die Zahl der Genehmigungen im
Personenverkehr beläuft sich mittlerweile auf über 500, davon 320 in
Deutschland und 44 im Vereinigten Königreich. Auf EU-Ebene bedeutet dies für
die letzten zwei Jahre eine Zunahme von rund 16 % im Güterverkehr und
11 % im Personenverkehr. Nationale Genehmigungen, die einige
Mitgliedstaaten noch immer in großer Zahl erteilen, sind in diesen Zahlen
jedoch nicht berücksichtigt (Eisenbahnunternehmen, die ausschließlich regionale
Güterverkehrsdienste erbringen, benötigen lediglich eine nationale
Genehmigung). 18. Wie aus Abbildung 1
ersichtlich, verzeichnen bei den Güterverkehrsdiensten die neuen Marktakteure
ihre höchsten Anteile (in Tonnenkilometern) in Rumänien (55 %), dem
Vereinigten Königreich (51 %) und in Estland (43 %). In den zwei
Jahren der Krise ist der Marktanteil der nicht etablierten Eisenbahnunternehmen
in mehreren Mitgliedstaaten erheblich gestiegen (von 10 % auf 23 % in
Lettland, von 14 % auf 27 % in Belgien und von 10 % auf
20 % in Frankreich), während er sich in Finnland, Irland, Litauen und
Luxemburg kaum oder gar nicht verändert hat. Abbildung 1: Prozentuale
Gesamtmarktanteile (in Tonnenkilometern) der nicht etablierten
Eisenbahnunternehmen im Güterverkehr Ende 2010 Quelle: RMMS-Erhebung
bei den Mitgliedstaaten im Mai/Juni 2011. 19. Im Schienenpersonenverkehr
haben die neuen Unternehmen ausgesprochen hohe Marktanteile im Vereinigten
Königreich (90 %), in Estland (50 %) und in Polen (48 %),
während die Länder, in denen noch immer das etablierte Unternehmen den gesamten
Markt kontrolliert, inzwischen in der Minderheit sind (Belgien, Griechenland,
Spanien, Finnland, Irland, Litauen, Slowenien und Slowakei). In einigen
Mitgliedstaaten wie beispielsweise Polen sind die neuen Marktakteure allerdings
aus der Teilauflösung der etablierten Unternehmen hervorgegangen und verfügen
in ihrer jeweiligen Region faktisch über eine Monopolstellung. Abbildung 2: Prozentuale
Gesamtmarktanteile (in Personenkilometern) der nicht etablierten Eisenbahnunternehmen
im Personenverkehr Ende 2010 Quelle:
RMMS-Erhebung bei den Mitgliedstaaten im Mai/Juni 2011. 20. Diese Situation hängt
weitgehend mit dem Zeitpunkt zusammen, zu dem die Öffnung des Marktes für
inländische Schienenpersonenverkehrsdienste in den jeweiligen Mitgliedstaaten
stattfand: 1992 in Schweden, 1994 in Deutschland, 1995 im Vereinigten
Königreich, anschließend in Dänemark und Italien und zuletzt in zehn weiteren
EU-Mitgliedstaaten. 21. Im grenzüberschreitenden
Schienenpersonenverkehr, der nach EU-Recht seit dem 1. Januar 2010 dem
Wettbewerb geöffnet ist, sind Zusammenschlüsse zwischen den etablierten
Unternehmen das gängigste Geschäftsmodell. Auf mehreren Strecken entstehen
allmählich aber auch Dienste, die zu denen der etablierten Unternehmen der
betreffenden Länder in Konkurrenz treten. So haben sich zum Beispiel Deutsche
Bahn und ÖBB mit dem Unternehmen FNM aus der Lombardei zusammengeschlossen, um
auf der Strecke München-Bologna Verkehrsdienste zu erbringen. Die Strecke
Paris-Venedig wird von Trenitalia und Veolia Transdev bedient. Die Westbahn
GmbH hat die Verbindung Wien-Salzburg-Freilassing eingerichtet. Die Deutsche
Bahn könnte demnächst aber auch eigenständig Verbindungen nach London oder
Paris von Deutschland aus anbieten. Auch die Zahl neuer grenzüberschreitender
Regionalverkehrsdienste, die zum Teil von den etablierten, aber auch von neuen
Unternehmen erbracht werden, hat sich einer Studie der Kommission[12] zufolge vervielfacht. V. Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrsmarkts in
der EU[13] V.1 Situation des
Schienenverkehrs im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern 22. Während der Anteil der Schiene
am gesamten Güterverkehrsaufkommen in den vorangegangenen Jahrzehnten deutlich
zurückgegangen war, liegt er nun seit zehn Jahren stabil bei knapp über
11 %, 2010 vor dem Hintergrund der Krise allerdings nur bei 10,2 %. 23. Der ausschließlich auf den
Güterlandverkehr entfallende Anteil der Eisenbahn, der sich seit 2002 ebenfalls
bei 17,1 % stabilisiert hatte und 1995 noch 20,2 % betrug, ist 2010
auf 16,2 % zurückgegangen. Abbildung 3: Anteil der Eisenbahn am
Güterverkehr (EU-27, 1995-2010) Quelle: „EU
transport in figures“, Statistisches Handbuch 2012. 24. Im Personenverkehr
verzeichnete der Schienenanteil in der EU-27 in den letzten Jahren einen leichten
Anstieg, von 5,9 % im Jahr 2004 auf 6,3 % 2010. Allerdings bestehen
zwischen den Mitgliedstaaten mit eigenem Schienennetz erhebliche Unterschiede.
