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Document 52012AR0088

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Energiefahrplan 2050“

    ABl. C 391 vom 18.12.2012, p. 16–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.12.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 391/16


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Energiefahrplan 2050“

    2012/C 391/04

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    fordert, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften entsprechend anerkannt und mit angemessenen Mitteln und Kapazitäten sowie geeigneten Governance-Instrumenten ausgestattet wird, da diese Gebietskörperschaften sowohl unmittelbar als Partner für nachhaltige Energieprojekte vor Ort als auch in Bezug auf die Planung der neuen Infrastrukturen, die Gewährung von Genehmigungen, Investitionen, öffentliche Auftragsvergabe, Produktion und Eindämmung des Energieverbrauchs von herausragender Bedeutung sind;

    bekräftigt, dass der Einspeisung der auf lokaler Ebene von verschiedenen dezentralisierten Trägern erzeugten erneuerbarer Energien (wie Windenergie, Wasserkraft, Sonnenenergie und Biomasse) in das Verteilernetz Vorrang eingeräumt werden sollte. Dadurch werden die Verteilerinfrastrukturen zu intelligenten Netzen ("smart grid") und zur Grundlage für einen effektiven Wettbewerb, der für die Endverbraucher von realem Nutzen ist;

    betont, dass zur Sicherstellung des steigenden Flexibilitätsbedarfs im Energiesystem geeignete Speichertechnologien auf allen Spannungsebenen erforderlich sind, die – wie etwa Pumpspeicherkraftwerke – die Möglichkeit der Speicherung von Überschüssen und späterer Rückverstromung im großtechnischen Maßstab gestatten; hier sollten strategische Instrumente zur Technologieforschung und -förderung entwickelt und eingesetzt werden;

    unterstreicht die Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Wegbereiter für die Übernahme von Innovationen auf lokaler Ebene und als Multiplikatoren für Informationen und Lösungen für den Energieverbrauch in strategischen Bereichen wie "intelligente Städte" ("smart cities"), die politische Maßnahmen für nachhaltige Mobilität, intelligente Verteilerinfrastrukturen ("smart grid") und nachhaltiges Bauen umfassen;

    unterstreicht wie dringend notwendig es ist, den Energiebinnenmarkt – der zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit zu erschwinglichen Preisen beiträgt – bis 2014 zu vollenden, die Isolation einzelner Mitgliedstaaten im Energiebereich bis 2015 zu beenden, einen fairen Ressourcenausgleich unter den Regionen herbeizuführen und die Rahmenbedingungen für die europäische Energiewirtschaft so zu stabilisieren und zu verbessern, dass die Mehrkosten Energiewende begrenzt werden können.

    Berichterstatter

    Ugo CAPPELLACCI (IT/EVP), Präsident der Region Sardinien

    Referenzdokument

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050

    COM(2011) 885 final

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    A.   Eine europäische Strategie zum Umbau der Energiesysteme

    1.

    teilt die Auffassung, dass dringend eine langfristige europäische Strategie für den Energiesektor entwickelt werden muss, mit der ein konkreter Beitrag zum Dekarbonisierungsziel für 2050 der Europäischen Union geleistet werden kann. Der Umbau des Energiesystems ist eine Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, stellt aber für Europa auch eine reale Chance für Wachstum, Entwicklung, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der energiewirtschaftlichen Unabhängigkeit dar;

    2.

    begrüßt den Energiefahrplan 2050, hält diesen allerdings für nicht hinlänglich detailliert und klar, um für die Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Investoren ab sofort und bis über 2020 hinaus bei ihren Weichenstellungen für ein neues Energiemodell richtungsweisend zu sein und ausreichende Planungssicherheit zu schaffen; er betont gleichzeitig, dass nun Beschlüsse über konkrete Maßnahmen folgen müssen. So sollte es z.B. möglich sein, ein Verbot einzelstaatlicher Beihilfen für fossile Brennstoffe zu erwägen;

