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Document 52012DC0249

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten

    /* COM/2012/0249 final */

    52012DC0249

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten /* COM/2012/0249 final */


    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten

    1.           Einleitung

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten (FATS-Verordnung) sollen im Wesentlichen ein gemeinsamer Rahmen sowie Qualitätsstandards für die Statistik zur systematischen Erstellung vergleichbarer Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten geschaffen werden.

    Nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 19. Juli 2012 einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Der Bericht ist von Eurostat zu erstellen und enthält insbesondere:

    (1) eine Beurteilung der Qualität der erstellten Statistiken,

    (2) eine Beurteilung des Nutzens der erstellten Statistiken für die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten sowie die Lieferanten und Nutzer der statistischen Informationen der erstellten Statistiken im Verhältnis zu ihren Kosten,

    (3) eine Beurteilung des Standes der Pilotuntersuchungen und ihrer Umsetzung,

    (4) Angaben über Bereiche, in denen in Anbetracht der erzielten Ergebnisse und der entstehenden Kosten Verbesserungen möglich sind und Änderungen notwendig erscheinen.

    Laut den Begriffsbestimmungen in Artikel 2 der FATS-Verordnung sind „Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten im Inland“ („Inward FATS“) Statistiken, die die Tätigkeit von im Meldeland ansässigen Auslandsunternehmenseinheiten beschreiben[1], und „Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen“ („Outward FATS“) Statistiken, die die Auslandstätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten, die von einer im Meldeland ansässigen institutionellen Einheit kontrolliert werden, beschreiben[2].

    Nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 716/2007, der die Anforderung enthält „[…] in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ein Empfehlungshandbuch [zu veröffentlichen], das die einschlägigen Begriffsbestimmungen und weitere Hinweise zu den gemäß dieser Verordnung erstellten gemeinschaftlichen Statistiken enthält“, wurde die erste Ausgabe des „Foreign Affiliates Statistics Recommendations Manual“ (FATS-Empfehlungshandbuch)[3] im Jahr 2007 veröffentlicht und seitdem zweimal von Eurostat in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten überarbeitet. Mit dem Handbuch sollen Methodik und Leitlinien für die Erhebung und Erstellung von Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten im Inland und Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen in der Europäischen Union (EU) festgelegt werden.

    Für die Begriffsbestimmung von „Auslandsunternehmenseinheit“ in Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 sind drei Begriffe relevant: Kontrolle, institutionelle Einheit und Ansässigkeit. Da diese Begriffe sehr allgemein sind, mussten sie genauer definiert werden, um eine harmonisierte Datenerstellung zu gewährleisten. Das FATS-Empfehlungshandbuch enthält eine genauere Definition dieser Begriffe und erläutert das Konzept der „institutionellen Einheit, die letztlich die Kontrolle über eine Auslandsunternehmenseinheit ausübt“ (ultimate controlling institutional unit – UCI) und das die nationalen statistischen Ämter für die Erstellung der FATS-Statistiken heranziehen sollen:

    „Institutionelle Einheit, die letztlich die Kontrolle über eine Auslandsunternehmenseinheit ausübt“, ist die institutionelle Einheit in der Kette der eine Auslandsunternehmenseinheit kontrollierenden Einheiten, die nicht von einer anderen institutionellen Einheit kontrolliert wird.

    Die EU-Mitgliedstaaten müssen Eurostat die in der Verordnung (EG) Nr. 716/2007, in den dazugehörigen Durchführungs- und Änderungsverordnungen der Kommission und in den Leitlinien des FATS-Empfehlungshandbuchs geforderten Informationen liefern.

    Dieser Bericht behandelt die bedeutendsten Aspekte der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 gemäß den Angaben der Mitgliedstaaten sowie die Maßnahmen der Kommission zur Gewährleistung hochwertiger Statistiken über die Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten.

    2.           Durchführungsbestimmungen

    Mit der FATS-Verordnung wird der gemeinsame Rahmen für die Erstellung von FATS festgelegt. Damit jedoch vergleichbare, zwischen den Mitgliedstaaten harmonisierte Daten erstellt werden können und Fehler bei der Datenübertragung verringert werden, musste das technische Format der Daten und das einzuhaltende Übertragungsverfahren präzisiert werden. Außerdem mussten einigen Mitgliedstaaten im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen an ihr jeweiliges nationales statistisches System Ausnahmeregelungen gewährt werden. Nach der Annahme der Verordnung zur überarbeiteten Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2[4] musste die Gliederungstiefe für die FATS angepasst werden.

