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Document 52012DC0004

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Haushaltsausführung im Rahmen der laufenden Defizitverfahren nach der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen

    /* COM/2012/04 final */

    52012DC0004

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Bewertung der Haushaltsausführung im Rahmen der laufenden Defizitverfahren nach der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen /* COM/2012/04 final */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

    Bewertung der Haushaltsausführung im Rahmen der laufenden Defizitverfahren nach der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen

    1. Überblick

    Die Bedeutung solider öffentlicher Finanzen als Voraussetzung für ein nachhaltiges Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ist seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2007 immer wieder betont worden. Durch eine unvorsichtige Haushaltspolitik in Kombination mit weiterreichenden makroökonomischen Ungleichgewichten ist eine Reihe von Mitgliedstaaten für die seit 2008 aufgetretenen Finanzmarktturbulenzen anfällig geworden. Die vorhandenen Koordinierungs- und Überwachungsverfahren der EU waren nicht schlagkräftig und umfassend genug, um zu verhindern, dass einzelne Mitgliedstaaten in eine verwundbare Position abgeglitten sind und dabei andere Länder in Mitleidenschaft gezogen haben.

    Um diese Schwäche zu beheben, schlug die Kommission im September 2010 ein umfassendes Gesetzespaket vor mit dem Ziel, die haushaltspolitische Überwachung zu verschärfen und makroökonomische Ungleichgewichte in die politische Überwachung einzubeziehen. Dieses als „Sixpack“ bekannte Gesetzespaket wurde schließlich im November 2011 von Rat und Europäischem Parlament verabschiedet und ist am 13. Dezember 2011 in Kraft getreten. Damit wurden die Instrumente der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung ganz erheblich ausgebaut.

    Zentraler Bestandteil des Pakets ist die Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in seiner präventiven wie seiner korrektiven Komponente, dem sogenannten Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Defizitverfahren). Da sich gegenwärtig 23 Mitgliedstaaten im Defizitvefahren befinden, kommt den Neuregelungen der korrektiven Komponente besondere Bedeutung zu. Bei Mitgliedstaaten des Euroraums werden finanzielle Sanktionen fortan die Regel sein, wenn die nationalen Behörden keine wirksamen Maßnahmen ergreifen, um den vom Rat nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV ausgesprochenen Empfehlungen nachzukommen. So schreibt die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet[1] insbesondere vor, dass die Kommission dem Rat die Verhängung einer Geldbuße gegen einen Mitgliedstaat empfehlen muss, wenn bei diesem gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV festgestellt wurde, dass er keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur seines übermäßigen Defizits ergriffen hat. Diese neue Vorschrift gilt für alle Euroraum-Staaten, an die der Rat nach Inkrafttreten des Sixpacks einen entsprechenden Beschluss nach Artikel 126 Absatz 8 richtet.

    Eine strikte Anwendung der verschärften Vorschriften zur Haushaltsdisziplin ist für die Glaubwürdigkeit des Euro als stabile und starke Währung entscheidend und für die Überwindung der Staatsschuldenkrise unerlässlich. Die Kommission hat schon früh darauf hingewiesen, dass sie die neuen Instrumente dieses Gesetzespakets von Anfang an rigoros anwenden wird. Auf der Grundlage der am 10. November 2011 veröffentlichten Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen wurde eine umfassende Bewertung der Haushaltsausführung im Rahmen der laufenden Defizitverfahren vorgenommen. Von den 23 Mitgliedstaaten, die sich derzeit im Defizitverfahren befinden, haben fünf ein Finanzhilfeprogramm erhalten.[2] Während die Haushaltsentwicklungen in den Programmländern anhand der entsprechenden Programmvorgaben überprüft werden müssen, ergab die von den Kommissionsdienststellen durchgeführte Bewertung der Umsetzung der entsprechenden Ratsempfehlungen nach Artikel 126 Absatz 7 durch die 18 Länder ohne Programm, dass die Politikmaßnahmen der meisten dieser Länder auf gute Fortschritte bei der fristgerechten und nachhaltigen Korrektur der übermäßigen Defizite hindeuteten.

