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Document 52011XP0432

Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe Erklärung des Europäischen Parlaments vom 29. September 2011 zur Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

ABl. C 56E vom 26.2.2013, p. 122–123 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 56/122


Donnerstag, 29. September 2011
Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

P7_TA(2011)0432

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 29. September 2011 zur Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

2013/C 56 E/16

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass es im Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union in Artikel 214 Absatz 5 heißt: „Als Rahmen für gemeinsame Beiträge der jungen Europäer zu den Maßnahmen der humanitären Hilfe der Union wird ein Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe geschaffen“,

B.

in der Erwägung, dass die Kommission am 23. November 2010 eine Mitteilung mit dem Titel „Freiwilligenarbeit als Ausdruck solidarischen Handelns der EU-Bürger: Erste Überlegungen zu einem Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (EVHAC)“ veröffentlicht hat,

C.

in der Erwägung, dass 2011 das „Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit“ ist,

1.

erklärt, dass die humanitäre Hilfe einen der Grundwerte Europas verkörpert: die Solidarität mit den Opfern von Katastrophen;

2.

betont, dass die langjährige europäische Tradition der Freiwilligentätigkeit ein unverzichtbarer Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen Identität ist;

3.

betont, dass der EVHAC für die europäischen Bürger von großem Nutzen sein wird, indem er ihre aktive Beteiligung fördert und zu einem stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt;

4.

fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Rechtsstellung und die Einzelheiten der Arbeitsweise des Korps bei Katastrophenschutzeinsätzen festzulegen und daran zu arbeiten, dass das Korps unverzüglich eingerichtet wird;

5.

ist der Ansicht, dass die Arbeit des Freiwilligendienstes vor allem darin bestehen sollte, Freiwillige zu finden, auszuwählen, zu trainieren und einzusetzen;

6.

betont, dass der Freiwilligendienst nachfrageorientiert und bedarfsorientiert sein sollte und dass die Sicherheit an oberster Stelle stehen muss;

7.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) der Kommission, dem Rat und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


(1)  Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 1 des Protokolls vom 29. September 2011 veröffentlicht (P7_PV(2011)09-29(ANN1)).


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