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Document 52012DC0448

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen Entstehung, Behandlung und grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2007-2009

/* COM/2012/0448 final */

52012DC0448

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen Entstehung, Behandlung und grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2007-2009 /* COM/2012/0448 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen Entstehung, Behandlung und grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2007-2009

INHALT

1........... Einleitung........................................................................................................................ 4

2........... Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten...................................................................... 5

3........... Entstehung gefährlicher Abfälle........................................................................................ 6

4........... Verbringung von Abfällen aus den Mitgliedstaaten........................................................... 6

5........... Verbringung von Abfällen in die Mitgliedstaaten............................................................... 7

6........... Illegale Abfallverbringung, Kontrollen und Durchsetzungsmaßnahmen............................... 9

7........... Allgemeine Schlussfolgerungen zum Stand der Durchführung............................................ 9

8........... Die nächsten Schritte.................................................................................................... 10

Entwicklungen in Bezug auf die Entstehung, Behandlung und Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle in den Mitgliedstaaten der EU, 2007-2009

1.           Einleitung

Die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung werden durch das Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 geregelt, bei dem die Europäische Union (EU) Vertragspartei ist.

Zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und anderen Drittländern, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind, hat die EU ein System zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen innerhalb ihrer Grenzen eingerichtet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen[1] wird das Übereinkommen in EU-Recht umgesetzt.

Die Mitgliedstaaten legen dem Sekretariat des Übereinkommens jedes Jahr einen Bericht für das vorherige Kalenderjahr zu den Rechtsvorschriften, der Durchführung und den Umweltschutzmaßnahmen vor. Der Bericht wird, zusammen mit weiteren Informationen in Form eines Fragebogens, auch der Kommission zugeleitet.[2] Auf dieser Grundlage erstellt die Kommission alle drei Jahre einen Bericht[3], in dem auch Verbringungseinschränkungen, die Überwachung, Maßnahmen gegen illegale Verbringung und die Finanzierung behandelt werden.

Der erste Bericht der Kommission über den Zeitraum 1997-2000 wurde 2006 veröffentlicht[4]. Der zweite Bericht zu den Jahren 2001-2006 erschien 2009[5]. Der vorliegende dritte Durchführungsbericht umfasst die Jahre 2007-2009. Nähere Einzelheiten zu den Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen des Sekretariats des Basler Übereinkommens und den der Kommission für die Jahre 2007-2009 finden sich in dem gemeinsam mit diesem Bericht übermittelten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen (Abschnitte B und E). Die quantitativen Daten zur Entstehung, Behandlung und Verbringung von Abfällen sind in den Tabellen und Abbildungen in Abschnitt A des Arbeitspapiers zusammengefasst.

Es ist anzumerken, dass nach dem Basler Übereinkommen die Begriffe „Einfuhr“ und „Ausfuhr“ jede Verbringung in ein und aus einem Land bezeichnen, das diesem Übereinkommen beigetreten ist, während nach dem Recht der Europäischen Union diese Begriffe nur für Verbringungen in die und aus der Europäischen Union insgesamt gelten. Der besseren Lesbarkeit halber werden sie in diesem Bericht jedoch zwischen Anführungszeichen gesetzt und gelegentlich allgemein für die Verbringung von Abfällen verwendet. Im Arbeitspapier werden beide Begriffe im gleichen Sinn wie im Basler Übereinkommen verwendet.

Gemäß Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 überprüft die Kommission innerhalb von fünf Jahren nach dem 12. Juli 2007 die Anwendung von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c (Einwände gegen eine geplante Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen, die nicht im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften im Versandstaat steht) einschließlich seiner Auswirkungen auf den Umweltschutz und das Funktionieren des Binnenmarktes. Zur Vorbereitung dieser Überprüfung hat die Kommission im Jahr 2010 die Mitgliedstaaten um Informationen zur Anwendung der genannten Bestimmung ersucht. Abgesehen von drei geringfügigen Fällen, in denen die Anwendung der Bestimmung nicht eindeutig relevant war, gaben die Mitgliedstaaten meist an, keinen Gebrauch davon gemacht zu haben.