    Zugleich machte die Bewertung jedoch auch deutlich, dass die rechtzeitige und nachhaltige Korrektur in einigen Mitgliedstaaten ganz klar gefährdet war, namentlich in Belgien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen, deren Frist für die Defizitkorrektur in unmittelbarer oder naher Zukunft, d.h. 2011 oder 2012, abläuft. Ein wichtiges Ergebnis der Bewertung war, dass die bis zum Stichtag der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen (24. Oktober 2011) unternommene Konsolidierungsanstrengung in vier dieser fünf Länder – Ungarn, Polen, Belgien und Zypern – ohne weitere Maßnahmen hinter der vom Rat empfohlenen Anstrengung zurückbleiben würde. Bei Malta und Ungarn, deren Frist für die Defizitkorrektur 2011 abläuft, wurde festgestellt, dass die Korrektur des gesamtstaatlichen Defizits entgegen der Forderung des Rates nicht nachhaltig wäre, wenn keine weiteren Maßnahmen ergriffen würden, um das Defizit unter 3 % des BIP zu halten.

    Angesichts dieser Bewertung und des bevorstehenden Inkrafttretens des Sixpacks richtete der für Wirtschaft, Währung und den Euro zuständige Kommissionsvizepräsident Olli Rehn am 11. November 2011 entsprechende Schreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten. Darin wurden diese aufgefordert, die Verabschiedung eines Haushalts 2012 und/oder zusätzlicher Maßnahmen, die eine fristgerechte und nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits gewährleisten, als dringlich anzusehen. Ohne die Verabschiedung von Korrekturmaßnahmen werde die Einleitung weiterer Schritte im Defizitverfahren – mit der Möglichkeit von Sanktionen – unumgänglich.

    Der Ruf nach zusätzlichen Maßnahmen entsprach auch den Schlussfolgerungen des Rates zur Haushaltspolitik vom 4. Oktober 2011. Darin wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakt in vollem Umfang nachzukommen, wobei im Defizitverfahren befindliche Länder mit erheblichen Konsolidierungslücken angehalten wurden, diese mit gezielten Maßnahmen spätestens in ihren Haushalten für 2012 zu schließen.

    Seit Mitte November haben alle fünf Mitgliedstaaten, die ihr Defizit bis 2011 oder 2012 beheben sollten und deren rechtzeitige und nachhaltige Defizitkorrektur in der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen als gefährdet angesehen wurde, Maßnahmen erlassen bzw. angekündigt. In den meisten Fällen werden diese zusätzlichen Maßnahmen für ausreichend erachtet, um die Entwicklung des übermäßigen Defizits wieder auf den in den Ratsempfehlungen vorgezeichneten Kurs zu bringen. Dies gilt für Belgien, Zypern, Malta und Polen. Im Falle Ungarns wurden zwar ebenfalls zusätzliche Anstrengungen unternommen, doch macht die Bewertung der Kommission deutlich, dass diese immer noch nicht ausreichen, um hinreichende Fortschritte bei der nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits sicherzustellen.

    In dieser Mitteilung werden die wichtigsten Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Bewertung vorgestellt. Insbesondere wird dargelegt, wie die Kommission die Haushaltsausführung der betreffenden Mitgliedstaaten im Rahmen des Defizitverfahrens auf der Grundlage der Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen und unter Berücksichtigung späterer haushaltspolitischer Initiativen, die die betreffenden fünf Mitgliedstaaten bis zum 9. Januar 2012 unternommen haben, aktuell beurteilt. Eine ausführlichere und umfassendere Bewertung enthalten die fünf länderspezifischen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen, die zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlicht werden.

    Angesichts ihrer Bewertung empfiehlt die Kommission dem Rat eine Verschärfung des Defizitverfahrens gegen Ungarn. Hierzu nimmt die Kommission zusammen mit dieser Mitteilung eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates nach Artikel 126 Absatz 8 AEUV an, in dem festgestellt wird, dass die nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV ausgesprochene Empfehlung des Rates keine wirksamen Maßnahmen zur Beendigung des übermäßigen Defizits ausgelöst hat.

