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Document 52012DC0249
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL on the implementation of Regulation (EC) No 716/2007 of the European Parliament and of the Council of 20 June 2007 on Community statistics on the structure and activity of foreign affiliates
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten
/* COM/2012/0249 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zu gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten /* COM/2012/0249 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zu
gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten 1. Einleitung Mit der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 des
Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinschaftlichen Statistiken über
die Struktur und Tätigkeit von Auslandsunternehmenseinheiten (FATS-Verordnung)
sollen im Wesentlichen ein gemeinsamer Rahmen sowie Qualitätsstandards für die
Statistik zur systematischen Erstellung vergleichbarer Statistiken über
Auslandsunternehmenseinheiten geschaffen werden. Nach Artikel 12 der Verordnung (EG)
Nr. 716/2007 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat
bis zum 19. Juli 2012 einen Bericht über die Durchführung dieser
Verordnung vor. Der Bericht ist von Eurostat zu erstellen und enthält
insbesondere: (1)
eine Beurteilung der Qualität der erstellten
Statistiken, (2)
eine Beurteilung des Nutzens der erstellten
Statistiken für die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten sowie die Lieferanten und
Nutzer der statistischen Informationen der erstellten Statistiken im Verhältnis
zu ihren Kosten, (3)
eine Beurteilung des Standes der Pilotuntersuchungen
und ihrer Umsetzung, (4)
Angaben über Bereiche, in denen in Anbetracht der
erzielten Ergebnisse und der entstehenden Kosten Verbesserungen möglich sind
und Änderungen notwendig erscheinen. Laut den Begriffsbestimmungen in
Artikel 2 der FATS-Verordnung sind „Statistiken über
Auslandsunternehmenseinheiten im Inland“ („Inward FATS“) Statistiken, die die
Tätigkeit von im Meldeland ansässigen Auslandsunternehmenseinheiten beschreiben[1],
und „Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen“ („Outward
FATS“) Statistiken, die die Auslandstätigkeit von
Auslandsunternehmenseinheiten, die von einer im Meldeland ansässigen
institutionellen Einheit kontrolliert werden, beschreiben[2]. Nach Artikel 7 der Verordnung (EG)
Nr. 716/2007, der die Anforderung enthält „[…] in enger Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten ein Empfehlungshandbuch [zu veröffentlichen], das die
einschlägigen Begriffsbestimmungen und weitere Hinweise zu den gemäß dieser
Verordnung erstellten gemeinschaftlichen Statistiken enthält“, wurde die erste
Ausgabe des „Foreign Affiliates Statistics Recommendations Manual“
(FATS-Empfehlungshandbuch)[3] im Jahr 2007
veröffentlicht und seitdem zweimal von Eurostat in Zusammenarbeit mit
Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten überarbeitet. Mit dem Handbuch sollen
Methodik und Leitlinien für die Erhebung und Erstellung von Statistiken über
Auslandsunternehmenseinheiten im Inland und Statistiken über
Auslandsunternehmenseinheiten inländischer Unternehmen in der Europäischen
Union (EU) festgelegt werden. Für die Begriffsbestimmung von
„Auslandsunternehmenseinheit“ in Artikel 2 der Verordnung (EG)
Nr. 716/2007 sind drei Begriffe relevant: Kontrolle, institutionelle
Einheit und Ansässigkeit. Da diese Begriffe sehr allgemein sind, mussten sie
genauer definiert werden, um eine harmonisierte Datenerstellung zu
gewährleisten. Das FATS-Empfehlungshandbuch enthält eine genauere Definition
dieser Begriffe und erläutert das Konzept der „institutionellen Einheit, die
letztlich die Kontrolle über eine Auslandsunternehmenseinheit ausübt“ (ultimate
controlling institutional unit – UCI) und das die nationalen statistischen
Ämter für die Erstellung der FATS-Statistiken heranziehen sollen: „Institutionelle Einheit, die letztlich die
Kontrolle über eine Auslandsunternehmenseinheit ausübt“, ist die
institutionelle Einheit in der Kette der eine Auslandsunternehmenseinheit
kontrollierenden Einheiten, die nicht von einer anderen institutionellen
Einheit kontrolliert wird. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Eurostat die in
der Verordnung (EG) Nr. 716/2007, in den dazugehörigen Durchführungs- und
Änderungsverordnungen der Kommission und in den Leitlinien des
FATS-Empfehlungshandbuchs geforderten Informationen liefern. Dieser Bericht behandelt die bedeutendsten
Aspekte der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 gemäß den
Angaben der Mitgliedstaaten sowie die Maßnahmen der Kommission zur
Gewährleistung hochwertiger Statistiken über die Tätigkeit von
Auslandsunternehmenseinheiten. 2. Durchführungsbestimmungen Mit der
FATS-Verordnung wird der gemeinsame Rahmen für die Erstellung von FATS
festgelegt. Damit jedoch vergleichbare, zwischen den Mitgliedstaaten
harmonisierte Daten erstellt werden können und Fehler bei der Datenübertragung
verringert werden, musste das technische Format der Daten und das einzuhaltende
Übertragungsverfahren präzisiert werden. Außerdem mussten einigen
Mitgliedstaaten im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen an ihr
jeweiliges nationales statistisches System Ausnahmeregelungen gewährt werden.
