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Document 52012AR0007
Opinion of the Committee of the Regions on ‘Proposal for a regulation on the Cohesion Fund’
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu: „Vorschlag für eine Verordnung über den Kohäsionsfonds“
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu: „Vorschlag für eine Verordnung über den Kohäsionsfonds“
ABl. C 225 vom 27.7.2012, p. 143–149
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
27.7.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 225/143 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu: „Vorschlag für eine Verordnung über den Kohäsionsfonds“
2012/C 225/10
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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stellt fest, dass die im Lauf der Jahre aus dem Kohäsionsfonds getätigten Investitionen in Infrastrukturen einen sehr hohen europäischen Mehrwert bewiesen haben. Mit diesen Investitionen verbessert die EU die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und schafft Entwicklungsmöglichkeiten für die Unternehmen; |
— |
begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, für den Zeitraum 2014-2020 eine umfassende Mittelausstattung für den Kohäsionsfonds beizubehalten, damit die politischen Ziele der Union in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Energie mit Mitteln aus dem EU-Haushalt gefördert werden können; |
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ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik ein Ausdruck der Solidarität innerhalb der EU und ein wirksames Instrument zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts ist und bleiben muss; |
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bekräftigt nachdrücklich die Notwendigkeit eines streng ergebnisorientierten Ansatzes und einer besseren Festlegung der Investitionsprioritäten auf lokaler und nationaler Ebene; |
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ist der Ansicht, dass aus dem Kohäsionsfonds integrierte Projekte zur Energieeffizienz von Gebäuden finanziert werden könnten; |
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stimmt der Notwendigkeit intelligenter Investitionen in den Ausbau von Infrastrukturen auf europäischer Ebene zu; |
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unterstreicht, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften über Zuständigkeiten für Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen sowie für die Schaffung von Sekundär- und Tertiärverbindungen im Rahmen der transeuropäischen Netze verfügen. Sie müssen eng an Beschlüssen zur Auswahl der vorrangigen Projekte von gemeinsamem Interesse beteiligt werden, um eine Kohärenz der öffentlichen und privaten Investitionen auf allen Ebenen zu gewährleisten; |
— |
wird sich gegen jede Initiative wenden, die womöglich zu einer Kürzung der Mittel für Kohäsionspolitik führt, insbesondere hinsichtlich der 10 Mrd. EUR im Haushaltsrahmen der Fazilität „Connecting Europe“, die aus dem Kohäsionsfonds kommen. |
Berichterstatter |
Romeo STAVARACHE (RO/ALDE), Bürgermeister von Bacău, Kreis Bacău |
Referenzdokument |
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 des Rates COM(2011) 612 final |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
Allgemeine Bemerkungen
1. |
betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige politische, regulative und administrative Rolle spielen und dass sie häufig über national klar abgesteckte Zuständigkeiten in der Investitionsplanung und bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Energie, vor allem aber in Bezug auf den Ausbau der Infrastrukturen in ihrem Gebiet, verfügen; |
2. |
bekräftigt mit Nachdruck, dass das Regieren im Mehrebenensystem praktisch umgesetzt werden muss, um eine ausgewogene Entwicklung der Gebietskörperschaften im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip zu gewährleisten. Die Gebietskörperschaften müssen als Partner an der Beschlussfassung über die aus dem Kohäsionsfonds geförderten Investitionsprioritäten auf nationaler und europäischer Ebene beteiligt werden; |
3. |
begrüßt das Bestreben der Europäischen Kommission, Investitionen in die Verkehrs-, Umwelt- und Energieinfrastrukturen, ohne die eine wirtschaftliche Entwicklung unmöglich wäre, mit Mitteln aus dem EU-Haushalt zu unterstützen; begrüßt weiterhin insbesondere, dass in dem Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 die zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen der EU bestehenden Unterschiede berücksichtigt werden und dass den strukturschwächsten Regionen stets besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; |