So liegt der Marktanteil in Ungarn und Österreich bei ca. 10 % und
darüber, in Estland dagegen nur bei knapp 2 % und in Griechenland bei
etwas über 1 %. Abbildung 4: Anteil der Eisenbahn am
Personenverkehr (EU-27, 1995-2010) Quelle: „EU
transport in figures“, Statistisches Handbuch 2012. V.2 Volumen- und Leistungstrends im Schienenverkehr[14] a) Güterverkehr 25. Aufgrund der Krise
verzeichnete der Schienengüterverkehr im Jahr 2009 in der EU-27 einen Rückgang
von 18,3 % (gemessen in Tonnenkilometern). Dank einer Erholung in den am
stärksten betroffenen Branchen, insbesondere der Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie,
vollzog sich 2010 eine deutliche Trendwende, bei der immerhin
15 Mitgliedstaaten Wachstumsraten von über 10 % verzeichneten,
wenngleich der Stand von 2008 nicht wieder erreicht werden konnte. Nach Zahlen
der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (GEB) war die Güterverkehrsleistung im
gesamten europäischen Kontinent im dritten Quartal 2011 um 9,2 % geringer
als im dritten Quartal 2008. Abbildung 5: Entwicklung des Schienengüterverkehrs 2009-2010 (in
Tonnenkilometern) Quelle: RMMS-Erhebung bei den Mitgliedstaaten
im Mai/Juni 2011. b) Personenverkehr 26. Mit einem Minus von 1,4 %
in der EU-27 im Jahr 2009 blieb der Personenverkehr von der Krise relativ
verschont. Die EU-15 verzeichnete sogar einen Anstieg von 3,6 %, der aber
nicht ausreichte, um den Rückgang in der EU-12 um 8,3 % zu kompensieren.
2010 war die Entwicklung sehr uneinheitlich, wobei
die EU-12 erneut schlechter abschnitt (-11,3 % in Rumänien) als die EU-15,
wo das Vereinigte Königreich die höchste Wachstumsrate vorweisen konnte
(+5,8 %). Abbildung 6: Entwicklung des Schienenpersonenverkehrs 2009-2010
(in Personenkilometern) Quelle:
RMMS-Erhebung bei den Mitgliedstaaten im Mai/Juni 2011. VI. Leistungsfähigkeit der
Eisenbahnunternehmen a) Beschäftigung 27. Die Zahl der Beschäftigten in
den im gewerblichen Schienenverkehr und Infrastrukturbetrieb tätigen
Unternehmen belief sich Ende 2010 auf 110 000 in Frankreich, 80 000
in Deutschland und 64 000 in Polen (siehe Anhang 6). Ein Vergleich
zwischen diesen Unternehmen ist aber nach wie vor schwierig, da sich ihre
Tätigkeitsbereiche je nach Mitgliedstaat voneinander unterscheiden. Schwierig
gestaltet sich auch eine genaue Quantifizierung des Stellenabbaus, der sich
innerhalb des letzten Jahrzehnts in der Branche vollzogen hat. 28. Der Anteil der über
50-Jährigen unter den Erwerbstätigen im Landverkehr lag 2010 bei 31 %,
gegenüber einem Durchschnittswert von 27 % für alle Sektoren zusammen.