Nach der Annahme der Verordnung zur überarbeiteten Systematik der
Wirtschaftszweige NACE Revision 2[4] musste die
Gliederungstiefe für die FATS angepasst werden. Zur
Berücksichtigung all dieser Änderungen wurden die folgenden
Änderungsverordnungen verabschiedet: (1)
Verordnung (EG) Nr. 364/2008 der Kommission
vom 23. April 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007
des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des technischen Formats
für die Übermittlung von Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten und der
den Mitgliedstaaten zu gewährenden Ausnahmeregelungen (2)
Verordnung (EG) Nr. 747/2008 der Kommission
vom 30. Juli 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 716/2007
des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des technischen Formats
für die Übermittlung von Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten und der
den Mitgliedstaaten zu gewährenden Ausnahmeregelungen (3)
Verordnung (EG) Nr. 834/2009 der Kommission
vom 11. September 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG)
Nr. 716/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu
gemeinschaftlichen Statistiken über die Struktur und Tätigkeit von
Auslandsunternehmenseinheiten im Hinblick auf die Qualitätsberichte Eurostat hat auch das bereits genannte
Empfehlungshandbuch herausgebracht (wird derzeit überarbeitet), das genaue
Definitionen und Anweisungen für die Mitgliedstaaten, wie die Daten zu
erstellen sind, enthält. 3. Hauptsächlich einbezogene Daten Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten
(FATS) sind von entscheidender Bedeutung für eine angemessene Bewertung der
Auswirkungen von Unternehmen unter ausländischer Kontrolle auf die Wirtschaft
der Europäischen Union. Derartige Statistiken erleichtern auch die Überwachung
der Wirksamkeit des Binnenmarkts und die schrittweise Integration der Volkswirtschaften
im Rahmen der Globalisierung. In Anhang I Abschnitt 2 der Verordnung
(EG) Nr. 716/2007 ist die Zahl der Merkmale festgelegt, über die Angaben
zu erstellen sind: Inward FATS: Zu den elf
wichtigsten Merkmalen (Variablen) der Statistiken zu Inward FATS gehören: ·
„unternehmensdemografische“ Variablen (z. B.
Zahl der Unternehmen), ·
„outputbezogene“ Variablen (z. B. Umsatz,
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten), ·
„inputbezogene“ Variablen: Arbeitseinsatz
(z. B. Zahl der Beschäftigten, Personalaufwendungen), Waren- und
Dienstleistungsinput (z. B. Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt). Outward FATS: Angaben sind zu drei obligatorischen und zu
acht fakultativen Variablen zu liefern. Die obligatorischen Variablen sind: ·
„unternehmensdemografische“ Variable – Zahl der
Unternehmen, ·
„outputbezogene“ Variable – Umsatz, ·
„inputbezogene“ Variable: Arbeitseinsatz – Zahl der
Beschäftigten. Die ausführliche Liste der fakultativen
Variablen findet sich im FATS-Empfehlungshandbuch. Die Variablen sollten nach Land, in dem die
Auslandsunternehmenseinheit angesiedelt ist, aufgegliedert geliefert werden,
wie in Anhang III der FATS-Verordnung ausgeführt. 4. Qualität der erstellten Statistiken Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission
einen jährlichen Qualitätsbericht vorlegen, der zur Bewertung der Qualität der
an Eurostat übermittelten Daten herangezogen wird.[5]
Eurostat und die nationalen statistischen
Ämter arbeiten eng zusammen, um Aktualität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und
Kohärenz der FATS zu gewährleisten. Außerdem wird mit dem
FATS-Empfehlungshandbuch, dem Referenzdokument für technische Einzelheiten,
sichergestellt, dass die Datenvergleichbarkeit weiter verbessert wird und