    Zur Berücksichtigung all dieser Änderungen wurden die folgenden Änderungsverordnungen verabschiedet:

    (1) Verordnung (EG) Nr. 364/2008 der Kommission vom 23. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des technischen Formats für die Übermittlung von Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten und der den Mitgliedstaaten zu gewährenden Ausnahmeregelungen

    (2) Verordnung (EG) Nr. 747/2008 der Kommission vom 30. Juli 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des technischen Formats für die Übermittlung von Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten und der den Mitgliedstaaten zu gewährenden Ausnahmeregelungen

    (3) Verordnung (EG) Nr. 834/2009 der Kommission vom 11. September 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten im Hinblick auf die Qualitätsberichte

    Eurostat hat auch das bereits genannte Empfehlungshandbuch herausgebracht (wird derzeit überarbeitet), das genaue Definitionen und Anweisungen für die Mitgliedstaaten, wie die Daten zu erstellen sind, enthält.

    3.           Hauptsächlich einbezogene Daten

    Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten (FATS) sind von entscheidender Bedeutung für eine angemessene Bewertung der Auswirkungen von Unternehmen unter ausländischer Kontrolle auf die Wirtschaft der Europäischen Union. Derartige Statistiken erleichtern auch die Überwachung der Wirksamkeit des Binnenmarkts und die schrittweise Integration der Volkswirtschaften im Rahmen der Globalisierung. In Anhang I Abschnitt 2 der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 ist die Zahl der Merkmale festgelegt, über die Angaben zu erstellen sind:

    Inward FATS:

    Zu den elf wichtigsten Merkmalen (Variablen) der Statistiken zu Inward FATS gehören:

    · „unternehmensdemografische“ Variablen (z. B. Zahl der Unternehmen),

    · „outputbezogene“ Variablen (z. B. Umsatz, Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten),

    · „inputbezogene“ Variablen: Arbeitseinsatz (z. B. Zahl der Beschäftigten, Personalaufwendungen), Waren- und Dienstleistungsinput (z. B. Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt).

    Outward FATS:

    Angaben sind zu drei obligatorischen und zu acht fakultativen Variablen zu liefern. Die obligatorischen Variablen sind:

    · „unternehmensdemografische“ Variable – Zahl der Unternehmen,

    · „outputbezogene“ Variable – Umsatz,

    · „inputbezogene“ Variable: Arbeitseinsatz – Zahl der Beschäftigten.

    Die ausführliche Liste der fakultativen Variablen findet sich im FATS-Empfehlungshandbuch.

    Die Variablen sollten nach Land, in dem die Auslandsunternehmenseinheit angesiedelt ist, aufgegliedert geliefert werden, wie in Anhang III der FATS-Verordnung ausgeführt.

    4.           Qualität der erstellten Statistiken

    Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission einen jährlichen Qualitätsbericht vorlegen, der zur Bewertung der Qualität der an Eurostat übermittelten Daten herangezogen wird.[5]

    Eurostat und die nationalen statistischen Ämter arbeiten eng zusammen, um Aktualität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Kohärenz der FATS zu gewährleisten. Außerdem wird mit dem FATS-Empfehlungshandbuch, dem Referenzdokument für technische Einzelheiten, sichergestellt, dass die Datenvergleichbarkeit weiter verbessert wird und aktuelle methodische Entwicklungen ihren Niederschlag finden.

    Die folgende Analyse bezieht sich auf die Ergebnisse der letzten verfügbaren Qualitätsberichte über FATS-Daten für das Bezugsjahr 2009, für das erstmalig ein vollständiger Datensatz, der alle 27 Mitgliedstaaten abdeckt, vorliegen sollte. Abzulesen ist, dass nicht alle Mitgliedstaaten in vollem Umfang die Rechtsvorschriften in Bezug auf FATS einhalten:

    Qualitative Aspekte: || Inward FATS || Outward FATS

    Aktualität || 21 von 27 || 23 von 27

    Erfassungs-bereich || 81 % || 94 %

    Genauigkeit || Akzeptabel || Akzeptabel

    Kohärenz || 25 von 27 – 2 Mitgliedstaaten erstellen Inward FATS unabhängig von SUS (siehe Kapitel 4.7) || 20 von 27 – übereinstimmende Systematikcodes für FDI (siehe Kapitel 4.7) und FATS von 7 Mitgliedstaaten einzuführen

    Länder-übergreifende Vergleichbarkeit || 27 von 27 || 26 von 27 (UCI-Konzept von Griechenland zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts nicht angewandt)

    4.1.        Aktualität

    Auf die in Abschnitt 5 der Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 enthaltenen Fristen wird im FATS-Empfehlungshandbuch 2009 näher eingegangen. Die Fristen für die Übermittlung der Daten zu Inward FATS und Outward FATS an Eurostat werden in Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres angegeben:

    t+20

    Die Meldefrist für das Bezugsjahr 2009 wurde wie folgt eingehalten:

    · 21 Länder lieferten ihre Datensätze zu Inward FATS pünktlich;

    · 23 Länder lieferten ihre Datensätze zu Outward FATS pünktlich.

    Einigen Mitgliedstaaten wurden in Bezug auf die FATS-Verordnung Ausnahmeregelungen gewährt, damit sie die erforderlichen Anpassungen ihres jeweiligen nationalen statistischen Systems vornehmen können. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung neuer statistischer Register und die Datenerfassungsmethoden. Eine vollständige Ausnahmeregelung für die Bezugsjahre 2007 und 2008 in Bezug auf Outward FATS wurde Frankreich, Luxemburg, Spanien, dem Vereinigten Königreich sowie Norwegen gewährt. Außerdem wurde Luxemburg eine vollständige Ausnahmeregelung für die Bezugsjahre 2007 und 2008 in Bezug auf die Bereitstellung von Daten zu Inward FATS gewährt.

    Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Einhaltung der Meldefrist für 2009 zufriedenstellend war und sich die Pünktlichkeit im Vergleich zur Datenübermittlung für das Bezugsjahr 2007 verbessert hat, als für Inward FATS nur 18 Länder und für Outward FATS nur 16 Länder fristgerecht lieferten. Es wurde eine Routine zur Überwachung der Fristeinhaltung eingeführt und Eurostat arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, die die Fristen noch nicht ganz einhalten.

    4.2.        Zugänglichkeit der freigegebenen FATS-Daten

    Alle FATS-Daten sowie umfassende, gezielte und detaillierte Erläuterungen zu Methodikfragen (Metadaten) sind kostenlos auf der Eurostat-Website unter dem Thema „Industrie, Handel und Dienstleistungen“[6] oder über die Suchfunktion abrufbar. FATS werden auch auf nationaler Ebene veröffentlicht, und zwar im Rahmen der Verantwortlichkeit der nationalen statistischen Ämter, wodurch der Datenzugriff noch erweitert wird.

    Die Datenbank „FATS – Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten“ liefert detaillierte Informationen über statistische Prozesse, rechtliche Fragen, Vertraulichkeitsregeln und Beschreibungen nationaler Datenerfassungsmethoden.[7] Kurz gefasste Erläuterungen statistischer Konzepte werden in einem neuen Online-Nachschlagewerk im Wiki-Format und als Antworten auf „häufig gestellte Fragen“ veröffentlicht. Die EU-Aggregate für die endgültigen Daten 2009 für Inward und Outward FATS werden anhand der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Daten und im Falle fehlender Daten auf der Grundlage von Schätzungen berechnet. Nicht vertrauliche EU-Aggregate werden 2012 auf der EU-Website veröffentlicht und können kostenlos heruntergeladen werden.

    4.3.        Abdeckungsgrad der an Eurostat übermittelten Daten

    Die Datenabdeckung wird ermittelt als die Zahl der vorgelegten Datenwerte im Verhältnis zur Gesamtzahl der geforderten Werte.

    Die Übermittlung vollständiger Datensätze ist für die Erstellung von EU-Aggregaten von entscheidender Bedeutung. Fehlende Daten schränken die Möglichkeiten zur Auslegung sowie den Informationswert der FATS ein.

    In der ersten Berichtsrunde für das Bezugsjahr 2007 waren drei EU-Mitgliedstaaten in der Lage, vollständige Datensätze für Inward FATS zu liefern, und 13 Mitgliedstaaten gelang dies für Outward FATS.