Somit hat Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c bislang keine Auswirkungen auf den Umweltschutz und das Funktionieren des Binnenmarktes gezeitigt. Die Kommission wird den Anwendungsbereich dieser Bestimmung weiter überwachen und gegebenenfalls im Rahmen einer zukünftigen Überprüfung der Verordnung geeignete Maßnahmen ergreifen.

2.           Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hatten die meisten Mitgliedstaaten ihre Antworten auf den Basler Fragebogen und den Fragebogen der Kommission für den Zeitraum 2007-2009 übermittelt. Da nicht alle Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2010 ihre Berichte für das Jahr 2009 vorgelegt hatten, erfolgte eine Fristverlängerung. Stichtag für die Analyse der quantitativen Daten in den Basel-Berichten war der 15. Juli 2011. Die Basel-Berichte aus Griechenland (2009), Zypern (2008 und 2009) und Malta (2007) wurden aus verwaltungstechnischen Gründen erst nach dem Stichtag vorgelegt und konnten deshalb nicht berücksichtigt werden. Stichtag für die Einbeziehung der Antworten der Mitgliedstaaten in die Abschnitte B und E des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen war der 30. November 2011. Bis zu diesem Datum hatten die Tschechische Republik den Fragebogen der Kommission für das Jahr 2008 und die Niederlande den für 2009 noch nicht beantwortet. Aus Frankreich fehlten noch alle Berichte für die Jahre 2007-2009. Eine Zusammenfassung der fehlenden Daten ist in Tabelle 1 des Arbeitspapiers zu finden. Vertragsverletzungsverfahren wurden bislang nicht eröffnet, doch die Kommission hat EU-Pilot-Auskunftsersuchen versendet, um dieses Problem zu klären.

Die grundlegenden Verwaltungsdaten und Angaben zu den einschlägigen nationalen Bestimmungen waren im Allgemeinen vollständig und korrekt. Die meisten Mitgliedstaaten haben ausführlich über ihre Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen berichtet. Weniger häufig wurde über Maßnahmen zur Reduzierung der Verbringung von Abfällen berichtet. Die Informationen zu den Auswirkungen der Entstehung, Verbringung und Entsorgung gefährlicher Abfälle auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt waren weniger ausführlich, in einigen Fällen fehlten sie ganz.

Zur illegalen Verbringung berichteten einige Mitgliedstaaten eine große Zahl von Fällen, während andere Mitgliedstaaten nur wenige Fälle oder gar keine nannten. Es gab nur wenige Berichte über Entsorgungen, die nicht planmäßig verliefen, und kein Mitgliedstaat meldete Zwischenfälle bei der grenzüberschreitenden Verbringung und Entsorgung gefährlicher und anderer Abfälle.

Ein Vergleich aller zwischen den Mitgliedstaaten verbrachten Abfallmengen ergab Unstimmigkeiten bei den Mengenangaben der einzelnen Mitgliedstaaten zu derselben Verbringung. Bei der Verbringung gefährlicher Abfälle zwischen den Mitgliedstaaten waren die „Gesamtausfuhren“ höher als die „Gesamteinfuhren“ (2009 betrug der Unterschied 27 %). Bei allen anderen notifizierten Abfällen waren die „Gesamteinfuhren“ höher als die „Ausfuhren“ (2009 lag der Unterschied hier bei 36 %). Die Kommission will sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten um eine Verbesserung der übermittelten Daten bemühen.