aktuelle methodische Entwicklungen ihren Niederschlag finden. Die folgende Analyse bezieht sich auf die
Ergebnisse der letzten verfügbaren Qualitätsberichte über FATS-Daten für das
Bezugsjahr 2009, für das erstmalig ein vollständiger Datensatz, der alle
27 Mitgliedstaaten abdeckt, vorliegen sollte. Abzulesen ist, dass nicht
alle Mitgliedstaaten in vollem Umfang die Rechtsvorschriften in Bezug auf FATS
einhalten: Qualitative Aspekte: || Inward FATS || Outward FATS Aktualität || 21 von 27 || 23 von 27 Erfassungs-bereich || 81 % || 94 % Genauigkeit || Akzeptabel || Akzeptabel Kohärenz || 25 von 27 – 2 Mitgliedstaaten erstellen Inward FATS unabhängig von SUS (siehe Kapitel 4.7) || 20 von 27 – übereinstimmende Systematikcodes für FDI (siehe Kapitel 4.7) und FATS von 7 Mitgliedstaaten einzuführen Länder-übergreifende Vergleichbarkeit || 27 von 27 || 26 von 27 (UCI-Konzept von Griechenland zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts nicht angewandt) 4.1. Aktualität Auf die in Abschnitt 5 der Anhänge I
und II der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 enthaltenen Fristen wird im
FATS-Empfehlungshandbuch 2009 näher eingegangen. Die Fristen für die
Übermittlung der Daten zu Inward FATS und Outward FATS an Eurostat werden in
Monaten nach Ablauf des Bezugsjahres angegeben: t+20 Die Meldefrist für das Bezugsjahr 2009 wurde
wie folgt eingehalten: ·
21 Länder lieferten ihre Datensätze zu Inward
FATS pünktlich; ·
23 Länder lieferten ihre Datensätze zu Outward
FATS pünktlich. Einigen Mitgliedstaaten wurden in Bezug auf
die FATS-Verordnung Ausnahmeregelungen gewährt, damit sie die erforderlichen
Anpassungen ihres jeweiligen nationalen statistischen Systems vornehmen können.
Dies betrifft insbesondere die Entwicklung neuer statistischer Register und die
Datenerfassungsmethoden. Eine vollständige Ausnahmeregelung für die Bezugsjahre
2007 und 2008 in Bezug auf Outward FATS wurde Frankreich, Luxemburg, Spanien,
dem Vereinigten Königreich sowie Norwegen gewährt. Außerdem wurde Luxemburg
eine vollständige Ausnahmeregelung für die Bezugsjahre 2007 und 2008 in Bezug
auf die Bereitstellung von Daten zu Inward FATS gewährt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Einhaltung
der Meldefrist für 2009 zufriedenstellend war und sich die Pünktlichkeit im
Vergleich zur Datenübermittlung für das Bezugsjahr 2007 verbessert hat, als für
Inward FATS nur 18 Länder und für Outward FATS nur 16 Länder
fristgerecht lieferten. Es wurde eine Routine zur Überwachung der
Fristeinhaltung eingeführt und Eurostat arbeitet mit den Mitgliedstaaten
zusammen, die die Fristen noch nicht ganz einhalten. 4.2. Zugänglichkeit der
freigegebenen FATS-Daten Alle FATS-Daten
sowie umfassende, gezielte und detaillierte Erläuterungen zu Methodikfragen
(Metadaten) sind kostenlos auf der Eurostat-Website unter dem Thema „Industrie,
Handel und Dienstleistungen“[6] oder über die
Suchfunktion abrufbar. FATS werden auch auf nationaler Ebene veröffentlicht,
und zwar im Rahmen der Verantwortlichkeit der nationalen statistischen Ämter,
wodurch der Datenzugriff noch erweitert wird. Die Datenbank
„FATS – Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten“ liefert detaillierte
Informationen über statistische Prozesse, rechtliche Fragen,
Vertraulichkeitsregeln und Beschreibungen nationaler Datenerfassungsmethoden.[7]
Kurz gefasste Erläuterungen statistischer Konzepte werden in einem neuen
Online-Nachschlagewerk im Wiki-Format und als Antworten auf „häufig gestellte
Fragen“ veröffentlicht. Die EU-Aggregate für die endgültigen Daten 2009 für
Inward und Outward FATS werden anhand der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung
gestellten Daten und im Falle fehlender Daten auf der Grundlage von Schätzungen