    Für das Bezugsjahr 2009 verbesserte sich der Grad der Vollständigkeit der Daten erheblich. Für Outward FATS fiel der Anteil fehlender Werte von 21 % auf 6 %, da nur bei fünf Ländern Daten fehlten, während 22 Mitgliedstaaten komplette Datensätze vorlegten. Bei Inward FATS sank der Anteil fehlender Daten von 47 % im Jahr 2007 auf 19 % im Jahr 2009, da neun EU-Mitgliedstaaten 100 % der verlangten Daten lieferten.

    Tabelle 2: Erfassungsgrad und Vertraulichkeit bei Inward und Outward FATS – 2009 (in %)

    Länder[8] || Felder insgesamt in % der in der FATS-Verordnung geforderten Felder || Anteil der übermittelten vertraulichen Felder (in %)

    || Inward FATS || Outward FATS || Inward FATS || Outward FATS

    Große Länder || 85 || 96 || 26 || 14

    Mittlere Länder || 78 || 87 || 14 || 21

    Kleine Länder || 84 || 100 || 18 || 20

    ALLE || 81 || 94 || 17 || 20

    4.4.        Vertraulichkeit

    Es besteht ein Zusammenhang zwischen dem Prozentsatz vertraulicher Daten und der Relevanz der Statistiken. Ist ein hoher Prozentsatz der Daten vertraulich, wird der Nutzerbedarf an Statistiken nicht ausreichend gedeckt. In welchem Umfang das Kriterium der Vertraulichkeit die Verfügbarkeit von Daten über Inward und Outward FATS einschränkt, geht aus Tabelle 2 oben hervor. Die Vertraulichkeitsraten insgesamt liegen bei 17 % bzw. 20 %.

    4.5.        Relevanz für die Nutzer

    Die FATS-Daten werden zunehmend zur Messung von Globalisierungsaspekten und      -effekten herangezogen.

    Ein Indikator für die Relevanz der FATS-Daten für Eurostat-Nutzer ist die Zahl der Daten oder Veröffentlichungen, die bis 2011 von der Eurostat-Website heruntergeladen wurden.

    Die Angaben in der nachstehenden Tabelle verdeutlichen die Datenzugriffe der Nutzer auf die Eurostat-Website mit Veröffentlichungen in den Jahren 2010 und 2011.

    Tabelle 3: Zahl der Datenzugriffe, 2010 und 2011

    Kostenlos heruntergeladene Datensätze insgesamt || 8 128

    Jahr 2010 || 3 616

    Jahr 2011 || 4 512

    Für das Jahr 2011 ist eine Zunahme von nahezu 25 % festzustellen, womit die Zahl der Downloads auf 4512 stieg. Dies war zu erwarten, da es sich um einen neuen Bereich handelt und das Interesse der Nutzer stetig zunimmt.

    Die Hauptnutzer von FATS-Daten sind die Kommission (Generaldirektion Handel, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, Generaldirektion Unternehmen und Industrie), internationale Organisationen (OECD, WTO, UN), Ministerien, Handelskammern, Gewerkschaften, Journalisten, Forscher, Botschaften, Verbände, Stellen zur Unternehmensförderung usw.

    4.6.        Genauigkeit

    Die Genauigkeit wird geprüft, indem Abweichungen von der FATS-Verordnung und dem FATS-Empfehlungshandbuch ermittelt und regelmäßige Qualitätsvalidierungsprüfungen durchgeführt werden.

    4.6.1.     Falsche Zuordnungen

    Falsche Zuordnungen liegen vor, wenn statistische Einheiten in einer Klassifikation der falschen Klasse zugeordnet werden, z. B. ein Unternehmen unter Handel statt Industrie.

    Das in diesem Zusammenhang wichtigste Problem ist die korrekte Codierung des Wirtschaftszweigs der Unternehmenseinheiten. Die entsprechenden Angaben können fehlen, zweideutig oder falsch sein und eine Gegenprüfung mit Unternehmensregistern kann unmöglich sein. Um falsche Codes aufzudecken, werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.