3.           Entstehung gefährlicher Abfälle

Im Fragebogen des Basler Übereinkommens müssen alle Länder die Gesamtmenge der entstandenen gefährlichen und „anderen Abfälle“ angeben. Unter „andere Abfälle“ fallen in diesem Zusammenhang Haushaltsabfälle und Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen, also zwei Abfallkategorien, die gesondert behandelt werden müssen und die unter dem Basler Übereinkommen ähnlichen Kontrollen unterliegen wie gefährliche Abfälle (Codes Y46 und Y47). Die Definition gefährlicher Abfälle erfolgt anhand einer Liste von Abfallströmen und/oder –bestandteilen (Codes Y1-18 und Y19-45) und anhand von bestimmten gefährlichen Eigenschaften. Gelten Abfälle jedoch nach innerstaatlichem Recht als gefährliche Abfälle, so fallen sie auch im Sinne des Übereinkommens unter diese Definition.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lagen für 2009 noch keine vollständigen Daten zum Gesamtaufkommen gefährlicher Abfälle vor. Insgesamt elf Länder hatten noch keine entsprechenden Angaben für das Bezugsjahr geliefert. Vier Länder (Zypern, Frankreich, Italien und Spanien) hatten noch keine Werte für 2008 vorgelegt, und drei (Frankreich, Italien und Schweden) noch keine für 2007. Um die Datenlücken zu füllen, wurden Schätzwerte auf der Grundlage der Daten der Vorjahre ermittelt.

2009 wurden in EU-27[6] insgesamt etwa 77 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt, davon entfielen 58 Mio. Tonnen auf EU-15[7]. Im Zeitraum 2000‑2008 ist das Gesamtaufkommen an Abfällen in EU-27 um 46 % gestiegen, in EU-15 lag der Anstieg bei 57 %. Im Jahr 2009 war das Aufkommen gefährlicher Abfälle gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig (-8 % für EU‑27 und für EU-15). Gemessen in Pro-Kopf-Mengen lag im Jahr 2009 das Aufkommen für EU-27 bei 154 kg, für EU-12[8] war der Wert mit 186 kg etwas höher. Die beobachteten Schwankungen beim Aufkommen gefährlicher Abfälle in der EU könnten mit Fluktuationen bei den wirtschaftlichen Aktivitäten in diesem Zeitraum zusammenhängen.

Im Zeitraum 2007-2009 wurden für Deutschland mit ca. 19 Mio. Tonnen jährlich die größten Mengen gemessen, gefolgt von Italien[9], Estland[10], Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Polen. Im Vereinigten Königreich sank die Menge gefährlicher Abfälle 2009 erheblich, in Polen war im Zeitraum 2007-2008 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen gefährlicher Abfälle wiesen im Zeitraum 2007‑2009 die folgenden Mitgliedstaaten auf: Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden, Portugal und Deutschland. Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte verzeichneten Lettland, Rumänien, Litauen und Griechenland.

Die Y-Codes für die Klassifizierung von Abfällen nach dem Basler Übereinkommen wurden von den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich angewandt. Mehrere Mitgliedstaaten machten keinerlei detaillierten Angaben zum Aufkommen gefährlicher Abfälle auf der Ebene der Y‑Codes. Einige Mitgliedstaaten meldeten lediglich Haushaltsabfälle (Y46) und Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen (Y47).

4.           Verbringung von Abfällen aus den Mitgliedstaaten

Alle Mitgliedstaaten außer Zypern, Frankreich, Griechenland und Malta haben für den gesamten Zeitraum 2007-2009 Informationen über die Verbringung notifizierter Abfälle ins Ausland („Ausfuhren“ im Sinne des Basler Übereinkommens) vorgelegt.

2009 lag die Gesamtmenge der aus den EU-Mitgliedstaaten (EU-27) verbrachten notifizierten Abfälle bei 11,4 Mio. Tonnen, davon waren ca. 7,2 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle. Der Anteil der EU-12-Staaten an den Ausfuhren insgesamt betrug nur 2 %, bei den gefährlichen Abfällen lag er bei etwa 3 %.

Die Verbringung notifizierter Abfälle aus den Mitgliedstaaten ins Ausland hat kontinuierlich zugenommen. Im Zeitraum 2001-2009 stieg die Gesamtmenge um 80 %. Betrachtet man ausschließlich die Verbringung gefährlicher Abfälle, so ist bis 2007 ein Anstieg zu verzeichnen (um 150 % im Zeitraum 2001-2007). Danach ist die Tendenz jedoch leicht rückläufig (um -9 % von 2007 bis 2009).