berechnet. Nicht vertrauliche EU-Aggregate werden 2012 auf der EU-Website
veröffentlicht und können kostenlos heruntergeladen werden. 4.3. Abdeckungsgrad der an
Eurostat übermittelten Daten Die Datenabdeckung
wird ermittelt als die Zahl der vorgelegten Datenwerte im Verhältnis zur Gesamtzahl
der geforderten Werte. Die Übermittlung
vollständiger Datensätze ist für die Erstellung von EU-Aggregaten von
entscheidender Bedeutung. Fehlende Daten schränken die Möglichkeiten zur
Auslegung sowie den Informationswert der FATS ein. In der ersten Berichtsrunde für das Bezugsjahr
2007 waren drei EU-Mitgliedstaaten in der Lage, vollständige Datensätze für
Inward FATS zu liefern, und 13 Mitgliedstaaten gelang dies für Outward
FATS. Für das Bezugsjahr 2009 verbesserte sich der
Grad der Vollständigkeit der Daten erheblich. Für Outward FATS fiel der Anteil
fehlender Werte von 21 % auf 6 %, da nur bei fünf Ländern Daten
fehlten, während 22 Mitgliedstaaten komplette Datensätze vorlegten. Bei
Inward FATS sank der Anteil fehlender Daten von 47 % im Jahr 2007 auf
19 % im Jahr 2009, da neun EU-Mitgliedstaaten 100 % der verlangten
Daten lieferten. Tabelle 2: Erfassungsgrad und
Vertraulichkeit bei Inward und Outward FATS – 2009 (in %) Länder[8] || Felder insgesamt in % der in der FATS-Verordnung geforderten Felder || Anteil der übermittelten vertraulichen Felder (in %) || Inward FATS || Outward FATS || Inward FATS || Outward FATS Große Länder || 85 || 96 || 26 || 14 Mittlere Länder || 78 || 87 || 14 || 21 Kleine Länder || 84 || 100 || 18 || 20 ALLE || 81 || 94 || 17 || 20 4.4. Vertraulichkeit Es besteht ein
Zusammenhang zwischen dem Prozentsatz vertraulicher Daten und der Relevanz der
Statistiken. Ist ein hoher Prozentsatz der Daten vertraulich, wird der
Nutzerbedarf an Statistiken nicht ausreichend gedeckt. In welchem Umfang das
Kriterium der Vertraulichkeit die Verfügbarkeit von Daten über Inward und
Outward FATS einschränkt, geht aus Tabelle 2 oben hervor. Die
Vertraulichkeitsraten insgesamt liegen bei 17 % bzw. 20 %. 4.5. Relevanz für die Nutzer Die FATS-Daten werden zunehmend zur Messung von
Globalisierungsaspekten und
-effekten herangezogen. Ein Indikator für die Relevanz der FATS-Daten
für Eurostat-Nutzer ist die Zahl der Daten oder Veröffentlichungen, die bis
2011 von der Eurostat-Website heruntergeladen wurden. Die Angaben in der nachstehenden Tabelle
verdeutlichen die Datenzugriffe der Nutzer auf die Eurostat-Website mit
Veröffentlichungen in den Jahren 2010 und 2011. Tabelle 3: Zahl der Datenzugriffe, 2010
und 2011 Kostenlos heruntergeladene Datensätze insgesamt || 8 128 Jahr 2010 || 3 616 Jahr 2011 || 4 512 Für das Jahr 2011 ist eine Zunahme von nahezu
25 % festzustellen, womit die Zahl der Downloads auf 4512 stieg. Dies war
zu erwarten, da es sich um einen neuen Bereich handelt und das Interesse der
Nutzer stetig zunimmt. Die Hauptnutzer von FATS-Daten sind die Kommission
(Generaldirektion Handel, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen,
Generaldirektion Unternehmen und Industrie), internationale Organisationen
(OECD, WTO, UN), Ministerien, Handelskammern, Gewerkschaften, Journalisten,
Forscher, Botschaften, Verbände, Stellen zur Unternehmensförderung usw. 4.6. Genauigkeit Die Genauigkeit wird geprüft, indem
Abweichungen von der FATS-Verordnung und dem FATS-Empfehlungshandbuch ermittelt
und regelmäßige Qualitätsvalidierungsprüfungen durchgeführt werden. 4.6.1. Falsche Zuordnungen Falsche Zuordnungen liegen vor, wenn
statistische Einheiten in einer Klassifikation der falschen Klasse zugeordnet
werden, z. B. ein Unternehmen unter Handel statt Industrie. Das in diesem Zusammenhang wichtigste Problem