Kennzeichnend für den Sektor ist außerdem das geringe mittlere
Ruhestandseintrittsalter (55 Jahre) und der niedrige Frauenanteil an der
Gesamtzahl der Beschäftigten (14 %). b) Bahnausrüstungsbranche 29. In einer Studie des Verbands
der europäischen Eisenbahnindustrie (UNIFE)[15]
wurde der weltweite Schienenverkehrsmarkt 2007 auf über 120 Mrd. EUR
geschätzt und dürfte bis 2016 ein Volumen von 154 Mrd. EUR erreichen.
Die höchsten Wachstumsraten werden für den asiatisch-pazifischen Raum und die
GUS-Staaten erwartet. 30. Die Gemeinschaft der
Europäischen Bahnen (GEB) weist ferner darauf hin, dass derzeit in der Tschechischen
Republik, der Slowakei und Slowenien die Schienenfahrzeuge für den
Personenverkehr im großen Maßstab erneuert werden. c) Dienstleistungsqualität und
Kundenzufriedenheit 31. Die Qualität der
Schienengüterverkehrsdienste in der Europäischen Union ist weiterhin nur schwer
messbar, da es generell an Qualitätsindikatoren mangelt. Die schrittweise
Einführung einer Leistungsüberwachung in den verschiedenen
Güterverkehrskorridoren dürfte es allerdings ermöglichen, bestimmte
Informationen über die Pünktlichkeit der Verkehrsdienste zu erhalten. 32. Die Verordnung (EG)
Nr. 1371/2007[16]
schreibt vor, dass die ihr unterliegenden Eisenbahnunternehmen jährlich einen
Bericht über die Qualität ihrer Dienstleistungen und insbesondere die
Pünktlichkeit der Personenverkehrsdienste veröffentlichen müssen. 33. Eine für die Kommission
durchgeführte Studie (siehe Anhang 15) hat ergeben, dass die Fahrgäste mit
der Sicherheit in den Zügen, den Fahrzeiten und dem Reisekomfort insgesamt
zufrieden sind. Sie sind allerdings auch der Ansicht, dass Sauberkeit und
Wartung der Züge, Pünktlichkeit und die Qualität von Reiseinformationen,
insbesondere bei Verspätungen, verbesserungsbedürftig sind. In vielen
Mitgliedstaaten wird die Pünktlichkeit zwar als zufriedenstellend empfunden, doch
halten sie mehr als 40 % der Befragten in Polen, Deutschland, Schweden,
Rumänien und Frankreich für unzureichend. 34. Nach Auffassung der Reisenden
sollte insbesondere auch auf die Qualität der Bahnhofs- und Parkplatzanlagen
sowie auf deren Sauberkeit und Instandhaltung geachtet werden. Die
Möglichkeiten des Fahrscheinkaufs, die Informationsqualität und die Sicherheit
werden dagegen im Großen und Ganzen offenbar positiv bewertet. Der Grad der
Zufriedenheit in Bezug auf die Bahnhöfe ist allerdings je nach Land sehr
unterschiedlich. So herrscht in Spanien und Luxemburg eine sehr hohe
Zufriedenheit, in Polen und Ungarn ist sie dagegen nach wie vor gering. d) Gemeinwirtschaftliche
Verpflichtungen 35. Der inländische
Schienenpersonenverkehr unterliegt zu 90 % gemeinwirtschaftlichen
Verpflichtungen[17].