    3.

    vermisst im Fahrplan eine Bewertung der Ausgangssituation bezüglich der für dieses Jahrzehnt in der Energiestrategie 2020 festgelegten Ziele, weshalb sie wenigstens erfolgen sollte, bevor die Ziele und der politische Rahmen für 2030 festgelegt werden, auf die sich die letzte Schlussfolgerung im Energiefahrplan bezieht. Darüber hinaus ist es notwendig, beim Umbau des Energiesystems Zwischenschritte in den Jahren 2030 und 2040 einzubauen und somit der im Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050  (1) angestrebten Reduzierung der Emissionen gerecht zu werden. Ein Weg mit Zwischenzielen könnte bedeuten, dass in der Übergangsphase Kraftstoffe/Energiequellen genutzt werden, mit denen der Umbau schrittweise flankiert und gleichzeitig Unabhängigkeit und Sicherheit im Energiebereich gewährleistet werden kann. Das würde zudem das Erzielen konkreter Ergebnisse sowie die Überwachung und Bewertung der Fortschritte erleichtern;

    4.

    ist der Auffassung, dass der im Dokument vertretene "technologieneutrale" Ansatz nicht angemessen ist und überdacht werden muss, um auf der Grundlage bereits vorhandener Erfahrungen und Kenntnisse über erneuerbare Energiequellen und innovative Technologien langfristig jene Konzepte, Technologien und Kraftstoffe vorrangig zum Zuge kommen zu lassen, mit denen sichere Ergebnisse erzielt werden und die nachhaltig und sicher angewandt werden können. Darüber hinaus ist bei einem nachhaltigen Umbau des Energiesystems zwangsläufig zu berücksichtigen, dass sich die Verfügbarkeit der Ressourcen im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise geändert hat und sich daraus u.U. entsprechende ökologische und soziale Auswirkungen ergeben;

    5.

    ist davon überzeugt, dass es in Folge der engen Verflechtung von Umweltpolitik und Sozialpolitik erforderlich ist, mittel- und langfristig einen fairen Zugang aller zu sicherer, nachhaltiger, möglichst umweltschonender und erschwinglicher Energie und den Zugang aller zu den für die Eindämmung des Verbrauchs der Privathaushalte und die lokale Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien zu erschwinglichen Preisen erforderlichen Mitteln zu gewährleisten;

    6.

    fordert die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Ausarbeitung der Energiepolitiken, wie die Dekarbonisierung der Energie, in puncto Energieeffizienz, Eindämmung des Verbrauchs, Erzeugung und neue Technologien, die Überarbeitung des Fahrplans im Einklang mit dem Potenzial und den Bedürfnissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die Zuweisung ihrer wichtigen Funktion angemessener Mittel, Kapazitäten und Governance-Instrumente;

    B.   Bewertung der territorialen und sozialen Auswirkungen

    7.

    macht darauf aufmerksam, dass der Umbau der Energiesysteme Anstrengungen und Auswirkungen impliziert, die von Region zu Region entsprechend ihrer jeweiligen energiepolitischen Ausrichtung und der Verfügbarkeit von Ressourcen unterschiedlich sind, und dass die etwaigen wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Kosten eines europäischen Handelns im Energiebereich durch eine detaillierte Folgenabschätzung gerechtfertigt werden müssten, bei der den spezifischen Gegebenheiten der Städte, Gemeinden und Regionen, insbesondere Aspekten der Isolation im Energiebereich, angemessen Rechnung getragen wird;

    8.

    teilt die Auffassung, dass im Zuge der Strukturveränderungen an den Energiesystemen Infrastrukturen zu schaffen und/oder zu modernisieren sind, weist aber darauf hin, dass die Kosten für diesen Umbau in den einzelnen Regionen Europas unterschiedlich hoch sind, was in der Folge den sozialen Zusammenhalt bedrohen könnte;