ist die korrekte Codierung des Wirtschaftszweigs der Unternehmenseinheiten. Die
entsprechenden Angaben können fehlen, zweideutig oder falsch sein und eine
Gegenprüfung mit Unternehmensregistern kann unmöglich sein. Um falsche Codes
aufzudecken, werden Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Bei Outward FATS ist das Problem der
Untererfassung meldender Einheiten ein weiteres Problem, an dessen Lösung
gearbeitet werden muss. Der Hauptgrund für eine Untererfassung liegt in der von
einigen Mitgliedstaaten angewandten Größenkriterien. Ein anderer Grund liegt
darin, dass es rechtlich oder praktisch nicht möglich ist, natürliche Personen
zu erfassen. Schließlich kann die zeitliche Verzögerung zwischen der Gründung
eines Unternehmens und seiner Aufnahme ins jeweilige Register und in andere
Datenbanken dazu führen, dass diese Meldeeinheit aus der Auswahlgrundlage
herausfällt. 4.6.2. Antwortausfall Unit-Non-Response liegt vor, wenn sich nicht
alle Meldeeinheiten in der Stichprobe an der Erhebung beteiligen. Fast alle
Mitgliedstaaten hoben hervor, dass große Unternehmen, die in erheblichem Maß zu
den Endergebnissen beitragen, allgemein viel stärker motiviert sind, sich an
der Erhebung zu beteiligen, als kleinere Unternehmen. Selbst wenn also die
nicht gewichtete Non-Response-Quote in einigen Fällen hoch ist, ist der
tatsächliche fehlende Teil in der Statistik weit weniger signifikant. Zur Reduzierung
des Antwortausfalls wurden mehrere Methoden angewandt. Die meisten Länder
mahnten die nicht antwortenden Einheiten schriftlich und/oder telefonisch.
Rechtliche Maßnahmen (z. B. Geldbußen) stehen den Datenerfassern zur
Verfügung, die für die Erhebung über eine Rechtsgrundlage verfügen und in deren
jeweiligem Land das Ausfüllen des Fragebogens verpflichtend ist. Solche
Maßnahmen gelten jedoch als letztes Mittel, weil gute Kontakte zu den
Unternehmen für künftige Datenanfragen, auch für andere statistische Bereiche,
wichtig sind. 4.7. Kohärenz und Vergleichbarkeit 4.7.1. Kohärenz Die Kohärenz von zwei oder mehreren
statistischen Ergebnissen zeigt, in welchem Maß für die zu ihrer Generierung
verwendeten statistischen Prozesse dieselben Konzepte – Klassifikationen,
Definitionen, Zielpopulationen, harmonisierte Methoden – herangezogen wurden[9]. Die Zielpopulation ist die konzeptuelle
Population von Einheiten, auf die die Erhebung abzielt und für die Statistiken
erstellt werden sollten. Bei den Outward FATS gibt es einen Unterschied
zwischen der Zielpopulation statistischer Einheiten (über die Daten erfasst
werden) und der Zielpopulation der Meldeeinheiten (bei denen Daten erfasst
werden). Bei den Inward FATS entspricht die Population statistischer Einheiten
in den meisten Fällen der Population der Meldeeinheiten. Die Statistiken über die Struktur der
Unternehmen (SUS), über ausländische Direktinvestitionen (FDI) und über
Forschung und Entwicklung (FuE) messen Elemente derselben Phänomene wie bei den
FATS – die Internationalisierung der Unternehmen – und sind eng miteinander
verknüpfte statistische Bereiche. Diese Wesensähnlichkeit findet auch in der Erfassungspraxis
ihren Ausdruck – die Daten werden häufig mit derselben Erhebung erfasst. Daher
ist es wichtig, dass die Ergebnisse nicht zu stark von einander abweichen. Inward FATS Da die Definitionen wirtschaftlicher Merkmale
und die Untergliederung für die Population von Inward FATS mit der Population
der strukturellen Unternehmensstatistik (SUS) – Verordnung Nr. 716/2007,
Anhang I Abschnitt 2 – übereinstimmen, dürften die Daten auch
konsistent sein. Für Inward FATS – als Untergruppe der
SUS-Statistik – sollten alle in der SUS verfügbaren Daten verwendet werden.