    Bei Outward FATS ist das Problem der Untererfassung meldender Einheiten ein weiteres Problem, an dessen Lösung gearbeitet werden muss. Der Hauptgrund für eine Untererfassung liegt in der von einigen Mitgliedstaaten angewandten Größenkriterien. Ein anderer Grund liegt darin, dass es rechtlich oder praktisch nicht möglich ist, natürliche Personen zu erfassen. Schließlich kann die zeitliche Verzögerung zwischen der Gründung eines Unternehmens und seiner Aufnahme ins jeweilige Register und in andere Datenbanken dazu führen, dass diese Meldeeinheit aus der Auswahlgrundlage herausfällt.

    4.6.2.     Antwortausfall

    Unit-Non-Response liegt vor, wenn sich nicht alle Meldeeinheiten in der Stichprobe an der Erhebung beteiligen.

    Fast alle Mitgliedstaaten hoben hervor, dass große Unternehmen, die in erheblichem Maß zu den Endergebnissen beitragen, allgemein viel stärker motiviert sind, sich an der Erhebung zu beteiligen, als kleinere Unternehmen. Selbst wenn also die nicht gewichtete Non-Response-Quote in einigen Fällen hoch ist, ist der tatsächliche fehlende Teil in der Statistik weit weniger signifikant.

    Zur Reduzierung des Antwortausfalls wurden mehrere Methoden angewandt. Die meisten Länder mahnten die nicht antwortenden Einheiten schriftlich und/oder telefonisch. Rechtliche Maßnahmen (z. B. Geldbußen) stehen den Datenerfassern zur Verfügung, die für die Erhebung über eine Rechtsgrundlage verfügen und in deren jeweiligem Land das Ausfüllen des Fragebogens verpflichtend ist. Solche Maßnahmen gelten jedoch als letztes Mittel, weil gute Kontakte zu den Unternehmen für künftige Datenanfragen, auch für andere statistische Bereiche, wichtig sind.

    4.7.        Kohärenz und Vergleichbarkeit

    4.7.1.     Kohärenz

    Die Kohärenz von zwei oder mehreren statistischen Ergebnissen zeigt, in welchem Maß für die zu ihrer Generierung verwendeten statistischen Prozesse dieselben Konzepte – Klassifikationen, Definitionen, Zielpopulationen, harmonisierte Methoden – herangezogen wurden[9].

    Die Zielpopulation ist die konzeptuelle Population von Einheiten, auf die die Erhebung abzielt und für die Statistiken erstellt werden sollten. Bei den Outward FATS gibt es einen Unterschied zwischen der Zielpopulation statistischer Einheiten (über die Daten erfasst werden) und der Zielpopulation der Meldeeinheiten (bei denen Daten erfasst werden). Bei den Inward FATS entspricht die Population statistischer Einheiten in den meisten Fällen der Population der Meldeeinheiten.

    Die Statistiken über die Struktur der Unternehmen (SUS), über ausländische Direktinvestitionen (FDI) und über Forschung und Entwicklung (FuE) messen Elemente derselben Phänomene wie bei den FATS – die Internationalisierung der Unternehmen – und sind eng miteinander verknüpfte statistische Bereiche. Diese Wesensähnlichkeit findet auch in der Erfassungspraxis ihren Ausdruck – die Daten werden häufig mit derselben Erhebung erfasst. Daher ist es wichtig, dass die Ergebnisse nicht zu stark von einander abweichen.

    Inward FATS

    Da die Definitionen wirtschaftlicher Merkmale und die Untergliederung für die Population von Inward FATS mit der Population der strukturellen Unternehmensstatistik (SUS) – Verordnung Nr. 716/2007, Anhang I Abschnitt 2 – übereinstimmen, dürften die Daten auch konsistent sein.

    Für Inward FATS – als Untergruppe der SUS-Statistik – sollten alle in der SUS verfügbaren Daten verwendet werden. Doch zwei Länder produzieren Daten für Inward FATS unabhängig von der SUS, weshalb die Populationen nicht miteinander verglichen werden können. In drei Ländern ist die Population für Inward FATS kleiner als der relevante Teil der Population der SUS-Erhebung, und sechs Länder bestätigen, dass die Population für Inward FATS über den relevanten Teil der Population der SUS-Erhebung hinaus erweitert wurde. Dass die Populationen nicht gänzlich konsistent sind, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Daten nicht kohärent sind. Vielmehr dürfte eine Anpassung der SUS-Population für die Zwecke der FATS zu einer Verbesserung der Datenqualität führen.