Im Zeitraum 2007-2009 entfielen die meisten Ausfuhren gefährlicher Abfälle auf die Niederlande (2009: 2,8 Mio. Tonnen), gefolgt von Italien, Belgien, Frankreich und Irland. Während in den Niederlanden die Verbringung gefährlicher Abfälle ins Ausland von 2006 bis 2009 um 14 % abnahm, berichtete Italien im selben Zeitraum einen Anstieg um 64 %. Im Hinblick auf die Pro-Kopf-Mengen von gefährlichen Abfällen, die im Zeitraum 2007-2009 ins Ausland verbracht wurden, lagen die Niederlande und Luxemburg an der Spitze, gefolgt von Irland und Belgien.

Die Niederlande waren im Zeitraum 2007-2009 ebenfalls der Mitgliedstaat, aus dem die größten Gesamtmengen notifizierter Abfälle ins Ausland verbracht wurden (2009: 3 Mio. Tonnen). An zweiter Stelle lag Italien, gefolgt von Deutschland, Österreich und Belgien. Im Hinblick auf die Pro-Kopf-Mengen von ins Ausland verbrachten notifizierten Abfällen lagen Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Irland und Belgien an der Spitze.

2009 wurden über 90 % der gefährlichen Abfälle der EU im Ursprungsland behandelt. Zu den Ländern mit einer „Ausfuhr“-Quote von über 40 % zählten Luxemburg, Slowenien, Irland, die Niederlande, Belgien und Dänemark.

Größenordnungsmäßig ist die „Y1-Y18“-Gruppe die wichtigste Abfallkategorie (ca. 38 % aller 2009 aus EU-27 ins Ausland verbrachten notifizierten Abfälle). Auf die Kategorie „Y19-Y45“ entfielen 13 %, und auf „andere Abfälle“ (Y46-Y47, gemischte Haushaltsabfälle und Verbrennungsrückstände) etwa 10 %. Eine Kombination verschiedener Kategorien (Y1-Y45) wurde nur für eine geringe Menge (ca. 1 %) angegeben. Etwa 35 % der Verbringungen wurden entweder nach der nationalen oder der EU-Klassifizierung eingestuft. Für die Jahre 2007 und 2008 sind die statistischen Werte ähnlich.

2009 waren nur 3 % aller aus der EU verbrachten Abfälle als „nicht klassifiziert“ gekennzeichnet. In den vorhergehenden Jahren (2005-2008) hatte dieser Anteil bei 7 % ‑ 14 % gelegen. Im Zeitraum 2007-2009 wurden die größten Mengen nicht eingestufter Abfälle aus Deutschland, Frankreich, Schweden, Dänemark, dem Vereinigten Königreich und Irland ausgeführt. Eine Kombination von Y-Codes wurde nur selten und in kleinen Mengen verwendet. In den Jahren 2008 und 2009 wurden aus Österreich große Mengen nicht gefährlicher notifizierter Abfälle ausgeführt (0,6 bzw. 1,8 Mio. Tonnen). Dänemark, Frankreich, Slowenien und Italien meldeten die Verbringung von Abfällen mit der Klassifizierung „gefährlich, vom Land deklariert“.

Der Großteil der aus den Mitgliedstaaten verbrachten[11] gefährlichen Abfälle wurde einem Verwertungsprozess zugeführt. Im Zeitraum 2007-2009 wurden 72 % der aus EU-15 verbrachten Abfälle verwertet (EU-27: 77 %). Bei den aus EU-12 verbrachten Abfällen lag der Anteil der Verwertung im gleichen Zeitraum mit 85 % bis 89 % noch höher.

2009 kamen über 40 % der aus EU-27 verbrachten, zur Verwertung bestimmten gefährlichen Abfälle aus den Niederlanden. Weitere Mitgliedstaaten mit einem hohen Anteil bzw. großen Gesamtmengen dieser Kategorie waren Frankreich, Belgien, das Vereinigte Königreich und Italien.