Die meisten öffentlichen Dienstleistungsaufträge in den Ländern der EU-15 haben
Mindestlaufzeiten von zwei bis zehn Jahren. In der EU-12, wo 2005 die
Vertragslaufzeiten überwiegend nicht länger als ein Jahr betrugen, ist der
Anteil der langfristigen Verträge inzwischen gestiegen, was sich positiv auf
die Investitionen auswirkt. 36. Der prozentuale Ausgleich der
Differenz zwischen den Ausgaben und den aus dem Fahrscheinverkauf erzielten
Einnahmen belief sich 2009 in der EU-12 auf lediglich 71 % gegenüber
94 % in der EU-15. In Zeiten äußerst knapper Haushaltsmittel sind dies
4 % weniger als 2007 (siehe Anhang 11). e) Sicherheit 37. Nach dem Bericht der
Europäischen Eisenbahnagentur (siehe Anhang 16) sind zwischen 2008 und
2010 188 Zugfahrgäste ums Leben gekommen, bei einer Gesamtzahl von
4120 Unfallopfern im Eisenbahnverkehr während desselben Zeitraums. Bei
60 % der Todesopfer handelt es sich um Personen, die sich unbefugt auf den
Schienen aufhielten. 38. Das allgemeine Sicherheitsniveau
in Europa, gemessen in der Anzahl tödlicher Unfälle pro Milliarde Zugkilometer,
hat sich seit 1990 kontinuierlich verbessert, wenngleich dieser Trend sich seit
2004 verlangsamt hat (siehe Abb. 7). Abbildung 7: Kollisionen und Entgleisungen mit Todesfolge pro
Milliarde Zugkilometer Quelle: Sicherheitsbewertungsbericht der
Europäischen Eisenbahnagentur von 2012 VII. Eisenbahninfrastruktur a) Länge der Schienennetze 39. Die Gesamtlänge des
Schienennetzes in der EU hat sich mit etwa 212 000 km in den letzten
Jahren kaum verändert. Stilllegungen in einigen Mitgliedstaaten, in denen die
Haushaltslage besonders angespannt ist, betreffen aber nicht ganze Strecken,
sondern einzelne Gleisstränge, insbesondere in Griechenland, Rumänien und
Portugal, unter anderem auch wegen der Überdimensionierung der dortigen
Schienennetze. 40. Das europäische
Hochgeschwindigkeitsbahnnetz hat sich dagegen weiter vergrößert und ist mit
6 600 km im Jahr 2010 doppelt so lang wie vor acht Jahren. Spanien
verfügt inzwischen über das größte Streckennetz, an zweiter Stelle folgt
Frankreich (siehe Anhang 8). b) Entwicklung der
Infrastrukturinvestitionen 41. Nach Angaben des
‚International Transport Forum’ (ITF) ist der auf die Infrastruktur des
Landverkehrs entfallende Investitionsanteil im letzten Jahrzehnt in Westeuropa
mit 0,8 % unverändert geblieben. In den Ländern Mittel- und Osteuropas
hingegen ist er gestiegen und lag 2009 bei 2 %. Allerdings fällt dabei der
Schienenanteil in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich aus und lag 2009
in Österreich bei 65 %, bei 55 % im Vereinigten Königreich, 52 %
in Luxemburg, 45 % in Schweden, 41 % in Belgien und durchschnittlich
32 % in Westeuropa insgesamt. In den osteuropäischen Ländern dagegen ist dieser
Anteil zwischen 2000 und 2009 von 22 % auf 13 % gesunken (siehe
Anhang 9). c) Entgelte und Mehrjahresverträge 42. Die Entgelte für die Nutzung
der Schieneninfrastruktur schwanken je nach Infrastrukturbetreiber erheblich.
Für einen 1000-Tonnen-Güterzug reicht die Spanne von 0,1 EUR/Zugkilometer
in Spanien und 0,5 EUR in Schweden bis zu 10,2 EUR in der
Slowakei und 9,8 EUR in Irland (siehe Anhang 10). Generell
scheint sich aber eine Verringerung dieser Unterschiede abzuzeichnen, da
mehrere EU-12-Staaten mit traditionell hohem Entgeltniveau eine Senkung ihrer
Tarife angekündigt oder bereits vorgenommen haben. Darüber hinaus können aber
auch innerhalb desselben nationalen Schienennetzes erhebliche strecken- oder
trassenabhängige Schwankungen auftreten. 43. Nach Ansicht der Kommission
wird mit den zwischen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnunternehmen
geschlossenen Mehrjahresverträgen ein gutes Dienstleistungsniveau und die
notwendige finanzielle Ausgewogenheit sichergestellt. In etwa
15 Mitgliedstaaten sind Mehrjahresverträge abgeschlossen worden (siehe
Anhang 12). d) ERTMS-Einführung 44. Die Einführung des
europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS (European Railway Traffic
Management System) ist ein wichtiger Indikator für Fortschritte hin zu größerer
Interoperabilität. Ende 2011 waren rund 4 000 km des
EU-Schienennetzes mit ERTMS ausgerüstet, was ein Plus von über 20 %
gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Weitere 4 000 Streckenkilometer
werden derzeit ausgerüstet und sollen bis Ende 2013 in Betrieb gehen. 45. In dem am 22. Juli 2009 beschlossenen
europäischen Einführungsplan wird die Ausrüstung der Hauptachsen bis 2015
verbindlich vorgeschrieben. Die Mitgliedstaaten müssen bis Ende 2012 einen
detaillierten Zeitplan notifizieren, der u. a. die Ausschreibungstermine
und die wichtigsten Projektschritte beinhaltet und es ermöglicht, die
ERTMS-Ausrüstung bis 2015 abzuschließen. Die Kommission wird streng auf die
Erfüllung dieser Vorgabe achten. VIII. Fazit 46. Die Wirtschaftskrise von 2009