    9.

    empfiehlt die Konzeption von Instrumenten, mit denen die Effekte des Umbaus der Energiesysteme auf regionaler Ebene in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht bewertet werden können. Er erinnert somit daran, wie wichtig es ist, die Qualität und Reichweite der meisten gemeinsamen makroökonomischen Indikatoren, die zur Bewertung der politischen Wirksamkeit herangezogen werden, dadurch zu steigern, dass sie einerseits die Energiethematik unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und andererseits auch soziale und ökologische Aspekte umfassen, mit denen die Differenzen in puncto sozialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit grundlegender Güter und Dienstleistungen, öffentliche Gesundheit, Armut (auch Energiearmut), natürliche Ressourcen und Lebensqualität im Allgemeinen erfasst werden können;

    C.   Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

    10.

    ist davon überzeugt, dass für das Erreichen der globalen Ziele im Energiesektor Initiativen auf lokaler Ebene erforderlich sind. Er betont in diesem Zusammenhang, dass sich die lokalen und regionalen Zielvorgaben bereits in mehreren Gemeinden und Regionen im Rahmen eines Multi-Level-Governance-Ansatzes für den Umbau des Energiesystems als wirkungsvoll erwiesen haben;

    11.

    verweist darauf, dass Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Solidarität im neuen Energiesystem wichtig sind und es dementsprechend einer europaweiten Koordinierung bedarf. Es müssen Anstrengungen auf allen Verwaltungsebenen unternommen werden, die eine enge Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Behörden implizieren und eine klare Definition der Rollen und Interaktionsmechanismus voraussetzen;

    12.

    fordert, dass die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften entsprechend anerkannt und mit angemessenen Mitteln und Kapazitäten sowie geeigneten Governance-Instrumenten ausgestattet wird, da diese Gebietskörperschaften sowohl unmittelbar als Partner für nachhaltige Energieprojekte vor Ort als auch in Bezug auf die Planung der neuen Infrastrukturen, die Gewährung von Genehmigungen, Investitionen, öffentliche Auftragsvergabe, Produktion und Eindämmung des Energieverbrauchs von herausragender Bedeutung sind. Darüber hinaus erfordern der soziale Dialog und die Einbeziehung der Sozialpartner, die beide im Fahrplan für die Steuerung des Umbaus erwünscht sind, eine flächendeckende Informations- und Vermittlerrolle seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die somit nicht nur unmissverständlich anerkennt sondern auch wirkungsvoll unterstützt werden müssen;

    13.

    empfiehlt, auch weiterhin bereits auf lokaler Ebene erfolgreiche Maßnahmen und Verhaltensweisen zu unterstützen, indem das Niveau der Beteilung und die Einbeziehung in jedwede Form der Zusammenarbeit, zum Beispiel im Rahmen des Bürgermeisterkonvents oder anderer interregionaler, nationaler oder internationaler Strukturen erhöht und sie als treibende Kraft bei der Förderung des Wandels, Ankurbelung der wirtschaftlichen Entwicklung vor Ort und Schaffung von Informations- und Kooperationsnetzen unterstützt wird;

    D.   Energieeffizienz, Energieeinsparungen und erneuerbare Energien

    14.

    teilt die Einschätzung, dass es von vorrangiger Bedeutung ist, zur Senkung der Energienachfrage Energieeinsparungen mittels Sensibilisierung, Bildung und Änderung des Verhaltens der Bürger aber auch durch Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien zu fördern, die eine effizientere Nutzung der Ressourcen und höheres Wirtschaftswachstum sowie mehr Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gewährleisten; auch sollten die Mitgliedstaaten die Energiesysteme zur Eigenversorgung unterstützen, um eine möglichst rationale Energienutzung, ein flächendeckendes Energiesystem und eine effektivere Mitwirkung der Bürger an den Entscheidungen über Art und Nutzung der Energie zu fördern. Er macht im Hinblick auf die Abkopplung des Wirtschaftswachstums vom Energieverbrauch darauf aufmerksam, dass die Senkung des Verbrauchs im Zuge einer gesteigerten Effizienz der Verfahren und von Energieeinsparungen als ein Indikator für Entwicklung und nicht für Rezession betrachtet werden und gesamtwirtschaftlich vorteilhaft sein kann;