4. |
ist der Auffassung, dass die Festlegung von Prioritäten für den Infrastrukturausbau im gesamten Unionsgebiet die notwendigen Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren der Union als gemeinsamer Wirtschaftsraum sowie für die Vollendung des Projekts eines europäischen Binnenmarkts insgesamt schafft und gleichzeitig Ausdruck der Solidarität mit den strukturschwächeren Mitgliedstaaten ist; |
5. |
stellt fest, dass die im Lauf der Jahre aus dem Kohäsionsfonds getätigten Investitionen in Infrastrukturen einen sehr hohen europäischen Mehrwert bewiesen haben. Ohne die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union könnten solche Investitionen in Mitgliedstaaten mit geringerem Pro-Kopf-BIP nicht vorgenommen werden. Mit diesen Investitionen verbessert die EU die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger und schafft Entwicklungsmöglichkeiten für die Unternehmen; |
6. |
weist darauf hin, dass der Kohäsionsfonds gemäß dem Protokoll Nr. 28 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union einen finanziellen Beitrag zu Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze in Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BSP von weniger als 90 % des Unionsdurchschnitts leisten wird; |
7. |
begrüßt insbesondere die europäische Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten; Mit dem Kohäsionsfonds wird dem Finanzierungsbedarf für intraregionale und städtische Investitionen in Verkehrs- und Umweltinfrastrukturen strukturschwächerer Länder Rechnung getragen; |
8. |
verweist auf die Empfehlungen des AdR zum neuen mehrjährigen Finanzrahmen nach 2013 und unterstützt die Vorschläge zur Kohäsionspolitik und zur Konditionalität (1) voll; |
9. |
begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, für den Zeitraum 2014-2020 eine umfassende Mittelausstattung für den Kohäsionsfonds beizubehalten, damit die politischen Ziele der Union in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Energie mit Mitteln aus dem EU-Haushalt gefördert werden können. Der Ausschuss unterstützt ferner den Vorschlag, das Gesamtvolumen der Fördermittel aus dem Kohäsionsfonds weiterhin bei einem Drittel der kohäsionspolitischen Mittel zu belassen, die insgesamt auf nationaler Ebene in den förderfähigen Mitgliedstaaten gewährt werden; |
10. |
ist sich zwar bewusst, dass auf EU-Ebene Maßnahmen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Haushaltsdisziplin ergriffen werden müssen, vertritt jedoch die Ansicht, dass die Kohäsionspolitik nicht als Sanktionsinstrument missbraucht werden darf, um in der Union eine strenge Finanzdisziplin durchzusetzen. Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds müssen den in den Artikeln 171, 174, 177 und 192 AEUV festgeschriebenen Zielen Rechnung tragen. Wenn makroökonomische Bedingungen festgelegt werden, sollten sie nach Auffassung des Ausschusses daher alle Haushaltposten und nicht nur die Kohäsionspolitik betreffen; |
Bessere strategische Planung und mehr Effizienz bei der Nutzung der Fördermittel
11. |
ist der Ansicht, dass die Kohäsionspolitik ein Ausdruck der Solidarität innerhalb der EU und ein wirksames Instrument zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts ist und bleiben muss. Die Wirksamkeit der Kohäsionspolitik wird durch Investitionsentscheidungen zugunsten eines intelligenten, nachhaltigen, integrativen und ausgewogenen Wachstums auf EU-Ebene untermauert werden, die von den europäischen, einzelstaatlichen, regionalen und lokalen Verwaltungen getragen werden und in Investitionsprogramme münden, die im neuen Programmplanungszyklus über die Strukturfonds finanziert werden; |
12. |
weist darauf hin, dass es das hauptsächliche Ziel der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für den künftigen Programmplanungszeitraum ist, die Qualität der mit den Mitteln der europäischen Steuerzahler durchgeführten Maßnahmen zu verbessern und bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, die wirtschaftlich, sozial und ökologisch messbar sind; |
13. |
begrüßt die neuen Vorschläge, die im Rahmen des Legislativpakets zur Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik vorgelegt wurden und auf eine effizientere Mittelnutzung sowie eine bessere Abstimmung zwischen den politischen Zielen und dem EU-Haushalt abzielen, insbesondere durch eine Konzentration auf die Prioritäten, die Gewährleistung einer kritischen Masse an Investitionen, eine flexiblere Gestaltung der Finanzplanungsinstrumente und eine Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu den Mitteln; |