    Vorbehaltlich dieses Ratsbeschlusses über das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen wird die Kommission sodann für Ungarn – als Mitgliedstaat ohne Euro – gemäß den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) eine Empfehlung für eine neue Empfehlung des Rates nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV zur Beendigung des übermäßigen Defizits annehmen. Diese Empfehlung wird vom Rat innerhalb von zwei Monaten, nachdem das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen per Beschluss festgestellt wurde, angenommen. Nachdem der Rat in einem Beschluss das Fehlen wirksamer Maßnahmen festgestellt hat, kann die Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des Rates auch in Erwägung ziehen, dem Rat für Ungarn die Aussetzung der Mittelbindungen aus dem Kohäsionsfonds vorzuschlagen.

    Die Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen hat auch Konsolidierungslücken bei Mitgliedstaaten ergeben, die ihr übermäßiges Defizit bis 2013 korrigieren müssen. Diese Mitgliedstaaten müssen die betreffenden Lücken dringend schließen, insbesondere bei der Aufstellung der Haushaltspläne, die sie im Rahmen des Europäischen Semesters 2012 mit ihren aktualisierten Stabilitäts- oder Konvergenzprogrammen zu übermitteln haben.

    Die Kommission wird die Haushaltsausführung weiterhin in allen Mitgliedstaaten mit Defizitverfahren überwachen, auch in den fünf Ländern, die Gegenstand der vorliegenden Mitteilung sind. Die nächste umfassende Bewertung erfolgt im Kontext der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen.

    2. Länderspezifische Bewertungen 2.1. Belgien

    Am 2. Dezember 2009 gab der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV Empfehlungen an Belgien ab, wonach das Land sein Defizit bis 2012 auf glaubwürdige und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP absenken und im Zeitraum 2010-2012 eine durchschnittliche jährliche Konsolidierung von ¾ % des BIP sicherstellen sollte. In ihrer Herbstprognose 2011 erwarteten die Kommissionsdienststellen für 2011 ein gesamtstaatliches Defizit von 3,6 % des BIP und unter der Annahme, dass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, für 2012 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,6 % des BIP sowie für 2013 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,5 % des BIP. Die für den Zeitraum 2010-2012 geschätzte durchschnittliche jährliche Veränderung des strukturellen Saldos lag mit -0,1 % des BIP deutlich unter der vom Rat empfohlenen Konsolidierungsanstrengung. In Kombination mit der geschätzten Konsolidierungsanstrengung stand der für das gesamtstaatliche Defizit projizierte Pfad damit nicht mit einer fristgerechten und nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang.

    Nach dem Stichtag für die Herbstprognose 2011 erzielte die belgische Regierung eine Einigung über den Haushaltsvorschlag 2012, der am 21. Dezember 2011 förmlich ins Parlament eingebracht wurde. Nach Bewertung der Maßnahmen, die die belgischen Behörden bis zum 9. Januar 2012 öffentlich bekannt gegeben haben, rechnet die Kommission nun mit einem gesamtstaatlichen Defizit von 2,9 % des BIP im Jahr 2012 und 2 ¾ % des BIP im Jahr 2013 (siehe Tabelle 1). Unter Berücksichtigung sämtlicher Maßnahmen bis 9. Januar 2012 scheinen die belgischen Behörden also wirksame Maßnahmen für eine fristgerechte und nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits getroffen zu haben. Eine detailliertere Bewertung enthält die zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu Belgien.

    In Anbetracht der vorstehenden Bewertung ist die Kommission der Auffassung, dass im Defizitverfahren gegen Belgien derzeit keine weiteren Schritte erforderlich sind. Die Kommission wird die Haushaltsentwicklung in Belgien gemäß dem Vertrag und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt weiterhin aufmerksam überwachen.

    Tabelle 1: Belgien – Vergleich der Haushaltsprojektionen, gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP)

    || 2011 || 2012 || 2013

    HP KOM 2011 || -3,6 || -4,6 || -4,5

    Nationale Behörden || -3,6 || -2,8 || -1,8*

    KOM Jan. 2012 || -4,1** || -2,9 || -2¾

    Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. In den Projektionen der nationalen Behörden (vom 21. Dezember 2011) und der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die von der Regierung im Haushaltsentwurf 2012 angekündigten Maßnahmen berücksichtigt. * In der Stabilitätsprogrammaktualisierung vom April 2011 wurde der Zielwert für 2013 mit 1,8 % des BIP angegeben; der Haushaltsentwurf 2012 enthält noch keinen Zielwert für 2013. ** Dieser Wert wurde aufgrund neuer Informationen über Einnahmenausfälle und über Mehrkosten in Zusammenhang mit der Rettung von Dexia korrigiert. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen.

