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Document 52011XP0299

Freiwilliges System der Kennzeichnung in Braille-Schrift auf der Verpackung von Industrieerzeugnissen Erklärung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 zu einem freiwilligen System der Kennzeichnung in Braille-Schrift auf der Verpackung von Industrieerzeugnissen

ABl. C 390E vom 18.12.2012, p. 65–65 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 390/65


Donnerstag, 23. Juni 2011
Freiwilliges System der Kennzeichnung in Braille-Schrift auf der Verpackung von Industrieerzeugnissen

P7_TA(2011)0299

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 zu einem freiwilligen System der Kennzeichnung in Braille-Schrift auf der Verpackung von Industrieerzeugnissen

2012/C 390 E/07

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 21 und 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in denen die Rechte von Personen mit Behinderungen verankert sind,

gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass die EU-Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet haben,

B.

in der Erwägung, dass in Artikel 56a der Richtlinie 2004/27/EG über den Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel festgelegt ist, dass der Name des Arzneimittels auf der Verpackung in Braille-Schrift angegeben sein muss,

1.

betont, dass Menschen mit einer Sehbehinderung das Recht auf ein Leben in Unabhängigkeit und auf umfassende Beteiligung an der Gesellschaft haben;

2.

fordert die Kommission auf, eine umfassende Konsultation mit allen Beteiligten über die Kosten, die Wirksamkeit und die Durchführbarkeit der Einführung eines freiwilligen Systems zur Kennzeichnung in Braille-Schrift auf der Verpackung von Industrieerzeugnissen auf Ebene der Union einzuleiten, wobei diese Kennzeichnung zumindest die Art des Erzeugnisses und das Ablaufdatum umfassen und für Verbraucher mit einer Sehbehinderung eine Erleichterung darstellen sollte; stellt jedoch fest, dass angesichts der Tatsache, dass nicht alle Blinden die Braille-Schrift lesen können, im Rahmen der vorgeschlagenen Konsultation auch Alternativen geprüft werden sollten, wie die Informationen auf der Verpackung vermittelt werden könnten;

3.

fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Grundsätze der sozialen Verantwortung von Unternehmen der europäischen Industrie und den Unternehmen Anreize zu bieten, um sie für diese Problematik zu sensibilisieren;

4.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Vereinten Nationen zu übermitteln.


(1)  Die Liste der Unterzeichner wird in der Anlage 1 des Protokolls vom 23. Juni 2011 veröffentlicht (P7_PV(2011)06-23(ANN1)).


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