14. |
unterstreicht, dass eine wirklich strategische Planung der Mittelverwendung nur dann möglich sein wird, wenn die Begünstigten auch tatsächlich eingebunden werden, vor allem die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, die die Gegebenheiten und Möglichkeiten vor Ort am besten kennen. Auf diese Weise kann eine Kohärenz mit den Investitionen sichergestellt werden, die auf Ebene der Gebietskörperschaften aus öffentlicher Hand finanziert werden. In diesem Sinne sollte ein von der Basis ausgehender Ansatz gefördert werden, damit jede Region oder Stadt ihr Potenzial mit den Mitteln entwickeln kann, die am besten zur Verwirklichung der Europa-2020-Strategie geeignet sind, und dabei Zugang zu EU-Mitteln hat; |
15. |
betont, dass Investitionen in Infrastrukturen maßgeblich zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Städte und Regionen beitragen, sofern sie partnerschaftlich geplant und verwaltet werden, ihre Auswirkungen auf lokaler und regionaler Ebene voll und ganz gerechtfertigt sind und sie von den örtlichen Akteuren sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mitgetragen werden; |
16. |
die strategische Planung der Investitionen in die transeuropäischen Verkehrsnetze sowie in die Bereiche Energie und Kommunikation muss so transparent wie möglich und unter Mitwirkung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erfolgen, um die integrierten territorialen Entwicklungspläne aufeinander abstimmen zu können; |
17. |
unterstützt eine partnerschaftliche Planung. Mit den neuen Bestimmungen zur Kohäsionspolitik nach 2013 sind die zuständigen öffentlichen Stellen auf allen Ebenen gehalten, dem Partnerschaftsprinzip im neuen Programmplanungszyklus und in allen Phasen des Planungsprozesses gesteigerte Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere werden neue Indikatoren aufgestellt, mit denen die Qualität der Partnerschaft in den Mitgliedstaaten bewertet werden kann; |
18. |
bekräftigt nachdrücklich die Notwendigkeit eines streng ergebnisorientierten Ansatzes. Dies setzt voraus, dass den Gebietskörperschaften strategische Planungsinstrumente an die Hand gegeben werden, mit denen sie eine gegenseitige und vergleichende Analyse (Peer Review) ihrer eigenen Entwicklungsstrategien vornehmen und sich dabei auf eine Reihe gemeinsamer spezieller Indikatoren zur Messung der Qualität und des Multiplikatoreffekts der Investitionen stützen können; |
19. |
empfiehlt, im nächsten Programmplanungszeitraum mehr Gewicht auf die Festlegung der Investitionsprioritäten auf lokaler und regionaler Ebene zu legen und dabei die Finanzierungsinstrumente des gemeinsamen strategischen Rahmens zu berücksichtigen, um eine Doppelfinanzierung oder die Planung nicht gedeckter Großinvestitionen zu vermeiden; |
20. |
mahnt die Verwaltungsbehörden zu einem umsichtigen Umgang mit technischer Hilfe, d.h. ihre Nutzung sollte dazu beitragen, die strategischen Programme qualitativ zu verbessern, die Entwicklung von Portfolios für Großprojekte auf lokaler und regionaler Ebene zu verstärken und das Hilfsangebot für Projektträger und Begünstigte auszubauen, unter Ausschluss einer Verwendung für andere Zwecke. Die technischen Hilfsprojekte müssen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene besser aufeinander abgestimmt werden, um eine Fragmentierung der Hilfe zu vermeiden; |
21. |
steht dem Aufbau von Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderen internationalen Finanzinstitutionen ebenso positiv gegenüber wie der Schaffung von Instrumenten des Finanz-Engineering als Ergänzung zum Kohäsionsfonds und als Antwort auf den Finanzierungsbedarf von Infrastrukturvorhaben innerhalb der EU; |
22. |
unterstützt das ehrgeizige Ziel aus dem Verkehrsweißbuch der Kommission, die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 um 60 % zu verringern. Die über den Kohäsionsfonds finanzierten Investitionen werden in Zukunft sehr viel genauer auf ihre Nachhaltigkeit, ihre Umweltauswirkungen und ihre langfristige Rentabilität hin geprüft werden. |
23. |
