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Document 52012AP0004

    Abkommen EU/Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel *** Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (09737/2011 – C7-0202/2011 – 2011/0090(NLE))

    ABl. C 227E vom 6.8.2013, p. 38–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.8.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 227/38


    Donnerstag, 19. Januar 2012
    Abkommen EU/Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel ***

    P7_TA(2012)0004

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (09737/2011 – C7-0202/2011 – 2011/0090(NLE))

    (2013/C 227 E/10)

    (Zustimmung)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (09737/2011),

    in Kenntnis des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (09738/2011),

    in Kenntnis des vom Rat gemäß 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v sowie Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0202/2011),

    gestützt auf Artikel 81 und Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A7-0450/2011),

    1.

    gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

    2.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Georgiens zu übermitteln.


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