    Outward FATS

    Für Outward FATS wird in den meisten Fällen die Erhebung über den Bestand ausländischer Direktinvestitionen (FDI) oder eine spezifische FATS-Erhebung als Ausgangspunkt verwendet. Die Daten werden anhand einer Erhebung gebietsansässiger Unternehmen erfasst. Die Datenerfassung basiert in der Regel auf Vollerhebungen. Die meisten Länder bestätigen, dass sie für die Bestände ausländischer Direktinvestitionen im Ausland und für Outward FATS dieselben Wirtschafszweigcodes für nicht ansässige Unternehmen verwendet haben. Sieben Länder antworteten, dass sie unterschiedliche Codes herangezogen haben.

    4.7.2.     Vergleichbarkeit

    a) Länderübergreifende Vergleichbarkeit

    Die gründliche Datenanalyse durch Eurostat gewährleistet eine kontinuierliche Verbesserung beim Ländervergleich. Mit gemeinsamen Definitionen und Klassifikationen ist die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Ländern recht hoch.

    Unterschiede zwischen den Ländern sind zunehmend erklärbar. Einige Probleme bestehen noch, weil ein Land nicht das UCI-Konzept verwendet hat. Dies beeinträchtigt die Qualität der Gesamtaggregate jedoch kaum. Ab dem Bezugsjahr 2010 wird das UCI-Konzept in allen Mitgliedstaaten angewendet.

    b) Vergleichbarkeit im Zeitverlauf

    Inkonsistenzen im Zeitverlauf treten auf, wenn die für einen bestimmten Bezugszeitraum erfassten Daten nicht völlig mit den Daten der nachfolgenden Zeiträume übereinstimmen, was auf Besonderheiten in einem bestimmten Zeitraum zurückzuführen ist. In solchen Fällen spricht man von einem Bruch in den Zeitreihen.

    Inward FATS

    Für die Bezugsjahre bis 2006 liegen nur Daten für Länder vor, die diese freiwillig übermittelten. Mit dem Bezugsjahr 2007 wurde die Datenerfassung obligatorisch. Außerdem begannen einige Länder mit der Anwendung der vereinbarten gemeinsamen Methodik, die auch das UCI-Konzept umfasst. Diese bedeutende Änderung in der Methodik führte zu einem strukturellen Bruch bei den Daten für alle Länder.

    Zu einem weiteren strukturellen Bruch kam es bei den Daten für 2008, das erste Bezugsjahr, für das Daten nach der überarbeiteten Systematik der Wirtschaftszweige erfasst wurden (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2). Infolgedessen können die Daten für Inward FATS 2008 nicht direkt mit früheren Bezugsjahren verglichen werden.

    Daher wurde in der Online-Datenbank von Eurostat ab dem Bezugsjahr 2008 eine gesonderte Tabelle für Inward FATS erstellt. Direkte Vergleiche sind nur auf Ebene aller Wirtschaftszweige möglich sowie bei NACE-Abschnitten und -Abteilungen, bei denen es keine Änderungen gab.

    Outward FATS

    Für die Outward FATS erstellten einige Länder freiwillig Datenreihen ab 2004. Für das Bezugsjahr 2007 wurde die Datenerfassung und -übermittlung für Outward FATS obligatorisch. Die Durchführung der FATS-Verordnung führte zu einem strukturellen Bruch in den verfügbaren Zeitreihen, was in erster Linie auf eine bedeutende Veränderung in der Methodik – die Einführung des UCI-Konzepts – zurückging. Dies erklärt auch im Wesentlichen, warum die Daten vor 2007 und die Daten ab 2007 zwischen den meisten Ländern nicht verglichen werden können. Um dies zu verdeutlichen, werden die Daten für Outward FATS in der Online-Datenbank von Eurostat in gesonderten Tabellen mit Daten vor bzw. nach 2007 präsentiert.

    Was die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten diese neue Systematik für Daten für Outward FATS ab dem Bezugsjahr 2010 anwenden. Dies wird zu einem weiteren strukturellen Bruch ab 2010 führen.