Die 2009 aus Griechenland, Bulgarien, Zypern, Italien und Rumänien verbrachten gefährlichen Abfälle waren überwiegend zur Beseitigung bestimmt. Das größte Aufkommen an Abfällen dieser Kategorie mit dieser Bestimmung stammte aus Italien und aus den Niederlanden.

Im Zeitraum 2007-2009 ging die überwiegende Mehrheit der für das Ausland bestimmten notifizierten Abfälle in andere EU-Mitgliedstaaten: 99 % waren für andere Staaten der EU-27 und für EFTA-Länder bestimmt, und mehr als 87 % blieben in EU-15. Zwar ging der Großteil der aus EU-12 verbrachten Abfälle in andere Mitgliedstaaten, allerdings wurde ein nicht unbedeutender Teil auch in Nicht-OECD-Länder verbracht (2009: 7 %, 2008: 11 %, 2007: 0 %).Von den gefährlichen Abfällen, die aus EU-27 ins Ausland verbracht wurden, gingen 99 % in andere Mitgliedstaaten und EFTA-Länder, und über 95 % blieben in EU-15.

5.           Verbringung von Abfällen in die Mitgliedstaaten

Dieser Abschnitt basiert auf den von 20 Mitgliedstaaten vorgelegten Berichten; Zypern, Frankreich, Griechenland, Irland, Malta, Portugal und Rumänien haben für den Zeitraum 2007-2009 keine Informationen geliefert.

2009 lag die Gesamtmenge der in die EU-Mitgliedstaaten verbrachten Abfälle bei ca. 12,4 Mio. Tonnen, davon waren ca. 6,7 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle. Bei der Menge der in die EU verbrachten gefährlichen Abfälle war bis 2007 ein starker Wachstumstrend zu beobachten: Im Zeitraum 2001‑2007 lag der Anstieg bei 147 %. In den meisten Fällen handelte es sich dabei um Verbringungen innerhalb der EU, und der beobachtete Anstieg dürfte darauf zurückzuführen sein, dass einige Mitgliedstaaten über hoch entwickelte Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle verfügen, die in anderen Mitgliedstaaten fehlen.

2008 ging die Menge der in die Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen Abfälle zurück, nahm jedoch im Folgejahr wieder zu. Die Menge für 2009 ist geringer als die für 2007, aber höher als die für 2006. Diese Gesamtentwicklung ist bei allen notifizierten Abfällen ähnlich. Insgesamt ist für den Zeitraum 2001‑2007 ein Zuwachs von 72 % zu verzeichnen.

Im Zeitraum 2007-2009 war Deutschland der größte „Einführer“ von gefährlichen Abfällen (2009: 2,7 Mio. Tonnen), gefolgt von den Niederlanden, Belgien, Italien, Frankreich und Schweden. Auch bei der Gesamtmenge der in EU-Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen und anderen notifizierten Abfälle liegt Deutschland klar an erster Stelle (2009: 7,6 Mio. Tonnen). Weitere Mitgliedstaaten, die im Zeitraum 2007-2009 große Abfallmengen dieser Kategorie aufnahmen, waren Italien, die Niederlande, Belgien, Schweden und Frankreich. Wie bei den Verbringungen ins Ausland spielen auch bei den Einfuhren die EU-12-Länder eine geringere Rolle. Der Anteil der in diese Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen und anderen notifizierten Abfälle lag bei nur 2 %. Gemessen in Pro-Kopf-Mengen verzeichnete Belgien im Zeitraum 2007-2009 die meisten Verbringungen von Abfällen ins eigene Hoheitsgebiet, gefolgt von den Niederlanden, Schweden und Deutschland (sowohl bei gefährlichen als auch bei allen notifizierten Abfällen).