bekräftigt die Bedeutung einer besseren Koordinierung zwischen dem Kohäsionsfonds, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der Fazilität „Connecting Europe“. Ebenso wichtig ist die Ermittlung von Synergien zwischen den verschiedenen Programmen und Finanzierungsinstrumenten der EU und der Mitgliedstaaten, um den Verwaltungsaufwand zu verringern; |
Investitionen in Basisinfrastrukturen
24. |
unterstreicht, dass der Kohäsionsfonds ein unerlässliches Instrument für Investitionen in Basisinfrastrukturen ist, das seinen Nutzen und seine Wirksamkeit in vollem Umfang bewiesen hat, indem es strukturschwachen Ländern dabei geholfen hat, Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse zu finanzieren; |
25. |
unterstützt die Vorschläge der Kommission zu den Interventionszielen und -bereichen, ist jedoch der Ansicht, dass aus dem Kohäsionsfonds auch integrierte Projekte zur Energieeffizienz von Gebäuden finanziert werden könnten; |
26. |
begrüßt die Aufnahme der städtischen Dimension in die Investitionsprioritäten des Kohäsionsfonds und sieht darin eine Anerkennung des maßgeblichen Beitrags der Städte zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU; |
27. |
betont, wie wichtig es ist, den Leitlinien der Empfehlungen für das TEN-V sowie der Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstands und der Einhaltung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. In diesem Sinne könnten durch Ex-ante-Überprüfungen bestimmte Probleme antizipiert werden, die häufig zu erheblichen Verzögerungen bei der Verwirklichung von Infrastrukturprojekten führen, wie z.B. Katastereintragungen, Enteignungsverfahren, Erteilung von Genehmigungen, öffentliche Beschaffungsverfahren, Rechtsbehelfsregelungen usw.; |
28. |
ist der Auffassung, dass die von den nationalen, regionalen und lokalen Behörden festgelegten Investitionsprioritäten des Kohäsionsfonds mit der Ausrichtung der Europa-2020-Strategie und den thematischen Prioritäten des gemeinsamen strategischen Rahmens ebenso im Einklang stehen müssen wie mit den Empfehlungen der Territorialen Agenda 2020, die 2011 von den für Raumplanung und -entwicklung zuständigen Ministern vereinbart wurde (2); |
Verkehrsnetze
29. |
verweist erneut auf die beträchtlichen Unterschiede zwischen den westlichen und östlichen Regionen der EU in Bezug auf die Qualität und Zugänglichkeit der Verkehrsnetze sowie darauf, dass in den strukturschwächeren Regionen ein wesentlich größerer Bedarf zum Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen besteht; |
30. |
hält den Kohäsionsfonds für ein wirksames Instrument für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsnetze auf transeuropäischer (TEN-V), einzelstaatlicher und intraregionaler Ebene, denen eine strategische Bedeutung für die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung der Union zukommt. Über den europäischen Mehrwert des Kohäsionsfonds kann daher kein Zweifel bestehen; |
31. |
stimmt der Notwendigkeit intelligenter Investitionen in den Ausbau von Infrastrukturen auf europäischer Ebene zu (Ausbau und Instandhaltung der Verkehrsnetze, innovative Lösungen und Technologien zur Verbesserung des Verkehrsmanagements, Einführung computergesteuerter Systeme sowie effiziente Lösungen für den intermodalen Verkehr usw.). Die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verkehrssystems wird nicht nur von der Fähigkeit der EU zum Auf- und Ausbau europäischer Verkehrsnetze abhängen, sondern auch davon, wie sie in der Lage sein wird, jedes einzelne Glied der Logistikkette zu handhaben. Die Verringerung verkehrsbedingter Verspätungen wird auch zu einer qualitativen Verbesserung der Verkehrsdienste führen; |
32. |
unterstreicht, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auch über Zuständigkeiten für umfassende Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen sowie für die Schaffung von Sekundär- und Tertiärverbindungen im Rahmen der transeuropäischen Netze verfügen. Sie müssen eng an Beschlüssen zur Auswahl der vorrangigen Projekte von gemeinsamem Interesse beteiligt werden, um – gemäß dem Beschluss Nr. 661/2010/EU über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes – eine Kohärenz der öffentlichen und privaten Investitionen auf allen Ebenen (europäisch, national, regional und lokal) zu gewährleisten; |
33. |
begrüßt, dass die Investitionsprioritäten des Kohäsionsfonds auch wichtige Projekte zur Verbesserung der Mobilität im städtischen Raum und zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrslösungen sowie weitere Investitionen abdecken werden, die auf die Entwicklung intelligenter und nachhaltiger Verkehrssysteme auf regionaler und lokaler Ebene abzielen; |