Doch zwei Länder produzieren Daten für Inward FATS unabhängig von der SUS,
weshalb die Populationen nicht miteinander verglichen werden können. In drei
Ländern ist die Population für Inward FATS kleiner als der relevante Teil der
Population der SUS-Erhebung, und sechs Länder bestätigen, dass die Population
für Inward FATS über den relevanten Teil der Population der SUS-Erhebung hinaus
erweitert wurde. Dass die Populationen nicht gänzlich konsistent sind, bedeutet
jedoch nicht zwangsläufig, dass die Daten nicht kohärent sind. Vielmehr dürfte
eine Anpassung der SUS-Population für die Zwecke der FATS zu einer Verbesserung
der Datenqualität führen. Outward FATS Für Outward FATS wird in den meisten Fällen
die Erhebung über den Bestand ausländischer Direktinvestitionen (FDI) oder eine
spezifische FATS-Erhebung als Ausgangspunkt verwendet. Die Daten werden anhand
einer Erhebung gebietsansässiger Unternehmen erfasst. Die Datenerfassung
basiert in der Regel auf Vollerhebungen. Die meisten Länder bestätigen, dass
sie für die Bestände ausländischer Direktinvestitionen im Ausland und für
Outward FATS dieselben Wirtschafszweigcodes für nicht ansässige Unternehmen
verwendet haben. Sieben Länder antworteten, dass sie unterschiedliche Codes
herangezogen haben. 4.7.2. Vergleichbarkeit a) Länderübergreifende Vergleichbarkeit Die gründliche Datenanalyse durch Eurostat
gewährleistet eine kontinuierliche Verbesserung beim Ländervergleich. Mit
gemeinsamen Definitionen und Klassifikationen ist die Vergleichbarkeit der
Daten zwischen den Ländern recht hoch. Unterschiede zwischen den Ländern sind
zunehmend erklärbar. Einige Probleme bestehen noch, weil ein Land nicht das
UCI-Konzept verwendet hat. Dies beeinträchtigt die Qualität der Gesamtaggregate
jedoch kaum. Ab dem Bezugsjahr 2010 wird das UCI-Konzept in allen
Mitgliedstaaten angewendet. b) Vergleichbarkeit im Zeitverlauf Inkonsistenzen im Zeitverlauf treten auf, wenn
die für einen bestimmten Bezugszeitraum erfassten Daten nicht völlig mit den
Daten der nachfolgenden Zeiträume übereinstimmen, was auf Besonderheiten in
einem bestimmten Zeitraum zurückzuführen ist. In solchen Fällen spricht man von
einem Bruch in den Zeitreihen. Inward FATS Für die Bezugsjahre bis 2006 liegen nur Daten
für Länder vor, die diese freiwillig übermittelten. Mit dem Bezugsjahr 2007
wurde die Datenerfassung obligatorisch. Außerdem begannen einige Länder mit der
Anwendung der vereinbarten gemeinsamen Methodik, die auch das UCI-Konzept
umfasst. Diese bedeutende Änderung in der Methodik führte zu einem
strukturellen Bruch bei den Daten für alle Länder. Zu einem weiteren strukturellen Bruch kam es
bei den Daten für 2008, das erste Bezugsjahr, für das Daten nach der
überarbeiteten Systematik der Wirtschaftszweige erfasst wurden (Verordnung (EG)
Nr. 1893/2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der
Wirtschaftszweige NACE Revision 2). Infolgedessen können die Daten für Inward
FATS 2008 nicht direkt mit früheren Bezugsjahren verglichen werden. Daher wurde in der Online-Datenbank von
Eurostat ab dem Bezugsjahr 2008 eine gesonderte Tabelle für Inward FATS
erstellt. Direkte Vergleiche sind nur auf Ebene aller Wirtschaftszweige möglich
sowie bei NACE-Abschnitten und -Abteilungen, bei denen es keine Änderungen gab.