    15.

    bekräftigt seine Haltung, dass die Energieeffizienz eine der ausschlaggebenden Maßnahmen zum Erreichen der Emissionsreduktionsziele bis 2050 darstellt. Er teilt die Auffassung, dass ehrgeizigere Energieeffizienzmaßnahmen und Strategien ermittelt werden müssen, die ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleisten und hält in diesem Zusammenhang auch bindende Vorgaben auf der europäischen Ebene für sinnvoll. Gleichzeitig besteht seines Erachtens dringender Handlungsbedarf bei den Aspekten, die umgehend und maßgeblich Energieeinsparungen befördern könnten, wie z.B. durch mehr Gebäudeenergieeffizienz und nachhaltigere Mobilität;

    16.

    Bei der Festlegung und Umsetzung der zur Energieumwandlung dringend notwendigen Anstrengungen muss in jedem Fall die Kohärenz der einzelnen Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit gewährleistet werden. Insbesondere muss das Risiko bewertet werden, dass durch Fortschritte in einem Bereich keine negativen Auswirkungen in anderen Bereichen verursacht werden;

    17.

    begrüßt, dass Energieeinsparungen durch nachhaltige Marktmechanismen einen finanziellen Wert bekommen, wie im "Energieeffizienzplan 2011" (2) festgestellt wurde;

    18.

    begrüßt die Tatsache, dass die Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen offensichtlich allen im Energiefahrplan bis 2030 vorgeschlagenen Szenarien gemein ist. Bis 2050 sollen diese dann gegenüber den anderen Technologien überwiegen; bedauert gleichwohl, dass in keinem der Szenarien des Energiefahrplans integrierte Lösungen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zur verstärkten Nachhaltigkeit während des Übergangs hin zu einem Szenarium eines Energiesystems ohne fossile Energieträger und der weiteren Dekarbonisierung des Energiesektors in Betracht gezogen werden. Im Fahrplan wird zwar anerkannt, dass die erneuerbaren Energien für den Bereich Heizung/Kühlung von entscheidender Bedeutung sind, der Ausschuss bedauert jedoch, dass keine eingehende Analyse zur Rolle dieses Bereichs erfolgt, der aufgrund seines großen Einflusses auf den Gesamtenergieverbrauch (a) auf dem Weg zur Dekarbonisierung des europäischen Energiesystems bis 2050 und folglich auch (b) bei der Konzeption der jetzigen und künftigen Energiepolitik höchsten Vorrang haben sollte;

    19.

    bekräftigt die in der Entschließung CdR 7/2011 vom 30. Juni/1. Juli 2011 zu den "Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach" enthaltenen Bemerkungen sowie die Prioritäten der Förderung der Energietransportnetze und der Einspeisung der auf lokaler Ebene von verschiedenen dezentralisierten Trägern erzeugten erneuerbarer Energien (wie u.a. Windenergie, Wasserkraft, Erdwärme, Sonnenenergie und Biomasse) in das Verteilernetz. Dadurch werden die Infrastrukturen für den Transport und die Verteilung von Energie zu intelligenten Netzen ("smart grid") und zur Grundlage für einen effektiven Wettbewerb, der für die Endverbraucher von realem Nutzen ist. Um den steigenden Flexibilitätsbedarf im Energiesystem sicher zu stellen, sind geeignete Speichertechnologien auf allen Spannungsebenen erforderlich, die – wie etwa Pumpspeicherkraftwerke – die Möglichkeit der Speicherung von Überschüssen und späterer Rückverstromung im großtechnischen Maßstab gestatten; hier sollten strategische Instrumente zur Technologieforschung und -förderung entwickelt und eingesetzt werden;