    2.2. Zypern

    Am 13. Juli 2010 gab der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV Empfehlungen an Zypern ab, wonach das Land sein öffentliches Defizit bis 2012 auf glaubwürdige und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP absenken und im Zeitraum 2011-2012 eine durchschnittliche jährliche Konsolidierung von mindestens 1½ % des BIP sicherstellen sollte. In ihrer Herbstprognose 2011 erwarteten die Kommissionsdienststellen für 2011 ein gesamtstaatliches Defizit von 6,7 % des BIP, für 2012 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,9 % des BIP und unter der Annahme, dass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, für 2013 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,7 % des BIP. Auch die für den Zeitraum 2011-2012 geschätzte durchschnittliche jährliche Veränderung des strukturellen Saldos lag mit 0,7 % des BIP deutlich unter der vom Rat empfohlenen Konsolidierungsanstrengung. In Kombination mit der geschätzten Konsolidierungsanstrengung stand der für das gesamtstaatliche Defizit projizierte Pfad damit nicht mit einer fristgerechten und nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang.

    Am 16. Dezember 2011, d. h. nach dem Stichtag für die Herbstprognose 2011, verabschiedete das zyprische Parlament das Haushaltsgesetz 2012 sowie ein zusätzliches Konsolidierungspaket. Ausgehend von der Bewertung des Haushalts 2012 und der gleichzeitig beschlossenen Maßnahmen geht die Kommission davon aus, dass das gesamtstaatliche Defizit 2012 auf 2,7 % des BIP und 2013 auf 1,8 % des BIP absinken wird (siehe Tabelle 2). Eine detailliertere Bewertung enthält die zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu Zypern.

    Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die zyprischen Behörden wirksame Maßnahmen für eine fristgerechte und nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits getroffen zu haben. So haben sie insbesondere eine ausgabengestützte Konsolidierungsstrategie festgelegt, ihren Haushalt 2012 auf vorsichtige makroökonomische Annahmen gestützt und flankierende Maßnahmen zur Rückführung des Defizits getroffen. Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass im Defizitverfahren gegen Zypern derzeit keine weiteren Schritte erforderlich sind. Die Kommission wird die Haushaltsentwicklung in Zypern gemäß dem AEUV und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt auch weiterhin aufmerksam überwachen.

    Tabelle 2: Zypern – Vergleich der Haushaltsprojektionen, gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP)

    || 2011 || 2012 || 2013

    HP KOM 2011 || -6,7 || -4,9 || -4,7

    Nationale Behörden || || > -2,5 || > -1,0

    KOM Jan. 2012 || || -2,7 || -1,8

    Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. In den Projektionen der nationalen Behörden (vom Dezember 2011) und in der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die von der Regierung im Dezember 2011 mit dem Haushaltsentwurf 2012 und dem zusätzlichen Konsolidierungspaket verabschiedeten Maßnahmen berücksichtigt. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen.

    2.3. Ungarn

    Am 7. Juli 2009 gab der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV)[3] Empfehlungen an Ungarn ab, wonach das Land sein Defizit bis 2011 auf glaubwürdige und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP absenken und im Zeitraum 2010-2011 eine Konsolidierung von insgesamt 0,5 % des BIP sicherstellen sollte. In ihrer Herbstprognose 2011 gingen die Kommissionsdienststellen davon aus, dass Ungarn im Jahr 2011 dank befristeter Maßnahmen einen Überschuss von 3,6 % des BIP erzielen und 2012 unter der Annahme, dass keine weiteren Konsolidierungsmaßnahmen getroffen werden, wiederum auch aufgrund befristeter Maßnahmen ein Defizit von 2,8 % verzeichnen würde. Für 2013 wurde ein Defizit von 3,7 % projiziert. Da befristete Maßnahmen die zugrunde liegende Haushaltsposition nicht verbessern, wurde für den Zeitraum 2010-2011 von einer erheblichen Verschlechterung des Haushaltssaldos im Umfang von insgesamt 2¾ % des BIP ausgegangen, was im Widerspruch zu der vom Rat empfohlenen Verbesserung steht. In Kombination mit der geschätzten Konsolidierungsanstrengung stand der für das gesamtstaatliche Defizit projizierte Pfad damit nicht mit einer nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang.