Outward FATS Für die Outward FATS erstellten einige Länder
freiwillig Datenreihen ab 2004. Für das Bezugsjahr 2007 wurde die
Datenerfassung und -übermittlung für Outward FATS obligatorisch. Die
Durchführung der FATS-Verordnung führte zu einem strukturellen Bruch in den
verfügbaren Zeitreihen, was in erster Linie auf eine bedeutende Veränderung in
der Methodik – die Einführung des UCI-Konzepts – zurückging. Dies erklärt auch
im Wesentlichen, warum die Daten vor 2007 und die Daten ab 2007 zwischen den
meisten Ländern nicht verglichen werden können. Um dies zu verdeutlichen,
werden die Daten für Outward FATS in der Online-Datenbank von Eurostat in
gesonderten Tabellen mit Daten vor bzw. nach 2007 präsentiert. Was die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006
zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE
Revision 2 betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten diese neue Systematik für
Daten für Outward FATS ab dem Bezugsjahr 2010 anwenden. Dies wird zu einem
weiteren strukturellen Bruch ab 2010 führen. Insgesamt ist in Bezug auf die Qualität der
von den Mitgliedstaaten vorgelegten Daten festzuhalten, dass die Vorgaben
weitgehend eingehalten wurden und im Vergleich zu den Vorjahren stetige
Verbesserungen zu beobachten sind. Der durch die Verordnung eingeführte
Methodikrahmen wird mithilfe von Konsultationen und speziellen thematisch
ausgerichteten Sitzungen stetig weiterentwickelt. Eurostat arbeitet auch mit
anderen internationalen Organisationen zusammen, um die Datenvergleichbarkeit
und die Methoden auch außerhalb der Europäischen Union hinaus zu verbessern. 5. Kosten und Aufwand im Zusammenhang mit
der Statistik über Auslandsunternehmenseinheiten Die meisten Mitgliedstaaten messen den Aufwand
nicht quantitativ und können ihn daher lediglich qualitativ beurteilen. Daher
sind Kostenschätzungen im Rahmen der Erfassung und Verbreitung von Statistiken
über Auslandsunternehmenseinheiten nicht leicht zu quantifizieren. Es gibt
viele verschiedene FATS-Datenquellen, die auch für die Produktion anderer
Statistiken verwendet werden oder mit der Berichterstattung von
Finanzinstitutionen und Unternehmen an Regulierungsbehörden verknüpft sind.
Deshalb ist es schwierig, die tatsächlichen Kosten der Erfassung und der
Erstellung der FATS-Daten aus den gesamten Kosten der Erfassung jener Daten
herauszurechnen, die oft für andere Zwecke verwendet werden. Außerdem kann es
in manchen Mitgliedstaaten vorkommen, dass Daten von zwei verschiedenen
Institutionen erhoben werden, d. h. von der Zentralbank und vom nationalen
statistischen Amt, wodurch zuverlässige Schätzungen noch problematischer
werden. Inward FATS Der größte Teil des Einsatzes und Aufwands der
Auskunftgebenden für die Erstellung von Inward FATS entfällt auf die
Ressourcen, die für die Produktion umfangreicher Statistiken in Verbindung mit
der strukturellen Unternehmensstatistik erforderlich sind (Verordnung (EG)
Nr. 295/2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik). Betrachtet man
die Zusammenfassung der von den Mitgliedstaaten gelieferten Schätzwerte,
gelangt man zu dem Schluss, dass für zusätzliche Aktivitäten zur Durchführung
der Verordnung (EG) Nr. 716/2007 für Inward FATS nur ein recht
bescheidener zusätzlicher Einsatz erforderlich war. Outward FATS Ausländische Direktinvestitionen (FDI) und
Outward FATS sind eng miteinander verknüpfte statistische Bereiche, da mit
beiden Elemente der Internationalisierung der Wirtschaft gemessen werden. Diese
Wesensähnlichkeit findet ihren Ausdruck auch in der Erfassungspraxis – die
FATS-Daten werden häufig mit derselben FDI-Erhebung erfasst. Daher ist es
schwierig, die durch die Erstellung von Outward FATS entstehenden zusätzlichen
Kosten zu ermitteln. Dennoch wurde 2007 eine Untersuchung zur
Kosteneffizienz durchgeführt, deren Ergebnissen zufolge die Mehrheit der
Mitgliedstaaten Outward FATS zu geringen oder mittleren Kosten erstellen kann. In Bezug auf Inward und Outward FATS
bestätigten die nationalen statistischen Ämter, dass sie auf nationaler Ebene
einige Maßnahmen zur Verringerung des Aufwands einführen würden, insbesondere
eine umfassende Verwendung von Verwaltungsdaten, eine webbasierte
Datenerfassung und die Verbesserung der bestehenden elektronischen Fragebögen. 6. Fortschritte und Durchführung von
Pilotuntersuchungen Pilotuntersuchungen für Inward und Outward
FATS werden nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 716/2007
durchgeführt, um die Relevanz und die Durchführbarkeit der Erfassung
zusätzlicher Variablen zu beurteilen. Laut Artikel 5 Absatz 4 bilden die
Pilotuntersuchungen die Grundlage für alle weiteren Beschlüsse über
Durchführungsmaßnahmen und auch über den Umfang der Datenerstellung für Inward
und Outward FATS. Dies zeigt die Bedeutung, die den Pilotuntersuchungen für die
künftige Gestaltung der Erfassung von FATS-Daten innerhalb der EU beigemessen
wird. Die erste Runde der Pilotuntersuchungen lief
2006 an. Die zweite Runde fand 2007 statt. Die teilnehmenden Länder prüften,
inwieweit der Einsatz zusätzlicher Variablen machbar ist, und lieferten im
Anschluss die erfassten Daten an Eurostat. Für die
Unternehmen oder die nationalen statistischen Ämter scheint die Erfassung von
Daten für die Abschnitte M, N und O sowie für FuE-Variablen für die Abschnitte
G, H, I, K, M, N und O der NACE Rev. 1.1 (und für die entsprechenden Abschnitte
der NACE Rev. 2) mit relativ geringem Aufwand machbar. Wird die Machbarkeit von
allen Mitgliedstaaten bestätigt und der Nutzerbedarf bekräftigt, wird die
Datensammlung für Inward FATS so erweitert, dass diese Variablen regelmäßig
abgedeckt werden. Bei den Outward
FATS könnten mindestens drei der Pilotvariablen als machbar gelten: Personalkosten,
Wertschöpfung zu Faktorkosten und Bruttoinvestitionen in Sachanlagen.