Wie bei den Verbringungen von Abfällen ins Ausland ist wichtigste Abfallkategorie auch hier die Gruppe „Y1‑Y18“, mit etwa 29 % der Gesamtmenge der 2009 in die EU-27-Mitgliedstaaten verbrachten notifizierten Abfälle. Die Kategorie „Y19-Y45“ lag für EU-27 im Jahr 2009 bei ca. 12 % und die Kategorie „andere Abfälle“ (Y46-Y47) bei ca. 5 %. Diese Verteilung ist im gesamten Zeitraum 2007-2009 sehr ähnlich.

Im Jahr 2006 dominierte noch die Kategorie der „nicht näher bestimmten“ Abfälle („not classified“) mit 36 % aller Verbringungen in die Europäische Union. 2007 sank ihr Anteil auf 22 %, und 2009 auf nur noch 13 %. Im letztgenannten Jahr waren die Hauptaufnahmeländer Deutschland, Schweden, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Deutschland war zudem ein wichtiges Aufnahmeland für Abfälle der Klassifikation „EU-Abfallverbringungsverordnung oder nationaler nicht gefährlicher Abfall“ (2009: 3,2 Mio. Tonnen), Österreich meldete für 2009 und für 2008 „Einfuhren“ nicht gefährlicher Abfälle mit Notifizierung (2009: ca. 142 000 Tonnen, 2008: 96 000 Tonnen). Italien meldete für 2007 und für 2009 umfangreiche Einfuhren von Abfällen der Klassifikation „gefährlich, vom Land deklariert“ (2007: ca. 295 000 Tonnen, 2009: 705 000 Tonnen).

Der Großteil der in EU-Mitgliedstaaten verbrachten Abfälle wurde einem Verwertungsprozess zugeführt. In den letzten Jahren hat der Anteil der Abfallverwertung allerdings abgenommen. Während 2004 noch 84 % der in die EU-27-Mitgliedstaaten verbrachten Abfälle verwertet wurden, waren es 2009 nur noch 70 %. Derselbe Trend ist auch in EU-15 zu beobachten.

Das Verhältnis zwischen Verwertung und Entsorgung ist in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. In Österreich, Dänemark, Deutschland und Spanien wurden 2008 und 2009 mehr als 40 % der ins Land verbrachten Abfälle entsorgt. 2009 wurden die größten Mengen von zur Entsorgung „eingeführten“ Abfällen von Deutschland (1,5 Mio. Tonnen), den Niederlanden (135 000 Tonnen) und Frankreich (102 000 Tonnen) gemeldet.

Der Großteil der im Zeitraum 2007-2009 in die Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen und anderen notifizierten Abfälle kam aus anderen Mitgliedstaaten. Über 97 % aller notifizierten Abfälle, die in die Mitgliedstaaten verbracht wurden, kamen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder aus EFTA-Ländern, und über 84 % stammten aus EU-15. Betrachtet man ausschließlich die gefährlichen Abfälle, kamen mehr als 96 % aus anderen Mitgliedstaaten oder aus EFTA-Ländern, und über 80 % aus EU-15. Der Anteil der Abfälle aus Nicht-OECD-Ländern war sowohl bei den gefährlichen Abfällen als auch bei allen notifizierten Abfällen minimal.

6.           Illegale Abfallverbringung, Kontrollen und Durchsetzungsmaßnahmen

Die meisten Mitgliedstaaten gaben an, dass es im Zeitraum 2007-2009 Fälle von illegaler Abfallverbringung gegeben habe. Einige Mitgliedstaaten meldeten eine große Zahl von Fällen, andere nur wenige oder gar keine. Die meisten Fälle wurden aus Deutschland, den Niederlanden, Belgien, dem Vereinigten Königreich und Österreich gemeldet (insgesamt 70 % aller im Zeitraum 2007-2009 gemeldeten Fälle).