    E.   Konventionelle Energieträger (Gas, Kohle, Erdöl), nicht konventionelle Energieträger und Kernenergie

    20.

    ist auch der Auffassung, dass die Diversifizierung der Versorgungsquellen zur Gewährleitung der Versorgungssicherheit erforderlich ist; weist darauf hin, dass genaue Leitlinien erforderlich sind für eine Übergangszeit, in der die konventionellen Energieträger (Gas, Kohle und Erdöl) in ihren jeweils CO2-effizientesten und nachhaltigsten Formen – wobei die Technologie der CO2-Abscheidung und –Speicherung besonders wichtig ist – bei der Dekarbonisierung des Energiesystems eine unterstützende Rolle spielen können, während die für die Energiewende erforderlichen Technologien, Infrastrukturen und Verhaltensweisen entwickelt werden;

    21.

    ist besorgt bezüglich der Bedeutung, die kommerziell noch nicht nutzbaren Technologien in der Strategie beigemessen wird und empfiehlt, dass die Erschließung nicht konventioneller Gasquellen (wie z.B. Schiefergas) und die Nutzung von Technologien, deren Risikofaktoren noch nicht abgeschätzt oder überprüft wurden und die grenzüberschreitende Auswirkungen haben können, auf europäischer Ebene diskutiert und mit Blick auf ihre möglichen, kurz- und langfristigen ökologischen und sozialen Auswirkungen unter Berücksichtungen der geltenden Rechtslage untersucht und – im Falle von Schiefergas – ggf. reguliert werden; begrüßt folglich das Bestreben der Kommission, die Erforschung und Nutzung in großem Maßstab von Technologien zu fördern, die zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes bei der Energieumwandlung beitragen können und schlägt vor, die Analyse des Lebenszyklus als grundlegendes Bewertungselement für die Entscheidungsfindung aufzunehmen;

    22.

    sieht die im Energiefahrplan 2050 dargestellte kausale Verknüpfung zwischen Dekarbonisierung und Kernenergie ebenso kritisch wie die Annahme, die Kernenergie trage zu niedrigeren Systemkosten und Strompreisen bei, wird doch gleichzeitig eingeräumt, dass "die Kosten für die Sicherheit, die Stilllegung vorhandener Kraftwerke und die Abfallentsorgung […] voraussichtlich steigen [werden]"; spricht sich deshalb dafür aus, langfristigen Szenarien auf Basis nicht konventioneller erneuerbarer Energieträger besondere Beachtung zu schenken und die Tatsache zu berücksichtigen, dass wegen der zunehmenden Bedenken der Öffentlichkeit hinsichtlich der nuklearen Sicherheit die Privatinvestitionen in die Kernkraft zurückgehen und daher in stärkerem Maße öffentliche Gelder in Form von Beihilfen oder die Anhebung der Strompreise nötig sein könnten, was die Ärmsten der Gesellschaft am härtesten treffen würde;

    F.   Investitionen und Zugang zu Finanzmitteln

    23.

    ist der Auffassung, dass die Festlegung eines mindestens bis 2030 reichenden Bezugsrahmens für die Investitionen die Wirksamkeit des Energiefahrplans erhöhen und die Voraussetzungen für mehr Marktsicherheit – sowohl für die privaten als auch für institutionelle Akteure – schaffen kann, vor allem wenn sich dieser auch auf nationale Investitionsziele unter Berücksichtigung der Aktionspläne der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bezieht. Erhöhte Investitionssicherheit könnte zudem zum Erreichen der Ziele der 2020-Strategie beitragen, insbesondere bezüglich Energieeffizienz und -einsparung, wofür noch mehr Engagement erforderlich ist. Der Bezugsrahmen würde ebenfalls verbessert durch eine europaweite Kartographie der Zuständigkeiten der Wirtschaftszweige Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Dadurch ließen sich die Investitionen steuern, um die Wachstumsdynamik und die europäischen Wirtschaftsakteure dieser Branchen zu stärken;