    Der nach dem Stichtag für die Herbstprognose 2011 verabschiedete Haushalt 2012 sah gegenüber dem Haushaltsentwurf zusätzliche ausgaben- und einnahmenseitige Maßnahmen vor. Außerdem führten die ungarischen Behörden am 15. Dezember 2011 ihr Strukturreformprogramm weiter aus und beschlossen zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen. Am gleichen Tag wurde zwischen der Regierung und dem Bankensektor eine Vereinbarung geschlossen, in der die Teilung der aus den Hilfsprogrammen für ausfallgefährdete Hypothekarkreditnehmer resultierenden Lasten geregelt wurde.

    Ausgehend von der zusätzlich zur Herbstprognose 2011 von der Kommission vorgenommenen Bewertung dieser Maßnahmen wird das gesamtstaatliche Defizit selbst unter Ausklammerung der möglichen Negativwirkungen eines verschlechterten makroökonomischen Szenarios und der hohen Anleihezinsen für 2012 auf 2¾ % des BIP und für 2013 auf 3¼ % des BIP projiziert (siehe Tabelle 3). Unter Berücksichtigung aller von den ungarischen Behörden bis Ende 2011 öffentlich angekündigten Maßnahmen sind angemessene Fortschritte bei der fristgerechten und nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits damit noch nicht gewährleistet.

    Aus diesem Grund hat die Kommission eine Empfehlung für einen Beschluss des Rates angenommen, in dem nach Artikel 126 Absatz 8 AEUV festgestellt wird, dass keine wirksamen Maßnahmen getroffen wurden. Eine detailliertere Bewertung enthält die zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu Ungarn.

    Tabelle 3: Ungarn – Vergleich der Haushaltsprojektionen, gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP)

    || 2011 || 2012 || 2013

    HP KOM 2011 || 3,6 || -2,8 || -3,7

    Nationale Behörden || 3,9 || -2,5 || -2,2

    KOM Jan. 2012 || 3,5 || -2¾ || -3¼

    Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Komissionsdienststellen, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. In den Projektionen der nationalen Behörden (vom 30. September 2011, die der Kommission am 15. Dezember 2011 bestätigt wurden) und in der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die im Haushaltsentwurf 2012 und dem Konsolidierungspaket vom 15. Dezember 2011 enthaltenen Maßnahmen berücksichtigt. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen.

    2.4. Malta

    Am 16. Februar 2010 gab der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV Empfehlungen an Malta ab, wonach das Land sein Defizit bis 2011 auf glaubwürdige und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP absenken und 2011 eine Konsolidierung von ¾ % des BIP sicherstellen sollte. In ihrer am 10. November 2011 vorgelegten Herbstprognose 2011 schätzten die Kommissionsdienststellen das gesamtstaatliche Defizit 2011 auf 3 % des BIP und gingen unter der Annahme, dass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, für 2012 und 2013 von einer Ausweitung des Defizits auf 3,5 % bzw. 3,6 % des BIP aus. Während die geschätzte Veränderung des strukturellen Saldos 2011 der vom Rat empfohlenen Konsolidierungsanstrengung entsprach, stand der für das gesamtstaatliche Defizit projizierte Pfad nicht mit einer nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits in Einklang.

    Am 14. November 2011, d. h. nach dem Stichtag für die Herbstprognose 2011, verabschiedete die maltesische Regierung ihren Haushaltsentwurf 2012. Ausgehend von der Bewertung des Haushalts durch die Kommission werden die Projektionen für das gesamtstaatliche Defizit für das Jahr 2012 auf 2,6 % des BIP und für das Jahr 2013 auf 2,9 % des BIP korrigiert (siehe Tabelle 4). Eine detailliertere Bewertung enthält die zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu Malta.

    Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die maltesischen Behörden wirksame Maßnahmen für eine fristgerechte und nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits getroffen zu haben. So enthält insbesondere der Haushalt 2012 eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung des Defizits. Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass im Defizitverfahren gegen Malta derzeit keine weiteren Schritte erforderlich sind. Die Kommission wird die Haushaltsentwicklung in Malta gemäß dem AEUV und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt auch weiterhin aufmerksam überwachen.

    Tabelle 4: Malta – Vergleich der Haushaltsprojektionen, gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP)

    || 2011 || 2012 || 2013

    HP KOM 2011 || -3,0 || -3,5 || -3,6

    Nationale Behörden || -2,8 || -2,3 || -1,8

    KOM Jan. 2012 || -3,0 || -2,6 || -2,9

    Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Komissionsdienststellen, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. Die nationalen Projektionen stützen sich auf Informationen, die die nationalen Behörden in Ergänzung zur Haushaltsrede 2012 vorgelegt haben. In den nationalen Projektionen und in der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die im Haushaltsentwurf 2012 vorgesehenen Maßnahmen berücksichtigt. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen.

    2.5. Polen

    Am 6. Juli 2009 gab der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV)[4] Empfehlungen an Polen ab, wonach das Land sein Defizit bis 2012 auf glaubwürdige und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP absenken und im Zeitraum 2010-2012 eine durchschnittliche jährliche Konsolidierung von mindestens 1¼ % des BIP sicherstellen sollte. In ihrer Herbstprognose 2011 erwarteten die Kommissionsdienststellen für 2011 ein gesamtstaatliches Defizit von 5,6 % des BIP, für 2012 ein gesamtstaatliches Defizit von 4,0 % des BIP und unter der Annahme, dass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden, für 2013 ein gesamtstaatliches Defizit von 3,1% des BIP. Berücksichtigt man zudem die Veränderung, die zwischen den Projektionen, die den Empfehlungen im Rahmen des Defizitverfahrens zugrunde liegen (d. h. der Frühjahrsprognose 2009 der Kommissionsdienststellen), und der Herbstprognose 2011 beim makroökonomischen Szenario eingetreten sind, insbesondere die Tatsache, dass die mittelfristigen Wachstumsaussichten Polens nach oben korrigiert wurden, so ist die für den Zeitraum 2010-2012 geschätzte durchschnittliche jährliche Veränderung des strukturellen Haushaltssaldos hinter der vom Rat empfohlenen Korrektur zurückgeblieben. Aus diesem Grund wären der für das gesamtstaatliche Defizit projizierte Pfad und die geschätzte Konsolidierungsanstrengung zu diesem Zeitpunkt nicht mit einer fristgerechten und nachhaltigen Korrektur des übermäßigen Defizits vereinbar gewesen.

    Am 8. Dezember 2011, d. h. nach dem Stichtag für die Herbstprognose 2011, verabschiedete die neue polnische Regierung eine Novelle zum Haushaltsgesetz 2012. Ausgehend von der zusätzlich zur Herbstprognose 2011 von der Kommission vorgenommenen Bewertung des geänderten Haushalts wird nun für das Jahr 2012 von einem gesamtstaatlichen Defizit von 3,3 % des BIP und für das Jahr 2013 von einem Defizit von 2,6 % des BIP ausgegangen (siehe Tabelle 5). Eine detailliertere Bewertung enthält die zusammen mit dieser Mitteilung veröffentlichte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu Polen.

    Im Falle Polens ist bei der Bewertung im Rahmen des Defizitverfahrens den Bestimmungen des „Sixpacks“ zu den budgetären Auswirkungen von Reformen des Rentensystems Rechnung zu tragen. Insbesondere wenn in ein Defizit, das den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet, die Auswirkungen einer solchen Rentenreform eingerechnet sind, werden die direkten Nettokosten der Reform für den öffentlichen Haushalt in vollem Umfang berücksichtigt, wenn i) das Defizit erheblich und laufend zurückgeht und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts von 3 % des BIP erreicht, ii) die Bruttoschuldenquote nicht über 60 % des BIP hinausgeht und iii) die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erhalten bleibt.