    Insgesamt ist in Bezug auf die Qualität der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten festzuhalten, dass die Vorgaben weitgehend eingehalten wurden und im Vergleich zu den Vorjahren stetige Verbesserungen zu beobachten sind. Der durch die Verordnung eingeführte Methodikrahmen wird mithilfe von Konsultationen und speziellen thematisch ausgerichteten Sitzungen stetig weiterentwickelt. Eurostat arbeitet auch mit anderen internationalen Organisationen zusammen, um die Datenvergleichbarkeit und die Methoden auch außerhalb der Europäischen Union hinaus zu verbessern.

    5.           Kosten und Aufwand im Zusammenhang mit der Statistik über Auslandsunternehmenseinheiten

    Die meisten Mitgliedstaaten messen den Aufwand nicht quantitativ und können ihn daher lediglich qualitativ beurteilen. Daher sind Kostenschätzungen im Rahmen der Erfassung und Verbreitung von Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten nicht leicht zu quantifizieren. Es gibt viele verschiedene FATS-Datenquellen, die auch für die Produktion anderer Statistiken verwendet werden oder mit der Berichterstattung von Finanzinstitutionen und Unternehmen an Regulierungsbehörden verknüpft sind. Deshalb ist es schwierig, die tatsächlichen Kosten der Erfassung und der Erstellung der FATS-Daten aus den gesamten Kosten der Erfassung jener Daten herauszurechnen, die oft für andere Zwecke verwendet werden. Außerdem kann es in manchen Mitgliedstaaten vorkommen, dass Daten von zwei verschiedenen Institutionen erhoben werden, d. h. von der Zentralbank und vom nationalen statistischen Amt, wodurch zuverlässige Schätzungen noch problematischer werden.

    Inward FATS

    Der größte Teil des Einsatzes und Aufwands der Auskunftgebenden für die Erstellung von Inward FATS entfällt auf die Ressourcen, die für die Produktion umfangreicher Statistiken in Verbindung mit der strukturellen Unternehmensstatistik erforderlich sind (Verordnung (EG) Nr. 295/2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik). Betrachtet man die Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten gelieferten Schätzwerte, gelangt man zu dem Schluss, dass für zusätzliche Aktivitäten zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 für Inward FATS nur ein recht bescheidener zusätzlicher Einsatz erforderlich war.

    Outward FATS

    Ausländische Direktinvestitionen (FDI) und Outward FATS sind eng miteinander verknüpfte statistische Bereiche, da mit beiden Elemente der Internationalisierung der Wirtschaft gemessen werden. Diese Wesensähnlichkeit findet ihren Ausdruck auch in der Erfassungspraxis – die FATS-Daten werden häufig mit derselben FDI-Erhebung erfasst. Daher ist es schwierig, die durch die Erstellung von Outward FATS entstehenden zusätzlichen Kosten zu ermitteln.

    Dennoch wurde 2007 eine Untersuchung zur Kosteneffizienz durchgeführt, deren Ergebnissen zufolge die Mehrheit der Mitgliedstaaten Outward FATS zu geringen oder mittleren Kosten erstellen kann.

    In Bezug auf Inward und Outward FATS bestätigten die nationalen statistischen Ämter, dass sie auf nationaler Ebene einige Maßnahmen zur Verringerung des Aufwands einführen würden, insbesondere eine umfassende Verwendung von Verwaltungsdaten, eine webbasierte Datenerfassung und die Verbesserung der bestehenden elektronischen Fragebögen.

    6.           Fortschritte und Durchführung von Pilotuntersuchungen

    Pilotuntersuchungen für Inward und Outward FATS werden nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 durchgeführt, um die Relevanz und die Durchführbarkeit der Erfassung zusätzlicher Variablen zu beurteilen.

    Laut Artikel 5 Absatz 4 bilden die Pilotuntersuchungen die Grundlage für alle weiteren Beschlüsse über Durchführungsmaßnahmen und auch über den Umfang der Datenerstellung für Inward und Outward FATS. Dies zeigt die Bedeutung, die den Pilotuntersuchungen für die künftige Gestaltung der Erfassung von FATS-Daten innerhalb der EU beigemessen wird.

    Die erste Runde der Pilotuntersuchungen lief 2006 an. Die zweite Runde fand 2007 statt. Die teilnehmenden Länder prüften, inwieweit der Einsatz zusätzlicher Variablen machbar ist, und lieferten im Anschluss die erfassten Daten an Eurostat.