Für 2009 meldeten die Mitgliedstaaten ca. 400 Fälle von illegaler Abfallverbringung, wahrscheinlich mit gelegentlichen Doppelmeldungen (einmal vom Bestimmungsland und einmal vom Versandland). Etwa die Hälfte der in diesem Jahr berichteten illegalen Verbringungen fand zwischen Mitgliedstaaten statt, bei der anderen Hälfte ging es um Verbringungen in die oder aus der EU. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Gesamtzahl illegaler Verbringungen erheblich größer ist als die der offiziell gemeldeten. So ergaben zum Beispiel gemeinsame Durchsetzungsmaßnahmen von IMPEL-TFS, die nach dem Berichtszeitraum (2007-2009) durchgeführt wurden, dass über 20 % der Abfallverbringungen in der EU nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 entsprachen.[12]

Der häufigste Grund für die Illegalität war, dass Abfälle ohne Notifizierung an die betreffenden zuständigen Behörden oder entgegen einem Verbot der Verbringung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 verbracht wurden. Zu den typischen Gegenmaßnahmen gehörten die Rücksendung der Abfälle ins Herkunftsland und die Festsetzung einer Geldbuße.

Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Aufdeckung illegaler Verbringungen umfassten regelmäßige Grenzkontrollen und die regelmäßige Überwachung der Anlagen, in denen Abfälle entstehen und/oder behandelt werden, Stichprobenkontrollen von grenzüberschreitenden Verbringungen und von Anlagen, in denen Abfälle entstehen und/oder behandelt werden sowie stichprobenartige Straßenkontrollen. Die meisten Mitgliedstaaten lieferten auch detaillierte Angaben zur Anzahl der Kontrollen von Verbringungen von Abfällen oder der damit verbundenen Verwertung oder Beseitigung sowie zur Zahl der bei diesen Kontrollen ermittelten illegalen Verbringungen. Die Zahl der in der EU durchgeführten (Stichproben-)Kontrollen variiert von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich. Im Jahr 2009 war das Vorgehen Polens mit ca. 40 Stichprobenkontrollen pro 1000 Tonnen ein- oder ausgeführtem gefährlichen Abfall vorbildlich. Die meisten Mitgliedstaaten erreichen höchstens ein Zehntel dieses Werts.

7.           Allgemeine Schlussfolgerungen zum Stand der Durchführung

Berichterstattung

Für den Zeitraum 2007-2009 lagen die Antwortquoten beim Basler Fragebogen und beim Kommissionsfragebogen bei fast 100 %. Allerdings legten die meisten Mitgliedstaaten ihre Berichte nicht fristgemäß vor. Einige Basel-Berichte gingen erst nach dem Stichtag 15. Juli 2011 ein und konnten deshalb bei der Analyse der quantitativen Daten nicht mehr berücksichtigt werden. Im Allgemeinen übermittelten die Mitgliedstaaten ausreichende Informationen zu den Abfallverbringungen und den damit zusammenhängenden Verwaltungsfragen, nationalen Bestimmungen und politischen Konzepten.

Datenqualität

In vielen Fällen weichen die vom Versandland gemeldeten Daten von denen des Bestimmungslands ab. 2009 lag die gemeldete „Ausfuhr“ gefährlicher Abfälle aus den EU-Mitgliedstaaten um ca. 27 % höher als die gemeldete „Einfuhr“ in diese Länder. Im gleichen Jahr betrug der Unterschied bei „anderen notifizierten Abfällen“ etwa 36 %, wobei hier die „Einfuhren“ die „Ausfuhren“ übertrafen.

Einstufung von Abfällen

Das Fehlen geeigneter Basel-Codes für bestimmte gefährliche Abfälle verhindert oft eine transparente Berichterstattung. Die Situation hat sich jedoch verbessert, weil die Länder jetzt die Codes des Europäischen Abfallverzeichnisses verwenden können.[13] Zur Harmonisierung der Berichterstattung werden die Mitgliedstaaten dringend ersucht, diese Codes auch in ihren Berichten zu verwenden. Eine einheitliche Verwendung der Codes würde auch zur Verbesserung der Berichterstattung über nicht gefährliche Abfälle beitragen, die weder unter die Kategorien Y46 und Y47 noch unter andere Basel-Codes fallen und deren Ausfuhr dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 unterliegt.