    Das Defizit von 3,3 % des BIP, das die Kommissionsdienststellen unter Berücksichtigung der nach der Herbstprognose 2011 angekündigten/beschlossenen Maßnahmen erwarten, kann als „in der Nähe des Referenzwerts“ liegend betrachtet werden, und die Schuldenquote liegt anhaltend unter dem Referenzwert von 60 % des BIP. Demnach können nach der Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates[5] die Kosten einer Rentenreform berücksichtigt werden. Unter der Annahme, dass zusätzlich zur Herbstprognose 2011 der Kommissionsdienststellen keine weiteren Kursänderungen vorgenommen werden, bliebe die Schuldenquote weitgehend stabil und würde bis 2020 56 % des BIP erreichen. Die direkten Nettokosten dieser Reform werden von den polnischen Behörden für das Jahr 2012 auf rund 0,6 % des BIP geschätzt.

    Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die polnischen Behörden wirksame Maßnahmen für eine fristgerechte und nachhaltige Korrektur des übermäßigen Defizits getroffen zu haben. In Anbetracht der vorstehenden Bewertung (bei der auch die direkten Nettokosten der Rentenreform von 1999 berücksichtigt wurden) ist die Kommission der Auffassung, dass im Defizitverfahren gegen Polen derzeit keine weiteren Schritte erforderlich sind. Die Kommission wird die Haushaltsentwicklung in Polen gemäß dem AEUV und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt weiterhin aufmerksam überwachen.

    Tabelle 5: Polen – Vergleich der Haushaltsprojektionen, gesamtstaatlicher Saldo (in % des BIP)

    || 2011 || 2012 || 2013

    HP KOM 2011 || -5,6 || -4,0 || -3,1

    KP 2011 || -5,6 || -2,9 || -2,5

    Entwurf Haushaltsgesetz 2012 || - || -2,9* || -

    KOM Jan. 2012 || -5,6 || -3,3 || -2,6

    Anmerkungen: HP KOM 2011 = Herbstprognose 2011 der Komissionsdienststellen, KP 2011 = Konvergenzprogrammaktualisierung vom April 2011, KOM Jan. 2012 = Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012. In der Bewertung der Kommissionsdienststellen vom Januar 2012 sind die von der Regierung mit dem Haushaltsgesetzentwurf 2012 beschlossenen Maßnahmen berücksichtigt. * Der im Haushaltsgesetzentwurf angegebene Haushaltssaldo wurde nach der nationalen Methode berechnet, die auf Kassenbasis beruht und nicht unmittelbar mit dem periodengerechten Verfahren des ESVG95 vergleichbar ist. Quelle: Kommissionsdienststellen, nationale Projektionen.

    [1]               ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 5.

    [2]               Griechenland, Irland, Portugal, Rumänien und Lettland. Das Zahlungsbilanzhilfeprogramm für Lettland läuft am 20. Januar 2012 aus.

    [3]               Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, entspricht dieser Artikel dem Artikel 126.

    [4]               Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, entspricht dieser Artikel dem Artikel 126.

    [5]               Siehe Artikel 1(2c). Mit der Verordnung wurden die Modalitäten geändert, nach denen die Kosten, die die Einführung einer gesetzlichen, vollständig kapitalgedeckten Säule in das nationale Rentensystem für den Haushalt mit sich bringt, bei der Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf eine rasche und nachhaltige Korrektur eines übermäßigen Defizits berücksichtigt werden können. Bei Mitgliedstaaten, gegen die ein Defizitverfahren läuft und bei denen in das Defizit (das den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet) die Auswirkungen einer solchen Rentenreform eingerechnet sind, werden die direkten Nettokosten der Reform für den öffentlichen Haushalt in vollem Umfang berücksichtigt, wenn i) das Defizit erheblich und laufend zurückgeht und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts von 3 % des BIP erreicht, ii) die Bruttoschuldenquote nicht über 60 % des BIP hinausgeht und iii) die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen aufrecht erhalten wird.

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