    Für die Unternehmen oder die nationalen statistischen Ämter scheint die Erfassung von Daten für die Abschnitte M, N und O sowie für FuE-Variablen für die Abschnitte G, H, I, K, M, N und O der NACE Rev. 1.1 (und für die entsprechenden Abschnitte der NACE Rev. 2) mit relativ geringem Aufwand machbar. Wird die Machbarkeit von allen Mitgliedstaaten bestätigt und der Nutzerbedarf bekräftigt, wird die Datensammlung für Inward FATS so erweitert, dass diese Variablen regelmäßig abgedeckt werden.

    Bei den Outward FATS könnten mindestens drei der Pilotvariablen als machbar gelten: Personalkosten, Wertschöpfung zu Faktorkosten und Bruttoinvestitionen in Sachanlagen. Die Mehrheit der teilnehmenden Mitgliedstaaten gelangte zu dem Schluss, dass diese Variablen recht einfach bei den Unternehmen erfasst werden könnten, weil sie direkt oder beinahe direkt den Rechnungsführungssystemen entnommen werden könnten. Andererseits scheint die Erfassung handelsbezogener Variablen, die für die Analyse der Globalisierung wichtig sind, zumindest vorläufig nicht so leicht machbar. Es wäre besonders kostspielig und schwieriger, sie von den für die FATS bedeutenden Unternehmensgruppen, nämlich den größten Gruppen, zu bekommen.

    Mehrere Pilotuntersuchungen wurden schließlich von den teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Ergebnisse gaben Aufschluss über den Umfang, der für die Erfassung zusätzlicher Variablen für Inward und Outward FATS besteht, die in der FATS-Verordnung als fakultativ definiert wurden. Die Kommission hat Vorbehalte, die untersuchten Variablen zu obligatorischen Variablen zu erklären, da dadurch der Aufwand für die nationalen statistischen Ämter und für die Auskunftgebenden steigen dürfte. Dennoch bestätigt die Kommission die große Nachfrage der Nutzer nach diesen Angaben.

    7.           Mögliche Verbesserungen und Veränderungen

    Für die nahe Zukunft plant Eurostat, die Qualität der FATS-Daten durch die Entwicklung und Harmonisierung der Methodik weiter zu verbessern, und zwar mit Blick auf:

    – die Durchführung eines reibungslosen Übergangs zur Systematik NACE Rev. 2 für die Outward FATS, was zu einer besseren internationalen Vergleichbarkeit führen würde;

    – die Berechnung von EU-Aggregaten ab dem Bezugsjahr 2009 für Daten für Inward und Outward FATS.

    Bis dahin könnten die Mitgliedstaaten zur Erstellung der FATS das EuroGroups Register (EGR) als gemeinsames Instrument einsetzen. Das EGR wird derzeit weiterentwickelt und künftig Daten über Unternehmensgruppen und die sie konstituierenden Einheiten sowie ihre Merkmale enthalten. Dadurch ist es möglich, den Ländercode der UCI, zu dem die Unternehmen gehören, festzulegen und so die Qualität der FATS zu verbessern.

    Eurostat arbeitet derzeit an einer Rahmenverordnung zur Integration von Unternehmensstatistiken (Framework Regulation Integrating Business Statistics – FRIBS). Die FATS-Anforderungen werden im Rahmen von FRIBS neu bewertet.

    [1]               Artikel 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 716/2007.

    [2]               Artikel 2 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 716/2007.

    [3]               http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-AR-09-014/EN/KS-AR-09-014-EN.PDF

    [4]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006.

    [5]               Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 716/2007.

    [6]               http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home

    [7]               http://circa.europa.eu/Members/irc/dsis/foreignaffiliatesstatistics/library?l=/public&vm=detailed&sb=Title

    [8]               Die „CETO“-Markierungen gruppieren Länder nach der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik:

                    große Länder: DE, FR, IT, UK;

                    mittlere Länder: BE, DK, ES, GR, IE, NL, AT, PL, PT, FI, SE, NO;

                    kleine Länder: BG, CZ, EE, CY, LV, LT, LU HU, MT, RO, SI, SK.

    [9]               S. 42 des FATS-Empfehlungshandbuchs, Fassung 2009.

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