hat den Schienengüterverkehr erheblich beeinträchtigt. Trotz einer deutlichen
Erholung blieb das Niveau 2010 um ca. 15 % hinter dem in den meisten
Mitgliedstaaten registrierten Stand von 2008 zurück. Auch Frankreich und
Italien blieben von diesem Rückgang nicht verschont. Auf Unionsebene ist der
Schienenanteil inzwischen aber offenbar wieder mit dem Stand vor der Krise
vergleichbar. 47. Im Schienenpersonenverkehr
sind die Auswirkungen der Krise weitaus weniger spürbar. In den meisten
EU-15-Staaten hat sich der Aufwärtstrend fortgesetzt, während in der EU-12 der
seit den 1990er Jahren zu beobachtende Rückgang auch 2010 angehalten hat. Dabei
gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen der jüngsten Verkehrsentwicklung
in den einzelnen Mitgliedstaaten und der sich aus Befragungen der Kommission
ergebenden Kundenzufriedenheit, wie es zum Beispiel die positiven Ergebnisse im
Vereinigten Königreich und in Litauen belegen. 48. Im Schienengüterverkehr hat
sich die Marktöffnung während der Krise beschleunigt, wenn auch mit
unterschiedlicher Geschwindigkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten. Einige der
etablierten Unternehmen betreiben in anderen europäischen Ländern inzwischen
Tochtergesellschaften und verfügen dort über beträchtliche Marktanteile.
Generell hat die Krise den Eintritt neuer Unternehmen in die verschiedenen
nationalen Märkte nicht behindert. In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten,
dass das hohe Sicherheitsniveau dieses Verkehrsträgers durch den verstärkten
Wettbewerb nicht gelitten hat. 49. Die effektive Marktöffnung im
Personenverkehr vollzieht sich schrittweise, dies inzwischen aber in der
überwiegenden Zahl der Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Überwachung des
Schienenverkehrsmarkts wird demnächst eine für die Kommission durchgeführte
Eurobarometer-Studie über die Öffnung des Marktes für inländische
Schienenpersonenverkehrsdienste veröffentlicht. Die Ergebnisse dieser Studie
werden in den anstehenden Rechtsetzungsvorschlag über die Öffnung dieses
Marktes einfließen. [1] Abschnitt Va der Richtlinie 2001/12/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 (ABl. L 75
vom 15.3.2001) zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates zur Entwicklung
der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft. [2] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament über die Überwachung der Entwicklung des Schienenverkehrsmarkts vom
18. Oktober 2007 (KOM(2007) 609). [3] Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament über die Überwachung der Entwicklung des Schienenverkehrsmarkts vom 8
Dezember 2010 (KOM(2009) 676). [4] Mitteilung der Kommission über die Entwicklung eines
einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, KOM(2010) 474 endg. vom
17. September 2010. [5] Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur
Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen
an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von
Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von
Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung. [6] Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in
der Gemeinschaft. [7] Richtlinie 2009/131/EG der Kommission vom 16. Oktober
2009 zur Änderung von Anhang VII der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der
Gemeinschaft. [8] Richtlinie 2011/18/EU der Kommission vom 1. März 2011
zur Änderung der Anhänge II, V und VI der Richtlinie 2008/57/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des
Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft. [9] Richtlinie 2007/58/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 23. Oktober 2007 zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates
zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft sowie der Richtlinie
2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn und die
Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur. [10] Weißbuch vom 28. März 2011 „Fahrplan zu einem
einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten
und ressourcenschonenden Verkehrssystem“, KOM(2011) 144 endg. [11] Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Schaffung eines
europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr. [12] „Situation and Perspectives of the Rail Market“ (Situation
und Aussichten des Schienenverkehrsmarktes), März 2010. [13] Da Zypern und Malta über kein Eisenbahnnetz verfügen,
gelten sämtliche Bezugnahmen auf die EU-12 oder die EU-27 ohne diese beiden
Länder. [14] Leistung wird hier in Tonnen- bzw. Personenkilometern
ausgedrückt. [15] „Worldwide
Rail Market Study – Status Quo & Outlook 2016“ [16] Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste
im Eisenbahnverkehr. [17] „Public service rail transport in the European Union: an
overview“ (November 2011).