34. |
unterstützt die Einführung von Indikatoren zur besseren Ressourcennutzung im Verkehrsbereich, durch die der Kohäsionsfonds zu einer treibenden Kraft für die Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie wird; |
35. |
ist der Ansicht, dass die neuen Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze einen strategischen Rahmen für die Entwicklung der Infrastruktur bilden, der die Zugänglichkeit in der EU erheblich verbessern wird, da die Investitionen besser nach ihrer Vorrangigkeit geordnet werden – diese werden auf zwei Ebenen verteilt, nämlich auf das Gesamtnetz (comprehensive network) und das Kernnetz (core network), und durch neue Umsetzungsmaßnahmen wirksamer gestaltet, indem der Schwerpunkt auf den Bedarf an grenzübergreifenden Verbindungen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern und den wichtigsten städtischen Verkehrsknoten gelegt wird; |
36. |
lenkt die Aufmerksamkeit auf die Probleme im Zusammenhang mit der Koordinierung der Investitionen aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen und der Planung intelligenter Verkehrssysteme. Letztere sollen zur Verbesserung der Sicherheit und der Umweltbilanz beitragen und auch das Verkehrsmanagement mittels integrierter verkehrsträgerübergreifender Reservierungs-, Fahrkarten- und Informationsdienste verbessern; |
Infrastruktur für Umweltschutz und Energienetze
37. |
verweist ausdrücklich auf die Notwendigkeit von Investitionen in die Infrastruktur, um das europäische integrierte Energienetz zu bilden – ein Verzicht auf Investitionen würde auf lange Sicht viel teurer kommen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU beeinträchtigen; |
38. |
hält den Kohäsionsfonds für ein wirksames Instrument, um die Ziele der Union im Bereich der Energiepolitik (3) – Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit – zu erreichen und den Herausforderungen gerecht zu werden, die sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der EU, der Europa-2020-Strategie oder der emblematischen Initiative für ein ressourcenschonendes Europa ergeben. Die Verwirklichung dieser Ziele setzt eine Änderung der Art und Weise voraus, in der Energienetze geplant, gebaut und betrieben werden; |
39. |
wiederholt, dass die Investitionen in die Energieinfrastruktur den Bürgern und Unternehmen aller Regionen der EU einen entbündelten Zugang zu Energie zu erschwinglichen Preisen ermöglichen müssen, indem die Monopole und alle Wettbewerbshindernisse beseitigt werden, wobei in jeder Region eine Wahlmöglichkeit zwischen mindestens zwei Anbietern bestehen muss; |
40. |
vertritt den Standpunkt, dass die Methode für die Kartierung und die Auswahl der Infrastrukturen und der Projekte von europäischem Interesse transparent sein und die Lage der Regionen berücksichtigen muss, die am meisten benachteiligt sind oder in denen die Energieversorgungssicherheit gefährdet ist; |
41. |
begrüßt, dass der Kohäsionsfonds die dauerhafte Unterstützung umweltfreundlicher Energieprojekte ermöglicht, etwa die Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. betont, dass diese Investitionen nur partnerschaftlich mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften erfolgen können, denn sie sind in der Lage, das vor Ort vorhandene Potenzial aufzuwerten; |
42. |
unterstreicht, dass Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel, zur Prävention gegen Naturgefahren, zum Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Abwasser- und Abfallentsorgung, zum Schutz der Artenvielfalt, der Böden und der Ökosysteme sowie zur Verbesserung der Umweltqualität im Wesentlichen von den Regionen, Städten und Gemeinden der EU bzw. den von ihnen geschlossenen Partnerschaften vorgenommen werden; |
43. |
begrüßt, dass Investitionen zur Modernisierung der Fernwärme- und -kältenetze in städtischen Ballungsräumen und zur Verringerung von Umwandlungsverlusten über den europäischen Kohäsionsfonds finanziert werden können, da sie einen großen Mehrwert bedeuten; |
Fazilität „Connecting Europe“
44. |
macht darauf aufmerksam, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wachsam bleiben und sich gegen jede Initiative wenden, die womöglich zu einer Kürzung der Mittel für Kohäsionspolitik führt: 20 % der Mittel dieser Fazilität kommen aus dem Kohäsionsfonds; diese insgesamt 10 Mrd. EUR dienen der Finanzierung länderübergreifender Verkehrsprojekte, wobei die Schieneninfrastruktur Priorität hat; |
45. |
