This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52012DC0316
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on Ireland’s 2012 national reform programme and delivering a Council opinion on Ireland’s stability programme for 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Irlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Irlands für die Jahre 2012-2015
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Irlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Irlands für die Jahre 2012-2015
/* COM/2012/0316 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Irlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Irlands für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0316 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Irlands 2012
und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Irlands für die Jahre 2012-2015 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission,[2] unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments,[3]
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)(1) Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der
Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie
(„Europa 2020“) an, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der
Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, wenn
Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erhöht
werden soll. (2)(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis
2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4] an, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre
nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken in Anlehnung an die
integrierten Leitlinien auszugestalten. (3)(3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum Nationalen
Reformprogramm Irlands für 2011 an und nahm Stellung zum aktualisierten
Stabilitätsprogramm Irlands für 2011-2014. (4)(4) Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten
Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester, d. h.
die in der Strategie Europa 2020 verankerte, integrierte
Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. (5)(5) Am 2. März 2012 erklärte der Europäische Rat die Stabilität
des Finanzsystems, die Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur
Wachstumsankurbelung zu Prioritäten. Er verwies auf die Notwendigkeit,
weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu
verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen,
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu
bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche
Verwaltung zu modernisieren. (6)(6) Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am
Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen
eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in ihre
Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und Nationalen Reformprogramme
aufgenommen werden können. (7)(7) Am 27. April 2012 legte Irland sein aktualisiertes
Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012-2015 und sein Nationales
Reformprogramm 2012 vor. (8)(8) Am 7. Dezember 2010 erließ der Rat gemäß der Verordnung (EU)
Nr. 407/2010 des Rats vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines
europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus den Durchführungsbeschluss 2011/77/EU
über einen finanziellen Beistand der Union für Irland bis Ende 2013. Im
dazugehörigen Memorandum of Understanding, das am 16. Dezember 2010
unterzeichnet wurde, und in dessen nachfolgenden Ergänzungen sind die
wirtschaftspolitischen Auflagen festgelegt, auf deren Grundlage der finanzielle
Beistand gewährt wird. (9)(9) Insgesamt hat Irland die im Memorandum of Understanding
festgelegten Auflagen des Beistandsprogramms erfüllt. Insbesondere hat Irland
sein im Programm vorgesehenes Ziel für das Haushaltsdefizit für 2011
(10,6 %) deutlich unterschritten und das Ziel für 2012 eines Defizits von
8,6 % des BIP erreicht. Die mittelfristigen Haushaltskonsolidierungspläne
sind mit den Defizithöchstwerten des Programms und einem Defizit von weniger
als 3 % des BIP bis 2015 vereinbar. Die bei der aufsichtlichen Prüfung der
angemessenen Eigenkapitalausstattung für 2011 geplante Rekapitalisierung der
irischen inländischen Banken ist größtenteils abgeschlossen und die Ziele für
2011 hinsichtlich der Verringerung des Fremdkapitalanteils inländischer Banken
wurden insgesamt mehr als erfüllt. Die Strukturreformen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen sind
deutlich vorangekommen. (10)(10) Irlands Wirtschaft hat im Jahr 2011 ein leichtes
Wachstum von 0,7 % erzielt und somit die Wachstumsziele des Programms im
Großen und Ganzen erfüllt. Dieses Wachstum war zu einem großen Teil dem Export
zuzuschreiben, nachdem sich die Wettbewerbsfähigkeit verbessert hatte und die
Auslandsnachfrage kräftig war. 4,7 Prozentpunkte des BIP-Wachstums waren den
Nettoexporten zuzuschreiben, während die Inlandsnachfrage infolge der
Haushaltskonsolidierung, der zurückgehenden Beschäftigungsquote und der
Bilanzbereinigungen der Privathaushalte weiter rückläufig war. Das Wachstum
dürfte 2012 wegen des schwierigen außenwirtschaftlichen Umfelds und der
weiterhin rückläufigen Inlandsnachfrage nur etwa 0,5 % erreichen. Die
Bilanzbereinigungen der Privathaushalte und der Unternehmen werden sich
weiterhin mittelfristig auf den Verbrauch und die Investitionen auswirken. Das
dem Export zuzuschreibende Wachstum dürfte angesichts der guten
Bevölkerungsentwicklung in Irland, des flexiblen Arbeitsmarkts sowie der
ungenutzten Kapazitäten der Wirtschaft 2013 1,9 % und 2015 2,8 % erreichen. (11)(11) Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms
gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates
ist der Rat der Auffassung, dass das den Prognosen im Programm zugrunde
liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Die im Programm enthaltenen
Projektionen für das Wirtschaftswachstum gleichen den in der Frühjahrsprognose
2012 der Kommissionsdienststellen vorgelegten Werten. Das Ziel der im Programm
enthaltenen Haushaltsstrategie ist es, das gesamtstaatliche Defizit bis Ende
2015 auf unter 3 % des BIP zu senken, was im Einklang mit der vom Rat für die
Korrektur des übermäßigen Defizits festgelegten Frist steht. Die Defizitziele
laut Programm sind 8,3 % des BIP im Jahr 2012, 7,5 % des BIP 2013,
4,8 % des BIP 2014 und 2,8 % des BIP 2015, wenn das Programm
ausläuft. Diese Strategie wird durch eine Haushaltskonsolidierung von
2,7 % des BIP im Haushalt von 2012, eine breit angelegte Konsolidierung um
3,9 % des BIP in den Jahren 2013-2014 sowie weitere teilweise spezifizierte
Konsolidierungsmaßnahmen, mit denen 2015 1,1 % des BIP eingespart werden
sollen, untermauert. Im Programm wird als mittelfristiges Haushaltsziel erneut
ein strukturelles gesamtstaatliches Defizit von 0,5 % des BIP genannt, was
im Programmzeitraum nicht erreicht wird. Das mittelfristige Haushaltsziel
spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wider. Der
gesamtstaatliche Schuldenstand liegt über der Schwelle von 60 % des BIP
und dürfte von 108 % des BIP im Jahr 2011 auf 120 % im Jahr 2013
ansteigen, bevor er wieder sinkt. Für die Dauer des Verfahrens wegen Bestehens
eines übermäßigen Defizits bis 2015 und in den folgenden drei Jahren wird sich
Irland in einer Übergangsphase befinden; die Haushaltspläne sollen
sicherstellen, dass ausreichende Fortschritte zur Einhaltung des im
Stabilitäts- und Wachstumspakts enthaltenen Richtwerts für die Schuldensenkung
erzielt werden. Nach der letzten Bewertung der Kommission erscheinen die
Risiken in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
als hoch. (12)(12) Irland ist
im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese
betreffen die Förderung von Wettbewerb und von Beschäftigung, die Verbesserung
der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der
Finanzstabilität. EMPFIEHLT, dass Irland im Zeitraum
2012-2013 die im
Durchführungsbeschluss 2011/77/EU festgelegten und im Memorandum of
Understanding vom 16. Dezember 2010 weiter spezifizierten Maßnahmen und
dessen nachfolgende Ergänzungen umsetzt. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2012) 321 final. [3] P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047. [4] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April
2012.