Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52012AP0005

Beitritt der Europäischen Union zur Regelung Nr. 29 der VN-Wirtschaftskommission für Europa *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Beitritt der Europäischen Union zur Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen (13894/2011 – C7-0303/2011 – 2011/0191(NLE))

ABl. C 227E vom 6.8.2013, p. 39–39 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

6.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 227/39


Donnerstag, 19. Januar 2012
Beitritt der Europäischen Union zur Regelung Nr. 29 der VN-Wirtschaftskommission für Europa ***

P7_TA(2012)0005

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Beitritt der Europäischen Union zur Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen (13894/2011 – C7-0303/2011 – 2011/0191(NLE))

(2013/C 227 E/11)

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (13894/2011),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (1), unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0303/2011),

gestützt auf Artikel 81 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0005/2012),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.


Top