    24.

    fordert insbesondere, die Mittel für die Förderung dezentraler Investitionen in nachhaltige Energien (Eindämmung des Verbrauchs und Erzeugung erneuerbarer Energien), die für eine effiziente Nutzung der Ressourcen und zur Entwicklung einer grünen Wirtschaft und grüner Arbeitsplätze auf lokaler und regionaler Ebene beitragen, genau zu definieren. Außerdem muss ein weiteres, auf dezentraler Ebene verwaltetes Finanzierungsinstrument zur Unterstützung der Umsetzung der Aktionspläne für nachhaltige Energie (SEAP) konzipiert werden. Ferner müssen die kleinen dezentralen Erzeuger erneuerbarer Energien – einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – bei der Netzeinspeisung (wirtschaftlich und normativ) unterstützt werden;

    25.

    empfiehlt, das positiv zu bewertende Programm "Intelligente Energie – Europa" zu verlängern und zu erweitern und eindeutig Wege auszumachen, um einen wesentlichen Teil der Mittel, die im Rahmen der Kohäsionspolitik zur Verfügung stehen, nutzen zu können; hält es unter anderem für erforderlich, im Rahmen der Strukturfonds Mittel zur Förderung und Stabilisierung lokaler Kooperationen für die dezentrale Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien mit hoher Energieeffizienz zuzuweisen. Insbesondere sollten beim Europäischen Sozialfonds Mittel für den Aufbau von personellen Ressourcen für die Planung, Verwaltung und Bereitstellung technischer Unterstützung in Energiefragen vorgesehen werden, sowohl in Bezug auf Lösungen, als auch auf Technologien und Partnerschaften für deren Umsetzung;

    26.

    ist der Auffassung, dass die Kommunen auch weiterhin über einen vereinfachten Zugang zu den Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) für nachhaltige Energien verfügen müssen. Priorität sollten dabei die Projekte haben, die Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Territoriums durch die Vereinfachung von Verfahren und die Erleichterung des Zugangs für kleinere Gebietskörperschaften miteinander verbinden;

    27.

    weist nachdrücklich darauf hin, dass nationale Maßnahmen alleine für eine effektive Finanzierung der Energieinfrastruktur nicht ausreichen. Er schlägt daher eine größere finanzielle Unterstützung für Projekte des Energiesektors vor, insbesondere mit dem Ziel einer Verbreitung von auf erneuerbaren Energien basierenden Lösungen, auch zur Heizung und Kühlung von Gebäuden;

    28.

    schlägt die Konzeption einer Strategie zur Unterstützung der Einrichtung von Clustern und regionalen Partnerschaften sowie zur Zusammenarbeit bereits bestehender vor, die sich bereits in einigen Ländern als brauchbare Mittel zur Entwicklung "grüner" Märkte für Energie und Energieeffizienz, zur Mobilisierung von Investitionen, für den Aufbau beruflicher Kompetenzen und die Schaffung von Arbeitsplätzen erwiesen haben;

    G.   Forschung, Innovation und Anwendung

    29.

    teilt die Auffassung, dass ein starkes europäisches Engagement für Innovation und Forschung gefördert werden muss; ist davon überzeugt, dass die Entwicklung innovativer, effizienterer und billigerer Technologien zu größerer Sicherheit in diesem Sektor beitragen und Gelder anziehen kann, auch mittels einer gezielten Mittelzuweisung im Rahmen des neuen Programms "Horizont 2020";

    30.

    betont nachdrücklich, dass das neue Forschungsprogramm Horizont 2020 und der Energiefahrplan 2050 hinsichtlich ihrer Ziele und Prioritäten aufeinander abgestimmt werden müssen;