Die Mehrheit der teilnehmenden Mitgliedstaaten gelangte zu dem Schluss, dass
diese Variablen recht einfach bei den Unternehmen erfasst werden könnten, weil
sie direkt oder beinahe direkt den Rechnungsführungssystemen entnommen werden
könnten. Andererseits scheint die Erfassung handelsbezogener Variablen, die für
die Analyse der Globalisierung wichtig sind, zumindest vorläufig nicht so
leicht machbar. Es wäre besonders kostspielig und schwieriger, sie von den für
die FATS bedeutenden Unternehmensgruppen, nämlich den größten Gruppen, zu
bekommen. Mehrere Pilotuntersuchungen wurden schließlich
von den teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Ergebnisse gaben
Aufschluss über den Umfang, der für die Erfassung zusätzlicher Variablen für
Inward und Outward FATS besteht, die in der FATS-Verordnung als fakultativ
definiert wurden. Die Kommission hat Vorbehalte, die untersuchten Variablen zu
obligatorischen Variablen zu erklären, da dadurch der Aufwand für die
nationalen statistischen Ämter und für die Auskunftgebenden steigen dürfte.
Dennoch bestätigt die Kommission die große Nachfrage der Nutzer nach diesen
Angaben. 7. Mögliche Verbesserungen und
Veränderungen Für die nahe Zukunft plant Eurostat, die
Qualität der FATS-Daten durch die Entwicklung und Harmonisierung der Methodik
weiter zu verbessern, und zwar mit Blick auf: – die Durchführung eines reibungslosen
Übergangs zur Systematik NACE Rev. 2 für die Outward FATS, was zu einer
besseren internationalen Vergleichbarkeit führen würde; – die Berechnung von EU-Aggregaten ab dem
Bezugsjahr 2009 für Daten für Inward und Outward FATS. Bis dahin könnten die Mitgliedstaaten zur
Erstellung der FATS das EuroGroups Register (EGR) als gemeinsames Instrument
einsetzen. Das EGR wird derzeit weiterentwickelt und künftig Daten über
Unternehmensgruppen und die sie konstituierenden Einheiten sowie ihre Merkmale
enthalten. Dadurch ist es möglich, den Ländercode der UCI, zu dem die
Unternehmen gehören, festzulegen und so die Qualität der FATS zu verbessern. Eurostat
arbeitet derzeit an einer Rahmenverordnung zur Integration von
Unternehmensstatistiken (Framework Regulation Integrating Business Statistics –
FRIBS). Die FATS-Anforderungen werden im Rahmen von FRIBS neu bewertet. [1] Artikel 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 716/2007. [2] Artikel 2 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 716/2007. [3] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-AR-09-014/EN/KS-AR-09-014-EN.PDF [4] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006. [5] Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.
716/2007. [6] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home
[7] http://circa.europa.eu/Members/irc/dsis/foreignaffiliatesstatistics/library?l=/public&vm=detailed&sb=Title [8] Die „CETO“-Markierungen gruppieren Länder nach der
Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik: große Länder: DE, FR,
IT, UK; mittlere Länder: BE, DK,
ES, GR, IE, NL, AT, PL, PT, FI, SE, NO; kleine Länder: BG, CZ,
EE, CY, LV, LT, LU HU, MT, RO, SI, SK. [9] S. 42 des FATS-Empfehlungshandbuchs, Fassung 2009.