Entstehung von Abfällen

2009 wurden in EU-27 etwa 77 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt. Von 2000 bis 2008 ist hier in EU-27 ein Anstieg um 46 % zu verzeichnen. 2009 ist das Gesamtaufkommen gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen.

Verbringung von Abfällen

Im Zeitraum 2007-2009 lag die Gesamtmenge der aus den EU-Mitgliedstaaten verbrachten notifizierten Abfälle bei ca. 33,1 Mio. Tonnen, davon waren 22,9 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle. 99 % der aus den Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen Abfälle waren für EU-27 und für EFTA-Länder bestimmt, und 95 % blieben innerhalb der EU-15.

Im gleichen Zeitraum lag die Gesamtmenge der in die EU-Mitgliedstaaten verbrachten notifizierten Abfälle bei ca. 37 Mio. Tonnen, davon waren 20,5 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle. Über 96 % der gefährlichen Abfälle kamen aus anderen Mitgliedstaaten oder aus EFTA-Ländern und über 80 % aus der EU-15.

Illegale Verbringungen

2009 meldeten die Mitgliedstaaten ca. 400 Fälle von illegaler Abfallverbringung, doch die tatsächliche Zahl dürfte wesentlich höher sein. Etwa die Hälfte der in diesem Jahr von den Mitgliedstaaten gemeldeten illegalen Verbringungen fanden zwischen Mitgliedstaaten statt, bei der anderen Hälfte handelte es sich um Verbringungen in die oder aus der EU. Die Zahl der durchgeführten (Stichproben-)Kontrollen variiert in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich.

8.           Die nächsten Schritte

Vom 25. Januar bis zum 12. April 2011 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation der beteiligten Akteure über Möglichkeiten zur Verstärkung der Inspektionen und zur umfassenden Durchsetzung der Verordnung durchgeführt.[14] Eine breite Mehrheit (89 %) der Akteure sprach sich für neue EU-Rechtsvorschriften zur Verschärfung der Kontrollanforderungen aus. Einige Vorschläge betrafen die folgenden Themenfelder: Inspektionsplanung, vorgelagerte Inspektionen, Schulung der Bediensteten der zuständigen Behörden und die Verpflichtung der Betreiber zur Vorlage von Nachweisen in Fällen mit begründetem Verdacht auf Umgehung der Bestimmungen der Verordnung. Zurzeit führt die Kommission eine Folgenabschätzung zu den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen möglicher zukünftiger Legislativ- und sonstiger Maßnahmen durch.

[1]               ABl. L 190 vom 12. Juli 2006, S.1.

[2]               Entscheidung 1999/412/EG (ABl. L 156 vom 23. Juni 1999, S. 37) und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006.

[3]               Artikel 41 der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 und Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006.

[4]               Bericht der Kommission {SEK(2006) 1053} vom 1.8.2006.

[5]               Bericht der Kommission {SEK(2009) 811} vom 24.6.2009.

[6]               Alle gegenwärtigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

[7]               Alle Länder, die bereits vor 2004 Mitglieder der Europäischen Union waren.

[8]               Die Länder, die der Europäischen Union 2004 und 2007 beigetreten sind.

[9]               Die Werte für Italien und Frankreich basieren auf Schätzungen.

[10]             Die Daten für Estland beinhalten Abfälle aus dem Ölschieferabbau (mehr als 95 % des Gesamtwerts).

[11]             Die Formulierung „aus den Mitgliedstaaten verbrachte Abfälle“ umfasst auch Verbringungen innerhalb der EU. Der überwiegende Teil der über die Grenzen hinaus verbrachten Abfälle verbleibt in der EU.

[12]             Ein detaillierter Bericht findet sich auf: http://impel.eu/projects/enforcement-actions-ii.

[13]             Abfallverzeichnis im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission (ABl. L 226 vom 6. September 2000, S.3).

[14]             Website „Ihre Stimme in Europa“: http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm, http://ec.europa.eu/environment/waste/shipments/news.htm.

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