    31.

    ist der Auffassung, dass Innovation und Forschung hinsichtlich der Mikro-Energiegewinnung, wie z.B. bei der energetischen Nutzung kleinerer Wasserläufe, der Windkraft für einzelne oder wenige Haushalte, der örtlichen Solarenergie oder – wo vorhanden – der Wärmeerzeugung aus heißen Quellen stärker gefördert werden sollten;

    32.

    spricht sich für eine stärkere Konzentration der Forschung und Entwicklung auf die Möglichkeiten der Meeresenergie (Wellen- und Gezeitenenergie) aus, die ein gewaltiges Potenzial für eine sichere, verlässliche und nachhaltige Energieversorgung birgt;

    33.

    schlägt vor, auf der Grundlage bewährter Praktiken verschiedener Regionen reproduzierbare Verfahren zur Förderung des Aufbaus von Innovationsclustern, territorialer Innovationsplattformen für Energie oder anderer Formen öffentlich-privater Partnerschaft zwischen Gebietskörperschaften, Hochschulen und Wirtschaft zu konzipieren. Solche Formen der Partnerschaft könnten wichtige Instrumente für die regionale Entwicklung und die Entwicklung der lokaler Wirtschaft sein und bessere Anpassungsfähigkeit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Innovationen und Technologien auf lokaler Ebene gewährleisten;

    34.

    ist der Auffassung, dass sich der Energiefahrplan maßgeblich auf die Agrar- und Forstpolitik auswirken wird und es somit erforderlich sein wird, Forschungsaktivitäten zu unterstützen, die es diesen Wirtschaftszweigen ermöglichen, sich im Interesse einer größeren Nachhaltigkeit anzupassen und zu entwickeln;

    35.

    unterstreicht die Rolle der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als Wegbereiter für die Übernahme von Innovationen auf lokaler Ebene und als Multiplikatoren für Informationen und Lösungen für den Energieverbrauch in strategischen Bereichen wie "intelligente Städte" ("smart cities"), die politische Maßnahmen für nachhaltige Mobilität, intelligente Verteilerinfrastrukturen ("smart grid") und nachhaltiges Bauen umfassen;

    36.

    schlägt vor, die Bedeutung der Forschung und der Ausbildung von Fachkräften insbesondere seitens der Mitgliedstaaten herauszustellen, um anschließend auf qualifiziertes Personal und Studienprogramme zurückgreifen zu können, mit denen effektive Zukunftstechnologien entwickelt, Innovationen eingeführt und strategische Pläne umgesetzt werden können;

    H.   Binnenmarkt und Weltmarkt

    37.

    unterstreicht wie dringend notwendig es ist, den Energiebinnenmarkt – der zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit zu erschwinglichen Preisen beiträgt – bis 2014 zu vollenden, die Isolation einzelner Mitgliedstaaten im Energiebereich bis 2015 zu beenden, einen fairen Ressourcenausgleich unter den Regionen herbeizuführen und die Rahmenbedingungen für die europäische Energiewirtschaft so zu stabilisieren und zu verbessern, dass die Mehrkosten Energiewende begrenzt werden können;

    38.

    empfiehlt eine Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems mit einer grundlegenden Änderung des Verfahrens der kostenfreien Zuteilung von Emissionsrechten, das in seiner gegenwärtigen Form den regulatorischen Zweck des ETS untergräbt, da es den Preis der Zertifikate zu niedrig hält. Dabei muss die Lage der Unternehmen, die auf internationalen Märkten tätig sind und deren Wettbewerbsfähigkeit durch eine Verlagerung der Kohlenstoffemissionen in Drittländer ("carbon leakage") beeinträchtigt werden könnte, berücksichtigt werden.

    Brüssel, den 10. Oktober 2012

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


    (1)  COM(2011) 112 final.

    (2)  COM(2011) 109 final.


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