bekundet sein Interesse an der neuen Fazilität „Connecting Europe“, die einen erheblichen europäischen Mehrwert erbringen kann und mit der die Kommission Marktversagen dadurch ausgleichen will, dass Lücken geschlossen, Engpässe beseitigt und angemessene grenzübergreifende Verkehrsverbindungen sichergestellt werden; |
46. |
ist besorgt darüber, dass es keine klare Formel zur Festlegung der Höhe der nationalen Finanzrahmen in der Fazilität „Connecting Europe“ gibt, und empfiehlt, die Mittel proportional zum geschätzten Wert der zu finanzierenden Projekte in den Mitgliedstaaten festzulegen; |
47. |
weist darauf hin, dass zu den Problemen, auf die die Träger grenzübergreifender Projekte stoßen, auch die geringe Kapazität gehört, Projekte von besonders komplexer Art wirklich ausgereift auszuarbeiten. Aus diesem Grund wurden Mittel, die ursprünglich für grenzübergreifende Projekte vorgesehen waren, des Öfteren zu anderen, weiter fortgeschrittenen Projekten umgeleitet; |
48. |
hält das zentrale Verwaltungssystem der Fazilität „Connecting Europe“ für bedenklich, denn es wird nicht das Problem lösen können, dass die Kapazität zur Ausarbeitung ausgereifter grenzübergreifender Projekte verbessert werden muss; hierdurch steigt das Risiko, dass die Mittel der Fazilität nicht für die zuvor von der Kommission benannten Projekte ausgegeben werden können; |
49. |
hat Vorbehalte hinsichtlich der Modalitäten für die Mitwirkung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, der mangelnden Flexibilität und der Bürokratie, die diese Fazilität möglicherweise mit sich bringt, sowie der Verbindung mit den anderen Finanzierungsinstrumenten der Kommission; |
50. |
plädiert ausdrücklich dafür, dass die durch die Fazilität finanzierten Projekte klar von denjenigen zu trennen sind, die im Rahmen der Partnerschaftsverträge aus dem Kohäsionsfonds oder dem EFRE finanziert werden. Nach Durchführung der Ex-ante-Bewertung der institutionellen Kapazitäten wird somit eine Bestimmung des Bedarfs an Unterstützung möglich sein, die vom JASPERS-Programm oder anderen Programmen zur technischen Unterstützung bei der Vorbereitung der Projekte geleistet werden muss. Die notwendigen Beträge werden als Ausgaben betrachtet, die für eine Förderung mit Mitteln der Fazilität „Connecting Europe“ in Frage kommen. |
II. ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE
Änderung 1
Artikel 2
Von der Kommission vorgeschlagener Wortlaut |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Artikel 2 Interventionsbereich des Kohäsionsfonds 1. Der Kohäsionsfonds unterstützt unter Gewährleistung eines angemessenen Gleichgewichts und entsprechend dem speziellen Investitions- und Infrastrukturbedarf der einzelnen Mitgliedstaaten
2. Der Kohäsionsfonds unterstützt nicht
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Artikel 2 Interventionsbereich des Kohäsionsfonds 1. Der Kohäsionsfonds unterstützt unter Gewährleistung eines angemessenen Gleichgewichts und entsprechend dem speziellen Investitions- und Infrastrukturbedarf der einzelnen Mitgliedstaaten
2. Der Kohäsionsfonds unterstützt nicht
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Begründung
Diese Änderung entspricht den in Ziffer 25 der Stellungnahme genannten Empfehlungen.
Änderung 2
Artikel 3
Von der Kommission vorgeschlagener Wortlaut |
Änderungsvorschlag des AdR |
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Artikel 3 Investitionsprioritäten Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] unterstützt der Kohäsionsfonds folgende Investitionsprioritäten innerhalb der thematischen Ziele, die in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegt sind:
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Artikel 3 Investitionsprioritäten Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] unterstützt der Kohäsionsfonds folgende Investitionsprioritäten innerhalb der thematischen Ziele, die in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. […]/2012 [Allgemeine Verordnung] dargelegt sind:
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Begründung
Diese Änderung entspricht den in Ziffer 25 der Stellungnahme genannten Empfehlungen.
Brüssel, den 3. Mai 2012
Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen
Mercedes BRESSO
(1) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Der neue mehrjährige Finanzrahmen nach 2013“, Berichterstatterin: Flo CLUCAS (UK/ALDE), Mitglied des Stadtrats von Liverpool:
(2) http://www.eu-territorial-agenda.eu/:
(3) COM(2010) 677 final.