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Document 52011XX0212(01)

    Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

    ABl. C 45 vom 12.2.2011, p. 8–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.2.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 45/8


    VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE KOORDINIERUNG DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT

    2011/C 45/05

    In den Jahresdurchschnittskosten ist die Kürzung um 20 v. H. nach Artikel 94 Absatz 2 und Artikel 95 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates (1) nicht berücksichtigt.

    Die monatlichen Nettodurchschnittskosten sind um 20 v. H. gekürzt.

    DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2006

    I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

    Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (2) im Jahr 2006 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

     

    Jährlich

    Netto monatlich

    Finnland (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

    Rentner/innen unter 65

    Familienangehörige (unter 65) der Rentner/innen

    1 167,41 EUR

    77,83 EUR

    II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

    Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2006 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

     

    Jährlich

    Netto monatlich

    Finnland (pro Kopf)

    Rentner/innen ab 65

    Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

    4 540,17 EUR

    302,68 EUR

    DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2007

    I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

    Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (3) im Jahr 2007 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

     

    Jährlich

    Netto monatlich

    Zypern

    741,21 EUR

    49,41 EUR

    Finnland (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

    Rentner/innen unter 65

    Familienangehörige (unter 65) der Rentner/innen

    1 234,09 EUR

    82,27 EUR

    II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

    Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2007 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

     

    Jährlich

    Netto monatlich

    Zypern

    991,21 EUR

    66,08 EUR

    Finnland (pro Kopf)

    Rentner/innen ab 65

    Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

    4 762,07 EUR

    317,47 EUR

    DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2008

    I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

    Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 im Jahr 2008 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

     

    Jährlich

    Netto monatlich

    Griechenland

    1 251,34 EUR

    83,42 EUR

    Frankreich

    2 278,83 EUR

    151,92 EUR

    Lettland

    334,96 LVL

    22,33 LVL

    Niederlande (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

    Rentner/innen unter 65

    Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

    1 993,91 EUR

    132,93 EUR

    Vereinigtes Königreich

    1 841,93 GBP

    122,80 GBP

    Slowakei (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 65

    Rentner/innen unter 65

    Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

    460,99 EUR

    30,73 EUR

    Finnland (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen altersunabhängig

    Rentner/innen unter 65

    Familienangehörige (unter 65) der Rentner/innen

    1 312,09 EUR

    87,47 EUR

    II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

    Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2008 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

     

    Jährlich

    Netto monatlich

    Griechenland

    2 532,33 EUR

    168,82 EUR

    Frankreich

    5 359,52 EUR

    357,30 EUR

    Lettland

    398,89 LVL

    26,59 LVL

    Niederlande (pro Kopf)

    Rentner/innen ab 65

    Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

    9 423,45 EUR

    628,23 EUR

    Vereinigtes Königreich

    3 598,65 GBP

    239,91 GBP

    Slowakei (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 65

    Rentner/innen ab 65

    Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

    1 401,46 EUR

    93,43 EUR

    Finnland (pro Kopf)

    Rentner/innen ab 65

    Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

    4 893,18 EUR

    326,21 EUR

    DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2009

    I.   Durchführung des Artikels 94 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

    Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die Familienangehörigen nach Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 im Jahr 2009 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten heranzuziehen:

     

    Jährlich

    Netto monatlich

    Tschechische Republik (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 65

    Rentner/innen unter 65

    Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

    15 355,33 CZK

    1 023,69 CZK

    Estland (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 63

    Rentner/innen unter 63

    Familienangehörige der Rentner/innen unter 63

    6 036,14 EEK

    402,41 EEK

    25,72 EUR

    Spanien

    1 244,87 EUR

    82,99 EUR

    Italien

    2 428,26 EUR

    161,88 EUR

    Ungarn (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen unter 65

    Rentner/innen unter 65

    Familienangehörige der Rentner/innen unter 65

    85 093 HUF

    5 673 HUF

    Österreich

    1 828,35 EUR

    121,89 EUR

    Slowenien (pro Kopf — je Familienangehörigen eines Erwerbstätigen)

    722,10 EUR

    48,14 EUR

    Liechtenstein

    4 364,82 CHF

    290,99 CHF

    Norwegen

    42 573 NOK

    2 838 NOK

    Schweiz

    2 751,28 CHF

    183,42 CHF

    II.   Durchführung des Artikels 95 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72

    Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2009 nach den Artikeln 28 und 28a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gewährt wurden, sind nachstehende Durchschnittskosten (ab 2002 nur pro Kopf) heranzuziehen:

     

    Jährlich

    Netto monatlich

    Tschechische Republik (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 65

    Rentner/innen ab 65

    Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

    47 454,23 CZK

    3 163,62 CZK

    Estland (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 63

    Rentner ab 63

    Familienangehörige der Rentner/innen ab 63

    15 325,26 EEK

    1 021,68 EEK

    65,30 EUR

    Spanien

    3 987,94 EUR

    265,86 EUR

    Italien

    2 884,01 EUR

    192,27 EUR

    Ungarn (pro Kopf)

    Familienangehörige der Erwerbstätigen ab 65

    Rentner/innen ab 65

    Familienangehörige der Rentner/innen ab 65

    246 892 HUF

    16 459 HUF

    Österreich

    4 852,14 EUR

    323,48 EUR

    Slowenien

    1 896,16 EUR

    126,41 EUR

    Liechtenstein

    9 272,22 CHF

    618,15 CHF

    Norwegen

    77 133 NOK

    5 142 NOK

    Schweiz

    7 306,32 CHF

    487,09 CHF


    (1)  ABl. L 74 vom 27.3.1972, S. 1.

    (2)  ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2.

    (3)  Vgl. Fußnote 2.


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